Heilfürsorge

Feuerwehr Krankenversicherung: Heilfürsorge oder Beihilfe je Land, Kosten, Anwartschaft, Pension

Bei der Polizei ist die freie Heilfürsorge fast überall Standard. Bei der Feuerwehr entscheidet das Bundesland – und seit 2024 hat sich viel bewegt: Niedersachsen hat die Heilfürsorge eingeführt, Berlin gewährt sie seit Oktober 2026 erstmals Anwärtern des mittleren Dienstes. Hier ist der aktuelle Überblick für alle Länder.

Redaktion Beihilfe-Rechner.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Feuerwehr Krankenversicherung: Heilfürsorge oder Beihilfe je Land
  2. Berufsfeuerwehr, Werkfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehr: wer gemeint ist
  3. Feuerwehr mit Heilfürsorge: was Sie trotzdem absichern müssen
  4. Feuerwehr mit Beihilfe: Restkostentarif statt Heilfürsorge
  5. Was die Krankenversicherung bei der Feuerwehr kostet
  6. Ausbildung: Brandmeisteranwärter und Vorbereitungsdienst
  7. Heilfürsorge behalten oder ablehnen? Die Wahlrechte im Überblick
  8. Früher Ruhestand: Beihilfe mit 60 oder 61
  9. Checkliste für Feuerwehrbeamte
Das Wichtigste in Kürze
  • Feuerwehrbeamte erhalten in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein freie Heilfürsorge, meist für den Einsatzdienst bzw. die Berufsfeuerwehr; in Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Thüringen gilt Beihilfe (Stand Oktober 2026).
  • Berlin gewährt seit 01.10.2026 Anwärtern des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes Heilfürsorge (§ 106 Abs. 4 LBG Berlin); fertig ausgebildete Feuerwehrbeamte erhalten weiter Beihilfe.
  • Mit Heilfürsorge ist eine private Pflegepflichtversicherung Pflicht (§ 23 Abs. 4 SGB XI); eine Anwartschaft ist über die Öffnungsaktion nur innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der Heilfürsorge möglich.
  • Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst gehen früh in den Ruhestand – in Niedersachsen mit 60, in Nordrhein-Westfalen mit 61 Jahren; dann gilt meist 70 % Beihilfe, der Rest ist privat zu versichern.

Die Krankenversicherung bei der Feuerwehr regelt jedes Land selbst: In Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein erhalten Feuerwehrbeamte – meist im Einsatzdienst – freie Heilfürsorge; in Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Thüringen gilt Beihilfe plus privater Restkostentarif. Berlin gewährt seit 01.10.2026 Anwärtern des mittleren Dienstes Heilfürsorge. Mit Heilfürsorge sind Pflegepflichtversicherung und Anwartschaft das Thema (Stand Oktober 2026).

Feuerwehr Krankenversicherung: Heilfürsorge oder Beihilfe je Land

Berufsfeuerwehren gehören meist zu den Städten, ihre Beamten sind Kommunalbeamte. Für sie gilt das Beamtenrecht des Landes, in dem die Stadt liegt. Die Tabelle zeigt den Stand für Feuerwehrbeamte; wo eine Regel nur aus Sekundärquellen bekannt ist, ist das vermerkt.

Krankenversorgung von Feuerwehrbeamten nach Land; Quellen: Landesbeamtengesetze, Heilfürsorgeverordnungen, Heilfürsorge- und Beihilfestellen laut Faktenblatt (Abschnitt 6 und Ergänzungen Runde 2), Stand 18.10.2026.
LandFeuerwehrbeamteBesonderheit
Baden-WürttembergEinsatzdienst: Heilfürsorge (§ 79 LBG, HVO)Wahlleistungen nur gegen Beitrag
BayernBeihilfeWahlleistungen beihilfefähig, mit Abzug
BerlinBeihilfe; Anwärter des mittleren Dienstes seit 01.10.2026 Heilfürsorge§ 106 Abs. 4 LBG neu
BrandenburgBeihilfeHeilfürsorge nur Polizei
BremenBerufsfeuerwehr: Heilfürsorge (§ 113 BremBG)Zuzahlungen wie GKV
Hamburgfeuerwehrtechnischer Dienst: Heilfürsorge (§§ 112, 114 HmbBG)1,4 % Anrechnung nach der Ausbildung, einmaliges Wahlrecht zur Beihilfe
HessenBeihilfeGemeinden können Beamten auf Probe Heilfürsorge gewähren (§ 113 HBG, Sekundärquelle)
Mecklenburg-VorpommernBerufsfeuerwehr und Landesschule: Heilfürsorge (§ 114 LBG M-V)–
NiedersachsenHeilfürsorge seit 12.11.2024 (§ 115 NBG)1,3 % Anrechnung, Verzicht möglich
Nordrhein-WestfalenBeihilfe (§ 116 LBG NRW verweist nicht auf die Heilfürsorge)Altersgrenze 61
Rheinland-PfalzBeihilfekeine Heilfürsorge-Regel gefunden
SaarlandBeihilfe (Sekundärquelle)–
SachsenHeilfürsorge, Fachrichtung Feuerwehr (§ 144 SächsBG)keine Anrechnung auf die Besoldung
Sachsen-AnhaltEinsatzdienst: Heilfürsorge (BesVersEG)–
Schleswig-HolsteinEinsatzdienst: Heilfürsorge (§ 113 Abs. 4 LBG)Anrechnung auf die Besoldung
ThüringenBeihilfe–

Die fünf Länder mit den meisten Suchanfragen haben eigene Seiten: Feuerwehr NRW, Niedersachsen, Hamburg, Berlin und Sachsen. Den Vergleich mit dem Justizvollzug zeigt die Seite Feuerwehr und Justizvollzug.

Berufsfeuerwehr, Werkfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehr: wer gemeint ist

Heilfürsorge und Beihilfe betreffen nur Beamtinnen und Beamte. Laut Deutschem Feuerwehrverband gab es Ende 2023 in Deutschland 114 Berufsfeuerwehren mit 39.501 Beschäftigten, 728 Werkfeuerwehren mit 34.142 Angehörigen und 1.028.021 Aktive in den Freiwilligen Feuerwehren.

Berufsfeuerwehr und hauptamtliche Wachen

Feuerwehrbeamte des Landes oder der Kommune: Heilfürsorge oder Beihilfe nach Landesrecht.

Werkfeuerwehr

In der Regel Arbeitnehmer: gesetzlich versichert bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze (77.400 € im Jahr 2026), darüber Wahl der PKV mit Arbeitgeberzuschuss.

Freiwillige Feuerwehr

Ehrenamtlich: Im Einsatz gesetzlich unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII), sonst gilt die eigene Krankenversicherung.

Wer ehrenamtlich bei der Freiwilligen Feuerwehr ist und hauptberuflich Beamter in einer anderen Verwaltung, erhält die Beihilfe seines Dienstherrn – die Feuerwehr ändert daran nichts. Unfälle im Einsatz trägt die Unfallkasse.

Feuerwehr mit Heilfürsorge: was Sie trotzdem absichern müssen

Freie Heilfürsorge heißt: Der Dienstherr übernimmt Ihre Behandlung im Krankheitsfall, meist als Sachleistung auf Karte und in Hamburg und Sachsen ohne Zuzahlungen. Eine Krankenversicherung brauchen Sie dafür im Dienst nicht. Drei Dinge bleiben aber:

Pflegepflichtversicherung

Pflicht für Heilfürsorgeberechtigte, die nicht gesetzlich versichert sind (§ 23 Abs. 4 SGB XI). Die Hamburger Heilfürsorge betont ausdrücklich, dass der Abschluss nicht automatisch erfolgt. Details auf der Seite Pflegepflichtversicherung für Heilfürsorgeberechtigte.

Anwartschaft

Die Öffnungsaktion gilt für „Polizei- und Feuerwehrbeamte mit Heilfürsorgeanspruch (nur als Anwartschaftsversicherung)“ – innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der Heilfürsorge (PKV-Verband, Stand 01/2026).

Familie und Lücken

Partner und Kinder sind nicht über die Heilfürsorge versorgt. Wahlleistungen im Krankenhaus, höherwertiger Zahnersatz und Privatärzte gehören meist nicht dazu.

Die Anwartschaft ist für Feuerwehrbeamte besonders wichtig, weil der Ruhestand früh beginnt und die Heilfürsorge auch bei einem Wechsel in ein Land ohne Heilfürsorge endet. Was kleine und große Anwartschaft unterscheidet, steht auf der Seite Anwartschaft für Heilfürsorge-Berechtigte; Ihr Fristende berechnet der Fristen-Rechner.

Feuerwehr mit Beihilfe: Restkostentarif statt Heilfürsorge

In Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Thüringen und nach der Ausbildung in Berlin sind Feuerwehrbeamte wie andere Beamte beihilfeberechtigt. Aktive erhalten meist 50 %, mit zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %, im Ruhestand 70 %; Partner unter der Einkommensgrenze 70 %, Kinder 80 %. Den Rest versichern die meisten in einem beihilfekonformen Restkostentarif der PKV. Alternativ ist die GKV möglich – ohne pauschale Beihilfe aber ohne Zuschuss, mit einem Beitrag von bis zu 982,31 € im Monat für die Krankenversicherung (eigene Berechnung). Von den Beihilfe-Ländern zahlen Berlin, Brandenburg und Thüringen eine pauschale Beihilfe.

Zwischen den Beihilfe-Ländern gibt es spürbare Unterschiede, etwa bei Wahlleistungen im Krankenhaus: In Bayern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen sind sie beihilfefähig, in Berlin, Brandenburg und im Saarland nicht, in Rheinland-Pfalz nur gegen 26 € im Monat. Alle Regeln stehen auf der Seite Chefarztbehandlung und Beihilfe; Ihren Satz zeigt der Beihilfesatz-Rechner.

Was die Krankenversicherung bei der Feuerwehr kostet

Kostenposten für Feuerwehrbeamte; Quellen: Finanztest 3/2025, DBV (dbv.de, abgerufen 18.10.2026), Allianz (Mai 2026), §§ 112 HmbBG, 114 NBG, eigene Berechnung; Stand 18.10.2026. Keine Angebote.
LagePostenBetrag
HeilfürsorgePflegepflichtversicherung (50-%-Tarif)ab 33 € im Monat
Heilfürsorgekleine Anwartschaft (Beispiel eines Anbieters)ab 1 € im Monat
Heilfürsorge Hamburg / NiedersachsenAnrechnung auf das Grundgehalt1,4 % / 1,3 %
Beihilfe, 50 %, Eintrittsalter 30Restkostentarif (Finanztest 3/2025)250–396 € im Monat
Beihilfe, AnwärterAnwärtertarif (veröffentlichte Beispiele)meist 70–150 € im Monat
GKV ohne pauschale BeihilfeKrankenversicherung, Höchstbeitrag 2026bis 982,31 €

Was die PKV mit Beihilfe für Sie konkret kostet, zeigt der Rechner PKV-Kosten für Beamte als Bandbreite. Die PKV bietet dabei Vorteile, die viele Feuerwehrbeamte im Schichtdienst schätzen: Leistungen sind vertraglich zugesichert, der Versicherer kann die Krankheitskostenvollversicherung nicht ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG), und 60 % der Privatversicherten bekommen einen Facharzttermin in weniger als vier Wochen, bei gesetzlich Versicherten 35 % (Versichertenbefragung der Patientenvertretung im G-BA, 2025).

Ausbildung: Brandmeisteranwärter und Vorbereitungsdienst

Wer seine Ausbildung bei einer Berufsfeuerwehr beginnt, ist Beamter auf Widerruf. In Hamburg gilt die Heilfürsorge ausdrücklich auch im Vorbereitungsdienst – kostenfrei, die 1,4 % werden erst nach der Übernahme einbehalten (ZPD Hamburg, Stand 01/2026). In Berlin erhalten seit 01.10.2026 Anwärter des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes Heilfürsorge (§ 106 Abs. 4 LBG Berlin). In Baden-Württemberg erfasst die Heilfürsorge laut Landesbeamtengesetz auch Beamte mit Anwärterbezügen (Sekundärquelle).

In Ländern mit Beihilfe gelten die üblichen Anwärterregeln: Beihilfe, Rest im Anwärtertarif und die Öffnungsaktion innerhalb von sechs Monaten nach der Ernennung. Wer in der Ausbildung Heilfürsorge hat und danach in die Beihilfe wechselt – wie künftig in Berlin –, braucht die Anwartschaft schon zum Ausbildungsbeginn, denn die Öffnungsaktion lässt sich nur einmal nutzen. Die Grundlagen stehen auf der Seite PKV für Beamtenanwärter.

Heilfürsorge behalten oder ablehnen? Die Wahlrechte im Überblick

Einige Länder lassen Feuerwehrbeamten die Wahl. In Hamburg gibt es ein „einmaliges, unwiderrufliches Wahlrecht“, von der Heilfürsorge in die Beihilfe zu wechseln; eine Rückkehr ist ausgeschlossen, und die Heilfürsorge empfiehlt selbst dringend eine Anwartschaft (ZPD Hamburg, Stand 01/2026). In Niedersachsen können Heilfürsorgeberechtigte schriftlich verzichten, ebenfalls ohne Widerruf; bei kommunalen Dienstherren regelt das eine Satzung. In Hessen gilt der umgekehrte Weg: Grundsätzlich Beihilfe, Gemeinden können Beamten auf Probe im feuerwehrtechnischen Dienst Heilfürsorge gewähren (Sekundärquelle).

Für die Entscheidung zählen dieselben Fragen wie bei der Polizei: Wie lange bleiben Sie voraussichtlich im Einsatzdienst? Soll die Familie privat versichert werden? Wie wichtig sind Ihnen Privatarzt, Chefarzt und hochwertiger Zahnersatz, die die Heilfürsorge meist nicht trägt? Und wie hoch ist die Anrechnung auf die Besoldung? Wer in die Beihilfe wechselt, wird Privatpatient mit Restkostentarif und bleibt bis zur Pension im selben System. Wer die Heilfürsorge behält, zahlt im Dienst wenig, braucht aber die Anwartschaft. Treffen Sie die Entscheidung nicht in den ersten Wochen nebenbei – sie gilt für das ganze Berufsleben.

Früher Ruhestand: Beihilfe mit 60 oder 61

Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst erreichen ihre Altersgrenze früher als andere Beamte: in Niedersachsen mit 60 Jahren (§ 115 Abs. 1 NBG), in Nordrhein-Westfalen mit 61 Jahren (§ 116 Abs. 3 LBG NRW). Mit dem Ruhestand endet jede Heilfürsorge. Sie erhalten dann Beihilfe als Versorgungsempfänger, in der Regel 70 %, und versichern 30 % privat – für Jahrzehnte. Ohne Anwartschaft entscheidet dann eine Gesundheitsprüfung über Beitrag und Annahme.

In Ländern mit pauschaler Beihilfe kann im Ruhestand auch diese in Betracht kommen, mit Fristen: In Niedersachsen beginnt mit dem Wegfall der Heilfürsorge eine Ausschlussfrist von einem Jahr, in Baden-Württemberg von fünf Monaten. Partner und Kinder erhalten schon im aktiven Dienst Beihilfe und brauchen eigenen Schutz; mehr dazu unter Ehepartner und Kinder: Beihilfe statt Heilfürsorge. Wie der Übergang in die Pension abläuft, beschreibt die Seite Krankenversicherung in der Pension.

Checkliste für Feuerwehrbeamte

  • Klären: Heilfürsorge oder Beihilfe – im Land, im Dienstzweig und in der Ausbildung.
  • Mit Heilfürsorge: Pflegepflichtversicherung abschließen und eine Anwartschaft innerhalb von sechs Monaten beantragen.
  • Mit Beihilfe: Restkostentarif, bei Anwärtern mit Umstellungsregel; Wahlleistungen je nach Land prüfen.
  • Vor einem Wechsel des Dienstherrn prüfen, ob dort Heilfürsorge gilt – sonst sofort Restkostentarif.
  • Rechtzeitig vor dem Ruhestand mit 60 oder 61: Anwartschaft umwandeln, Beihilfesatz berechnen.

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Häufige Fragen

Wie sind Feuerwehrbeamte krankenversichert?

Je nach Land über die freie Heilfürsorge oder über Beihilfe plus privaten Restkostentarif. Heilfürsorge gilt unter anderem in Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, meist für den Einsatzdienst. In Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Thüringen gilt Beihilfe, in Berlin nach der Ausbildung ebenfalls.

Brauchen Feuerwehrleute eine private Krankenversicherung?

Mit Beihilfe ja – für den Teil, den die Beihilfe nicht trägt, im aktiven Dienst meist 50 %. Mit Heilfürsorge nicht für die eigene Behandlung im Dienst, wohl aber eine private Pflegepflichtversicherung. Sinnvoll ist zusätzlich eine Anwartschaft, weil die Heilfürsorge spätestens mit dem Ruhestand endet. Ehrenamtliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind keine Beamten; für sie gilt ihre normale Krankenversicherung.

Was kostet die Krankenversicherung bei der Feuerwehr?

Mit Heilfürsorge fallen vor allem die Pflegepflichtversicherung (ein Anbieter nennt ab 33 € im Monat) und eine Anwartschaft an (ab 1 € bei einem Anbieter); in Hamburg und Niedersachsen wird die Heilfürsorge zusätzlich mit 1,4 % bzw. 1,3 % des Grundgehalts angerechnet. Mit Beihilfe kostet ein Restkostentarif für Beamte mit 50 % Beihilfe und Eintrittsalter 30 laut Finanztest 250 bis 396 € im Monat.

Was passiert mit der Heilfürsorge der Feuerwehr im Ruhestand?

Sie endet. Als Versorgungsempfänger erhalten Feuerwehrbeamte Beihilfe – in der Regel 70 %, in Bremen 60 % plus 5 Punkte je berücksichtigungsfähigem Angehörigen. Die restlichen Kosten sind privat zu versichern. Mit einer Anwartschaft geht das ohne neue Gesundheitsprüfung.

Gilt die Heilfürsorge auch für Brandmeisteranwärter?

Das hängt vom Land ab. In Hamburg ausdrücklich ja, im Vorbereitungsdienst sogar ohne Anrechnung auf die Bezüge; in Berlin seit 01.10.2026 für Anwärter des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes. In Ländern mit Beihilfe erhalten Anwärter Beihilfe und versichern den Rest meist in einem Anwärtertarif.

Quellen

  1. Deutscher Feuerwehrverband: Feuerwehr-Statistik (Datenstand 31.12.2023) – abgerufen 18.10.2026
  2. Hamburg, Zentrum für Personaldienste: FAQ Heilfürsorge – Stand 01/2026
  3. NLBV: Häufig gestellte Fragen zur Heilfürsorge (Polizei und Feuerwehr, § 115 NBG) – abgerufen 18.10.2026
  4. Sächsische Heilfürsorgeverordnung vom 16.06.2025 (REVOSax) – Stand 01.07.2026
  5. GVBl. Berlin Nr. 34 vom 30.09.2026: Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und weiterer Vorschriften (§ 106 Abs. 4 LBG) – Gesetz vom 18.09.2026
  6. Landesbeamtengesetz NRW (§§ 112, 116)
  7. SächsBG – §§ 135, 144 (REVOSax) – Stand 01.08.2026
  8. Performa Nord: Häufig gestellte Fragen freie Heilfürsorge (Bremen)
  9. MF Sachsen-Anhalt: Kommentierung BesVersEG (Heilfürsorge §§ 3a–3c) – 29.06.2026
  10. § 23 SGB XI – Private Pflegepflichtversicherung
  11. § 2 SGB VII – Versicherung kraft Gesetzes (Abs. 1 Nr. 12) – abgerufen 18.10.2026
  12. PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV für Beamte (Broschüre) – Stand Januar 2026
Redaktion Beihilfe-Rechner.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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