Inhalt (9 Abschnitte)
- Heilfürsorge für die Feuerwehr in Niedersachsen: wer sie bekommt
- Was die Heilfürsorge leistet – und was nicht
- Anrechnung von 1,3 % und Verzicht: rechnen lohnt sich
- Die Kosten im Überblick
- Pflegepflichtversicherung und Anwartschaft
- Ausbildung und Wechsel: was für Anwärter und Neueinsteiger gilt
- Familie: Beihilfe Niedersachsen für Partner und Kinder
- Ruhestand mit 60: Beihilfe und pauschale Beihilfe
- Checkliste für die Feuerwehr in Niedersachsen
- Beamte im Einsatzdienst der Feuerwehr erhalten in Niedersachsen freie Heilfürsorge (§ 115 Abs. 2 NBG); Landesbeamte in einer Laufbahn der Fachrichtung Feuerwehr haben Anspruch in entsprechender Anwendung des § 114 NBG (§ 115 Abs. 3 NBG), geregelt seit 12.11.2024.
- Landesbeamte, die am 12.11.2024 nur Beihilfe hatten, mussten sich bis 12.11.2025 schriftlich für die Heilfürsorge entscheiden; diese Frist ist abgelaufen. Für kommunale Dienstherren können Satzungen Anrechnung und Verzicht regeln.
- Auf die Besoldung werden 1,3 % des Grundgehalts angerechnet (§ 114 Abs. 1 NBG); ein schriftlicher Verzicht zugunsten der Beihilfe ist möglich, ein Widerruf ausgeschlossen (NLBV).
- Wahlleistungen und Privatärzte zahlt die Heilfürsorge nicht; Partner und Kinder sind ausgeschlossen. Pflicht sind eine Pflegepflichtversicherung und – für den Ruhestand im Einsatzdienst mit 60 Jahren – sinnvollerweise eine Anwartschaft.
Die Krankenversicherung der Feuerwehr in Niedersachsen ist seit 12.11.2024 die freie Heilfürsorge: Beamte im Einsatzdienst erhalten sie nach § 115 Abs. 2 NBG, Landesbeamte der Fachrichtung Feuerwehr in entsprechender Anwendung des § 114 NBG. Bei Landesbeamten werden dafür 1,3 % des Grundgehalts angerechnet, ein unwiderruflicher Verzicht zugunsten der Beihilfe ist möglich. Pflicht ist eine Pflegepflichtversicherung, sinnvoll eine Anwartschaft für den Ruhestand (Stand Oktober 2026).
Heilfürsorge für die Feuerwehr in Niedersachsen: wer sie bekommt
Niedersachsen hat die Heilfürsorge der Polizei (§ 114 NBG) zum 12.11.2024 auf die Feuerwehr übertragen. § 115 NBG unterscheidet dabei zwei Gruppen:
| Gruppe | Regel | Anrechnung und Verzicht |
|---|---|---|
| Beamte im Einsatzdienst (Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungsdienst) bei Land und Kommunen | freie Heilfürsorge, wenn Besoldung gezahlt wird (§ 115 Abs. 2 Satz 1) | bei kommunalen Dienstherren nur, wenn eine Satzung es bestimmt (§ 115 Abs. 2 Satz 2 und 3) |
| Landesbeamte in einer Laufbahn der Fachrichtung Feuerwehr | Heilfürsorge in entsprechender Anwendung des § 114 (§ 115 Abs. 3) | 1,3 % des Grundgehalts; Verzicht möglich |
| Landesbeamte, die am 12.11.2024 nur Beihilfe hatten | Heilfürsorge nur bei schriftlicher Erklärung bis 12.11.2025 | Frist abgelaufen |
Das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) fasst es so zusammen: „Ebenfalls haben alle aktiven Beamten der Fachrichtung der Laufbahn Feuerwehr gem. § 115 NBG Anspruch auf Heilfürsorge.“ Für Berufsfeuerwehren der Städte gilt: Die Heilfürsorge besteht kraft Gesetzes, Einzelheiten wie Anrechnung und Verzicht können die kommunalen Dienstherren per Satzung regeln – für Beamtenverhältnisse, die nach dem 31.01.1999 begründet wurden, auch einen abweichenden Anrechnungsbetrag oder die Anwendung der Beihilfe. Fragen Sie deshalb bei Ihrer Stadt nach der geltenden Satzung.
Was die Heilfürsorge leistet – und was nicht
Die Heilfürsorge in Niedersachsen funktioniert ähnlich wie eine gesetzliche Krankenkasse: Sie werden auf Versichertenkarte behandelt, ohne Rechnung und ohne Vorkasse. Laut NLBV gibt es aber klare Grenzen:
Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte „werden nicht aus Mitteln der Heilfürsorge erstattet“ (NLBV-FAQ).
Chefarzt und Zweibettzimmer übernimmt die Heilfürsorge nur im Rahmen eines anerkannten Dienstunfalls.
„Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie Kinder haben keinen Anspruch auf Heilfürsorge.“
Anders als in Nordrhein-Westfalen gibt es neben der Heilfürsorge keine ergänzende Beihilfe. Was die Heilfürsorge nicht trägt, zahlen Sie selbst oder sichern es privat ab. Den Vergleich mit der Polizei im selben Land zeigt die Seite Krankenversicherung Polizei Niedersachsen.
Anrechnung von 1,3 % und Verzicht: rechnen lohnt sich
Die Heilfürsorge ist nicht gratis. Bei Landesbeamten werden monatlich 1,3 % des jeweiligen Grundgehalts auf die Besoldung angerechnet (§ 114 Abs. 1 Satz 2 NBG; laut NLBV seit 01.01.2017 für die Polizei). Bei einem Grundgehalt von angenommen 3.500 € sind das 45,50 € im Monat. Dazu kommen die Pflegepflichtversicherung und, wenn gewünscht, eine Anwartschaft.
Heilfürsorgeberechtigte können auf den Anspruch schriftlich verzichten; ab dem Ersten des folgenden Monats gilt dann Beihilfe (§ 114 Abs. 2 NBG). Der Verzicht ist endgültig – „Der Widerruf des Verzichts ist ausgeschlossen“ (NLBV). Ein Verzicht bedeutet: 50 % Beihilfe, eigener Restkostentarif ab sofort, Privatpatientenstatus. In der Beihilfe Niedersachsens sind Wahlleistungen allerdings ebenfalls nicht beihilfefähig. Ob sich ein Verzicht rechnet, hängt vor allem von Familie, Gesundheitszustand heute und dem Wunsch nach privatärztlicher Behandlung ab. Lassen Sie die Varianten durchrechnen, bevor Sie unterschreiben – und denken Sie daran, dass auch Partner und Kinder in die Rechnung gehören.
Heilfürsorge behalten
- Behandlung auf Karte, keine eigene Krankenversicherung im Dienst.
- Kosten im Dienst: 1,3 % Anrechnung plus Pflegepflichtversicherung.
- Keine Privatärzte, keine Wahlleistungen; Anwartschaft für später nötig.
Verzicht und Beihilfe
- Privatpatient mit Restkostentarif – durchgehend bis zur Pension.
- Familie im selben Beihilfesystem.
- Eigener Beitrag ab sofort, Entscheidung unwiderruflich.
Die Kosten im Überblick
| Posten | Betrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Anrechnung der Heilfürsorge (Landesbeamte) | 1,3 % des Grundgehalts | bei 3.500 € Grundgehalt 45,50 € im Monat |
| Pflegepflichtversicherung (50-%-Tarif) | ab 33 € im Monat | je nach Eintrittsalter |
| Kleine Anwartschaft | ab 1 € im Monat | Beispiel eines Anbieters |
| Nach Verzicht: Restkostentarif mit 50 % Beihilfe | 250–396 € im Monat | Finanztest, Eintrittsalter 30 |
Wer vor dem 12.11.2024 Beihilfe hatte und in die Heilfürsorge gewechselt ist, hat meist schon eine beihilfekonforme Pflegeversicherung. Sie bleibt bestehen; der Anteil liegt im aktiven Dienst weiterhin bei der Hälfte.
Pflegepflichtversicherung und Anwartschaft
Auch mit Heilfürsorge ist eine private Pflegepflichtversicherung Pflicht, wenn Sie nicht freiwillig gesetzlich versichert sind (§ 23 Abs. 4 SGB XI). Ein Versicherer nennt dafür Beiträge ab 33 € im Monat je nach Alter. Die Einzelheiten erklärt die Seite Pflegepflichtversicherung für Heilfürsorgeberechtigte.
Die Anwartschaft sichert Ihren Gesundheitszustand für die Zeit nach der Heilfürsorge. Über die Öffnungsaktion können Feuerwehrbeamte mit Heilfürsorge sie nur innerhalb von sechs Monaten ab Beginn des Anspruchs abschließen (PKV-Verband, Stand 01/2026). Wer schon länger im Dienst war und erst 2024 oder 2025 in die Heilfürsorge gewechselt ist, sollte mit dem Versicherer klären, ob für ihn der Beginn des Anspruchs eine neue Frist ausgelöst hat; wer zuvor schon privat vollversichert war, kann seinen Vertrag in Absprache mit dem Versicherer meist als Anwartschaft weiterführen. Details unter Anwartschaft für Heilfürsorge-Berechtigte.
Ausbildung und Wechsel: was für Anwärter und Neueinsteiger gilt
Für Anwärterinnen und Anwärter regelt § 115 NBG nichts ausdrücklich. Der Anspruch knüpft an die Zahlung von Besoldung an, und Anwärterbezüge gehören in Niedersachsen zur Besoldung (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 NBesG). Nach dem Wortlaut spricht daher viel für Heilfürsorge schon ab der Einstellung – lassen Sie sich das von Ihrem Dienstherrn bestätigen, bevor Sie einen Anwärtertarif abschließen oder darauf verzichten. Gilt die Heilfürsorge, brauchen Sie in der Ausbildung keine Krankenversicherung, wohl aber die Pflegepflichtversicherung, und die Sechs-Monats-Frist für die Anwartschaft läuft ab Ausbildungsbeginn.
Wer aus einem anderen Land zu einer Feuerwehr in Niedersachsen wechselt, etwa aus Nordrhein-Westfalen, wo Feuerwehrbeamte Beihilfe erhalten, kommt mit einem bestehenden Restkostentarif. Mit der Heilfürsorge wird er im Dienst überflüssig; Versicherer bieten an, ihn für die Dauer der Heilfürsorge als Anwartschaft weiterzuführen, damit Alterungsrückstellungen und der versicherte Gesundheitszustand erhalten bleiben. Klären Sie das vor dem Wechsel. Den Vergleich zur Beihilfe-Lösung zeigt die Seite Krankenversicherung Feuerwehr NRW.
Familie: Beihilfe Niedersachsen für Partner und Kinder
Partner und Kinder erhalten Beihilfe nach der Niedersächsischen Beihilfeverordnung, wenn sie berücksichtigungsfähig sind: Ehe- und Lebenspartner mit Einkünften bis 22.000 € im Vorvorjahr (§ 80 Abs. 3 NBG) erhalten 70 %, Kinder 80 %. Sie brauchen einen eigenen Restkostentarif oder bleiben gesetzlich versichert. Damit Angehörige die Öffnungsaktion nutzen können – mit eigenen Fristen ab Heirat oder Geburt –, müssen Sie selbst privat versichert sein oder eine Anwartschaft haben (PKV-Verband). Neugeborene versichern Sie ohne Gesundheitsprüfung, wenn Sie sie binnen zwei Monaten nach der Geburt beim Versicherer anmelden, bei dem ein Elternteil versichert ist (§ 198 VVG). Mehr dazu auf der Seite Ehepartner und Kinder: Beihilfe statt Heilfürsorge.
Ruhestand mit 60: Beihilfe und pauschale Beihilfe
Beamte im Einsatzdienst der Feuerwehr erreichen in Niedersachsen die Altersgrenze mit 60 Jahren, Landesbeamte der Fachrichtung Feuerwehr mit 62 Jahren, nach 25 Jahren im Einsatzdienst ein Jahr früher (§ 115 Abs. 1 NBG). Mit dem Ruhestand endet die Heilfürsorge. Sie erhalten dann Beihilfe als Versorgungsempfänger, in der Regel 70 %, und versichern 30 % privat.
Niedersachsen zahlt auch eine pauschale Beihilfe – 50 % des Beitrags zur GKV oder höchstens zum halben Basistarif der PKV (§ 80a NBG). Für ehemalige Heilfürsorgeberechtigte beginnt mit dem Wegfall der Heilfürsorge eine Ausschlussfrist von einem Jahr; während der Heilfürsorge ist kein Antrag möglich (NLBV). Die Wahl ist unwiderruflich. Mit einer Anwartschaft versichern Pensionäre in der PKV nur noch 30 % ihrer Kosten – ob das günstiger ist als die pauschale Beihilfe, hängt von Ruhegehalt, Familie und Tarif ab. Den Satz berechnet der Beihilfesatz-Rechner, beide Wege vergleicht der Pauschale-Beihilfe-Rechner; weitere Regeln stehen auf der Seite Beihilfe Niedersachsen.
Checkliste für die Feuerwehr in Niedersachsen
- Klären, ob Sie Landes- oder Kommunalbeamter sind – bei der Stadt nach der Satzung zu Anrechnung und Verzicht fragen.
- Pflegepflichtversicherung abschließen und eine Anwartschaft innerhalb von sechs Monaten beantragen.
- Einen Verzicht auf die Heilfürsorge nur nach gründlicher Rechnung erklären – er ist unwiderruflich.
- Partner und Kinder über die Beihilfe absichern, Fristen ab Heirat und Geburt notieren.
- Vor dem Ruhestand mit 60 die Anwartschaft umwandeln und die Jahresfrist der pauschalen Beihilfe kennen.
Satz, Frist und Länderregeln zeigt der kostenlose Beihilfe-Check in 60 Sekunden. Den Überblick über alle Länder gibt die Seite Feuerwehr Krankenversicherung.
Häufige Fragen
Haben Feuerwehrbeamte in Niedersachsen Heilfürsorge?
Ja. Seit dem 12.11.2024 erhalten Beamte im Einsatzdienst der Feuerwehr freie Heilfürsorge (§ 115 Abs. 2 NBG), Landesbeamte der Fachrichtung Feuerwehr in entsprechender Anwendung des § 114 NBG. Laut NLBV haben „alle aktiven Beamten der Fachrichtung der Laufbahn Feuerwehr gem. § 115 NBG“ Anspruch.
Was kostet die Heilfürsorge der Feuerwehr in Niedersachsen?
Bei Landesbeamten werden 1,3 % des Grundgehalts auf die Besoldung angerechnet (§ 114 Abs. 1 NBG). Bei kommunalen Dienstherren gilt die Anrechnung nur, wenn eine Satzung sie bestimmt; die Satzung kann auch einen anderen Betrag festlegen. Dazu kommen die Pflegepflichtversicherung und gegebenenfalls eine Anwartschaft.
Kann ich als Feuerwehrbeamter in Niedersachsen auf die Heilfürsorge verzichten?
Ja. Heilfürsorgeberechtigte können schriftlich gegenüber der Heilfürsorgestelle verzichten; dann gilt ab dem Ersten des folgenden Monats Beihilfe. Ein Widerruf des Verzichts ist ausgeschlossen (NLBV). Bei kommunalen Dienstherren hängt die Verzichtsmöglichkeit von der Satzung ab.
Zahlt die Heilfürsorge in Niedersachsen Chefarzt und Privatarzt?
Nein. Privatärztliche Leistungen nach GOÄ werden laut NLBV nicht aus der Heilfürsorge erstattet; Wahlleistungen im Krankenhaus nur bei einem anerkannten Dienstunfall. Wer Wert darauf legt, braucht einen privaten Baustein.
Was gilt für die Familie eines Feuerwehrbeamten in Niedersachsen?
Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder haben keinen Anspruch auf Heilfürsorge. Sie können über die Beihilfe berücksichtigungsfähig sein – Partner nur mit Einkünften bis 22.000 € im Vorvorjahr – und brauchen einen eigenen Restkostentarif oder bleiben gesetzlich versichert.
Quellen
- NLBV: Häufig gestellte Fragen zur Heilfürsorge (Polizei und Feuerwehr) – abgerufen 18.10.2026
- NLBV: Allgemeines zur Heilfürsorge (Anrechnung 1,3 % seit 01.01.2017) – abgerufen 18.10.2026
- § 114 NBG – Heilfürsorge (VORIS)
- § 115 NBG – Beamtinnen und Beamte des Feuerwehrdienstes (Lesefassung gesetze.co) – abgerufen 18.10.2026
- NBhVO – Niedersächsische Beihilfeverordnung (VORIS)
- § 23 SGB XI – Private Pflegepflichtversicherung
- PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV für Beamte (Broschüre) – Stand Januar 2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.