Beihilfe-Daten

Einkommensgrenze Beihilfe 2027: alle Werte für Bund und 16 Länder

Zum Jahreswechsel ändern sich bei vielen Dienstherren die Einkommensgrenzen für Ehe- und Lebenspartner – und mit ihnen das maßgebliche Einkommensjahr. Diese Seite sammelt alle Werte für 2027, trennt amtliche von noch offenen und wird aktualisiert, sobald neue Zahlen veröffentlicht sind.

Redaktion Beihilfe-Rechner.de Aktualisiert am 13. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Einkommensgrenze Beihilfe 2027: die Tabelle für Bund und 16 Länder
  2. Diese Werte für 2027 sind bereits amtlich
  3. Wo der Wert 2027 noch fehlt
  4. Feste Grenzen: unverändert auch 2027
  5. Welches Einkommensjahr zählt 2027?
  6. So haben sich die Grenzen entwickelt
  7. Welches Einkommen mit der Grenze 2027 verglichen wird
  8. Was die Grenze 2027 für den PKV-Tarif Ihres Partners bedeutet
  9. Checkliste zum Jahreswechsel 2026/2027
Das Wichtigste in Kürze
  • Für 2027 sind bis Oktober 2026 vier Werte amtlich veröffentlicht: Bund 23.608 € (Anträge ab 01.01.2027), Nordrhein-Westfalen 24.873 €, Berlin 21.628 € und Sachsen 21.290 € (vorbehaltlich weiterer Besoldungsanpassungen).
  • Acht Länder haben feste Beträge ohne bekannte Änderung: Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg und Schleswig-Holstein 20.000 €, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz 22.000 €, Thüringen 18.000 €, Bremen 12.000 €.
  • Noch nicht veröffentlicht sind die dynamischen Werte 2027 von Bayern, Hessen, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt; bis dahin gelten die Werte 2026 als Orientierung.
  • Beim Bund zählen für Anträge 2027 die Einkünfte des Jahres 2025 – maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Einkünfte, nicht brutto oder netto.
  • Die Bundesgrenze ist seit 2023 von 20.000 € auf 23.608 € gestiegen, die NRW-Grenze seit 2022 von 20.000 € auf 24.873 €.

Die Einkommensgrenze der Beihilfe für Ehepartner beträgt 2027 beim Bund 23.608 € (Anträge ab 01.01.2027, Einkünfte 2025), in Nordrhein-Westfalen 24.873 €, in Berlin 21.628 € und in Sachsen 21.290 € (vorbehaltlich). Acht Länder behalten ihre festen Beträge zwischen 12.000 € (Bremen) und 22.000 €; Bayern, Hessen, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt haben ihren Wert 2027 noch nicht veröffentlicht (Stand Oktober 2026).

Einkommensgrenze Beihilfe 2027: die Tabelle für Bund und 16 Länder

Ehe- und eingetragene Lebenspartner erhalten nur Beihilfe, wenn ihre Einkünfte unter der Grenze des Dienstherrn liegen. Die Tabelle zeigt für alle 17 Dienstherren den Wert 2026, den Wert 2027 mit seinem Status und welches Einkommensjahr für 2027 zählt. Werte für 2027 stehen hier nur, wenn sie amtlich veröffentlicht sind.

Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner in der Beihilfe 2026 und 2027; „fest“ = gesetzlicher Festbetrag ohne bekannte Änderung, „offen“ = dynamischer Wert, für 2027 noch nicht veröffentlicht; *vorbehaltlich weiterer Besoldungsanpassungen. Quellen: BVA, Beihilfestellen und Landesrecht laut Länderseiten, Stand 10.10.2026.
Dienstherr20262027Status 2027Für 2027 zählen die Einkünfte …
Bund22.648 €23.608 €amtlich (BVA)2025 (Anträge 2027)
Baden-Württemberg20.000 €20.000 €fest2025 und 2026 (Ausschluss nur, wenn beide drüber)
Bayern22.648 €offennoch nicht veröffentlicht2025 (Anträge 2027)
Berlin20.748 €21.628 €amtlich (Rundschreiben)2025 (Anträge 2027)
Brandenburg20.000 €20.000 €fest2025 (Anträge 2027)
Bremen12.000 €12.000 €fest2026 (Vorjahr des Antrags)
Hamburg20.000 €20.000 €fest2026 (Vorjahr des Antrags)
Hessen24.696 €offennoch nicht veröffentlicht (2 × Grundfreibetrag)2025 (Anträge 2027)
Mecklenburg-Vorpommern22.648 €offennoch nicht veröffentlicht (folgt Bundesregel)2025 (Anträge 2027)
Niedersachsen22.000 €22.000 €fest2025 (Anträge 2027)
Nordrhein-Westfalen23.861 €24.873 €amtlich (Bezirksregierung Köln)2026 (Aufwendungen 2027)
Rheinland-Pfalz22.000 €22.000 €fest2025 (Anträge 2027)
Saarland19.087 €offennoch nicht veröffentlicht2025 (Anträge 2027)
Sachsen20.180 €21.290 €*Verwaltungsvorschrift, vorbehaltlichØ 2024–2026 (Behandlungen 2027)
Sachsen-Anhalt22.648 €offennoch nicht veröffentlicht (folgt Bundesregel)2025 (Anträge 2027)
Schleswig-Holstein20.000 €20.000 €fest2025 (Anträge 2027)
Thüringen18.000 €18.000 €fest2025 (Anträge 2027)
23.608 €
Bund, Anträge ab 01.01.2027
Bundesverwaltungsamt
24.873 €
Nordrhein-Westfalen, Aufwendungen 2027
Bezirksregierung Köln, 22.07.2026
21.628 €
Berlin, ab 01.01.2027
Rundschreiben IV Nr. 34/2026
21.290 €*
Sachsen, Behandlungen 2027
VwV, vorbehaltlich

Ob Ihr Partner unter der Grenze liegt, prüft der Ehepartner-Rechner für 2026 und 2027 – mit dem richtigen Bezugsjahr. Ist der Wert 2027 noch offen, zeigt er den Wert 2026 als Orientierung.

Diese Werte für 2027 sind bereits amtlich

Bund: Das Bundesverwaltungsamt nennt für Beihilfeanträge ab dem 01.01.2027 eine Grenze von 23.608 €. Maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag, für Anträge 2027 also das Jahr 2025 (§ 6 Abs. 2 BBhV). Die Grenze steigt mit dem Rentenwert; rechnerisch entspricht der neue Wert 22.648 € × 42,52 / 40,79. Entscheidend ist beim Bund das Datum des Antrags, nicht das der Behandlung.

Nordrhein-Westfalen: Die Bezirksregierung Köln nennt 24.873 € für 2027 (2026: 23.861 €). NRW stellt aber auf die Einkünfte im Kalenderjahr vor Entstehen der Aufwendungen ab – für Behandlungen 2027 zählen die Einkünfte 2026 – und verwendet die Summe der Einkünfte nach § 2 Abs. 2 und 5a EStG.

Berlin: Berlin hat die Grenze zum 01.03.2026 dynamisiert (20.748 €) und laut Rundschreiben IV Nr. 34/2026 für die Zeit ab 01.01.2027 auf 21.628 € fortgeschrieben. Sachsen: Die Verwaltungsvorschrift nennt für 2027 21.290 €, ausdrücklich vorbehaltlich weiterer Besoldungsanpassungen, weil die sächsische Grenze an die Grundgehälter gekoppelt ist.

Wo der Wert 2027 noch fehlt

Fünf Dienstherren passen ihre Grenze dynamisch an, haben den Wert 2027 bis Oktober 2026 aber noch nicht veröffentlicht. Wir nennen hier bewusst keine eigenen Hochrechnungen – maßgeblich ist allein der amtlich festgesetzte Betrag.

  • Bayern: Anpassung an den Rentenwert, Festsetzung zum Jahresanfang; Orientierung bis dahin 22.648 € (2026).
  • Hessen: zweifacher steuerlicher Grundfreibetrag; der Wert 2027 hängt am Grundfreibetrag 2027. Orientierung: 24.696 € (2026).
  • Saarland: Fortschreibung mit dem Rentenwert (abgerundet, Ausgangswert 16.000 €); Orientierung 19.087 € (2026).
  • Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt: Beide wenden die Bundesregel des § 6 Abs. 2 BBhV an. Der Bund hat 23.608 € veröffentlicht; ob und ab wann die Länder diesen Wert übernehmen, lassen Sie sich bitte von der Beihilfestelle bestätigen. Orientierung: 22.648 € (2026).

Feste Grenzen: unverändert auch 2027

Acht Länder haben einen festen Betrag im Gesetz, der nicht automatisch steigt. Eine Änderung für 2027 ist bis Oktober 2026 nicht bekannt: Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg und Schleswig-Holstein mit 20.000 €, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz mit 22.000 €, Thüringen mit 18.000 € und Bremen mit 12.000 €. Weil diese Grenzen nicht mitwachsen, während Löhne und Renten steigen, rutschen Partner dort mit der Zeit leichter darüber. Feste Beträge ändern sich nur, wenn der Landesgesetzgeber sie anhebt – zuletzt etwa Hamburg 2024 (von 18.000 auf 20.000 €) und Niedersachsen 2025 (auf 22.000 €).

Welches Einkommensjahr zählt 2027?

Neben der Höhe entscheidet das Bezugsjahr. Es gibt fünf Regeln:

Vorvorjahr des Antrags

Bund und die meisten Länder: Für Anträge 2027 zählen die Einkünfte 2025. Wer eine Rechnung von 2026 erst 2027 einreicht, wird nach der Grenze und dem Bezugsjahr 2027 beurteilt.

Vorjahr des Antrags

Bremen und Hamburg: Für Anträge 2027 zählen die Einkünfte 2026. Eine Gehaltsänderung wirkt hier ein Jahr früher.

Vorjahr der Behandlung

Nordrhein-Westfalen: Für Behandlungen 2027 zählen die Einkünfte 2026 – egal, wann der Antrag gestellt wird.

Zwei Jahre oder Durchschnitt

Baden-Württemberg prüft 2025 und 2026 (Ausschluss nur, wenn beide über der Grenze), Sachsen den Durchschnitt 2024 bis 2026.

Viele Beihilfestellen zahlen außerdem unter Vorbehalt, wenn die Einkünfte im laufenden Jahr voraussichtlich unter der Grenze bleiben, und prüfen später mit dem Steuerbescheid. Das schützt vor Lücken, kann aber zu Rückforderungen führen.

So haben sich die Grenzen entwickelt

Die dynamischen Grenzen sind in wenigen Jahren deutlich gestiegen. Die Zeitreihen zeigen den Bund und Nordrhein-Westfalen, die beide jährlich mit dem Rentenwert fortschreiben:

Entwicklung der Ehepartner-Grenze beim Bund (Anträge im jeweiligen Jahr) und in NRW (Aufwendungen im jeweiligen Jahr). Quellen: Bundesverwaltungsamt, Bezirksregierung Köln, Stand 10.10.2026.
JahrBundNordrhein-Westfalen
202120.000 €–
202220.000 €20.000 €
202320.000 €21.071 €
202420.878 €21.995 €
202521.832 €23.001 €
202622.648 €23.861 €
202723.608 €24.873 €

Auch in anderen Ländern hat sich viel bewegt: Hessen stieg von 24.192 € (2025) auf 24.696 € (2026), Sachsen von 18.504 € (2024/2025) auf 20.180 € (2026), Berlin von 20.000 € auf 20.748 € (März 2026). Die Spanne 2026 reicht von 12.000 € (Bremen) und 24.696 € (Hessen); die Länderwerte im Vergleich zeigt das Diagramm.

Einkommensgrenze Ehepartner 2026 nach Dienstherr

Bis zu diesem Jahresbetrag bekommt der Ehe- oder Lebenspartner Beihilfe (Bezugsjahr je nach Land verschieden)

Hessen24.696 €NRW23.861 €Bund22.648 €Bayern22.648 €Mecklenburg-Vorp.22.648 €Sachsen-Anhalt22.648 €Niedersachsen22.000 €Rheinland-Pfalz22.000 €Berlin (ab 03/2026)20.748 €Sachsen (Ø 3 Jahre)20.180 €Baden-Württemberg20.000 €Brandenburg20.000 €Hamburg20.000 €Schleswig-Holstein20.000 €Saarland19.087 €Thüringen18.000 €Bremen12.000 €

Beihilfevorschriften und Beihilfestellen von Bund und Ländern, Stand 10.10.2026 (Einzelnachweise im Faktenblatt). Einkommensbegriff meist Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG).

Welches Einkommen mit der Grenze 2027 verglichen wird

Verglichen wird beim Bund und in den meisten Ländern der Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs. 3 EStG – die Zahl aus dem Steuerbescheid. Bei Arbeitnehmern ist das vereinfacht das Bruttogehalt abzüglich Werbungskosten bzw. Pauschbetrag. Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zählen die Summe der Einkünfte einschließlich Kapitalerträgen, Baden-Württemberg rechnet Kapital- und Auslandseinkünfte hinzu, Sachsen lässt Minijobs außen vor. Ob das Brutto- oder Nettogehalt zählt und wie Sie den richtigen Wert im Steuerbescheid finden, erklärt der Ehepartner-Rechner mit Bezugsjahr. Alle Einzelheiten und Sonderfälle wie Rente, Arbeitslosigkeit oder Scheidung erklärt der Ratgeber Beihilfe für Ehepartner.

Was die Grenze 2027 für den PKV-Tarif Ihres Partners bedeutet

Die Einkommensgrenze entscheidet nicht nur über die Beihilfe, sondern auch darüber, welchen Krankenversicherungsschutz Ihr Partner braucht. Liegt er unter der Grenze, genügt ein beihilfekonformer Restkostentarif – meist für 30 %, in Sachsen für 10 %, in Schleswig-Holstein mit zwei Kindern ebenfalls für 10 %, in Hessen für den Rest zum Familiensatz. Liegt er darüber, braucht er eine vollständige eigene Versicherung: gesetzlich, wenn er dort pflicht- oder freiwillig versichert ist, oder einen privaten Tarif ohne Beihilfe.

Drei Situationen sind zum Jahreswechsel typisch:

Typische Folgen einer neuen Ehepartner-Grenze für den Versicherungsschutz des Partners; eigene Darstellung, Stand Oktober 2026.
SituationFolge für die BeihilfeWas zu tun ist
Grenze steigt, Partner rutscht darunterPartner wird berücksichtigungsfähigTarif auf Restkosten umstellen; bei erstmaliger Berücksichtigung Öffnungsaktion prüfen
Einkommen steigt stärker als die GrenzePartner fällt herausVollschutz rechtzeitig organisieren, Rückforderungen vermeiden
Wert 2027 noch offenBescheide ggf. unter VorbehaltVeröffentlichung abwarten, knappe Fälle nachrechnen

Ob und wie ein Tarif zwischen Restkosten- und Vollschutz wechseln kann, regeln die Bedingungen des Versicherers. Klären Sie das, bevor das Einkommen die Grenze überschreitet. Weil die Grenze bei den meisten Dienstherren auf ein zurückliegendes Jahr schaut, haben Sie dafür meist mehr Zeit, als es zunächst scheint.

Checkliste zum Jahreswechsel 2026/2027

  • Steuerbescheid bereitlegen: Für Anträge 2027 brauchen die meisten Beihilfestellen den Gesamtbetrag der Einkünfte 2025 Ihres Partners.
  • Knappe Fälle nachrechnen: Liegt Ihr Partner nahe an der Grenze, prüfen Sie Grenze und Bezugsjahr für 2027 neu – beim Bund ändern sich zum 01.01.2027 beide.
  • Offene Werte abwarten: In Bayern, Hessen, im Saarland, in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt die Veröffentlichung abwarten und erst dann entscheiden.
  • Tarif anpassen: Wird Ihr Partner berücksichtigungsfähig oder fällt er heraus, muss sein PKV-Tarif angepasst werden; bei erstmaliger Berücksichtigung, etwa nach der Heirat, gilt eine eigene 6-Monats-Frist der Öffnungsaktion.
  • Änderungen melden: Neue Jobs, Renten oder Mieteinnahmen sofort mitteilen, um Rückforderungen zu vermeiden.

Den Gesamtüberblick für Ihre Familie – Sätze, Grenzen und Fristen mit Datum – liefert der kostenlose Beihilfe-Check; alle Länderregeln stehen in der Übersicht Beihilfe nach Bundesland.

Verbindlich entscheidet Ihre BeihilfestelleBeihilfe-Rechner.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal, kein Angebot eines Dienstherrn oder einer Beihilfestelle. Die Werte geben den Stand der Veröffentlichungen am 10.10.2026 wieder; maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Beihilfestelle.

Datenstand und Änderungslog

  • 10.10.2026: Erstfassung. Amtlich für 2027: Bund 23.608 € (BVA), Nordrhein-Westfalen 24.873 € (Bezirksregierung Köln, 22.07.2026), Berlin 21.628 € (Rundschreiben IV Nr. 34/2026), Sachsen 21.290 € (Verwaltungsvorschrift, vorbehaltlich). Noch offen: Bayern, Hessen, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt.
  • Geplant: Aktualisierung nach Veröffentlichung der offenen Werte (voraussichtlich zum Jahreswechsel 2026/2027).

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Einkommensgrenze für die Beihilfe 2027?

Beim Bund 23.608 € für Anträge ab 01.01.2027, maßgeblich sind die Einkünfte 2025. Nordrhein-Westfalen nennt 24.873 €, Berlin 21.628 €, Sachsen 21.290 € (vorbehaltlich). Länder mit festen Beträgen bleiben bei 12.000 bis 22.000 €; Bayern, Hessen, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt haben 2027 noch nicht veröffentlicht (Stand Oktober 2026).

Welche Einkünfte zählen für die Einkommensgrenze 2027?

Beim Bund und in den meisten Ländern der Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag – für Anträge 2027 also das Jahr 2025. Bremen und Hamburg nehmen das Vorjahr (2026), NRW das Jahr vor der Behandlung, Sachsen den Durchschnitt der drei Jahre vor der Behandlung.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze für die Beihilfe 2026?

Beim Bund 22.648 € für Anträge 2026 (Einkünfte 2024). In den Ländern liegt sie 2026 zwischen 12.000 € (Bremen) und 24.696 € (Hessen); Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt nennen ebenfalls 22.648 €, NRW 23.861 €.

Welches Einkommen wird mit der Grenze 2027 verglichen?

Meist der Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs. 3 EStG laut Steuerbescheid, und zwar aus dem Bezugsjahr Ihres Dienstherrn – beim Bund für Anträge 2027 die Einkünfte 2025. NRW und Rheinland-Pfalz nehmen die Summe der Einkünfte. Wie Sie den Wert aus Ihren Unterlagen ablesen, erklärt der Ehepartner-Rechner.

Wann veröffentlicht Bayern die Einkommensgrenze 2027?

Bayern passt die Grenze jährlich an den Rentenwert an und setzt den neuen Wert zum Jahresanfang fest. Bis Oktober 2026 war der Wert für 2027 noch nicht veröffentlicht; bis dahin gilt der Wert 2026 von 22.648 € als Orientierung. Wir aktualisieren diese Seite nach der Veröffentlichung.

Quellen

  1. Bundesverwaltungsamt: Einkommensgrenze für Ehepartner/innen (22.648 € / 23.608 €) – Abruf 10.10.2026
  2. § 6 BBhV – Einkommensgrenze Ehegatten
  3. Bezirksregierung Köln: FAQ Ehe- und Lebenspartnerinnen (NRW, 23.861 € / 24.873 €) – Stand 22.07.2026
  4. Senatsverwaltung für Finanzen Berlin: Rundschreiben IV Nr. 34/2026 (21.628 €)
  5. Landesverwaltungsamt Berlin: Rundschreiben IV Nr. 8/2026 (Dynamisierung)
  6. Sächsisches Beamtengesetz, § 80 Abs. 4 (Einkommensgrenze)
  7. RP Kassel: Anlage Ehegatteneinkünfte 2026 (Hessen, 24.696 €)
  8. Art. 96 BayBG – Beihilfe (Bayern)
  9. Deutsche Rentenversicherung: Rentenanpassung 2026
Redaktion Beihilfe-Rechner.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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