Inhalt (11 Abschnitte)
- Polizei Pension Krankenversicherung: was sich am Stichtag ändert
- Beihilfesatz in der Pension je Dienstherr
- Mit Anwartschaft: Umwandlung ohne Gesundheitsprüfung
- Ohne Anwartschaft: normale Gesundheitsprüfung
- Fahrplan: die letzten zwölf Monate vor dem Ruhestand
- Neu im Alltag: Rechnungen statt Versichertenkarte
- Drei typische Fehler beim Übergang
- Pauschale Beihilfe im Ruhestand: Option mit Fristen
- Vorzeitiger Ruhestand: wenn es schneller kommt
- Berufssoldaten und Bundespolizei im Ruhestand
- Beiträge im Alter und die Familie
- Mit dem Eintritt in den Ruhestand endet die freie Heilfürsorge bzw. die truppenärztliche Versorgung; als Versorgungsempfänger erhalten Polizisten, Bundespolizisten und Berufssoldaten Beihilfe.
- Der Satz beträgt in der Regel 70 %; Bremen zahlt 60 % plus 5 Punkte je berücksichtigungsfähigem Angehörigen (höchstens 80 %), Hessen den Familiensatz plus 10 Punkte (höchstens 80 %), Sachsen mit zwei oder mehr Kindern 90 %.
- Die restlichen 30 % müssen privat versichert werden – mit einer Anwartschaft ohne neue Gesundheitsprüfung, ohne Anwartschaft mit normaler Prüfung; die Öffnungsaktion gilt dann nicht mehr.
- In Baden-Württemberg und Niedersachsen beginnt mit dem Ende der Heilfürsorge eine Ausschlussfrist für die pauschale Beihilfe (fünf Monate bzw. ein Jahr).
In der Pension endet für Polizisten die freie Heilfürsorge: Sie werden Versorgungsempfänger und erhalten Beihilfe – in der Regel 70 %, in Bremen 60 % plus Familienpunkte, in Hessen den Familiensatz plus 10 Punkte. Die restlichen 30 % müssen privat versichert werden. Mit einer Anwartschaft geht das ohne neue Gesundheitsprüfung; ohne Anwartschaft gilt eine normale Prüfung, die Öffnungsaktion hilft dann nicht mehr (Stand Oktober 2026).
Polizei Pension Krankenversicherung: was sich am Stichtag ändert
Die Heilfürsorge steht Polizeivollzugsbeamten zu, solange ihnen Besoldung zusteht. Mit dem Eintritt in den Ruhestand erhalten Sie Versorgungsbezüge statt Besoldung – und damit endet die Heilfürsorge. Ab diesem Tag gilt für Sie die Beihilfe für Versorgungsempfänger. Das betrifft gleichermaßen Landespolizisten, Bundespolizisten, Feuerwehr- und Justizvollzugsbeamte mit Heilfürsorge und Berufssoldaten, deren truppenärztliche Versorgung endet.
Bis zum Ruhestand
- Behandlung als Sachleistung über die Heilfürsorge.
- Keine eigene Krankenversicherung nötig, nur Pflegepflicht.
- Familie über Beihilfe und eigenen Tarif.
Ab dem Ruhestand
- Beihilfe als Versorgungsempfänger, meist 70 %.
- Rechnungen selbst bezahlen und einreichen – Beihilfe und Versicherer erstatten.
- Eigener Restkostentarif für 30 % ist ab dem ersten Tag nötig.
Beihilfesatz in der Pension je Dienstherr
| Dienstherr | Satz im Ruhestand | Pauschale Beihilfe als Alternative |
|---|---|---|
| Bund (Bundespolizei, Berufssoldaten) | 70 % | nein |
| Baden-Württemberg | 70 % | ja – Ausschlussfrist 5 Monate, auch nach Ende der Heilfürsorge |
| Bayern | 70 % | nein |
| Berlin | 70 % | im Land vorhanden – Zugang nach der Heilfürsorge bei der Beihilfestelle klären |
| Brandenburg | 70 % | im Land vorhanden – Zugang nach der Heilfürsorge bei der Beihilfestelle klären |
| Bremen | 60 % + 5 je Angehörigem (max. 80 %) | im Land vorhanden – Zugang nach der Heilfürsorge bei der Beihilfestelle klären |
| Hamburg | 70 % | ja – Ruhestand mit 70 % Beihilfe oder pauschaler Beihilfe |
| Hessen | Familiensatz + 10 (max. 80 %) | nein |
| Mecklenburg-Vorpommern | 70 % | ja – ab dem Ruhestand wählbar |
| Niedersachsen | 70 % | ja – Ausschlussfrist 1 Jahr, auch nach Wegfall der Heilfürsorge |
| Nordrhein-Westfalen | 70 % | nein |
| Rheinland-Pfalz | 70 % (geringes Einkommen auf Antrag 80 %) | nein |
| Saarland | 70 % | nein |
| Sachsen | 70 % (mit 2+ Kindern 90 %) | im Land vorhanden – Zugang nach der Heilfürsorge bei der Beihilfestelle klären |
| Sachsen-Anhalt | 70 % | Sonderform nur zur GKV |
| Schleswig-Holstein | 70 % | Sonderform nur zur GKV |
| Thüringen | 70 % | im Land vorhanden – Zugang nach der Heilfürsorge bei der Beihilfestelle klären |
Ihren genauen Satz – auch mit Partner und Kindern – zeigt der Beihilfesatz-Rechner; wählen Sie dort den Status „Im Ruhestand“. Die Beihilfe für Pensionäre im Allgemeinen behandelt die Seite Beihilfe für Pensionäre.
Mit Anwartschaft: Umwandlung ohne Gesundheitsprüfung
Wer zu Beginn seiner Dienstzeit eine Anwartschaft abgeschlossen hat, erntet jetzt den Nutzen. Der Versicherer nimmt Sie in den beihilfekonformen Restkostentarif auf, ohne Ihre Gesundheit neu zu prüfen. Bei einer großen Anwartschaft wird der Beitrag zudem nach Ihrem damaligen Eintrittsalter berechnet und es wurden Alterungsrückstellungen aufgebaut; bei einer kleinen zählt Ihr Alter bei der Umwandlung. Stellen Sie den Antrag auf Umwandlung rechtzeitig vor dem Ruhestandsbeginn – die Fristen dafür stehen in Ihrem Vertrag. Legen Sie die Mitteilung über den Ruhestand und den Beihilfesatz bei; dann kann der Versicherer den passenden Prozentsatz sofort einstellen.
Wichtig ist der richtige Prozentsatz: Bei 70 % Beihilfe versichern Sie 30 %; in Bremen oder Hessen kann es mehr oder weniger sein. Ändert sich Ihr Satz später, etwa weil ein Kind aus der Berücksichtigung fällt, passen Sie den Tarif innerhalb von sechs Monaten ohne Risikoprüfung an (§ 199 Abs. 2 VVG). Alles zu Varianten und Umwandlung: Anwartschaft für Heilfürsorge-Berechtigte.
Ohne Anwartschaft: normale Gesundheitsprüfung
Wer keine Anwartschaft hat, beantragt vor dem Ruhestand einen Restkostentarif wie jeder andere Antragsteller – mit Gesundheitsfragen. Der Versicherer darf Risikozuschläge verlangen, Leistungen ausschließen oder ablehnen. Die Öffnungsaktion der PKV hilft in dieser Situation nicht: Laut PKV-Verband gilt sie für Heilfürsorgeberechtigte nur als Anwartschaft innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der Heilfürsorge – „nicht erst nach Ende der aktiven Dienstzeit und Wechsel in die Beihilfe“.
Planen Sie deshalb früh und realistisch: Ein Antrag zwölf Monate vor dem Ruhestand gibt Zeit, Angebote mehrerer Versicherer über anonyme Anfragen einzuholen. Gesundheitsangaben gehören in ein vertrauliches Gespräch. Wie anonyme Risikovoranfragen ablaufen, erklärt PKV-trotz-Vorerkrankung.de.
Fahrplan: die letzten zwölf Monate vor dem Ruhestand
12 Monate vorher
Ruhestandsdatum klären, Beihilfesatz für sich und den Partner berechnen, Anwartschaftsvertrag heraussuchen oder Angebote anfragen.
6 Monate vorher
Umwandlung beantragen bzw. Antrag stellen; in Ländern mit pauschaler Beihilfe die Alternative durchrechnen.
1 Monat vorher
Versicherungsbestätigung mit Beginn zum Ruhestandstag, Beihilfestelle informieren, Pflegepflichtversicherung prüfen.
Ab Tag 1
Rechnungen bei Beihilfe und Versicherer einreichen; Fristen der Beihilfestelle beachten (Bund: drei Jahre nach Rechnungsdatum).
Neu im Alltag: Rechnungen statt Versichertenkarte
Für viele Pensionäre ist die größte Umstellung nicht der Beitrag, sondern der Ablauf. Mit Heilfürsorge wurde auf Karte behandelt. Mit Beihilfe und Restkostentarif erhalten Sie Rechnungen, bezahlen sie und reichen sie bei der Beihilfestelle und beim Versicherer ein. Dabei gelten Fristen: beim Bund drei Jahre nach dem Rechnungsdatum (§ 54 BBhV), in Sachsen zwei Jahre, in Thüringen ein Jahr. Eigenbehalte und Kostendämpfungspauschalen werden abgezogen – etwa in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland, je nach Besoldungsgruppe und auch für Versorgungsempfänger.
- Ein Konto für Erstattungen einrichten und Belege sammeln, bevor die ersten großen Rechnungen kommen.
- Die Online-Einreichung der Beihilfestelle und des Versicherers nutzen, wo es sie gibt.
- Bei teuren Behandlungen vorher klären, was beihilfefähig ist – etwa bei Zahnersatz oder Wahlleistungen.
Drei typische Fehler beim Übergang
Ohne Anwartschaft braucht ein Antrag mit Gesundheitsprüfung Zeit. Wer erst im letzten Dienstmonat beginnt, riskiert eine Lücke.
In Bremen und Hessen ist der Satz im Ruhestand nicht pauschal 70 %. Wer den Tarif falsch wählt, ist über- oder unterversichert.
Ändert sich das Einkommen des Partners durch eine Rente, kann die Beihilfefähigkeit wegfallen – und sein Tarif passt nicht mehr.
Pauschale Beihilfe im Ruhestand: Option mit Fristen
In Ländern mit pauschaler Beihilfe kann der Ruhestand der Moment sein, an dem ehemalige Heilfürsorgeberechtigte diese Option erstmals haben. In Mecklenburg-Vorpommern sind Heilfürsorgeberechtigte während der Heilfürsorge ausgeschlossen, ab dem Ruhestand aber wahlberechtigt; Anwartschaftsbeiträge sind dort nicht Teil der Pauschale. In Hamburg bleibt die Wahl zwischen 70 % Beihilfe und pauschaler Beihilfe. In Baden-Württemberg löst das Ende der Heilfürsorge eine Ausschlussfrist von fünf Monaten aus, in Niedersachsen von einem Jahr.
Die pauschale Beihilfe zahlt 50 % des Krankenversicherungsbeitrags – zur GKV oder zu einer privaten Vollversicherung, dort höchstens bis zur Hälfte des Basistarifs. Sie steigt im Ruhestand nicht auf 70 %, und die Wahl ist in der Regel unwiderruflich. Für die meisten ehemaligen Polizisten bleibt die individuelle Beihilfe mit 70 % plus 30-%-Tarif der übliche Weg; wer eine Rechnung braucht, nutzt den Pauschale-Beihilfe-Rechner.
Vorzeitiger Ruhestand: wenn es schneller kommt
Nicht jeder Ruhestand kommt mit der Altersgrenze. Wird ein Polizeibeamter wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt, endet die Heilfürsorge ebenfalls – oft mit wenigen Wochen Vorlauf. Für den Übergang gelten dieselben Regeln: Beihilfe als Versorgungsempfänger, Restkostentarif ab dem ersten Tag. Gerade dann zeigt sich der Wert einer früh abgeschlossenen Anwartschaft, denn ein normaler Antrag mit Gesundheitsprüfung ist in dieser Lage besonders schwierig. Wer noch keine Anwartschaft hat, sollte deshalb nicht bis zum regulären Ruhestandsalter warten.
Berufssoldaten und Bundespolizei im Ruhestand
Für Bundesbeamte und Berufssoldaten gilt die Bundesbeihilfeverordnung: 70 % für Versorgungsempfänger, Wahlleistungen im Krankenhaus ohne zusätzlichen Beitrag beihilfefähig, keine Kostendämpfungspauschale, Eigenbehalte nach § 49 BBhV. Eine pauschale Beihilfe gibt es beim Bund nicht. Zuständig für die Beihilfe von Versorgungsempfängern des Bundes ist in der Regel das Bundesverwaltungsamt; den Antrag stellen Sie dort, nicht mehr bei der Heilfürsorgestelle Ihrer Dienststelle. Für Soldaten auf Zeit gilt etwas ganz anderes: Wer ab dem 31.12.2018 ausgeschieden ist, erhält keine Beihilfe – mehr dazu unter Bundeswehr: Krankenversicherung nach der Dienstzeit.
Beiträge im Alter und die Familie
Ein 30-%-Restkostentarif ist im Alter günstiger als ein 50-%-Tarif, aber der Beitrag hängt stark vom Eintrittsalter ab – deshalb macht die große Anwartschaft hier den Unterschied. Wie sich PKV-Beiträge im Alter entwickeln und welche Entlastungsmöglichkeiten es gibt, erklärt der Ratgeber zu PKV-Beiträgen im Alter für Beamte.
Für Ihren Partner ändert sich meist wenig: Er erhält weiter 70 % Beihilfe, in Bremen als Ehegatte eines Versorgungsempfängers 65 % plus 5 Punkte je Kind (höchstens 80 %). Prüfen Sie, ob die Einkommensgrenze weiter eingehalten wird – Renten zählen je nach Land unterschiedlich. Den Überblick gibt die Seite Heilfürsorge: privat oder gesetzlich?; Ihren Satz und Ihre Fristen zeigt der kostenlose Beihilfe-Check.
Häufige Fragen
Wie ist ein pensionierter Polizist krankenversichert?
Über die Beihilfe als Versorgungsempfänger und eine private Restkostenversicherung. Die Heilfürsorge endet mit dem Ruhestand; die Beihilfe trägt dann in der Regel 70 % der beihilfefähigen Kosten, die restlichen 30 % sind privat zu versichern. Wer eine Anwartschaft hat, wandelt sie ohne neue Gesundheitsprüfung um.
Bekommen Polizisten in der Pension 70 % Beihilfe?
In den meisten Ländern und beim Bund ja. Abweichungen: Bremen 60 % plus 5 Punkte je berücksichtigungsfähigem Angehörigen (höchstens 80 %), Hessen Familiensatz plus 10 Punkte (höchstens 80 %), Sachsen 90 % mit zwei oder mehr Kindern. Rheinland-Pfalz kennt für Versorgungsempfänger mit geringem Einkommen auf Antrag 80 %.
Wie sind Soldaten in der Pension krankenversichert?
Berufssoldaten im Ruhestand erhalten Beihilfe des Bundes mit 70 % und versichern den Rest privat. Soldaten auf Zeit, die ab dem 31.12.2018 ausgeschieden sind, erhalten dagegen keine Beihilfe; sie können innerhalb von drei Monaten der GKV beitreten oder sich privat vollversichern.
Was passiert, wenn ich keine Anwartschaft habe?
Dann stellen Sie vor dem Ruhestand einen normalen Antrag auf einen Restkostentarif – mit Gesundheitsprüfung. Der Versicherer darf Zuschläge verlangen, Leistungen ausschließen oder ablehnen. Die Öffnungsaktion hilft hier nicht mehr: Für Heilfürsorgeberechtigte galt sie nur in den ersten sechs Monaten ab Beginn der Heilfürsorge.
Kann ich als Polizist im Ruhestand die pauschale Beihilfe wählen?
In Ländern mit pauschaler Beihilfe teilweise ja, etwa in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. In Baden-Württemberg beginnt mit dem Ende der Heilfürsorge eine Ausschlussfrist von fünf Monaten, in Niedersachsen von einem Jahr. Die Wahl ist in der Regel unwiderruflich und sollte gegen die individuelle Beihilfe mit 70 % gerechnet werden.
Quellen
- § 46 BBhV – Bemessung der Beihilfe (Versorgungsempfänger)
- PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV für Beamte (Broschüre) – Stand Januar 2026
- § 199 VVG – Beihilfeempfänger
- Bremisches Beamtengesetz § 80 (Transparenzportal Bremen)
- Hessische Beihilfenverordnung (Spiegel lexaris), § 15
- LBV Baden-Württemberg: Informationen zum § 78a LBG (pauschale Beihilfe)
- NLBV: Informationsblatt pauschale Beihilfe – Stand 09/2025
- LAF Mecklenburg-Vorpommern: Hinweise Beihilfe für Versorgungsempfänger
- Destatis: Pensionärinnen und Pensionäre (PM 455) – 17.12.2025
- Bundeswehr: Beihilfe – Grundlegendes
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.