Inhalt (12 Abschnitte)
- Verbeamtet oder angestellt: der Unterschied für die Krankenversicherung
- Beihilfe plus Restkostentarif: das Prinzip für verbeamtete Lehrkräfte
- Was kostet die PKV für Lehrer?
- Lehrer-Kosten nach Bundesland: Eigenanteile und Wahlleistungen
- Pauschale Beihilfe: GKV als Alternative für Lehrkräfte
- Lehrer in der Elternzeit und in Teilzeit
- Angestellte Lehrkräfte und späte Verbeamtung
- Vom Referendariat zur Planstelle
- Lehrer mit Familie und im Ruhestand
- PKV für Lehrer im Vergleich: worauf es ankommt
- Fünf typische Fehler von Lehrkräften
- Checkliste für Lehrkräfte
- Verbeamtete Lehrkräfte erhalten Beihilfe – meist 50 %, mit zwei berücksichtigungsfähigen Kindern und im Ruhestand 70 % – und versichern den Rest meist privat; laut PKV-Verband haben sich 93 % der Beamten für Beihilfe plus PKV entschieden (11/2025).
- Stiftung Warentest fand für Beamte mit 50 % Beihilfe und Eintrittsalter 30 Tarifkombinationen von 250 bis 396 € im Monat (Finanztest 3/2025).
- Angestellte Lehrkräfte sind gesetzlich pflichtversichert, solange ihr Jahresverdienst unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 € (2026) liegt; der Arbeitgeber zahlt die Hälfte.
- In neun Ländern können verbeamtete Lehrkräfte statt der individuellen Beihilfe die pauschale Beihilfe wählen – meist unwiderruflich.
- In der Elternzeit steigt der Beihilfesatz beim Bund und in Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt auf 70 %.
PKV für Lehrer heißt: Verbeamtete Lehrkräfte erhalten Beihilfe ihres Landes – meist 50 %, mit zwei Kindern und im Ruhestand 70 % – und versichern den Rest privat; Beamtentarife kosten bei Eintrittsalter 30 laut Finanztest 250 bis 396 € im Monat. Angestellte Lehrkräfte sind unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 € gesetzlich pflichtversichert. In neun Ländern ist für Beamte alternativ die GKV mit pauschaler Beihilfe möglich (Stand Oktober 2026).
Verbeamtet oder angestellt: der Unterschied für die Krankenversicherung
Ob eine Lehrkraft privat oder gesetzlich versichert ist, hängt zuerst am Status. Verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) und erhalten Beihilfe. Angestellte Lehrkräfte sind Arbeitnehmer: Sie sind pflichtversichert, solange ihr Jahresverdienst unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, und der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Beitrags.
Verbeamtete Lehrkraft
- Beihilfe meist 50 %, mit zwei Kindern und im Ruhestand 70 %.
- Rest im beihilfekonformen PKV-Tarif oder – in neun Ländern – GKV mit pauschaler Beihilfe.
- Öffnungsaktion: sechs Monate ab Verbeamtung, auch bei Vorerkrankungen.
- In der GKV ohne pauschale Beihilfe kein Zuschuss des Dienstherrn.
Angestellte Lehrkraft
- GKV-Pflicht unter 77.400 € Jahresverdienst, Arbeitgeber zahlt die Hälfte.
- Partner und Kinder ohne eigenes Einkommen beitragsfrei familienversichert.
- Keine Beihilfe; PKV nur über der Jahresarbeitsentgeltgrenze möglich.
- Bei späterer Verbeamtung neue Entscheidung mit eigener Frist.
Für die Grenze 2027 liegt ein Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 über 84.150 € vor; die Zustimmung des Bundesrats steht aus. Die Entscheidung zwischen beiden Systemen erklärt die Seite Lehrer: PKV oder GKV? ausführlich.
Beihilfe plus Restkostentarif: das Prinzip für verbeamtete Lehrkräfte
Lehrkräfte im Schuldienst sind Landesbeamte – es gilt das Beihilferecht des Landes, in dem Sie unterrichten. Die Grundregel ist fast überall gleich: aktive Beamte 50 %, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %, im Ruhestand 70 %, Ehe- oder Lebenspartner unter der Einkommensgrenze 70 %, Kinder 80 %. Abweichungen gibt es in Hessen (ein Familiensatz: 50 % plus 5 Punkte je Angehörigen, höchstens 70 %), Sachsen (70 % schon ab einem Kind, 90 % ab zwei Kindern; Ehepartner und Kinder 90 %), Schleswig-Holstein (Ehepartner und Kinder bis 90 %) und Bremen (Pensionäre 60 bis 80 %).
Den Teil, den die Beihilfe nicht trägt, versichern die meisten Lehrkräfte in einem Restkostentarif der PKV – einem Tarif, der genau den fehlenden Prozentsatz erstattet. Beihilfe und Tarif zusammen dürfen 100 % der Kosten nicht übersteigen. Laut PKV-Verband haben sich 93 % der Beamten für diesen Weg entschieden (Verbandsangabe, 11/2025). Ihren Satz und den Ihrer Familie zeigt der Beihilfesatz-Rechner.
Was Beamte privat versichern: die Restkosten
Regel-Bemessungssätze in Bund und den meisten Ländern, Anteil der PKV in Prozent
§ 46 BBhV und Landesrecht, Stand 10.10.2026. Abweichungen u. a. in Hessen (Familiensatz), Sachsen (70/90 %), Bremen und Schleswig-Holstein.
Was kostet die PKV für Lehrer?
Der Beitrag hängt vor allem vom Eintrittsalter, vom Beihilfesatz und vom Leistungsumfang ab. Seriös sind nur Beispiele mit Quelle und Profil:
| Profil | Beitrag/Monat | Quelle · Stand |
|---|---|---|
| Beamte, 50 % Beihilfe, Eintrittsalter 30 (77 Tarifkombinationen) | 250–396 € | Finanztest 3/2025 |
| Beamter, 31 J., 50 %, ledig | 260,10–285,86 € | transparent-beraten, 06.07.2026 (Sekundärquelle) |
| Beamter, 42 J., 70 %, verheiratet, 2 Kinder (nur Beamter) | 222,04–229,72 € | transparent-beraten, 06.07.2026 (Sekundärquelle) |
| Kind, 80 % Beihilfe | rund 50–60 € | Allianz 05/2026: 57,77 € |
| Pflegepflichtversicherung für Beihilfeberechtigte | 30–70 € | PKV-Verband, 10/2025 |
| Lehramtsanwärter (Anwärtertarif) | 70–150 € | covago 09/2026 (Sekundärquelle) |
Zum Vergleich: Ohne pauschale Beihilfe zahlen gesetzlich versicherte Beamte den Beitrag allein, 2026 bis zu 982,31 € im Monat für die Krankenversicherung (eigene Berechnung: 16,9 % auf 5.812,50 €). Eine Bandbreite für Ihre Familie – Beamter, Partner und Kinder getrennt – liefert der Rechner PKV-Kosten für Beamte.
Lehrer-Kosten nach Bundesland: Eigenanteile und Wahlleistungen
Neben dem PKV-Beitrag bestimmen zwei Landesregeln, was Lehrkräfte selbst tragen: Kostendämpfungspauschalen oder Selbstbehalte, die von der Beihilfe abgezogen werden, und die Frage, ob Chefarzt und Zweibettzimmer beihilfefähig sind. Die Tabelle zeigt die Werte für die typischen Lehrer-Besoldungsgruppen A 12 und A 13.
| Land | Jährlicher Eigenanteil (A 12/A 13) | Wahlleistungen |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | KDP 150 € (A 12) bzw. 180 € (A 13) | nur gegen 22 € im Monat |
| Bayern | keine KDP; 3 € je Arzneimittel | beihilfefähig, Abzug je Tag |
| Berlin | keine KDP | nicht beihilfefähig |
| Brandenburg | keine KDP; Eigenbehalte wie beim Bund | nicht beihilfefähig |
| Bremen | Selbstbehalt 48 € (ab A 10) | nicht beihilfefähig |
| Hamburg | keine (seit 2020) | nicht beihilfefähig |
| Hessen | keine KDP; 4,50 € je Arzneimittel | nur gegen 18,90 € im Monat |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine KDP | nicht beihilfefähig |
| Niedersachsen | keine KDP | nicht beihilfefähig |
| Nordrhein-Westfalen | keine (seit 2022 abgeschafft) | beihilfefähig, Abzug 10/15 € je Tag |
| Rheinland-Pfalz | KDP 300 € (A 12 bis A 15), minus 40 € je Kind | nur gegen 26 € im Monat |
| Saarland | KDP 250 € (A 12 bis A 15, ab 2026), minus 40 € je Kind | nicht beihilfefähig |
| Sachsen | keine KDP; 4 bis 5 € je Arzneimittel | beihilfefähig, Abzug 14,50 € je Tag Zimmer |
| Sachsen-Anhalt | keine KDP | beihilfefähig ohne Beitrag |
| Schleswig-Holstein | Selbstbehalt 250 € (A 12 bis A 15), minus 25 € je Kind | nicht beihilfefähig |
| Thüringen | keine KDP; 4 € je Arzneimittel | beihilfefähig, Abzug je Tag |
Wo Wahlleistungen nicht beihilfefähig sind, umfasst auch ein Restkostentarif sie nicht automatisch; dafür gibt es Zusatzbausteine mit eigener Gesundheitsprüfung. Wo sie nur gegen Monatsbetrag zu haben sind, laufen Erklärungsfristen ab der Verbeamtung – in Baden-Württemberg fünf, in Hessen und Rheinland-Pfalz drei Monate. Alle Einzelheiten stehen auf den Länderseiten unter Beihilfe nach Bundesland.
Pauschale Beihilfe: GKV als Alternative für Lehrkräfte
Die pauschale Beihilfe gibt es in neun Ländern: Hamburg (seit 2018), Bremen, Berlin, Brandenburg und Thüringen (seit 2020), Baden-Württemberg (2023), Sachsen und Niedersachsen (2024) sowie Mecklenburg-Vorpommern (seit 01.05.2026). Schleswig-Holstein (2024) und Sachsen-Anhalt (2026) zahlen in Sonderformen nur einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung. Im Bund, in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland gibt es sie nicht (Stand Oktober 2026). Wer sie wählt, bleibt gesetzlich versichert und erhält vom Land die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags; die Pflege bleibt bei der individuellen Beihilfe. Die Wahl ist in der Regel unwiderruflich – auch für den Ruhestand und künftige Angehörige – und schließt die Öffnungsaktion aus.
Für Lehrkräfte mit Partner ohne eigenes Einkommen und mehreren Kindern kann die GKV mit pauschaler Beihilfe günstiger sein, weil die Familie dort beitragsfrei mitversichert ist. Für Alleinstehende und Paare, in denen beide verdienen, ist die PKV meist vorne. Die Gegenrechnung für Ihre Familie macht der Pauschale-Beihilfe-Rechner; die Abwägung erklärt Lehrer: PKV oder GKV?
Lehrer in der Elternzeit und in Teilzeit
Viele Lehrkräfte nehmen Elternzeit oder arbeiten in Teilzeit – beides wirkt auf die Beihilfe. In der Elternzeit steigt der Bemessungssatz beim Bund und in Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt auf 70 %, auch beim ersten Kind (§ 46 Abs. 3 S. 5 BBhV und Landesrecht). Ihr Tarif kann dann von 50 auf 30 % sinken; nach dem Ende der Elternzeit müssen Sie ihn innerhalb von sechs Monaten wieder aufstocken, um ohne Risikoprüfung zu bleiben (§ 199 Abs. 2 VVG). In Nordrhein-Westfalen ist eine Elternzeit-Erhöhung auf 70 % ab 2027 geplant, aber noch nicht in Kraft.
Bei Teilzeit bleibt der Satz beim Bund unverändert. Achtung in Nordrhein-Westfalen: Bei unterhälftiger Teilzeit besteht kein Beihilfeanspruch (§ 1 Abs. 3 BVO NRW). Wer dort die Stunden stark reduziert, sollte vorher klären, wie der Versicherungsschutz angepasst wird. Ob und wann sich Ihr Satz ändert, zeigt der Elternzeit-Rechner.
Angestellte Lehrkräfte und späte Verbeamtung
Angestellte Lehrkräfte sind gesetzlich pflichtversichert, solange ihr Jahresverdienst unter 77.400 € liegt. Werden sie später verbeamtet, ändert sich alles auf einmal: Versicherungsfreiheit, Beihilfe, Systemwahl. Für die Öffnungsaktion zählt dann die Verbeamtung als Beginn – auch wenn die Lehrkraft vorher jahrelang gesetzlich versichert war. In Berlin gilt seit dem 10. Februar 2023 das Lehrkräfteverbeamtungsgesetz; Bestandslehrkräfte können laut Senatsverwaltung noch bis zum 31. Dezember 2026 verbeamtet werden. Wer in den letzten Monaten verbeamtet wurde, sollte die eigene 6-Monats-Frist jetzt prüfen.
Eine Checkliste für den Moment der Ernennung – vom GKV-Austritt bis zur Wahlleistungserklärung – steht unter Verbeamtung und Krankenversicherung; Ihr Fristende berechnet der Fristen-Rechner. Für Quereinsteiger und alle, die erst mit Ende 30 oder 40 verbeamtet werden, erklärt die Seite Verbeamtung mit 40: sinnvoll? die Höchstaltersgrenzen der Länder und was das späte Eintrittsalter für den PKV-Beitrag bedeutet.
Vom Referendariat zur Planstelle
Fast alle Lehrkräfte beginnen als Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst – 2025 waren es laut KMK 31.444 Einstellungen. In dieser Zeit sind sie meist im günstigen Anwärtertarif versichert. Mit der Verbeamtung auf Probe stellt der Versicherer in den regulären Beamtentarif um; ob ohne neue Gesundheitsprüfung, regeln die Tarifbedingungen. Wer im Referendariat in Hessen 70 % Beihilfe hatte oder in ein anderes Land wechselt, muss den Tarif an den neuen Satz anpassen – dafür bleiben sechs Monate ohne Risikoprüfung. Alles dazu auf der Seite PKV im Lehramts-Referendariat.
Lehrer mit Familie und im Ruhestand
Ehe- oder Lebenspartner erhalten Beihilfe nur, wenn ihre Einkünfte unter der Grenze des Dienstherrn liegen; 2026 liegt sie je nach Land zwischen 12.000 € (Bremen) und 24.696 € (Hessen). Kinder erhalten meist 80 %, in Sachsen 90 %. Mit zwei berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der eigene Satz in den meisten Ländern auf 70 %, in Sachsen gelten schon mit einem Kind 70 % und mit zwei Kindern 90 %. Ob Ihr Partner unter der Grenze liegt, prüft der Ehepartner-Rechner.
Im Ruhestand steigt der Satz meist auf 70 %, der private Anteil sinkt auf 30 %. Was das für den Beitrag im Alter bedeutet, beschreibt der Ratgeber zu PKV-Beiträgen im Alter für Beamte.
PKV für Lehrer im Vergleich: worauf es ankommt
Eine pauschal beste PKV für Lehrer gibt es nicht – und auch keine Rangliste, die für alle 16 Länder passt. Ein fairer PKV-Vergleich für Lehrer stellt Angebote mit demselben Erstattungssatz, demselben Leistungsumfang und demselben Versicherungsbeginn nebeneinander. Vergleichen Sie Monatsbeiträge immer einheitlich mit oder ohne Pflegepflichtversicherung und Beihilfeergänzung, sonst wirkt ein Angebot günstiger, als es ist: Stiftung Warentest hat für Beamte mit 50 % Beihilfe und Eintrittsalter 30 nur Kombinationen mit Beihilfeergänzung bewertet und kam auf 250 bis 396 € im Monat (Finanztest 3/2025). Brauchen Sie die Öffnungsaktion, kommen nur die teilnehmenden Versicherer infrage – laut PKV-Verband 16 Unternehmen (Stand Januar 2026). Darüber hinaus sind für Lehrkräfte diese Kriterien besonders wichtig:
- Passend zur Landesbeihilfe: Der Tarif sollte die Lücken Ihres Landes schließen, etwa bei Wahlleistungen in Ländern, in denen sie nicht beihilfefähig sind.
- Stufen für Satzänderungen: Lehrkräfte erleben oft mehrere Satzwechsel – Kinder, Elternzeit, Ruhestand. Der Tarif sollte in passenden Prozentstufen angeboten werden; die Anpassung binnen sechs Monaten sichert § 199 Abs. 2 VVG.
- Beitrag im Alter: Im Ruhestand sinkt der Anteil meist auf 30 %. Wie sich der Beitrag des gewählten Tarifs entwickelt hat, gehört in jeden Vergleich.
- Familie: Kindertarife mit 20 %, Partnertarife mit 30 % – und die Kindernachversicherung innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt (§ 198 VVG).
Die zwölf Kriterien für den Beamtentarif im Detail – und was Tests und Ratings wirklich messen – erklärt der PKV-Vergleich für Beamte. Neutrale Beschreibungen der Beamtentarife einzelner Anbieter, ohne Rangliste, finden Sie unter Versicherer für Beamte.
Fünf typische Fehler von Lehrkräften
Auch wer jahrelang angestellt war, hat ab der Verbeamtung sechs Monate – danach gilt die normale Gesundheitsprüfung.
Die Wahl gilt in der Regel für immer – auch dann, wenn später Kinder kommen und der PKV-Satz auf 70 % steigen würde.
Endet die Elternzeit mit 70 %, sinkt der Satz wieder. Ohne Anpassung binnen sechs Monaten droht eine neue Prüfung.
Bei unterhälftiger Teilzeit entfällt in NRW die Beihilfe – der Versicherungsschutz muss dann neu geregelt werden.
In Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz gibt es Chefarzt und Zweibettzimmer nur nach fristgebundener Erklärung.
Checkliste für Lehrkräfte
- Status klären: verbeamtet, auf Widerruf, auf Probe – oder angestellt?
- Beihilfesatz für sich und die Familie prüfen; Landesregeln zu Eigenanteilen und Wahlleistungen kennen.
- In Ländern mit pauschaler Beihilfe: GKV und PKV für die ganze Familie und den Ruhestand durchrechnen, bevor Sie unwiderruflich wählen.
- Nach der Verbeamtung: 6-Monats-Frist der Öffnungsaktion sichern, Wahlleistungsfristen beachten.
- Bei Kindern, Elternzeit und Teilzeit: Satzänderung prüfen und den Tarif innerhalb von sechs Monaten anpassen.
Den schnellsten Überblick – Satz, Restkosten, Frist und pauschale Beihilfe in Ihrem Land – liefert der kostenlose Beihilfe-Check in 60 Sekunden, ohne Gesundheitsfragen.
Häufige Fragen
Wie viel Beihilfe bekommen verbeamtete Lehrer?
Es gilt das Beihilferecht des Landes, in dem Sie unterrichten. In der Regel trägt die Beihilfe 50 % der Krankheitskosten, mit zwei berücksichtigungsfähigen Kindern und im Ruhestand 70 %; Abweichungen gibt es vor allem in Hessen und Sachsen. Den Rest versichern die meisten Lehrkräfte in einem Restkostentarif der PKV.
Wie viel kostet die PKV für Lehrer?
Für Beamte mit 50 % Beihilfe und Eintrittsalter 30 lagen die von Stiftung Warentest geprüften Tarifkombinationen bei 250 bis 396 € im Monat (Finanztest 3/2025). Mit 70 % Beihilfe sinkt der Anteil: Ein veröffentlichtes Beispiel für einen 42-Jährigen mit zwei Kindern liegt bei 222 bis 230 € (transparent-beraten, Juli 2026). Kinder kosten mit 80 % Beihilfe rund 50 bis 60 €.
Ist man als Lehrer privat versichert?
Verbeamtete Lehrkräfte meist ja – sie sind in der GKV versicherungsfrei und erhalten Beihilfe. Angestellte Lehrkräfte sind dagegen gesetzlich pflichtversichert, solange ihr Jahresverdienst unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (2026: 77.400 €).
Welche PKV für Lehrer ist die beste?
Das hängt von Ihrem Bundesland, Ihrem Beihilfesatz und Ihrer Familie ab. Wichtig sind ein beihilfekonformer Tarif, der zu den Regeln Ihres Landes passt (etwa bei Wahlleistungen), die Möglichkeit, den Satz bei Kindern oder Elternzeit anzupassen, und die Beitragsentwicklung. Eine pauschale Rangliste gibt es nicht.
Kann ich als Beamter auf die PKV verzichten?
Ja. Sie können freiwillig in der GKV bleiben, wenn Sie vorher gesetzlich versichert waren. Ohne pauschale Beihilfe zahlen Sie den Beitrag dann allein – 2026 bis zu 982,31 € im Monat für die Krankenversicherung. In Ländern mit pauschaler Beihilfe übernimmt das Land die Hälfte; die Wahl ist dort in der Regel unwiderruflich.
Was passiert mit der Krankenversicherung von Lehrern in der Elternzeit?
Beim Bund und in Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt steigt der Beihilfesatz in der Elternzeit auf 70 %, auch beim ersten Kind; Sie können den Tarif dann senken. In den übrigen Ländern bleibt der Satz unverändert. Der Elternzeit-Rechner zeigt, was für Sie gilt.
Quellen
- § 46 BBhV – Bemessung der Beihilfe
- Stiftung Warentest: Private Krankenversicherung im Vergleich (Finanztest 3/2025) – 19.02.2025
- transparent-beraten: PKV für Beamte (Beitragsbeispiele, Sekundärquelle) – 06.07.2026
- PKV-Verband: Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte
- KMK: Einstellung von Lehrkräften 2025 (Dokumentation 250)
- LBV Baden-Württemberg: Beihilfe (Kostendämpfungspauschale)
- LfF Rheinland-Pfalz: Merkblatt Kostendämpfungspauschale
- BVO NRW – Fassung ab 04.08.2026
- Senatsverwaltung Berlin: Wir verbeamten Lehrkräfte – abgerufen 10.10.2026
- § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit und Jahresarbeitsentgeltgrenze
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.