Inhalt (10 Abschnitte)
- Polizei Krankenversicherung: Heilfürsorge oder Beihilfe in Ihrem Land
- Polizisten mit Heilfürsorge: was Sie trotzdem selbst bezahlen
- Polizei Krankenversicherung Kosten: mit Beihilfe statt Heilfürsorge
- Im Ruhestand: Heilfürsorge endet, Beihilfe beginnt
- Die Anwartschaft: früh abschließen, spät profitieren
- Familie: Ehepartner und Kinder von Polizisten
- Heilfürsorge ablehnen – lohnt sich das?
- Bundespolizei und Landespolizei: die Unterschiede
- Fünf typische Fehler von Polizisten
- Checkliste für Polizistinnen und Polizisten
- Polizeivollzugsbeamte erhalten in den meisten Ländern und bei der Bundespolizei freie Heilfürsorge; in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland gilt Beihilfe, in Bayern Heilfürsorge nur für die Bereitschaftspolizei in Ausbildung (Stand Oktober 2026).
- In Hamburg werden 1,4 %, in Niedersachsen 1,3 % des Grundgehalts für die Heilfürsorge auf die Besoldung angerechnet; in Schleswig-Holstein gibt es eine Anrechnung, in Sachsen-Anhalt seit 2017 keine mehr.
- Auch mit Heilfürsorge ist eine private Pflegepflichtversicherung Pflicht (§ 23 Abs. 4 SGB XI).
- Im Ruhestand endet die Heilfürsorge; dann gilt meist 70 % Beihilfe – die restlichen 30 % müssen privat versichert werden, idealerweise über eine früh abgeschlossene Anwartschaft.
Die Krankenversicherung bei der Polizei läuft in den meisten Ländern und bei der Bundespolizei über die freie Heilfürsorge: Der Dienstherr übernimmt die Behandlung, eine eigene Krankenversicherung ist im Dienst nicht nötig – Pflicht ist nur die private Pflegepflichtversicherung. In Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland gilt Beihilfe. Im Ruhestand erhalten Polizisten meist 70 % Beihilfe und müssen 30 % privat versichern (Stand Oktober 2026).
Polizei Krankenversicherung: Heilfürsorge oder Beihilfe in Ihrem Land
Die Polizei ist Ländersache – und damit auch ihre Krankenversorgung. Die Tabelle zeigt für jeden Dienstherrn, ob aktive Polizeivollzugsbeamte Heilfürsorge erhalten, ob etwas auf die Besoldung angerechnet wird und welcher Beihilfesatz im Ruhestand gilt.
| Dienstherr | Im aktiven Dienst | Anrechnung / Wahlrecht | Beihilfe im Ruhestand |
|---|---|---|---|
| Bund (Bundespolizei) | Heilfürsorge | kein Abzug, kein Wahlrecht | 70 % |
| Baden-Württemberg | Heilfürsorge | kein Abzug, kein Wahlrecht | 70 % |
| Bayern | Beihilfe (Heilfürsorge nur Bereitschaftspolizei in Ausbildung) | – | 70 % |
| Berlin | Beihilfe (Heilfürsorge nur Anwärter LG 1.2) | – | 70 % |
| Brandenburg | Heilfürsorge | Verzicht möglich (nicht für Beamte auf Widerruf) | 70 % |
| Bremen | Heilfürsorge | kein Abzug belegt | 60 % + 5 je Angehörigem (max. 80 %) |
| Hamburg | Heilfürsorge | 1,4 % des Grundgehalts; Ablehnung möglich | 70 % oder pauschale Beihilfe |
| Hessen | Beihilfe (laut Polizei Hessen) | – | Familiensatz + 10 (max. 80 %) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Heilfürsorge | nicht belegt | 70 % oder pauschale Beihilfe |
| Niedersachsen | Heilfürsorge | 1,3 % des Grundgehalts; Verzicht möglich | 70 % |
| Nordrhein-Westfalen | Heilfürsorge + ergänzende Beihilfe | – | 70 % |
| Rheinland-Pfalz | Beihilfe (Heilfürsorge nur Bestandsschutz) | – | 70 % |
| Saarland | Beihilfe | – | 70 % |
| Sachsen | Heilfürsorge | kein Abzug, kein Wahlrecht | 70 % (mit 2+ Kindern 90 %) |
| Sachsen-Anhalt | Heilfürsorge | kein Abzug seit 2017; Ablehnung binnen 6 Monaten | 70 % |
| Schleswig-Holstein | Heilfürsorge | Anrechnung auf die Besoldung | 70 % |
| Thüringen | Beihilfe (Heilfürsorge nur im Vorbereitungsdienst) | – | 70 % |
Polizeivollzugsbeamte stehen im Dienst des Bundes oder eines Landes. Maßgeblich ist deshalb immer der Dienstherr, nicht Ihr Wohnort: Wer in Hamburg wohnt und in Schleswig-Holstein Dienst tut, erhält die Heilfürsorge nach den Regeln Schleswig-Holsteins. Für Schleswig-Holstein nennen Gesetz und Sekundärquellen unterschiedliche Prozentsätze der Anrechnung; wir geben deshalb keinen Wert an. Für Polizeianwärter gelten teils andere Regeln – siehe PKV für Polizeianwärter. Die Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen mit der ergänzenden Beihilfe erklärt die Seite Krankenversicherung Polizei NRW.
Polizisten mit Heilfürsorge: was Sie trotzdem selbst bezahlen
Heilfürsorge heißt nicht, dass Krankenversorgung nichts kostet. Diese Posten kommen auf Polizistinnen und Polizisten zu:
Pflegepflichtversicherung
Pflicht für alle Heilfürsorgeberechtigten, die nicht in der sozialen Pflegeversicherung sind (§ 23 Abs. 4 SGB XI). Ein Anbieter nennt ab 33 € im Monat je nach Alter.
Anwartschaft
Für die Zeit nach der Heilfürsorge. Kleine Anwartschaft bei einem Anbieter ab 1 € im Monat; über die Öffnungsaktion nur in den ersten sechs Monaten.
Anrechnung auf die Besoldung
In Hamburg 1,4 %, in Niedersachsen 1,3 % des Grundgehalts; in Schleswig-Holstein mit Anrechnung, in den übrigen Heilfürsorge-Ländern ohne belegten Abzug.
Zusatzbausteine
Für Leistungen außerhalb der Heilfürsorge: Wahlleistungen im Krankenhaus, Zahnersatz über die Regelversorgung hinaus, private Auslandsreisen.
Welche Lücken es gibt, hängt vom Dienstherrn ab. In NRW etwa zahlt eine ergänzende Beihilfe zu Wahlleistungen (abzüglich 10 bzw. 15 € je Tag), Heilpraktiker und Zahnersatz einschließlich Implantaten; bei der Bundespolizei werden Implantate zu 50 % übernommen und private Auslandsbehandlungen nur bis zur Inlandshöhe. Den Überblick über alle Dienstherren gibt die Seite Heilfürsorge: privat oder gesetzlich?
Polizei Krankenversicherung Kosten: mit Beihilfe statt Heilfürsorge
In Hessen, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Bayern (außerhalb der Bereitschaftspolizei in Ausbildung), in Berlin (außer Anwärter LG 1.2) und in Thüringen nach dem Vorbereitungsdienst erhalten Polizisten Beihilfe. Dann gelten dieselben Regeln wie für andere Beamte: Beihilfe meist 50 %, mit zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %, Rest im Restkostentarif. Hessen rechnet mit einem Familiensatz: 50 % plus 5 Punkte je berücksichtigungsfähigem Angehörigen, höchstens 70 %.
Für die Kosten gibt es veröffentlichte Beispiele: Stiftung Warentest fand für Beamte mit 50 % Beihilfe und Eintrittsalter 30 Tarifkombinationen von 250 bis 396 € im Monat (Finanztest 3/2025). Eine Bandbreite für Ihre Familie liefert der Rechner PKV-Kosten für Beamte, Ihren Satz der Beihilfesatz-Rechner. Eine pauschale Beihilfe gibt es in keinem dieser Länder außer Berlin und Thüringen.
Im Ruhestand: Heilfürsorge endet, Beihilfe beginnt
Mit dem Eintritt in den Ruhestand endet die Heilfürsorge überall. Sie werden Versorgungsempfänger und erhalten Beihilfe – in der Regel 70 %. Die restlichen 30 % müssen Sie ab dem ersten Tag privat versichern. Wer eine Anwartschaft hat, wandelt sie in den passenden Restkostentarif um, ohne neue Gesundheitsprüfung. Wer keine hat, stellt einen normalen Antrag mit Prüfung – nach einem Berufsleben im Schicht- und Einsatzdienst.
In Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern können Polizisten im Ruhestand statt der individuellen Beihilfe auch die pauschale Beihilfe wählen; in Mecklenburg-Vorpommern sind Heilfürsorgeberechtigte während der Heilfürsorge ausgeschlossen, ab dem Ruhestand aber wahlberechtigt. Anwartschaftsbeiträge sind dort nicht Teil der Pauschale. Alles zum Übergang beschreibt die Seite Polizei: Krankenversicherung in der Pension.
Die Anwartschaft: früh abschließen, spät profitieren
Laut PKV-Verband ist für Polizeibeamte mit Heilfürsorge – einschließlich Bundespolizei – über die Öffnungsaktion nur eine Anwartschaftsversicherung möglich, und zwar innerhalb von sechs Monaten ab Beginn des Heilfürsorgeanspruchs. Die kleine Anwartschaft friert den Gesundheitszustand ein, die große zusätzlich das Eintrittsalter. Wer die Frist verpasst hat, kann eine Anwartschaft mit normaler Gesundheitsprüfung abschließen – je früher, desto besser. Kosten, Varianten und Umwandlung erklärt die Seite Anwartschaft für Heilfürsorge-Berechtigte; die Bedingungen der Öffnungsaktion stehen auf der eigenen Seite.
Familie: Ehepartner und Kinder von Polizisten
Heilfürsorge gilt nur für Sie. Ihr Ehe- oder Lebenspartner und Ihre Kinder erhalten Beihilfe nach dem Recht Ihres Dienstherrn – der Partner nur, wenn seine Einkünfte unter der Einkommensgrenze liegen (zwischen 12.000 € (Bremen) und 24.696 € (Hessen) im Jahr 2026). Dann sind meist 70 % für den Partner und 80 % für Kinder beihilfefähig; den Rest versichern sie privat. Alternativ bleiben Angehörige in der GKV, etwa über einen eigenen Job oder – bei Kindern – über einen gesetzlich versicherten Elternteil.
Damit Angehörige die Öffnungsaktion nutzen können, müssen Sie selbst privat versichert sein oder eine Anwartschaft haben. Auch deshalb lohnt sich die Anwartschaft. Alle Details stehen unter Polizei: Krankenversicherung für Ehepartner und Kinder.
Heilfürsorge ablehnen – lohnt sich das?
In Hamburg, Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt können Polizisten die Heilfürsorge ablehnen bzw. darauf verzichten und erhalten dann Beihilfe; in Brandenburg nicht als Beamte auf Widerruf, in Sachsen-Anhalt nur binnen sechs Monaten. Bei der Bundespolizei gibt es kein Wahlrecht. Ein Verzicht kann sich rechnen, wenn die Anrechnung auf die Besoldung hoch ist oder ohnehin die ganze Familie privat versichert wird. Er ist aber meist unwiderruflich und bedeutet sofort einen eigenen Restkostentarif. Lassen Sie ihn nur mit einer Rechnung für Familie und Ruhestand zu.
Bundespolizei und Landespolizei: die Unterschiede
Die Bundespolizei hat eine eigene Heilfürsorgeverordnung (BPolHfV). Sie gilt in Ausbildung und Dienst, ohne Wahlrecht und ohne Abzug von der Besoldung. Für Zuzahlungen gelten die Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechend, Pflegeleistungen trägt die Heilfürsorge zur Hälfte, Implantate zu 50 %. Bei den Ländern unterscheiden sich Umfang, Anrechnung und Wahlrecht teils deutlich – von NRW mit ergänzender Beihilfe bis Hamburg mit Anrechnung und Ablehnungsrecht. Wer zwischen Bund und Land oder zwischen zwei Ländern wechselt, wechselt auch das System. Die Einzelheiten zur Bundespolizei stehen auf der Seite Heilfürsorge der Bundespolizei.
Fünf typische Fehler von Polizisten
Über die Öffnungsaktion gibt es sie nur in den ersten sechs Monaten. Wer bis kurz vor der Pension wartet, muss eine normale Gesundheitsprüfung bestehen.
Sie ist auch mit Heilfürsorge Pflicht. Ohne sie fehlt im Pflegefall der Teil, den die Heilfürsorge nicht trägt – bei der Bundespolizei die Hälfte der Pflegeleistungen.
Heilfürsorge gilt nur für Sie. Partner und Kinder brauchen Beihilfe und eigenen Schutz.
Beim Wechsel von einem Heilfürsorge-Land in ein Beihilfe-Land brauchen Sie ab dem ersten Tag einen Restkostentarif.
Ein Verzicht auf die Heilfürsorge ist meist unwiderruflich. Erst Familie und Ruhestand durchrechnen.
Checkliste für Polizistinnen und Polizisten
- Status klären: Heilfürsorge oder Beihilfe in Ihrem Land, mit oder ohne Anrechnung?
- Pflegepflichtversicherung prüfen – auch mit Heilfürsorge Pflicht.
- Anwartschaft abschließen: über die Öffnungsaktion in den ersten sechs Monaten, sonst so früh wie möglich mit Prüfung.
- Lücken der Heilfürsorge kennen und gezielt schließen.
- Familie absichern, Fristen ab Heirat und Geburt notieren.
- Vor dem Ruhestand: Beihilfesatz berechnen, Anwartschaft umwandeln, in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern die Option der pauschalen Beihilfe prüfen.
Ihren Satz, Ihre Frist und die Regeln Ihres Landes zeigt der kostenlose Beihilfe-Check in 60 Sekunden – ohne Gesundheitsfragen.
Häufige Fragen
Wie sind Polizisten krankenversichert?
In den meisten Ländern und bei der Bundespolizei über die freie Heilfürsorge: Der Dienstherr übernimmt die Behandlung direkt, eine eigene Krankenversicherung ist im Dienst nicht nötig. In Hessen, Rheinland-Pfalz, im Saarland und für die meisten bayerischen Polizisten gilt dagegen Beihilfe – meist 50 % – plus eigener Restkostentarif. Pflicht ist überall eine Pflegepflichtversicherung.
Was kostet die Krankenversicherung bei der Polizei?
Mit Heilfürsorge zahlen Sie im Dienst vor allem die Pflegepflichtversicherung – ein Anbieter nennt ab 33 € im Monat – und gegebenenfalls eine Anwartschaft, bei einem Anbieter ab 1 € im Monat. In Hamburg und Niedersachsen wird zudem ein Anteil des Grundgehalts angerechnet (1,4 % bzw. 1,3 %). Mit Beihilfe kostet ein Restkostentarif für Beamte bei Eintrittsalter 30 laut Finanztest 250 bis 396 €.
Brauchen Polizisten eine private Krankenversicherung?
Mit Heilfürsorge nicht für die eigene Behandlung im Dienst. Sinnvoll sind aber eine Anwartschaft für den Ruhestand und gegebenenfalls Zusatzbausteine für Leistungen außerhalb der Heilfürsorge. Partner und Kinder sind nicht über die Heilfürsorge versorgt und brauchen einen eigenen Schutz.
Wie viel Beihilfe bekommen Polizisten im Ruhestand?
In der Regel 70 %, wie alle Versorgungsempfänger. Abweichungen: Bremen 60 % plus 5 Punkte je berücksichtigungsfähigem Angehörigen (höchstens 80 %), Hessen Familiensatz plus 10 Punkte (höchstens 80 %), Sachsen mit zwei oder mehr Kindern 90 %. In Ländern mit pauschaler Beihilfe kann im Ruhestand teils auch diese gewählt werden.
Kann ein Polizist auf die Heilfürsorge verzichten?
In einigen Ländern ja, meist unwiderruflich: Hamburg und Niedersachsen erlauben einen Verzicht bzw. eine Ablehnung, Brandenburg auch – außer für Beamte auf Widerruf –, Sachsen-Anhalt eine Ablehnung binnen sechs Monaten. Bei der Bundespolizei gibt es kein Wahlrecht. Danach gilt Beihilfe mit eigenem Restkostentarif.
Quellen
- § 70 BBesG – Heilfürsorge (Bundespolizei)
- § 23 SGB XI – Private Pflegepflichtversicherung
- § 46 BBhV – Bemessung der Beihilfe
- Hamburg, ZPD: FAQ Beihilfe (Heilfürsorge, Anrechnung)
- NLBV: Allgemeines zur Heilfürsorge
- § 114 LBG Brandenburg – Freie Heilfürsorge
- Bezirksregierung Münster: Freie Heilfürsorge und Beihilfe (NRW) – Stand 30.01.2026
- Polizei Hessen: Karriere-FAQ (Beihilfe)
- Rechnungshof Rheinland-Pfalz: Beratende Äußerung Heilfürsorge
- SächsBG – § 135 (Heilfürsorge Polizei), REVOSax
- PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV für Beamte (Broschüre) – Stand Januar 2026
- Stiftung Warentest: Private Krankenversicherung im Vergleich (Finanztest 3/2025)
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.