Inhalt (12 Abschnitte)
- Was ist freie Heilfürsorge?
- Heilfürsorge: privat oder gesetzlich versichert?
- Heilfürsorge oder Beihilfe: wer bekommt was?
- Die Lücken der Heilfürsorge
- Die Anwartschaft: Gesundheit von heute für die Beihilfe von morgen
- Wenn die Heilfürsorge endet: die Übergänge
- Bundeswehr: truppenärztliche Versorgung statt Heilfürsorge
- Was Heilfürsorgeberechtigte tatsächlich bezahlen
- Drei Missverständnisse über die Heilfürsorge
- Heilfürsorge ablehnen? Wo es geht und was es bedeutet
- Ihr Weg: Heilfürsorge nach Dienstzweig
- Checkliste für Heilfürsorgeberechtigte
- Mit freier Heilfürsorge sind Sie weder privat noch gesetzlich krankenversichert: Der Dienstherr übernimmt die Behandlung direkt, meist als Sachleistung; in der GKV sind Heilfürsorgeberechtigte versicherungsfrei.
- Pflicht bleibt eine private Pflegepflichtversicherung (§ 23 Abs. 4 SGB XI) – bei der Bundespolizei übernimmt die Heilfürsorge Pflegeleistungen nur zur Hälfte (§ 14 BPolHfV).
- Heilfürsorge gilt nur für die Beamtin oder den Beamten selbst; Partner und Kinder erhalten Beihilfe.
- Mit dem Ruhestand endet die Heilfürsorge, dann gilt meist 70 % Beihilfe – die restlichen 30 % sind privat zu versichern.
- Über die Öffnungsaktion ist für Heilfürsorgeberechtigte nur eine Anwartschaft möglich, innerhalb von sechs Monaten ab Beginn des Heilfürsorgeanspruchs (PKV-Verband, Stand Januar 2026).
Mit freier Heilfürsorge sind Sie weder privat noch gesetzlich krankenversichert: Der Dienstherr übernimmt Ihre Behandlung direkt, meist als Sachleistung. Pflicht ist trotzdem eine private Pflegepflichtversicherung (§ 23 Abs. 4 SGB XI). Mit dem Ruhestand endet die Heilfürsorge, dann gilt meist 70 % Beihilfe – den Rest versichern Sie privat. Eine Anwartschaft über die Öffnungsaktion ist nur in den ersten sechs Monaten ab Beginn der Heilfürsorge möglich (Stand Oktober 2026).
Was ist freie Heilfürsorge?
Freie Heilfürsorge ist eine Fürsorgeleistung des Dienstherrn für bestimmte Beamte und Soldaten. Anders als die Beihilfe erstattet sie nicht einen Prozentsatz von Rechnungen, sondern übernimmt die Behandlung selbst – in der Regel als Sachleistung, ähnlich wie eine gesetzliche Krankenkasse. Der Umfang orientiert sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung: ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Krankenhaus, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Rehabilitation, Vorsorge.
Wer sie erhält, regelt der jeweilige Dienstherr. Beim Bund sind es die Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei und der Polizei beim Deutschen Bundestag (§ 70 Abs. 2 BBesG); Soldatinnen und Soldaten erhalten eine vergleichbare unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (§ 69a BBesG). In den Ländern betrifft Heilfürsorge vor allem die Polizei, in mehreren Ländern auch die Feuerwehr und in Sachsen seit Juli 2025 den Justizvollzug.
Sachleistung
Behandlung meist auf Karte, ohne Vorkasse. In Niedersachsen entstehen laut NLBV „in der Regel keine Aufwendungen“.
Zuzahlungen
Je nach Dienstherr: bei der Bundespolizei wie in der GKV (§ 2 BPolHfV), in NRW keine Zuzahlungen nach SGB V (§ 2 Abs. 2 FHVOPol).
Anrechnung
Teils wird ein Anteil auf die Besoldung angerechnet: Hamburg 1,4 %, Niedersachsen 1,3 % des Grundgehalts, Schleswig-Holstein mit Anrechnung.
Heilfürsorge: privat oder gesetzlich versichert?
Die kurze Antwort: Für die eigene Behandlung im Dienst brauchen Sie weder das eine noch das andere. Heilfürsorgeberechtigte Beamte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V), und von der allgemeinen Pflicht zur privaten Krankenversicherung sind sie im Umfang ihres Anspruchs befreit (§ 193 Abs. 3 VVG). Die längere Antwort hat drei Teile:
- Pflegeversicherung ist Pflicht: Heilfürsorgeberechtigte, die nicht in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig sind, müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen (§ 23 Abs. 4 SGB XI). Bei der Bundespolizei trägt die Heilfürsorge Pflegeleistungen nur zur Hälfte (§ 14 BPolHfV).
- Die Familie ist nicht abgesichert: Partner und Kinder erhalten keine Heilfürsorge, sondern Beihilfe – und brauchen einen eigenen Schutz. Mehr dazu unter Polizei: Krankenversicherung für Ehepartner und Kinder.
- Die Heilfürsorge endet: spätestens mit dem Ruhestand, in manchen Ländern schon nach der Ausbildung. Dann gilt Beihilfe, und der Rest muss privat versichert werden – mit dem Gesundheitszustand von dann, wenn Sie nicht vorsorgen.
Heilfürsorge oder Beihilfe: wer bekommt was?
Ob Sie Heilfürsorge oder Beihilfe erhalten, hängt von Dienstherr und Dienstzweig ab. Die Tabelle zeigt den Stand für alle 17 Rechtskreise.
| Dienstherr | Polizei | Feuerwehr | Justizvollzug | Anrechnung / Wahlrecht |
|---|---|---|---|---|
| Bund | Bundespolizei: Heilfürsorge; Soldaten: truppenärztlich; Zoll/BKA: Beihilfe | – | – | kein Abzug, kein Wahlrecht |
| Baden-Württemberg | Heilfürsorge inkl. Anwärter | Einsatzdienst: Heilfürsorge | Wahlrecht | kein Abzug |
| Bayern | nur Bereitschaftspolizei in Ausbildung | Beihilfe | Beihilfe | – |
| Berlin | nur Anwärter Laufbahngruppe 1.2 | Beihilfe | NV | – |
| Brandenburg | Heilfürsorge, auch Anwärter | Beihilfe | Beihilfe | Verzicht möglich, nicht für Beamte auf Widerruf |
| Bremen | Heilfürsorge | Berufsfeuerwehr: Heilfürsorge | Beihilfe | kein Abzug belegt |
| Hamburg | Heilfürsorge | Heilfürsorge | Beihilfe | 1,4 % des Grundgehalts (Ausbildung ohne); Ablehnung möglich |
| Hessen | Beihilfe (laut Polizei Hessen) | kommunal möglich | Beihilfe | – |
| Mecklenburg-Vorpommern | Heilfürsorge | Berufsfeuerwehr: Heilfürsorge | Beihilfe | NV |
| Niedersachsen | Heilfürsorge | Einsatzdienst (seit 12.11.2024) | NV | 1,3 % des Grundgehalts; Verzicht möglich |
| Nordrhein-Westfalen | Heilfürsorge + ergänzende Beihilfe | i. d. R. Beihilfe (NV) | i. d. R. Beihilfe (NV) | – |
| Rheinland-Pfalz | Beihilfe (Heilfürsorge nur Bestandsschutz) | NV | NV | – |
| Saarland | Beihilfe | Beihilfe | Beihilfe | – |
| Sachsen | Heilfürsorge | Heilfürsorge | Heilfürsorge (seit 07/2025) | kein Abzug, kein Wahlrecht (Polizei) |
| Sachsen-Anhalt | Heilfürsorge (Ausbildung + Dienst) | Einsatzdienst: Heilfürsorge | Beihilfe | kein Abzug seit 2017; Ablehnung binnen 6 Monaten |
| Schleswig-Holstein | Heilfürsorge | Einsatzdienst: Heilfürsorge | NV | Anrechnung auf die Besoldung (Höhe widersprüchlich belegt) |
| Thüringen | nur im Vorbereitungsdienst | Beihilfe | Beihilfe | – |
Die Details für Ihren Dienstzweig stehen auf den Unterseiten – etwa Krankenversicherung bei der Polizei oder Feuerwehr und Justizvollzug.
Die Lücken der Heilfürsorge
Heilfürsorge ist umfassend, aber nicht vollständig. Diese Punkte sollten Heilfürsorgeberechtigte kennen:
Partner und Kinder sind nicht erfasst. Sie erhalten Beihilfe – Partner nur unter der Einkommensgrenze – oder bleiben in der GKV.
Chefarzt und Zweibettzimmer gehören nicht zur Heilfürsorge. In NRW zahlt eine ergänzende Beihilfe dazu, abzüglich 10 bzw. 15 € je Tag.
Meist nur die Regelversorgung; bei der Bundespolizei werden Implantate zu 50 % übernommen (§ 6 Abs. 4 BPolHfV).
Bei der Bundespolizei nur bis zur Höhe einer Inlandsbehandlung (§§ 16, 17 BPolHfV) – eine Reiseversicherung kann sinnvoll sein. Was Heilfürsorge und Beihilfe im Urlaub zahlen: Auslandskrankenversicherung für Beamte.
Private Pflegepflichtversicherung ist Pflicht; bei der Bundespolizei trägt die Heilfürsorge Pflegeleistungen nur zur Hälfte.
Für einzelne Lücken bieten Versicherer Zusatzbausteine an, die oft mit einer Anwartschaft kombiniert werden. Ob sie sich lohnen, hängt vom Dienstherrn ab – in NRW deckt die ergänzende Beihilfe schon einiges, beim Bund nicht.
Die Anwartschaft: Gesundheit von heute für die Beihilfe von morgen
Eine Anwartschaftsversicherung hält Ihnen den späteren Eintritt in einen beihilfekonformen Restkostentarif offen. Die kleine Anwartschaft friert Ihren Gesundheitszustand ein – später gibt es keine neue Gesundheitsprüfung. Die große Anwartschaft friert zusätzlich das Eintrittsalter ein; sie ist teurer, dafür fällt der Beitrag später niedriger aus.
Der entscheidende Punkt ist die Frist: Laut PKV-Verband gilt die Öffnungsaktion für Heilfürsorgeberechtigte – Polizei einschließlich Bundespolizei, Feuerwehr, Justizvollzug, Zeit- und Berufssoldaten – nur als Anwartschaftsversicherung und nur innerhalb von sechs Monaten ab Begründung des Anspruchs auf Heilfürsorge oder truppenärztliche Versorgung, „nicht erst nach Ende der aktiven Dienstzeit“. Die günstigen Bedingungen – keine Ablehnung, keine Ausschlüsse, Zuschlag höchstens 30 % – gelten dann auch für den späteren Vollschutz beim selben Versicherer.
Ein Anbieter bewirbt eine Anwartschaft für Heilfürsorgeberechtigte ab 1 € im Monat, die Pflegepflichtversicherung ab 33 € je nach Alter (dbv.de, abgerufen 10.10.2026); die GdP nennt für Mitglieder eine in der Ausbildung beitragsfreie Rahmenanwartschaft (Verbandsangabe). Für große Anwartschaften gibt es keine belastbaren Durchschnittswerte. Alles zu Varianten, Kosten und Umwandlung steht auf der Seite Anwartschaft für Heilfürsorge-Berechtigte; die Regeln der Öffnungsaktion auf der eigenen Seite.
Wenn die Heilfürsorge endet: die Übergänge
| Anlass | Danach | Was Sie brauchen |
|---|---|---|
| Ruhestand (Polizei, Bundespolizei, Berufssoldaten) | Beihilfe meist 70 % (Bremen 60 % gestaffelt, Hessen Familiensatz + 10) | 30-%-Restkostentarif – idealerweise aus der Anwartschaft |
| Ende des Vorbereitungsdienstes (Thüringen, Berlin LG 1.2) | Beihilfe meist 50 % | Restkostentarif ab dem ersten Tag |
| Verzicht auf Heilfürsorge (wo erlaubt) | Beihilfe, meist unwiderruflich | Restkostentarif ab dem Folgemonat |
| Dienstzeitende Soldaten auf Zeit | keine Beihilfe (Ausscheiden ab 31.12.2018) | GKV-Beitritt binnen 3 Monaten oder PKV-Vollversicherung |
| Entlassung aus dem Dienst | keine Beihilfe | Versicherungspflicht als Arbeitnehmer oder eigene Vollversicherung |
Ihren künftigen Beihilfesatz – etwa als Versorgungsempfänger mit Familie – zeigt der Beihilfesatz-Rechner. Für den Ruhestand gibt es die Seite Polizei: Krankenversicherung in der Pension, für Soldaten Bundeswehr: Krankenversicherung nach der Dienstzeit.
Bundeswehr: truppenärztliche Versorgung statt Heilfürsorge
Soldatinnen und Soldaten erhalten keine Heilfürsorge im engeren Sinn, sondern eine unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (§ 69a BBesG). Für die Krankenversicherung wirkt sie ähnlich: Im Dienst brauchen Soldaten für sich selbst keinen Krankenversicherungsschutz. Ihre Ehe- und Lebenspartner und Kinder erhalten dagegen Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung, Berufssoldaten im Ruhestand ebenfalls, meist mit 70 %.
Eine wichtige Besonderheit betrifft Soldaten auf Zeit: Wer ab dem 31.12.2018 ausgeschieden ist, hat keinen Beihilfeanspruch. Diese Soldaten können innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden freiwillig der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 SGB V) und erhalten während der Übergangsgebührnisse einen Beitragszuschuss (§ 18 SVG). Eine Anwartschaft über die Öffnungsaktion ist für Zeit- und Berufssoldaten nur bis zum Ende der Dienstzeit möglich – mit Beginn der Übergangsgebührnisse bzw. des Ruhestands ist eine Aufnahme zu erleichterten Bedingungen laut PKV-Verband nicht mehr möglich. Den Fahrplan zum Dienstzeitende zeigt die Seite Soldaten auf Zeit: Krankenversicherung.
Was Heilfürsorgeberechtigte tatsächlich bezahlen
Im Dienst sind die Kosten überschaubar, aber nicht null. Typische Posten:
- Pflegepflichtversicherung: Pflicht, laut einem Anbieter ab 33 € im Monat je nach Alter.
- Anwartschaft: kleine Anwartschaft bei einem Anbieter ab 1 € im Monat, große deutlich mehr; Angebote vergleichen.
- Anrechnung auf die Besoldung: in Hamburg 1,4 %, in Niedersachsen 1,3 % des Grundgehalts; in Hamburg nicht im Vorbereitungsdienst.
- Familie: Restkostentarife für Kinder (in Beispielen rund 50 bis 60 € bei 80 % Beihilfe) und – unter der Einkommensgrenze – für den Partner.
- Optional: Zusatzbausteine für Wahlleistungen, Zahnersatz oder Auslandsreisen, je nach Lücke Ihres Dienstherrn.
Der große Kostenblock kommt später: der Restkostentarif im Ruhestand. Wer eine große Anwartschaft hält, hat dafür schon Alterungsrückstellungen aufgebaut; wer eine kleine hält, steigt mit dem dann erreichten Alter ein, aber ohne neue Gesundheitsprüfung.
Drei Missverständnisse über die Heilfürsorge
„Ich bin doch privat versichert“
Nein – Heilfürsorge ist keine Versicherung, sondern eine Leistung des Dienstherrn. Sie endet mit dem Anspruch, ohne Nachversicherung.
„Meine Familie ist mitversorgt“
Nein – Heilfürsorge gilt nur für Sie. Partner und Kinder brauchen Beihilfe und eigenen Schutz oder bleiben in der GKV.
„Die Anwartschaft hat Zeit bis zur Pension“
Nein – über die Öffnungsaktion nur in den ersten sechs Monaten. Danach mit normaler Gesundheitsprüfung.
Heilfürsorge ablehnen? Wo es geht und was es bedeutet
Einige Dienstherren erlauben, auf die Heilfürsorge zu verzichten und stattdessen Beihilfe zu wählen: Hamburg (unwiderrufliche Ablehnung), Niedersachsen (unwiderruflicher Verzicht), Brandenburg (Verzicht, nicht für Beamte auf Widerruf), Sachsen-Anhalt (Ablehnung binnen sechs Monaten). Im Justizvollzug Baden-Württembergs besteht ein Wahlrecht zwischen Heilfürsorge und Beihilfe. Bei der Bundespolizei gibt es kein Wahlrecht.
Ein Verzicht kann sich rechnen, wenn ohnehin die ganze Familie privat versichert wird oder die Anrechnung auf die Besoldung hoch ist. Er ist aber meist eine Entscheidung für das ganze Berufsleben und führt sofort zu einem eigenen Restkostentarif. Treffen Sie sie nur mit einer Rechnung für Familie und Ruhestand.
Ihr Weg: Heilfürsorge nach Dienstzweig
Die Grundregeln sind für alle Heilfürsorgeberechtigten gleich, die Details nicht: Die Bundespolizei hat eine eigene Verordnung, NRW kombiniert Heilfürsorge mit ergänzender Beihilfe, Soldaten auf Zeit verlieren mit dem Dienstzeitende jede Versorgung durch den Dienstherrn. Wählen Sie die Seite, die zu Ihrem Dienst passt – vom Anwärter bis zum Pensionär, von der Polizei bis zum Justizvollzug. Wenn Sie gerade erst in die Ausbildung starten, lesen Sie außerdem die Seite PKV für Polizeianwärter.
Anwartschaft für Heilfürsorge-Berechtigte
Kleine oder große Anwartschaft, Kosten, die 6-Monats-Frist der Öffnungsaktion und die Umwandlung im Ruhestand – auch für die Familie.
Weiterlesen HeilfürsorgeSoldaten auf Zeit: Krankenversicherung beim Dienstzeitende
Der Countdown zum Dienstzeitende: GKV-Beitritt in drei Monaten, Zuschuss während der Übergangsgebührnisse, Anwartschaft und Familie.
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Truppenärztliche Versorgung im Dienst – und danach? Der Überblick für Berufssoldaten, Zeitsoldaten und ihre Familien.
Weiterlesen HeilfürsorgePolizei: Krankenversicherung je Land
Heilfürsorge oder Beihilfe in allen Ländern, Kosten im Dienst, Satz im Ruhestand und was die Familie braucht.
Weiterlesen HeilfürsorgeHeilfürsorge der Bundespolizei
Was die Heilfürsorge der Bundespolizei leistet, wo Lücken bleiben – und was für Familie, Pflege und Pension gilt.
Weiterlesen HeilfürsorgePolizei NRW: Heilfürsorge und ergänzende Beihilfe
Was die freie Heilfürsorge in NRW zahlt, wo die ergänzende Beihilfe einspringt – und was für Familie und Ruhestand gilt.
Weiterlesen HeilfürsorgeEhepartner und Kinder: Beihilfe statt Heilfürsorge
Heilfürsorge gilt nur für den Beamten selbst. Was Partner und Kinder von Polizisten und Soldaten bekommen und wie sie versichert werden.
Weiterlesen HeilfürsorgePolizei Niedersachsen: Heilfürsorge, Verzicht, Anwartschaft
Was die freie Heilfürsorge in Niedersachsen leistet, was die 1,3-%-Anrechnung bedeutet, wann sich ein Verzicht stellt – und was für Familie, Anwärter und Ruhestand gilt.
Weiterlesen HeilfürsorgeVon der Heilfürsorge in die Pension
Mit dem Ruhestand endet die Heilfürsorge. Beihilfesatz je Land, der Fahrplan für die letzten Dienstmonate und die Rolle der Anwartschaft.
Weiterlesen HeilfürsorgeFeuerwehr und Justizvollzug: Heilfürsorge oder Beihilfe
Welche Länder Feuerwehr und Justizvollzug Heilfürsorge gewähren, wo Beihilfe gilt und was das für Anwartschaft und Ruhestand bedeutet.
WeiterlesenCheckliste für Heilfürsorgeberechtigte
- Klären: Heilfürsorge oder Beihilfe – und bis wann (Ausbildung, Dienst, Ruhestand)?
- Private Pflegepflichtversicherung abschließen – auch mit Heilfürsorge Pflicht.
- Anwartschaft über die Öffnungsaktion innerhalb von sechs Monaten ab Beginn des Heilfürsorgeanspruchs beantragen.
- Familie absichern: Beihilfe für Partner und Kinder prüfen, eigene Fristen notieren.
- Vor dem Ruhestand: Anwartschaft rechtzeitig in den Restkostentarif umwandeln.
Satz, Frist und Länderregeln für Ihre Lage zeigt der kostenlose Beihilfe-Check in 60 Sekunden – wählen Sie dort „Polizei, Bundeswehr, Feuerwehr (Heilfürsorge)“.
Häufige Fragen
Ist man bei der Heilfürsorge privat oder gesetzlich versichert?
Weder noch. Freie Heilfürsorge ist eine eigene Leistung des Dienstherrn: Er übernimmt Ihre Behandlung direkt, meist als Sachleistung auf Versichertenkarte. In der GKV sind Heilfürsorgeberechtigte versicherungsfrei, eine private Krankenversicherung brauchen sie im Dienst nicht. Pflicht ist aber eine private Pflegepflichtversicherung.
Was ist der Unterschied zwischen Heilfürsorge und Beihilfe?
Heilfürsorge übernimmt die Behandlung vollständig, meist als Sachleistung – eine eigene Krankenversicherung ist dafür nicht nötig. Beihilfe erstattet nur einen Prozentsatz der Kosten, meist 50 %, den Rest versichern Sie selbst. Heilfürsorge gilt nur für Sie, Beihilfe auch für berücksichtigungsfähige Angehörige.
Brauche ich mit Heilfürsorge eine Pflegeversicherung?
Ja. Heilfürsorgeberechtigte, die nicht in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig sind, müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen (§ 23 Abs. 4 SGB XI). Ein Anbieter nennt Beiträge ab 33 € im Monat je nach Alter (dbv.de, abgerufen 10.10.2026).
Was passiert mit der Heilfürsorge in der Pension?
Sie endet. Als Versorgungsempfänger erhalten Sie in der Regel 70 % Beihilfe – in Bremen 60 % plus 5 Punkte je berücksichtigungsfähigem Angehörigen, in Hessen den Familiensatz plus 10 Punkte. Die restlichen Kosten müssen Sie privat versichern; ohne Anwartschaft mit Gesundheitsprüfung.
Lohnt sich eine Anwartschaft bei Heilfürsorge?
Für die meisten ja, weil sie den heutigen Gesundheitszustand für die spätere Beihilfe-Zeit sichert. Über die Öffnungsaktion geht das nur innerhalb von sechs Monaten ab Beginn des Heilfürsorgeanspruchs. Eine kleine Anwartschaft ist bei einem Anbieter ab 1 € im Monat zu haben; eine große sichert zusätzlich das Eintrittsalter und kostet mehr.
Quellen
- § 70 BBesG – Heilfürsorge (Bundespolizei)
- § 69a BBesG – Truppenärztliche Versorgung
- Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung (BPolHfV)
- § 23 SGB XI – Private Pflegepflichtversicherung
- § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit
- § 193 VVG – Versicherungspflicht
- PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV für Beamte (Broschüre) – Stand Januar 2026
- Bezirksregierung Münster: Freie Heilfürsorge und Beihilfe (NRW) – Stand 30.01.2026
- NLBV: Allgemeines zur Heilfürsorge (Niedersachsen)
- § 114 LBG Brandenburg – Freie Heilfürsorge
- Hamburg, ZPD: FAQ Beihilfe (Heilfürsorge)
- DBV: Anwartschaft für Heilfürsorgeberechtigte (Versichererangabe) – abgerufen 10.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.