Beihilfe-Rechner: Satz, Restkosten, Fristen & pauschale Beihilfe

Sechs Rechner, ein Datenkern: Alle Werkzeuge rechnen mit den Beihilfevorschriften des Bundes und aller 16 Länder (Stand Oktober 2026). Sie laufen in Ihrem Browser – Ihre Eingaben werden nicht übertragen, solange Sie nichts absenden.

Welcher Beihilfe-Rechner beantwortet Ihre Frage?

Sie wollen wissen, welchen Anteil Ihrer Arztrechnungen die Beihilfe trägt? Der Beihilfesatz-Rechner zeigt den Bemessungssatz für Sie, Ihren Ehe- oder Lebenspartner und Ihre Kinder – und damit den Restkosten-Anteil, den Ihre private Krankenversicherung abdecken muss. Was das im Monat ungefähr kostet, zeigt der Rechner „PKV-Kosten für Beamte“ als Bandbreite aus veröffentlichten Beispielen.

In Ländern mit pauschaler Beihilfe stellt der Pauschale-Beihilfe-Rechner die gesetzliche Krankenversicherung mit Zuschuss des Dienstherrn der PKV mit individueller Beihilfe gegenüber – für Ihre Familie und über 10, 20 oder 30 Jahre. Der Fristen-Rechner berechnet das Datum, bis zu dem Ihr Antrag für die Öffnungsaktion beim Versicherer sein sollte, und die 6-Monats-Frist nach § 199 VVG.

Für Familien: Der Ehepartner-Rechner prüft, ob Ihr Partner unter der Einkommensgrenze Ihres Dienstherrn liegt, und der Elternzeit-Rechner zeigt, ob Ihr Satz in der Elternzeit steigt. Alle Ergebnisse sind Orientierungswerte, keine Bescheide – maßgeblich ist Ihre Beihilfestelle. Den persönlichen Gesamtüberblick bekommen Sie im kostenlosen Beihilfe-Check.

Häufige Fragen

Sind die Beihilfe-Rechner kostenlos und anonym?

Ja. Die Rechner laufen in Ihrem Browser, ohne Anmeldung. Daten werden nur übertragen, wenn Sie das Formular unter einem Rechner selbst absenden.

Für welche Dienstherren rechnen die Tools?

Für den Bund (inklusive Bundespolizei, Zoll und Bundeswehr-Angehörige) und alle 16 Länder. Kommunalbeamte rechnen mit dem Land, in dem ihre Kommune liegt.

Ersetzen die Ergebnisse einen Beihilfebescheid?

Nein. Die Rechner bilden die Grundregeln der Beihilfeverordnungen ab (Stand Oktober 2026). Sonderfälle, Einzelfallentscheidungen und Höchstbeträge einzelner Leistungen prüft allein Ihre Beihilfestelle.

Brauche ich Gesundheitsangaben?

Nein. Gefragt werden nur Dienstherr, Status, Familie, Einkommen in Spannen und Datumsangaben.

Erst die Beihilfe rechnen. Dann den Tarif wählen.

Machen Sie den kostenlosen Beihilfe-Check – und entscheiden Sie mit Zahlen und Fristen statt mit Bauchgefühl.

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