Heilfürsorge

Justizvollzugsbeamter und Feuerwehr: Krankenversicherung – Heilfürsorge oder Beihilfe je Land

Bei der Polizei ist die Heilfürsorge der Normalfall. Bei Feuerwehr und Justizvollzug entscheidet das Bundesland – mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen, vom Wahlrecht in Baden-Württemberg bis zur neuen Heilfürsorge im sächsischen Justizvollzug. Hier ist der Überblick.

Redaktion Beihilfe-Rechner.de Aktualisiert am 10. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (10 Abschnitte)
  1. Feuerwehr und Justizvollzug: Heilfürsorge oder Beihilfe je Land
  2. Justizvollzugsbeamter Krankenversicherung: mit Beihilfe
  3. Justizvollzug mit Heilfürsorge: Sachsen und Baden-Württemberg
  4. Feuerwehrbeamte: Heilfürsorge im Einsatzdienst
  5. Anwärter bei Feuerwehr und Justizvollzug
  6. Was es kostet: die Posten im Überblick
  7. Drei typische Fehler
  8. Anwartschaft: auch für Feuerwehr und Justizvollzug
  9. Ruhestand und Familie
  10. Checkliste für Feuerwehr und Justizvollzug
Das Wichtigste in Kürze
  • Justizvollzugsbeamte erhalten in den meisten Ländern Beihilfe und versichern den Rest privat; in Sachsen gilt seit 01.07.2025 freie Heilfürsorge, in Baden-Württemberg besteht ein Wahlrecht zwischen Heilfürsorge und Beihilfe (Stand Oktober 2026).
  • Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst bzw. bei der Berufsfeuerwehr erhalten Heilfürsorge unter anderem in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen (seit 12.11.2024), Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein; in Bayern, Berlin, Brandenburg, im Saarland und in Thüringen gilt Beihilfe.
  • Mit Heilfürsorge brauchen Sie eine Pflegepflichtversicherung und sinnvollerweise eine Anwartschaft – über die Öffnungsaktion nur innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der Heilfürsorge.
  • Im Ruhestand endet die Heilfürsorge; dann gilt meist 70 % Beihilfe.

Die Krankenversicherung als Justizvollzugsbeamter hängt vom Land ab: In den meisten Ländern gilt Beihilfe (meist 50 %) plus privater Restkostentarif; in Sachsen erhalten Justizvollzugsbeamte seit 01.07.2025 freie Heilfürsorge, in Baden-Württemberg besteht ein Wahlrecht. Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst haben in mehreren Ländern Heilfürsorge, etwa in Hamburg, Niedersachsen und Sachsen. Mit Heilfürsorge sind Pflegepflichtversicherung und Anwartschaft das Thema (Stand Oktober 2026).

Feuerwehr und Justizvollzug: Heilfürsorge oder Beihilfe je Land

Anders als bei der Polizei gibt es für Feuerwehr und Justizvollzug kein einheitliches Bild. Die Tabelle zeigt den Stand je Dienstherr. Wo eine Angabe nicht belegt ist, steht „nicht belegt“ – dann gibt Ihre Dienststelle Auskunft.

Freie Heilfürsorge für Feuerwehr und Justizvollzug nach Land; Quellen: Landesbeamtengesetze, Heilfürsorgeverordnungen und Beihilfestellen laut Faktenblatt (Abschnitt 6), Stand 10.10.2026. „Sekundärquelle“ = nicht amtlich bestätigt.
LandFeuerwehrJustizvollzug
Baden-WürttembergEinsatzdienst: Heilfürsorge (§ 19 HVO)Wahlrecht Heilfürsorge oder Beihilfe
BayernBeihilfeBeihilfe
BerlinBeihilfenicht belegt
BrandenburgBeihilfeBeihilfe
BremenBerufsfeuerwehr: Heilfürsorge (§ 113 BremBG)Beihilfe
HamburgHeilfürsorge (§ 114 HmbBG), Anrechnung 1,4 %Beihilfe
Hessenkommunal möglich (Sekundärquelle)Beihilfe (Sekundärquelle)
Mecklenburg-VorpommernBerufsfeuerwehr: Heilfürsorge (§ 114 LBG M-V)Beihilfe (Sekundärquelle)
NiedersachsenEinsatzdienst: Heilfürsorge seit 12.11.2024 (§ 115 NBG)nicht belegt
Nordrhein-Westfalenin der Regel Beihilfe (nicht belegt)in der Regel Beihilfe (nicht belegt)
Rheinland-Pfalznicht belegtnicht belegt
SaarlandBeihilfe (Sekundärquelle)Beihilfe (Sekundärquelle)
SachsenHeilfürsorge (§ 144 SächsBG)Heilfürsorge seit 01.07.2025 (§ 143 SächsBG)
Sachsen-AnhaltEinsatzdienst: HeilfürsorgeBeihilfe (außer versetzte Polizisten)
Schleswig-HolsteinEinsatzdienst: Heilfürsorge (§ 113 Abs. 4 LBG)nicht belegt
ThüringenBeihilfeBeihilfe

Beim Bund gilt Heilfürsorge nur für die Bundespolizei und die Polizei beim Deutschen Bundestag (§ 70 Abs. 2 BBesG); andere Bundesbeamte erhalten Beihilfe. Den Vergleich mit der Polizei zeigt die Seite Heilfürsorge: privat oder gesetzlich?

Justizvollzugsbeamter Krankenversicherung: mit Beihilfe

In den meisten Ländern sind Justizvollzugsbeamte wie andere Landesbeamte beihilfeberechtigt. Aktive Beamte erhalten meist 50 %, mit zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %, im Ruhestand 70 %; Partner unter der Einkommensgrenze 70 %, Kinder 80 %. Den Rest versichern die meisten in einem beihilfekonformen Restkostentarif der PKV. Laut Stiftung Warentest kosteten solche Tarifkombinationen für Beamte mit 50 % Beihilfe und Eintrittsalter 30 zwischen 250 und 396 € im Monat (Finanztest 3/2025).

Alternativ ist die GKV möglich – ohne pauschale Beihilfe allerdings ohne Zuschuss, mit einem Beitrag von bis zu 982,31 € im Monat für die Krankenversicherung (eigene Berechnung). In Ländern mit pauschaler Beihilfe zahlt das Land die Hälfte. Ihren Satz zeigt der Beihilfesatz-Rechner; die Regeln für den Start als Anwärter im Justizvollzug erklärt die Seite Krankenversicherung für Beamte auf Widerruf.

Justizvollzug mit Heilfürsorge: Sachsen und Baden-Württemberg

Sachsen hat die freie Heilfürsorge zum 01.07.2025 auf den Justizvollzug ausgeweitet (§ 143 SächsBG). Für Beamte, die schon vorher im Dienst waren, gab es eine Möglichkeit zur Ablehnung bis zum 30.09.2025; diese Frist ist abgelaufen. Seitdem gilt: keine eigene Krankenversicherung im Dienst, aber Pflegepflichtversicherung und – für die Zeit danach – eine Anwartschaft. Wer bereits privat vollversichert war, klärt mit seinem Versicherer, wie der bestehende Vertrag ruhen oder als Anwartschaft weitergeführt werden kann.

Baden-Württemberg gewährt Beamten im Justizvollzug seit 2020/21 ein Wahlrecht zwischen Heilfürsorge und Beihilfe. Für die Entscheidung zählen ähnliche Punkte wie bei einem Verzicht auf die Heilfürsorge in anderen Ländern:

Heilfürsorge wählen

  • Keine eigene Krankenversicherung im Dienst, keine Rechnungen.
  • In Baden-Württemberg kein Abzug von der Besoldung belegt.
  • Anwartschaft für den Ruhestand nötig; Familie trotzdem über Beihilfe.

Beihilfe wählen

  • Privatpatient mit Restkostentarif, durchgehend dasselbe System bis zur Pension.
  • Eigener Beitrag ab sofort; Wahlleistungen nur gegen 22 € im Monat.
  • Kostendämpfungspauschale je nach Besoldungsgruppe.

Wie das Wahlrecht im Einzelnen ausgeübt wird und ob es unwiderruflich ist, erläutert Ihre Dienststelle; das Innenministerium hat die Einführung öffentlich bekannt gemacht. Rechnen Sie die Varianten für Familie und Ruhestand durch, bevor Sie sich festlegen. Wichtig ist auch die Frage, wie lange Sie voraussichtlich im Justizvollzug bleiben: Bei einem späteren Wechsel in einen anderen Bereich der Landesverwaltung gilt dort in der Regel Beihilfe – wer dann schon privat versichert ist, muss nichts umstellen.

Feuerwehrbeamte: Heilfürsorge im Einsatzdienst

Berufsfeuerwehren gehören in der Regel zu den Städten; ihre Beamten sind Kommunalbeamte, für die das Recht des jeweiligen Landes gilt. In mehreren Ländern erhalten Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst freie Heilfürsorge – in Hamburg mit einer Anrechnung von 1,4 % des Grundgehalts auf die Besoldung (im Vorbereitungsdienst ohne Anrechnung) und mit der Möglichkeit, die Heilfürsorge unwiderruflich abzulehnen. Niedersachsen hat die Heilfürsorge für den Einsatzdienst zum 12.11.2024 eingeführt. In Bayern, Berlin, Brandenburg, Thüringen und im Saarland gilt für Feuerwehrbeamte Beihilfe.

Ehrenamtliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind keine Beamten; für sie gelten diese Regeln nicht, auch wenn sie im Einsatz dieselbe Arbeit leisten. Für Beamte mit Heilfürsorge gilt dagegen dasselbe wie bei der Polizei: Pflegepflichtversicherung als Pflicht (§ 23 Abs. 4 SGB XI) und eine Anwartschaft für die Zeit nach der Heilfürsorge.

Anwärter bei Feuerwehr und Justizvollzug

Wer seinen Vorbereitungsdienst im Justizvollzug oder bei einer Berufsfeuerwehr beginnt, ist Beamter auf Widerruf. In Ländern mit Beihilfe gelten die üblichen Anwärterregeln: meist 50 % Beihilfe, Rest im Anwärtertarif, der laut veröffentlichten Beispielen meist 70 bis 150 € im Monat kostet, und die Öffnungsaktion innerhalb von sechs Monaten nach der Ernennung. In Hessen erhalten Anwärter einheitlich 70 % Beihilfe für sich und ihre Angehörigen.

In Ländern mit Heilfürsorge für die Feuerwehr gilt sie teils schon in der Ausbildung – in Hamburg ohne Anrechnung auf die Bezüge im Vorbereitungsdienst, in Mecklenburg-Vorpommern laut Sekundärquelle auch an der Landesschule. Ob die sächsische Heilfürsorge im Justizvollzug bereits für Anwärter gilt, ist nicht belegt; fragen Sie bei der Einstellung nach. Die Grundlagen für den Start stehen auf der Seite PKV für Beamtenanwärter.

Was es kostet: die Posten im Überblick

  • Mit Beihilfe: Restkostentarif – bei Beamten mit Eintrittsalter 30 laut Finanztest 250 bis 396 € im Monat, als Anwärter meist 70 bis 150 €; Pflegepflicht inklusive bzw. dazu.
  • Mit Heilfürsorge: Pflegepflichtversicherung (ein Anbieter nennt ab 33 € im Monat) und Anwartschaft (kleine Variante bei einem Anbieter ab 1 €); in Hamburg 1,4 % Anrechnung auf das Grundgehalt.
  • Für die Familie: Kindertarife mit 80 % Beihilfe in Beispielen rund 50 bis 60 € im Monat; für Partner nur per Angebot.

Drei typische Fehler

Wahlrecht nebenbei ausgeübt

Das Wahlrecht im baden-württembergischen Justizvollzug bestimmt Ihre Krankenversorgung für Jahre – nicht zwischen Tür und Angel entscheiden.

Anwartschaft vergessen

Mit Heilfürsorge gibt es die Öffnungsaktion nur als Anwartschaft in den ersten sechs Monaten.

Wechsel des Dienstherrn unterschätzt

Eine Feuerwehrbeamtin, die von Hamburg nach Bayern wechselt, verliert die Heilfürsorge und braucht sofort einen Restkostentarif.

Anwartschaft: auch für Feuerwehr und Justizvollzug

Der PKV-Verband nennt Feuerwehr- und Justizvollzugsbeamte mit Heilfürsorge ausdrücklich: Für sie bezieht sich die Öffnungsaktion auf eine Anwartschaftsversicherung für einen beihilfekonformen Restkostentarif, und zwar innerhalb von sechs Monaten ab Beginn des Heilfürsorgeanspruchs. Wer die Frist verpasst, kann eine Anwartschaft mit normaler Gesundheitsprüfung abschließen. Wer in Sachsen erst seit Juli 2025 Heilfürsorge erhält, sollte prüfen, ob für ihn der Beginn des Anspruchs eine neue Frist ausgelöst hat – das hängt davon ab, ob er zuvor schon privat vollversichert war; im Zweifel gibt der Versicherer Auskunft.

Varianten, Kosten und Umwandlung erklärt die Seite Anwartschaft für Heilfürsorge-Berechtigte; die Bedingungen der Öffnungsaktion stehen auf der Seite Öffnungsaktion der PKV.

Ruhestand und Familie

Mit dem Ruhestand endet die Heilfürsorge. Feuerwehr- und Justizvollzugsbeamte erhalten dann Beihilfe als Versorgungsempfänger – in der Regel 70 %, in Bremen 60 % plus 5 Punkte je berücksichtigungsfähigem Angehörigen (höchstens 80 %), in Hessen den Familiensatz plus 10 Punkte. In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und weiteren Ländern mit pauschaler Beihilfe kann im Ruhestand auch diese in Betracht kommen; in Baden-Württemberg und Niedersachsen beginnt mit dem Ende der Heilfürsorge eine Ausschlussfrist.

Partner und Kinder sind nicht über die Heilfürsorge versorgt. Sie erhalten Beihilfe – Partner nur unter der Einkommensgrenze des Landes – und brauchen einen eigenen Schutz. Damit Angehörige die Öffnungsaktion nutzen können, müssen Sie selbst privat versichert sein oder eine Anwartschaft haben. Details unter Ehepartner und Kinder: Beihilfe statt Heilfürsorge.

Checkliste für Feuerwehr und Justizvollzug

  • Klären: Heilfürsorge oder Beihilfe in Ihrem Land und Dienstzweig – in Baden-Württemberg das Wahlrecht im Justizvollzug bewusst ausüben.
  • Mit Beihilfe: Restkostentarif, bei Anwärtern mit Umstellungsregel; Öffnungsaktion binnen sechs Monaten, falls nötig.
  • Mit Heilfürsorge: Pflegepflichtversicherung und Anwartschaft innerhalb von sechs Monaten.
  • Familie absichern, Fristen ab Heirat und Geburt notieren.
  • Vor dem Ruhestand: Beihilfesatz berechnen und Anwartschaft umwandeln.
  • Bei einem Wechsel des Landes oder des Dienstzweigs: vorher klären, ob dort Heilfürsorge oder Beihilfe gilt, und den Versicherungsschutz nahtlos anpassen.

Satz, Frist und Länderregeln für Ihre Lage zeigt der kostenlose Beihilfe-Check in 60 Sekunden.

Häufige Fragen

Wie sind Justizvollzugsbeamte krankenversichert?

In den meisten Ländern über die Beihilfe – meist 50 %, mit zwei Kindern und im Ruhestand 70 % – und einen privaten Restkostentarif oder die GKV. In Sachsen erhalten Justizvollzugsbeamte seit 01.07.2025 freie Heilfürsorge, in Baden-Württemberg können sie zwischen Heilfürsorge und Beihilfe wählen.

Haben Feuerwehrbeamte Heilfürsorge?

In mehreren Ländern ja, meist für den Einsatzdienst bzw. die Berufsfeuerwehr: Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen (seit 12.11.2024), Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. In Bayern, Berlin, Brandenburg, im Saarland und in Thüringen gilt Beihilfe; in Hessen ist Heilfürsorge kommunal möglich.

Brauchen Justizvollzugsbeamte eine private Krankenversicherung?

Mit Beihilfe ja – für den Teil, den die Beihilfe nicht trägt, meist 50 %; alternativ ist eine freiwillige GKV möglich, in Ländern mit pauschaler Beihilfe mit Zuschuss. Mit Heilfürsorge (Sachsen, Baden-Württemberg bei entsprechender Wahl) brauchen sie im Dienst keine Krankenversicherung, wohl aber eine Pflegepflichtversicherung und sinnvollerweise eine Anwartschaft.

Heilfürsorge oder Beihilfe im Justizvollzug Baden-Württemberg – was ist besser?

Das hängt von Ihrer Lage ab. Heilfürsorge bedeutet keine eigene Krankenversicherung im Dienst und keine Rechnungen, aber eine Anwartschaft für den Ruhestand. Beihilfe bedeutet einen eigenen Restkostentarif ab sofort, dafür meist Privatpatientenstatus und Wahlleistungen gegen 22 € im Monat. Lassen Sie sich die Bedingungen des Wahlrechts von Ihrer Dienststelle erläutern.

Was passiert mit der Heilfürsorge von Feuerwehrbeamten im Ruhestand?

Sie endet. Als Versorgungsempfänger erhalten Feuerwehrbeamte Beihilfe – in der Regel 70 %, in Bremen 60 % plus 5 Punkte je berücksichtigungsfähigem Angehörigen. Die restlichen Kosten sind privat zu versichern; mit einer Anwartschaft ohne neue Gesundheitsprüfung.

Quellen

  1. Innenministerium Baden-Württemberg: Freie Heilfürsorge für Beamte im Justiz- und Abschiebungshaftvollzug
  2. LBV Baden-Württemberg: Heilfürsorgeverordnung (HVO), Stand Dezember 2022
  3. SächsBG – §§ 135, 143, 144 (REVOSax) – Stand 01.08.2026
  4. NLBV: Allgemeines zur Heilfürsorge
  5. Performa Nord: Häufig gestellte Fragen freie Heilfürsorge (Bremen)
  6. Hamburg, ZPD: FAQ Beihilfe (Heilfürsorge Polizei und Feuerwehr)
  7. MF Sachsen-Anhalt: Kommentierung BesVersEG (Heilfürsorge §§ 3a–3c) – 29.06.2026
  8. § 23 SGB XI – Private Pflegepflichtversicherung
  9. PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV für Beamte (Broschüre) – Stand Januar 2026
Redaktion Beihilfe-Rechner.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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