Inhalt (9 Abschnitte)
- Beihilfe Berlin: Bemessungssätze 2026 auf einen Blick
- Steckbrief: Beihilfe Berlin 2026 in Zahlen
- Ehepartner: Einkommensgrenze 20.748 € (ab 2027: 21.628 €)
- Kinder: 80 % Beihilfe in Berlin
- Elternzeit und Teilzeit in Berlin
- Eigenbehalte und Wahlleistungen in Berlin
- Pauschale Beihilfe in Berlin
- Heilfürsorge in Berlin
- Was das für Ihren PKV-Tarif heißt: Restkosten-Beispiel
- In Berlin erstattet die Beihilfe aktiven Beamten und Anwärtern 50 %, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %; Versorgungsempfänger und Ehepartner erhalten 70 %, Kinder 80 % (LBhVO, Stand Oktober 2026).
- In der Elternzeit gilt in Berlin für alle Beihilfeberechtigten ein Satz von 70 %.
- Die Ehepartner-Grenze beträgt seit 01.03.2026 20.748 € und ab 01.01.2027 21.628 €; maßgeblich sind die Einkünfte im Vorvorjahr des Antrags.
- Wahlleistungen im Krankenhaus sind in Berlin nicht beihilfefähig; eine Kostendämpfungspauschale gibt es nicht.
- Die pauschale Beihilfe gibt es seit 18.03.2020 – ohne Antragsfrist, aber unwiderruflich (§ 76 Abs. 5 LBG).
In Berlin erstattet die Beihilfe aktiven Beamtinnen und Beamten 50 % der beihilfefähigen Kosten, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern und in der Elternzeit 70 %. Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Ehepartner erhalten 70 %, Kinder 80 %. Rechtsgrundlage sind § 76 Landesbeamtengesetz (LBG) und die Landesbeihilfeverordnung (LBhVO), Stand Oktober 2026.
Beihilfe Berlin: Bemessungssätze 2026 auf einen Blick
Der Bemessungssatz ist der Anteil Ihrer beihilfefähigen Kosten, den das Landesverwaltungsamt erstattet. Den Rest – die Restkosten – versichern Sie privat. Berlin übernimmt die Sätze des Bundes einschließlich der Elternzeit-Regel.
| Person | Beihilfe | Privat zu versichern (Restkosten) |
|---|---|---|
| Beamtin/Beamter (aktiv, auch auf Widerruf) | 50 % | 50 % |
| … mit 2 oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % | 30 % |
| … in Elternzeit (für alle) | 70 % | 30 % |
| Versorgungsempfänger (Pension) | 70 % | 30 % |
| Ehe-/Lebenspartner (unter der Einkommensgrenze) | 70 % | 30 % |
| Kinder | 80 % | 20 % |
Freiwillig gesetzlich Versicherte erhalten 100 % der nach Abzug der Kassenleistung verbleibenden beihilfefähigen Kosten; Versorgungsempfänger mit geringen Einkünften können bis zu 10 Prozentpunkte mehr erhalten. Ihren Satz für die Familie berechnet der Beihilfesatz-Rechner.
Steckbrief: Beihilfe Berlin 2026 in Zahlen
| Merkmal | Berlin |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 76 LBG Berlin; Landesbeihilfeverordnung (LBhVO) vom 08.09.2009, Stand 01.03.2026 |
| Sätze aktiv / Pension / Ehepartner / Kinder | 50 % / 70 % / 70 % / 80 % |
| Ab 2 Kindern | 70 % – bei zwei Beihilfeberechtigten nur für einen |
| Elternzeit / Teilzeit | Elternzeit: 70 % für alle; Teilzeit: keine Sonderregel zum Satz bekannt |
| Ehepartner-Grenze | 20.748 € (ab 01.03.2026; vorher 20.000 €), 21.628 € (ab 01.01.2027) |
| Bezugsjahr / Einkommensbegriff | zweites Kalenderjahr vor dem Antrag / Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG) |
| Kostendämpfung / Eigenbehalte | keine Kostendämpfungspauschale; 10 € je Krankenhaus- oder Reha-Tag (max. 28 Tage) |
| Wahlleistungen im Krankenhaus | nicht beihilfefähig (Bestandsschutz nur für Altfälle) |
| Pauschale Beihilfe | ja, seit 18.03.2020 (§ 76 Abs. 5 LBG), keine Antragsfrist |
| Heilfürsorge | nur Polizeianwärter der Laufbahngruppe 1.2 in der Ausbildung |
| Antragsfrist | laut Merkblatt des Landesverwaltungsamts |
| Beihilfestelle | Landesverwaltungsamt Berlin |
Das ist in Berlin besonders
70 % in der Elternzeit
Während der Elternzeit trägt die Beihilfe 70 % – für alle Beihilfeberechtigten, auch mit nur einem Kind.
Neue dynamische Grenze
Seit März 2026 steigt die Ehepartner-Grenze mit dem Rentenwert: 20.748 €, ab 2027 21.628 €.
Keine Wahlleistungen
Chefarzt und Zweibettzimmer zahlt die Beihilfe nicht – das müssen Sie vollständig privat absichern.
Ehepartner: Einkommensgrenze 20.748 € (ab 2027: 21.628 €)
Ehe- und eingetragene Lebenspartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag unter der Grenze liegt. Berlin hat die lange feste Grenze von 20.000 € zum 01.03.2026 dynamisiert: Seitdem gilt 20.748 €, ab dem 01.01.2027 laut Rundschreiben IV Nr. 34/2026 21.628 €. Künftig steigt der Wert mit dem Rentenwert.
Liegen die Einkünfte im laufenden Jahr voraussichtlich unter der Grenze, gewährt das Landesverwaltungsamt die Beihilfe unter Vorbehalt (§ 4 Abs. 1 S. 2 LBhVO). Ob Ihr Partner berücksichtigungsfähig ist, prüft der Ehepartner-Rechner; alle Ländergrenzen für 2027 stehen auf der Seite Einkommensgrenze Beihilfe 2027.
Kinder: 80 % Beihilfe in Berlin
Kinder erhalten 80 % Beihilfe, ihr Kindertarif deckt 20 %. Berücksichtigungsfähig sind sie in der Regel, solange sie im kinderbezogenen Familienzuschlag berücksichtigt werden – das hängt am Kindergeldanspruch, meist längstens bis zum 25. Geburtstag. Ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind steigt Ihr eigener Satz auf 70 %. Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, erhält ihn nur einer.
Fällt ein Kind aus der Berücksichtigung, kann Ihr Satz wieder auf 50 % sinken – dann muss Ihr Tarif rechtzeitig aufgestockt werden. Neugeborene versichern Sie in der PKV ohne Gesundheitsprüfung, wenn Sie sie spätestens zwei Monate nach der Geburt anmelden (§ 198 VVG). Mehr im Ratgeber Beihilfe für Kinder.
Elternzeit und Teilzeit in Berlin
Berlin zahlt während der Elternzeit allen Beihilfeberechtigten 70 % (§ 46 Abs. 2 LBhVO). Mit dem ersten Kind steigt Ihr Satz also für die Dauer der Elternzeit von 50 auf 70 % und fällt danach zurück. Wer den Tarif absenkt, um Beitrag zu sparen, muss ihn nach der Elternzeit rechtzeitig wieder erhöhen; beantragen Sie das innerhalb von sechs Monaten, geschieht es ohne Gesundheitsprüfung (§ 199 Abs. 2 VVG). Den Verlauf zeigt der Elternzeit-Rechner. Eine Kürzung des Bemessungssatzes wegen Teilzeit ist für Berlin nicht vorgesehen; Sonderfälle wie Beurlaubung ohne Bezüge klären Sie mit dem Landesverwaltungsamt.
Eigenbehalte und Wahlleistungen in Berlin
Berlin erhebt keine Kostendämpfungspauschale. Abgezogen werden lediglich 10 € je Tag bei stationärer Krankenhaus- oder Reha-Behandlung, für höchstens 28 Tage im Jahr (§ 49 LBhVO). Die Eigenbehalte sind auf 2 % der jährlichen Einnahmen begrenzt, für chronisch Kranke auf 1 %. Prozentuale Eigenbehalte bei Arzneimitteln sieht die aktuelle LBhVO nicht vor.
Deutlich wichtiger: Wahlleistungen im Krankenhaus – Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer – sind in Berlin nicht beihilfefähig (§ 76 Abs. 4 LBG). Nur wer am 01.04.1998 bereits Anspruch hatte, genießt Bestandsschutz (§ 108 LBG). Wer diese Leistungen möchte, braucht einen Tarif, der sie zu 100 % erstattet – das ist ein wichtiger Punkt beim Tarifvergleich.
Pauschale Beihilfe in Berlin
Seit 18.03.2020 können Berliner Beamte statt der individuellen Beihilfe die pauschale Beihilfe wählen (§ 76 Abs. 5 LBG). Das Land zahlt 50 % des Krankenversicherungsbeitrags – in der PKV höchstens die Hälfte des Basistarifs – und zwar auch für berücksichtigungsfähige Angehörige. Für Pflegeaufwendungen bleibt die individuelle Pflegebeihilfe bestehen.
Eine Antragsfrist gibt es nicht; die Zahlung beginnt am Ersten des Folgemonats. Die Entscheidung ist allerdings unwiderruflich. Ob GKV mit Zuschuss oder PKV mit Beihilfe günstiger ist, rechnet der Pauschale-Beihilfe-Rechner für Ihre Familie durch; Details stehen unter Pauschale Beihilfe Berlin.
Heilfürsorge in Berlin
Freie Heilfürsorge erhalten in Berlin nach den Angaben des Landes nur Polizeianwärter der Laufbahngruppe 1.2 (mittlerer Dienst) während der Ausbildung. Nach der Ausbildung, im gehobenen Dienst (Laufbahngruppe 2.1) und bei der Feuerwehr gilt die Beihilfe. Für den Justizvollzug liegen uns keine gesicherten Angaben vor – bitte bei der Dienststelle bestätigen lassen. Wer aus der Heilfürsorge in die Beihilfe wechselt, braucht ab diesem Tag einen Restkostentarif; eine Anwartschaft sichert ihn vorher. Mehr unter Heilfürsorge: privat oder gesetzlich?
Was das für Ihren PKV-Tarif heißt: Restkosten-Beispiel
Ihr Restkostentarif muss den Anteil abdecken, den die Beihilfe offenlässt. Die Beispiele rechnen mit einer ambulanten Rechnung von 1.000 € je Person:
| Fall | Beihilfe | PKV-Tarif | Erstattung Beihilfe / PKV |
|---|---|---|---|
| Single, aktiv | 50 % | 50 % | 500 € / 500 € |
| Mit 1 Kind in Elternzeit | 70 % | 30 % | 700 € / 300 € |
| Familie: Beamtin mit 2 Kindern | 70 % | 30 % | 700 € / 300 € |
| Familie: Ehepartner (unter der Grenze) | 70 % | 30 % | 700 € / 300 € |
| Familie: je Kind | 80 % | 20 % | 800 € / 200 € |
Weil Wahlleistungen nicht beihilfefähig sind, achten Berliner Beamte beim Tarif besonders auf die Krankenhausleistungen. Mit 50 % Beihilfe und Eintrittsalter 30 lagen die von Stiftung Warentest geprüften Tarifkombinationen für Beamte bei 250 bis 396 € im Monat (Finanztest 3/2025). Anwärtertarife kosten meist 70 bis 150 €, ein Kind mit 80 % Beihilfe rund 50 bis 60 € (Beispiele 2026). Ihre Bandbreite zeigt der Rechner PKV-Kosten für Beamte. Ändert sich Ihr Satz, passt der Versicherer den Tarif an – ohne Risikoprüfung, wenn Sie das innerhalb von sechs Monaten beantragen (§ 199 Abs. 2 VVG).
Neu verbeamtet? Dann prüfen Sie die Öffnungsaktion der PKV: Die Öffnungsaktion gilt, wenn Ihr Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses beim Versicherer eingeht – als Beamter auf Widerruf oder auf Probe, aber nur einmal (PKV-Verband, Stand Januar 2026).
Verbindlich entscheidet das LandesverwaltungsamtBeihilfe-Rechner.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal, kein Angebot des Landes Berlin oder des Landesverwaltungsamts. Maßgeblich ist allein der Bescheid Ihrer Beihilfestelle.
Alle Länder im Vergleich zeigt die Übersicht Beihilfe nach Bundesland; Ihren Satz, Ihre Restkosten und Ihre Fristen liefert der kostenlose Beihilfe-Check.
Datenstand und Änderungslog
- 10.10.2026: Erstfassung, geprüft gegen § 76 LBG Berlin, die LBhVO in der Fassung der 5. Änderungsverordnung (Stand 01.03.2026) und die Rundschreiben IV Nr. 8/2026 und Nr. 34/2026.
Häufige Fragen
Wie viel Prozent Beihilfe bekommt man in Berlin?
Aktive Beamte und Anwärter erhalten 50 %, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %. Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Ehepartner bekommen 70 %, Kinder 80 % (LBhVO, Stand Oktober 2026).
Gilt in Berlin 70 % Beihilfe in der Elternzeit?
Ja. Während der Elternzeit erhalten in Berlin alle Beihilfeberechtigten 70 %, unabhängig von der Kinderzahl. Nach dem Ende der Elternzeit gilt wieder der normale Satz – mit einem Kind also 50 %.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für Ehepartner in Berlin?
Seit 01.03.2026 gilt 20.748 € (bis Februar 2026: 20.000 €), ab 01.01.2027 gilt 21.628 €. Maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag; liegen die Einkünfte im laufenden Jahr darunter, ist Beihilfe unter Vorbehalt möglich.
Zahlt die Beihilfe in Berlin Chefarzt und Einbettzimmer?
Nein. Wahlleistungen im Krankenhaus sind in Berlin nicht beihilfefähig (§ 76 Abs. 4 LBG); nur für Altfälle gibt es Bestandsschutz. Wer Chefarzt oder Zweibettzimmer möchte, muss das vollständig privat absichern.
Gibt es in Berlin die pauschale Beihilfe?
Ja, seit 18.03.2020 (§ 76 Abs. 5 LBG). Das Land zahlt 50 % des Krankenversicherungsbeitrags, auch für Angehörige. Eine Antragsfrist gibt es nicht, die Zahlung beginnt ab dem Folgemonat – die Entscheidung ist aber unwiderruflich.
Quellen
- § 76 Landesbeamtengesetz Berlin – Fassung 15.11.2022
- Landesbeihilfeverordnung Berlin (LBhVO), Stand 01.03.2026 – 5. Änderungsverordnung vom 13.01.2026
- Landesverwaltungsamt Berlin: Beihilfe
- Rundschreiben IV Nr. 8/2026: Dynamisierung der Einkommensgrenze
- Rundschreiben IV Nr. 34/2026 (21.628 € ab 01.01.2027)
- Landesverwaltungsamt Berlin: Pauschale Beihilfe
- § 199 VVG – Beihilfeempfänger
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.