Inhalt (11 Abschnitte)
- Was ist Beihilfe – und warum gibt es sie?
- Wie Beihilfe und PKV zusammenarbeiten: das Restkosten-Prinzip
- Beihilfesätze 2026: Bund und alle 16 Länder
- Ehepartner und Kinder: wer berücksichtigungsfähig ist
- Beihilfe im Lebenslauf: wann sich Ihr Satz ändert
- Beihilfe beantragen: Fristen, Grenzen, Praxis
- Was die Beihilfe nicht oder nur teilweise zahlt
- Welcher PKV-Tarif passt zur Beihilfe?
- Beihilfe und gesetzliche Krankenversicherung
- Heilfürsorge: wenn der Dienstherr direkt leistet
- Beihilfe nach Bundesland: alle Länderseiten
- Die Beihilfe erstattet einen festen Prozentsatz der beihilfefähigen Krankheitskosten; den Rest versichern Beamte meist mit einem beihilfekonformen Restkostentarif der PKV.
- Beim Bund und in den meisten Ländern gelten 50 % für aktive Beamte, 70 % ab zwei Kindern, für Pensionäre und Ehepartner, 80 % für Kinder (§ 46 BBhV) – Hessen, Sachsen, Bremen und Schleswig-Holstein weichen ab.
- Ehepartner erhalten nur Beihilfe, wenn ihre Einkünfte unter der Grenze des Dienstherrn liegen: 2026 zwischen 12.000 € (Bremen) und 24.696 € (Hessen), beim Bund 22.648 €.
- Beihilfe und PKV erstatten zusammen höchstens 100 % der beihilfefähigen Kosten; Lücken entstehen durch Eigenbehalte, Kostendämpfungspauschalen und nicht beihilfefähige Wahlleistungen.
- 93 % der Beamten haben laut PKV-Verband die Kombination aus Beihilfe und PKV gewählt; neun Länder bieten alternativ die pauschale Beihilfe zur GKV.
Beihilfe und PKV ergänzen sich: Die Beihilfe des Dienstherrn erstattet einen festen Prozentsatz Ihrer beihilfefähigen Krankheitskosten – beim Bund und in den meisten Ländern 50 % für aktive Beamte, 70 % für Pensionäre und Ehepartner, 80 % für Kinder. Den Rest deckt ein beihilfekonformer Restkostentarif der privaten Krankenversicherung. Zusammen erstatten beide höchstens 100 % (Stand Oktober 2026).
Was ist Beihilfe – und warum gibt es sie?
Beamte zahlen nicht in die gesetzliche Krankenversicherung ein, und ihr Dienstherr zahlt keinen Arbeitgeberanteil. Stattdessen beteiligt er sich direkt an den Krankheitskosten: über die Beihilfe. Sie folgt aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und ist für Bundesbeamte in § 80 des Bundesbeamtengesetzes und der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) geregelt. Jedes Land hat eigene Vorschriften – mit eigenen Sätzen, Grenzen und Ausnahmen. Kommunalbeamte erhalten Beihilfe nach dem Recht ihres Landes.
Die Beihilfe ist keine Versicherung, sondern eine Kostenerstattung: Sie zahlen eine Rechnung, reichen sie bei der Beihilfestelle ein und erhalten den Beihilfeanteil zurück. Den anderen Teil erstattet Ihre Krankenversicherung. Deutschlandweit gab es zum 30.06.2025 1.812.100 Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter (Destatis); laut PKV-Verband haben sich 93 % der Beamten für die Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung entschieden.
1,81 Mio. Beamte und Richter – die meisten bei den Ländern
Beamtinnen, Beamte und Richter nach Ebene, in Tausend, 30.06.2025
Statistisches Bundesamt (Destatis), Personalstandstatistik, Stichtag 30.06.2025 (vorläufig).
Kein Angebot einer BeihilfestelleBeihilfe-Rechner.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal. Wir erklären die Vorschriften und rechnen nach ihnen; verbindlich entscheidet allein Ihre Beihilfestelle per Bescheid.
Wie Beihilfe und PKV zusammenarbeiten: das Restkosten-Prinzip
Das Grundprinzip heißt Restkosten: Die Beihilfe trägt ihren Bemessungssatz, die PKV den Rest. Bei 50 % Beihilfe brauchen Sie einen Tarif, der 50 % erstattet; mit 70 % Beihilfe genügen 30 %; Kinder mit 80 % Beihilfe brauchen einen 20-%-Tarif. Weil Beihilfetarife nur einen Teil der Kosten abdecken, sind sie deutlich günstiger als eine volle private Versicherung. Fachbegriffe wie Bemessungssatz, berücksichtigungsfähig oder Kostendämpfungspauschale erklärt das Beihilfe-Lexikon.
1. Rechnung erhalten
Arzt, Zahnarzt oder Klinik rechnen privat ab, meist nach GOÄ bzw. GOZ.
2. Bei der Beihilfe einreichen
Per App, Portal oder Formular. Beim Bund gilt eine Antragsfrist von drei Jahren ab Rechnungsdatum (§ 54 BBhV).
3. Bei der PKV einreichen
Die Versicherung erstattet ihren Prozentsatz laut Tarif – zusammen mit der Beihilfe höchstens 100 % (§ 48 BBhV).
4. Lücken kennen
Eigenbehalte, Kostendämpfungspauschalen und nicht beihilfefähige Leistungen tragen Sie selbst – oder sichern sie zusätzlich ab.
Ein Beispiel: Eine Zahnarztrechnung über 1.000 € bei einem Bundesbeamten mit 50 % Beihilfe. Die Beihilfe erstattet 500 € (abzüglich etwaiger Eigenbehalte), die PKV mit einem 50-%-Tarif die anderen 500 €. Hat der Beamte zwei Kinder, steigt sein Satz auf 70 % – dann erstattet die Beihilfe 700 €, und ein 30-%-Tarif reicht. Ändert sich der Satz, passen Sie den Tarif an: nach § 199 Abs. 2 VVG innerhalb von sechs Monaten ohne Gesundheitsprüfung.
Beihilfesätze 2026: Bund und alle 16 Länder
Die Grundregel stammt aus dem Bundesrecht und gilt in den meisten Ländern ebenso: 50 % für aktive Beamte und Anwärter, 70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern, für Versorgungsempfänger und Ehepartner, 80 % für Kinder. Vier Länder gehen eigene Wege – und beim Bund sowie in fünf Ländern gilt in der Elternzeit 70 %.
| Dienstherr | Aktive | ab 2 Kindern | Pension | Ehepartner | Kinder | 70 % in Elternzeit? |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bund | 50 % | 70 % | 70 % | 70 % | 80 % | 70 % |
| Baden-Württemberg | 50 % | 70 % | 70 % | 70 % | 80 % | nein |
| Bayern | 50 % | 70 % | 70 % | 70 % | 80 % | 70 % |
| Berlin | 50 % | 70 % | 70 % | 70 % | 80 % | 70 % |
| Brandenburg | 50 % | 70 % | 70 % | 70 % | 80 % | 70 % |
| Bremen | 50 % | 70 % | 60–80 (+5 je Angehörigen) | 70 (Ehegatte Pensionär: 65–80) | 80 % | nein |
| Hamburg | 50 % | 70 % | 70 % | 70 % | 80 % | nein |
| Hessen | 50 (+5 je Angehörigen, max. 70) | 60–70 | +10 (max. 80) | Familiensatz | Familiensatz | nein |
| Mecklenburg-Vorpommern | 50 % | 70 % | 70 % | 70 % | 80 % | 70 % |
| Niedersachsen | 50 % | 70 % | 70 % | 70 % | 80 % | nein |
| Nordrhein-Westfalen | 50 % | 70 % | 70 % | 70 % | 80 % | nein (geplant 2027) |
| Rheinland-Pfalz | 50 % | 70 % | 70 % | 70 % | 80 % | nein |
| Saarland | 50 % | 70 % | 70 % | 70 % | 80 % | nicht bekannt |
| Sachsen | 50 (1 Kind: 70) | 90 % | 70 (2+ Kinder: 90) | 90 % | 90 % | nein (ab 1 Kind ohnehin 70 %) |
| Sachsen-Anhalt | 50 % | 70 % | 70 % | 70 % | 80 % | 70 % |
| Schleswig-Holstein | 50 % | 70 % | 70 % | 70 (2+ Kinder: 90) | 80 (3+ Kinder: 90) | nein |
| Thüringen | 50 % | 70 % | 70 % | 70 % | 80 % | nein |
Was Beamte privat versichern: die Restkosten
Regel-Bemessungssätze in Bund und den meisten Ländern, Anteil der PKV in Prozent
§ 46 BBhV und Landesrecht, Stand 10.10.2026. Abweichungen u. a. in Hessen (Familiensatz), Sachsen (70/90 %), Bremen und Schleswig-Holstein.
Die vier Sonderwege
Hessen: Familiensatz
Ein Satz für die ganze Familie: 50 %, plus 5 Punkte je berücksichtigungsfähigem Angehörigen, höchstens 70 %; Versorgungsempfänger plus 10, im Krankenhaus plus 15 Punkte (höchstens 85 %). Anwärter und Angehörige: einheitlich 70 %.
Sachsen: 70 % ab dem ersten Kind
Seit 2024: aktive Beamte mit einem Kind 70 %, mit zwei oder mehr 90 %; Ehepartner und Kinder 90 %. Der erhöhte Satz bleibt, wenn die Kinder später wegfallen.
Schleswig-Holstein
Ehepartner 90 % bei mindestens zwei Kindern, Kinder 90 % ab drei Kindern – jeweils nicht für Pflegeleistungen.
Bremen
Seit Dezember 2022 personenbezogene Sätze; Versorgungsempfänger 60 % plus 5 Punkte je Angehörigen (höchstens 80 %), Ehegatten von Pensionären 65 bis 80 %.
Ihren persönlichen Satz – auch für Partner und Kinder – berechnet der Beihilfesatz-Rechner. Die Länderseiten erklären jede Regel mit Fundstelle und Änderungslog.
Ehepartner und Kinder: wer berücksichtigungsfähig ist
Beihilfe gibt es nicht nur für die Beamtin oder den Beamten selbst, sondern auch für berücksichtigungsfähige Angehörige: Ehe- und eingetragene Lebenspartner sowie Kinder. Unverheiratete Partner sind nie berücksichtigungsfähig.
Kinder sind beim Bund berücksichtigungsfähig, solange sie im Familienzuschlag berücksichtigt werden – also in der Regel, solange Kindergeld gezahlt wird, längstens bis 25 (Verlängerung nur bei Unterbrechung der Ausbildung durch bestimmte Dienste, höchstens 12 Monate; § 4 BBhV). Neugeborene können Sie in der PKV binnen zwei Monaten ohne Gesundheitsprüfung nachversichern (§ 198 VVG). Mehr dazu unter Beihilfe für Kinder.
Ehepartner erhalten nur Beihilfe, wenn ihre Einkünfte unter der Grenze des Dienstherrn liegen. Beim Bund sind das 22.648 € für Anträge 2026 und 23.608 € ab 2027, gemessen am Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag. Die Länder liegen 2026 zwischen 12.000 € (Bremen) und 24.696 € (Hessen), mit teils anderen Bezugsjahren.
Einkommensgrenze Ehepartner 2026 nach Dienstherr
Bis zu diesem Jahresbetrag bekommt der Ehe- oder Lebenspartner Beihilfe (Bezugsjahr je nach Land verschieden)
Beihilfevorschriften und Beihilfestellen von Bund und Ländern, Stand 10.10.2026 (Einzelnachweise im Faktenblatt). Einkommensbegriff meist Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG).
Ob Ihr Partner unter der Grenze liegt, prüft der Ehepartner-Rechner; alle Details stehen im Ratgeber Beihilfe für Ehepartner.
Beihilfe im Lebenslauf: wann sich Ihr Satz ändert
Ihr Bemessungssatz ist keine feste Größe. Er ändert sich mit Familie, Elternzeit und Ruhestand – und jedes Mal muss Ihr PKV-Tarif mitziehen. Die folgende Übersicht zeigt die typischen Stationen nach Bundesrecht; wo Länder abweichen, steht es dabei.
| Ereignis | Ihr Satz (Bund) | Was Sie tun sollten |
|---|---|---|
| Verbeamtung auf Widerruf (Anwärter, Referendare) | 50 % (Hessen: 70 %) | Frist der Öffnungsaktion notieren (6 Monate), Anwärtertarif prüfen |
| Verbeamtung auf Probe | 50 % | Umstellung vom Anwärter- in den Beamtentarif nach den Tarifbedingungen |
| Heirat | Partner 70 %, wenn unter der Einkommensgrenze | Partner binnen 6 Monaten über die Öffnungsaktion versichern, Grenze jährlich prüfen |
| Geburt des ersten Kindes | Kind 80 %, Ihr Satz bleibt 50 % (Sachsen: 70 %) | Kind binnen 2 Monaten anmelden (§ 198 VVG) |
| Elternzeit | 70 % (auch Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt) | Tarif anpassen oder bewusst beibehalten; nach dem Ende wieder aufstocken |
| Zweites Kind | 70 % (Sachsen: 90 %) | Tarif binnen 6 Monaten auf 30 % senken (§ 199 Abs. 2 VVG) |
| Kinder fallen aus dem Familienzuschlag | zurück auf 50 % (Baden-Württemberg: ab drei Kindern bleiben 70 %; Sachsen: erhöhter Satz bleibt) | Tarif binnen 6 Monaten aufstocken – ohne Gesundheitsprüfung |
| Ruhestand | 70 % (Bremen: 60–80 %, Hessen: Familiensatz plus 10) | Tarif auf 30 % reduzieren; Beitragsentlastung prüfen |
Der wichtigste Punkt steht in der rechten Spalte: Sinkt Ihr Satz, entsteht sofort eine Lücke. Fallen etwa beide Kinder aus dem Familienzuschlag, zahlt die Beihilfe beim Bund wieder 50 % statt 70 % – Ihr 30-%-Tarif deckt dann nur noch einen Teil des Rests. § 199 Abs. 2 VVG gibt Ihnen das Recht, den Tarif anzupassen, ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeit, aber nur, wenn Sie den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung stellen. Wer die Frist verpasst, muss für den höheren Schutz unter Umständen eine neue Gesundheitsprüfung durchlaufen.
Steigt Ihr Satz, können Sie den Tarif senken und Beitrag sparen. Das lohnt sich vor allem dauerhaft, etwa mit dem zweiten Kind oder im Ruhestand. Bei der Elternzeit, die je Kind höchstens drei Jahre dauert, wägen Sie ab: Eine Absenkung spart Beitrag, verlangt aber nach dem Ende der Elternzeit einen rechtzeitigen Antrag auf Aufstockung. Den Stand für Ihre Familie zeigt der Elternzeit-Rechner, alle Fristen mit Datum der Fristen-Rechner.
Beihilfe beantragen: Fristen, Grenzen, Praxis
Beihilfe gibt es nur auf Antrag – und nur innerhalb bestimmter Fristen. Beim Bund müssen Sie Aufwendungen innerhalb von drei Jahren nach dem Rechnungsdatum geltend machen (§ 54 BBhV). Die Länder regeln das selbst: In Sachsen gelten zwei Jahre (§ 63 SächsBhVO), in Thüringen ein Jahr (§ 50 Abs. 9 ThürBhV). Thüringen kennt zudem eine Antragsgrenze von 200 €, die nach zehn Monaten auf 15 € sinkt. Welche Frist und welche Mindestsumme für Sie gelten, steht auf der Seite Ihres Landes und im Merkblatt Ihrer Beihilfestelle.
- Belastungsgrenze: Beim Bund tragen Sie Eigenbehalte höchstens bis 2 % Ihrer jährlichen Einnahmen, chronisch Kranke bis 1 % (§ 50 BBhV). Die Befreiung müssen Sie beantragen.
- 100-%-Grenze: Beihilfe und Versicherung zusammen dürfen die Aufwendungen nicht übersteigen; sonst kürzt die Beihilfestelle (§ 48 BBhV). Deshalb muss der Tarif zum Satz passen.
- Beitragsrückerstattung: Viele PKV-Tarife erstatten Beiträge, wenn Sie ein Jahr keine Rechnungen einreichen. Die Beihilfe beantragen Sie trotzdem; ob sich das Zurückhalten kleiner Rechnungen bei der PKV lohnt, hängt vom Tarif ab.
- Rechnungen vollständig aufbewahren: Beihilfestelle und Versicherer können Originale oder Belege anfordern; digitale Einreichung per App oder Portal bieten viele Beihilfestellen an.
Was die Beihilfe nicht oder nur teilweise zahlt
Die Beihilfe erstattet nur beihilfefähige Aufwendungen – und auch die nicht immer vollständig. Drei Arten von Lücken sollten Sie kennen:
- Nicht beihilfefähige Leistungen: Wahlleistungen im Krankenhaus (Chefarzt, Zweibettzimmer) sind in mehreren Ländern ausgeschlossen oder nur gegen einen Monatsbeitrag beihilfefähig; dazu kommen Höchstbeträge, etwa für Sehhilfen, Heilpraktiker oder Hilfsmittel.
- Eigenbehalte: beim Bund 10 % (mindestens 5, höchstens 10 €) bei Arznei- und Hilfsmitteln sowie 10 € je Krankenhaustag für höchstens 28 Tage im Jahr (§ 49 BBhV); in Bayern 3 €, in Thüringen 4 € je Arzneimittel.
- Kostendämpfungspauschalen: Jahresbeträge nach Besoldungsgruppe, etwa in Baden-Württemberg (100 bis 480 €), Rheinland-Pfalz (100 bis 750 €), im Saarland (50 bis 700 €), Schleswig-Holstein (Selbstbehalt ab A 10) oder Bremen (48 € ab A 10).
| Dienstherr | Wahlleistungen beihilfefähig? | Kostendämpfung / Eigenbehalte |
|---|---|---|
| Bund | ja, ohne Beitrag (Unterkunft bis 60,90 €/Tag) | keine |
| Baden-Württemberg | nur gegen 22 €/Monat | 100–480 €/Jahr (bis A 7 keine) |
| Bayern | ja (Abzug 25 €/Tag Chefarzt, 7,50 €/Tag Zimmer) | keine (3 € je Arzneimittel) |
| Berlin | nein | keine |
| Brandenburg | nein | keine |
| Bremen | nein | 48 €/Jahr ab A 10 |
| Hamburg | nein | keine (seit 2020) |
| Hessen | nur gegen 18,90 €/Monat | keine (4,50 € je Arzneimittel) |
| Mecklenburg-Vorpommern | nein | keine |
| Niedersachsen | nein | keine |
| Nordrhein-Westfalen | ja (Abzug 10/15 €/Tag, max. 20 Tage) | seit 2022 abgeschafft |
| Rheinland-Pfalz | nur gegen 26 €/Monat | 100–750 €/Jahr, −40 € je Kind |
| Saarland | nein | 50–700 €/Jahr (ab 2026), −40 € je Kind |
| Sachsen | ja (Abzug 14,50 €/Tag Zimmer) | keine (4–5 € je Arzneimittel) |
| Sachsen-Anhalt | ja, ohne Beitrag | keine |
| Schleswig-Holstein | nein | Selbstbehalt ab A 10: 160–710 €/Jahr |
| Thüringen | ja (Abzug 25 €/Tag Chefarzt, 7,50 €/Tag Zimmer) | keine (4 € je Arzneimittel) |
Kinderwunschbehandlung: Auch eine künstliche Befruchtung ist nur eingeschränkt beihilfefähig. Beim Bund setzt § 43 BBhV unter anderem voraus, dass die Behandlung ärztlich erforderlich ist und hinreichend Aussicht auf Erfolg hat, das Paar verheiratet ist, beide mindestens 25 Jahre alt sind, die Frau noch nicht 40 und der Mann noch nicht 50 ist und nur Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden. Die Zahl der Versuche ist begrenzt (etwa drei bei IVF oder ICSI), und beihilfefähig sind nur 50 % der Aufwendungen – die Beihilfe zahlt Ihren Bemessungssatz also nur auf die Hälfte der Kosten. Bayern regelt das in § 43 BayBhV ähnlich, NRW verweist laut Bezirksregierung Münster auf die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, und in Niedersachsen ist die Behandlung nur nach Voranerkennung durch das NLBV beihilfefähig. Die PKV erstattet nach eigenen Regeln: Laut PKV-Verband zahlt die Versicherung der Person, bei der die organische Ursache liegt (Verursacherprinzip). Klären Sie deshalb vor Behandlungsbeginn mit Beihilfestelle und Versicherer, wer welchen Anteil trägt.
Diese Lücken lassen sich teilweise mit einem Beihilfeergänzungstarif schließen. Er ist nicht Teil der Öffnungsaktion und setzt eine Gesundheitsprüfung voraus.
Welcher PKV-Tarif passt zur Beihilfe?
Zur Beihilfe passt ein beihilfekonformer Restkostentarif: Er erstattet genau den Prozentsatz, den die Beihilfe offenlässt, und orientiert sich an deren Leistungskatalog. Dazu gehört eine private Pflegepflichtversicherung als Teilkostentarif, laut PKV-Verband typischerweise 30 bis 70 € im Monat. Anwärter und Referendare starten oft in einem günstigen Anwärtertarif, der bei der Verbeamtung auf Probe umgestellt wird.
Darauf kommt es an
- Erstattungssatz passt exakt zu Ihrem Beihilfesatz – heute und nach Satzänderungen
- Lücken der Beihilfe Ihres Dienstherrn sind bewusst abgesichert oder bewusst offen
- Umstellung von Anwärter- auf Beamtentarif ist geregelt
- Leistungen für Ruhestand und Familie sind mitgedacht
Typische Fehler
- Tarif mit falschem Prozentsatz – Lücke oder Doppelversicherung
- Satzänderung nicht gemeldet, Frist nach § 199 VVG verpasst
- Öffnungsaktion bei Vorerkrankung nicht genutzt
- Partner-Einkommensgrenze übersehen – Rückforderung droht
Was die PKV für Sie kostet, zeigt der Rechner PKV-Kosten für Beamte: Stiftung Warentest fand für Beamte mit Eintrittsalter 30 Tarifkombinationen von 250 bis 396 € im Monat (Finanztest 3/2025). Wer Vorerkrankungen hat, kommt über die Öffnungsaktion der PKV ohne Ablehnung und mit höchstens 30 % Zuschlag in einen Beihilfetarif – wenn der Antrag binnen sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses eingeht. Worauf es bei der Tarifwahl insgesamt ankommt, erklärt der Ratgeber PKV für Beamte.
Beihilfe und gesetzliche Krankenversicherung
Beamte können auch gesetzlich versichert sein – wenn sie ein Beitrittsrecht zur GKV haben (§ 9 SGB V). Dann zahlen sie den Beitrag allein, weil es keinen Arbeitgeberanteil gibt: 2026 den ermäßigten Satz von 14,0 % plus Zusatzbeitrag auf alle Einnahmen bis 5.812,50 € im Monat, bei 2,9 % Zusatzbeitrag also bis zu 982,31 €. Die individuelle Beihilfe ergänzt dann nur noch, was die Kasse nicht zahlt (beim Bund 100 % der Restkosten nach Kassenleistung, § 47 Abs. 5 BBhV). In der Pflegeversicherung zahlen Beihilfeberechtigte nur den halben Beitragssatz, weil die Beihilfe die andere Hälfte der Pflegeleistungen trägt.
In neun Ländern gibt es stattdessen die pauschale Beihilfe: Der Dienstherr zahlt die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags, dafür verzichten Sie unwiderruflich auf die individuelle Beihilfe bei Krankheit. Die pauschale Beihilfe gibt es in neun Ländern: Hamburg (seit 2018), Bremen, Berlin, Brandenburg und Thüringen (seit 2020), Baden-Württemberg (2023), Sachsen und Niedersachsen (2024) sowie Mecklenburg-Vorpommern (seit 01.05.2026). Schleswig-Holstein (2024) und Sachsen-Anhalt (2026) zahlen in Sonderformen nur einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung. Im Bund, in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland gibt es sie nicht (Stand Oktober 2026). Ob sich das für Sie rechnet, zeigt der Pauschale-Beihilfe-Rechner; den Länderstand erklärt die Seite Pauschale Beihilfe.
Heilfürsorge: wenn der Dienstherr direkt leistet
Für viele Polizeivollzugsbeamte, die Bundespolizei, Soldaten und teils Feuerwehr und Justizvollzug gilt statt der Beihilfe die freie Heilfürsorge: Der Dienstherr übernimmt die Behandlung als Sachleistung, eine eigene Krankenversicherung ist im aktiven Dienst nicht nötig. Die Angehörigen erhalten dagegen Beihilfe. Mit dem Ruhestand endet die Heilfürsorge, dann gilt Beihilfe mit meist 70 % – und die restlichen 30 % müssen privat versichert sein. Für diesen Übergang gibt es die Anwartschaftsversicherung, für die die Öffnungsaktion sechs Monate ab Beginn der Heilfürsorge gilt. Mehr unter Heilfürsorge: privat oder gesetzlich?
Beihilfe nach Bundesland: alle Länderseiten
Jede Länderseite folgt derselben Struktur: Bemessungssätze, Ehepartner-Grenze mit Bezugsjahr, Kinder, Elternzeit, Eigenbehalte und Wahlleistungen, pauschale Beihilfe, Heilfürsorge – jeweils mit Rechtsgrundlage, Datenstand und Änderungslog.
Länder M–T
Für Pensionäre, die vor allem wissen wollen, wie sich ihr PKV-Beitrag im Ruhestand entwickelt, lohnt ein Blick auf PKV-Beiträge im Alter für Beamte.
Häufige Fragen
Wie funktioniert Beihilfe mit privater Krankenversicherung?
Sie reichen jede Arztrechnung zweimal ein: bei der Beihilfestelle und bei Ihrer PKV. Die Beihilfe erstattet ihren Prozentsatz der beihilfefähigen Kosten (z. B. 50 %), die PKV den Restkosten-Anteil laut Tarif (z. B. 50 %). Zusammen erstatten beide höchstens 100 %; Eigenbehalte und Höchstbeträge der Beihilfe können eine Lücke lassen.
Ist Beihilfe nur für Beamte?
Beihilfe erhalten Beamte, Richter, Versorgungsempfänger und – über deren Anspruch – berücksichtigungsfähige Ehepartner und Kinder. Beim Bund gilt die Bundesbeihilfeverordnung auch für die Angehörigen von Soldaten. Einige Arbeitgeber gewähren beamtenähnliche Beihilfe per Vertrag; Angestellte im öffentlichen Dienst haben in der Regel keinen Anspruch.
Wie viel Prozent zahlt die Beihilfe?
Beim Bund und in den meisten Ländern 50 % für aktive Beamte, 70 % mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern, für Versorgungsempfänger und Ehepartner, 80 % für Kinder. Hessen rechnet einen Familiensatz (50 % plus 5 Punkte je Angehörigen), Sachsen zahlt ab einem Kind 70 % und ab zwei Kindern 90 % (Stand Oktober 2026).
Was zahlt die Beihilfe nicht?
Nicht beihilfefähig sind je nach Dienstherr Wahlleistungen im Krankenhaus (z. B. Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Hamburg), Kosten über den Höchstbeträgen der Beihilfevorschriften. Dazu kommen Eigenbehalte und in einigen Ländern Kostendämpfungspauschalen. Diese Lücken lassen sich teilweise mit einem Beihilfeergänzungstarif schließen.
Muss ich als Beamter privat versichert sein?
Nein, eine Pflicht zur PKV gibt es nicht. Sie müssen aber krankenversichert sein. In der GKV zahlen Beamte ohne pauschale Beihilfe den Beitrag allein (2026 bis 982,31 € im Monat für die Krankenversicherung), deshalb wählen die meisten die PKV. In neun Ländern gibt es die pauschale Beihilfe als Zuschuss zur GKV.
Wie lange kann ich Rechnungen bei der Beihilfe einreichen?
Beim Bund innerhalb von drei Jahren nach dem Rechnungsdatum (§ 54 BBhV). Die Länder regeln das selbst, zum Beispiel Sachsen zwei Jahre und Thüringen ein Jahr. Prüfen Sie die Frist Ihrer Beihilfestelle und reichen Sie Rechnungen gesammelt, aber rechtzeitig ein.
Quellen
- § 80 BBG – Beihilfe
- § 43 BBhV – Künstliche Befruchtung
- § 43 BayBhV – Künstliche Befruchtung (Bayern)
- Bezirksregierung Münster: Beihilfe bei künstlicher Befruchtung (NRW) – Stand 30.01.2026
- NLBV: Informationsblatt zur Beihilfe für neue Versorgungsempfänger (Vordruck 2719c, u. a. Voranerkennung künstliche Befruchtung) – Stand 01.12.2025
- PKV-Verband: Erstattet die PKV die Kosten für eine künstliche Befruchtung? – Stand Februar 2026
- Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) – zuletzt geändert 14.10.2025
- § 46 BBhV – Bemessung der Beihilfe
- § 48 BBhV – Begrenzung der Beihilfen (100-%-Grenze)
- § 54 BBhV – Antragsfrist
- Bundesverwaltungsamt: Beihilfe
- § 80 SächsBG (Sachsen) – Stand 01.08.2026
- RP Kassel: Beihilfe Hessen – FAQ und Merkblatt
- PKV-Verband: Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte (93 %)
- Destatis: Beschäftigte des öffentlichen Dienstes nach Art des Dienstverhältnisses – Stichtag 30.06.2025
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.