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PKV für Polizeianwärter: Heilfürsorge oder Beihilfe in der Ausbildung – und die Anwartschaft

Als Polizeianwärterin oder Polizeianwärter brauchen Sie in den meisten Ländern keine klassische Krankenversicherung – die freie Heilfürsorge übernimmt Ihre Behandlung. Trotzdem gibt es zwei Dinge, die Sie in den ersten Monaten erledigen sollten. Und in einigen Ländern gilt ganz anderes.

Redaktion Beihilfe-Rechner.de Aktualisiert am 12. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Heilfürsorge oder Beihilfe: was Polizeianwärter je Land erhalten
  2. Polizeianwärter mit Heilfürsorge: was Sie trotzdem brauchen
  3. Warum die Anwartschaft für Polizeianwärter so wichtig ist
  4. Die 6-Monats-Frist: ab wann sie für Polizeianwärter läuft
  5. Polizeianwärter mit Beihilfe: Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Bayern
  6. Heilfürsorge ablehnen? Nur nach gründlicher Rechnung
  7. Nach der Ausbildung: wie es weitergeht
  8. Checkliste für Polizeianwärter
Das Wichtigste in Kürze
  • Polizeianwärter erhalten in den meisten Ländern und bei der Bundespolizei freie Heilfürsorge; in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland gilt Beihilfe, in Bayern Heilfürsorge nur für die Bereitschaftspolizei in Ausbildung mit Gemeinschaftsunterkunft (Stand Oktober 2026).
  • Auch mit Heilfürsorge ist eine private Pflegepflichtversicherung Pflicht (§ 23 Abs. 4 SGB XI); ein Anbieter nennt Beiträge ab 33 € im Monat je nach Alter.
  • Mit dem Ruhestand endet die Heilfürsorge, dann gilt meist 70 % Beihilfe – die restlichen 30 % müssen privat versichert werden.
  • Über die Öffnungsaktion lässt sich für Heilfürsorgeberechtigte nur eine Anwartschaft abschließen, und zwar innerhalb von sechs Monaten ab Beginn des Heilfürsorgeanspruchs (PKV-Verband, Stand Januar 2026).

PKV für Polizeianwärter heißt in den meisten Ländern nicht Restkostentarif, sondern Anwartschaft: Bundespolizei und die meisten Länder gewähren in der Ausbildung freie Heilfürsorge, Pflicht ist dann nur die private Pflegepflichtversicherung. Die Anwartschaft sichert den Gesundheitszustand für die spätere Beihilfe – über die Öffnungsaktion nur innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der Heilfürsorge. In Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland gilt dagegen Beihilfe (Stand Oktober 2026).

Heilfürsorge oder Beihilfe: was Polizeianwärter je Land erhalten

Ob Sie in der Ausbildung Heilfürsorge oder Beihilfe bekommen, entscheidet Ihr Dienstherr. Die Unterschiede sind groß – von der Heilfürsorge ab dem ersten Tag bis zur Beihilfe von 70 %.

Krankenversorgung von Polizeianwärtern nach Dienstherr; Quellen: BBesG, Landesbeamten- und Besoldungsgesetze, Heilfürsorgestellen und Polizei Hessen laut Faktenblatt; Stand 10.10.2026. „Ausbildung nicht belegt“ = Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte belegt, für Anwärter nicht ausdrücklich.
DienstherrIn der AusbildungHinweis
Bund (Bundespolizei)freie Heilfürsorgein Ausbildung und Dienst, kein Wahlrecht (§ 70 Abs. 2 BBesG)
Baden-Württembergfreie Heilfürsorgeinklusive Anwärter, kein Besoldungsabzug
BayernHeilfürsorge nur Bereitschaftspolizei in Ausbildung mit Gemeinschaftsunterkunftübrige Polizei: Beihilfe
BerlinHeilfürsorge nur Anwärter Laufbahngruppe 1.2Laufbahngruppe 2.1: Beihilfe
Brandenburgfreie HeilfürsorgeVerzicht möglich, aber nicht für Beamte auf Widerruf (§ 114 Abs. 3 LBG)
Bremenfreie Heilfürsorgeauch in der Ausbildung (Sekundärquelle)
Hamburgfreie Heilfürsorgeim Vorbereitungsdienst ohne Anrechnung auf die Bezüge
HessenBeihilfe, laut Polizei Hessen mindestens 70 %ältere Quellen nennen Heilfürsorge – widersprüchlich
Mecklenburg-Vorpommernfreie HeilfürsorgeAusbildung laut Sekundärquelle
Niedersachsenfreie Heilfürsorge (Polizeivollzug)auch in der Ausbildung (Anwärterbezüge gelten als Besoldung, § 2 NBesG); Anrechnung 1,3 % des Grundgehalts
Nordrhein-Westfalenfreie Heilfürsorge, solange Besoldung zusteht (§ 1 FHVOPol)dazu ergänzende Beihilfe
Rheinland-PfalzBeihilfeHeilfürsorge nur Bestandsschutz (Stichtag 30.09.2017)
SaarlandBeihilfeSekundärquelle
Sachsenfreie Heilfürsorgein und nach der Ausbildung
Sachsen-Anhaltfreie Heilfürsorgein Ausbildung und Dienst; Ablehnung binnen 6 Monaten möglich
Schleswig-Holsteinfreie Heilfürsorgein und nach der Ausbildung, mit Anrechnung auf die Besoldung
Thüringenfreie Heilfürsorge nur im Vorbereitungsdienstdanach Beihilfe

Den Stand für aktive Polizeibeamte – mit Ruhestand und Familie – zeigt die Seite Krankenversicherung bei der Polizei.

Polizeianwärter mit Heilfürsorge: was Sie trotzdem brauchen

Freie Heilfürsorge heißt: Der Dienstherr übernimmt Ihre ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Krankenhaus, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, meist als Sachleistung. Eine Krankenversicherung für sich selbst brauchen Sie im Dienst nicht; die gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung gilt für Heilfürsorgeberechtigte im Umfang ihres Anspruchs nicht (§ 193 Abs. 3 VVG). Drei Dinge bleiben aber:

Pflegepflichtversicherung

Pflicht auch für Heilfürsorgeberechtigte, die nicht in der sozialen Pflegeversicherung sind (§ 23 Abs. 4 SGB XI). Ein Anbieter nennt ab 33 € im Monat je nach Alter.

Anwartschaft

Sichert Ihren heutigen Gesundheitszustand für die Zeit, in der Beihilfe gilt. Über die Öffnungsaktion nur in den ersten sechs Monaten.

Familie

Partner und Kinder sind nicht über die Heilfürsorge versorgt; sie erhalten Beihilfe und brauchen einen eigenen Schutz.

Dazu kommen Leistungen, die die Heilfürsorge nicht oder nur begrenzt trägt – etwa Wahlleistungen im Krankenhaus oder Behandlungen auf privaten Auslandsreisen. Bei der Bundespolizei werden Kosten im Ausland bei privaten Aufenthalten nur bis zur Höhe einer Inlandsbehandlung übernommen (§§ 16, 17 BPolHfV). Ob ein Zusatzschutz dafür sinnvoll ist, hängt vom Land ab; in NRW etwa zahlt eine ergänzende Beihilfe zu Wahlleistungen, Heilpraktiker und Zahnersatz.

Warum die Anwartschaft für Polizeianwärter so wichtig ist

Die Heilfürsorge endet spätestens mit dem Ruhestand. Dann erhalten Sie als Versorgungsempfänger in der Regel 70 % Beihilfe, und die restlichen 30 % müssen privat versichert werden – mit dem Gesundheitszustand, den Sie dann haben. Nach Jahrzehnten im Einsatz- und Schichtdienst kann ein normaler Antrag mit Gesundheitsprüfung schwierig oder teuer sein. Auch vorher kann die Heilfürsorge enden: bei Entlassung, bei einem Wechsel zu einem Dienstherrn mit Beihilfe oder in Ländern, in denen sie nur in der Ausbildung gilt, wie Thüringen.

Die Anwartschaft löst das Problem: Sie zahlen einen kleinen Beitrag, und der Versicherer verpflichtet sich, Sie später zu den Bedingungen von heute aufzunehmen. Laut PKV-Verband gilt die Öffnungsaktion für Polizeibeamte mit Heilfürsorge – einschließlich Bundespolizei – nur als Anwartschaftsversicherung, und zwar innerhalb von sechs Monaten ab Begründung des Heilfürsorgeanspruchs, „nicht erst nach Ende der aktiven Dienstzeit“. Die günstigen Bedingungen gelten dann auch für den späteren Vollschutz beim selben Versicherer.

Kleine und große Anwartschaft im Vergleich; Quellen: PKV-Verband (Stand 01/2026), Versichererangaben laut Faktenblatt; Stand 10.10.2026. Euro-Werte großer Anwartschaften: keine belastbare Quelle.
VarianteWas sie sichertKosten (Beispiel)
Kleine AnwartschaftGesundheitszustand bei Abschluss – später keine neue Gesundheitsprüfungab 1 € im Monat bei einem Anbieter (dbv.de); GdP-Rahmenanwartschaft für Mitglieder in der Ausbildung beitragsfrei (Verbandsangabe)
Große Anwartschaftzusätzlich das Eintrittsalter – Alterungsrückstellungen werden aufgebaut, späterer Beitrag niedrigerdeutlich teurer; Höhe nur per Angebot
PflegepflichtversicherungPflicht neben der Heilfürsorge (§ 23 Abs. 4 SGB XI)ab 33 € im Monat je nach Alter (dbv.de)

Welche Variante passt, hängt davon ab, wie lange Sie voraussichtlich Heilfürsorge erhalten und wie sicher Ihr Weg im Polizeidienst ist. Ausführlich erklärt das die Seite Anwartschaft für Heilfürsorge-Berechtigte.

Die 6-Monats-Frist: ab wann sie für Polizeianwärter läuft

Die Frist beginnt mit dem Anspruch auf Heilfürsorge, also in der Regel mit dem Beginn des Beamtenverhältnisses auf Widerruf. Wer am 1. September 2026 eingestellt wurde, sollte den Antrag vorsichtig gerechnet bis zum 28. Februar 2027 beim Versicherer haben; bei einer Einstellung am 1. Oktober 2026 bis zum 31. März 2027. Maßgeblich ist der Eingang des Antrags. Ihr Datum berechnet der Fristen-Rechner – wählen Sie dort den Beginn Ihres Beamtenverhältnisses.

Thüringen und Berlin: Heilfürsorge nur in der AusbildungIn Thüringen gilt Heilfürsorge nur im Vorbereitungsdienst, in Berlin nur für Anwärter der Laufbahngruppe 1.2. Danach folgt Beihilfe – und damit braucht es schon wenige Jahre später einen Restkostentarif. Eine Anwartschaft über die Öffnungsaktion ist hier besonders wertvoll.

Polizeianwärter mit Beihilfe: Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Bayern

Wo Polizeianwärter Beihilfe erhalten, gelten dieselben Regeln wie für andere Anwärter: versicherungsfrei in der GKV, Beihilfe, Rest privat – meist in einem Anwärtertarif für laut Beispielen 70 bis 150 € im Monat. In Hessen gewährt das Land laut Polizei Hessen „je nach Familienstand“ eine Beihilfe von mindestens 70 %; das entspricht dem einheitlichen Anwärtersatz der Hessischen Beihilfenverordnung. Sie versichern dann nur 30 % privat. In Bayern erhalten Polizeibeamte außerhalb der Bereitschaftspolizei in Ausbildung Beihilfe von 50 %, ebenso in Rheinland-Pfalz und im Saarland.

Für diese Anwärter gilt die Öffnungsaktion wie für alle Beamten auf Widerruf – für einen echten Restkostentarif, nicht nur für eine Anwartschaft. Die Grundlagen stehen auf der Seite PKV für Beamtenanwärter, die Kosten im Ratgeber PKV-Kosten für Anwärter und als Bandbreite im Rechner PKV-Kosten für Beamte.

Heilfürsorge ablehnen? Nur nach gründlicher Rechnung

Einige Länder erlauben, auf die Heilfürsorge zu verzichten und stattdessen Beihilfe zu wählen – meist unwiderruflich. Hamburg sieht eine unwiderrufliche Ablehnung vor, Niedersachsen einen unwiderruflichen Verzicht, Sachsen-Anhalt ein Ablehnungsrecht binnen sechs Monaten. In Brandenburg ist der Verzicht für Beamte auf Widerruf ausdrücklich ausgeschlossen (§ 114 Abs. 3 LBG). In Hamburg und Niedersachsen wird die Heilfürsorge auf die Besoldung angerechnet (1,4 % bzw. 1,3 % des Grundgehalts); in Hamburg gilt im Vorbereitungsdienst keine Anrechnung.

Ein Verzicht bedeutet: Beihilfe statt Heilfürsorge, eigener Restkostentarif ab sofort. Das kann sich rechnen, wenn ohnehin die Familie privat versichert wird – es ist aber eine Entscheidung für das ganze Berufsleben. Lassen Sie sie nicht in den ersten Ausbildungswochen nebenbei fallen.

Nach der Ausbildung: wie es weitergeht

In den meisten Ländern und bei der Bundespolizei bleibt die freie Heilfürsorge nach der Ausbildung bestehen – solange Ihnen Besoldung zusteht. Die Anwartschaft läuft dann einfach weiter. Anders in Thüringen und für Berliner Anwärter der Laufbahngruppe 1.2: Dort wechseln Sie nach dem Vorbereitungsdienst in die Beihilfe und müssen die Anwartschaft in einen Restkostentarif umwandeln. Genau dafür ist sie gedacht – der Versicherer nimmt Sie dann zu den gesicherten Bedingungen auf.

Spätestens im Ruhestand endet die Heilfürsorge überall. Als Versorgungsempfänger erhalten Sie in der Regel 70 % Beihilfe, in Bremen 60 % plus 5 Punkte je berücksichtigungsfähigem Angehörigen, in Hessen den Familiensatz plus 10 Punkte. Planen Sie die Umwandlung der Anwartschaft rechtzeitig vor dem Ruhestandsbeginn. Was dabei zu beachten ist, beschreibt die Seite Polizei: Krankenversicherung in der Pension.

Checkliste für Polizeianwärter

  • Klären: Heilfürsorge oder Beihilfe in Ihrer Ausbildung? (Tabelle oben, im Zweifel bei der Einstellungsbehörde)
  • Pflegepflichtversicherung abschließen – auch mit Heilfürsorge Pflicht.
  • Anwartschaft über die Öffnungsaktion innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der Heilfürsorge beantragen; kleine oder große Variante bewusst wählen.
  • Bei Beihilfe statt Heilfürsorge: Anwärtertarif mit Umstellungsregel, Öffnungsaktion bei Bedarf.
  • Partner und Kinder: Beihilfe prüfen, eigene Fristen notieren.

Satz, Frist und Länderregeln für Ihre Lage zeigt der kostenlose Beihilfe-Check in 60 Sekunden – wählen Sie dort „Polizei, Bundeswehr, Feuerwehr (Heilfürsorge)“. Alles zur Öffnungsaktion finden Sie auf der eigenen Seite.

Häufige Fragen

Brauchen Polizeianwärter eine private Krankenversicherung?

In Ländern mit freier Heilfürsorge nicht für die eigene Behandlung im Dienst – die übernimmt der Dienstherr. Pflicht ist aber eine private Pflegepflichtversicherung (§ 23 Abs. 4 SGB XI), und sinnvoll ist eine Anwartschaft für die spätere Beihilfe-Zeit. In Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland erhalten Polizeianwärter Beihilfe und brauchen einen Restkostentarif.

Haben Polizeianwärter in allen Ländern Heilfürsorge?

Nein. Bei der Bundespolizei und in den meisten Ländern ja; in Bayern nur die Bereitschaftspolizei in Ausbildung mit Gemeinschaftsunterkunft, in Berlin nur Anwärter der Laufbahngruppe 1.2 und in Thüringen nur im Vorbereitungsdienst. In Hessen gilt laut Polizei Hessen Beihilfe von mindestens 70 %, in Rheinland-Pfalz und im Saarland ebenfalls Beihilfe.

Was kostet eine Anwartschaft für Polizeianwärter?

Ein Versicherer bewirbt eine Anwartschaft für Heilfürsorgeberechtigte ab 1 € im Monat, dazu kommt die Pflegepflichtversicherung ab 33 € je nach Alter (dbv.de, abgerufen 10.10.2026). Große Anwartschaften, die auch das Eintrittsalter sichern, kosten mehr; dafür gibt es keine belastbaren Durchschnittswerte.

Bis wann muss ich als Polizeianwärter die Anwartschaft abschließen?

Über die Öffnungsaktion innerhalb von sechs Monaten ab Beginn des Heilfürsorgeanspruchs – nicht erst vor dem Ruhestand (PKV-Verband, Stand Januar 2026). Danach ist eine Anwartschaft nur noch mit normaler Gesundheitsprüfung möglich.

Sind Familienangehörige von Polizeianwärtern über die Heilfürsorge versichert?

Nein. Heilfürsorge gilt nur für die Beamtin oder den Beamten selbst. Partner und Kinder erhalten Beihilfe – Partner nur unter der Einkommensgrenze des Dienstherrn – und brauchen einen eigenen Restkostentarif oder bleiben in der GKV.

Quellen

  1. PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV für Beamte (Broschüre) – Stand Januar 2026
  2. § 23 SGB XI – Versicherungspflicht in der privaten Pflegeversicherung
  3. § 70 BBesG – Heilfürsorge (Bundespolizei)
  4. § 114 LBG Brandenburg – Freie Heilfürsorge
  5. Polizei Hessen: Karriere-FAQ (Beihilfe) – abgerufen 10.10.2026
  6. Art. 96 BayBesG – Heilfürsorge
  7. Berlin, Hauptstadtjugendvertretung: Ausweitung der freien Heilfürsorge
  8. NLBV: Allgemeines zur Heilfürsorge
  9. Rechnungshof Rheinland-Pfalz: Beratende Äußerung Heilfürsorge
  10. DBV: Anwartschaft für Heilfürsorgeberechtigte (Versichererangabe) – abgerufen 10.10.2026
  11. GdP Sachsen: Broschüre Polizeianwärter – Sicherheit & Vorsorge
Redaktion Beihilfe-Rechner.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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