Heilfürsorge

Krankenversicherung Feuerwehr Hamburg: Heilfürsorge, 1,4 % Anrechnung, Wahlrecht, Familie, Ruhestand

Hamburg gewährt Feuerwehrbeamten freie Heilfürsorge – mit klaren Regeln, die das Zentrum für Personaldienste (ZPD) in einer eigenen FAQ zusammengefasst hat. Diese Seite erklärt sie und zeigt, was Sie neben der Heilfürsorge absichern sollten.

Redaktion Beihilfe-Rechner.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Heilfürsorge der Feuerwehr Hamburg: wer sie bekommt
  2. Was die Hamburger Heilfürsorge leistet – und wo Lücken bleiben
  3. Heilfürsorge im Alltag: Karte, Rechnungen, Vorsorge
  4. 1,4 % Anrechnung oder Beihilfe: das Wahlrecht
  5. Brandmeisteranwärter und Studierende in Hamburg
  6. Familie: Beihilfe Hamburg für Partner und Kinder
  7. Ruhestand: Beihilfe 70 % oder pauschale Beihilfe
  8. Checkliste für die Feuerwehr Hamburg
Das Wichtigste in Kürze
  • Beamtinnen und Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg sowie Studierende und Auszubildende in diesem Bereich haben Anspruch auf Heilfürsorge (ZPD Hamburg, FAQ Stand 01/2026; §§ 112, 114 HmbBG).
  • In Ausbildung und Studium ist die Heilfürsorge kostenfrei; nach der Übernahme werden 1,4 % des Grundgehalts als Sachbezug von den Bezügen einbehalten.
  • Es gibt ein einmaliges, unwiderrufliches Wahlrecht, in die Beihilfe zu wechseln; eine Rückkehr in die Heilfürsorge ist ausgeschlossen.
  • Alle Heilfürsorgeberechtigten müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen; Angehörige bleiben in der Beihilfe oder der GKV, nach Ende des Anspruchs gilt Beihilfe.

Die Krankenversicherung der Feuerwehr in Hamburg ist die freie Heilfürsorge: Beamtinnen und Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg sowie Auszubildende und Studierende erhalten sie nach §§ 112, 114 HmbBG. In der Ausbildung ist sie kostenfrei, danach werden 1,4 % des Grundgehalts angerechnet; ein einmaliges, unwiderrufliches Wahlrecht erlaubt den Wechsel in die Beihilfe. Pflicht ist eine private Pflegepflichtversicherung (ZPD Hamburg, Stand 01/2026).

Heilfürsorge der Feuerwehr Hamburg: wer sie bekommt

Die Heilfürsorge für die Hamburger Feuerwehr ist im Hamburgischen Beamtengesetz geregelt. § 114 HmbBG erklärt für die Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes die Polizeivorschriften für entsprechend anwendbar, darunter § 112 mit der Heilfürsorge. Das Zentrum für Personaldienste (ZPD) nennt als Berechtigte „Beamtinnen und Beamte im Polizeivollzugsdienst sowie im feuerwehrtechnischen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg“ und „Studierende und Auszubildende in diesen Bereichen“ (FAQ Heilfürsorge, Stand 01/2026). Seit dem 01.04.2026 gehören auch Beamte des Justizvollzugs dazu.

Hamburg unterscheidet eine Heilfürsorge „Alt“ für Beamte, die vor dem 01.01.2005 eingestellt wurden, und eine Heilfürsorge „Neu“ für alle seit dem 01.10.2014 Eingestellten. Dazwischen war die Heilfürsorge für fertig ausgebildete Beamte vorübergehend abgeschafft; wer in dieser Zeit eingestellt wurde, konnte sie bei der Wiedereinführung einmalig wählen. Für neue Feuerwehrbeamte gilt heute die Heilfürsorge „Neu“. Eine Gesundheitsprüfung gibt es für die Heilfürsorge nicht.

Eckdaten der Heilfürsorge für den feuerwehrtechnischen Dienst in Hamburg; Quelle: ZPD Hamburg, FAQ Heilfürsorge, Stand 01/2026; §§ 112, 114 HmbBG.
ThemaRegel
Kosten in Ausbildung und Studiumkostenfrei
Kosten nach der ÜbernahmeSachbezug 1,4 % des Grundgehalts, monatlich einbehalten
Elternzeit / Beurlaubung ohne BezügeAnspruch bleibt in der Elternzeit, ohne Anrechnung; bei Beurlaubung ohne Bezüge ruht er
Zuzahlungengrundsätzlich befreit, außer bei Mehrkostenvereinbarungen wie Wahlleistungen
Ärztenur mit kassenärztlicher Zulassung, keine Privatärzte
Wahlrechteinmaliger, unwiderruflicher Wechsel in die Beihilfe
Pflegeprivate Pflegepflichtversicherung Pflicht
AngehörigeBeihilfe oder gesetzliche Krankenversicherung

Was die Hamburger Heilfürsorge leistet – und wo Lücken bleiben

Die Leistungen entsprechen laut ZPD „im Wesentlichen denen der gesetzlichen Krankenversicherung“. Sie zeigen beim Arzt die Versichertenkarte zusammen mit dem Dienstausweis vor. Von gesetzlichen Zuzahlungen sind Sie befreit – bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhausaufenthalten und Kuren. Ein klarer Vorteil gegenüber gesetzlich Versicherten, die nach dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab 2027 um 50 % höhere Zuzahlungen leisten. Lücken gibt es dennoch:

Zahnersatz

100 % der Regelversorgung als Festzuschuss, Heil- und Kostenplan vorher genehmigen lassen; Implantate werden nicht übernommen, Mehrkosten höherwertiger Versorgung zahlen Sie selbst.

Sehhilfen

Gläser bis zur doppelten Höhe der GKV-Festbeträge, wenn die SGB-V-Voraussetzungen erfüllt sind, sonst 25 € je Glas; Gestelle nicht.

Heilpraktiker und Privatärzte

Heilpraktiker und Chiropraktiker sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig, Privatärzte ebenfalls nicht.

Urlaub im Ausland

Die Karte gilt nur in Deutschland; im Notfall erstattet die Heilfürsorge höchstens die Inlandskosten. Das ZPD empfiehlt eine private Auslandskrankenversicherung.

Wahlleistungen im Krankenhaus wie Chefarzt und Zweibettzimmer gehören nicht zur Heilfürsorge – und in der Hamburger Beihilfe sind sie ebenfalls nicht beihilfefähig. Wer darauf Wert legt, braucht einen privaten Baustein. Versicherer bieten solche Bausteine teils zusammen mit der Anwartschaft an; mehr dazu auf der Seite Chefarztbehandlung und Beihilfe.

Heilfürsorge im Alltag: Karte, Rechnungen, Vorsorge

Im Alltag funktioniert die Hamburger Heilfürsorge ähnlich wie eine Krankenkasse – mit ein paar Eigenheiten, die das ZPD in seiner FAQ beschreibt:

  • Karte und Ausweis: Die Versichertenkarte gilt nur zusammen mit dem Dienstausweis und nur in Deutschland. Behandeln dürfen Ärztinnen und Ärzte mit kassenärztlicher Zulassung.
  • Rechnungen: Was nicht über die Karte läuft, reichen Sie als Kopie mit dem Heilfürsorgeantrag ein. Rechnungen, die älter als zwei Jahre sind, werden nicht mehr berücksichtigt.
  • Vorsorge: Gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen laufen über die Karte. Zertifizierte Präventionskurse werden zweimal im Jahr mit bis zu 80 € bezuschusst, die professionelle Zahnreinigung anteilig. Seit 01.01.2026 sind auch Eltern-Kind-Maßnahmen erfasst.
  • Hilfsmittel: Hörgeräte nach den Festbeträgen der GKV, in der Regel alle sechs Jahre; digitale Gesundheitsanwendungen aus dem BfArM-Verzeichnis werden übernommen.
  • Besondere Lagen: In der Elternzeit und bei einer Freistellung zur Pflege Angehöriger bleibt der Anspruch, bei einer Beurlaubung ohne Bezüge ruht er; im Sabbatical wird die Anrechnung auf das reduzierte Grundgehalt berechnet.

IGeL-Leistungen, die Sie in der Praxis selbst zahlen sollen, sind in der Regel nicht erstattungsfähig. Auch das ist ein Punkt, an dem ein privater Zusatzbaustein oder später der Restkostentarif mehr Spielraum bietet.

1,4 % Anrechnung oder Beihilfe: das Wahlrecht

Nach § 112 HmbBG besteht ein „einmaliges, unwiderrufliches Wahlrecht, von der Heilfürsorge in die Beihilfe zu wechseln“. Der Antrag ist formlos und schriftlich bei der Personalabteilung zu stellen; zu welchem Zeitpunkt Sie wählen, ist laut ZPD unerheblich. Eine Rückkehr in die Heilfürsorge ist ausgeschlossen. Das ZPD empfiehlt vor dem Antrag eine umfassende Information und „dringend“ eine Anwartschaftsversicherung.

Heilfürsorge behalten

  • Behandlung auf Karte, zuzahlungsfrei, keine Rechnungen.
  • Kosten im Dienst: 1,4 % des Grundgehalts plus Pflegepflichtversicherung.
  • Lücken bei Zahn, Brille, Privatarzt, Wahlleistungen; Anwartschaft nötig.

Wechsel in die Beihilfe

  • Privatpatient mit Restkostentarif, durchgehend bis zur Pension.
  • Leistungsumfang nach Tarif wählbar.
  • Eigener Beitrag ab dem Wechsel; keine Wahlleistungen in der Hamburger Beihilfe; unwiderruflich.

Für die Pflegeversicherung ändert das Wahlrecht wenig: Mit Heilfürsorge wie mit Beihilfe versichern Sie im aktiven Dienst einen anteiligen Tarif, in der Regel für die Hälfte der Leistungen. Wer in die Beihilfe wechselt, ergänzt diesen Schutz um einen beihilfekonformen Restkostentarif für die Krankheitskosten – am besten beim selben Versicherer.

Beispiel zur Größenordnung: Bei einem angenommenen Grundgehalt von 3.400 € beträgt die Anrechnung 47,60 € im Monat. Ein Restkostentarif mit 50 % Beihilfe kostet laut Finanztest für Beamte mit Eintrittsalter 30 zwischen 250 und 396 € (Finanztest 3/2025). Im aktiven Dienst ist die Heilfürsorge damit meist die günstigere Lösung; die Beihilfe kann sich lohnen, wenn ohnehin die Familie privat versichert wird oder privatärztliche Leistungen wichtig sind. Lassen Sie die Varianten rechnen, bevor Sie sich festlegen.

Brandmeisteranwärter und Studierende in Hamburg

Die Heilfürsorge gilt in Hamburg ausdrücklich auch im Vorbereitungsdienst und während eines Aufstiegsstudiums, solange Sie sich in einer berechtigten Laufbahn befinden – und zwar kostenfrei. Für Anwärterinnen und Anwärter heißt das: kein Anwärtertarif nötig, aber zwei Aufgaben in den ersten Monaten. Erstens die private Pflegepflichtversicherung; das ZPD weist darauf hin, dass sie „nicht automatisch“ entsteht und eigenständig beantragt werden muss. Zweitens die Anwartschaft: Über die Öffnungsaktion ist sie für Feuerwehrbeamte mit Heilfürsorge nur innerhalb von sechs Monaten ab Beginn des Anspruchs möglich (PKV-Verband, Stand 01/2026).

Bei einem Ausbildungsbeginn am 1. Oktober 2026 ist das vorsichtig gerechnet der 31. März 2027. Ihr Datum berechnet der Fristen-Rechner; was die Pflegeversicherung kostet, steht auf der Seite Pflegepflichtversicherung für Heilfürsorgeberechtigte.

Familie: Beihilfe Hamburg für Partner und Kinder

Die Heilfürsorge gilt „ausschließlich für die berechtigte Person“. Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder bleiben in der Beihilfe oder der gesetzlichen Krankenversicherung. Partner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihre Einkünfte im Kalenderjahr vor dem Antrag 20.000 € nicht übersteigen; sie erhalten dann 70 % Beihilfe, Kinder 80 %. Hamburg zahlt seit 2018 als erstes Land eine pauschale Beihilfe, die auch Angehörige umfasst. Damit Partner und Kinder die Öffnungsaktion nutzen können, müssen Sie selbst privat versichert sein oder eine Anwartschaft haben (PKV-Verband). Mehr dazu unter Ehepartner und Kinder: Beihilfe statt Heilfürsorge und auf der Seite Beihilfe Hamburg.

Ruhestand: Beihilfe 70 % oder pauschale Beihilfe

Mit dem Ende des Heilfürsorgeanspruchs wechseln Sie laut ZPD „zur Beihilfe“ und geben die Versichertenkarte zurück. Im Ruhestand erhalten Sie als Versorgungsempfänger in der Regel 70 % Beihilfe; die restlichen 30 % versichern Sie privat – mit einer Anwartschaft ohne neue Gesundheitsprüfung. In Hamburg kommt im Ruhestand auch die pauschale Beihilfe in Betracht: 50 % des Beitrags zur GKV oder höchstens zum halben Basistarif der PKV. Die Wahl ist unwiderruflich, und die Pflege ist davon nicht umfasst. Wahlleistungen sind in der Hamburger Beihilfe nicht beihilfefähig, eine Kostendämpfungspauschale gibt es seit 2020 nicht mehr.

Welcher Weg im Ruhestand günstiger ist, hängt von Ruhegehalt, Familie und Gesundheitszustand ab. Der Pauschale-Beihilfe-Rechner stellt beide Wege gegenüber; den Übergang beschreibt die Seite Krankenversicherung in der Pension.

Checkliste für die Feuerwehr Hamburg

  • Pflegepflichtversicherung selbst beantragen – sie entsteht nicht automatisch.
  • Anwartschaft innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der Heilfürsorge über die Öffnungsaktion abschließen.
  • Das Wahlrecht zur Beihilfe nur nach Rechnung nutzen – es ist einmalig und unwiderruflich.
  • Lücken prüfen: Implantate, Brillengestelle, Heilpraktiker, Auslandsreisen, Wahlleistungen.
  • Partner und Kinder über Beihilfe oder GKV absichern; vor dem Ruhestand die Anwartschaft umwandeln.

Satz, Frist und Länderregeln zeigt der kostenlose Beihilfe-Check in 60 Sekunden. Den Überblick über alle Länder gibt die Seite Feuerwehr Krankenversicherung.

Häufige Fragen

Haben Feuerwehrbeamte in Hamburg Heilfürsorge?

Ja. Anspruch haben Beamtinnen und Beamte im Polizeivollzugsdienst und im feuerwehrtechnischen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg sowie Studierende und Auszubildende in diesen Bereichen (ZPD Hamburg, Stand 01/2026). Die Leistungen entsprechen im Wesentlichen denen der gesetzlichen Krankenversicherung, ohne gesetzliche Zuzahlungen.

Was kostet die Heilfürsorge der Feuerwehr Hamburg?

In Ausbildung und Studium nichts. Nach der Übernahme wird ein Sachbezug von 1,4 % des Grundgehalts monatlich von den Bezügen einbehalten. In der Elternzeit und bei Beurlaubung ohne Bezüge wird er nicht erhoben. Dazu kommt die private Pflegepflichtversicherung.

Kann ich bei der Feuerwehr Hamburg in die Beihilfe wechseln?

Ja, über ein einmaliges, unwiderrufliches Wahlrecht nach § 112 HmbBG. Der Antrag ist formlos und schriftlich bei der Personalabteilung zu stellen. Eine Rückkehr in die Heilfürsorge ist danach ausgeschlossen. Wer wechselt, erhält Beihilfe – aktiv meist 50 % – und braucht einen privaten Restkostentarif.

Zahlt die Hamburger Heilfürsorge Brille, Implantate und Heilpraktiker?

Nur eingeschränkt. Implantate werden nicht übernommen, nur die Regelversorgung als Festzuschuss; Brillengestelle nicht, Gläser bis zur doppelten Höhe der GKV-Festbeträge bei Erfüllung der SGB-V-Voraussetzungen, sonst 25 € je Glas. Heilpraktiker und Chiropraktiker sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig (ZPD Hamburg, Stand 01/2026).

Was gilt im Ruhestand für Hamburger Feuerwehrbeamte?

Die Heilfürsorge endet, Sie wechseln in die Beihilfe – als Versorgungsempfänger in der Regel 70 %. Für die restlichen 30 % brauchen Sie einen privaten Tarif; mit einer Anwartschaft ohne neue Gesundheitsprüfung. In Hamburg kommt auch die pauschale Beihilfe in Betracht, die Wahl ist unwiderruflich.

Quellen

  1. Hamburg, Zentrum für Personaldienste: FAQ Heilfürsorge – Stand 01/2026, abgerufen 18.10.2026
  2. Hamburg, ZPD: FAQ Beihilfe (Heilfürsorge Polizei und Feuerwehr)
  3. Hamburg, ZPD: FAQ pauschale Beihilfe
  4. Hamburgisches Beamtengesetz (HmbBG), §§ 80, 112, 114
  5. Hamburgische Beihilfeverordnung (HmbBeihVO)
  6. § 23 SGB XI – Private Pflegepflichtversicherung
  7. PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV für Beamte (Broschüre) – Stand Januar 2026
Redaktion Beihilfe-Rechner.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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