Inhalt (5 Abschnitte)
- Beim Bund und in den meisten Ländern erhalten aktive Beamte 50 % Beihilfe, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %.
- Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Ehepartner erhalten in der Regel 70 %, Kinder 80 %.
- Beim Bund, in Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt gilt in der Elternzeit 70 % – auch mit nur einem Kind.
- Sonderwege: Hessen rechnet einen Familiensatz (50 % plus 5 Punkte je Angehörigen), Sachsen zahlt schon ab einem Kind 70 % und ab zwei Kindern 90 %.
- Der Restkosten-Anteil (100 % minus Satz) ist das, was Ihr PKV-Tarif abdecken muss.
Ihren Beihilfesatz berechnen Sie aus Dienstherr, Status und Familie: Beim Bund und in den meisten Ländern erhalten aktive Beamte 50 %, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %; Versorgungsempfänger und Ehepartner 70 %, Kinder 80 %. Den Rest – Ihren Restkosten-Anteil – versichern Sie privat. Hessen und Sachsen rechnen anders (Stand Oktober 2026).
Grundregeln der Beihilfevorschriften, Stand Oktober 2026. Nicht berücksichtigt: Höchstbeträge einzelner Leistungen, Einzelfallentscheidungen, Erhöhungen bei Leistungsausschluss. Kein Angebot einer Beihilfestelle – verbindlich ist Ihr Bescheid.
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Beihilfe-Fahrplan als PDFBemessungssatz 2026: wie viel Prozent Beihilfe Bund und Länder zahlen
Die Grundsätze sind fast überall gleich – die Abweichungen aber teuer, wenn man sie übersieht. Die Tabelle zeigt die Regel-Bemessungssätze für Krankheitskosten; Klick auf den Dienstherrn führt zur Länderseite mit allen Details und Fundstellen.
| Dienstherr | Aktive | ab 2 Kindern | Pension | Ehepartner | Kinder | 70 % in Elternzeit? |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bund | 50 % | 70 % | 70 % | 70 % | 80 % | 70 % |
| Baden-Württemberg | 50 % | 70 % | 70 % | 70 % | 80 % | nein |
| Bayern | 50 % | 70 % | 70 % | 70 % | 80 % | 70 % |
| Berlin | 50 % | 70 % | 70 % | 70 % | 80 % | 70 % |
| Brandenburg | 50 % | 70 % | 70 % | 70 % | 80 % | 70 % |
| Bremen | 50 % | 70 % | 60–80 (+5 je Angehörigen) | 70 (Ehegatte Pensionär: 65–80) | 80 % | nein |
| Hamburg | 50 % | 70 % | 70 % | 70 % | 80 % | nein |
| Hessen | 50 (+5 je Angehörigen, max. 70) | 60–70 | +10 (max. 80) | Familiensatz | Familiensatz | nein |
| Mecklenburg-Vorpommern | 50 % | 70 % | 70 % | 70 % | 80 % | 70 % |
| Niedersachsen | 50 % | 70 % | 70 % | 70 % | 80 % | nein |
| Nordrhein-Westfalen | 50 % | 70 % | 70 % | 70 % | 80 % | nein (geplant 2027) |
| Rheinland-Pfalz | 50 % | 70 % | 70 % | 70 % | 80 % | nein |
| Saarland | 50 % | 70 % | 70 % | 70 % | 80 % | nicht bekannt |
| Sachsen | 50 (1 Kind: 70) | 90 % | 70 (2+ Kinder: 90) | 90 % | 90 % | nein (ab 1 Kind ohnehin 70 %) |
| Sachsen-Anhalt | 50 % | 70 % | 70 % | 70 % | 80 % | 70 % |
| Schleswig-Holstein | 50 % | 70 % | 70 % | 70 (2+ Kinder: 90) | 80 (3+ Kinder: 90) | nein |
| Thüringen | 50 % | 70 % | 70 % | 70 % | 80 % | nein |
Bei Pflegeaufwendungen weichen einige Länder ab, etwa Sachsen und Schleswig-Holstein mit niedrigeren Pflege-Sätzen für Ehepartner und Kinder. Wer Beihilfe für Ehepartner erhalten will, muss außerdem die Einkommensgrenze einhalten – das prüft der Ehepartner-Rechner.
So rechnet der Beihilfesatz-Rechner
1. Grundsatz
Aktive Beamte und Anwärter 50 %, Versorgungsempfänger 70 %, Ehepartner 70 %, Kinder 80 % – soweit das Land nichts anderes regelt.
2. Kinder
Ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern steigt Ihr eigener Satz auf 70 % (Sachsen: 70 % schon ab einem, 90 % ab zwei Kindern).
3. Elternzeit
Beim Bund und in fünf Ländern gilt in der Elternzeit 70 %, auch mit nur einem Kind.
4. Sonderwege
Hessen rechnet einen Familiensatz, Bremen staffelt Pensionäre, Schleswig-Holstein und Sachsen erhöhen Ehepartner- und Kindersätze.
Aus dem Satz ergibt sich der Restkosten-Anteil: 100 % minus Beihilfesatz. Genau diesen Anteil muss Ihr PKV-Tarif abdecken – nicht mehr und nicht weniger, denn Beihilfe und Versicherung dürfen zusammen höchstens 100 % der Kosten erstatten (beim Bund § 48 BBhV). Das Beispiel unter dem Rechner teilt eine angenommene Jahressumme beihilfefähiger Kosten auf Beihilfe und PKV auf.
Rechenbeispiele: drei Familien, drei Dienstherren
| Fall | Beamter | Ehepartner | je Kind |
|---|---|---|---|
| Bund: Beamtin, verheiratet (Partner unter der Grenze), 1 Kind | 50 % | 70 % | 80 % |
| Hessen: Beamter, verheiratet (Partner unter der Grenze), 2 Kinder | 65 % | 65 % | 65 % |
| Sachsen: Beamtin, verheiratet (Partner unter der Grenze), 2 Kinder | 90 % | 90 % | 90 % |
Das Beispiel Hessen zeigt den Unterschied am deutlichsten: Dort gibt es einen Familien-Bemessungssatz von 50 % plus 5 Punkte je berücksichtigungsfähigem Angehörigen (höchstens 70 %), der für alle Familienmitglieder gleich ist; im Krankenhaus kommen 15 Punkte hinzu (höchstens 85 %). Bei der Bundesbeamtin sind die Sätze dagegen personenbezogen – ihr eigener Satz bleibt mit einem Kind bei 50 %.
Wann sich Ihr Beihilfesatz ändert – und was dann zu tun ist
- Zweites Kind: In den meisten Ländern steigt Ihr Satz von 50 auf 70 % – Ihr Restkostentarif kann von 50 auf 30 % sinken.
- Elternzeit: beim Bund und in Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt 70 %, danach wieder der normale Satz. Details im Elternzeit-Rechner.
- Kind fällt aus der Berücksichtigung: Der Satz sinkt wieder (Ausnahmen: Sachsen und Baden-Württemberg ab drei Kindern).
- Pension: meist 70 %. Mehr dazu unter Beihilfe für Pensionäre.
- Dienstherrnwechsel: Es gilt das Recht des neuen Dienstherrn – siehe Dienstherrnwechsel.
Bei jeder Änderung des Bemessungssatzes können Sie Ihren PKV-Tarif nach § 199 Abs. 2 VVG anpassen lassen. Beantragen Sie das innerhalb von sechs Monaten, muss der Versicherer ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeiten umstellen. Das Datum zeigt der Fristen-Rechner.
Grenzen des Rechners
Der Rechner bildet die Grundregeln ab. Nicht abgebildet sind Erhöhungen bei Leistungsausschluss oder Aussteuerung (meist +20 Punkte, höchstens 90 %), Sonderregeln für einkommensschwache Versorgungsempfänger, die Kürzung um 20 Punkte bei Arbeitgeberzuschuss in Rheinland-Pfalz und die Regeln für zwei beihilfeberechtigte Eltern im Detail. Auch Höchstbeträge, Eigenbehalte und Kostendämpfungspauschalen verändern die tatsächliche Erstattung – sie stehen auf den Länderseiten unter Beihilfe nach Bundesland.
Häufige Fragen
Wie viel Prozent Beihilfe bekomme ich als Beamter?
Als aktive Beamtin oder aktiver Beamter beim Bund und in den meisten Ländern 50 % der beihilfefähigen Kosten. Mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der Satz auf 70 %. In Hessen hängt er von der Zahl der Angehörigen ab, in Sachsen gelten schon mit einem Kind 70 %.
Wann bekommt man 70 % Beihilfe?
In der Regel mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern und im Ruhestand. Beim Bund, in Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt auch während der Elternzeit. Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, erhält die 70 % meist nur der Elternteil, der den kinderbezogenen Familienzuschlag bezieht.
Wie viel Prozent Beihilfe bekommt man als Pensionär?
Versorgungsempfänger erhalten beim Bund und in den meisten Ländern 70 %. Abweichungen: In Bremen sind es 60 % plus 5 Punkte je berücksichtigungsfähigem Angehörigen (höchstens 80 %), in Hessen der Familiensatz plus 10 Punkte, in Sachsen 90 % mit zwei oder mehr Kindern.
Wie viel Beihilfe bekommen Kinder von Beamten?
Kinder erhalten in der Regel 80 %, solange sie beim Familienzuschlag berücksichtigt werden – meist bis zum Ende des Kindergeldanspruchs. In Sachsen sind es 90 %, in Schleswig-Holstein ab drei Kindern 90 %, in Hessen gilt der Familiensatz.
Gilt der Beihilfesatz auch für Anwärter?
Ja. Beamte auf Widerruf sind beihilfeberechtigt und erhalten in der Regel denselben Satz wie aktive Beamte, also 50 %. Ausnahme Hessen: Anwärter und ihre Angehörigen erhalten einheitlich 70 % (stationär 85 %).
Quellen
- § 46 BBhV – Bemessung der Beihilfe
- Bundesverwaltungsamt: Merkblatt Bemessungssatz – Stand Januar 2026
- Art. 96 BayBG – Beihilfe (Bayern)
- § 80 SächsBG – Beihilfe (Sachsen, REVOSax) – Stand 01.08.2026
- Hessische Beihilfenverordnung (Spiegel lexaris) § 15
- BVO NRW – Fassung ab 04.08.2026
- § 199 VVG – Anpassung bei Änderung des Beihilfesatzes
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.