Beihilfe-Daten

Beihilfe Hessen 2026: Familien-Bemessungssatz, Ehepartner, Kinder

Hessen rechnet die Beihilfe anders als alle anderen Dienstherren: Es gibt einen einzigen Bemessungssatz für die ganze Familie, der mit jedem berücksichtigungsfähigen Angehörigen steigt – und im Krankenhaus noch einmal. Hier ist die Logik mit allen Stufen, Beispielen und Fundstellen.

Redaktion Beihilfe-Rechner.de Aktualisiert am 13. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Beihilfe Hessen: Bemessungssätze 2026 auf einen Blick
  2. Steckbrief: Beihilfe Hessen 2026 in Zahlen
  3. Ehepartner: Einkommensgrenze 24.696 € mit doppelter Wirkung
  4. Kinder: jedes Kind hebt den Familiensatz
  5. Elternzeit und Teilzeit in Hessen
  6. Eigenbehalte und Wahlleistungen in Hessen
  7. Pauschale Beihilfe: in Hessen nicht eingeführt
  8. Heilfürsorge in Hessen
  9. Was das für Ihren PKV-Tarif heißt: Restkosten-Beispiel
Das Wichtigste in Kürze
  • Hessen rechnet einen Familiensatz: 50 % für Alleinstehende, plus 5 Punkte je berücksichtigungsfähigem Angehörigen, höchstens 70 % – derselbe Satz gilt für alle Familienmitglieder (§ 15 HBeihVO, Stand Oktober 2026).
  • Bei stationärer Behandlung kommen 15 Punkte hinzu (höchstens 85 %); ein Alleinstehender erhält im Krankenhaus also 65 %.
  • Anwärter und ihre Angehörigen erhalten einheitlich 70 % (stationär 85 %), Versorgungsempfänger 10 Punkte mehr (höchstens 80 %).
  • Ehepartner zählen nur mit Einkünften bis 24.696 € im Vorvorjahr (2026, zweifacher Grundfreibetrag); darüber entfallen ihre Beihilfe und die 5 Punkte.
  • Eine pauschale Beihilfe gibt es nicht, aber eine Sachleistungsbeihilfe für freiwillig gesetzlich Versicherte; Wahlleistungen nur gegen 18,90 € im Monat.

Hessen rechnet die Beihilfe mit einem Familiensatz: Alleinstehende aktive Beamte erhalten 50 % der beihilfefähigen Kosten, jeder berücksichtigungsfähige Angehörige erhöht den Satz um 5 Punkte bis höchstens 70 %, und derselbe Satz gilt für die ganze Familie. Im Krankenhaus kommen 15 Punkte hinzu (höchstens 85 %); Anwärter erhalten einheitlich 70 %. Rechtsgrundlage ist § 15 der Hessischen Beihilfenverordnung (HBeihVO), Stand Oktober 2026.

Beihilfe Hessen: Bemessungssätze 2026 auf einen Blick

Während der Bund und die meisten Länder jedem Familienmitglied einen eigenen Bemessungssatz geben, bildet Hessen einen einzigen Satz für alle. Er hängt davon ab, wie viele berücksichtigungsfähige Angehörige Sie haben – also Ehepartner unter der Einkommensgrenze und Kinder, für die Sie den Familienzuschlag beziehen. Maßgeblich sind die Verhältnisse bei Antragstellung.

Familien-Bemessungssätze nach § 15 HBeihVO (Krankheitskosten), gilt für alle Familienmitglieder gleich, Stand 10.10.2026. Quelle: https://rp-kassel.hessen.de/personaldienstleistungen/beihilfen
Familiensituation (aktiv)Beihilfe ambulant / stationärPrivat zu versichern (Restkosten)
Alleinstehend50 % / 65 %50 % / 35 %
Verheiratet, Partner berücksichtigungsfähig55 % / 70 %45 % / 30 %
Verheiratet + 1 Kind60 % / 75 %40 % / 25 %
Verheiratet + 2 Kinder65 % / 80 %35 % / 20 %
Verheiratet + 3 Kinder (Höchstsatz)70 % / 85 %30 % / 15 %
Partner über der Grenze + 2 Kinder60 % / 75 %40 % / 25 %
Anwärter (einheitlich, auch für Angehörige)70 % / 85 %30 % / 15 %
Versorgungsempfänger, verheiratet65 % / 80 %35 % / 20 %

Versorgungsempfänger erhalten 10 Punkte mehr als Aktive (höchstens 80 %), Witwen und Witwer weitere 5 Punkte – mehr zu Fristen und PKV-Anpassung unter Beihilfe für Hinterbliebene. Für Pflegeleistungen gelten personenbezogene Sätze von 50, 70, 70 und 80 %. Bei einem individuellen Leistungsausschluss steigt der Satz um 20 Punkte, höchstens auf 90 %. Den Familiensatz für Ihre Konstellation berechnet der Beihilfesatz-Rechner.

Steckbrief: Beihilfe Hessen 2026 in Zahlen

Eckdaten der Beihilfe in Hessen nach HBeihVO (Bemessungsvorschriften Stand 11/2021) und Angaben des RP Kassel, Stand 10.10.2026. Quellen: rp-kassel.hessen.de
MerkmalHessen
Rechtsgrundlage§ 80 HBG; Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO) vom 05.12.2001, Bemessungsvorschriften Stand 11/2021
Sätze aktiv / Pension / Ehepartner / KinderFamiliensatz 50 % + 5 je Angehörigen (max. 70 %) / plus 10 (max. 80 %) / gleicher Satz / gleicher Satz
Ab 2 Kindern60 % (ohne Partner) bzw. 65 % (mit Partner); ab 3 Kindern mit Partner 70 %
Elternzeit / Teilzeitkeine Erhöhung in der Elternzeit; Teilzeit: keine Sonderregel zum Satz bekannt
Ehepartner-Grenze24.696 € (2026, zweifacher Grundfreibetrag); 2027 noch nicht veröffentlicht
Bezugsjahr / Einkommensbegriffzweites Kalenderjahr vor dem Antrag / Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG)
Kostendämpfung / Eigenbehaltekeine Kostendämpfungspauschale; 4,50 € je Arzneimittel, 10 € je einfacher Fahrt
Wahlleistungen im Krankenhausnur gegen 18,90 € im Monat (Erklärung binnen 3 Monaten); Abzug 16 €/Tag Zweibettzimmer
Pauschale Beihilfenein; Sachleistungsbeihilfe für freiwillig GKV-Versicherte
HeilfürsorgePolizei laut Polizei Hessen: Beihilfe (mind. 70 %); Feuerwehr kommunal geregelt
Antragsfristlaut Merkblatt des RP Kassel
BeihilfestelleRegierungspräsidium Kassel

Das ist in Hessen anders

Ein Satz für alle

Sie, Ihr Partner und Ihre Kinder haben denselben Bemessungssatz – er steigt mit jedem berücksichtigungsfähigen Angehörigen.

Plus 15 im Krankenhaus

Stationär erhöht sich der Satz um 15 Punkte, höchstens auf 85 %. Ihr Tarif kann ambulant und stationär verschieden hoch sein.

Anwärter mit 70 %

Beamte auf Widerruf und ihre Angehörigen erhalten einheitlich 70 % – deutlich mehr als im Bund.

Ehepartner: Einkommensgrenze 24.696 € mit doppelter Wirkung

Hessen koppelt die Grenze an das Zweifache des steuerlichen Grundfreibetrags: 24.696 € für 2026 (2024/2025: 24.192 €). Maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag. Liegen die Einkünfte im laufenden Jahr voraussichtlich darunter, ist Beihilfe unter Vorbehalt möglich. Der Wert für 2027 ist noch nicht veröffentlicht.

Die Grenze wirkt in Hessen doppelt: Liegt Ihr Partner darüber, erhält er keine Beihilfe – und der Familiensatz für Sie und die Kinder sinkt um 5 Punkte. Die 5 Punkte für den Ehepartner gibt es außerdem nur, wenn er nicht selbst beihilfeberechtigt, nicht gesetzlich pflichtversichert ist und keinen Beitragszuschuss nach § 257 SGB V erhält. Ob Ihr Partner unter der Grenze liegt, prüft der Ehepartner-Rechner; mehr im Ratgeber Beihilfe für Ehepartner.

Kinder: jedes Kind hebt den Familiensatz

Kinder haben in Hessen keinen eigenen Satz von 80 %, sondern den Familiensatz. Jedes berücksichtigungsfähige Kind erhöht ihn um 5 Punkte, bis 70 % erreicht sind. Ein Kind zählt nur beim Elternteil, der den Familienzuschlag dafür bezieht. Berücksichtigungsfähig sind Kinder in der Regel, solange der kinderbezogene Familienzuschlag läuft – das hängt am Kindergeldanspruch, meist längstens bis zum 25. Geburtstag.

Für die PKV heißt das: Der Kindertarif muss zum Familiensatz passen, etwa 35 % bei einer Familie mit zwei Kindern statt der sonst üblichen 20 %. Wenn ein Kind wegfällt, sinkt der Satz für alle. Neugeborene versichern Sie ohne Gesundheitsprüfung, wenn Sie sie spätestens zwei Monate nach der Geburt anmelden (§ 198 VVG). Mehr im Ratgeber Beihilfe für Kinder.

Elternzeit und Teilzeit in Hessen

Die Elternzeit selbst erhöht den Satz in Hessen nicht. Mit der Geburt steigt aber der Familiensatz um 5 Punkte, weil ein weiterer berücksichtigungsfähiger Angehöriger hinzukommt – dauerhaft, solange das Kind berücksichtigt wird. Ihr PKV-Tarif kann entsprechend sinken; die Anpassung beantragen Sie innerhalb von sechs Monaten ohne Gesundheitsprüfung (§ 199 Abs. 2 VVG). Eine bestehende Wahlleistungsvereinbarung ruht in der Elternzeit. Den Verlauf zeigt der Elternzeit-Rechner. Eine Kürzung des Satzes wegen Teilzeit ist für Hessen nicht bekannt.

Eigenbehalte und Wahlleistungen in Hessen

Eine Kostendämpfungspauschale gibt es in Hessen nicht. Abgezogen werden 4,50 € je Arzneimittel und 10 € je einfacher Strecke bei Fahrtkosten. Wahlleistungen im Krankenhaus sind nur beihilfefähig, wenn Sie eine Wahlleistungserklärung abgeben und 18,90 € im Monat zahlen; der Betrag deckt die ganze Familie. Die Erklärung muss innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Beihilfeberechtigung erfolgen (sechs Monate bei Witwen- und Waisengeld). Beim Zweibettzimmer werden 16 € je Tag abgezogen.

Einzelne Sonderregeln der HBeihVO – etwa bei einem Beitragszuschuss aus einer Beschäftigung – sind in der Auslegung nicht eindeutig. Lassen Sie solche Fälle bitte vom RP Kassel bestätigen.

Pauschale Beihilfe: in Hessen nicht eingeführt

Hessen bietet keine pauschale Beihilfe (Stand Oktober 2026). Für freiwillig gesetzlich Versicherte ohne Arbeitgeberzuschuss gibt es stattdessen eine Sachleistungsbeihilfe: 50 % des Geldwerts der Sachleistungen der Kasse, höchstens bis zur Höhe der Krankenversicherungsbeiträge der letzten zwölf Monate (§ 5 Abs. 5, § 15 Abs. 3 HBeihVO). Sie ersetzt keinen monatlichen Beitragszuschuss. Gesetzlich versicherte Beamte zahlen ihren Beitrag deshalb weiter selbst – 2026 bis zu 982,31 € im Monat für die Krankenversicherung.

Heilfürsorge in Hessen

Zur Polizei gibt es widersprüchliche Angaben. Laut Polizei Hessen erhalten Polizeibeamte – auch Anwärter – Beihilfe mit mindestens 70 % statt Heilfürsorge; ältere Quellen nennen für Polizeianwärter noch Heilfürsorge. Bitte lassen Sie sich Ihren Status bei der Dienststelle bestätigen. Bei der Feuerwehr ist Heilfürsorge kommunal geregelt, der Justizvollzug erhält Beihilfe. Mehr unter Heilfürsorge: privat oder gesetzlich?

Was das für Ihren PKV-Tarif heißt: Restkosten-Beispiel

In Hessen braucht Ihr Tarif oft zwei verschiedene Erstattungssätze – ambulant und stationär. Die Beispiele rechnen mit 1.000 € je Rechnung:

Restkosten-Beispiel nach § 15 HBeihVO, Rechnung 1.000 € je Person, ohne Eigenbehalte; eigene Berechnung, Stand Oktober 2026.
FallBeihilfePKV-TarifErstattung Beihilfe / PKV
Single, aktiv – ambulant50 %50 %500 € / 500 €
Single, aktiv – Krankenhaus65 %35 %650 € / 350 €
Familie mit Partner und 2 Kindern – ambulant, je Person65 %35 %650 € / 350 €
Familie mit Partner und 2 Kindern – Krankenhaus, je Person80 %20 %800 € / 200 €
Anwärter – ambulant70 %30 %700 € / 300 €

Ändert sich der Familiensatz – Heirat, Geburt, ein Kind fällt weg, Ernennung auf Probe, Pension –, passt der Versicherer den Tarif an; beantragen Sie das innerhalb von sechs Monaten, geschieht es ohne Risikoprüfung (§ 199 Abs. 2 VVG). Mit 50 % Beihilfe und Eintrittsalter 30 lagen die von Stiftung Warentest geprüften Tarifkombinationen für Beamte bei 250 bis 396 € im Monat (Finanztest 3/2025). Anwärtertarife kosten meist 70 bis 150 €, ein Kind mit 80 % Beihilfe rund 50 bis 60 € (Beispiele 2026). Ihre Bandbreite zeigt der Rechner PKV-Kosten für Beamte. Neu verbeamtet? Dann gilt die Öffnungsaktion der PKV: Die Öffnungsaktion gilt, wenn Ihr Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses beim Versicherer eingeht – als Beamter auf Widerruf oder auf Probe, aber nur einmal (PKV-Verband, Stand Januar 2026).

Verbindlich entscheidet das RP KasselBeihilfe-Rechner.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal, kein Angebot des Landes Hessen oder des Regierungspräsidiums Kassel. Maßgeblich ist allein der Bescheid Ihrer Beihilfestelle.

Alle Länder im Vergleich zeigt die Übersicht Beihilfe nach Bundesland; Ihren Familiensatz, Ihre Restkosten und Ihre Fristen liefert der kostenlose Beihilfe-Check.

Datenstand und Änderungslog

  • 10.10.2026: Erstfassung, geprüft gegen § 15 HBeihVO (Bemessungsvorschriften Stand 11/2021), das Merkblatt des RP Kassel und die Anlage Ehegatteneinkünfte 2026.

Häufige Fragen

Wie viel Prozent Beihilfe bekommt man in Hessen?

Alleinstehende aktive Beamte erhalten 50 %, Verheiratete mit berücksichtigungsfähigem Partner 55 %, und jedes berücksichtigungsfähige Kind bringt weitere 5 Punkte bis höchstens 70 %. Im Krankenhaus kommen 15 Punkte hinzu, höchstens 85 % (§ 15 HBeihVO, Stand Oktober 2026).

Was bedeutet „5 Prozent je Angehörigen“ bei der Beihilfe in Hessen?

Hessen erhöht den Familien-Bemessungssatz um 5 Prozentpunkte für jeden berücksichtigungsfähigen Angehörigen – den Ehepartner unter der Einkommensgrenze und jedes Kind, für das Sie den Familienzuschlag beziehen. Der Satz gilt dann für alle Familienmitglieder gleich, höchstens 70 % ambulant.

Warum bekomme ich in Hessen stationär 65 % Beihilfe?

Bei stationärer Behandlung erhöht sich der Satz um 15 Punkte. Ein alleinstehender Beamter erhält ambulant 50 %, im Krankenhaus also 65 %; eine Familie mit Partner und zwei Kindern 65 % ambulant und 80 % stationär. Höchstens sind 85 % möglich.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze für Ehepartner in Hessen?

Für 2026 gilt 24.696 € – das Zweifache des steuerlichen Grundfreibetrags –, gemessen am Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag. Liegt der Partner darüber, erhält er keine Beihilfe, und die 5 Punkte für ihn entfallen. Der Wert für 2027 ist noch nicht veröffentlicht.

Wie viel Beihilfe bekommen Anwärter und Referendare in Hessen?

Anwärter erhalten mit ihren Angehörigen einheitlich 70 %, im Krankenhaus 85 %. Ihr Restkostentarif muss also nur 30 % abdecken. Mit der Ernennung auf Probe gilt der Familiensatz ab 50 %; dann muss der Tarif innerhalb von sechs Monaten angepasst werden (§ 199 Abs. 2 VVG).

Gibt es in Hessen eine pauschale Beihilfe?

Nein (Stand Oktober 2026). Hessen bietet stattdessen eine Sachleistungsbeihilfe für freiwillig gesetzlich Versicherte ohne Arbeitgeberzuschuss: 50 % des Geldwerts der Sachleistungen, höchstens bis zur Höhe der Krankenversicherungsbeiträge der letzten zwölf Monate.

Quellen

  1. Regierungspräsidium Kassel: Beihilfen
  2. RP Kassel: Merkblatt zur Hessischen Beihilfenverordnung – Bemessungsvorschriften Stand 11/2021
  3. RP Kassel: Anlage Ehegatteneinkünfte 2026 (24.696 €)
  4. RP Kassel: Weitere Fragen zur Beihilfe
  5. Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO)
  6. Polizei Hessen: Karriere-FAQ (Beihilfe für Polizeibeamte)
  7. § 199 VVG – Beihilfeempfänger
Redaktion Beihilfe-Rechner.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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