Ratgeber

PKV für Beamte 2026: Wie Beihilfe und Restkostentarif zusammenspielen – Kosten, Tarifwahl, Fristen

Fast alle Beamtinnen und Beamten sind privat krankenversichert – aber kaum jemand hat beim Dienstantritt Zeit, das System wirklich zu verstehen. Dieser Überblick erklärt, wie Beihilfe und private Krankenversicherung zusammenspielen, was das kostet, worauf es bei der Tarifwahl ankommt, welche Fristen zählen und in welchen Fällen die gesetzliche Krankenversicherung die bessere Wahl ist.

Redaktion Beihilfe-Rechner.de Aktualisiert am 13. Oktober 2026 13 Min. Lesezeit
Inhalt (13 Abschnitte)
  1. Wie funktioniert die PKV bei Beamten?
  2. Beamte in Zahlen: wer vor dieser Entscheidung steht
  3. Was kostet die PKV als Beamter?
  4. Lohnt sich die PKV für Beamte? Der ehrliche Vergleich mit der GKV
  5. PKV Beamte: was beachten bei der Tarifwahl?
  6. Beihilfe und PKV im Alltag: so läuft die Abrechnung
  7. Pflegeversicherung: Teilschutz wie bei der Krankenversicherung
  8. Fristen, die Beamte kennen müssen
  9. Familie: Partner und Kinder in der PKV
  10. Anwärter, Referendare, Heilfürsorge: die Sonderfälle
  11. Wenn sich etwas ändert: Beihilfesatz, Dienstherr, Ruhestand
  12. Fünf typische Fehler bei der PKV für Beamte
  13. So gehen Sie vor: in vier Schritten zur passenden PKV
Das Wichtigste in Kürze
  • PKV für Beamte bedeutet: Die Beihilfe des Dienstherrn erstattet 50 bis 80 % der Krankheitskosten, ein beihilfekonformer Restkostentarif der PKV den Rest – zusammen 100 %.
  • Mit 50 % Beihilfe und Eintrittsalter 30 lagen die 77 von Stiftung Warentest geprüften Tarifkombinationen für Beamte bei 250 bis 396 € im Monat (Finanztest 3/2025); Anwärtertarife kosten meist 70 bis 150 €, ein Kind rund 50 bis 60 €.
  • Ohne pauschale Beihilfe zahlen gesetzlich versicherte Beamte ihren Beitrag allein – 2026 bis zu 982,31 € im Monat für die Krankenversicherung; laut PKV-Verband haben sich 93 % der Beamten für Beihilfe plus PKV entschieden.
  • Wichtigste Frist: Über die Öffnungsaktion nehmen 16 Versicherer Beamtenanfänger ohne Ablehnung und mit höchstens 30 % Zuschlag auf, wenn der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses eingeht.
  • Die GKV kann besser passen, etwa für Familien mit nicht berufstätigem Partner in einem der Länder mit pauschaler Beihilfe.

PKV für Beamte heißt: Die Beihilfe des Dienstherrn erstattet 50 bis 80 % der Krankheitskosten, ein beihilfekonformer Restkostentarif der privaten Krankenversicherung den Rest. Mit 50 % Beihilfe und Eintrittsalter 30 kosteten die von Stiftung Warentest geprüften Tarifkombinationen 250 bis 396 € im Monat (Finanztest 3/2025). Laut PKV-Verband haben sich 93 % der Beamten für diesen Weg entschieden; die GKV ist nur in bestimmten Fällen günstiger (Stand Oktober 2026).

Wie funktioniert die PKV bei Beamten?

Angestellte teilen sich den Krankenversicherungsbeitrag mit dem Arbeitgeber. Beamte haben dieses Modell nicht. Ihr Dienstherr – Bund, Land oder Kommune – erfüllt seine Fürsorgepflicht stattdessen mit der Beihilfe: Er erstattet einen festen Prozentsatz Ihrer Krankheitskosten, den sogenannten Bemessungssatz. Den Rest sichern Sie selbst ab, in der Regel mit einem Restkostentarif der privaten Krankenversicherung.

„Beihilfekonform“ heißt ein Tarif, wenn Beihilfesatz und tariflicher Erstattungssatz zusammen 100 % ergeben. Bei 50 % Beihilfe versichert der Tarif also 50 %, bei 70 % Beihilfe 30 %, für Kinder mit 80 % Beihilfe 20 %. Im Alltag reichen Sie jede Rechnung zweimal ein: bei der Beihilfestelle und bei Ihrem Versicherer. Beide erstatten ihren Anteil.

Regel-Bemessungssätze nach § 46 BBhV und dem Recht der meisten Länder, Stand 10.10.2026. Abweichungen u. a. in Hessen, Sachsen, Bremen und Schleswig-Holstein.
PersonBeihilfeRestkostentarif der PKV
Aktive Beamte (auch auf Widerruf)50 %50 %
… mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern70 %30 %
Versorgungsempfänger (Pension)70 %30 %
Ehe- und Lebenspartner unter der Einkommensgrenze70 %30 %
Kinder80 %20 %

Was Beamte privat versichern: die Restkosten

Regel-Bemessungssätze in Bund und den meisten Ländern, Anteil der PKV in Prozent

Beamte/r aktiv (50 % Beihilfe)50 %mit 2+ Kindern (70 % Beihilfe)30 %Ehepartner (70 % Beihilfe)30 %im Ruhestand (70 % Beihilfe)30 %Kinder (80 % Beihilfe)20 %

§ 46 BBhV und Landesrecht, Stand 10.10.2026. Abweichungen u. a. in Hessen (Familiensatz), Sachsen (70/90 %), Bremen und Schleswig-Holstein.

Einige Länder weichen ab: Hessen rechnet mit einem Familiensatz (50 % plus 5 Punkte je Angehörigen, höchstens 70 %), Sachsen gewährt aktiven Beamten mit einem Kind 70 % und ab zwei Kindern 90 %, Ehepartnern und Kindern 90 %. Welche Sätze für Ihren Dienstherrn gelten, zeigt die Übersicht Beihilfe nach Bundesland; Ihren persönlichen Satz rechnet der Beihilfesatz-Rechner aus.

1,81 Mio.
Beamte und Richter in Deutschland
Destatis, 30.06.2025 (vorläufig)
93 %
der Beamten mit Beihilfe plus PKV
PKV-Verband, 11/2025
250–396 €
Monatsbeitrag mit 50 % Beihilfe, Eintrittsalter 30
Finanztest 3/2025

Beamte in Zahlen: wer vor dieser Entscheidung steht

Die Krankenversicherung von Beamten ist kein Nischenthema. Am 30.06.2025 gab es in Deutschland 1.812.100 Beamtinnen, Beamte und Richter, die meisten davon bei den Ländern – vor allem an Schulen und bei der Polizei. Dazu kamen am 01.01.2025 1.418.800 Pensionärinnen und Pensionäre (Destatis). Allein in den Vorbereitungsdienst für Lehrämter wurden 2025 31.444 Personen eingestellt (KMK). Jede und jeder von ihnen muss sich zu Beginn des Beamtenverhältnisses für einen Krankenversicherungsschutz entscheiden – meist innerhalb weniger Monate.

1,81 Mio. Beamte und Richter – die meisten bei den Ländern

Beamtinnen, Beamte und Richter nach Ebene, in Tausend, 30.06.2025

0 Tsd.500 Tsd.1.000 Tsd.1.500 Tsd.2.000 Tsd.206,0Bund1.392,2Länder190,8Kommunen23,2Sozialvers.

Statistisches Bundesamt (Destatis), Personalstandstatistik, Stichtag 30.06.2025 (vorläufig).

Für die private Krankenversicherung sind Beamte die wichtigste Kundengruppe: Laut Zahlenbericht des PKV-Verbands hatten 2024 gut 53 % der Vollversicherten einen Beihilfeanspruch. Das erklärt, warum fast alle großen Versicherer eigene Beamtentarife anbieten – und warum ein sorgfältiger Vergleich lohnt.

Was kostet die PKV als Beamter?

Weil nur die Restkosten versichert werden, zahlen Beamte deutlich weniger als Angestellte in der PKV. Die belastbarste unabhängige Zahl stammt von Stiftung Warentest: Für einen ledigen Bundesbeamten mit 50 % Beihilfe und Eintrittsalter 30 kosteten 77 Tarifkombinationen (jeweils mit Beihilfeergänzung) 250 bis 396 € im Monat (Finanztest 3/2025). Weitere veröffentlichte Beispiele – immer mit Profil, denn ohne Alter und Beihilfesatz sagt ein Beitrag wenig:

Veröffentlichte Beitragsbeispiele für Beamte, Stand der Quellen 2025/2026. Versicherer- und Maklerangaben sind Beispiele, keine Angebote und keine Empfehlung.
ProfilMonatsbeitragQuelle
Beamter, 50 % Beihilfe, Eintrittsalter 30, 77 Tarifkombinationen250–396 €Finanztest 3/2025
Erwachsene in Beihilfetarifen, Durchschnitt 2024239 €PKV-Verband
Bundesbeamter 30 Jahre, ledig, ohne Pflegepflichtversicherung293 €HUK-COBURG, Datenstand 01/2026
Bundesbeamter 27 Jahre, 50 %, inkl. Pflege und gesetzlichem Zuschlag352,24 €Allianz, Stand 05/2026
Beamter 42 Jahre, verheiratet, 2 Kinder, 70 % (nur Beamter)222,04 € / 229,72 €transparent-beraten.de, 07/2026
Anwärtertarife70–150 €Makler-Übersichten 2026; Allianz
Kind bis 15 Jahre, 80 % Bundesbeihilfe57,77 €Allianz, Stand 05/2026
Pflegepflichtversicherung für Beihilfeberechtigte30–70 €PKV-Verband, 10/2025

Was den Beitrag treibt: das Eintrittsalter, der Leistungsumfang (vor allem Krankenhaus, Zahn und Ergänzungsbausteine), ein möglicher Risikozuschlag, der gesetzliche Zuschlag von 10 % zur Vorsorge fürs Alter (§ 149 VAG) und die Pflegepflichtversicherung. Ihr persönliches Beitragsband – für Sie, Partner und Kinder – zeigt der PKV-Kosten-Rechner für Beamte. Weil Sie den Beitrag ohne Arbeitgeberzuschuss zahlen, lohnt auch der Blick auf die Steuer: Den Basisanteil setzen Sie als Sonderausgabe ab, seit 2026 automatisch schon beim Lohnsteuerabzug – mehr unter PKV für Beamte in der Steuererklärung.

Lohnt sich die PKV für Beamte? Der ehrliche Vergleich mit der GKV

Beamte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Sie können ihr nur mit einem Beitrittsrecht freiwillig beitreten – und zahlen dann den Beitrag ohne Arbeitgeberanteil allein: 14,0 % plus Zusatzbeitrag auf alle Einnahmen bis 5.812,50 € im Monat. Das sind 2026 bis zu 982,31 € für die Krankenversicherung, dazu der halbe Pflegebeitrag. Bei 4.000 € Besoldung und ohne Kinder zahlt ein gesetzlich versicherter Beamter rund 772 € im Monat – gegenüber 250 bis 396 € in der PKV.

Das ändert sich nur in den Ländern mit pauschaler Beihilfe. Die pauschale Beihilfe gibt es in neun Ländern: Hamburg (seit 2018), Bremen, Berlin, Brandenburg und Thüringen (seit 2020), Baden-Württemberg (2023), Sachsen und Niedersachsen (2024) sowie Mecklenburg-Vorpommern (seit 01.05.2026). Schleswig-Holstein (2024) und Sachsen-Anhalt (2026) zahlen in Sonderformen nur einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung. Im Bund, in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland gibt es sie nicht (Stand Oktober 2026). Dort trägt der Dienstherr auf Antrag die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags. Dann kann die GKV vor allem für Familien günstiger sein, weil Partner ohne eigenes Einkommen und Kinder beitragsfrei familienversichert sind.

PKV mit Beihilfe passt meist, wenn …

  • Sie Single sind oder Ihr Partner eigenes Einkommen hat
  • Ihr Dienstherr keine pauschale Beihilfe anbietet
  • Ihre Besoldung mittel oder hoch ist oder steigen wird
  • Sie im Ruhestand von 70 % Beihilfe profitieren wollen
  • ein Wechsel des Dienstherrn denkbar ist

Die GKV kann besser passen, wenn …

  • Sie in einem Land mit pauschaler Beihilfe arbeiten und Partner ohne Einkommen sowie Kinder mitversichern
  • Ihre Besoldung niedrig ist und es voraussichtlich bleibt
  • eine PKV nur mit sehr hohem Zuschlag möglich wäre und die Öffnungsaktion vorbei ist
  • Sie nur kurz verbeamtet sein werden und danach wieder pflichtversichert sind

Die ausführliche Entscheidungslogik mit Rechenbeispielen für Single und Familie, mit und ohne pauschale Beihilfe, finden Sie im Ratgeber Beamte: GKV oder PKV?

PKV Beamte: was beachten bei der Tarifwahl?

Ein Beamtentarif ist kein Produkt von der Stange. Er muss zu Ihrem Beihilfesatz, zu den Regeln Ihres Dienstherrn und zu Ihrer Lebensplanung passen. Die wichtigsten Punkte im Überblick – die vollständige Kriterienliste mit Erläuterungen steht im PKV-Vergleich für Beamte:

Beihilfekonform für Ihr Land

Der Erstattungssatz muss Ihre Beihilfe exakt auf 100 % ergänzen – für Sie, Partner und Kinder einzeln. Hessen, Sachsen und Bremen haben eigene Sätze.

Anpassung bei Satzänderung

Ändert sich Ihr Satz, passt der Versicherer den Tarif an, wenn Sie das innerhalb von sechs Monaten beantragen – ohne Risikoprüfung (§ 199 Abs. 2 VVG). Das geschieht nicht automatisch.

Lücken der Beihilfe

Was Ihre Beihilfe nicht trägt – etwa Wahlleistungen im Krankenhaus in vielen Ländern oder Höchstbeträge bei Brillen und Zahnersatz –, deckt ein Beihilfeergänzungstarif.

Anwärtertarif und Umstellung

Günstige Ausbildungstarife enden meist mit der Ausbildung oder spätestens mit 39 Jahren. Wichtig ist, dass die Umstellung ohne neue Gesundheitsprüfung erfolgt.

Beitrag im Alter

Im Ruhestand steigt die Beihilfe meist auf 70 %, der Tarif sinkt auf 30 %. Zusätzlich können Bausteine zur Beitragsentlastung helfen – mehr dazu bei Beitragsentlastungstarifen.

Selbstbehalt mit Bedacht

Ein Selbstbehalt senkt den Beitrag, gilt aber auf einen ohnehin kleineren Restkostenanteil. Bei Beamten lohnt er sich seltener als bei Angestellten.

Wo Ihre Beihilfe Lücken hat, unterscheidet sich stark nach Dienstherr: Wahlleistungen im Krankenhaus – Chefarzt, Zweibettzimmer – sind beim Bund, in Bayern, NRW, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beihilfefähig (teils mit Abzügen), in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz nur gegen einen monatlichen Eigenbeitrag (22 €, 18,90 € bzw. 26 €) und in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, dem Saarland und Schleswig-Holstein gar nicht.

Beihilfe und PKV im Alltag: so läuft die Abrechnung

Wer neu verbeamtet ist, kennt meist nur die Krankenkassenkarte. In der PKV mit Beihilfe läuft vieles anders – und das Verständnis der Abläufe erspart später Ärger:

  1. Sie sind Privatpatient. Ärztinnen und Ärzte rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab und schicken die Rechnung an Sie, nicht an eine Kasse.
  2. Sie reichen zweimal ein. Eine Kopie geht an Ihre Beihilfestelle, eine an Ihren Versicherer – meist per App. Beide erstatten ihren Anteil auf Ihr Konto.
  3. Sie zahlen die Rechnung. Die Zahlungsfrist der Praxis ist oft kürzer als die Bearbeitungszeit der Beihilfestelle. Planen Sie deshalb einen kleinen Puffer ein; bei größeren Beträgen helfen Abschlagszahlungen oder die direkte Abrechnung mit dem Krankenhaus.
  4. Antragsfristen beachten. Beim Bund müssen Sie die Beihilfe innerhalb von drei Jahren nach dem Rechnungsdatum beantragen (§ 54 BBhV), in Sachsen innerhalb von zwei Jahren, in Thüringen innerhalb eines Jahres. Sammeln Sie Rechnungen nicht zu lange.
  5. Eigenanteile kennen. Einige Länder ziehen Kostendämpfungspauschalen oder Selbstbehalte ab – Baden-Württemberg (bis A 7 keine, bis 480 € im Jahr), Rheinland-Pfalz (100 bis 750 €), das Saarland (50 bis 700 €), Schleswig-Holstein ab A 10 (160 bis 710 €) und Bremen ab A 10 (48 €). Diese Beträge erstattet in der Regel auch kein Ergänzungstarif.

Ein Vorteil, der im Alltag schnell spürbar wird: Als Privatpatient erstattet Ihnen die PKV mit Beihilfe auch Leistungen, die die GKV nicht oder nur eingeschränkt übernimmt – je nach Tarif und Beihilferecht etwa höhere Zahnersatz-Anteile oder Heilpraktiker. Umgekehrt gilt: Was weder Beihilfe noch Tarif vorsehen, zahlen Sie selbst. Ein Blick in die Leistungsbeschreibung vor dem Abschluss lohnt sich deshalb mehr als der Blick auf den niedrigsten Beitrag.

Pflegeversicherung: Teilschutz wie bei der Krankenversicherung

Neben der Krankenversicherung müssen Beamte eine anteilige, beihilfekonforme Pflegeversicherung abschließen (§ 23 Abs. 3 SGB XI) – privat Versicherte meist beim selben Versicherer, laut PKV-Verband typischerweise für 30 bis 70 € im Monat; gesetzlich Versicherte zahlen in der sozialen Pflegeversicherung den halben Beitragssatz von 1,8 %. Im Pflegefall teilen sich Beihilfe und Versicherung die Leistungen, bei aktiven Beamten je zur Hälfte, im Ruhestand meist 70 zu 30. Wie das bei Pflegegeld, Pflegedienst und Pflegeheim aussieht und was Pensionäre beachten sollten, erklärt der Ratgeber Pflegeversicherung für Beamte: Pflicht, Kosten und Beihilfe bei Pflege.

Fristen, die Beamte kennen müssen

Viele Fehler bei der Krankenversicherung von Beamten sind Fristfehler. Diese Termine sollten Sie kennen – maßgeblich sind jeweils Ihre Ernennungsurkunde und die Bedingungen des Versicherers:

Wichtige Fristen für die Krankenversicherung von Beamten. Quellen: PKV-Verband (Öffnungsaktion, Stand 01/2026), §§ 198, 199 VVG, Landesbeamtengesetze BW und NI. Stand 10.10.2026.
AnlassFristWas sie sichert
Beginn des Beamtenverhältnisses (Widerruf oder Probe)6 Monate, Antragseingang beim VersichererÖffnungsaktion: keine Ablehnung, keine Leistungsausschlüsse, höchstens 30 % Zuschlag
Änderung des Beihilfesatzes (Kinder, Pension, Dienstherrnwechsel)6 Monate nach der ÄnderungTarifanpassung ohne Risikoprüfung und Wartezeit (§ 199 Abs. 2 VVG)
Geburt eines Kindes2 Monate nach der GeburtKindernachversicherung ohne Zuschlag und Wartezeit (§ 198 VVG)
Pauschale Beihilfe Baden-Württemberg5 Monate (Ausschlussfrist)Wahl der pauschalen Beihilfe
Pauschale Beihilfe Niedersachsen1 Jahr (Ausschlussfrist)Wahl der pauschalen Beihilfe

Die Öffnungsaktion gilt, wenn Ihr Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses beim Versicherer eingeht – als Beamter auf Widerruf oder auf Probe, aber nur einmal (PKV-Verband, Stand Januar 2026). Wer Vorerkrankungen hat, sollte diese Frist auf keinen Fall verstreichen lassen – Einzelheiten stehen auf der Seite Öffnungsaktion der PKV für Beamte. Ihr persönliches Datum mit Kalender-Erinnerung berechnet der Fristen-Rechner.

Familie: Partner und Kinder in der PKV

In der PKV braucht jede Person einen eigenen Vertrag – anders als in der GKV, wo Partner ohne Einkommen und Kinder beitragsfrei familienversichert sind. Die Beihilfe gleicht das zum Teil aus:

  • Kinder erhalten in der Regel 80 % Beihilfe; versichert werden 20 %. Veröffentlichte Beispiele liegen bei rund 50 bis 60 € im Monat. Wird das Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt rückwirkend angemeldet, darf der Versicherer weder Risikozuschlag noch Wartezeit verlangen (§ 198 VVG). Mehr auf der Seite Beihilfe für Kinder.
  • Ehe- und Lebenspartner erhalten 70 % Beihilfe, wenn ihre Einkünfte unter der Grenze des Dienstherrn liegen – je nach Land zwischen 12.000 € (Bremen) und 24.696 € (Hessen). Liegen sie darüber, braucht der Partner eine eigene Vollversicherung oder bleibt gesetzlich versichert. Details: Beihilfe für Ehepartner.
  • Zwei Kinder erhöhen in den meisten Ländern auch Ihren eigenen Satz auf 70 %. Dann können Sie Ihren Tarif nach § 199 Abs. 2 VVG auf 30 % reduzieren – der Beitrag sinkt.
  • Gemischte Familien: Ist ein Elternteil privat versichert und verdient mehr als der gesetzlich versicherte Partner und über 6.450 € im Monat (2026), sind die Kinder in der GKV nicht beitragsfrei familienversichert (§ 10 Abs. 3 SGB V).

Anwärter, Referendare, Heilfürsorge: die Sonderfälle

Anwärter und Referendare sind meist Beamte auf Widerruf mit 50 % Beihilfe. Für sie gibt es befristete Ausbildungstarife ohne gesetzlichen 10-%-Zuschlag, die meist 70 bis 150 € im Monat kosten. Ein Versicherer-Beispiel: 72,34 € für eine 19-jährige Anwärterin mit Bundesbeihilfe, 352,24 € für einen 27-jährigen Beamten (Allianz, Mai 2026) – der Sprung bei der Verbeamtung auf Probe ist normal. Wichtig: Rechtsreferendare stehen in den meisten Ländern in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und sind gesetzlich pflichtversichert. Mehr im Bereich Anwärter und Referendare.

Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr und teils Feuerwehr erhalten im Dienst freie Heilfürsorge statt Beihilfe. Im Ruhestand gilt aber Beihilfe, meist 70 %. Wer sich dann privat versichern will, sollte früh eine Anwartschaft abschließen; über die Öffnungsaktion ist das innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der Heilfürsorge zu erleichterten Bedingungen möglich. Mehr unter Heilfürsorge: privat oder gesetzlich?

Wenn sich etwas ändert: Beihilfesatz, Dienstherr, Ruhestand

Die Krankenversicherung von Beamten ist kein einmaliger Abschluss. Jeder Statuswechsel kann den Beihilfesatz verändern – und damit den Teil, den Ihr Tarif tragen muss:

  • Zweites Kind, Elternzeit, Ruhestand: Der Satz steigt meist auf 70 %. Die Anpassung des Tarifs müssen Sie innerhalb von sechs Monaten beantragen.
  • Dienstherrnwechsel: Wechseln Sie vom Land zum Bund oder in ein anderes Land, gilt dessen Beihilferecht – mit anderen Sätzen, Einkommensgrenzen und Lücken. Was zu prüfen ist, erklärt der Ratgeber Dienstherrnwechsel und Beihilfe.
  • Pensionierung: Die Beihilfe steigt für Versorgungsempfänger meist auf 70 %; Details auf der Seite Beihilfe für Pensionäre.
  • Beitragsanpassungen: Auch Beamtentarife werden angepasst, wenn die Leistungsausgaben steigen. Wie Sie eine Erhöhung einordnen und welche Möglichkeiten es gibt, erklärt PKV-Beitragsbrief.de zu Beitragserhöhungen.

Fünf typische Fehler bei der PKV für Beamte

Öffnungsaktion verpasst

Die sechs Monate laufen ab Beginn des Beamtenverhältnisses, nicht ab dem ersten Gehalt. Danach gilt die normale Gesundheitsprüfung.

Falscher Erstattungssatz

Ein 50-%-Tarif bei 70 % Beihilfe kostet unnötig Geld; ein 30-%-Tarif bei 50 % Beihilfe hinterlässt eine Lücke.

Satzänderung nicht gemeldet

Die Anpassung nach § 199 VVG ist kein Automatismus. Wer die sechs Monate verstreichen lässt, braucht für mehr Schutz eine Gesundheitsprüfung.

Pauschale Beihilfe vorschnell gewählt

In den meisten Ländern unwiderruflich – und danach ist die Öffnungsaktion ausgeschlossen. Erst rechnen, dann beantragen.

Lücken der Beihilfe übersehen

Wahlleistungen, Brillen, Zahnersatz oder Heilpraktiker: Was die Beihilfe Ihres Landes nicht trägt, bleibt ohne Ergänzung an Ihnen hängen. Das gilt auch auf Reisen: Außerhalb der EU zahlt die Beihilfe oft nur bis zu den Inlandskosten und keinen Rücktransport – siehe Auslandskrankenversicherung für Beamte.

So gehen Sie vor: in vier Schritten zur passenden PKV

1. Beihilfesatz klären

Für Sie, Ihren Partner und Ihre Kinder – nach dem Recht Ihres Dienstherrn. Der kostenlose Beihilfe-Check zeigt es in 60 Sekunden.

2. Fristen notieren

Öffnungsaktion, ggf. pauschale Beihilfe, Kindernachversicherung – mit dem Datum aus Ihrer Urkunde.

3. Systemfrage beantworten

GKV oder PKV – in Ländern mit pauschaler Beihilfe mit einer Rechnung für Ihre ganze Familie.

4. Tarife vergleichen

Beihilfekonforme Tarife mehrerer Versicherer nach festen Kriterien – erst unverbindlich anfragen, dann einen Antrag stellen.

Auf Wunsch vergleichen spezialisierte Experten aus unserem Partnernetzwerk (Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d GewO) beihilfekonforme Tarife mehrerer Versicherer. Gesundheitsangaben gehören dabei in das vertrauliche Beratungsgespräch, nicht in ein Online-Formular. Und wenn die Rechnung für Sie „GKV“ lautet, gehört das genauso zum Ergebnis.

Häufige Fragen

Wie funktioniert die PKV bei Beamten?

Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn Beihilfe: Er erstattet einen festen Prozentsatz der Krankheitskosten, beim Bund und in den meisten Ländern 50 % für aktive Beamte, 70 % mit zwei Kindern und im Ruhestand, 80 % für Kinder. Den Rest deckt ein beihilfekonformer Restkostentarif der PKV. Sie reichen jede Rechnung bei beiden ein und bekommen zusammen bis zu 100 % erstattet.

Wovon hängt der PKV-Beitrag als Beamter ab?

Vor allem von Eintrittsalter, Beihilfesatz und Leistungsumfang. Zur Orientierung: Mit 50 % Beihilfe und Eintrittsalter 30 lagen die von Stiftung Warentest geprüften Tarifkombinationen bei 250 bis 396 € (Finanztest 3/2025). Der PKV-Verband nennt für Erwachsene in Beihilfetarifen durchschnittlich 239 € (2024). Anwärtertarife kosten meist 70 bis 150 €, Kinder mit 80 % Beihilfe rund 50 bis 60 €, die Pflegepflichtversicherung typischerweise 30 bis 70 €.

Lohnt sich die PKV für Beamte?

Für die meisten Beamten ja, weil der Dienstherr zur gesetzlichen Krankenversicherung keinen Arbeitgeberanteil zahlt – außer in den Ländern mit pauschaler Beihilfe. Ohne Zuschuss kostet die GKV schnell 600 bis 1.000 € im Monat. Mit pauschaler Beihilfe kann die GKV für Familien mit nicht berufstätigem Partner und Kindern günstiger sein.

Müssen Beamte privat krankenversichert sein?

Nein. Beamte sind in der GKV versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V), müssen aber krankenversichert sein. Sie können sich privat versichern oder – mit Beitrittsrecht – freiwillig gesetzlich. Ohne pauschale Beihilfe zahlen sie den GKV-Beitrag dann allein.

Zuerst Beihilfe oder PKV einreichen?

Eine feste Reihenfolge schreiben die Beihilfevorschriften nicht vor; Sie können die Rechnung auch zeitgleich bei beiden einreichen. Erstattet Ihr Tarif einen festen Prozentsatz, müssen Sie der Beihilfestelle beim Bund keine PKV-Abrechnung nachweisen (§ 48 Abs. 2 BBhV); Belege genügen dort als Kopie oder Foto in der App „Beihilfe Bund“. Der PKV-Verband beschreibt als üblichen Ablauf: erst Beihilfe, dann den Rest beim Versicherer. Achten Sie auf die Fristen – beim Bund drei Jahre ab Rechnungsdatum (§ 54 BBhV), in Niedersachsen ein Jahr – und auf eine mögliche Beitragsrückerstattung, wenn Sie kleinere Rechnungen nur bei der Beihilfe einreichen.

Was zahlt ein Beamter, wenn er gesetzlich versichert ist?

Den vollen Beitrag allein: 14,0 % plus Zusatzbeitrag (2026 im Durchschnitt 2,9 %) auf alle Einnahmen bis 5.812,50 € im Monat – höchstens 982,31 € –, dazu den halben Pflegebeitrag. In Ländern mit pauschaler Beihilfe übernimmt der Dienstherr die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags.

Quellen

  1. § 46 BBhV – Bemessung der Beihilfe
  2. § 48 BBhV – Begrenzung der Beihilfe (Nachweis bei Prozenttarifen)
  3. § 54 BBhV – Antragsfrist
  4. Bundesverwaltungsamt: Beihilfe-App „Beihilfe Bund“ – Stand 14.09.2026
  5. PKV-Serviceportal: Wie funktioniert die private Krankenversicherung für Beamte? – Stand 08/2024
  6. NLBV: Informationsblatt zur Beihilfe für neue Versorgungsempfänger (Vordruck 2719c, Antragsfrist) – Stand 01.12.2025
  7. Stiftung Warentest: Private Krankenversicherung im Vergleich (Finanztest 3/2025) – 19.02.2025
  8. PKV-Verband: Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte
  9. PKV-Verband: PKV-Beiträge im Alter (Durchschnittsbeiträge Beihilfetarife)
  10. PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV für Beamte (Öffnungsaktion) – Stand Januar 2026
  11. PKV-Verband: Entscheidungshilfe „Individuelle oder pauschale Beihilfe?“ – Oktober 2025
  12. § 199 VVG – Beihilfeempfänger
  13. § 198 VVG – Kindernachversicherung
  14. § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit
  15. Statistisches Bundesamt: Beschäftigte des öffentlichen Dienstes nach Beschäftigungsbereichen – Stichtag 30.06.2025
  16. Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 455 – Pensionärinnen und Pensionäre – 17.12.2025
  17. KMK: Einstellung von Lehrkräften 2025 (Dokumentation 250)
  18. PKV-Verband: Zahlenbericht 2024
  19. HUK-COBURG: Private Krankenversicherung für Beamte (Beitragsbeispiele) – Datenstand 01/2026
  20. Allianz: Private Krankenversicherung für Beamte (Beitragsbeispiele) – Stand Mai 2026
Redaktion Beihilfe-Rechner.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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