Beihilfe-Daten

Beihilfe Bayern 2026: Bemessungssätze, Ehepartner, Kinder, Elternzeit

In Bayern stehen die Bemessungssätze direkt im Beamtengesetz (Art. 96 BayBG), die Einzelheiten in der Bayerischen Beihilfeverordnung (BayBhV). Wann Sie 70 % bekommen, wie die Ehepartner-Grenze funktioniert und was Wahlleistungen kosten – hier mit Fundstellen.

Redaktion Beihilfe-Rechner.de Aktualisiert am 13. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Beihilfe Bayern: Bemessungssätze 2026 auf einen Blick
  2. Steckbrief: Beihilfe Bayern 2026 in Zahlen
  3. Ehepartner: Einkommensgrenze 22.648 € (2026)
  4. Kinder: 80 % Beihilfe und 70 % für Sie ab dem zweiten Kind
  5. Elternzeit und Teilzeit in Bayern
  6. Eigenbeteiligung und Wahlleistungen in Bayern
  7. Pauschale Beihilfe: in Bayern nicht eingeführt
  8. Heilfürsorge in Bayern
  9. Was das für Ihren PKV-Tarif heißt: Restkosten-Beispiel
Das Wichtigste in Kürze
  • In Bayern erstattet die Beihilfe aktiven Beamten und Anwärtern 50 %, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %; Versorgungsempfänger und Ehepartner erhalten 70 %, Kinder 80 % (Art. 96 BayBG, Stand Oktober 2026).
  • In der Elternzeit gilt in Bayern ein Satz von 70 %, unabhängig von der Kinderzahl (Art. 96 Abs. 3 BayBG).
  • Ehepartner sind berücksichtigungsfähig bis zu Einkünften von 22.648 € im Vorvorjahr (2026); die Grenze steigt mit dem Rentenwert, der Wert für 2027 ist noch nicht veröffentlicht.
  • Es gibt keine Kostendämpfungspauschale, aber 3 € Eigenbeteiligung je Arzneimittel; Wahlleistungen sind ohne Beitrag beihilfefähig, abzüglich 25 € (Chefarzt) bzw. 7,50 € (Zweibettzimmer) je Tag.
  • Eine pauschale Beihilfe gibt es in Bayern nicht (Stand Oktober 2026).

In Bayern erstattet die Beihilfe aktiven Beamtinnen und Beamten 50 % der beihilfefähigen Kosten, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern und in der Elternzeit 70 %. Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Ehepartner erhalten 70 %, Kinder 80 %. Rechtsgrundlage ist Art. 96 des Bayerischen Beamtengesetzes mit der Bayerischen Beihilfeverordnung (BayBhV, Stand Oktober 2026).

Beihilfe Bayern: Bemessungssätze 2026 auf einen Blick

Der Bemessungssatz ist der Anteil Ihrer beihilfefähigen Kosten, den das Landesamt für Finanzen erstattet. Den Rest versichern Sie mit einem privaten Restkostentarif. Bayern folgt dem Bundesmodell – einschließlich der 70 % in der Elternzeit.

Bemessungssätze nach Art. 96 BayBG (Krankheitskosten), Stand 10.10.2026. Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBG-96
PersonBeihilfePrivat zu versichern (Restkosten)
Beamtin/Beamter (aktiv, auch auf Widerruf)50 %50 %
… mit 2 oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern70 %30 %
… in Elternzeit (unabhängig von der Kinderzahl)70 %30 %
Versorgungsempfänger (Pension)70 %30 %
Ehe-/Lebenspartner (unter der Einkommensgrenze)70 %30 %
Kinder80 %20 %

Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt Bayern eine Differenzkostenbeihilfe von 100 % der nach Abzug der Kassenleistung verbleibenden beihilfefähigen Kosten. Ihren Satz für die ganze Familie zeigt der Beihilfesatz-Rechner.

Steckbrief: Beihilfe Bayern 2026 in Zahlen

Eckdaten der Beihilfe in Bayern nach Art. 96 BayBG, BayBhV und Art. 96 BayBesG, Stand 10.10.2026. Quellen: gesetze-bayern.de, lff.bayern.de
MerkmalBayern
RechtsgrundlageArt. 96 BayBG (Fassung ab 01.01.2026); Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV) vom 02.01.2007, Fassung ab 01.09.2026
Sätze aktiv / Pension / Ehepartner / Kinder50 % / 70 % / 70 % / 80 %
Ab 2 Kindern70 % – bei zwei Beihilfeberechtigten nur für den Bezieher der kinderbezogenen Familienzuschlagsanteile
Elternzeit / TeilzeitElternzeit: 70 % unabhängig von der Kinderzahl; Teilzeit: keine Sonderregel zum Satz bekannt
Ehepartner-Grenze22.648 € (2026); 2027 noch nicht veröffentlicht
Bezugsjahr / Einkommensbegriffzweites Kalenderjahr vor dem Antrag / Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG)
Kostendämpfung / Eigenbehaltekeine Kostendämpfungspauschale; 3 € je Arznei- und Verbandmittel
Wahlleistungen im Krankenhausbeihilfefähig ohne Beitrag; Abzug 25 €/Tag Chefarzt, 7,50 €/Tag Zweibettzimmer (max. 30 Tage)
Pauschale Beihilfenein
Heilfürsorgenur Bereitschaftspolizei in Ausbildung mit Gemeinschaftsunterkunft; sonst Beihilfe
Antragsfristlaut Merkblatt des Landesamts für Finanzen
BeihilfestelleLandesamt für Finanzen (LfF)

Das ist in Bayern besonders

70 % in der Elternzeit

Schon mit dem ersten Kind gilt in der Elternzeit 70 % – danach wieder der normale Satz.

Wahlleistungen ohne Beitrag

Chefarzt und Zweibettzimmer sind beihilfefähig, nur gekürzt um 25 € bzw. 7,50 € je Tag.

Kaum Heilfürsorge

Nur die Bereitschaftspolizei in der Ausbildung erhält Heilfürsorge. Alle anderen Polizisten bekommen Beihilfe.

Ehepartner: Einkommensgrenze 22.648 € (2026)

Ehe- und eingetragene Lebenspartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag die Grenze nicht übersteigt. Für 2026 beträgt sie 22.648 € – derselbe Wert wie beim Bund. Bayern passt die Grenze jährlich an den Rentenwert an; den Wert für 2027 hat das Land bis Oktober 2026 noch nicht veröffentlicht. Rechnen Sie nicht mit einem Bundeswert, sondern warten Sie die bayerische Festsetzung ab.

Liegen die Einkünfte im laufenden Jahr voraussichtlich unter der Grenze, gibt es Beihilfe unter Vorbehalt (§ 7 Abs. 4 Nr. 1 BayBhV); geprüft wird später mit dem Steuerbescheid. Ihre Zahlen prüft der Ehepartner-Rechner; Grenzen aller Länder stehen auf der Seite Einkommensgrenze Beihilfe 2027.

Kinder: 80 % Beihilfe und 70 % für Sie ab dem zweiten Kind

Kinder erhalten in Bayern 80 % Beihilfe; der Kindertarif deckt 20 %. Berücksichtigungsfähig sind sie in der Regel, solange sie im kinderbezogenen Familienzuschlag berücksichtigt werden – das hängt am Kindergeldanspruch, meist längstens bis zum 25. Geburtstag. Ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern steigt Ihr eigener Satz auf 70 %; bei zwei beihilfeberechtigten Eltern nur beim Bezieher der kinderbezogenen Familienzuschlagsanteile.

Fällt ein Kind weg und bleibt nur eines, sinkt Ihr Satz wieder auf 50 %. Dann muss Ihr Tarif rechtzeitig aufgestockt werden. Neugeborene versichern Sie ohne Gesundheitsprüfung, wenn Sie sie spätestens zwei Monate nach der Geburt in der PKV anmelden (§ 198 VVG). Mehr dazu im Ratgeber Beihilfe für Kinder.

Elternzeit und Teilzeit in Bayern

Bayern zahlt während der Elternzeit 70 % Beihilfe, unabhängig von der Kinderzahl (Art. 96 Abs. 3 BayBG). Für Mütter und Väter mit dem ersten Kind heißt das: In der Elternzeit trägt die Beihilfe 70 %, danach wieder 50 %. Senken Sie den Tarif in der Elternzeit ab, müssen Sie ihn danach rechtzeitig wieder erhöhen – innerhalb von sechs Monaten ohne Gesundheitsprüfung (§ 199 Abs. 2 VVG). Den Verlauf zeigt der Elternzeit-Rechner. Eine Kürzung des Satzes wegen Teilzeit ist für Bayern nicht vorgesehen; Sonderfälle wie eine Beurlaubung ohne Bezüge klären Sie mit dem Landesamt für Finanzen.

Eigenbeteiligung und Wahlleistungen in Bayern

Eine Kostendämpfungspauschale kennt Bayern nicht. Stattdessen gibt es eine Eigenbeteiligung von 3 € je verordnetem Arznei- oder Verbandmittel und Medizinprodukt. Sie entfällt unter anderem bei Kindern, Waisen, Beamten auf Widerruf, Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung und Schwangeren. Die Eigenbeteiligung ist auf 2 % der jährlichen Einnahmen begrenzt, für chronisch Kranke auf 1 %.

Wahlleistungen im Krankenhaus sind in Bayern ohne zusätzlichen Monatsbeitrag beihilfefähig. Von der Beihilfe abgezogen werden 25 € je Tag für die Chefarztbehandlung und 7,50 € je Tag für das Zweibettzimmer, Letzteres für höchstens 30 Tage im Kalenderjahr. Ob ein Beihilfeergänzungstarif diese Abzüge übernimmt, hängt vom Tarif ab; er setzt in der Regel eine Gesundheitsprüfung voraus.

Pauschale Beihilfe: in Bayern nicht eingeführt

Bayern bietet keine pauschale Beihilfe, also keinen hälftigen Zuschuss des Dienstherrn zum Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (Stand Oktober 2026). Gesetzlich versicherte Beamte zahlen ihren Beitrag deshalb allein – 2026 bis zu 982,31 € im Monat für die Krankenversicherung. Die Beihilfe ergänzt dann die Leistungen der Kasse. Bundesweit haben sich laut PKV-Verband 93 % der Beamten für die Kombination aus Beihilfe und PKV entschieden.

Heilfürsorge in Bayern

Freie Heilfürsorge erhalten in Bayern nur Beamte der Bereitschaftspolizei in der Ausbildung, die in Gemeinschaftsunterkunft wohnen, sowie Polizisten bei bestimmten Einsätzen und Übungen (Art. 96 BayBesG). Alle anderen Polizeibeamten, die Feuerwehr und der Justizvollzug erhalten Beihilfe. Wer nach der Ausbildung aus der Heilfürsorge in die Beihilfe wechselt, braucht ab diesem Zeitpunkt einen Restkostentarif. Mehr unter Heilfürsorge: privat oder gesetzlich?

Was das für Ihren PKV-Tarif heißt: Restkosten-Beispiel

Ihr Tarif muss den Anteil abdecken, den die Beihilfe offenlässt. Die Beispiele rechnen mit einer Arztrechnung von 1.000 € je Person nach bayerischem Recht:

Restkosten-Beispiel nach Art. 96 BayBG, Rechnung 1.000 € je Person, ohne Eigenbeteiligung; eigene Berechnung, Stand Oktober 2026.
FallBeihilfePKV-TarifErstattung Beihilfe / PKV
Single, aktiv50 %50 %500 € / 500 €
Mit 1 Kind in Elternzeit70 %30 %700 € / 300 €
Familie: Beamter mit 2 Kindern70 %30 %700 € / 300 €
Familie: Ehepartner (unter der Grenze)70 %30 %700 € / 300 €
Familie: je Kind80 %20 %800 € / 200 €

Mit 50 % Beihilfe und Eintrittsalter 30 lagen die von Stiftung Warentest geprüften Tarifkombinationen für Beamte bei 250 bis 396 € im Monat (Finanztest 3/2025). Anwärtertarife kosten meist 70 bis 150 €, ein Kind mit 80 % Beihilfe rund 50 bis 60 € (Beispiele 2026). Ihre Bandbreite zeigt der Rechner PKV-Kosten für Beamte. Bei jeder Satzänderung – zweites Kind, Elternzeit, Pension – passt der Versicherer den Tarif an, wenn Sie das innerhalb von sechs Monaten beantragen; dann ohne Risikoprüfung und Wartezeiten (§ 199 Abs. 2 VVG).

Wer neu verbeamtet wird, kann die Öffnungsaktion der PKV nutzen: Die Öffnungsaktion gilt, wenn Ihr Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses beim Versicherer eingeht – als Beamter auf Widerruf oder auf Probe, aber nur einmal (PKV-Verband, Stand Januar 2026).

Verbindlich entscheidet das Landesamt für FinanzenBeihilfe-Rechner.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal, kein Angebot des Freistaats Bayern oder einer Beihilfestelle. Maßgeblich ist allein der Bescheid Ihrer Beihilfestelle.

Alle Länder im Vergleich zeigt die Übersicht Beihilfe nach Bundesland; Ihren Satz, Ihre Restkosten und Ihre Fristen liefert der kostenlose Beihilfe-Check.

Datenstand und Änderungslog

  • 10.10.2026: Erstfassung, geprüft gegen Art. 96 BayBG (Fassung ab 01.01.2026) und die BayBhV (Fassung ab 01.09.2026).

Häufige Fragen

Wie viel Prozent Beihilfe bekommt man in Bayern?

Aktive Beamte und Anwärter erhalten 50 %, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %. Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Ehepartner bekommen 70 %, Kinder 80 % (Art. 96 BayBG, Stand Oktober 2026).

Wann bekommt man in Bayern 70 % Beihilfe?

Mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern, während der Elternzeit (unabhängig von der Kinderzahl) und im Ruhestand. Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, erhält den erhöhten Satz wegen der Kinder nur, wer die kinderbezogenen Anteile des Familienzuschlags bezieht.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze für Ehepartner in Bayern?

Für 2026 gilt 22.648 €, gemessen am Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag. Die Grenze wird jährlich an den Rentenwert angepasst; der Wert für 2027 ist noch nicht veröffentlicht (Stand Oktober 2026).

Gibt es in Bayern eine pauschale Beihilfe?

Nein. Art. 96 BayBG sieht keine pauschale Beihilfe vor (Stand Oktober 2026). Gesetzlich versicherte Beamte zahlen den Krankenversicherungsbeitrag allein; die Beihilfe erstattet dann die Kosten, die die Kasse nicht trägt.

Zahlt die Beihilfe in Bayern Chefarzt und Zweibettzimmer?

Ja, Wahlleistungen sind in Bayern ohne Monatsbeitrag beihilfefähig. Abgezogen werden 25 € je Tag für die Chefarztbehandlung und 7,50 € je Tag für das Zweibettzimmer, Letzteres für höchstens 30 Tage im Jahr.

Quellen

  1. Art. 96 BayBG – Beihilfe – Fassung ab 01.01.2026
  2. Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV) – Fassung ab 01.09.2026
  3. Landesamt für Finanzen: Beihilfe
  4. Landesamt für Finanzen: Häufige Fragen zur Beihilfe
  5. Art. 96 BayBesG – Heilfürsorge
  6. § 199 VVG – Beihilfeempfänger
Redaktion Beihilfe-Rechner.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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