Heilfürsorge

Pflegepflichtversicherung Bundespolizei: § 14 BPolHfV, Pflicht, Kosten, Familie und Ruhestand

Die Heilfürsorge der Bundespolizei regelt die Pflege ausdrücklich – und zwar nur zur Hälfte. Die andere Hälfte müssen Bundespolizistinnen und Bundespolizisten selbst versichern. Diese Seite zeigt, wie das funktioniert, was es kostet und was sich in Ausbildung, Familie und Ruhestand ändert.

Redaktion Beihilfe-Rechner.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Pflegepflichtversicherung Bundespolizei: warum die Hälfte fehlt
  2. Was der 50-%-Tarif im Pflegefall bringt
  3. Was kostet die Pflegeversicherung für Bundespolizisten?
  4. Ausbildung bei der Bundespolizei: Pflicht ab dem ersten Tag
  5. Familie: Beihilfe des Bundes für Partner und Kinder
  6. Ruhestand: 70 % Beihilfe und Tarifwechsel in der Pflege
  7. Drei typische Irrtümer
  8. Wechsel zu Land, Zoll oder ins Angestelltenverhältnis
  9. Checkliste Pflegepflichtversicherung Bundespolizei
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Heilfürsorge der Bundespolizei trägt Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI nur zur Hälfte, auf schriftlichen Antrag (§ 14 BPolHfV); die andere Hälfte deckt die private Pflegepflichtversicherung, die Pflicht ist (§ 23 Abs. 4 SGB XI).
  • Ein 50-%-Tarif genügt; ein Versicherer nennt Beiträge ab 33 € im Monat je nach Alter, ein anderer im 50-%-Tarif 35,27 € für 19-Jährige und 38,40 € für 27-Jährige (Mai 2026).
  • Die Pflicht gilt ab Ausbildungsbeginn – die Bundespolizei stellt im März und September ein; Anwärter im mittleren Dienst lernen 2,5 Jahre, im gehobenen Dienst studieren sie 3 Jahre.
  • Im Ruhestand erhalten Bundespolizisten 70 % Beihilfe nach der BBhV, auch für Pflegeleistungen; die Pflegeversicherung trägt dann nur noch 30 %.

Die Pflegepflichtversicherung ist für die Bundespolizei Pflicht, weil die Heilfürsorge Pflegeleistungen nur zur Hälfte trägt (§ 14 BPolHfV): Bundespolizistinnen und Bundespolizisten, die nicht freiwillig gesetzlich versichert sind, müssen die andere Hälfte privat versichern (§ 23 Abs. 4 SGB XI). Ein 50-%-Tarif kostet je nach Alter ab rund 33 € im Monat. Im Ruhestand gilt 70 % Beihilfe nach der BBhV, die Versicherung trägt dann 30 % (Stand Oktober 2026).

Pflegepflichtversicherung Bundespolizei: warum die Hälfte fehlt

Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte der Bundespolizei und der Polizei beim Deutschen Bundestag erhalten freie Heilfürsorge (§ 70 Abs. 2 BBesG) – in Ausbildung und Dienst, ohne Wahlrecht und ohne Abzug von der Besoldung. Für die Pflege enthält die Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung eine eigene Regel: Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI werden zur Hälfte gewährt, und zwar auf schriftlichen Antrag (§ 14 BPolHfV).

Das passt zur Logik des Pflegeversicherungsrechts. Wer nach beamtenrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Heilfürsorge hat, erhält die Leistungen der Pflegeversicherung „zur Hälfte“ (§ 28 Abs. 2 SGB XI). Und Heilfürsorgeberechtigte, die nicht in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig sind, müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen (§ 23 Abs. 4 Nr. 1 SGB XI). Heilfürsorge und Versicherung ergeben zusammen den vollen gesetzlichen Pflegeschutz.

Aufteilung der Pflegeleistungen bei der Bundespolizei; Quellen: § 14 BPolHfV, § 28 Abs. 2 SGB XI, § 46 BBhV, Tarifstufen für Beihilfeberechtigte nach MB/PPV; Stand 18.10.2026.
PersonDienstherrPflegeversicherung
Bundespolizist im aktiven Dienst und in der Ausbildung50 % (Heilfürsorge)50 %
Bundespolizist im Ruhestand70 % (Beihilfe)30 %
Ehe-/Lebenspartner mit Beihilfeanspruch70 % (Beihilfe)30 %
Kinder80 % (Beihilfe)20 %, beitragsfrei

Was die Heilfürsorge der Bundespolizei sonst leistet und wo sie Lücken hat, beschreibt die Seite Heilfürsorge Bundespolizei.

Was der 50-%-Tarif im Pflegefall bringt

Die Pflegebedürftigkeit stellt der private Versicherer nach denselben Maßstäben fest wie die soziale Pflegeversicherung (§ 23 Abs. 6 SGB XI). Aus der Pflegeversicherung erhalten Sie die Hälfte der gesetzlichen Beträge, die Heilfürsorge zahlt die andere Hälfte auf Ihren schriftlichen Antrag. Beispiel Pflegegrad 3: Das Pflegegeld beträgt nach § 37 SGB XI 599 € im Monat – je 299,50 € von Versicherung und Heilfürsorge. Bei der Pflegesachleistung im selben Pflegegrad (1.497 €) sind es je 748,50 €. Die Beträge gelten seit 01.01.2025 und sind im Oktober 2026 unverändert; die Pflegereform 2027 liegt bislang nur als Kabinettsentwurf vom 30.09.2026 vor.

Antrag nicht vergessenDie Heilfürsorge leistet ihren Pflegeanteil nur auf schriftlichen Antrag (§ 14 BPolHfV). Stellen Sie ihn im Pflegefall parallel zum Antrag bei Ihrem Pflegeversicherer – sonst fehlt die Hälfte.

Was kostet die Pflegeversicherung für Bundespolizisten?

Der Beitrag hängt vom Eintrittsalter ab, nicht vom Einkommen und nicht vom Geschlecht (§ 110 Abs. 3 Nr. 3 SGB XI). Wer mit Ausbildungsbeginn einsteigt, zahlt dauerhaft wenig, weil die Versicherung Alterungsrückstellungen aufbaut. Veröffentlichte Beispiele:

ab 33 €
Pflegepflichtversicherung für Heilfürsorgeberechtigte, je nach Alter
DBV, abgerufen 18.10.2026
35,27 €
50-%-Tarif, Eintrittsalter 19
Allianz, Mai 2026
38,40 €
50-%-Tarif, Eintrittsalter 27
Allianz, Mai 2026

Nach fünf Jahren Vorversicherung ist die Prämie im anteiligen Tarif auf 50 % des Höchstbeitrags der sozialen Pflegeversicherung begrenzt (§ 110 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e, Abs. 3 Nr. 5 SGB XI). Der Versicherer muss Sie aufnehmen und darf Vorerkrankungen nicht ausschließen (§ 110 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SGB XI). Bleiben Sie stattdessen freiwillig gesetzlich krankenversichert, zahlen Sie in der sozialen Pflegeversicherung den halben Beitragssatz auf Ihre Einnahmen: 1,8 %, kinderlos ab 23 Jahren 2,4 % – bei 3.000 € also 54 bzw. 72 € im Monat (eigene Berechnung), dazu den vollen Krankenversicherungsbeitrag ohne Zuschuss. Für die meisten Bundespolizisten ist die private Lösung deshalb deutlich günstiger.

Ausbildung bei der Bundespolizei: Pflicht ab dem ersten Tag

Die Heilfürsorge beginnt mit der Ausbildung. Die Bundespolizei stellt im März und im September ein; die Ausbildung im mittleren Dienst dauert 2,5 Jahre, das Studium im gehobenen Dienst 3 Jahre (Bundespolizei, abgerufen 18.10.2026). Für Anwärterinnen und Anwärter bedeutet das zwei Aufgaben zum Dienstbeginn:

Pflegepflichtversicherung abschließen

Ohne gesetzliche Schonfrist; die Familienversicherung über die Eltern endet mit der Verbeamtung, weil Beamte versicherungsfrei sind (§ 6 Abs. 1 Nr. 2, § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB V).

Anwartschaft prüfen

Über die Öffnungsaktion gilt für Polizeibeamte mit Heilfürsorge – ausdrücklich einschließlich Bundespolizei – eine Frist von sechs Monaten ab Beginn der Heilfürsorge (PKV-Verband, Stand 01/2026).

Fristende notieren

Einstellung am 01.09.2026: Antrag vorsichtig gerechnet bis 28.02.2027; Einstellung am 01.03.2027: bis 31.08.2027. Ihr Datum berechnet der Fristen-Rechner.

Pflegepflichtversicherung und Anwartschaft lassen sich beim selben Versicherer kombinieren; ein Anbieter nennt die Anwartschaft ab 1 € im Monat. Die allgemeinen Regeln für die Ausbildung stehen auf der Seite Pflegepflichtversicherung für Polizeianwärter.

Familie: Beihilfe des Bundes für Partner und Kinder

Partner und Kinder erhalten keine Heilfürsorge, sondern Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung. Ehe- und Lebenspartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihre Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag höchstens 22.648 € (Anträge 2026) bzw. 23.608 € (ab 2027) betragen (§ 6 Abs. 2 BBhV); sie erhalten 70 %, Kinder 80 % (§ 46 BBhV). Für die Pflege bedeutet das:

  • Partner mit Beihilfe: eigene beihilfekonforme Pflegeversicherung für 30 % (§ 23 Abs. 3 SGB XI).
  • Partner in der GKV: über die eigene Krankenkasse sozial pflegeversichert.
  • Kinder: beitragsfrei in Ihrer privaten Pflegepflichtversicherung, solange die Voraussetzungen der Familienversicherung erfüllt sind (§ 110 Abs. 3 Nr. 6 SGB XI).

Damit Partner und Kinder die Öffnungsaktion für ihre Krankenversicherung nutzen können, müssen Sie selbst privat versichert sein oder eine Anwartschaft haben (PKV-Verband). Mehr dazu auf der Seite Polizei: Krankenversicherung für Ehepartner und Kinder.

Ruhestand: 70 % Beihilfe und Tarifwechsel in der Pflege

Mit dem Ruhestand endet die Heilfürsorge. Als Versorgungsempfänger des Bundes erhalten Sie 70 % Beihilfe nach § 46 BBhV – auch für Pflegeleistungen nach §§ 37 ff. BBhV. Die Pflegeversicherung muss dann nur noch 30 % tragen; die Versicherer bilden das mit einer eigenen Tarifstufe für Versorgungsempfänger ab. Melden Sie den Ruhestand rechtzeitig Ihrem Versicherer. Gleichzeitig wandeln Sie Ihre Anwartschaft in einen 30-%-Restkostentarif für die Krankheitskosten um – ohne neue Gesundheitsprüfung.

Eine pauschale Beihilfe gibt es beim Bund nicht; sie ist laut Bundesregierung „derzeit nicht vorgesehen“ (BT-Drs. 21/2188). Beim Bund sind im Ruhestand Wahlleistungen im Krankenhaus ohne Zusatzbeitrag beihilfefähig. Alle Regeln stehen auf den Seiten Beihilfe Bund und Krankenversicherung in der Pension.

Drei typische Irrtümer

„Die Heilfürsorge zahlt doch alles“

Nein – bei Pflegebedürftigkeit nur die Hälfte, und auch die nur auf schriftlichen Antrag (§ 14 BPolHfV). Die andere Hälfte kommt aus der Pflegeversicherung, die Pflicht ist.

„Ich bleibe über meine Eltern versichert“

Nein – mit der Verbeamtung sind Sie versicherungsfrei, und wer selbst zur privaten Pflegeversicherung verpflichtet ist, kann nicht mehr beitragsfrei über die Eltern mitversichert sein (§ 25 Abs. 1 Nr. 3 SGB XI).

„Das hat bis nach der Ausbildung Zeit“

Nein – die Pflicht gilt ab dem ersten Tag, und die Anwartschaft über die Öffnungsaktion gibt es nur in den ersten sechs Monaten.

Wechsel zu Land, Zoll oder ins Angestelltenverhältnis

Wechseln Sie zu einer Landespolizei, gilt deren Recht: meist wieder Heilfürsorge, in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland Beihilfe. Die Pflegeversicherung bleibt in beiden Fällen bestehen. Zoll und Bundeskriminalamt gewähren Beihilfe statt Heilfürsorge; auch dort genügt ein anteiliger Pflegetarif. Scheiden Sie ganz aus dem Beamtenverhältnis aus und werden als Arbeitnehmer gesetzlich versicherungspflichtig, können Sie die private Pflegeversicherung mit Wirkung vom Eintritt der Versicherungspflicht kündigen (§ 27 SGB XI). Bleiben Sie privat krankenversichert, wird der Pflegetarif auf den vollen Schutz umgestellt; die Musterbedingungen sehen das beim Wegfall der Beihilfe ohne Risikoprüfung vor, wenn Sie es innerhalb von sechs Monaten beantragen – fragen Sie Ihren Versicherer, wie er das beim Ende der Heilfürsorge handhabt.

Checkliste Pflegepflichtversicherung Bundespolizei

  • Zum Ausbildungsbeginn eine private Pflegepflichtversicherung (50-%-Tarif) abschließen.
  • Anwartschaft über die Öffnungsaktion innerhalb von sechs Monaten beantragen – möglichst beim selben Versicherer.
  • Im Pflegefall den schriftlichen Antrag bei der Heilfürsorge nicht vergessen (§ 14 BPolHfV).
  • Partner und Kinder einbeziehen: beihilfekonformer Tarif für den Partner, Kinder beitragsfrei.
  • Vor dem Ruhestand Pflegetarif auf 30 % und Anwartschaft auf den Restkostentarif umstellen.

Satz und Frist für Ihre Situation zeigt der kostenlose Beihilfe-Check – wählen Sie „Bund“ und „Polizei, Bundeswehr, Feuerwehr (Heilfürsorge)“. Alle Grundlagen zur Pflegepflicht für Polizisten stehen auf der Seite Pflegepflichtversicherung Polizei.

Häufige Fragen

Brauchen Bundespolizisten eine Pflegepflichtversicherung?

Ja. Die Heilfürsorge der Bundespolizei übernimmt Pflegeleistungen nur zur Hälfte (§ 14 BPolHfV). Wer nicht freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, muss deshalb eine private Pflegepflichtversicherung abschließen (§ 23 Abs. 4 SGB XI). Freiwillig gesetzlich Versicherte sind in der sozialen Pflegeversicherung.

Was kostet die Pflegeversicherung bei der Bundespolizei?

Ein anteiliger Tarif für die Hälfte der Leistungen genügt. Ein Versicherer nennt ab 33 € im Monat je nach Alter; im 50-%-Tarif eines anderen Versicherers kostet die Pflegeversicherung für 19-Jährige 35,27 € und für 27-Jährige 38,40 € (Mai 2026). Kinder sind beitragsfrei mitversichert, wenn die Voraussetzungen der Familienversicherung erfüllt sind.

Ab wann brauchen Bundespolizei-Anwärter die Pflegeversicherung?

Ab Beginn der Heilfürsorge, also ab Ausbildungsbeginn. Die Bundespolizei stellt im März und im September ein. Schließen Sie die Pflegeversicherung zum Dienstbeginn ab und prüfen Sie gleichzeitig eine Anwartschaft, die über die Öffnungsaktion nur innerhalb von sechs Monaten möglich ist.

Wer zahlt die Pflege, wenn ein Bundespolizist pflegebedürftig wird?

Im aktiven Dienst je zur Hälfte die Heilfürsorge (§ 14 BPolHfV, auf schriftlichen Antrag) und die Pflegeversicherung. Im Ruhestand erhalten Sie Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung, in der Regel 70 %, und die Pflegeversicherung trägt 30 %.

Wie ist die Familie eines Bundespolizisten pflegeversichert?

Ein Partner mit Beihilfeanspruch erhält 70 % Beihilfe und braucht eine beihilfekonforme Pflegeversicherung für 30 %; ein gesetzlich versicherter Partner ist über seine Kasse pflegeversichert. Kinder erhalten 80 % Beihilfe und sind in der privaten Pflegepflichtversicherung beitragsfrei mitversichert.

Quellen

  1. § 14 BPolHfV – Leistungen bei Pflegebedürftigkeit – abgerufen 18.10.2026
  2. Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung (BPolHfV)
  3. § 70 BBesG – Heilfürsorge
  4. § 23 SGB XI – Private Pflegepflichtversicherung – abgerufen 18.10.2026
  5. § 28 SGB XI – Leistungen zur Hälfte (Abs. 2)
  6. § 110 SGB XI – Regelungen für die private Pflegeversicherung
  7. § 46 BBhV – Bemessung der Beihilfe
  8. §§ 37–39 BBhV – Beihilfe zu Pflegeleistungen
  9. Bundespolizei: Ausbildung und Studium (komm-zur-bundespolizei.de) – abgerufen 18.10.2026
  10. Bundespolizei: Dein Einstieg (Einstellungstermine) – abgerufen 18.10.2026
  11. DBV: Anwartschaft und Pflegepflichtversicherung für Heilfürsorgeberechtigte (Versichererangabe) – abgerufen 18.10.2026
  12. PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV für Beamte (Broschüre) – Stand Januar 2026
Redaktion Beihilfe-Rechner.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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