Inhalt (11 Abschnitte)
- Wer bei der Bundespolizei Heilfürsorge erhält
- Heilfürsorge Bundespolizei: die Leistungen im Überblick
- Heilfürsorge Bundespolizei: privat oder gesetzlich versichert?
- Krankenversicherung für Beamtenanwärter der Bundespolizei
- Die Familie: Beihilfe des Bundes statt Heilfürsorge
- Ruhestand: 70 % Beihilfe des Bundes
- Zusatzschutz: welche Lücken sich lohnen könnten
- Im Alltag: Behandlung, Zuzahlung, Belastungsgrenze
- Wenn Sie die Bundespolizei verlassen
- Drei typische Fehler
- Checkliste für Bundespolizistinnen und Bundespolizisten
- Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei und der Polizei beim Deutschen Bundestag erhalten freie Heilfürsorge (§ 70 Abs. 2 BBesG) – in Ausbildung und Dienst, ohne Wahlrecht, ohne Besoldungsabzug.
- Die Leistungen orientieren sich am SGB V; Zuzahlungen und Belastungsgrenzen gelten entsprechend (§ 2 BPolHfV). Implantate werden zu 50 % übernommen (§ 6 Abs. 4 BPolHfV).
- Pflegeleistungen nach dem SGB XI trägt die Heilfürsorge nur zur Hälfte (§ 14 BPolHfV); die private Pflegepflichtversicherung ist Pflicht (§ 23 Abs. 4 SGB XI).
- Angehörige erhalten Beihilfe nach der BBhV; im Ruhestand gilt für Bundespolizisten 70 % Beihilfe – eine Anwartschaft über die Öffnungsaktion ist nur in den ersten sechs Monaten möglich.
Die Heilfürsorge der Bundespolizei gilt für Polizeivollzugsbeamte des Bundes in Ausbildung und Dienst – ohne Wahlrecht und ohne Besoldungsabzug (§ 70 Abs. 2 BBesG). Die Leistungen orientieren sich an der GKV, mit Zuzahlungen wie dort; Pflegeleistungen trägt sie nur zur Hälfte (§ 14 BPolHfV), deshalb ist die private Pflegepflichtversicherung Pflicht. Angehörige erhalten Beihilfe, im Ruhestand gilt 70 % Beihilfe (Stand Oktober 2026).
Wer bei der Bundespolizei Heilfürsorge erhält
Freie Heilfürsorge erhalten beim Bund die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der Bundespolizei und der Polizei beim Deutschen Bundestag (§ 70 Abs. 2 BBesG). Sie gilt bereits in der Ausbildung, also für Anwärterinnen und Anwärter im mittleren und gehobenen Dienst. Ein Wahlrecht zwischen Heilfürsorge und Beihilfe gibt es nicht, und anders als in Hamburg oder Niedersachsen wird nichts auf die Besoldung angerechnet.
Nicht erfasst sind andere Bundesbedienstete, auch wenn sie Uniform tragen: Zoll und Bundeskriminalamt erhalten Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung. Soldatinnen und Soldaten erhalten eine eigene unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (§ 69a BBesG). Den Unterschied zum Zoll erklärt die Seite Zoll: Krankenversicherung.
Die Berechtigten sind nach der Verordnung „für ihre Gesundheit mitverantwortlich“ und sollen an Vorsorge und Behandlung mitwirken (§ 1 Abs. 2 BPolHfV). Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein (§ 4 Abs. 2 BPolHfV) – derselbe Maßstab wie in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Heilfürsorge Bundespolizei: die Leistungen im Überblick
| Bereich | Regel | Fundstelle |
|---|---|---|
| Leistungsumfang | Vorsorge, ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhaus, Rehabilitation – orientiert am SGB V | § 4 BPolHfV |
| Zuzahlungen | Zuzahlungen und Belastungsgrenzen wie im SGB V | § 2 BPolHfV |
| Zahnersatz | tatsächliche Kosten der Regelversorgung | § 6 Abs. 1 BPolHfV |
| Implantate | 50 % der medizinisch notwendigen Aufwendungen, entsprechend § 15 BBhV | § 6 Abs. 4 BPolHfV |
| Pflege | Leistungen des SGB XI zur Hälfte, auf schriftlichen Antrag | § 14 BPolHfV |
| Ausland, private Aufenthalte | Kosten höchstens bis zur Höhe einer Inlandsbehandlung | §§ 16, 17 BPolHfV |
| Ausland, Dienstreisen | notwendige Kosten werden übernommen | §§ 15–17 BPolHfV |
| Wahlleistungen im Krankenhaus | nicht Teil der Heilfürsorge | § 10 BPolHfV (allgemeine Krankenhausleistungen) |
Für die Krankenversicherung ergibt sich daraus ein klares Bild: Für die eigene Behandlung im Dienst brauchen Bundespolizisten keine Krankenversicherung. Lücken bleiben bei Wahlleistungen, bei Implantaten (50 % Eigenanteil), gegebenenfalls beim Zahnersatz über die Regelversorgung hinaus, bei Behandlungen auf privaten Reisen außerhalb Deutschlands und in der Pflege.
Heilfürsorge Bundespolizei: privat oder gesetzlich versichert?
Weder noch – aber mit einer Pflicht. Bundespolizisten mit Heilfürsorge sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei und brauchen für sich keine private Krankenversicherung (§ 193 Abs. 3 VVG). Weil die Heilfürsorge Pflegeleistungen nur zur Hälfte übernimmt, verpflichtet § 23 Abs. 4 SGB XI Heilfürsorgeberechtigte zum Abschluss einer privaten Pflegepflichtversicherung, die die andere Hälfte abdeckt. Ein Anbieter nennt Beiträge ab 33 € im Monat je nach Alter (dbv.de, abgerufen 10.10.2026).
Pflicht
Private Pflegepflichtversicherung für die zweite Hälfte der Pflegeleistungen.
Empfohlen
Anwartschaft für den Ruhestand – über die Öffnungsaktion nur in den ersten sechs Monaten.
Optional
Bausteine für Wahlleistungen, Zahnersatz, Implantate und Auslandsreisen.
Krankenversicherung für Beamtenanwärter der Bundespolizei
Die Heilfürsorge gilt schon in der Ausbildung. Für Anwärterinnen und Anwärter heißt das: kein Anwärtertarif, aber zwei Aufgaben in den ersten Monaten. Erstens die Pflegepflichtversicherung. Zweitens die Anwartschaft: Laut PKV-Verband gilt die Öffnungsaktion für Polizeibeamte mit Heilfürsorge – ausdrücklich einschließlich Bundespolizei – nur als Anwartschaftsversicherung und nur innerhalb von sechs Monaten ab Begründung des Heilfürsorgeanspruchs. Bei einem Ausbildungsbeginn am 1. September 2026 ist das vorsichtig gerechnet der 28. Februar 2027.
Ihr genaues Datum berechnet der Fristen-Rechner. Was die kleine und die große Anwartschaft unterscheidet und was sie kosten, erklärt die Seite Anwartschaft für Heilfürsorge-Berechtigte.
Die Familie: Beihilfe des Bundes statt Heilfürsorge
Ehe- und Lebenspartner und Kinder von Bundespolizisten erhalten keine Heilfürsorge. Sie sind bei Ihnen berücksichtigungsfähig und erhalten Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung: Partner 70 %, wenn ihre Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag unter 22.648 € (Anträge 2026) bzw. 23.608 € (ab 2027) liegen, Kinder 80 % (§§ 6, 46 BBhV). Den Rest versichern sie in einem Restkostentarif oder bleiben in der GKV. Ist Ihr Partner selbst Beamter, erhält er Beihilfe aus eigenem Recht und ist nicht bei Ihnen berücksichtigungsfähig. Der erhöhte Satz von 70 % ab zwei Kindern betrifft nur Beihilfeberechtigte – solange Sie Heilfürsorge erhalten, ändert er für Sie nichts; Ihre Kinder erhalten weiterhin 80 %.
Damit Partner und Kinder die Öffnungsaktion nutzen können – mit eigenen Fristen ab Heirat oder Geburt –, müssen Sie selbst privat versichert sein oder eine Anwartschaft haben. Für Neugeborene gibt es die Kindernachversicherung innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt (§ 198 VVG), ebenfalls nur, wenn ein Elternteil beim Versicherer versichert ist. Alles dazu unter Polizei: Krankenversicherung für Ehepartner und Kinder.
Ruhestand: 70 % Beihilfe des Bundes
Mit dem Ruhestand endet die Heilfürsorge. Als Versorgungsempfänger des Bundes erhalten Sie 70 % Beihilfe (§ 46 BBhV); ein berücksichtigungsfähiger Partner ebenfalls 70 %. Die restlichen 30 % müssen privat versichert werden. Beim Bund sind Wahlleistungen im Krankenhaus beihilfefähig, ohne zusätzlichen Monatsbeitrag; die Unterkunft im Zweibettzimmer wird bis 60,90 € je Tag berücksichtigt (ab 01.04.2026). Eine Kostendämpfungspauschale gibt es nicht, wohl aber Eigenbehalte nach § 49 BBhV.
Eine pauschale Beihilfe, mit der Sie im Ruhestand in die GKV wechseln könnten, gibt es beim Bund nicht; sie ist laut Bundesregierung „derzeit nicht vorgesehen“ (BT-Drs. 21/2188). Mit einer Anwartschaft wandeln Sie rechtzeitig vor dem Ruhestand in einen 30-%-Tarif um, ohne neue Gesundheitsprüfung. Ihren Satz zeigt der Beihilfesatz-Rechner; alle Regeln des Bundes stehen auf der Seite Beihilfe Bund. Den Übergang beschreibt außerdem Polizei: Krankenversicherung in der Pension.
Zusatzschutz: welche Lücken sich lohnen könnten
- Wahlleistungen im Krankenhaus: nicht Teil der Heilfürsorge. Wer Chefarzt oder Zweibettzimmer möchte, braucht einen Baustein.
- Zahnersatz und Implantate: Regelversorgung ja (§ 6 Abs. 1 BPolHfV), Implantate zu 50 %; was darüber hinausgeht, klären Sie vor der Behandlung mit der Heilfürsorgestelle.
- Private Auslandsreisen: Erstattung nur bis zur Inlandshöhe; Rücktransport und Behandlungen im Ausland können teurer sein.
- Pflege: Die Pflegepflichtversicherung deckt die zweite Hälfte der gesetzlichen Pflegeleistungen; eine Pflegezusatzversicherung ist eine eigene Entscheidung.
Viele Versicherer kombinieren solche Bausteine mit der Anwartschaft. Prüfen Sie dabei, ob die Bausteine später in den Restkostentarif übergehen. Den Überblick über Heilfürsorge bei allen Dienstherren gibt die Seite Heilfürsorge: privat oder gesetzlich?
Im Alltag: Behandlung, Zuzahlung, Belastungsgrenze
Im Dienstalltag funktioniert die Heilfürsorge der Bundespolizei ähnlich wie eine gesetzliche Krankenkasse: Sie werden in der Regel als Sachleistung behandelt, ohne in Vorkasse zu gehen. Weil die Verordnung die Zuzahlungsregeln und Belastungsgrenzen des SGB V für entsprechend anwendbar erklärt (§ 2 BPolHfV), zahlen Sie zum Beispiel bei Arzneimitteln und Krankenhausaufenthalten Zuzahlungen wie gesetzlich Versicherte – mit derselben Begrenzung auf einen Anteil Ihres Einkommens. Pflegeleistungen müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen (§ 14 BPolHfV).
Anders als in Nordrhein-Westfalen gibt es bei der Bundespolizei keine ergänzende Beihilfe neben der Heilfürsorge. Was die Heilfürsorge nicht trägt, zahlen Sie selbst oder sichern es privat ab. Heben Sie Rechnungen über solche Eigenanteile auf – sie zeigen Ihnen, welcher Zusatzschutz sich für Sie tatsächlich lohnen würde.
Wenn Sie die Bundespolizei verlassen
Die Heilfürsorge hängt am Dienstverhältnis. Wechseln Sie zu einer Landespolizei, gilt deren Recht: In den meisten Ländern wieder Heilfürsorge, in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland dagegen Beihilfe – dann brauchen Sie ab dem ersten Tag einen Restkostentarif. Scheiden Sie ganz aus dem Beamtenverhältnis aus, endet jede Versorgung durch den Dienstherrn; als Arbeitnehmer unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (77.400 € im Jahr 2026) werden Sie in der Regel gesetzlich versicherungspflichtig. In allen Fällen gilt: Wer eine Anwartschaft hat, kann den privaten Schutz ohne neue Gesundheitsprüfung aktivieren, wenn er ihn braucht.
Drei typische Fehler
Die Heilfürsorge trägt Pflegeleistungen nur zur Hälfte. Ohne Pflegepflichtversicherung fehlt die andere Hälfte – und die Versicherung ist ohnehin Pflicht.
Die Öffnungsaktion gibt es nur in den ersten sechs Monaten. Danach entscheidet eine normale Gesundheitsprüfung.
Bei privaten Auslandsaufenthalten erstattet die Heilfürsorge höchstens, was die Behandlung im Inland gekostet hätte.
Checkliste für Bundespolizistinnen und Bundespolizisten
- Pflegepflichtversicherung abschließen – Pflicht wegen der hälftigen Pflegeleistung.
- Anwartschaft innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der Heilfürsorge über die Öffnungsaktion beantragen.
- Lücken prüfen: Wahlleistungen, Zahnersatz, Implantate, Auslandsreisen.
- Familie: Beihilfe des Bundes für Partner und Kinder, Einkommensgrenze und Fristen beachten.
- Vor dem Ruhestand: Anwartschaft in den 30-%-Tarif umwandeln und die Beihilfe für sich und den Partner beim Bundesverwaltungsamt klären.
- Vor Auslandsreisen: prüfen, ob ein Reiseschutz die Lücke über der Inlandshöhe und den Rücktransport abdeckt – Einzelheiten unter Auslandskrankenversicherung für Beamte.
Satz und Frist für Ihre Situation zeigt der kostenlose Beihilfe-Check in 60 Sekunden – wählen Sie „Bund“ und „Polizei, Bundeswehr, Feuerwehr (Heilfürsorge)“. Alles zur Öffnungsaktion steht auf der eigenen Seite.
Häufige Fragen
Ist man bei der Heilfürsorge der Bundespolizei privat oder gesetzlich versichert?
Weder noch. Die Heilfürsorge ist eine Leistung des Bundes nach § 70 Abs. 2 BBesG und der Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung. Eine Krankenversicherung brauchen Bundespolizisten für sich im Dienst nicht. Pflicht ist aber eine private Pflegepflichtversicherung, denn die Heilfürsorge trägt Pflegeleistungen nur zur Hälfte.
Was zahlt die Heilfürsorge der Bundespolizei?
Leistungen, die sich am SGB V orientieren: Vorsorge, ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhaus, Rehabilitation. Zahnersatz wird in der Regelversorgung übernommen, Implantate zu 50 %. Zuzahlungen gelten wie in der GKV; Behandlungen bei privaten Auslandsaufenthalten nur bis zur Höhe einer Inlandsbehandlung.
Wie sind Beamtenanwärter der Bundespolizei krankenversichert?
Ebenfalls über die freie Heilfürsorge – sie gilt in der Ausbildung und im Dienst. Anwärter brauchen deshalb keinen Restkostentarif, wohl aber eine Pflegepflichtversicherung. Sinnvoll ist eine Anwartschaft, die über die Öffnungsaktion nur innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der Heilfürsorge möglich ist.
Wie ist die Familie eines Bundespolizisten versichert?
Nicht über die Heilfürsorge. Ehe- oder Lebenspartner und Kinder erhalten Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung – Partner 70 %, wenn ihre Einkünfte unter 22.648 € (Anträge 2026) bzw. 23.608 € (ab 2027) liegen, Kinder 80 % – und brauchen einen Restkostentarif. Alternativ bleiben sie gesetzlich versichert.
Was passiert mit der Heilfürsorge der Bundespolizei in der Pension?
Sie endet. Als Versorgungsempfänger des Bundes erhalten Sie 70 % Beihilfe; die restlichen 30 % müssen privat versichert werden. Wahlleistungen im Krankenhaus sind beim Bund beihilfefähig ohne zusätzlichen Beitrag. Eine pauschale Beihilfe gibt es beim Bund nicht.
Quellen
- § 70 BBesG – Heilfürsorge
- Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung (BPolHfV)
- § 23 SGB XI – Private Pflegepflichtversicherung
- § 46 BBhV – Bemessung der Beihilfe
- § 6 BBhV – Berücksichtigungsfähige Personen (Einkommensgrenze)
- Bundesverwaltungsamt: Beihilfe
- PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV für Beamte (Broschüre) – Stand Januar 2026
- Deutscher Bundestag: BT-Drs. 21/2188 (pauschale Beihilfe Bund) – 13.10.2025
- DBV: Anwartschaft für Heilfürsorgeberechtigte (Versichererangabe) – abgerufen 10.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.