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Pauschale-Beihilfe-Rechner: GKV mit 50 % Zuschuss oder PKV mit Beihilfe?

Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe gilt in der Regel für immer. Bevor Sie sie treffen, sollten Sie zwei Zahlen kennen: Ihren Eigenanteil in der GKV mit Zuschuss und Ihren Beitrag in der PKV – für Ihre ganze Familie und über viele Jahre.

Redaktion Beihilfe-Rechner.de Aktualisiert am 12. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (4 Abschnitte)
  1. Pauschale Beihilfe 2026: In welchen Ländern Sie wählen können
  2. Rechenbeispiele: Single gegen Familie
  3. So rechnet der Pauschale-Beihilfe-Rechner
  4. Acht Fragen vor dem Antrag auf pauschale Beihilfe
Das Wichtigste in Kürze
  • Die pauschale Beihilfe zahlt in der Regel 50 % des Krankenversicherungsbeitrags; die Pflegeversicherung ist nicht umfasst, dafür bleibt dort die individuelle Beihilfe.
  • Beamte zahlen in der GKV den ermäßigten Satz von 14,0 % plus Zusatzbeitrag auf alle Einnahmen bis 5.812,50 € im Monat (2026) – mit pauschaler Beihilfe trägt der Dienstherr die Hälfte, also höchstens 491,16 € (bei 2,9 % Zusatzbeitrag).
  • Für Singles mit mittlerer oder hoher Besoldung ist die PKV mit Beihilfe meist günstiger; für Familien mit nicht berufstätigem Partner und Kindern kann die GKV dank Familienversicherung günstiger sein.
  • Die Wahl ist in fast allen Ländern unwiderruflich – auch für den Ruhestand und bei einem späteren Dienstherrnwechsel.
  • Ein Beitritt zur GKV ist für Beamte nur mit Beitrittsrecht möglich, etwa binnen drei Monaten nach Ende einer Pflicht- oder Familienversicherung (§ 9 SGB V).

Der Pauschale-Beihilfe-Rechner vergleicht Ihren Eigenanteil in der GKV mit 50 % Zuschuss des Dienstherrn mit Ihrem PKV-Beitrag bei individueller Beihilfe. Faustregel: Singles mit mittlerer oder höherer Besoldung fahren mit der PKV meist günstiger; Familien mit nicht berufstätigem Partner und Kindern können mit der GKV günstiger fahren. Die Wahl ist fast überall unwiderruflich (Stand Oktober 2026).

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GKV: Ihr Eigenanteil pro Monat (nach Zuschuss)
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PKV + Beihilfe: Beiträge pro Monat
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Unterschied heute
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Unterschied über den Zeitraum (Szenario)

Szenario, Stand Oktober 2026: GKV 14,0 % + Zusatzbeitrag auf Einnahmen bis 5.812,50 €/Monat, Pflege halber Satz 1,8 % (kinderlos 2,4 %, ab 2 Kindern Abschläge); pauschale Beihilfe 50 % der Krankenversicherung, wo eingeführt (Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein: Sonderform nur GKV). PKV-Beiträge sind Ihre Eingaben, kein Angebot. Steigerung: GKV 3,9 %, PKV 3,4 % pro Jahr (WIP-Durchschnitt 2006–2026). Ruhestand nicht abgebildet.

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Die Wahl der pauschalen Beihilfe ist in der Regel unwiderruflich. Wir senden Ihnen Ihre Rechnung per E-Mail – auf Wunsch bespricht ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk sie mit Ihnen, inklusive Familie und Ruhestand.

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  • Checkliste: 8 Fragen vor dem Antrag auf pauschale Beihilfe
  • Optional: ehrliche Einschätzung – auch wenn sie „GKV“ lautet

Pauschale Beihilfe 2026: In welchen Ländern Sie wählen können

Die pauschale Beihilfe – nach dem ersten Land auch „Hamburger Modell“ genannt – gibt es nicht überall. Im Bund und in sechs Ländern bleibt es bei der individuellen Beihilfe; zwei Länder zahlen eine Sonderform nur zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Pauschale Beihilfe nach Dienstherr: 50 % des Krankenversicherungsbeitrags statt individueller Beihilfe bei Krankheit, Pflege bleibt individuell. Quellen: Landesbeamtengesetze, Merkblätter der Beihilfestellen, BT-Drs. 21/2188. Stand 10.10.2026.
DienstherrStatusseitAntrag / Besonderheit
Hamburgeingeführt01.08.2018seit 01.08.2018, keine Frist
Brandenburgeingeführt01.01.2020seit 01.01.2020, keine allgemeine Frist
Bremeneingeführt01.01.2020seit 01.01.2020 (Anwärter 06/2019), keine Frist
Thüringeneingeführt01.01.2020seit 01.01.2020, nur für die Zukunft
Berlineingeführt18.03.2020seit 2020, keine Antragsfrist
Baden-Württembergeingeführt01.01.2023seit 01.01.2023, Ausschlussfrist 5 Monate
Sachseneingeführt01.01.2024seit 01.01.2024, keine Antragsfrist
Niedersachseneingeführt01.02.2024seit 01.02.2024, Ausschlussfrist 1 Jahr
Mecklenburg-Vorpommerneingeführt01.05.2026seit 01.05.2026, keine Frist
Schleswig-HolsteinSonderform (nur GKV)01.01.2024seit 2024 GKV-Zuschuss nur bei Nachteil ggü. Basistarif
Sachsen-AnhaltSonderform (nur GKV)01.01.2026seit 01.01.2026 nur GKV-Zuschuss, widerruflich
Bayernnicht eingeführt–nicht eingeführt
Bundnicht eingeführt–nicht eingeführt (BT-Drs. 21/2188)
Hessennicht eingeführt–nicht eingeführt (Sachleistungsbeihilfe)
Nordrhein-Westfalennicht eingeführt–nicht eingeführt
Rheinland-Pfalznicht eingeführt–nicht eingeführt
Saarlandnicht eingeführt–nicht eingeführt

Alles zu Antrag, Fristen und Risiken lesen Sie im Ratgeber Pauschale Beihilfe; die Einzelheiten für Ihr Land stehen auf den jeweiligen Länderseiten.

Rechenbeispiele: Single gegen Familie

Die folgende Tabelle zeigt drei Modellfälle mit den Standardannahmen des Rechners (Zusatzbeitrag 2,9 %, PKV-Beitrag 300 € für den Beamten, 55 € je Kind, 225 € für den Partner). Die PKV-Werte sind angenommene Beiträge innerhalb der veröffentlichten Spannen, keine Angebote.

Modellrechnung 2026 in einem Land mit pauschaler Beihilfe, eigene Berechnung. GKV: Eigenanteil nach 50 % Zuschuss zur Krankenversicherung plus halber Pflegebeitrag. Summe über 20 Jahre mit 3,9 % (GKV) bzw. 3,4 % (PKV) Steigerung pro Jahr, gerundet.
ModellfallGKV pro MonatPKV pro MonatUnterschied 20 Jahre
Single, 3.600 € Besoldung, kinderlos390,60 €300 €PKV rund 37.400 € günstiger
Paar, Partner ohne Einkommen, 2 Kinder, 4.000 € Besoldung400,00 €635 €GKV rund 71.800 € günstiger
Single, 5.500 € Besoldung, kinderlos596,75 €300 €PKV rund 110.300 € günstiger

Das Muster ist typisch: Je höher die Besoldung und je kleiner die mitzuversichernde Familie, desto eher spricht die Rechnung für die PKV. Je mehr Angehörige in der GKV beitragsfrei mitversichert werden können, desto eher kippt sie zur GKV. Ihre eigenen Zahlen setzen Sie im Rechner oben ein; ein konkretes PKV-Beitragsband zeigt der Rechner PKV-Kosten für Beamte.

So rechnet der Pauschale-Beihilfe-Rechner

  • GKV-Krankenversicherung: Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2026: 5.812,50 € im Monat) × (14,0 % + Zusatzbeitrag). Beamte haben keinen Krankengeldanspruch, deshalb gilt der ermäßigte Satz (§ 243 SGB V).
  • Pflege: Beihilfeberechtigte zahlen den halben Beitragssatz, 1,8 % (§ 55 Abs. 1 S. 3 SGB XI); Kinderlose ab 23 zusätzlich 0,6 Punkte, ab dem zweiten Kind 0,25 Punkte weniger je Kind. Die andere Hälfte der Pflegeleistungen trägt die Beihilfe – auch bei pauschaler Beihilfe.
  • Pauschale Beihilfe: 50 % des Krankenversicherungsbeitrags, wenn Ihr Land sie anbietet. In Ländern ohne pauschale Beihilfe zahlen Sie den GKV-Beitrag allein.
  • PKV: Summe Ihrer eingegebenen Beiträge für sich, Kinder und – bei Partner ohne eigenes Einkommen – den Partner.
  • Zeitraum: beide Werte steigen jährlich (GKV 3,9 %, PKV 3,4 %, langjähriger Durchschnitt laut WIP); Summe über 10, 20 oder 30 Jahre.

Nicht abgebildet: der Ruhestand (in der PKV steigt die Beihilfe auf meist 70 %, in der GKV zahlen Sie weiter Beiträge auf Ihre Versorgung, bei pauschaler Beihilfe weiter mit 50 % Zuschuss), Leistungsunterschiede, Risikozuschläge und Beitragsrückerstattungen.

Acht Fragen vor dem Antrag auf pauschale Beihilfe

  1. Darf ich überhaupt in die GKV? Beamte brauchen ein Beitrittsrecht nach § 9 SGB V, meist binnen drei Monaten nach dem Ende einer Pflicht- oder Familienversicherung.
  2. Bleibt es bei der Familie, wie sie ist? Ein Partner mit eigenem Einkommen oder ein Partner, der selbst Beamter wird, verändert die Rechnung.
  3. Was gilt im Ruhestand? In der PKV steigt die Beihilfe auf 70 %; die pauschale Beihilfe bleibt bei 50 % des Beitrags.
  4. Könnte ich das Land wechseln? Bei einem Wechsel zu einem Dienstherrn ohne pauschale Beihilfe zahlen Sie die GKV allein.
  5. Wie wichtig sind mir Leistungen? PKV-Tarife und Beihilfe erstatten anders als die GKV – etwa bei Zahnersatz, Heilpraktikern oder Wahlleistungen.
  6. Brauche ich die Öffnungsaktion? Wer die pauschale Beihilfe wählt, ist davon ausgeschlossen. Mehr unter Öffnungsaktion.
  7. Welche Frist gilt in meinem Land? Baden-Württemberg verlangt den Antrag binnen 5 Monaten, Niedersachsen binnen 1 Jahr; andere Länder kennen keine Frist, zahlen aber nur für die Zukunft.
  8. Ist mein Land eine Sonderform? In Schleswig-Holstein gibt es den GKV-Zuschuss in der Regel nur, wenn der PKV-Basistarif nachteilig wäre; Sachsen-Anhalt zahlt ihn seit 2026 widerruflich und nur zur GKV.

Die Grundsatzfrage für Beamte beantwortet der Ratgeber Beamte: GKV oder PKV? Den Gesamtüberblick für Ihre Lage – mit Fristen – liefert der Beihilfe-Check.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die pauschale Beihilfe?

In der Regel die Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags – in der GKV also die Hälfte von 14,0 % plus Zusatzbeitrag auf Ihre Einnahmen, 2026 höchstens rund 491 € im Monat. Bei einer privaten Vollversicherung ist sie auf die Hälfte des Basistarif-Beitrags begrenzt. Zur Pflegeversicherung gibt es keinen Zuschuss.

Wann lohnt sich die pauschale Beihilfe?

Vor allem, wenn Partner und Kinder in der GKV beitragsfrei familienversichert werden können, wenn die Besoldung niedrig ist oder wenn eine PKV nur mit hohem Zuschlag möglich wäre. Für Singles mit höherer Besoldung ist die PKV mit individueller Beihilfe meist günstiger – auch im Ruhestand, weil die Beihilfe dann auf 70 % steigt.

Kann ich die pauschale Beihilfe rückgängig machen?

In fast allen Ländern nicht: Die Entscheidung ist unwiderruflich und gilt auch für Ruhestand und künftige Angehörige. Ausnahmen: Beamte auf Widerruf können bei der Verbeamtung auf Probe neu wählen (z. B. Hamburg, Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Niedersachsen), und Sachsen-Anhalt hat seinen GKV-Zuschuss seit 2026 ausdrücklich widerruflich gestaltet.

Was passiert mit der pauschalen Beihilfe bei einem Wechsel des Bundeslands?

Dann gilt das Recht des neuen Dienstherrn. Gibt es dort keine pauschale Beihilfe, erhalten Sie wieder individuelle Beihilfe – die meist kaum etwas zur GKV beiträgt. Den GKV-Beitrag zahlen Sie dann allein, 2026 bis zu 982,31 € im Monat, und die Öffnungsaktion der PKV steht Ihnen nicht mehr offen.

Kann ich als Beamter einfach in die GKV wechseln?

Nein. Beamte sind versicherungsfrei und können der GKV nur mit einem Beitrittsrecht beitreten (§ 9 SGB V), zum Beispiel innerhalb von drei Monaten nach dem Ende einer Pflicht- oder Familienversicherung mit ausreichender Vorversicherungszeit. Wer schon privat versichert ist, kommt in der Regel nicht mehr in die GKV.

Quellen

  1. § 80 Abs. 10 HmbBG / Personalamt Hamburg: FAQ Pauschale Beihilfe – Stand Januar 2026
  2. NLBV: Informationsblatt pauschale Beihilfe (Niedersachsen) – Inhalt Stand 01.05.2025
  3. LAF M-V: Merkblatt Pauschale Beihilfe (§ 80a LBG M-V) – Stand 04/2026
  4. § 243 SGB V – ermäßigter Beitragssatz
  5. § 55 SGB XI – Beitragssatz (halber Satz für Beihilfeberechtigte)
  6. § 9 SGB V – freiwillige Versicherung (Beitrittsrecht)
  7. PKV-Verband: Entscheidungshilfe „Individuelle oder pauschale Beihilfe?“ – Oktober 2025
Redaktion Beihilfe-Rechner.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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