Heilfürsorge

Pflegepflichtversicherung für Polizeianwärter: ab Ausbildungsbeginn, Kosten, Familienversicherung endet

Mit dem ersten Ausbildungstag bei der Polizei ändert sich mehr als der Dienstplan: Die Familienversicherung endet, die Heilfürsorge beginnt – und mit ihr die Pflicht zur Pflegeversicherung. Diese Seite zeigt Schritt für Schritt, was Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter jetzt erledigen sollten und was es kostet.

Redaktion Beihilfe-Rechner.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Pflegepflichtversicherung für Polizeianwärter: was sich am ersten Tag ändert
  2. Warum die Mitversicherung über die Eltern endet
  3. Die teure Falle: automatisch freiwillig in der GKV
  4. Was die Pflegeversicherung für Polizeianwärter kostet
  5. Heilfürsorge oder Beihilfe in der Ausbildung: welcher Tarif in welchem Land
  6. Anwartschaft: die zweite Aufgabe in den ersten sechs Monaten
  7. Wenn die Ausbildung endet – oder abgebrochen wird
  8. Familie gründen in der Ausbildung
  9. Checkliste Pflegeversicherung zum Ausbildungsstart
Das Wichtigste in Kürze
  • Polizeianwärter mit Heilfürsorge müssen ab Ausbildungsbeginn eine private Pflegepflichtversicherung haben, sofern sie nicht freiwillig gesetzlich versichert sind (§ 23 Abs. 4 SGB XI); ein 50-%-Tarif kostet je nach Alter ab rund 33 € im Monat.
  • Die beitragsfreie Mitversicherung über die Eltern endet: Beamte sind in der GKV versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2, § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB V), und wer selbst pflegeversicherungspflichtig ist, fällt aus der Familienversicherung heraus (§ 25 Abs. 1 Nr. 3 SGB XI).
  • Wer gesetzlich familienversichert war, wird automatisch freiwilliges Mitglied, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse austritt (§ 188 Abs. 4 SGB V) – bei 1.500 € Anwärterbezügen kostet das rund 280 € im Monat (eigene Berechnung).
  • Die Anwartschaft über die Öffnungsaktion gibt es nur innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der Heilfürsorge; in Hessen, Rheinland-Pfalz, im Saarland und weitgehend in Bayern gilt in der Ausbildung Beihilfe statt Heilfürsorge.

Die Pflegepflichtversicherung beginnt für Polizeianwärter am ersten Ausbildungstag: Wer freie Heilfürsorge erhält und nicht freiwillig gesetzlich versichert ist, muss eine private Pflegepflichtversicherung abschließen (§ 23 Abs. 4 SGB XI) – ein 50-%-Tarif kostet je nach Alter ab rund 33 € im Monat. Die Mitversicherung über die Eltern endet mit der Verbeamtung. Wer gesetzlich familienversichert war, sollte fristgerecht austreten, und die Anwartschaft über die Öffnungsaktion gibt es nur in den ersten sechs Monaten (Stand Oktober 2026).

Pflegepflichtversicherung für Polizeianwärter: was sich am ersten Tag ändert

Mit der Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Widerruf beginnt in den meisten Ländern und bei der Bundespolizei die freie Heilfürsorge. Sie übernimmt Ihre Behandlung im Krankheitsfall – eine Krankenversicherung brauchen Sie im Dienst nicht mehr. Für die Pflege gilt das nicht: Heilfürsorgeberechtigte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung zur Hälfte (§ 28 Abs. 2 SGB XI) und müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen, wenn sie nicht in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig sind (§ 23 Abs. 4 Nr. 1 SGB XI). Eine Schonfrist für den Nachweis kennt das Gesetz nicht.

Vor dem Ausbildungsstart

Klären, ob Sie in der Ausbildung Heilfürsorge oder Beihilfe erhalten (Tabelle unten). Angebote für Pflegepflichtversicherung und Anwartschaft einholen.

Am ersten Tag

Die Pflegepflichtversicherung beginnt. Legen Sie den Nachweis vor, sobald Ihre Dienststelle ihn anfordert.

In den ersten zwei Wochen

Wer gesetzlich familienversichert war: auf den Hinweis der Krankenkasse reagieren und den Austritt erklären, wenn keine freiwillige Mitgliedschaft gewünscht ist.

In den ersten sechs Monaten

Anwartschaft über die Öffnungsaktion beantragen – nur in diesem Zeitraum ohne Ablehnung und ohne Leistungsausschlüsse.

Warum die Mitversicherung über die Eltern endet

Viele Anwärter waren bis zur Ausbildung über die Eltern versichert – gesetzlich in der Familienversicherung oder privat mit Beihilfe als Kind eines Beamten. Beides endet mit der Verbeamtung:

  • Gesetzliche Familienversicherung: Beamte sind in der GKV versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Wer versicherungsfrei ist, kann nicht familienversichert sein (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB V). Hinzu kommt die Einkommensgrenze: Ein Gesamteinkommen über einem Siebtel der Bezugsgröße – 565 € im Monat im Jahr 2026 – schließt die Familienversicherung ebenfalls aus.
  • Private Pflegeversicherung der Eltern: Kinder sind dort beitragsfrei mitversichert, aber nur unter denselben Voraussetzungen wie in der Familienversicherung (§ 110 Abs. 3 Nr. 6 SGB XI). Wer selbst nach § 23 SGB XI zur privaten Pflegeversicherung verpflichtet ist, fällt heraus (§ 25 Abs. 1 Nr. 3 SGB XI).
  • Beihilfe als Kind: Als Beamter auf Widerruf haben Sie einen eigenen Anspruch auf Heilfürsorge oder Beihilfe; die Berücksichtigung bei den Eltern endet.

Sprechen Sie mit Ihren Eltern: Ihr Versicherer muss wissen, dass Sie aus dem Familienvertrag ausscheiden. Fragen Sie dort, ob und wie sich der bisherige Kindervertrag fortführen lässt, etwa als Anwartschaft – bevor etwas gekündigt wird.

Die teure Falle: automatisch freiwillig in der GKV

Wer gesetzlich familienversichert war, muss aktiv werden. Endet die Familienversicherung, setzt sich die Versicherung „als freiwillige Mitgliedschaft fort“, es sei denn, Sie erklären innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Krankenkasse Ihren Austritt (§ 188 Abs. 4 SGB V). Wirksam ist der Austritt nur, wenn Sie eine andere Absicherung im Krankheitsfall nachweisen – die Heilfürsorge genügt dafür.

Monatliche Kosten für einen 20-jährigen Polizeianwärter mit Heilfürsorge und 1.500 € Anwärterbezügen; Quellen: § 243 SGB V (14,0 %), Ø-Zusatzbeitrag 2,9 % (BMG), § 55 SGB XI (halber Satz 1,8 %, Kinderlosenzuschlag erst ab 23), DBV (dbv.de, abgerufen 18.10.2026); eigene Berechnung, Stand 18.10.2026.
WegKrankenversicherungPflegeZusammen
Freiwillig in der GKV geblieben (neben der Heilfürsorge)253,50 €27,00 €280,50 €
Heilfürsorge plus private Pflegepflichtversicherung0 €ab 33 €ab 33 €
dazu optional: kleine Anwartschaft (Beispiel eines Anbieters)ab 1 €–ab 34 €

Die freiwillige GKV-Mitgliedschaft würde vor allem eine Leistung bezahlen, die die Heilfürsorge ohnehin erbringt. In der sozialen Pflegeversicherung käme ab dem Monat nach dem 23. Geburtstag der Zuschlag für Kinderlose hinzu (§ 55 Abs. 3 SGB XI); den kennt die private Pflegepflichtversicherung nicht – dort richtet sich der Beitrag nach dem Eintrittsalter.

Was die Pflegeversicherung für Polizeianwärter kostet

Weil Heilfürsorgeberechtigte die Leistungen der Pflegeversicherung zur Hälfte erhalten, genügt ein anteiliger Tarif. Veröffentlichte Beispiele: ein Versicherer nennt für Heilfürsorgeberechtigte ab 33 € im Monat je nach Alter; im 50-%-Tarif eines anderen Versicherers kostet die Pflegeversicherung für eine 19-jährige Anwärterin 35,27 € (Mai 2026). Frauen und Männer zahlen gleich viel (§ 110 Abs. 3 Nr. 3 SGB XI), Vorerkrankungen dürfen nicht ausgeschlossen werden (§ 110 Abs. 3 Nr. 2 SGB XI). Im Rahmen der Öffnungsaktion erheben die teilnehmenden Versicherer in der Pflegeversicherung keinen gesundheitsabhängigen Risikozuschlag (PKV-Verband, Stand 01/2026).

Ein Vorteil des frühen Einstiegs: Die Versicherung baut Alterungsrückstellungen auf, der Beitrag bleibt deshalb auf niedrigem Niveau, auch wenn Sie später in den Ruhestand gehen. Die Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. b EStG). Wie sich die Pflegeversicherung allgemein für Polizisten aufteilt, erklärt die Seite Pflegepflichtversicherung Polizei.

Heilfürsorge oder Beihilfe in der Ausbildung: welcher Tarif in welchem Land

Krankenversorgung in der Polizeiausbildung und passende Pflegeversicherung; Quellen: § 70 Abs. 2 BBesG, Landesrecht laut Faktenblatt (Abschnitt 6), §§ 23, 28 SGB XI; Stand 18.10.2026.
DienstherrIn der AusbildungPflegeversicherung
BundespolizeiHeilfürsorgeprivat, 50 % (Heilfürsorge trägt die andere Hälfte, § 14 BPolHfV)
Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-HolsteinHeilfürsorgeprivat, anteilig
Bremen, Mecklenburg-VorpommernHeilfürsorge (Ausbildung laut Sekundärquelle)privat, anteilig
NiedersachsenHeilfürsorge (Anwärterbezüge gelten als Besoldung)privat, anteilig
Thüringen; Berlin (Laufbahngruppe 1.2)Heilfürsorge nur in der Ausbildungprivat, anteilig – Tarif läuft nach der Ausbildung weiter
Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Bayern (außer Bereitschaftspolizei mit Gemeinschaftsunterkunft)Beihilfebeihilfekonform nach Ihrem Beihilfesatz, zusätzlich Restkostentarif

Wer aus NRW oder Niedersachsen kommt: Die Länderseiten Polizei NRW und Polizei Niedersachsen erklären die Besonderheiten – in NRW etwa die ergänzende Beihilfe neben der Heilfürsorge, in Niedersachsen die Anrechnung von 1,3 % des Grundgehalts. Wo Anwärter Beihilfe erhalten, brauchen sie zusätzlich einen Anwärtertarif für die Krankheitskosten; das erklärt die Seite PKV für Polizeianwärter.

Anwartschaft: die zweite Aufgabe in den ersten sechs Monaten

Die Heilfürsorge endet spätestens im Ruhestand – in Thüringen und für Berliner Anwärter der Laufbahngruppe 1.2 schon mit dem Ende der Ausbildung. Dann brauchen Sie einen privaten Restkostentarif, und Ihr Gesundheitszustand entscheidet über Annahme und Beitrag. Die Anwartschaft sichert den heutigen Zustand. Über die Öffnungsaktion können Polizeibeamte mit Heilfürsorge sie innerhalb von sechs Monaten ab Beginn des Heilfürsorgeanspruchs abschließen, „und nicht erst nach Ende der aktiven Dienstzeit“ (PKV-Verband, Stand 01/2026). Bei einem Ausbildungsbeginn am 01.09.2026 ist das vorsichtig gerechnet der 28.02.2027, bei einem Beginn am 01.10.2026 der 31.03.2027.

Pflegeversicherung und Anwartschaft lassen sich beim selben Versicherer kombinieren; Polizeigewerkschaften bieten ihren Mitgliedern teils Rahmenverträge an, die GdP zum Beispiel eine Rahmenanwartschaft, die für Mitglieder in der Ausbildung beitragsfrei ist (Verbandsangabe). Was kleine und große Anwartschaft unterscheidet, steht auf der Seite Anwartschaft für Heilfürsorge-Berechtigte; Ihr genaues Fristende berechnet der Fristen-Rechner.

Wenn die Ausbildung endet – oder abgebrochen wird

Nach bestandener Ausbildung bleibt in den meisten Ländern die Heilfürsorge, und die Pflegeversicherung läuft unverändert weiter. Wo danach Beihilfe gilt, bleibt der anteilige Pflegetarif ebenfalls bestehen; neu hinzu kommt der Restkostentarif, in den Sie Ihre Anwartschaft umwandeln.

Wird die Ausbildung abgebrochen, endet mit der Entlassung auch die Heilfürsorge. Werden Sie danach als Arbeitnehmer, Auszubildender oder Studierender gesetzlich versicherungspflichtig, können Sie die private Pflegeversicherung mit Wirkung vom Eintritt der Versicherungspflicht kündigen (§ 27 SGB XI). Eine Anwartschaft kann in diesem Fall trotzdem wertvoll sein – etwa wenn Sie später verbeamtet werden oder als Angestellter über die Jahresarbeitsentgeltgrenze kommen.

Familie gründen in der Ausbildung

Heiraten Sie während der Ausbildung oder bekommen ein Kind, bleibt es dabei: Die Heilfürsorge gilt nur für Sie selbst. Ein Ehe- oder Lebenspartner erhält Beihilfe, wenn seine Einkünfte unter der Grenze Ihres Dienstherrn liegen, und braucht dann eine eigene beihilfekonforme Pflegeversicherung; ist er gesetzlich versichert, ist er über seine Kasse pflegeversichert. Kinder sind in Ihrer privaten Pflegepflichtversicherung beitragsfrei mitversichert, solange die Voraussetzungen der Familienversicherung erfüllt sind (§ 110 Abs. 3 Nr. 6, § 25 SGB XI). Für die Krankenversicherung des Kindes gilt die Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung, wenn Sie das Kind binnen zwei Monaten nach der Geburt anmelden (§ 198 VVG) – vorausgesetzt, ein Elternteil ist beim Versicherer versichert. Auch dafür ist die Anwartschaft wichtig: Angehörige können die Öffnungsaktion nur nutzen, wenn Sie selbst privat versichert sind oder eine Anwartschaft haben (PKV-Verband). Mehr dazu unter Polizei: Krankenversicherung für Ehepartner und Kinder.

Checkliste Pflegeversicherung zum Ausbildungsstart

  • Heilfürsorge oder Beihilfe in der Ausbildung klären (Tabelle oben).
  • Private Pflegepflichtversicherung zum ersten Ausbildungstag abschließen.
  • Eltern und deren Versicherer informieren; bei bisheriger GKV-Familienversicherung fristgerecht austreten.
  • Anwartschaft innerhalb von sechs Monaten über die Öffnungsaktion beantragen.
  • Beiträge in der Steuererklärung als Sonderausgaben angeben.

Satz, Frist und Länderregeln zeigt der kostenlose Beihilfe-Check in 60 Sekunden – wählen Sie „Polizei, Bundeswehr, Feuerwehr (Heilfürsorge)“.

Häufige Fragen

Brauchen Polizeianwärter eine Pflegeversicherung?

Ja. Polizeianwärter mit freier Heilfürsorge müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen, wenn sie nicht freiwillig gesetzlich versichert sind (§ 23 Abs. 4 SGB XI). In Ländern, in denen Anwärter Beihilfe erhalten, ist es eine beihilfekonforme Pflegeversicherung (§ 23 Abs. 3 SGB XI). Die Pflicht gilt ab Ausbildungsbeginn.

Kann ich als Polizeianwärter über meine Eltern pflegeversichert bleiben?

Nein. Mit der Verbeamtung auf Widerruf sind Sie in der GKV versicherungsfrei, die Familienversicherung endet (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB V). Auch in der privaten Pflegeversicherung der Eltern sind Sie nicht mehr beitragsfrei mitversichert, weil Sie selbst versicherungspflichtig sind (§ 25 Abs. 1 Nr. 3 SGB XI) und Ihr Einkommen über der Grenze liegt.

Was kostet die Pflegeversicherung für Polizeianwärter?

Ein 50-%-Tarif genügt, weil Heilfürsorgeberechtigte die Leistungen zur Hälfte erhalten. Ein Versicherer nennt ab 33 € im Monat je nach Alter, ein anderer im 50-%-Tarif 35,27 € für 19-Jährige (Mai 2026). Der Beitrag hängt vom Eintrittsalter ab – wer früh einsteigt, zahlt dauerhaft weniger.

Muss ich als Polizeianwärter aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten?

Wenn Sie Heilfürsorge erhalten und keine freiwillige Mitgliedschaft wollen, ja – und zwar rechtzeitig. Nach dem Ende der Familienversicherung setzt sich die Versicherung als freiwillige Mitgliedschaft fort, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse den Austritt erklären; wirksam ist er nur mit Nachweis einer anderen Absicherung (§ 188 Abs. 4 SGB V). Die Heilfürsorge zählt als solche.

Kann ich die Pflegeversicherung von der Steuer absetzen?

Ja. Beiträge zur privaten Pflege-Pflichtversicherung sind als Sonderausgaben abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. b EStG). Die Versicherer übermitteln die Beiträge in der Regel elektronisch an die Finanzverwaltung. Das ist allgemeine Information, keine Steuerberatung.

Quellen

  1. § 23 SGB XI – Private Pflegepflichtversicherung – abgerufen 18.10.2026
  2. § 25 SGB XI – Familienversicherung – abgerufen 18.10.2026
  3. § 27 SGB XI – Kündigung eines privaten Pflegeversicherungsvertrages – abgerufen 18.10.2026
  4. § 55 SGB XI – Beitragssatz (Kinderlosenzuschlag ab 23) – abgerufen 18.10.2026
  5. § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit – abgerufen 18.10.2026
  6. § 10 SGB V – Familienversicherung – abgerufen 18.10.2026
  7. § 188 SGB V – Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft – abgerufen 18.10.2026
  8. § 10 EStG – Sonderausgaben – abgerufen 18.10.2026
  9. PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV für Beamte (Broschüre) – Stand Januar 2026
  10. GdP Sachsen: Broschüre Polizeianwärter – Sicherheit & Vorsorge
  11. DBV: Anwartschaft und Pflegepflichtversicherung für Heilfürsorgeberechtigte (Versichererangabe) – abgerufen 18.10.2026
  12. Allianz: Private Krankenversicherung für Beamte (Beitragsbeispiele inkl. Pflegepflichtversicherung) – Stand Mai 2026
Redaktion Beihilfe-Rechner.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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