Heilfürsorge

Krankenversicherung Feuerwehr Berlin: Beihilfe, neue Heilfürsorge für Anwärter seit 01.10.2026, pauschale Beihilfe

Bei der Berliner Feuerwehr hat sich zum 1. Oktober 2026 etwas geändert: Anwärterinnen und Anwärter des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes erhalten erstmals freie Heilfürsorge. Nach der Ausbildung bleibt es bei der Beihilfe. Was das für Krankenversicherung, Anwartschaft und pauschale Beihilfe heißt, steht hier.

Redaktion Beihilfe-Rechner.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Was sich zum 1. Oktober 2026 geändert hat
  2. Krankenversicherung Feuerwehr Berlin: wer was bekommt
  3. Anwärter mit Heilfürsorge: Pflegepflicht und Anwartschaft
  4. Nach der Ausbildung: Beihilfe Berlin für Feuerwehrbeamte
  5. Nach der Ausbildung: PKV mit Beihilfe oder GKV mit Zuschuss?
  6. Pauschale Beihilfe in Berlin: neue Frist seit Oktober 2026
  7. Familie, Elternzeit und Ruhestand
  8. Checkliste für die Berliner Feuerwehr
Das Wichtigste in Kürze
  • Fertig ausgebildete Feuerwehrbeamte in Berlin erhalten Beihilfe nach § 76 LBG Berlin – aktiv 50 %, in der Elternzeit 70 %, im Ruhestand 70 %; Wahlleistungen im Krankenhaus sind nicht beihilfefähig.
  • Seit 01.10.2026 haben Anwärterinnen und Anwärter des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes während der Ausbildung Anspruch auf freie Heilfürsorge (§ 106 Abs. 4 i. V. m. § 103 Abs. 1 LBG Berlin, Gesetz vom 18.09.2026); der gehobene Dienst ist nicht erfasst.
  • Für die pauschale Beihilfe gilt in Berlin seit 01.10.2026 eine Ausschlussfrist von fünf Monaten (§ 76a LBG Berlin); für Ereignisse vor dem 01.10.2026 läuft eine Übergangsfrist von einem Jahr.
  • Wer in der Ausbildung Heilfürsorge hat, braucht eine Pflegepflichtversicherung und sollte die Anwartschaft über die Öffnungsaktion in den ersten sechs Monaten sichern – nach der Ausbildung folgt die Beihilfe.

Die Krankenversicherung der Feuerwehr in Berlin beruht auf der Beihilfe: Fertig ausgebildete Feuerwehrbeamte erhalten Beihilfe nach § 76 LBG Berlin – aktiv meist 50 %, im Ruhestand 70 % – und versichern den Rest privat oder nutzen die pauschale Beihilfe. Neu seit 01.10.2026: Anwärterinnen und Anwärter des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes haben während der Ausbildung Anspruch auf freie Heilfürsorge (§ 106 Abs. 4 LBG Berlin). Für die pauschale Beihilfe gilt seitdem eine Ausschlussfrist von fünf Monaten (Stand Oktober 2026).

Was sich zum 1. Oktober 2026 geändert hat

Das Abgeordnetenhaus hat im September 2026 das „Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und weiterer Vorschriften“ beschlossen. Es stammt vom 18.09.2026, wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 30.09.2026 verkündet und trat am Tag danach in Kraft. Für die Feuerwehr bringt es zwei Neuerungen. Bisher hatten laut Senatsvorlage „für die Dauer des Vorbereitungs- oder Ausbildungsdienstes ausschließlich Polizeivollzugskräfte des mittleren Dienstes der Schutzpolizei Anspruch auf freie Heilfürsorge“; eine entsprechende Regelung für Feuerwehr-Anwärter gab es nicht (Drucksache 19/3443).

Heilfürsorge für Anwärter

„Auf Anwärterinnen und Anwärter des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes findet § 103 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 entsprechende Anwendung“ (§ 106 Abs. 4 Satz 1 LBG Berlin) – also freie Heilfürsorge für die Dauer der Ausbildung.

Vorsorgekuren für alle

Allen Feuerwehrkräften können künftig Vorsorgekuren zur Erhaltung der Gesundheit gewährt werden (§ 106 Abs. 4 Satz 2 LBG Berlin); einen Anspruch begründet das laut Begründung nicht.

Laut Begründung erbringt die freie Heilfürsorge „grundsätzlich eine vollständige Kostenübernahme der erstattungsfähigen Aufwendungen“; die Nachwuchskräfte werden während der Ausbildung „von entsprechenden Aufwendungen freigestellt“. Der Senat rechnet mit rund 1 Million € Mehraufwand im Jahr. Die Hauptstadtjugendvertretung hatte die Ausweitung seit Jahren gefordert; die Forderung nach Heilfürsorge auch für den gehobenen Dienst von Polizei und Feuerwehr bleibt laut Personalvertretung bestehen – im Gesetz ist sie nicht umgesetzt.

Krankenversicherung Feuerwehr Berlin: wer was bekommt

Krankenversorgung bei der Berliner Feuerwehr; Quellen: §§ 76, 76a, 103, 106 LBG Berlin in der Fassung des Gesetzes vom 18.09.2026 (GVBl. S. 1038), LBhVO Stand 01.03.2026; Stand 18.10.2026.
PersonenkreisKrankenversorgungWas Sie privat brauchen
Anwärter mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst (seit 01.10.2026)freie Heilfürsorge während der AusbildungPflegepflichtversicherung, Anwartschaft
Anwärter gehobener DienstBeihilfe (50 %)Anwärtertarif oder GKV
Feuerwehrbeamte nach der AusbildungBeihilfe (50 %, in der Elternzeit 70 %)Restkostentarif oder GKV mit pauschaler Beihilfe
RuhestandBeihilfe (70 %)30-%-Tarif oder pauschale Beihilfe
Ehe-/Lebenspartner, KinderBeihilfe (70 % / 80 %)eigener beihilfekonformer Schutz

Den Überblick über alle Länder zeigt die Seite Feuerwehr Krankenversicherung; die Berliner Beihilferegeln im Detail stehen auf der Seite Beihilfe Berlin.

Anwärter mit Heilfürsorge: Pflegepflicht und Anwartschaft

Für Anwärterinnen und Anwärter des mittleren Dienstes ist die Heilfürsorge eine gute Nachricht: In der Ausbildung entfällt der eigene Krankenversicherungsbeitrag. Zwei Dinge bleiben aber wichtig. Erstens ist eine private Pflegepflichtversicherung Pflicht, wenn Sie nicht freiwillig gesetzlich versichert sind (§ 23 Abs. 4 SGB XI); ein Versicherer nennt dafür ab 33 € im Monat je nach Alter. Details auf der Seite Pflegepflichtversicherung in der Ausbildung.

Zweitens die Anwartschaft. Die Heilfürsorge endet in Berlin mit der Ausbildung – danach erhalten Sie Beihilfe und brauchen einen Restkostentarif. Über die Öffnungsaktion können Feuerwehrbeamte mit Heilfürsorge eine Anwartschaft nur innerhalb von sechs Monaten ab Beginn des Heilfürsorgeanspruchs abschließen (PKV-Verband, Stand 01/2026). Die Öffnungsaktion lässt sich nur einmal nutzen. Wer sie in der Ausbildung als Anwartschaft nutzt, wechselt später ohne neue Gesundheitsprüfung in den Restkostentarif beim selben Versicherer. Wer die Frist verstreichen lässt, braucht bei der Übernahme einen Antrag mit normaler Gesundheitsprüfung.

Ausbildung vor dem 01.10.2026 begonnen?Wer die Ausbildung schon vorher begonnen und einen Anwärtertarif abgeschlossen hat, sollte mit dem Versicherer klären, wie der Vertrag für die restliche Ausbildungszeit mit Heilfürsorge weitergeführt wird – etwa als Anwartschaft – und ob dabei Rechte für die spätere Umstellung erhalten bleiben. Kündigen Sie nichts, bevor das geklärt ist.

Nach der Ausbildung: Beihilfe Berlin für Feuerwehrbeamte

Mit der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe erhalten Feuerwehrbeamte Beihilfe nach § 76 LBG Berlin und der Landesbeihilfeverordnung. Die Sätze: aktiv 50 %, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 % (bei zwei Beihilfeberechtigten nur einer), in der Elternzeit 70 % für alle, im Ruhestand 70 %; Partner 70 %, Kinder 80 %. Eine Kostendämpfungspauschale gibt es nicht, bei Krankenhausaufenthalten gilt ein Eigenbehalt von 10 € je Tag für höchstens 28 Tage im Jahr.

Eine Besonderheit Berlins: Wahlleistungen im Krankenhaus sind nicht beihilfefähig (§ 76 Abs. 4 LBG Berlin), weder Chefarzt noch Zweibettzimmer. Wer darauf Wert legt, braucht einen privaten Baustein, der diese Kosten vollständig trägt. Dafür gilt die Öffnungsaktion nicht; am einfachsten ist der Abschluss zusammen mit dem Restkostentarif. Mehr dazu auf der Seite Chefarztbehandlung und Beihilfe. Ihren Satz zeigt der Beihilfesatz-Rechner.

Nach der Ausbildung: PKV mit Beihilfe oder GKV mit Zuschuss?

Mit der Übernahme stehen Berliner Feuerwehrbeamte vor derselben Wahl wie andere Berliner Beamte: individuelle Beihilfe plus privater Restkostentarif oder freiwillige GKV mit pauschaler Beihilfe. Ein Beispiel zur Größenordnung (eigene Berechnung, 2026, Zusatzbeitrag 2,9 %):

Vergleich für einen ledigen Berliner Feuerwehrbeamten mit 3.200 € Bruttobezügen, kinderlos, ab 23; Quellen: Finanztest 3/2025 (PKV, 50 % Beihilfe, Eintrittsalter 30), § 243 SGB V, § 55 SGB XI, § 76a LBG Berlin; eigene Berechnung, Stand 18.10.2026. Beispiel, kein Angebot.
WegMonatlichHinweis
PKV mit 50 % Beihilfe250–396 €Restkostentarif laut Finanztest, plus beihilfekonforme Pflegeversicherung
GKV mit pauschaler Beihilfe270,40 € + 76,80 € = 347,20 €halber KV-Beitrag (540,80 € ÷ 2) plus Pflege 2,4 % ohne Zuschuss
GKV ohne pauschale Beihilfe617,60 €voller Beitrag allein

Die Zahlen zeigen: Mit Beihilfe liegt die PKV für junge Feuerwehrbeamte in einer ähnlichen oder günstigeren Größenordnung – mit Leistungen nach Tarif, schnelleren Facharztterminen (60 % der Privatversicherten in weniger als vier Wochen, gesetzlich Versicherte 35 %, G-BA-Befragung 2025) und 70 % Beihilfe im Ruhestand. Die GKV kann für Familien mit nicht berufstätigem Partner und mehreren Kindern interessant sein, weil sie diese beitragsfrei mitversichert. Den persönlichen Vergleich rechnet der Rechner PKV-Kosten für Beamte.

Pauschale Beihilfe in Berlin: neue Frist seit Oktober 2026

Berlin zahlt seit 2020 eine pauschale Beihilfe: 50 % des Beitrags zur freiwilligen GKV oder höchstens die Hälfte des Basistarifs einer privaten Vollversicherung. Mit dem Gesetz vom 18.09.2026 ist sie in einen eigenen § 76a LBG Berlin gewandert – und es gibt eine wichtige Änderung: Der Antrag ist „innerhalb einer Ausschlussfrist von fünf Monaten zu stellen“ (§ 76a Abs. 3 LBG Berlin). Die Frist beginnt unter anderem mit der Begründung oder Umwandlung des Beamtenverhältnisses und bei einer Versetzung nach Berlin; für heilfürsorgeberechtigte Beamte nach § 103 erst mit dem Wegfall der Heilfürsorge. Wer seine neue Beihilfeberechtigung schon vor dem 01.10.2026 hatte, kann den Antrag in einer Übergangsfrist von einem Jahr ab 01.10.2026 stellen (§ 110 LBG Berlin).

Für Feuerwehr-Anwärter mit Heilfürsorge ist offen, ob die Frist mit dem Ende der Heilfürsorge oder mit der Ernennung auf Probe beginnt; in der Praxis fällt beides meist zusammen. Klären Sie das rechtzeitig mit der Festsetzungsstelle. Die Wahl der pauschalen Beihilfe ist unwiderruflich, erstreckt sich auf die Angehörigen und gilt auch im Ruhestand; Ansprüche auf Beihilfe zu Pflegeaufwendungen bleiben unberührt. Wer sich für die PKV mit individueller Beihilfe entscheidet, profitiert im Ruhestand von 70 % Beihilfe und muss nur noch 30 % versichern. Beide Wege rechnet der Pauschale-Beihilfe-Rechner für Ihre Familie durch.

Familie, Elternzeit und Ruhestand

Partner und Kinder sind nicht über die Heilfürsorge versorgt. Die Senatsbegründung stellt klar, dass berücksichtigungsfähige Angehörige heilfürsorgeberechtigter Personen „beihilfekonform zu versichern“ sind. Ehe- und Lebenspartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihre Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag die Grenze nicht übersteigen: 20.748 € seit 01.03.2026, 21.628 € ab 01.01.2027 (Landesverwaltungsamt Berlin). In der Elternzeit steigt Ihr Satz in Berlin auf 70 % – Sie können den Tarif dann innerhalb von sechs Monaten ohne Risikoprüfung anpassen (§ 199 Abs. 2 VVG).

Im Ruhestand erhalten Sie 70 % Beihilfe und versichern 30 % privat. Mit Alterungsrückstellungen und dem gesetzlichen 10-%-Zuschlag sorgt die PKV für diese Phase vor (§§ 149, 150 VAG). Mehr dazu auf der Seite Krankenversicherung in der Pension.

Checkliste für die Berliner Feuerwehr

  • Laufbahn klären: mittlerer Dienst in der Ausbildung mit Heilfürsorge (seit 01.10.2026), gehobener Dienst mit Beihilfe.
  • Mit Heilfürsorge: Pflegepflichtversicherung abschließen und eine Anwartschaft binnen sechs Monaten sichern.
  • Vor der Übernahme: Restkostentarif und Wahlleistungsbaustein planen – die Berliner Beihilfe zahlt keine Wahlleistungen.
  • Pauschale Beihilfe nur nach Rechnung wählen und die neue Fünf-Monats-Frist beachten.
  • Partner und Kinder beihilfekonform absichern; Elternzeit und Ruhestand für Tarifanpassungen nutzen.

Satz, Frist und Länderregeln zeigt der kostenlose Beihilfe-Check in 60 Sekunden – wählen Sie „Berlin“.

Häufige Fragen

Haben Feuerwehrbeamte in Berlin Heilfürsorge?

Fertig ausgebildete Feuerwehrbeamte nicht – sie erhalten Beihilfe nach § 76 LBG Berlin. Seit 01.10.2026 haben aber Anwärterinnen und Anwärter des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes während ihrer Ausbildung Anspruch auf freie Heilfürsorge (§ 106 Abs. 4 LBG Berlin). Für den gehobenen Dienst gilt das nicht.

Seit wann gilt die Heilfürsorge für Berliner Feuerwehr-Anwärter?

Das Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und weiterer Vorschriften vom 18.09.2026 wurde am 30.09.2026 verkündet und trat am Tag danach in Kraft, also am 01.10.2026. Der Senat rechnet mit Mehrkosten von rund 1 Million € im Jahr (Drucksache 19/3443).

Wie viel Beihilfe bekommen Feuerwehrbeamte in Berlin?

Aktive Beamte 50 %, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %, in der Elternzeit 70 %, im Ruhestand 70 %. Berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner erhalten 70 % (Einkünfte bis 20.748 € seit 03/2026, 21.628 € ab 2027), Kinder 80 %.

Gibt es für die Berliner Feuerwehr eine pauschale Beihilfe?

Ja. Berlin zahlt seit 2020 eine pauschale Beihilfe von 50 % des Beitrags zur GKV oder höchstens zum halben Basistarif der PKV. Seit 01.10.2026 muss der Antrag innerhalb einer Ausschlussfrist von fünf Monaten gestellt werden, etwa ab der Begründung oder Umwandlung des Beamtenverhältnisses (§ 76a LBG Berlin). Die Wahl ist unwiderruflich.

Was müssen Berliner Feuerwehr-Anwärter mit Heilfürsorge jetzt tun?

Eine private Pflegepflichtversicherung abschließen, denn sie ist auch mit Heilfürsorge Pflicht (§ 23 Abs. 4 SGB XI), und eine Anwartschaft innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der Heilfürsorge über die Öffnungsaktion prüfen. Wer schon vor dem 01.10.2026 einen Anwärtertarif hatte, klärt mit seinem Versicherer, wie der Vertrag während der Heilfürsorge weitergeführt wird.

Quellen

  1. GVBl. Berlin Nr. 34 vom 30.09.2026: Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und weiterer Vorschriften vom 18.09.2026 (Art. 2 Nr. 7, 14, 15, 17; Art. 19) – abgerufen 18.10.2026
  2. Abgeordnetenhaus Berlin: Drucksache 19/3443 (Vorlage zur Beschlussfassung, Begründung) – 12.08.2026
  3. Berlin, Hauptstadtjugendvertretung: Ausweitung der freien Heilfürsorge
  4. § 76 LBG Berlin (Landesverwaltungsamt)
  5. Landesbeihilfeverordnung Berlin (LBhVO), Stand 01.03.2026
  6. Landesverwaltungsamt Berlin: Rundschreiben IV Nr. 8/2026 (Dynamisierung Einkommensgrenze)
  7. § 23 SGB XI – Private Pflegepflichtversicherung
  8. PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV für Beamte (Broschüre) – Stand Januar 2026
Redaktion Beihilfe-Rechner.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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