Heilfürsorge

Krankenversicherung Polizei NRW: Heilfürsorge, ergänzende Beihilfe, Familie, Ruhestand

Nordrhein-Westfalen hat eine Besonderheit, die viele Polizistinnen und Polizisten nicht kennen: Neben der freien Heilfürsorge gibt es eine ergänzende Beihilfe. Diese Seite erklärt beides – mit den Regeln der Bezirksregierung Münster, Stand Januar 2026.

Redaktion Beihilfe-Rechner.de Aktualisiert am 10. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (10 Abschnitte)
  1. Freie Heilfürsorge der Polizei NRW: was sie umfasst
  2. Die ergänzende Beihilfe: wo NRW über die Heilfürsorge hinausgeht
  3. Beispielrechnung: Zweibettzimmer und Chefarzt
  4. PKV Polizei NRW: was privat zu versichern ist
  5. Kommissaranwärter in NRW
  6. Familie: Ehepartner und Kinder von Polizisten in NRW
  7. Ruhestand: von der Heilfürsorge zur Beihilfe
  8. Die Anwartschaft für Polizisten in NRW
  9. Wechsel aus NRW: was sich ändert
  10. Checkliste für die Polizei NRW
Das Wichtigste in Kürze
  • Polizeivollzugsbeamte in NRW haben Anspruch auf freie Heilfürsorge (§ 112 Abs. 2 LBG NRW, FHVOPol), solange ihnen Besoldung zusteht; Zuzahlungen nach dem SGB V fallen dabei nicht an (§ 2 Abs. 2 FHVOPol).
  • Zusätzlich erhalten sie ergänzende Beihilfe nach der BVO NRW, etwa für Chefarzt und Zweibettzimmer (abzüglich 10 bzw. 15 € je Tag, höchstens 20 Tage oder 500 € im Jahr), Heilpraktiker, Zahnersatz und Implantate (Bezirksregierung Münster, Stand 30.01.2026).
  • Für Brillen gibt es keine Beihilfe, mit Ausnahme des Gestells bis 70 €; Hilfsmittel stellt die Heilfürsorge als Sachleistung.
  • Im Ruhestand endet die Heilfürsorge, es gilt Beihilfe von 70 %; eine pauschale Beihilfe gibt es in NRW nicht.

Die Krankenversicherung der Polizei in NRW ruht auf zwei Säulen: freie Heilfürsorge nach § 112 Abs. 2 LBG NRW und der FHVOPol – als Sachleistung, ohne Zuzahlungen nach dem SGB V – und eine ergänzende Beihilfe für Leistungen außerhalb der Heilfürsorge, etwa Wahlleistungen im Krankenhaus, Heilpraktiker und Zahnersatz. Pflicht ist eine Pflegepflichtversicherung. Im Ruhestand gilt 70 % Beihilfe; eine pauschale Beihilfe gibt es in NRW nicht (Stand Oktober 2026).

Freie Heilfürsorge der Polizei NRW: was sie umfasst

Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte in Nordrhein-Westfalen haben nach § 112 Abs. 2 LBG NRW in Verbindung mit der Polizei-Heilfürsorgeverordnung (FHVOPol) Anspruch auf freie Heilfürsorge, solange ihnen Besoldung zusteht. Sie umfasst laut Bezirksregierung Münster alle zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Polizeidienstfähigkeit notwendigen und angemessenen Aufwendungen, insbesondere:

  • vorbeugende Gesundheitsfürsorge,
  • ärztliche Behandlung einschließlich Psychotherapie im Krankheitsfall,
  • zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz,
  • Krankenhausbehandlung (allgemeine Krankenhausleistungen) und medizinische Rehabilitation,
  • Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel,
  • Behandlung im Ausland im Rahmen des § 11 FHVOPol und Fahrtkosten nach § 12 FHVOPol,
  • Betreuung bei Schwangerschaft und Entbindung einer Polizeivollzugsbeamtin.

Der Umfang richtet sich nach dem SGB V, soweit die FHVOPol nichts anderes bestimmt – die Regeln über Kostenbeteiligungen und Zuzahlungen gelten aber nicht (§ 2 Abs. 2 FHVOPol). Die ambulante Versorgung regelt ein Vertrag des Landes mit den Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe; es gelten die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses. Leistungen der Heilfürsorge sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Die ergänzende Beihilfe: wo NRW über die Heilfürsorge hinausgeht

Das Besondere in NRW: Polizeivollzugsbeamte gehören zugleich zum beihilfeberechtigten Personenkreis (§ 1 BVO NRW), und zwar vom Tag der Ernennung bis zur Beendigung des Beamtenverhältnisses. Beihilfe gibt es dann für das, was die Heilfürsorge nicht leistet. Die Bezirksregierung Münster nennt unter anderem:

Ergänzende Beihilfe für Polizeivollzugsbeamte in NRW neben der freien Heilfürsorge; Quelle: Bezirksregierung Münster, Dezernat 23, Stand 30.01.2026; BVO NRW.
LeistungErgänzende Beihilfe
Wahlleistungen im Krankenhaus (Zweibettzimmer, Chefarzt)Mehrkosten gegenüber der Heilfürsorge; Abzug 10 € je Tag Chefarzt und 15 € je Tag Zweibettzimmer, höchstens 20 Tage oder 500 € im Kalenderjahr
Privatärztliche und privatzahnärztliche BehandlungMehraufwendungen gegenüber den fiktiven Leistungen der Heilfürsorge
Heilpraktiker, Osteopathenbeihilfefähig nach BVO NRW
Zahnersatz einschließlich Implantaten, Inlays, Composite-FüllungenMehrkosten über der Heilfürsorge; Material- und Laborkosten zu 70 %
Familien- und Haushaltspflegekraft, Mutter-/Vater-Kind-Kurenbeihilfefähig
Künstliche Befruchtung, Säuglings- und Kleinkindausstattungbeihilfefähig nach BVO NRW
Sehhilfennur Brillengestell bis 70 €; Gläser und Hilfsmittel als Sachleistung der Heilfürsorge
Berücksichtigungsfähige AngehörigeBeihilfe nach BVO NRW (Heilfürsorge gilt für sie nicht)

Wichtig: Beihilfe erstattet immer nur den Anteil Ihres Bemessungssatzes an den beihilfefähigen Kosten – für aktive Beamte in NRW 50 %, mit zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %. Bei Wahlleistungen und Zahnersatz bleibt also auch nach der ergänzenden Beihilfe ein Eigenanteil. Wer ihn absichern möchte, braucht einen privaten Zusatzbaustein. Hilfsmittel mit Festbetrag übernimmt die Heilfürsorge bis zu dieser Höhe; dafür gibt es keine zusätzliche Beihilfe.

Die Beihilfe beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle; in NRW sind das je nach Behörde unter anderem die Bezirksregierungen. Nutzen Sie statt eines Vertragsarztes einen Nichtvertragsarzt, sind die Kosten laut Bezirksregierung Münster nur unter Anrechnung der fiktiven Leistungen der Heilfürsorge beihilfefähig – heben Sie deshalb alle Rechnungen und Belege der Heilfürsorge auf.

Beispielrechnung: Zweibettzimmer und Chefarzt

Wie viel die ergänzende Beihilfe bei Wahlleistungen tatsächlich bringt, zeigt eine Modellrechnung. Angenommen, ein Krankenhausaufenthalt von fünf Tagen verursacht durch Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer beihilfefähige Mehrkosten von 1.000 € gegenüber der Heilfürsorge. Der Polizeibeamte ist alleinstehend, sein Bemessungssatz beträgt 50 %.

Modellrechnung ergänzende Beihilfe bei Wahlleistungen, Polizei NRW; angenommene Mehrkosten 1.000 €, Bemessungssatz 50 %, Abzüge laut Bezirksregierung Münster (Stand 30.01.2026). Eigene Berechnung, kein Bescheid.
SchrittBetrag
Beihilfefähige Mehrkosten (Annahme)1.000,00 €
Beihilfe 50 %500,00 €
Abzug Chefarzt 5 × 10 €−50,00 €
Abzug Zweibettzimmer 5 × 15 €−75,00 €
Ausgezahlte Beihilfe375,00 €
Eigenanteil des Beamten625,00 €

Die ergänzende Beihilfe ist also ein echter Vorteil – ersetzt aber keinen Zusatzschutz. Wer Wahlleistungen regelmäßig nutzen möchte, kann den Eigenanteil privat absichern. Mit zwei berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der Bemessungssatz auf 70 %, der Eigenanteil sinkt entsprechend. Die Abzüge je Tag bleiben gleich und sind auf höchstens 20 Tage oder 500 € im Kalenderjahr begrenzt – bei längeren oder wiederholten Aufenthalten wirkt diese Obergrenze zu Ihren Gunsten.

PKV Polizei NRW: was privat zu versichern ist

Pflicht: Pflegepflichtversicherung

Auch Heilfürsorgeberechtigte müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen (§ 23 Abs. 4 SGB XI). Ein Anbieter nennt ab 33 € im Monat je nach Alter.

Empfohlen: Anwartschaft

Für den Ruhestand mit 70 % Beihilfe. Über die Öffnungsaktion nur innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der Heilfürsorge.

Optional: Zusatzbaustein

Für den Eigenanteil bei Wahlleistungen und Zahnersatz, den die ergänzende Beihilfe nicht trägt.

Familie: eigener Schutz

Partner und Kinder erhalten Beihilfe nach BVO NRW und brauchen einen Restkostentarif – oder bleiben in der GKV.

Kommissaranwärter in NRW

Der Anspruch auf freie Heilfürsorge besteht nach § 1 FHVOPol, solange Besoldung zusteht. Nach unserer Einordnung gehören dazu auch die Anwärterbezüge im Studium; lassen Sie sich das bei der Einstellung bestätigen. Beihilfeberechtigt sind Polizeivollzugsbeamte laut Bezirksregierung Münster ab dem Tag der Ernennung. Für Anwärter heißt das: Pflegepflichtversicherung abschließen und die Anwartschaft über die Öffnungsaktion innerhalb von sechs Monaten beantragen – bei einem Studienbeginn am 1. September 2026 vorsichtig gerechnet bis zum 28. Februar 2027. Mehr dazu unter PKV für Polizeianwärter.

Familie: Ehepartner und Kinder von Polizisten in NRW

Für Ihre Angehörigen gilt die Beihilfe nach BVO NRW: Ehe- oder Lebenspartner erhalten 70 %, wenn ihre Einkünfte unter der Grenze liegen, Kinder 80 %. Die Einkommensgrenze beträgt in NRW 23.861 € für 2026 und 24.873 € für 2027. Anders als beim Bund zählen die Einkünfte im Kalenderjahr vor dem Entstehen der Aufwendungen, und zwar die Einkünfte nach § 2 Abs. 2 EStG, nicht der Gesamtbetrag der Einkünfte (Bezirksregierung Köln, Stand 22.07.2026). Ob Ihr Partner darunter liegt, zeigt der Ehepartner-Rechner.

Eine Elternzeit-Erhöhung auf 70 % gibt es in NRW bisher nicht; geplant ist sie laut Landtagsvorlage 18/5099 ab 01.01.2027, aber noch nicht in Kraft. Damit Ihre Angehörigen die Öffnungsaktion nutzen können, müssen Sie selbst privat versichert sein oder eine Anwartschaft haben. Details unter Polizei: Krankenversicherung für Ehepartner und Kinder.

Ruhestand: von der Heilfürsorge zur Beihilfe

Mit dem Ruhestand endet die freie Heilfürsorge. Als Versorgungsempfänger erhalten Sie in NRW 70 % Beihilfe nach der BVO NRW; die restlichen 30 % müssen privat versichert werden. Gut zu wissen: In NRW gibt es seit 2022 keine Kostendämpfungspauschale mehr, und Wahlleistungen bleiben beihilfefähig – mit den bekannten Abzügen von 10 bzw. 15 € je Tag, höchstens 20 Tage im Jahr. Eine pauschale Beihilfe, mit der Sie in die GKV wechseln könnten, gibt es in NRW nicht.

Wer eine Anwartschaft hat, wandelt sie rechtzeitig in einen 30-%-Restkostentarif um – ohne neue Gesundheitsprüfung. Wer keine hat, stellt einen normalen Antrag mit Prüfung. Ihren Satz im Ruhestand – auch mit Partner – zeigt der Beihilfesatz-Rechner; alle Regeln der BVO NRW stehen auf der Seite Beihilfe NRW.

Die Anwartschaft für Polizisten in NRW

Über die Öffnungsaktion der PKV können Polizeibeamte mit Heilfürsorge nur eine Anwartschaft abschließen – innerhalb von sechs Monaten ab Beginn des Heilfürsorgeanspruchs. Die kleine Anwartschaft friert den Gesundheitszustand ein, die große zusätzlich das Eintrittsalter. Ein Anbieter nennt für die kleine Variante ab 1 € im Monat. Die Anwartschaft ist zugleich die Voraussetzung dafür, dass Ihre Angehörigen die Öffnungsaktion beim selben Versicherer nutzen können. Alle Varianten und Kosten erklärt die Seite Anwartschaft für Heilfürsorge-Berechtigte.

Wechsel aus NRW: was sich ändert

Wer von der Polizei NRW zur Bundespolizei oder in ein anderes Land wechselt, wechselt auch das System. Bei der Bundespolizei gilt eine eigene Heilfürsorgeverordnung ohne ergänzende Beihilfe, mit Zuzahlungen wie in der GKV. In Hessen, Rheinland-Pfalz oder dem Saarland erhalten Polizisten Beihilfe statt Heilfürsorge – dann brauchen Sie ab dem ersten Tag einen Restkostentarif. Mit einer Anwartschaft ist er ohne neue Gesundheitsprüfung verfügbar. Die Regeln aller Länder vergleicht die Seite Krankenversicherung bei der Polizei.

Checkliste für die Polizei NRW

  • Pflegepflichtversicherung abschließen bzw. prüfen.
  • Anwartschaft innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der Heilfürsorge über die Öffnungsaktion beantragen – sonst so früh wie möglich mit Prüfung.
  • Ergänzende Beihilfe kennen: Rechnungen für Wahlleistungen, Heilpraktiker und Zahnersatz bei der Beihilfestelle einreichen.
  • Eigenanteile bei Wahlleistungen und Zahnersatz bewusst absichern oder selbst tragen.
  • Partner: Einkommensgrenze 23.861 € (2026) bzw. 24.873 € (2027) im Vorjahr der Aufwendungen prüfen.
  • Vor dem Ruhestand: Anwartschaft in den 30-%-Tarif umwandeln.

Den Überblick für alle Länder gibt die Seite Heilfürsorge: privat oder gesetzlich? Ihren Satz und Ihre Frist zeigt der kostenlose Beihilfe-Check in 60 Sekunden.

Häufige Fragen

Wie sind Polizisten in NRW krankenversichert?

Über die freie Heilfürsorge des Landes (§ 112 Abs. 2 LBG NRW, FHVOPol): Ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Krankenhaus, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel gibt es als Sachleistung, ohne Zuzahlungen nach dem SGB V. Eine eigene Krankenversicherung ist im Dienst nicht nötig, wohl aber eine Pflegepflichtversicherung. Ergänzend gibt es Beihilfe für Leistungen außerhalb der Heilfürsorge.

Welche Leistungen zahlt die ergänzende Beihilfe der Polizei NRW?

Laut Bezirksregierung Münster (Stand 30.01.2026) unter anderem Wahlleistungen im Krankenhaus (abzüglich 10 € je Tag Chefarzt und 15 € je Tag Zweibettzimmer, höchstens 20 Tage oder 500 € im Jahr), Mehrkosten privatärztlicher Behandlung, Heilpraktiker und Osteopathen, Zahnersatz einschließlich Implantaten sowie Leistungen für berücksichtigungsfähige Angehörige.

Bekommen Polizisten in NRW Beihilfe für eine Brille?

Für Brillengläser nicht – Sehhilfen stellt die Heilfürsorge als Sachleistung nach der Hilfsmittel-Richtlinie. Beihilfefähig ist laut Bezirksregierung Münster nur das Brillengestell bis zu 70 €.

Brauchen Polizisten in NRW eine private Krankenversicherung?

Für die eigene Behandlung im Dienst nicht. Pflicht ist eine Pflegepflichtversicherung. Sinnvoll sind eine Anwartschaft für den Ruhestand – dann gilt 70 % Beihilfe – und gegebenenfalls ein Baustein für den Teil der ergänzenden Leistungen, den die Beihilfe nicht trägt. Partner und Kinder brauchen eigenen Schutz.

Gibt es in NRW die pauschale Beihilfe für Polizisten?

Nein. Nordrhein-Westfalen hat die pauschale Beihilfe nicht eingeführt (Stand Oktober 2026). Polizisten erhalten im Dienst Heilfürsorge und ergänzende Beihilfe, im Ruhestand individuelle Beihilfe von 70 %.

Quellen

  1. Bezirksregierung Münster: Können Polizistinnen und Polizisten neben der Freien Heilfürsorge Beihilfen erhalten? – Stand 30.01.2026
  2. Verordnung über die freie Heilfürsorge der Polizei NRW (FHVOPol)
  3. BVO NRW – Beihilfenverordnung – Fassung ab 04.08.2026
  4. Landesbeamtengesetz NRW
  5. Bezirksregierung Köln: FAQ Beihilfe Ehe- und Lebenspartner – Stand 22.07.2026
  6. Landtag NRW: Vorlage 18/5099 (Modernisierung des öffentlichen Dienstes)
  7. § 23 SGB XI – Private Pflegepflichtversicherung
  8. PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV für Beamte (Broschüre) – Stand Januar 2026
Redaktion Beihilfe-Rechner.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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