Ratgeber

Pauschale Beihilfe 2026: Länder, Antrag, Unwiderruflichkeit – und für wen sie sich lohnt

Seit Hamburg 2018 den Anfang gemacht hat, können Beamte in immer mehr Ländern wählen: individuelle Beihilfe mit privater Krankenversicherung – oder einen Zuschuss des Dienstherrn zur Krankenversicherung, meist zur gesetzlichen. Diese Seite zeigt den Stand in Bund und allen Ländern, die Regeln für den Antrag und ehrlich, für wen welcher Weg passt.

Redaktion Beihilfe-Rechner.de Aktualisiert am 12. Oktober 2026 12 Min. Lesezeit
Inhalt (13 Abschnitte)
  1. Was ist die pauschale Beihilfe?
  2. Pauschale Beihilfe: in welchen Bundesländern es sie gibt
  3. Pauschale Beihilfe beantragen: Form, Fristen, Zeitpunkt
  4. So rechnen Sie Ihren GKV-Beitrag mit pauschaler Beihilfe
  5. Unwiderruflich: was das konkret bedeutet
  6. Pauschale Beihilfe im Ruhestand
  7. Wechsel des Dienstherrn: was dann passiert
  8. Partner und Kinder in der GKV mit pauschaler Beihilfe
  9. Für wen sich die pauschale Beihilfe eher lohnt – und für wen nicht
  10. Pauschale Beihilfe und Pflegeversicherung
  11. Pauschale Beihilfe für Anwärter, Referendare und Heilfürsorge-Berechtigte
  12. Fünf Irrtümer zur pauschalen Beihilfe
  13. Checkliste vor der Entscheidung
Das Wichtigste in Kürze
  • Die pauschale Beihilfe ersetzt die individuelle Beihilfe bei Krankheit durch einen Zuschuss von in der Regel 50 % des Krankenversicherungsbeitrags; Pflege bleibt individuell beihilfefähig.
  • Es gibt sie 2026 in neun Ländern: Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg, Thüringen, Baden-Württemberg, Sachsen, Niedersachsen und seit 01.05.2026 Mecklenburg-Vorpommern.
  • Schleswig-Holstein (seit 2024) und Sachsen-Anhalt (seit 2026) zahlen Sonderformen nur zur GKV; im Bund, in Bayern, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz und im Saarland gibt es sie nicht.
  • Die Wahl ist fast überall unwiderruflich – auch für den Ruhestand und für künftige Angehörige; wer sie wählt, kann die Öffnungsaktion der PKV später nicht mehr nutzen.
  • Für Familien mit nicht berufstätigem Partner und Kindern kann sich die GKV mit Zuschuss rechnen, für Singles mit höherer Besoldung meist die PKV mit Beihilfe.

Die pauschale Beihilfe ist ein Zuschuss des Dienstherrn von in der Regel 50 % zum Krankenversicherungsbeitrag – meist zur gesetzlichen Krankenversicherung –, der die individuelle Beihilfe bei Krankheit ersetzt. Es gibt sie 2026 in neun Ländern, zuletzt in Mecklenburg-Vorpommern seit 01.05.2026; Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt haben Sonderformen, der Bund hat sie nicht. Die Wahl ist in der Regel unwiderruflich (Stand Oktober 2026).

Was ist die pauschale Beihilfe?

Normalerweise erhalten Beamte individuelle Beihilfe: Der Dienstherr erstattet einen Prozentsatz jeder Arztrechnung, den Rest versichern sie privat. Das passt gut zur privaten Krankenversicherung, aber schlecht zur gesetzlichen – denn die GKV rechnet nicht über Arztrechnungen ab, und einen Arbeitgeberanteil zum Beitrag gibt es für Beamte nicht. Wer als Beamter gesetzlich versichert ist, zahlt den vollen Beitrag deshalb allein.

Die pauschale Beihilfe ändert das: Statt der Erstattung einzelner Rechnungen zahlt der Dienstherr monatlich einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag – in der Regel die Hälfte. Im Gegenzug verzichten Sie auf die individuelle Beihilfe bei Krankheit. Hamburg hat das Modell zum 01.08.2018 als erstes Land eingeführt, deshalb heißt es auch „Hamburger Modell“.

Höhe

50 % des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags. In der GKV 2026 höchstens rund 491 € im Monat (bei 2,9 % Zusatzbeitrag), in der PKV höchstens die Hälfte des Basistarifs.

Angehörige

In den meisten Ländern zählen auch die Beiträge berücksichtigungsfähiger Angehöriger mit; in der GKV sind Partner ohne Einkommen und Kinder meist ohnehin beitragsfrei.

Pflege

Zur Pflegeversicherung gibt es keinen Zuschuss. Bei Pflegebedürftigkeit bleibt die individuelle Beihilfe – und GKV-Versicherte zahlen in der Pflege nur den halben Beitragssatz.

Einige Länder präzisieren die Höhe: Mecklenburg-Vorpommern bezuschusst in der GKV nur den Beitragsanteil, der auf Besoldung oder Versorgung entfällt, nicht etwa Beiträge auf Mieteinnahmen. Sachsen zählt beim Beamten ebenfalls nur den Anteil auf Besoldung oder Versorgung. Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern erhöhen die Pauschale auch mit zwei Kindern oder im Ruhestand nicht.

Pauschale Beihilfe: in welchen Bundesländern es sie gibt

Der Stand im Oktober 2026 auf einen Blick – mit Einführungsdatum und den wichtigsten Antragsregeln. Ein Klick auf das Land führt zum ausführlichen Länder-Ratgeber.

Pauschale Beihilfe nach Dienstherr: 50 % des Krankenversicherungsbeitrags statt individueller Beihilfe bei Krankheit, Pflege bleibt individuell. Quellen: Landesbeamtengesetze, Merkblätter der Beihilfestellen, BT-Drs. 21/2188. Stand 10.10.2026.
DienstherrStatusseitAntrag / Besonderheit
Hamburgeingeführt01.08.2018seit 01.08.2018, keine Frist
Brandenburgeingeführt01.01.2020seit 01.01.2020, keine allgemeine Frist
Bremeneingeführt01.01.2020seit 01.01.2020 (Anwärter 06/2019), keine Frist
Thüringeneingeführt01.01.2020seit 01.01.2020, nur für die Zukunft
Berlineingeführt18.03.2020seit 2020, keine Antragsfrist
Baden-Württembergeingeführt01.01.2023seit 01.01.2023, Ausschlussfrist 5 Monate
Sachseneingeführt01.01.2024seit 01.01.2024, keine Antragsfrist
Niedersachseneingeführt01.02.2024seit 01.02.2024, Ausschlussfrist 1 Jahr
Mecklenburg-Vorpommerneingeführt01.05.2026seit 01.05.2026, keine Frist
Schleswig-HolsteinSonderform (nur GKV)01.01.2024seit 2024 GKV-Zuschuss nur bei Nachteil ggü. Basistarif
Sachsen-AnhaltSonderform (nur GKV)01.01.2026seit 01.01.2026 nur GKV-Zuschuss, widerruflich
Bayernnicht eingeführt–nicht eingeführt
Bundnicht eingeführt–nicht eingeführt (BT-Drs. 21/2188)
Hessennicht eingeführt–nicht eingeführt (Sachleistungsbeihilfe)
Nordrhein-Westfalennicht eingeführt–nicht eingeführt
Rheinland-Pfalznicht eingeführt–nicht eingeführt
Saarlandnicht eingeführt–nicht eingeführt

Sonderformen: Schleswig-Holstein zahlt seit 01.01.2024 einen Zuschuss zur freiwilligen GKV in der Regel nur, wenn ein Wechsel in den Basistarif der PKV finanziell nachteilig oder nicht möglich wäre (§ 80a LBG SH). Sachsen-Anhalt zahlt seit 01.01.2026 einen Zuschuss von 50 % nur zur GKV, nicht zur PKV – und hat ihn als einziges Land ausdrücklich widerruflich gestaltet (§ 3d BesVersEG LSA).

Ohne pauschale Beihilfe: Im Bund ist sie laut Bundesregierung „derzeit nicht vorgesehen“ (BT-Drs. 21/2188 vom 13.10.2025). Nordrhein-Westfalen hat sie im Koalitionsvertrag 2022 angekündigt; das Reformpaket der Landesregierung von 2026 enthält sie nicht. In Rheinland-Pfalz, Bayern und im Saarland gibt es keine Regelung; Hessen unterstützt gesetzlich versicherte Beamte stattdessen über eine Sachleistungsbeihilfe. Ob und wann sich das ändert, entscheiden die Parlamente – wir aktualisieren die Tabelle, sobald ein Gesetz beschlossen ist.

Pauschale Beihilfe beantragen: Form, Fristen, Zeitpunkt

Der Antrag ist in allen Ländern schriftlich zu stellen, meist eigenhändig unterschrieben (Schriftform nach § 126 BGB), bei der Bezüge- oder Beihilfestelle. Die Fristen unterscheiden sich deutlich:

Antragsfristen der pauschalen Beihilfe nach Merkblättern und FAQ der Beihilfestellen, Stand Oktober 2026.
LandFristBeginn der Zahlung
Baden-WürttembergAusschlussfrist 5 Monate, z. B. ab Ernennung oder Ernennung auf Probenach Antrag
NiedersachsenAusschlussfrist 1 Jahr ab neuer Beihilfeberechtigung (auch Widerruf → Probe)ab Antragsmonat
Hamburg, Bremen, Berlin, Thüringen, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommernkeine Ausschlussfristnur für die Zukunft (meist ab Folgemonat)
Brandenburgkeine allgemeine Frist; Anwärter: Neuwahl binnen 3 Monaten nach Übernahme auf Probeab Antragsmonat
Sachsen-Anhalt (Sonderform)Anträge bis 31.12.2026 wirken auf 01.01.2026 zurückab Antragsmonat

Weil die pauschale Beihilfe in den meisten Ländern nicht rückwirkend gezahlt wird, kostet jeder Monat Zögern Geld – aber eine übereilte Entscheidung kann teurer werden. Mecklenburg-Vorpommern empfiehlt Anwärtern sogar, den Antrag schon im Monat vor der Ernennung zu stellen. Wichtig: Als Beamter können Sie der GKV nur mit einem Beitrittsrecht beitreten (§ 9 SGB V), meist binnen drei Monaten nach dem Ende einer Pflicht- oder Familienversicherung. Wer bereits privat versichert ist, kommt in der Regel nicht mehr in die GKV.

So rechnen Sie Ihren GKV-Beitrag mit pauschaler Beihilfe

Der Eigenanteil in der GKV folgt einer festen Formel. Beamte haben keinen Anspruch auf Krankengeld, deshalb gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 % (§ 243 SGB V) plus Zusatzbeitrag Ihrer Kasse – im Durchschnitt 2026 2,9 %. Davon trägt der Dienstherr mit der pauschalen Beihilfe die Hälfte. Zur Pflegeversicherung gibt es keinen Zuschuss, dafür zahlen Sie dort nur den halben Satz: 1,8 % mit Kind, 2,4 % kinderlos ab 23 Jahren. Bemessen wird höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat.

Eigenanteil pro Monat mit pauschaler Beihilfe 2026 (eigene Berechnung: 16,9 % Krankenversicherung, davon die Hälfte, plus Pflegebeitrag für Beihilfeberechtigte; Zusatzbeitrag 2,9 %).
Besoldung pro MonatKrankenversicherung (Ihre Hälfte)Pflege kinderlos (2,4 %)Summe kinderlosSumme mit einem Kind (Pflege 1,8 %)
3.000 €253,50 €72,00 €325,50 €307,50 €
4.000 €338,00 €96,00 €434,00 €410,00 €
5.000 €422,50 €120,00 €542,50 €512,50 €
ab 5.812,50 € (Höchstwert)491,16 €139,50 €630,66 €595,79 €

Drei Punkte machen den Unterschied zur PKV aus. Erstens wächst der GKV-Beitrag mit Ihrer Besoldung – jede Beförderung und jede Besoldungserhöhung erhöht ihn, bis zur Bemessungsgrenze. Zweitens zahlen freiwillig Versicherte Beiträge auf ihre gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 240 SGB V), also auch auf Mieteinnahmen oder Kapitalerträge; Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen bezuschussen beim Beamten ausdrücklich nur den Anteil, der auf Besoldung oder Versorgung entfällt. Drittens ist der PKV-Beitrag unabhängig vom Einkommen, steigt aber mit Beitragsanpassungen. Der Pauschale-Beihilfe-Rechner rechnet beides mit einer angenommenen jährlichen Steigerung über bis zu 30 Jahre.

Unwiderruflich: was das konkret bedeutet

Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe gilt in fast allen Ländern dauerhaft – und zwar weiter, als viele denken:

  • Im Ruhestand: Die Pauschale läuft weiter, steigt aber nicht. In der PKV würde die Beihilfe mit der Pension auf meist 70 % steigen.
  • Für künftige Angehörige: Heiraten Sie später oder kommen Kinder dazu, gilt die Wahl auch für sie.
  • Beim Wechsel GKV ↔ PKV: Die Pauschale wird höchstens in bisheriger Höhe weitergezahlt.
  • Beim Dienstherrnwechsel: Es gilt das Recht des neuen Dienstherrn. Gibt es dort keine pauschale Beihilfe, zahlen Sie die GKV meist allein – 2026 bis zu 982,31 € im Monat für die Krankenversicherung.
  • Öffnungsaktion: Wer die pauschale Beihilfe gewählt hat, ist von der Öffnungsaktion der PKV ausgeschlossen – auch nach einem späteren Wechsel in ein Land ohne pauschale Beihilfe.

Ausnahmen: Beamte auf Widerruf können in mehreren Ländern bei der Verbeamtung auf Probe neu entscheiden (z. B. Hamburg, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern), und Sachsen-Anhalt erlaubt den Widerruf seines GKV-Zuschusses mit drei Monaten Vorlauf.

Pauschale Beihilfe im Ruhestand

Mit der Pension ändert sich bei der pauschalen Beihilfe wenig – und genau das ist der Punkt. Der Zuschuss bleibt bei 50 % Ihres Krankenversicherungsbeitrags; Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern schreiben ausdrücklich, dass er im Ruhestand nicht steigt. In Hamburg zahlt die Versorgungsstelle ihn einfach weiter. In der PKV mit individueller Beihilfe würde der Satz dagegen auf meist 70 % steigen, sodass Sie nur noch 30 % privat absichern müssten.

Als freiwilliges GKV-Mitglied zahlen Sie im Ruhestand Beiträge auf Ihre Versorgungsbezüge und auf weitere Einnahmen. Ein Beispiel mit dem durchschnittlichen Ruhegehalt von 3.416 € brutto (Destatis, Januar 2025): Krankenversicherung 3.416 € × 16,9 % = 577,30 €, davon tragen Sie die Hälfte, 288,65 €; dazu Pflege 61,49 € (1,8 %) – zusammen rund 350 € im Monat, ohne Kinder 370,63 €. Ob die PKV im Alter günstiger oder teurer ist, hängt vom Tarif, vom Eintrittsalter und von der Vorsorge ab. Einen Überblick zu PKV-Beiträgen im Ruhestand gibt PKV-Beiträge im Alter für Beamte.

Wechsel des Dienstherrn: was dann passiert

Die pauschale Beihilfe ist Landesrecht. Wechseln Sie zu einem anderen Dienstherrn, gilt dessen Recht – der bisherige zahlt nicht weiter. Das hat je nach Ziel drei mögliche Folgen:

  • Ziel-Land mit pauschaler Beihilfe: Sie stellen dort einen neuen Antrag. Achtung bei Ausschlussfristen: Baden-Württemberg (5 Monate) und Niedersachsen (1 Jahr) lassen die Frist auch mit einer Versetzung ins Land beginnen.
  • Ziel ohne pauschale Beihilfe (Bund, Bayern, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland): Sie erhalten wieder individuelle Beihilfe, bleiben aber GKV-Mitglied und zahlen den Beitrag allein – 2026 bis zu 982,31 € für die Krankenversicherung. Die Beihilfe ergänzt dann nur, was die Kasse nicht zahlt.
  • Zurück in die PKV: Über die Öffnungsaktion geht das nicht mehr. Ein normaler Antrag mit Gesundheitsprüfung ist möglich, kann aber mit Zuschlägen oder Ausschlüssen verbunden sein.

Wer einen Wechsel in ein anderes Land für möglich hält – etwa wegen des Partners oder einer Bewerbung beim Bund –, sollte das vor der Entscheidung für die pauschale Beihilfe mitdenken. Fragen Sie im Zweifel bei der Beihilfestelle des möglichen neuen Dienstherrn nach, welche Regeln dort gelten.

Partner und Kinder in der GKV mit pauschaler Beihilfe

Der größte Vorteil der GKV liegt in der Familienversicherung: Ein Partner ohne oder mit geringem Einkommen (2026 bis 565 € im Monat, mit Minijob 603 €) und Ihre Kinder sind beitragsfrei mitversichert, wenn Sie selbst Mitglied sind. In der PKV braucht dagegen jede Person einen eigenen Vertrag – für Kinder mit 80 % Beihilfe rund 50 bis 60 € im Monat, für den Partner je nach Alter und Satz deutlich mehr.

Hat Ihr Partner eigenes Einkommen, ist er meist selbst versichert. Mehrere Länder bezuschussen auch die Beiträge berücksichtigungsfähiger Angehöriger mit 50 %, etwa Hamburg, Berlin und Sachsen; Mecklenburg-Vorpommern rechnet dabei Arbeitgeberanteile an, sodass der Zuschuss oft entfällt. In Bremen und Hamburg zählen Beiträge von Angehörigen nur, wenn deren Einkünfte unter der Einkommensgrenze liegen. Wie sich das für Ihre Familie rechnet, zeigt der Rechner mit der Option „Partner ohne eigenes Einkommen“.

Für wen sich die pauschale Beihilfe eher lohnt – und für wen nicht

Pauschale Beihilfe (GKV) kann passen, wenn …

  • Ihr Partner kein eigenes Einkommen hat und Kinder kommen – sie sind in der GKV beitragsfrei familienversichert
  • Ihre Besoldung niedrig ist und es voraussichtlich bleibt
  • eine PKV nur mit hohem Zuschlag oder gar nicht möglich wäre
  • Sie sicher in Ihrem Land bleiben

PKV mit Beihilfe ist meist günstiger, wenn …

  • Sie Single sind oder Ihr Partner eigenes Einkommen hat
  • Ihre Besoldung mittel bis hoch ist (der GKV-Beitrag wächst mit dem Einkommen, der PKV-Beitrag nicht)
  • Sie im Ruhestand von 70 % Beihilfe profitieren wollen
  • ein Wechsel des Dienstherrn möglich ist
Modellrechnung 2026 in einem Land mit pauschaler Beihilfe (eigene Berechnung; GKV: Eigenanteil nach 50 % Zuschuss plus halber Pflegebeitrag, Zusatzbeitrag 2,9 %; PKV: angenommene Beiträge 300 € Beamter, 55 € je Kind, 225 € Partner). Kein Angebot.
ModellfallGKV pro MonatPKV pro MonatErgebnis
Single, 3.600 € Besoldung390,60 €300 €PKV 90,60 € günstiger
Partner ohne Einkommen, 2 Kinder, 4.000 € Besoldung400,00 €635 €GKV 235 € günstiger
Single, 5.500 € Besoldung596,75 €300 €PKV 296,75 € günstiger

Die Modellfälle zeigen nur die Richtung. Ihre eigene Rechnung mit Ihren Beiträgen und über 10, 20 oder 30 Jahre macht der Pauschale-Beihilfe-Rechner. Leistungsunterschiede – etwa bei Zahnersatz, Heilpraktikern oder im Krankenhaus – kommen in der Rechnung nicht vor und gehören trotzdem in die Entscheidung. Die Grundsatzfrage vertieft der Ratgeber Beamte: GKV oder PKV?

Pauschale Beihilfe und Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist von der pauschalen Beihilfe ausgenommen. Das hat zwei Folgen: Erstens zahlt der Dienstherr keinen Zuschuss zum Pflegebeitrag. Zweitens bleibt bei Pflegebedürftigkeit die individuelle Beihilfe bestehen, die die Hälfte der Pflegeleistungen trägt. Deshalb zahlen gesetzlich versicherte Beamte auch mit pauschaler Beihilfe in der sozialen Pflegeversicherung nur den halben Beitragssatz – 2026 1,8 %, für Kinderlose ab 23 Jahren 2,4 % (§ 55 Abs. 1 S. 3 und Abs. 3 SGB XI). Wie Beihilfe und Versicherung sich Pflegegeld, Pflegedienst und Heimkosten teilen, erklärt die Seite Pflegeversicherung für Beamte.

Pauschale Beihilfe für Anwärter, Referendare und Heilfürsorge-Berechtigte

Für Anwärter und Referendare ist die Entscheidung besonders früh fällig – oft vor dem ersten Gehalt. Viele Länder geben ihnen bei der späteren Verbeamtung auf Probe eine zweite Wahl; andere nicht. Wer als Anwärter in der GKV bleibt und keine pauschale Beihilfe beantragt, behält außerdem die Chance auf die Öffnungsaktion bei der Verbeamtung auf Probe. Mehr dazu unter Beamtenanwärter: PKV oder GKV?

Heilfürsorge-Berechtigte – vor allem Polizeivollzugsbeamte – können die pauschale Beihilfe während der Heilfürsorge in der Regel nicht für sich wählen; in Sachsen nur für ihre Angehörigen. Mit dem Ende der Heilfürsorge, meist im Ruhestand, entsteht die Wahl neu (z. B. Baden-Württemberg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern).

Fünf Irrtümer zur pauschalen Beihilfe

  1. „Die pauschale Beihilfe zahlt die Hälfte meiner Arztrechnungen.“ Nein. Sie zahlt die Hälfte Ihres Beitrags. Die Behandlung selbst übernimmt die Krankenkasse nach ihrem Leistungskatalog; individuelle Beihilfe zu Arztrechnungen gibt es nicht mehr – außer bei Pflege.
  2. „Ich kann jederzeit in die GKV wechseln.“ Nur mit einem Beitrittsrecht nach § 9 SGB V, etwa nach einer ausreichend langen Vorversicherung oder dem Ende einer Familienversicherung, und meist nur binnen drei Monaten. Wer schon länger privat versichert ist, hat dieses Recht in der Regel nicht mehr.
  3. „Im Ruhestand steigt der Zuschuss auf 70 %.“ Nein. Die 70 % gelten nur für die individuelle Beihilfe. Die pauschale Beihilfe bleibt bei der Hälfte des Beitrags.
  4. „Dann bin ich versichert wie ein Angestellter.“ Fast: Sie zahlen den ermäßigten Satz ohne Krankengeld, in der Pflege nur den halben Satz – und es gibt keinen Zuschuss zur Pflegeversicherung. Bei Pflegebedürftigkeit trägt die Beihilfe die andere Hälfte der Leistungen.
  5. „Wenn es nicht passt, gehe ich später in die PKV.“ Die Öffnungsaktion steht nach der Wahl der pauschalen Beihilfe nicht mehr offen. Ein späterer PKV-Antrag läuft mit normaler Gesundheitsprüfung – mit offenem Ausgang.

Checkliste vor der Entscheidung

  • Gibt es in meinem Land die pauschale Beihilfe – oder eine Sonderform? (Tabelle oben)
  • Habe ich ein Beitrittsrecht zur GKV, und bis wann muss ich es ausüben?
  • Wie sieht meine Familie in zehn Jahren aus – Partner mit Einkommen, Kinder?
  • Was kostet mich die PKV – mit welchem Tarif und welchem Zuschlag?
  • Was gilt im Ruhestand und bei einem Wechsel des Dienstherrn?
  • Läuft eine Ausschlussfrist (Baden-Württemberg 5 Monate, Niedersachsen 1 Jahr)?
  • Welche Leistungsunterschiede sind mir wichtig – Zahnersatz, Krankenhaus, Heilpraktiker, Wartezeiten auf Termine?
  • Liegt mir ein konkretes PKV-Angebot für die ganze Familie vor, bevor ich den unwiderruflichen Antrag unterschreibe?

Den Länderstatus, Ihren Beihilfesatz und Ihre Fristen fasst der kostenlose Beihilfe-Check in einem Ergebnis zusammen. Eine ehrliche Einschätzung bekommen Sie dort auch dann, wenn sie „GKV“ lautet.

Häufige Fragen

In welchen Bundesländern gibt es die pauschale Beihilfe?

Die pauschale Beihilfe gibt es in neun Ländern: Hamburg (seit 2018), Bremen, Berlin, Brandenburg und Thüringen (seit 2020), Baden-Württemberg (2023), Sachsen und Niedersachsen (2024) sowie Mecklenburg-Vorpommern (seit 01.05.2026). Schleswig-Holstein (2024) und Sachsen-Anhalt (2026) zahlen in Sonderformen nur einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung. Im Bund, in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland gibt es sie nicht (Stand Oktober 2026).

Für wen lohnt sich die pauschale Beihilfe?

Vor allem für Beamte mit nicht berufstätigem Partner und mehreren Kindern, die in der GKV beitragsfrei familienversichert werden können, für Beamte mit niedriger Besoldung und für Menschen, die in der PKV nur mit hohem Zuschlag aufgenommen würden. Für Singles mit mittlerer oder höherer Besoldung ist die PKV mit individueller Beihilfe meist günstiger.

Welche Nachteile hat die pauschale Beihilfe?

Die Wahl ist in der Regel unwiderruflich, auch für Ruhestand und künftige Angehörige. Im Ruhestand steigt der Zuschuss nicht auf 70 %. Wer später zu einem Dienstherrn ohne pauschale Beihilfe wechselt, zahlt die GKV meist allein – 2026 bis zu 982,31 € im Monat für die Krankenversicherung. Und die Öffnungsaktion der PKV steht dann nicht mehr offen.

Wie hoch ist die pauschale Beihilfe?

In der Regel die Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags. In der GKV sind das bei 2,9 % Zusatzbeitrag 2026 höchstens rund 491 € im Monat; bei einer privaten Vollversicherung höchstens die Hälfte des Basistarif-Beitrags. Zur Pflegeversicherung gibt es keinen Zuschuss.

Ist die pauschale Beihilfe unwiderruflich?

Ja, in fast allen Ländern. Ausnahmen: Beamte auf Widerruf können bei der Verbeamtung auf Probe neu entscheiden, und Sachsen-Anhalt hat seinen GKV-Zuschuss seit 2026 widerruflich gestaltet (Widerruf mit drei Monaten Vorlauf). Lassen Sie die Entscheidung deshalb vorher durchrechnen.

Was kostet die PKV mit Beihilfe im Vergleich?

Stiftung Warentest fand für Beamte mit 50 % Beihilfe und Eintrittsalter 30 Tarifkombinationen von 250 bis 396 € im Monat (Finanztest 3/2025). Kinder kosten mit 80 % Beihilfe rund 50 bis 60 €. Den Vergleich mit dem GKV-Eigenanteil für Ihre Familie macht der Pauschale-Beihilfe-Rechner.

Quellen

  1. Hamburg: FAQ Pauschale Beihilfe (Personalamt) – Stand Januar 2026
  2. LBV Baden-Württemberg: Antrag und Information pauschale Beihilfe (LBV 375/375a) – Stand 01/2026
  3. NLBV Niedersachsen: Informationsblatt pauschale Beihilfe – Stand 01.05.2025
  4. LSF Sachsen: Hinweise zur pauschalen Beihilfe
  5. LAF M-V: Merkblatt Pauschale Beihilfe (§ 80a LBG M-V) – Stand 04/2026
  6. ZBB Brandenburg: FAQ pauschale Beihilfe – Stand 01.08.2024
  7. TLF Thüringen: Häufig gestellte Fragen zur pauschalen Beihilfe
  8. MF Sachsen-Anhalt: Kommentierung BesVersEG (§ 3d) – Stand 29.06.2026
  9. Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/2188 – 13.10.2025
  10. PKV-Verband: Entscheidungshilfe „Individuelle oder pauschale Beihilfe?“ – Oktober 2025
Redaktion Beihilfe-Rechner.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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