Heilfürsorge

Krankenversicherung Polizei Niedersachsen: Heilfürsorge, Anrechnung, Verzicht, Familie, Ruhestand

In Niedersachsen sind Polizistinnen und Polizisten über die freie Heilfürsorge abgesichert – mit zwei Besonderheiten, die es so nicht überall gibt: einer Anrechnung auf die Besoldung und einem unwiderruflichen Verzicht. Diese Seite erklärt beides nach § 114 Niedersächsisches Beamtengesetz und den Informationen des NLBV, dazu die Regeln für Anwärter, Familie und Ruhestand.

Redaktion Beihilfe-Rechner.de Aktualisiert am 13. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Heilfürsorge der Polizei Niedersachsen: die Regeln im Überblick
  2. Was die 1,3-%-Anrechnung bedeutet
  3. Verzicht auf die Heilfürsorge: wann er sich stellt
  4. Polizeianwärter in Niedersachsen: Krankenversicherung ab dem Studium
  5. PKV Polizei Niedersachsen: was privat zu versichern ist
  6. Familie: Ehepartner und Kinder von Polizisten in Niedersachsen
  7. Ruhestand: von der Heilfürsorge zur Beihilfe
  8. Feuerwehr und Wechsel aus Niedersachsen
  9. Checkliste für die Polizei Niedersachsen
Das Wichtigste in Kürze
  • Polizeivollzugsbeamte in Niedersachsen haben Anspruch auf freie Heilfürsorge, solange Besoldung gezahlt wird; dafür werden monatlich 1,3 % des Grundgehalts auf die Besoldung angerechnet (§ 114 Abs. 1 NBG, seit 2017; vorher 1,6 %).
  • Die Heilfürsorge ist eine Sachleistung auf Versichertenkarte ohne Zuzahlungen; Wahlleistungen im Krankenhaus gehören laut NLBV nicht dazu, und neben der Heilfürsorge gibt es keine ergänzende Beihilfe.
  • Wer schriftlich verzichtet, erhält ab dem Ersten des Folgemonats Beihilfe nach § 80 NBG – meist 50 %; der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 114 Abs. 2 NBG).
  • Familienangehörige haben keinen Anspruch auf Heilfürsorge, erhalten aber Beihilfe: Ehepartner unter 22.000 € Einkünften 70 %, Kinder 80 %.
  • Mit dem Ruhestand endet die Heilfürsorge; dann gilt Beihilfe von 70 %, und die Jahresfrist für die pauschale Beihilfe beginnt mit dem Wegfall der Heilfürsorge (§ 80a NBG).

Die Krankenversicherung der Polizei in Niedersachsen ist die freie Heilfürsorge nach § 114 NBG: Behandlung als Sachleistung auf Versichertenkarte, ohne Zuzahlungen, solange Besoldung gezahlt wird – dafür werden monatlich 1,3 % des Grundgehalts angerechnet. Wer schriftlich verzichtet, erhält unwiderruflich Beihilfe, meist 50 %; Familienangehörige bekommen Beihilfe, und mit dem Ruhestand gilt Beihilfe von 70 %. Pflicht ist im Dienst nur eine private Pflegepflichtversicherung, empfehlenswert eine Anwartschaft (Stand Oktober 2026).

Heilfürsorge der Polizei Niedersachsen: die Regeln im Überblick

Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte haben nach § 114 Abs. 1 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) Anspruch auf freie Heilfürsorge – das heißt: Der Dienstherr trägt die Kosten der Krankenbehandlung direkt, ohne Beihilfe und ohne eigene Krankenversicherung. Zuständig ist das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV).

Heilfürsorge der Polizei in Niedersachsen nach § 114 NBG (Rechtsstand ab 01.01.2019) und NLBV-Informationen (Vordrucke 9010, 9035, FAQ), abgerufen am 12.10.2026.
MerkmalRegel in Niedersachsen
AnspruchPolizeivollzugsbeamte, wenn Besoldung gezahlt wird (§ 114 Abs. 1 S. 1 NBG)
Anrechnungmonatlich 1,3 % des jeweiligen Grundgehalts (§ 114 Abs. 1 S. 2 NBG; seit 01.01.2017, vorher 1,6 %)
FormSachleistung auf elektronischer Gesundheitskarte, in der Regel ohne eigene Aufwendungen; nur Ärzte mit Kassenzulassung
Zuzahlungenkeine Zuzahlungen wie in der GKV; Kosten können über Festbeträge entstehen
Wahlleistungen im Krankenhausnicht im Leistungsumfang (Ausnahme laut NLBV: anerkannter Dienstunfall)
Ergänzende Beihilfekeine – neben der Heilfürsorge besteht kein Beihilfeanspruch
Zahnersatzbefundbezogene Festzuschüsse bis zur Regelversorgung (seit 01.10.2020); Mehrkosten trägt der Beamte
Verzichtschriftlich möglich, unwiderruflich; danach Beihilfe nach § 80 NBG (§ 114 Abs. 2 NBG)
Endemit Entlassung oder Ruhestand; Übergangsheilfürsorge längstens zwei Monate

Wichtig für Ihre Planung: Privatärztliche Leistungen und individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) erstattet die Heilfürsorge nicht. Bei einer Beurlaubung ohne Bezüge ruht der Anspruch, ausgenommen unter anderem die Elternzeit. Für Reisen ins Ausland empfiehlt das NLBV eine eigene Auslandsreise-Krankenversicherung.

Was die 1,3-%-Anrechnung bedeutet

Die Heilfürsorge ist in Niedersachsen nicht kostenlos: Monatlich werden 1,3 % des Grundgehalts auf die Besoldung angerechnet. Bei einem angenommenen Grundgehalt von 3.500 € sind das 45,50 € im Monat oder 546 € im Jahr (eigene Rechnung, Annahme). Seit Januar 2017 gilt dieser Satz, davor waren es laut NLBV 1,6 %. Hamburg rechnet mit 1,4 %, in vielen anderen Heilfürsorge-Ländern gibt es keinen belegten Abzug – den Vergleich zeigt die Seite Krankenversicherung bei der Polizei.

Zum Vergleich: Ein privater Restkostentarif mit 50 % Beihilfe kostet laut Stiftung Warentest bei Eintrittsalter 30 zwischen 250 und 396 € im Monat (Finanztest 3/2025). Die Anrechnung ist damit für die meisten deutlich günstiger als eigener Schutz – dafür sind die Leistungen auf das Niveau der gesetzlichen Versorgung ausgerichtet, ohne Chefarzt und Zweibettzimmer.

Verzicht auf die Heilfürsorge: wann er sich stellt

Niedersachsen erlaubt einen Verzicht auf die Heilfürsorge (§ 114 Abs. 2 NBG). Sie erklären ihn schriftlich gegenüber der Heilfürsorgestelle; eine Frist gibt es nicht. Ab dem Ersten des Monats nach dem Zugang erhalten Sie Beihilfe nach § 80 NBG – als aktiver Beamter 50 %, mit zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 % – und müssen den Rest selbst versichern. Ein Widerruf ist ausgeschlossen; Sie kommen also nie wieder in die Heilfürsorge zurück.

Heilfürsorge behalten passt, wenn …

  • Ihnen die gesetzliche Versorgung ohne Zuzahlungen genügt,
  • Sie keinen eigenen Beitrag zahlen möchten, der mit dem Alter steigt,
  • Sie Wahlleistungen bei Bedarf über einen Zusatzbaustein absichern.

Ein Verzicht wird erwogen, wenn …

  • Ihnen Privatarzt, Chefarzt und Zweibettzimmer dauerhaft wichtig sind,
  • Sie ohnehin privat versichert sind und Beitrag und Leistung vergleichen wollen,
  • Sie bereit sind, die Entscheidung endgültig zu treffen – zurück geht es nicht.

Ob mit dem Verzicht auch die Anrechnung entfällt, folgt aus dem Gesetzeswortlaut, der die Anrechnung an die Besoldung der Heilfürsorgeberechtigten knüpft; eine ausdrückliche Aussage des NLBV haben wir nicht gefunden. Lassen Sie sich die Folgen deshalb vorher schriftlich bestätigen. Wer verzichten möchte, sollte den privaten Schutz vorher geklärt haben: Ein Antrag nach dem Verzicht läuft mit normaler Gesundheitsprüfung, wenn keine Anwartschaft besteht.

Polizeianwärter in Niedersachsen: Krankenversicherung ab dem Studium

Die Ausbildung findet an der Polizeiakademie Niedersachsen statt; zum 01.09.2026 haben dort laut Akademie 625 Studierende begonnen, der nächste Einstellungstermin ist der 01.03.2027. Für die Krankenversicherung gilt nach unserer Auswertung: § 114 NBG knüpft an die Besoldung an, Anwärterbezüge sind Besoldung (§ 2 Abs. 3 NBesG), und der Heilfürsorge-Erlass des Innenministeriums nennt ausdrücklich „Dienst- oder Anwärterbezüge“. Polizeikommissaranwärter haben damit Heilfürsorge ab der Einstellung. Ob die Anrechnung auch auf den Anwärtergrundbetrag erfolgt, ist nicht belegt – fragen Sie bei der Einstellung nach.

Für Anwärter heißt das: private Pflegepflichtversicherung abschließen und die Anwartschaft über die Öffnungsaktion innerhalb von sechs Monaten ab Beginn des Heilfürsorgeanspruchs beantragen – bei einem Studienbeginn am 01.09.2026 vorsichtig gerechnet bis zum 28.02.2027, bei einem Beginn am 01.03.2027 bis zum 31.08.2027. Mehr zur Ausbildung unter PKV für Polizeianwärter; Ihr Fristende berechnet der Fristen-Rechner.

PKV Polizei Niedersachsen: was privat zu versichern ist

Pflicht: Pflegepflichtversicherung

Auch Heilfürsorgeberechtigte müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen (§ 23 Abs. 4 SGB XI) – bei mehreren Versicherern in einer eigenen Stufe für Beihilfe- und Heilfürsorgeberechtigte.

Empfohlen: Anwartschaft

Für den Ruhestand mit 70 % Beihilfe – oder für einen späteren Verzicht. Über die Öffnungsaktion nur innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der Heilfürsorge.

Optional: Zusatzbausteine

Für Wahlleistungen im Krankenhaus und Zahnersatz über der Regelversorgung – beides trägt die Heilfürsorge nicht, eine ergänzende Beihilfe gibt es nicht.

Familie: eigener Schutz

Partner und Kinder erhalten Beihilfe und brauchen einen Restkostentarif – oder bleiben in der GKV.

Die kleine Anwartschaft friert Ihren Gesundheitszustand ein, die große zusätzlich das Eintrittsalter. Laut PKV-Verband ist über die Öffnungsaktion für Heilfürsorgeberechtigte nur eine Anwartschaft auf einen beihilfekonformen Restkostentarif abschließbar, und zwar innerhalb von sechs Monaten ab Begründung des Anspruchs (Stand Januar 2026). Varianten und Kosten erklärt die Seite Anwartschaft für Heilfürsorge-Berechtigte.

Familie: Ehepartner und Kinder von Polizisten in Niedersachsen

Laut NLBV haben Familienangehörige keinen Anspruch auf Heilfürsorge, können aber bei der Beihilfe berücksichtigt werden. Es gelten die Regeln des § 80 NBG: Ehe- oder Lebenspartner erhalten 70 %, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Jahr vor dem Antrag 22.000 € nicht übersteigt; Kinder erhalten 80 %. Wahlleistungen im Krankenhaus sind in Niedersachsen auch für Angehörige nicht beihilfefähig, und eine erhöhte Beihilfe in der Elternzeit sieht das Land nicht vor. Ob Ihr Partner unter der Grenze liegt, prüft der Ehepartner-Rechner.

Für Ihre Angehörigen öffnet die Öffnungsaktion eine eigene 6-Monats-Frist ab ihrer erstmaligen Berücksichtigungsfähigkeit, etwa mit der Heirat oder der Geburt. Voraussetzung laut PKV-Verband: Sie selbst sind privat versichert oder haben eine Anwartschaft – ein weiterer Grund, die Anwartschaft früh abzuschließen. Neugeborene können Sie außerdem nach § 198 VVG ohne Gesundheitsprüfung versichern, wenn Sie sie spätestens zwei Monate nach der Geburt anmelden. Mehr unter Polizei: Krankenversicherung für Ehepartner und Kinder.

Ruhestand: von der Heilfürsorge zur Beihilfe

Mit dem Ruhestand endet die Heilfürsorge. Als Versorgungsempfänger erhalten Sie in Niedersachsen 70 % Beihilfe, die restlichen 30 % müssen privat versichert werden – mit einer Anwartschaft ohne neue Gesundheitsprüfung, ohne Anwartschaft mit normalem Antrag. In Niedersachsen gibt es außerdem eine zweite Möglichkeit: die pauschale Beihilfe (§ 80a NBG). Solange Sie Heilfürsorge haben, können Sie sie laut NLBV nicht beantragen; die Ausschlussfrist von einem Jahr beginnt erst mit dem Wegfall der Heilfürsorge. Die Wahl ist unwiderruflich, der Zuschuss beträgt die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags und steigt im Ruhestand nicht.

Welche Variante sich rechnet, hängt vor allem von Ihrer Familie und Ihrem Gesundheitszustand ab – vergleichen Sie beide mit dem Pauschale-Beihilfe-Rechner. Alle Regeln zur Beihilfe im Land stehen auf der Seite Beihilfe Niedersachsen, die Besonderheiten der pauschalen Beihilfe unter pauschale Beihilfe Niedersachsen.

Feuerwehr und Wechsel aus Niedersachsen

Seit dem 12.11.2024 haben in Niedersachsen auch Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst Anspruch auf Heilfürsorge (§ 115 NBG); für kommunale Feuerwehren können die Regeln des § 114 NBG zu Anrechnung und Verzicht per Satzung entsprechend angewendet werden. Details auf der Seite Feuerwehr und Justizvollzug.

Wer von der Polizei Niedersachsen in ein anderes Land oder zur Bundespolizei wechselt, wechselt auch das System. In Rheinland-Pfalz, im Saarland und laut Polizei Hessen auch in Hessen erhalten Polizisten Beihilfe statt Heilfürsorge – dann brauchen Sie ab dem ersten Tag einen Restkostentarif; mit einer Anwartschaft ohne neue Gesundheitsprüfung. In NRW gibt es neben der Heilfürsorge eine ergänzende Beihilfe, siehe Krankenversicherung Polizei NRW.

Checkliste für die Polizei Niedersachsen

  • Pflegepflichtversicherung abschließen bzw. prüfen.
  • Anwartschaft innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der Heilfürsorge über die Öffnungsaktion beantragen – sonst so früh wie möglich mit Gesundheitsprüfung.
  • Wahlleistungen und Zahnersatz über der Regelversorgung bewusst selbst tragen oder privat absichern.
  • Einen Verzicht nur nach schriftlicher Klärung der Folgen und mit geklärtem Privatschutz erklären – er ist endgültig.
  • Partner: Einkommensgrenze 22.000 € (Vorvorjahr) prüfen; Kinder mit 80 % Beihilfe absichern.
  • Vor dem Ruhestand: Anwartschaft umwandeln oder pauschale Beihilfe innerhalb eines Jahres nach Wegfall der Heilfürsorge prüfen.

Den Überblick für alle Länder gibt die Seite Heilfürsorge: privat oder gesetzlich? Ihren Satz und Ihre Frist zeigt der kostenlose Beihilfe-Check in 60 Sekunden. Verbindlich entscheidet das NLBV; Beihilfe-Rechner.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal, kein Angebot des Landes Niedersachsen.

Häufige Fragen

Wie sind Polizisten in Niedersachsen krankenversichert?

Über die freie Heilfürsorge des Landes nach § 114 NBG: Behandlung auf Versichertenkarte als Sachleistung, ohne Zuzahlungen, solange Besoldung gezahlt wird. Dafür werden 1,3 % des Grundgehalts auf die Besoldung angerechnet. Eine eigene Krankenversicherung ist im Dienst nicht nötig, wohl aber eine private Pflegepflichtversicherung.

Kann ich als Polizist in Niedersachsen auf die Heilfürsorge verzichten?

Ja. Der Verzicht wird schriftlich gegenüber der Heilfürsorgestelle erklärt; ab dem Ersten des folgenden Monats erhalten Sie Beihilfe nach § 80 NBG, als aktiver Beamter meist 50 %. Ein Widerruf ist ausgeschlossen (§ 114 Abs. 2 NBG). Den Rest müssen Sie dann privat oder freiwillig gesetzlich versichern.

Haben Polizeianwärter in Niedersachsen Heilfürsorge?

Nach unserer Auswertung ja: § 114 NBG knüpft an die Besoldung an, und Anwärterbezüge sind Besoldung (§ 2 Abs. 3 NBesG); der Heilfürsorge-Erlass des Innenministeriums nennt ausdrücklich Dienst- oder Anwärterbezüge. Ob die 1,3-%-Anrechnung auch auf den Anwärtergrundbetrag erfolgt, ist nicht belegt – lassen Sie sich beides bei der Einstellung bestätigen.

Zahlt die Heilfürsorge in Niedersachsen Chefarzt und Zweibettzimmer?

Nein. Laut NLBV gehören Wahlleistungen bei stationärer Behandlung nicht zum Leistungsumfang – außer bei einem anerkannten Dienstunfall. Anders als etwa in NRW gibt es neben der Heilfürsorge auch keine ergänzende Beihilfe. Wer Wahlleistungen möchte, braucht einen privaten Zusatzbaustein.

Wie sind Ehepartner und Kinder von Polizisten in Niedersachsen versichert?

Familienangehörige haben keinen Anspruch auf Heilfürsorge, können aber bei der Beihilfe berücksichtigt werden: Ehepartner mit Einkünften bis 22.000 € im Jahr erhalten 70 %, Kinder 80 % (§ 80 NBG). Den Rest versichern sie privat oder bleiben in der GKV. Für die Öffnungsaktion müssen Sie selbst privat versichert sein oder eine Anwartschaft haben.

Was passiert mit der Krankenversicherung im Ruhestand?

Die Heilfürsorge endet mit dem Ruhestand. Als Versorgungsempfänger erhalten Sie in Niedersachsen 70 % Beihilfe und versichern 30 % privat – mit einer Anwartschaft ohne neue Gesundheitsprüfung. Alternativ können Sie innerhalb eines Jahres nach dem Wegfall der Heilfürsorge die pauschale Beihilfe beantragen (§ 80a NBG); die Wahl ist unwiderruflich.

Quellen

  1. § 114 NBG – Heilfürsorge (VORIS) – Rechtsstand ab 01.01.2019, abgerufen 12.10.2026
  2. § 115 NBG – Heilfürsorge Feuerwehr (VORIS) – Rechtsstand ab 12.11.2024
  3. § 2 NBesG – Bestandteile der Besoldung (VORIS)
  4. Heilfürsorgebestimmungen für die Polizei Niedersachsen (RdErl. d. MI, VORIS) – zuletzt geändert 19.10.2020
  5. NLBV: Allgemeines zur Heilfürsorge – abgerufen 12.10.2026
  6. NLBV: Informationen zur Heilfürsorge allgemein (Vordruck 9010) – Stand 01.02.2019
  7. NLBV: Heilfürsorge – häufig gestellte Fragen – abgerufen 12.10.2026
  8. NLBV: Informationen zur Heilfürsorge beim Zahnarztbesuch (Vordruck 9035) – Stand 01.06.2024
  9. NLBV: Informationsblatt pauschale Beihilfe (Vordruck 2205) – Stand 09/2025
  10. NLBV: Informationsblatt zur Beihilfe für neue Versorgungsempfänger (Vordruck 2719c) – Stand 01.12.2025
  11. Polizeiakademie Niedersachsen: 625 Studierende starten (Pressemitteilung) – 03.09.2026
  12. PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV für Beamte (Broschüre) – Stand Januar 2026
  13. § 23 SGB XI – Private Pflegepflichtversicherung
Redaktion Beihilfe-Rechner.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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