Inhalt (9 Abschnitte)
- Beihilfe NRW: Bemessungssätze 2026 auf einen Blick
- Steckbrief: Beihilfe NRW 2026 in Zahlen
- Ehepartner: Einkommensgrenze 23.861 € (2027: 24.873 €)
- Kinder: 80 % Beihilfe in NRW
- Elternzeit und Teilzeit in NRW
- Kostendämpfung und Wahlleistungen in NRW
- Pauschale Beihilfe: in NRW nicht eingeführt
- Heilfürsorge: Polizei in NRW
- Was das für Ihren PKV-Tarif heißt: Restkosten-Beispiel
- In NRW erstattet die Beihilfe aktiven Beamten und Anwärtern 50 %, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %; Versorgungsempfänger und Ehepartner erhalten 70 %, Kinder 80 % (BVO NRW, Stand Oktober 2026).
- Die Ehepartner-Grenze beträgt 23.861 € für Aufwendungen 2026 und 24.873 € für 2027; maßgeblich sind die Einkünfte (§ 2 Abs. 2 EStG) im Kalenderjahr vor Entstehen der Aufwendungen.
- Einen erhöhten Satz in der Elternzeit gibt es derzeit nicht; ein Gesetzentwurf von 2026 plant 70 % ab 01.01.2027 – noch nicht in Kraft.
- Die Kostendämpfungspauschale ist seit 2022 abgeschafft; Wahlleistungen sind ohne Beitrag beihilfefähig, abzüglich 10 € (Chefarzt) bzw. 15 € (Zweibettzimmer) je Tag für höchstens 20 Tage.
- Eine pauschale Beihilfe gibt es in NRW nicht (Stand Oktober 2026).
In Nordrhein-Westfalen erstattet die Beihilfe aktiven Beamtinnen und Beamten 50 % der beihilfefähigen Kosten, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %. Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Ehepartner erhalten 70 %, Kinder 80 %. Rechtsgrundlage ist die Beihilfenverordnung NRW (BVO NRW) in der Fassung ab 04.08.2026 (Stand Oktober 2026).
Beihilfe NRW: Bemessungssätze 2026 auf einen Blick
Der Bemessungssatz ist der Anteil Ihrer beihilfefähigen Kosten, den Ihre Beihilfestelle erstattet – in NRW meist die Bezirksregierung. Den Rest versichern Sie mit einem privaten Restkostentarif. Die Grundsätze entsprechen denen des Bundes, eine Elternzeit-Erhöhung gibt es aber (noch) nicht.
| Person | Beihilfe | Privat zu versichern (Restkosten) |
|---|---|---|
| Beamtin/Beamter (aktiv, auch auf Widerruf) | 50 % | 50 % |
| … mit 2 oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % | 30 % |
| Versorgungsempfänger (Pension) | 70 % | 30 % |
| Ehe-/Lebenspartner (unter der Einkommensgrenze) | 70 % | 30 % |
| Kinder | 80 % | 20 % |
Wie viel Prozent Beihilfe Sie, Ihr Partner und Ihre Kinder in NRW bekommen, berechnet der Beihilfesatz-Rechner in einer Minute.
Steckbrief: Beihilfe NRW 2026 in Zahlen
| Merkmal | Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 75 LBG NRW; Beihilfenverordnung NRW (BVO NRW) vom 05.11.2009, Fassung ab 04.08.2026 |
| Sätze aktiv / Pension / Ehepartner / Kinder | 50 % / 70 % / 70 % / 80 % |
| Ab 2 Kindern | 70 % – bei zwei Beihilfeberechtigten nur für einen |
| Elternzeit / Teilzeit | keine Erhöhung in der Elternzeit (70 % ab 2027 geplant, nicht in Kraft); bei unterhälftiger Teilzeit grundsätzlich keine Beihilfe |
| Ehepartner-Grenze | 23.861 € (Aufwendungen 2026), 24.873 € (Aufwendungen 2027) |
| Bezugsjahr / Einkommensbegriff | Kalenderjahr vor Entstehen der Aufwendungen / Einkünfte nach § 2 Abs. 2 und 5a EStG |
| Kostendämpfung / Eigenbehalte | Kostendämpfungspauschale seit 2022 abgeschafft |
| Wahlleistungen im Krankenhaus | beihilfefähig ohne Beitrag; Abzug 10 €/Tag Chefarzt, 15 €/Tag Zweibettzimmer (je max. 20 Tage) |
| Pauschale Beihilfe | nein |
| Heilfürsorge | Polizei: freie Heilfürsorge plus ergänzende Beihilfe |
| Antragsfrist | laut Merkblatt Ihrer Beihilfestelle |
| Beihilfestelle | meist die Bezirksregierungen; außerdem LBV NRW, Oberlandesgerichte, Landräte (Polizei), Hochschulen u. a. |
Das ist in NRW besonders
Eigenes Bezugsjahr
Für die Partnergrenze zählt das Jahr vor der Behandlung – nicht das Antragsjahr und nicht das Vorvorjahr.
Grenze steigt jährlich
Von 20.000 € (2022) auf 24.873 € (2027): NRW passt die Partnergrenze jedes Jahr an den Rentenwert an.
Keine Kostendämpfung
Seit 2022 gibt es keine Kostendämpfungspauschale mehr; Wahlleistungen sind ohne Monatsbeitrag beihilfefähig.
Ehepartner: Einkommensgrenze 23.861 € (2027: 24.873 €)
Ehe- und eingetragene Lebenspartner sind in NRW berücksichtigungsfähig, wenn ihre Einkünfte im Kalenderjahr vor Entstehen der Aufwendungen die Grenze nicht übersteigen. Für Behandlungen 2026 gilt 23.861 € (Einkünfte 2025), für Behandlungen 2027 gilt 24.873 € (Einkünfte 2026). Die Grenze steigt jährlich mit dem Rentenwert: 20.000 € (2022), 21.071 € (2023), 21.995 € (2024), 23.001 € (2025).
Auch der Einkommensbegriff ist ein anderer: NRW zählt die Einkünfte nach § 2 Abs. 2 und 5a EStG – nicht den Gesamtbetrag der Einkünfte –, dazu bei Rentenbeginn ab 2022 eine Rentendifferenz und ausländische Einkünfte. Gezahlt wird unter Vorbehalt; liegt der Partner später doch darüber, fordert die Beihilfestelle zurück. Ihre Zahlen prüft der Ehepartner-Rechner; alle Ländergrenzen stehen unter Einkommensgrenze Beihilfe 2027.
Kinder: 80 % Beihilfe in NRW
Kinder erhalten 80 % Beihilfe; der Kindertarif deckt 20 %. Berücksichtigungsfähig sind Kinder, die im Familienzuschlag nach § 43 Landesbesoldungsgesetz berücksichtigt werden oder berücksichtigungsfähig sind (§ 2 Abs. 2 BVO NRW) – in der Regel, solange Kindergeld gezahlt wird, meist längstens bis zum 25. Geburtstag. Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, wird die Beihilfe für das Kind dem Elternteil gewährt, der den Familienzuschlag erhält.
Ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind steigt Ihr eigener Satz auf 70 %. Neugeborene versichern Sie in der PKV ohne Gesundheitsprüfung, wenn Sie sie spätestens zwei Monate nach der Geburt anmelden (§ 198 VVG). Mehr im Ratgeber Beihilfe für Kinder.
Elternzeit und Teilzeit in NRW
Einen erhöhten Satz in der Elternzeit gibt es in NRW derzeit nicht. Der Entwurf „Modernisierung des öffentlichen Dienstes“ (Landtag Vorlage 18/5099) sieht 70 % während der Elternzeit ab 01.01.2027 vor – beschlossen und verkündet ist das noch nicht. Bitte lassen Sie sich den Stand bei Ihrer Beihilfestelle bestätigen, bevor Sie Ihren Tarif ändern. Ihr Satz steigt heute nur, wenn mit der Geburt das zweite Kind hinzukommt. Den Unterschied zeigt der Elternzeit-Rechner.
Bei Teilzeit gilt: Beträgt die regelmäßige Arbeitszeit durchschnittlich weniger als die Hälfte einer Vollzeitstelle, werden nach § 1 Abs. 3 BVO NRW grundsätzlich keine Beihilfen gezahlt. Für Elternzeit und familienbedingte Freistellung gibt es eigene Regeln (Krankenfürsorge entsprechend der Beihilfe) – klären Sie Ihren Fall vorab mit der Beihilfestelle.
Kostendämpfung und Wahlleistungen in NRW
Die Kostendämpfungspauschale ist in NRW seit 2022 abgeschafft. Für Eigenanteile gilt eine Belastungsgrenze von 2 % der jährlichen Einnahmen. Wahlleistungen im Krankenhaus – Chefarzt und Zweibettzimmer – sind ohne Monatsbeitrag beihilfefähig. Abgezogen werden 10 € je Tag für die Chefarztbehandlung und 15 € je Tag für das Zweibettzimmer, jeweils für höchstens 20 Tage im Kalenderjahr. Ob ein Beihilfeergänzungstarif diese Abzüge übernimmt, hängt vom Tarif ab.
Pauschale Beihilfe: in NRW nicht eingeführt
NRW bietet keine pauschale Beihilfe (Stand Oktober 2026). Der Koalitionsvertrag von 2022 hatte sie vorgesehen; das Reformpaket der Landesregierung von 2026 enthält sie nicht. Gesetzlich versicherte Beamte zahlen ihren Beitrag deshalb allein – 2026 bis zu 982,31 € im Monat für die Krankenversicherung. Den Stand der Diskussion beschreibt die Seite Pauschale Beihilfe NRW.
Heilfürsorge: Polizei in NRW
Polizeivollzugsbeamte erhalten in NRW freie Heilfürsorge (§ 112 Abs. 2 LBG NRW, Freie-Heilfürsorge-Verordnung Polizei). Ergänzend gibt es Beihilfe, etwa für Wahlleistungen im Krankenhaus (abzüglich 10 bzw. 15 € je Tag, höchstens 20 Tage), Heilpraktiker, Zahnersatz und Brillengestelle bis 70 €. Feuerwehr und Justizvollzug erhalten in der Regel Beihilfe. Angehörige sind beihilfeberechtigt; im Ruhestand gilt auch für Polizisten die Beihilfe mit 70 %. Mehr unter Krankenversicherung Polizei NRW.
Was das für Ihren PKV-Tarif heißt: Restkosten-Beispiel
Ihr Restkostentarif muss den Anteil abdecken, den die Beihilfe offenlässt. Die Beispiele rechnen mit einer ambulanten Rechnung von 1.000 € je Person:
| Fall | Beihilfe | PKV-Tarif | Erstattung Beihilfe / PKV |
|---|---|---|---|
| Single, aktiv | 50 % | 50 % | 500 € / 500 € |
| Familie: Beamter mit 2 Kindern | 70 % | 30 % | 700 € / 300 € |
| Familie: Ehepartner (unter der Grenze) | 70 % | 30 % | 700 € / 300 € |
| Familie: je Kind | 80 % | 20 % | 800 € / 200 € |
| Pensionär | 70 % | 30 % | 700 € / 300 € |
Mit 50 % Beihilfe und Eintrittsalter 30 lagen die von Stiftung Warentest geprüften Tarifkombinationen für Beamte bei 250 bis 396 € im Monat (Finanztest 3/2025). Anwärtertarife kosten meist 70 bis 150 €, ein Kind mit 80 % Beihilfe rund 50 bis 60 € (Beispiele 2026). Ihre Bandbreite zeigt der Rechner PKV-Kosten für Beamte. Ändert sich Ihr Satz – zweites Kind, Pension, künftig eventuell Elternzeit –, passt der Versicherer den Tarif an, ohne Risikoprüfung, wenn Sie das innerhalb von sechs Monaten beantragen (§ 199 Abs. 2 VVG). Neu verbeamtet? Dann gilt die Öffnungsaktion der PKV: Die Öffnungsaktion gilt, wenn Ihr Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses beim Versicherer eingeht – als Beamter auf Widerruf oder auf Probe, aber nur einmal (PKV-Verband, Stand Januar 2026).
Verbindlich entscheidet Ihre BeihilfestelleBeihilfe-Rechner.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal, kein Angebot des Landes Nordrhein-Westfalen oder einer Bezirksregierung. Maßgeblich ist allein der Bescheid Ihrer Beihilfestelle.
Alle Länder im Vergleich zeigt die Übersicht Beihilfe nach Bundesland; Ihren Satz, Ihre Restkosten und Ihre Fristen liefert der kostenlose Beihilfe-Check.
Datenstand und Änderungslog
- 10.10.2026: Erstfassung, geprüft gegen die BVO NRW (Fassung ab 04.08.2026) und die FAQ der Bezirksregierung Köln zur Ehepartner-Grenze (Stand 22.07.2026). Elternzeit-Regel 2027: Entwurf, Stand wird nach Verkündung aktualisiert.
Häufige Fragen
Wie viel Prozent Beihilfe bekommt man in NRW?
Aktive Beamte und Anwärter erhalten 50 %, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %. Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Ehepartner bekommen 70 %, Kinder 80 % (BVO NRW, Stand Oktober 2026).
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für Ehepartner in NRW?
Für Aufwendungen im Jahr 2026 gilt 23.861 €, für 2027 gilt 24.873 € (Bezirksregierung Köln). Maßgeblich sind die Einkünfte nach § 2 Abs. 2 EStG im Kalenderjahr vor Entstehen der Aufwendungen – für Behandlungen 2027 also die Einkünfte 2026. Die Beihilfe wird unter Vorbehalt gezahlt.
Gibt es in NRW 70 % Beihilfe in der Elternzeit?
Derzeit nicht. Ein Gesetz- und Verordnungsentwurf der Landesregierung von 2026 sieht 70 % in der Elternzeit ab 01.01.2027 vor; in Kraft ist die Regel noch nicht (Stand Oktober 2026). Bitte prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer Beihilfestelle.
Gibt es in NRW noch eine Kostendämpfungspauschale?
Nein. Die Kostendämpfungspauschale ist in NRW seit 2022 abgeschafft. Die Beihilfe wird ohne diesen jährlichen Abzug gezahlt; Belastungsgrenze für verbleibende Eigenanteile sind 2 % der Einnahmen.
Gibt es in NRW die pauschale Beihilfe?
Nein, die pauschale Beihilfe ist in NRW nicht eingeführt. Der Koalitionsvertrag von 2022 sah sie vor, das Reformpaket der Landesregierung 2026 enthält sie nicht (Stand Oktober 2026). Gesetzlich versicherte Beamte zahlen den Beitrag daher allein.
Bekommen Polizisten in NRW Beihilfe?
Polizeivollzugsbeamte erhalten in NRW freie Heilfürsorge (§ 112 Abs. 2 LBG). Ergänzend gibt es Beihilfe, etwa für Wahlleistungen im Krankenhaus (abzüglich 10 bzw. 15 € je Tag, höchstens 20 Tage), Heilpraktiker oder Zahnersatz. Angehörige erhalten Beihilfe.
Quellen
- Beihilfenverordnung NRW (BVO NRW), Fassung ab 04.08.2026
- Bezirksregierung Köln: FAQ Beihilfe – Ehe- und Lebenspartnerinnen – Stand 22.07.2026
- Bezirksregierung Köln: FAQ Beihilfe – Bemessungssätze
- Landtag NRW, Vorlage 18/5099 (Modernisierung des öffentlichen Dienstes)
- Bezirksregierung Münster: Freie Heilfürsorge und Beihilfe
- Landtag NRW: Info Änderungen BVO 2022 (Wegfall Kostendämpfungspauschale)
- § 199 VVG – Beihilfeempfänger
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.