Inhalt (16 Abschnitte)
- Was ist die Öffnungsaktion der PKV für Beamte?
- Die Bedingungen der Öffnungsaktion im Überblick
- Wer kann die Öffnungsaktion nutzen?
- Die 6-Monats-Frist: ab wann sie läuft und was zählt
- Widerruf oder Probe: wann Anwärter die Öffnungsaktion nutzen
- Sonderfall: Beamte, die schon 2004 gesetzlich versichert waren
- Was bedeuten höchstens 30 % Zuschlag in Euro?
- Erster Antrag, unverbindliche Anfragen: die Spielregeln beim Versicherer
- Auch bei der Öffnungsaktion: Gesundheitsfragen vollständig beantworten
- Sechs typische Fehler bei der Öffnungsaktion
- Öffnungsaktion für Ehepartner und Kinder
- Heilfürsorge: Öffnungsaktion nur für die Anwartschaft
- Welche Versicherer nehmen an der Öffnungsaktion teil?
- Grenzen und Nachteile der Öffnungsaktion
- Öffnungsaktion oder normaler Antrag?
- Und die Pflegeversicherung?
- Die Öffnungsaktion ist eine freiwillige Selbstverpflichtung von 16 privaten Krankenversicherern (PKV-Verband, Stand Januar 2026).
- Wer innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses einen Antrag stellt, wird nicht aus Risikogründen abgelehnt, bekommt keine Leistungsausschlüsse und zahlt höchstens 30 % Risikozuschlag.
- Sie gilt seit dem 1. Januar 2019 auch für Beamte auf Widerruf – aber nur einmal: als Anwärter oder bei der Verbeamtung auf Probe.
- Begünstigt ist nur die beihilfekonforme Restkostenversicherung; Beihilfeergänzungstarife sind ausgeschlossen.
- Ehepartner und Kinder haben eigene 6-Monats-Fristen; wer die pauschale Beihilfe gewählt hat, ist ausgeschlossen.
Die Öffnungsaktion der PKV für Beamte öffnet den Zugang zur privaten Krankenversicherung auch mit Vorerkrankungen oder Behinderung: keine Ablehnung aus Risikogründen, keine Leistungsausschlüsse, Risikozuschlag höchstens 30 %. Voraussetzung ist, dass Ihr Antrag auf eine beihilfekonforme Restkostenversicherung innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses beim Versicherer eingeht. Teilnehmen 16 Unternehmen (PKV-Verband, Stand Januar 2026).
Was ist die Öffnungsaktion der PKV für Beamte?
Beamtinnen und Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn Beihilfe – in der Regel 50 % der Krankheitskosten, mit zwei Kindern oder im Ruhestand 70 %. Den Rest versichern die meisten privat. Ein normaler PKV-Antrag setzt aber eine Gesundheitsprüfung voraus: Der Versicherer darf Zuschläge verlangen, Leistungen ausschließen oder ablehnen. Für Menschen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung wäre die PKV dann schwer erreichbar – und die gesetzliche Krankenversicherung müssten sie als Beamte allein bezahlen.
Die Öffnungsaktion schließt diese Lücke. Sie ist keine gesetzliche Pflicht, sondern eine freiwillige Selbstverpflichtung der teilnehmenden Versicherer, die der PKV-Verband selbst als „eine Art Kontrahierungszwang“ beschreibt. Es gibt sie seit dem 1. Januar 2005; seit dem 1. Januar 2019 gilt sie auch für Beamte auf Widerruf, also Anwärterinnen, Anwärter und Referendare. Umgangssprachlich heißt sie auch „Öffnungsklausel“.
Wir fragen hier nicht nach Ihrer GesundheitOb die Öffnungsaktion für Sie der bessere Weg ist als ein normaler Antrag, hängt auch von gesundheitlichen Angaben ab. Die bespricht – wenn Sie möchten – ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk im vertraulichen Beratungsgespräch, nicht in Online-Formularen.
Die Bedingungen der Öffnungsaktion im Überblick
| Regel | Normaler PKV-Antrag | Antrag über die Öffnungsaktion |
|---|---|---|
| Ablehnung aus Risikogründen | möglich | ausgeschlossen |
| Leistungsausschlüsse | möglich | ausgeschlossen |
| Risikozuschlag | nach Risiko, ohne feste Grenze | höchstens 30 % des tariflichen Beitrags |
| Vorvertragliche Erkrankungen | je nach Bedingungen ausgeschlossen | werden nicht ausgeschlossen (§ 2 Abs. 1 S. 2 MB/KK nicht angewandt) |
| Aufnahmehöchstalter | je nach Tarif | keines |
| Begünstigter Tarif | freie Wahl | nur beihilfekonforme Restkostenversicherung (Beihilfe + Tarif höchstens 100 %) |
| Beihilfeergänzungstarif | möglich (mit Prüfung) | nicht umfasst |
| Pflegepflichtversicherung | Zuschlag möglich | kein gesundheitsabhängiger Risikozuschlag (§ 110 Abs. 1 Nr. 2 d SGB XI) |
Wahlleistungen im Krankenhaus – Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer – sind nur insoweit umfasst, als Ihre Beihilfestelle sie erstattet. Das ist je nach Dienstherr verschieden; beim Bund sind Wahlleistungen beihilfefähig, in manchen Ländern nur gegen einen monatlichen Eigenbeitrag oder gar nicht. Welche Regel für Sie gilt, steht auf der Seite Ihres Landes unter Beihilfe nach Bundesland.
Wer kann die Öffnungsaktion nutzen?
Nach der Broschüre des PKV-Verbands (Stand Januar 2026) können die Öffnungsaktion vor allem nutzen:
- Beamte auf Widerruf – Anwärter und Referendare – seit dem 1. Januar 2019, zunächst in den Tarifen, die der Versicherer für Beamte auf Widerruf öffnet.
- Beamtenanfänger auf Probe, auch wenn vorher ein Widerrufsverhältnis mit gesetzlicher Versicherung bestand.
- Beamte auf Zeit oder auf Lebenszeit ohne vorherige Probezeit sowie Richterinnen und Richter.
- Kirchenbeamte und weitere Beschäftigte mit Beihilfeanspruch nach beamtenrechtlichen Grundsätzen.
- Freiwillig gesetzlich versicherte Beamte und Versorgungsempfänger, die am 31. Dezember 2004 schon im Dienstverhältnis standen – für sie gilt keine Frist.
Ausgeschlossen sind unter anderem Beschäftigte mit Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss und Beamte, die die pauschale Beihilfe gewählt haben. Grundsätzlich gilt die Öffnungsaktion außerdem nur für die erstmalige private Vollversicherung. Ausnahmen nennt der Verband etwa für Kinder, die über die Eltern privat versichert waren und später verbeamtet werden.
Die 6-Monats-Frist: ab wann sie läuft und was zählt
Die Frist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Beginn des Beamtenverhältnisses. Maßgeblich ist der Tag der Ernennung, wie er in Ihrer Urkunde steht. Für die Frist zählt der Eingang des Antrags beim Versicherer, nicht das Datum, ab dem die Versicherung beginnen soll. Ein früheres Merkblatt des Verbands (September 2022) sprach noch davon, die Frist laufe „frühestens nach Ende des Vorbereitungsdienstes“ – diese Formulierung ist durch die Broschüre vom Januar 2026 überholt.
Wichtig für Anwärter: Sie können die Öffnungsaktion nur einmal nutzen – entweder bei der Verbeamtung auf Widerruf oder bei der Verbeamtung auf Probe, jeweils innerhalb von sechs Monaten. Wer als Referendar gesetzlich versichert bleibt, hat bei der späteren Verbeamtung auf Probe also noch eine Chance; wer die erste Frist nutzt, nicht ein zweites Mal.
| Beginn des Beamtenverhältnisses | Antrag spätestens beim Versicherer |
|---|---|
| 01.08.2026 | 31.01.2027 |
| 01.09.2026 | 28.02.2027 |
| 01.10.2026 | 31.03.2027 |
| 01.11.2026 | 30.04.2027 |
| 01.02.2027 | 31.07.2027 |
Ihr persönliches Datum – mit Kalender-Erinnerung 30 Tage vorher – berechnet der Fristen-Rechner für die Öffnungsaktion.
Widerruf oder Probe: wann Anwärter die Öffnungsaktion nutzen
Weil die Öffnungsaktion nur einmal gilt, stehen Anwärterinnen und Anwärter vor einer echten Wahl. Beide Wege haben Vor- und Nachteile:
Schon als Beamter auf Widerruf
- Sie sind von Anfang an privat versichert, meist im günstigen Anwärtertarif (oft 70 bis 150 € im Monat).
- Sie vermeiden eine Phase, in der Sie GKV-Beiträge ohne Arbeitgeberanteil allein zahlen.
- Die Frage ist früh geklärt – auch für Partner und Kinder mit eigenen Fristen.
Erst bei der Verbeamtung auf Probe
- Bis dahin brauchen Sie einen anderen Schutz, etwa die GKV – als Beamter ohne Arbeitgeberanteil.
- Die pauschale Beihilfe dürfen Sie in dieser Zeit nicht wählen, sonst ist die Öffnungsaktion verloren.
- Bis dahin kann sich Ihr Gesundheitszustand ändern – der Zuschlag bleibt dann aber auf 30 % begrenzt.
Beim Weg über den Anwärtertarif ist ein Punkt entscheidend: die Umstellung in den regulären Beamtentarif bei der Verbeamtung auf Probe. Ob sie ohne neue Gesundheitsprüfung erfolgt und ob ein Zuschlag mitwandert, regeln die Tarifbedingungen des Versicherers – einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Lassen Sie sich das vor dem Antrag schriftlich bestätigen. Beachten Sie außerdem: Die Hallesche wendet die Öffnungsaktion auf Beamte auf Widerruf nicht an.
Rechtsreferendare sind in den meisten Ländern nicht verbeamtet, sondern stehen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und sind gesetzlich pflichtversichert. Für sie beginnt die Frist der Öffnungsaktion erst mit einer späteren Verbeamtung, etwa als Richterin oder Staatsanwalt auf Probe. Ausnahmen mit Beamtenverhältnis auf Widerruf gibt es unter anderem in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern. Details zu Ihrem Weg stehen auf der Seite PKV im Referendariat.
Sonderfall: Beamte, die schon 2004 gesetzlich versichert waren
Für eine Gruppe gibt es keine Frist: Beamte und Versorgungsempfänger, die am 31. Dezember 2004 bereits im Dienstverhältnis standen und freiwillig gesetzlich versichert sind. Sie können jederzeit über die Öffnungsaktion in einen Beihilfetarif wechseln. Ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen haben dann ein Jahr ab dem Wechsel Zeit (PKV-Verband, Stand Januar 2026). Weil sich mit dem Wechsel auch die Beihilfe ändert – von der ergänzenden Beihilfe zur GKV zur individuellen Beihilfe mit Restkostentarif –, sollte die Rechnung für Ruhestand und Familie vorher stehen.
Was bedeuten höchstens 30 % Zuschlag in Euro?
Der Risikozuschlag bezieht sich auf den tariflichen Beitrag des Restkostentarifs, nicht auf Ihre gesamten Krankheitskosten. Wie hoch er im Einzelfall ausfällt, legt der Versicherer nach seinen Annahmerichtlinien fest – 30 % ist die Obergrenze, nicht der Regelfall. Die folgende Tabelle zeigt nur die Rechnung, keine Prognose für Ihren Fall.
| Tarifbeitrag pro Monat (Beispiel) | Zuschlag höchstens 30 % | Monatsbeitrag mit Höchstzuschlag |
|---|---|---|
| 250 € | 75 € | 325 € |
| 300 € | 90 € | 390 € |
| 350 € | 105 € | 455 € |
Auch mit Höchstzuschlag bleibt die PKV für viele Beamte günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung ohne pauschale Beihilfe, in der sie den Beitrag allein tragen. Was die PKV in Ihrer Lage kostet, zeigt der Rechner PKV-Kosten für Beamte als Bandbreite aus veröffentlichten Beispielen.
Fällt der Grund für einen Zuschlag später weg, können Sie nach § 41 VVG verlangen, dass die Prämie ab Zugang Ihres Verlangens angemessen herabgesetzt wird. Ob und wann das bei einer bestimmten Erkrankung der Fall ist, entscheidet der Versicherer im Einzelfall.
Erster Antrag, unverbindliche Anfragen: die Spielregeln beim Versicherer
Zu den erleichterten Bedingungen aufnehmen muss Sie nur der Versicherer, bei dem Sie den ersten verbindlichen Antrag stellen. Wer mehrere Angebote vergleichen möchte, kann vorher gekennzeichnete, unverbindliche Anfragen stellen. Danach sollten Tarif und Versicherer feststehen – ein zweiter Anlauf bei einem anderen Unternehmen über die Öffnungsaktion ist nicht vorgesehen.
Laut PKV-Serviceportal haben Sie bei der Öffnungsaktion außerdem keine freie Tarifwahl: Die Unternehmen bieten gezielt einzelne Tarife dafür an. Welche das sind, ist nicht öffentlich gelistet und muss beim Versicherer erfragt werden. Genau hier lohnt der Vergleich vor dem ersten verbindlichen Antrag.
1. Satz klären
Welcher Beihilfesatz gilt für Sie, Ihren Partner und Ihre Kinder? Der Beihilfesatz-Rechner zeigt es für Bund und alle 16 Länder.
2. Frist notieren
Datum der Ernennung + 6 Monate, vorsichtig gerechnet. Bei Heirat oder Geburt eigene Fristen ergänzen.
3. Unverbindlich vergleichen
Tarife für die Öffnungsaktion bei mehreren Versicherern anfragen – als unverbindliche Anfrage gekennzeichnet.
4. Einen verbindlichen Antrag stellen
Ausdrücklich über die Öffnungsaktion, vollständig ausgefüllt, rechtzeitig vor Fristende beim Versicherer.
Auch bei der Öffnungsaktion: Gesundheitsfragen vollständig beantworten
Die Öffnungsaktion ersetzt nicht den Antrag mit Gesundheitsfragen. Der Versicherer braucht Ihre Angaben, um zu entscheiden, ob und in welcher Höhe er einen Zuschlag bis 30 % verlangt. Beantworten Sie die Fragen deshalb vollständig und wahrheitsgemäß. Wer früher wegen einer Verletzung der Anzeigepflicht aus einer privaten Krankenversicherung ausscheiden musste, ist laut PKV-Verband von der Öffnungsaktion ausgeschlossen.
Für Beamte auf Widerruf gilt eine weitere Besonderheit: Die Öffnungsaktion bezieht sich zunächst auf die Tarife, die ein Versicherer für Anwärter öffnet – oft ein Anwärter- oder Ausbildungstarif. Bei der Verbeamtung auf Probe wird in den regulären Beihilfetarif umgestellt; ob das ohne erneute Gesundheitsprüfung geschieht, regeln die Tarifbedingungen des Versicherers. Fragen Sie das vor dem Antrag ausdrücklich nach. Mehr zu den Anwärter-Tarifen lesen Sie im Ratgeber Anwärtertarif.
Sechs typische Fehler bei der Öffnungsaktion
Die Frist läuft ab dem Beginn des Beamtenverhältnisses laut Urkunde – nicht ab dem Tag, an dem Sie die Urkunde in der Hand halten.
Nur der Versicherer des ersten verbindlichen Antrags ist gebunden. Vergleichen Sie vorher mit unverbindlichen Anfragen.
Wer die pauschale Beihilfe beantragt hat, ist von der Öffnungsaktion ausgeschlossen – die Wahl ist in der Regel unwiderruflich.
Beihilfeergänzungstarife gehören nicht zur Öffnungsaktion. Sie erfordern eine eigene Gesundheitsprüfung.
Nach der Heirat läuft für den berücksichtigungsfähigen Ehepartner eine eigene 6-Monats-Frist.
Polizei und Bundeswehr müssen die Anwartschaft innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der Heilfürsorge beantragen – nicht erst vor der Pension.
Öffnungsaktion für Ehepartner und Kinder
Auch Angehörige können über die Öffnungsaktion versichert werden: Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Adoptivkinder. Voraussetzung ist, dass sie bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig sind und nicht gesetzlich pflichtversichert. Außerdem muss der Beamte selbst privat versichert sein oder eine Anwartschaft haben. Aufgenommen werden die Angehörigen beim Versicherer des Beamten; nimmt dieser nicht teil, bei jedem teilnehmenden Unternehmen.
Angehörige haben eigene Fristen von je sechs Monaten, zum Beispiel:
- ab der erstmaligen Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe – etwa ab der Heirat eines bereits privat versicherten Beamten,
- ab dem Ende einer gesetzlichen Versicherungspflicht, wenn diese der Berücksichtigungsfähigkeit nachfolgt,
- bei Neugeborenen ab der Geburt, falls das Kind nicht ohnehin über die Kindernachversicherung versichert wird.
Für Neugeborene ist die Kindernachversicherung nach § 198 VVG meist der einfachere Weg: Wird das Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt rückwirkend angemeldet, darf der Versicherer weder Risikozuschlag noch Wartezeit verlangen – vorausgesetzt, ein Elternteil ist dort versichert (eine Mindestversicherungsdauer von höchstens drei Monaten darf vereinbart werden) und der Schutz des Kindes ist nicht umfassender als der des Elternteils. Ob Ihr Partner überhaupt berücksichtigungsfähig ist, hängt von seinem Einkommen ab: Das prüft der Ehepartner-Rechner.
Heilfürsorge: Öffnungsaktion nur für die Anwartschaft
Polizeivollzugsbeamte mit freier Heilfürsorge, Soldatinnen und Soldaten mit truppenärztlicher Versorgung und – je nach Land – Feuerwehr und Justizvollzug brauchen im aktiven Dienst keinen Restkostentarif. Spätestens im Ruhestand gilt aber Beihilfe, meist mit 70 %, und dann müssen die restlichen 30 % privat versichert werden. Für diese Gruppe gilt die Öffnungsaktion nur für eine Anwartschaftsversicherung, und zwar mit einer Frist von sechs Monaten ab Beginn des Heilfürsorge-Anspruchs – nicht ab dem Ruhestand. Die günstigen Bedingungen gelten dann auch für den späteren vollen Schutz beim selben Versicherer.
Wer diese Frist verpasst, muss beim Wechsel in die Beihilfe Jahrzehnte später eine normale Gesundheitsprüfung bestehen. Mehr zum Übergang erklärt die Seite Heilfürsorge: privat oder gesetzlich?
Welche Versicherer nehmen an der Öffnungsaktion teil?
Laut PKV-Verband nehmen 16 Unternehmen teil. Die Liste ist eine Momentaufnahme; Versicherer können ein- oder austreten.
| Unternehmen | Hinweis |
|---|---|
| Allianz Private Krankenversicherungs-AG | – |
| Bayerische Beamtenkrankenkasse AG | – |
| DBV Deutsche Beamtenversicherung (Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG) | – |
| Debeka Krankenversicherungsverein a. G. | vertreibt ohne Versicherungsmakler |
| DKV Deutsche Krankenversicherung AG | – |
| Generali Deutschland Krankenversicherung AG | – |
| HALLESCHE Krankenversicherung a. G. | gilt nicht für Beamte auf Widerruf |
| HUK-COBURG-Krankenversicherung AG | – |
| INTER Krankenversicherung AG | – |
| LIGA Krankenversicherung katholischer Priester VVaG | nur für katholische Priester |
| Münchener Verein Krankenversicherung a. G. | – |
| ottonova Krankenversicherung AG | – |
| SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. | – |
| Süddeutsche Krankenversicherung a. G. (SDK) | – |
| Union Krankenversicherung AG (UKV) | – |
| Versicherer im Raum der Kirchen Krankenversicherung AG | – |
Nicht in dieser Liste stehen zum Beispiel Alte Oldenburger, ARAG, Barmenia, Continentale, Gothaer, LVM, Nürnberger, R+V und Württembergische. Das sagt nichts über die Qualität ihrer Beamtentarife – für gesunde Antragsteller ohne Öffnungsaktion kommen sie genauso infrage. Neutral beschriebene Profile teilnehmender Versicherer gibt es unter anderem für Allianz, HUK-COBURG und Signal Iduna; die Tarif-Kriterien finden Sie im PKV-Vergleich für Beamte.
Grenzen und Nachteile der Öffnungsaktion
Was die Öffnungsaktion leistet
- Zugang zur PKV trotz Vorerkrankung oder Behinderung
- Keine Leistungsausschlüsse, auch nicht für bekannte Erkrankungen
- Zuschlag gedeckelt auf 30 % des Tarifbeitrags
- Kein Aufnahmehöchstalter, auch für Angehörige
Wo sie endet
- Nur der beihilfekonforme Restkostentarif, kein Beihilfeergänzungstarif
- Eingeschränkte Tarifauswahl je Versicherer
- Nur einmal und nur beim Versicherer des ersten verbindlichen Antrags
- Nicht bei pauschaler Beihilfe und nicht nach einem Dienstherrnwechsel
Ein Dienstherrnwechsel ist keine „erstmalige Verbeamtung“. Wer in einem Land mit pauschaler Beihilfe in die GKV gegangen ist und später zu einem Dienstherrn ohne pauschale Beihilfe wechselt, hat laut PKV-Verband keinen Zugang über die Öffnungsaktion mehr. Den GKV-Beitrag trägt er dann allein – 2026 bis zu 982,31 € im Monat für die Krankenversicherung (ermäßigter Satz 14,0 % plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 % auf 5.812,50 €, eigene Berechnung). Mehr dazu unter pauschale Beihilfe. Dass die Öffnungsaktion kein Aufnahmehöchstalter kennt, ist vor allem für Quereinsteiger wichtig – was bei einer Verbeamtung mit 40 oder später gilt, erklärt die Seite Verbeamtung mit 40: sinnvoll?
Öffnungsaktion oder normaler Antrag?
Die Öffnungsaktion ist ein Sicherheitsnetz, kein Pflichtweg. Wer gesund ist, bekommt mit einem normalen Antrag oft die freie Auswahl aus allen Beihilfetarifen – inklusive Beihilfeergänzungstarif – ohne Zuschlag. Wer Vorerkrankungen hat, sollte die Öffnungsaktion dagegen nicht verstreichen lassen: Nach Fristende gelten wieder die normalen Regeln mit Gesundheitsprüfung.
Eine gute Reihenfolge ist deshalb: Zuerst klären, welcher Satz und welcher Tarif zu Ihnen passen, dann unverbindlich anfragen, und erst danach – rechtzeitig vor Fristende – einen einzigen verbindlichen Antrag stellen. Ein Versicherungsmakler kann Anfragen bei mehreren Versicherern parallel stellen; Gesundheitsangaben gehören dabei in das vertrauliche Beratungsgespräch mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung, nicht in ein Online-Formular. Wenn Sie mit der Verbeamtung erst beginnen, hilft Ihnen die Seite PKV als Beamtenanwärter mit Vorerkrankung weiter.
Und die Pflegeversicherung?
Wer privat krankenversichert ist, braucht auch eine private Pflegepflichtversicherung – für Beihilfeberechtigte in einem Teilkostentarif, der die Beihilfe ergänzt. Wer über die Öffnungsaktion aufgenommen wird, zahlt dort keinen gesundheitsabhängigen Risikozuschlag (§ 110 Abs. 1 Nr. 2 d SGB XI). Laut PKV-Verband kostet die Pflegepflichtversicherung für Beihilfeberechtigte typischerweise 30 bis 70 € im Monat (Entscheidungshilfe, Oktober 2025). Weitere Begriffe rund um Beihilfe und PKV finden Sie im Lexikon.
Später im Berufsleben schützt Sie § 199 Abs. 2 VVG: Ändert sich Ihr Beihilfesatz, passt der Versicherer den Tarif auf Antrag innerhalb von sechs Monaten ohne Risikoprüfung und Wartezeiten an. Die Öffnungsaktion brauchen Sie dafür nicht mehr.
Häufige Fragen
Was bedeutet die Öffnungsaktion in der PKV?
Die Öffnungsaktion ist eine freiwillige Selbstverpflichtung privater Krankenversicherer für Beamte und ihre Angehörigen: Anträge auf eine beihilfekonforme Restkostenversicherung werden nicht aus Risikogründen abgelehnt, es gibt keine Leistungsausschlüsse und Risikozuschläge sind auf höchstens 30 % des Tarifbeitrags begrenzt. Voraussetzung ist ein fristgerechter Antrag innerhalb von sechs Monaten (PKV-Verband, Stand Januar 2026).
Welche PKV nimmt an der Öffnungsaktion teil?
Laut PKV-Verband 16 Unternehmen, darunter Allianz, Bayerische Beamtenkrankenkasse, DBV, Debeka, DKV, Generali, Hallesche (nicht für Beamte auf Widerruf), HUK-Coburg, Inter, Münchener Verein, ottonova, Signal Iduna, SDK, UKV und Versicherer im Raum der Kirchen; die LIGA nur für katholische Priester (Stand Januar 2026). Welche Tarife ein Unternehmen dafür öffnet, legt es selbst fest.
Welche Nachteile hat die Öffnungsaktion?
Begünstigt ist nur der beihilfekonforme Restkostentarif, nicht der Beihilfeergänzungstarif. Die Tarifauswahl kann eingeschränkt sein, ein Risikozuschlag von bis zu 30 % ist möglich, und die Aktion gilt nur einmal und nur beim Versicherer des ersten verbindlichen Antrags. Für Gesunde kann ein normaler Antrag mehr Tarifauswahl bieten.
Gilt die Öffnungsaktion auch für Beamtenanwärter?
Ja, seit dem 1. Januar 2019 auch für Beamte auf Widerruf, also Anwärter und Referendare – bei der Hallesche jedoch nicht. Sie können die Öffnungsaktion aber nur einmal nutzen: entweder bei der Verbeamtung auf Widerruf oder bei der Verbeamtung auf Probe, jeweils innerhalb von sechs Monaten.
Gilt die Öffnungsaktion für Ehepartner und Kinder?
Ja, wenn sie bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig sind und der Beamte privat versichert ist oder eine Anwartschaft hat. Sie haben eigene Fristen von sechs Monaten, etwa ab der Heirat oder bei Neugeborenen ab der Geburt, wenn das Kind nicht ohnehin über die Kindernachversicherung (§ 198 VVG) aufgenommen wird.
Gibt es 2026 eine Sonderöffnungsaktion der PKV?
Eine Sonderöffnungsaktion für 2026 ist nicht bekannt (Stand 10.10.2026). Zuletzt gab es vom 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021 eine befristete Sonderaktion für gesetzlich versicherte Beamte mit Vorerkrankungen oder Behinderung.
Quellen
- PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV für Beamte und deren Angehörige (Broschüre) – Stand Januar 2026
- PKV-Verband: Beamte in der PKV – teilnehmende Versicherer
- PKV-Serviceportal: Wie können Beamte mit Vorerkrankungen in die PKV wechseln? – Juli 2024
- § 198 VVG – Kindernachversicherung
- § 199 VVG – Beihilfeempfänger
- § 110 SGB XI – private Pflege-Pflichtversicherung
- LfF Bayern: Öffnungsaktion der PKV ab 01.01.2005 (Information) – 18.03.2005
- experten.de: PKV-Sonder-Öffnungsaktion für Beamte gestartet (Sekundärquelle) – 01.10.2020
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.