Ratgeber

PKV-Vergleich für Beamte 2026: 12 Kriterien für beihilfekonforme Tarife

„Welche PKV ist die beste für Beamte?“ ist die häufigste Frage – und die, auf die es keine seriöse Pauschalantwort gibt. Statt einer Rangliste finden Sie hier die 12 Kriterien, nach denen Sie Beamtentarife vergleichen sollten, was Stiftung Warentest und Ratingagenturen tatsächlich messen und wie Sie Angebote Schritt für Schritt prüfen.

Redaktion Beihilfe-Rechner.de Aktualisiert am 13. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (11 Abschnitte)
  1. Warum es „die beste PKV für Beamte“ nicht gibt
  2. Die 12 Kriterien für den PKV-Vergleich für Beamte
  3. Kriterien 1 und 2: Passt der Tarif zu Ihrer Beihilfe – heute und später?
  4. Kriterien 3 bis 7: Leistungen ambulant, stationär, Zahn, Psyche, Hilfsmittel
  5. Kriterium 8: Beihilfeergänzung – die oft übersehene Lücke
  6. Kriterien 9 und 10: Öffnungsaktion und Anwärtertarif
  7. Kriterien 11 und 12: Beitrag im Alter, Selbstbehalt, Rückerstattung
  8. PKV Beamte Test: was Finanztest und Ratings wirklich messen
  9. Versicherer im Überblick – neutral beschrieben
  10. So vergleichen Sie Angebote Schritt für Schritt
  11. Wer für Sie vergleicht – und was es kostet
Das Wichtigste in Kürze
  • Einen für alle besten Beamtentarif gibt es nicht: Entscheidend ist, ob der Tarif zu Ihrem Beihilfesatz, den Lücken der Beihilfe Ihres Dienstherrn und Ihrer Lebensplanung passt.
  • Stiftung Warentest fand 2025 für Beamte mit 50 % Beihilfe und Eintrittsalter 30 Tarifkombinationen von 250 bis 396 € im Monat (Finanztest 3/2025, 77 Kombinationen ohne Selbstbehalt, jeweils mit Beihilfeergänzung).
  • Franke und Bornberg bewertete 2025 im Rating „PKV für Beamte“ 861 Tarife von 28 Versicherern; 22 erhielten die Höchstnote FFF+ (2,6 %).
  • Die wichtigsten Kriterien: Beihilfekonformität für Ihr Land, Ergänzung der Beihilfe-Lücken, Leistungen ambulant, stationär und Zahn, Anwärtertarif mit Umstellung ohne Gesundheitsprüfung und Entlastung im Alter.
  • Wer Vorerkrankungen hat, vergleicht zuerst unter den 16 Teilnehmern der Öffnungsaktion – mit unverbindlichen Anfragen vor dem einen verbindlichen Antrag.

Ein seriöser PKV-Vergleich für Beamte prüft nicht, welcher Tarif am billigsten ist, sondern welcher Ihren Beihilfesatz exakt auf 100 % ergänzt, die Lücken der Beihilfe Ihres Dienstherrn schließt und im Alter bezahlbar bleibt. Zur Orientierung: Stiftung Warentest fand für Beamte mit 50 % Beihilfe und Eintrittsalter 30 Tarifkombinationen von 250 bis 396 € im Monat (Finanztest 3/2025). Eine Rangliste erstellen wir bewusst nicht – hier sind die 12 Kriterien, nach denen sich Beamtentarife fair vergleichen lassen (Stand Oktober 2026).

Warum es „die beste PKV für Beamte“ nicht gibt

Ein Beamtentarif ist immer nur die eine Hälfte Ihres Schutzes – die andere ist die Beihilfe. Und die unterscheidet sich je nach Dienstherr erheblich: Der Bund erstattet Wahlleistungen im Krankenhaus ohne Eigenbeitrag, Niedersachsen gar nicht, Baden-Württemberg nur gegen 22 € im Monat. Hessen rechnet mit einem Familiensatz, Sachsen erstattet Familien bis zu 90 %. Ein Tarif, der für eine Bundesbeamtin ideal ist, kann für einen niedersächsischen Lehrer Lücken haben.

Dazu kommt Ihre Lebenslage: Anwärter brauchen einen Ausbildungstarif mit sauberer Umstellung, Familien beihilfekonforme Tarife für Partner und Kinder, Polizeibeamte mit Heilfürsorge eine Anwartschaft. Deshalb vergleichen wir nicht nach Platzierungen, sondern nach Kriterien – und gewichten sie nach Ihrer Situation. Den Gesamtüberblick über Beihilfe und PKV gibt der Ratgeber PKV für Beamte.

Die 12 Kriterien für den PKV-Vergleich für Beamte

Kriterien für beihilfekonforme PKV-Tarife, eigene Zusammenstellung nach §§ 198, 199 VVG, Beihilfevorschriften von Bund und Ländern, PKV-Verband und Testmethodik von Stiftung Warentest (Finanztest 3/2025), Stand 10.10.2026.
Nr.KriteriumWorauf Sie achten sollten
1BeihilfekonformitätErstattungssatz + Beihilfesatz = 100 % – für Sie, Partner und Kinder einzeln, nach dem Recht Ihres Dienstherrn
2Anpassung bei SatzänderungUmstellung auf 30 % (zwei Kinder, Pension) oder zurück auf 50 % – auf Antrag binnen sechs Monaten ohne Risikoprüfung (§ 199 Abs. 2 VVG)
3Ambulante LeistungenErstattung bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung (GOÄ) oder darüber; Heilpraktiker; Vorsorge
4Krankenhaus und WahlleistungenChefarzt und Zweibettzimmer passend zur Beihilfe Ihres Landes absichern – dort, wo die Beihilfe sie nicht trägt
5ZahnZahnbehandlung, Zahnersatz, Inlays, Material- und Laborkosten; Begrenzungen in den ersten Jahren
6PsychotherapieAnzahl der erstatteten Sitzungen, Erstattungssatz, zugelassene Therapeuten
7Hilfsmitteloffener oder abschließender (geschlossener) Hilfsmittelkatalog; Sehhilfen
8BeihilfeergänzungSchließt der Tarif die Lücken der Beihilfe (Höchstbeträge, nicht beihilfefähige Leistungen)? Gesundheitsprüfung beachten
9ÖffnungsaktionTeilnahme des Versicherers und welche Tarife er dafür öffnet – wichtig bei Vorerkrankungen
10Anwärter- und AusbildungstarifHöchstalter, Laufzeit und Umstellung in den Beamtentarif ohne erneute Gesundheitsprüfung; Optionsrechte
11Beitrag im Altergesetzlicher 10-%-Zuschlag, Beitragsentlastungsbausteine, Satzwechsel auf 70 % in der Pension
12Selbstbehalt und BeitragsrückerstattungSelbstbehalt wirkt auf einen kleineren Restkostenanteil; Bedingungen der Beitragsrückerstattung bei Rechnungen an die Beihilfe

Die Kriterien 1, 2, 8 und 10 sind beamtenspezifisch – sie fehlen in vielen allgemeinen PKV-Vergleichen. Die folgenden Abschnitte erklären, worauf es jeweils ankommt.

Kriterien 1 und 2: Passt der Tarif zu Ihrer Beihilfe – heute und später?

„Beihilfekonform“ heißt: Beihilfesatz und tariflicher Erstattungssatz ergeben zusammen 100 %. Das klingt banal, ist aber die häufigste Fehlerquelle. Bei 50 % Beihilfe brauchen Sie einen 50-%-Tarif, mit zwei Kindern bei 70 % Beihilfe nur noch 30 %, Ihr Partner mit 70 % ebenfalls 30 %, Ihre Kinder mit 80 % nur 20 %. Hessen mit seinem Familiensatz von 50 bis 70 % und Sachsen mit 90 % für Familien brauchen eigene Abstufungen. Welcher Satz für wen gilt, zeigt der Beihilfesatz-Rechner.

Ändert sich der Satz, müssen Sie handeln: Nach § 199 Abs. 2 VVG passt der Versicherer den Schutz an, wenn Sie das innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung beantragen – dann ohne Risikoprüfung und Wartezeiten. Das gilt allerdings nur im Rahmen der bestehenden Tarife: Wer im neuen Schutz bessere Leistungen möchte, etwa zusätzlich Chefarztbehandlung, kann dafür nach Angaben des PKV-Verbands geprüft werden. Fragen Sie deshalb vor dem Abschluss, in welchen Stufen der Tarif angeboten wird und wie die Umstellung praktisch abläuft.

Kriterien 3 bis 7: Leistungen ambulant, stationär, Zahn, Psyche, Hilfsmittel

Bei den Leistungen gilt für Beamte eine Besonderheit: Der Tarif erstattet seinen Prozentsatz meist nur auf das, was er selbst als erstattungsfähig vorsieht. Beihilfe und Tarif müssen deshalb auch inhaltlich zusammenpassen. Stiftung Warentest prüft in seinem PKV-Vergleich ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen sowie weitere Tarifmerkmale und gewichtet sie nach den tatsächlichen Ausgaben der Branche; die Beamtentarife im Test hatten keinen Selbstbehalt.

Ambulant

Erstattung bis zum Höchstsatz der GOÄ und – in besseren Tarifen – darüber, wenn eine Honorarvereinbarung besteht; Heilpraktiker mit Jahreshöchstbetrag.

Stationär

Wahlleistungen sind je nach Land beihilfefähig, nur gegen Eigenbeitrag (BW 22 €, Hessen 18,90 €, RLP 26 € im Monat) oder gar nicht. Der Tarif muss das spiegeln.

Zahn

Zahnersatz, Inlays und vor allem Material- und Laborkosten, die die Beihilfe oft nur begrenzt anerkennt. Begrenzungen in den ersten Vertragsjahren prüfen.

Hilfsmittel und Psychotherapie

Ein offener Hilfsmittelkatalog erstattet auch neue Hilfsmittel; ein geschlossener nur die aufgezählten. Bei Psychotherapie zählen Sitzungszahl und Erstattungssatz.

Kriterium 8: Beihilfeergänzung – die oft übersehene Lücke

Die Beihilfe erstattet viele Leistungen nur bis zu Höchstbeträgen oder gar nicht – etwa Sehhilfen, Heilpraktiker, zahntechnische Material- und Laborkosten oder Wahlleistungen in Ländern ohne Wahlleistungsbeihilfe. Diese Lücke schließt ein Beihilfeergänzungstarif. Stiftung Warentest hat ihn in allen Tarifkombinationen für Beamte mitgerechnet; Franke und Bornberg bezieht eigene Kriterien für Ergänzungstarife in sein Beamten-Rating ein.

Zwei Punkte sind wichtig: Ergänzungstarife sind von der Öffnungsaktion ausgeschlossen und setzen eine Gesundheitsprüfung voraus. Und Kostendämpfungspauschalen oder Selbstbehalte der Beihilfe erstatten sie nach den Bedingungen mehrerer Versicherer nicht. Wer den Ergänzungsschutz will, schließt ihn deshalb am besten gleich zu Beginn ab.

Kriterien 9 und 10: Öffnungsaktion und Anwärtertarif

Mit Vorerkrankungen verschiebt sich der Vergleich: Dann kommen vor allem die 16 Unternehmen der Öffnungsaktion infrage, und zwar mit den Tarifen, die sie dafür öffnen. Laut PKV-Verband sind das unter anderem Allianz, DBV, Debeka, HUK-COBURG, Signal Iduna und UKV; die Hallesche wendet die Öffnungsaktion auf Beamte auf Widerruf nicht an. Nur der Versicherer mit dem ersten verbindlichen Antrag muss Sie aufnehmen – vergleichen Sie deshalb vorher mit gekennzeichneten unverbindlichen Anfragen. Alle Regeln stehen auf der Seite Öffnungsaktion der PKV für Beamte.

Für Anwärter und Referendare zählt der Ausbildungstarif: Er ist befristet, meist bis zum Ende der Ausbildung oder bis zum 39. Lebensjahr, und kostet meist 70 bis 150 € im Monat. Entscheidend ist die Umstellung bei der Verbeamtung auf Probe: Erfolgt sie ohne erneute Gesundheitsprüfung? Wird ein Zuschlag übernommen? Gibt es Optionsrechte für mehr Leistung? Das regeln die Tarifbedingungen – lassen Sie es sich schriftlich bestätigen.

Kriterien 11 und 12: Beitrag im Alter, Selbstbehalt, Rückerstattung

Im Ruhestand steigt die Beihilfe meist auf 70 %, Ihr Tarif sinkt auf 30 % – das entlastet automatisch. Zusätzlich zahlen Versicherte ab dem Jahr nach dem 21. bis zum Jahr des 60. Geburtstags einen gesetzlichen Zuschlag von 10 % (§ 149 VAG), der im Alter beitragsdämpfend wirkt. Manche Versicherer bieten außerdem Bausteine zur Beitragsentlastung im Alter an; wie sie funktionieren, erklärt PKV-Rente.de zum Beitragsentlastungstarif.

Ein Selbstbehalt senkt den Beitrag, wirkt bei Beamten aber nur auf den Restkostenanteil – die Ersparnis fällt kleiner aus als bei Angestellten. Bei der Beitragsrückerstattung lohnt der Blick ins Kleingedruckte: Was gilt, wenn Sie Rechnungen nur bei der Beihilfe einreichen? Für die Beitragsstabilität gibt es bei Beamten übrigens keine einfache Kennzahl: Morgen & Morgen weist in seinem Rating zur Beitragsstabilität 2026 für Tarife der Beihilfeberechtigten ausdrücklich keine Bewertung aus. Wie Sie Beitragsanpassungen einordnen, erklärt PKV-Beitragsbrief.de.

PKV Beamte Test: was Finanztest und Ratings wirklich messen

Tests und Ratings sind eine gute Vorauswahl – wenn man weiß, was sie messen. Wir berichten hier über die wichtigsten Untersuchungen, ohne daraus eine eigene Rangliste abzuleiten:

Tests und Ratings mit Bezug zu Beamtentarifen, nach Angaben der Herausgeber bzw. Fachpresse, Stand 10.10.2026. Keine eigene Bewertung.
Herausgeber, JahrKategorieUmfang und Methode
Stiftung Warentest, Finanztest 3/2025PKV-Vergleich, Teil Beamtelediger Bundesbeamter, 50 % Beihilfe, Eintrittsalter 30; 77 Tarifkombinationen ohne Selbstbehalt inkl. Beihilfeergänzung; 250–396 € im Monat; Punktesystem für ambulant, stationär, Zahn und weitere Merkmale
Franke und Bornberg, 2025Rating „PKV für Beamte“28 Versicherer, 861 bewertete Tarife, 18 Untersuchungsbereiche mit 130 Kriterien; 22 Tarife FFF+ (2,6 %), 58 FFF (6,7 %), rund 90 % FF+ oder FF
Morgen & Morgen, 2026Rating PKV-Vollversicherung, Beamtentarife622 Tarifkombinationen bewertet, nur Bedingungen; 70 mit fünf Sternen (laut Fachpresse)
Morgen & Morgen, 2026Rating Beitragsstabilitätkeine Bewertung für Tarife der Beihilfeberechtigten

Was daraus folgt: Ein gutes Testergebnis zeigt, dass ein Tarif in der getesteten Konstellation viel leistet – meist für einen Bundesbeamten mit 50 % Beihilfe. Ob er zu Ihrem Land, Ihrer Familie und Ihren Wünschen passt, beantwortet er nicht. Der PKV-Verband hat zudem einzelne Maßstäbe des Finanztest-Vergleichs öffentlich kritisiert, etwa die Orientierung an der GKV. Nutzen Sie Tests deshalb als Startpunkt, nicht als Urteil.

Versicherer im Überblick – neutral beschrieben

Viele Versicherer haben eigene Tarifwerke für Beamte. Wir beschreiben die Angebote großer Anbieter sachlich, mit Quellen und ohne Wertung: Debeka, DBV, HUK-COBURG, Allianz, Barmenia, Signal Iduna, ARAG und Continentale. Ein Hinweis zur Debeka: Sie gehört zu den größten Anbietern für Beamte und nimmt an der Öffnungsaktion teil, vertreibt laut PKV-Verband aber nicht über Versicherungsmakler. Wir beziehen ihre Tarife deshalb informativ in die Kriterien ein; über die Partner-Experten unseres Netzwerks (Versicherungsmakler) sind sie nicht erhältlich.

So vergleichen Sie Angebote Schritt für Schritt

1. Beihilfe klären

Satz für jede Person, Lücken Ihres Dienstherrn (Wahlleistungen, Höchstbeträge, Eigenanteile) – der kostenlose Beihilfe-Check zeigt beides.

2. Kriterien gewichten

Welche der 12 Kriterien sind Ihnen wichtig? Familie, Anwärterstatus, Gesundheit und Wünsche entscheiden.

3. Beitragsband prüfen

Liegt ein Angebot im üblichen Rahmen? Orientierung gibt der PKV-Kosten-Rechner für Beamte.

4. Unverbindlich anfragen, dann einmal beantragen

Vor allem bei der Öffnungsaktion: Nur der erste verbindliche Antrag bindet den Versicherer.

Wer für Sie vergleicht – und was es kostet

Beihilfe-Rechner.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal und kein Versicherungsmakler. Auf Wunsch vergleichen spezialisierte Experten aus unserem Partnernetzwerk (Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d GewO) beihilfekonforme Tarife mehrerer Versicherer anhand dieser Kriterien und Ihrer Beihilfe. Gesundheitsangaben erheben wir nicht online; sie gehören in das vertrauliche Gespräch mit dem Partner-Experten und Ihre Einwilligung. Der Service ist für Sie kostenlos.

Und wenn die Rechnung zeigt, dass für Sie die gesetzliche Krankenversicherung besser passt – etwa mit pauschaler Beihilfe und Familie –, gehört das genauso zum Ergebnis. Die Abwägung finden Sie im Ratgeber Beamte: GKV oder PKV?

Häufige Fragen

Welche PKV ist die beste für Beamte? Kriterien statt Rangliste

Eine für alle beste PKV gibt es nicht, und wir erstellen keine eigene Rangliste. Prüfen Sie stattdessen fünf Punkte: Passt der Tarif genau zu Ihrem Beihilfesatz und den Lücken der Beihilfe Ihres Dienstherrn? Wie stark sind ambulante, stationäre und Zahnleistungen? Wird der Anwärtertarif ohne neue Gesundheitsprüfung umgestellt? Nimmt der Versicherer an der Öffnungsaktion teil, falls Sie sie brauchen? Und wie wird der Beitrag im Alter entlastet? Tests wie Finanztest 3/2025 oder das Rating von Franke und Bornberg helfen bei der Vorauswahl, ersetzen diesen Abgleich aber nicht.

Wie viel PKV zahlt ein Beamter?

Mit 50 % Beihilfe und Eintrittsalter 30 lagen die von Stiftung Warentest geprüften Tarifkombinationen bei 250 bis 396 € im Monat (Finanztest 3/2025). Der PKV-Verband nennt für Erwachsene in Beihilfetarifen durchschnittlich 239 € (2024). Dazu kommt die Pflegepflichtversicherung mit typischerweise 30 bis 70 €.

Was sagt Stiftung Warentest zur PKV für Beamte?

Finanztest 3/2025 hat für einen ledigen Bundesbeamten mit 50 % Beihilfe und Eintrittsalter 30 insgesamt 77 Tarifkombinationen ohne Selbstbehalt untersucht, jeweils inklusive Beihilfeergänzung. Die Beiträge lagen zwischen 250 und 396 € im Monat. Die Einzelergebnisse sind kostenpflichtig; der PKV-Verband hat einzelne Bewertungsmaßstäbe öffentlich kritisiert.

Ist die DBV oder die Debeka besser für Beamte?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Beide bieten eigene Beamtentarife, beide nehmen an der Öffnungsaktion teil. Unterschiede liegen in Leistungsdetails, Ergänzungsbausteinen, Anwärtertarifen und im Vertriebsweg: Die Debeka vertreibt laut PKV-Verband nicht über Versicherungsmakler. Vergleichen Sie beide anhand derselben Kriterien und Ihres Beihilfesatzes.

Sind PKV-Vergleichsportale für Beamte seriös?

Vergleichsportale und Makler sind Vermittler und werden im Abschlussfall vom Versicherer vergütet. Achten Sie darauf, ob die Beihilfe Ihres Dienstherrn berücksichtigt wird, ob Ergänzungstarife getrennt ausgewiesen werden und ob Gesundheitsangaben erst im Beratungsgespräch erhoben werden. Bei der Öffnungsaktion gilt: erst unverbindlich anfragen, dann nur einen verbindlichen Antrag stellen.

Quellen

  1. Stiftung Warentest: Private Krankenversicherung im Vergleich (Finanztest 3/2025) – 19.02.2025
  2. Stiftung Warentest: PKV-Vergleich – so haben wir getestet – 19.02.2025
  3. PKV-Verband: Faktencheck zum PKV-Test der Stiftung Warentest – 27.02.2025
  4. Franke und Bornberg: Rating PKV für Beamte 2025 (Pressemitteilung) – 02.10.2025
  5. Franke und Bornberg: Beihilfeergänzungstarife im Beamten-Rating (Klauselcheck) – 10.09.2024
  6. Morgen & Morgen: Dokumentation Rating PKV-Beitragsstabilität 2026 – Stand 06/2026
  7. cash-online: Morgen & Morgen Rating PKV-Vollversicherung 2026 (Sekundärquelle) – 26.03.2026
  8. PKV-Verband: PKV-Beiträge im Alter (Durchschnittsbeiträge Beihilfetarife)
  9. PKV-Serviceportal: Lexikon Hilfsmittel (offene und geschlossene Kataloge)
  10. PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV für Beamte (Öffnungsaktion, Teilnehmerliste) – Stand Januar 2026
  11. PKV-Serviceportal: Ihr Krankenversicherungsschutz bei Änderung oder Wegfall der Beihilfe – Stand 04/2026
  12. § 199 VVG – Beihilfeempfänger
Redaktion Beihilfe-Rechner.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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