Inhalt (10 Abschnitte)
- Warum Beamte nicht einfach zwischen GKV und PKV wählen können
- Die Entscheidung in fünf Fragen
- Was gesetzlich versicherte Beamte 2026 zahlen
- Rechenbeispiele: Single, Paar, Familie – mit und ohne pauschale Beihilfe
- Beamte mit Kindern: PKV oder GKV?
- Der Ruhestand: der unterschätzte Teil der Rechnung
- Gesundheit: wenn die PKV schwer erreichbar ist
- Was in keiner Beitragsrechnung steht: Leistungen und Bindung
- Ehrlich gesagt: Wann für Beamte die GKV besser passt
- So treffen Sie die Entscheidung – in vier Schritten
- Beamte sind in der GKV versicherungsfrei und können ihr nur mit Beitrittsrecht freiwillig beitreten; ohne pauschale Beihilfe zahlen sie den Beitrag allein – 2026 bis zu 982,31 € im Monat für die Krankenversicherung.
- Ohne Zuschuss ist die PKV mit Beihilfe in aller Regel die günstigere Wahl: Ein Single mit 4.000 € Besoldung zahlt in der GKV 772 € im Monat, in der PKV mit 50 % Beihilfe typischerweise 250 bis 396 € (Finanztest 3/2025).
- In neun Ländern gibt es die pauschale Beihilfe (50 % Zuschuss zur GKV); dort kann die GKV für Familien mit nicht berufstätigem Partner und Kindern günstiger sein – im Modellfall mit zwei Kindern und 4.000 € rund 235 € im Monat.
- Im Ruhestand steigt die Beihilfe in der PKV meist auf 70 %; die pauschale Beihilfe bleibt bei 50 % des Beitrags.
- Die Wahl der pauschalen Beihilfe ist fast überall unwiderruflich und schließt die Öffnungsaktion der PKV aus – deshalb vorher rechnen.
Beamte: GKV oder PKV? Für die meisten ist die PKV mit Beihilfe günstiger, denn ohne pauschale Beihilfe zahlen gesetzlich versicherte Beamte ihren Beitrag allein – 2026 bis zu 982,31 € im Monat für die Krankenversicherung. In den neun Ländern mit pauschaler Beihilfe kann die GKV dagegen für Familien mit nicht berufstätigem Partner und Kindern günstiger sein. Weil die Wahl meist unwiderruflich ist, sollten Sie sie mit Zahlen für Familie und Ruhestand treffen (Stand Oktober 2026).
Warum Beamte nicht einfach zwischen GKV und PKV wählen können
Für Beamte gelten drei Regeln, die die Systemfrage grundlegend anders machen als für Angestellte:
- Versicherungsfrei: Beamte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). In die GKV kommen sie nur freiwillig – und nur mit einem Beitrittsrecht nach § 9 SGB V, meist innerhalb von drei Monaten nach dem Ende einer Pflicht- oder Familienversicherung.
- Kein Arbeitgeberanteil: Der Beitragszuschuss nach § 257 SGB V gilt für Beamte nicht. Ohne Landesregel zahlen sie den GKV-Beitrag vollständig selbst.
- Beihilfe statt Zuschuss: Der Dienstherr erstattet stattdessen einen Prozentsatz der Krankheitskosten – das passt zur PKV mit Restkostentarif, aber kaum zur GKV, die keine Rechnungen schickt.
Die pauschale Beihilfe ändert das in einigen Ländern: Die pauschale Beihilfe gibt es in neun Ländern: Hamburg (seit 2018), Bremen, Berlin, Brandenburg und Thüringen (seit 2020), Baden-Württemberg (2023), Sachsen und Niedersachsen (2024) sowie Mecklenburg-Vorpommern (seit 01.05.2026). Schleswig-Holstein (2024) und Sachsen-Anhalt (2026) zahlen in Sonderformen nur einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung. Im Bund, in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland gibt es sie nicht (Stand Oktober 2026). Für alle anderen Beamten bleibt die GKV eine teure Ausnahme. Den allgemeinen Systemvergleich für Angestellte und Selbstständige finden Sie bei GKV oder PKV im Überblick.
Die Entscheidung in fünf Fragen
1. Zahlt mein Dienstherr eine pauschale Beihilfe?
Nein (Bund, Bayern, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland): Dann rechnet sich die PKV mit Beihilfe in aller Regel. Ja: weiter mit Frage 2.
2. Komme ich überhaupt in die GKV?
Nur mit Beitrittsrecht (§ 9 SGB V). Wer schon länger privat versichert ist, hat es meist nicht.
3. Wer soll mitversichert werden?
Partner ohne eigenes Einkommen und Kinder sind in der GKV beitragsfrei – das ist der größte Hebel für die GKV.
4. Wie ist meine Gesundheit?
Mit Vorerkrankungen öffnet die Öffnungsaktion die PKV – aber nur sechs Monate lang und nicht nach Wahl der pauschalen Beihilfe.
5. Was plane ich langfristig?
Ruhestand (PKV: meist 70 % Beihilfe), Beförderungen (GKV-Beitrag steigt mit) und ein möglicher Wechsel des Dienstherrn.
Ihre Antworten auf diese fünf Fragen bringt der kostenlose Beihilfe-Check in 60 Sekunden zusammen – mit Ihrem Beihilfesatz, dem Status Ihres Landes und Ihren Fristen.
Was gesetzlich versicherte Beamte 2026 zahlen
Beamte haben keinen Anspruch auf Krankengeld; deshalb gilt für sie der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 % (§ 243 SGB V) plus Zusatzbeitrag der Kasse – 2026 im Durchschnitt 2,9 %. Beitragspflichtig sind als freiwilliges Mitglied alle Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat (§ 240 SGB V). Zur Pflege zahlen Beihilfeberechtigte nur den halben Satz, weil die Beihilfe die andere Hälfte der Pflegeleistungen trägt: 1,8 %, kinderlos 2,4 % (§ 55 SGB XI).
| Einnahmen pro Monat | ohne pauschale Beihilfe | mit pauschaler Beihilfe |
|---|---|---|
| 3.000 € | 579,00 € | 325,50 € |
| 4.000 € | 772,00 € | 434,00 € |
| 5.000 € | 965,00 € | 542,50 € |
| ab 5.812,50 € (Höchstwert) | 1.121,81 € | 630,66 € |
Zum Vergleich: Die von Stiftung Warentest geprüften PKV-Tarifkombinationen für Beamte mit 50 % Beihilfe und Eintrittsalter 30 kosteten 250 bis 396 € im Monat (Finanztest 3/2025). Ohne Zuschuss liegt die GKV damit schon bei mittlerer Besoldung deutlich darüber. Auch die ergänzende Beihilfe ändert daran wenig: Gesetzlich versicherte Bundesbeamte erhalten zwar Beihilfe zu Kosten, die die Kasse nicht trägt, den Beitrag selbst bezuschusst sie nicht.
Rechenbeispiele: Single, Paar, Familie – mit und ohne pauschale Beihilfe
Die folgende Tabelle zeigt typische Haushalte. Die PKV-Werte sind Annahmen innerhalb veröffentlichter Spannen (300 € für den Beamten mit 50 % Beihilfe, 55 € je Kind mit 80 % Beihilfe, 225 € für den Partner mit 70 % Beihilfe) – keine Angebote.
| Haushalt | GKV ohne pB | GKV mit pB | PKV mit Beihilfe | günstiger |
|---|---|---|---|---|
| Single, 3.600 € | 694,80 € | 390,60 € | 300 € | PKV in beiden Fällen |
| Single, 5.000 € | 965,00 € | 542,50 € | 300 € | PKV in beiden Fällen |
| Partner ohne Einkommen, 1 Kind, 3.200 € | 598,40 € | 328,00 € | 580 € | mit pB: GKV (252 €); ohne pB: PKV knapp (18,40 €) |
| Partner ohne Einkommen, 2 Kinder, 4.000 € | 738,00 € | 400,00 € | 635 € | mit pB: GKV (235 €); ohne pB: PKV (103 €) |
| Partner ohne Einkommen, 3 Kinder, 4.500 € | 819,00 € | 438,75 € | 690 € | mit pB: GKV (251,25 €); ohne pB: PKV (129 €) |
Das Muster ist eindeutig: Ohne pauschale Beihilfe gewinnt die PKV in allen Modellfällen. Mit pauschaler Beihilfe kippt die Rechnung, sobald ein Partner ohne Einkommen und Kinder mitversichert werden. Zwei Einschränkungen gehören dazu: Mit zwei Kindern steigt Ihr eigener Beihilfesatz in den meisten Ländern auf 70 % – Ihr PKV-Beitrag sinkt dann eher unter den angenommenen Wert. Und die Rechnung bildet nur heute ab, nicht den Ruhestand. Ihre eigene Rechnung über 10, 20 oder 30 Jahre macht der Pauschale-Beihilfe-Rechner.
Beamte mit Kindern: PKV oder GKV?
Kinder sind der wichtigste Grund, warum Beamte in Ländern mit pauschaler Beihilfe die GKV ernsthaft prüfen sollten. Die Regeln im Überblick:
- In der PKV erhalten Kinder in der Regel 80 % Beihilfe; versichert werden 20 %, in veröffentlichten Beispielen rund 50 bis 60 € im Monat. Wird das Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt angemeldet, ist es ohne Zuschlag und Wartezeit versichert (§ 198 VVG).
- In der GKV sind Kinder beitragsfrei familienversichert, wenn ein Elternteil Mitglied ist (§ 10 SGB V).
- Gemischte Ehe: Ist ein Elternteil gesetzlich versichert und der andere – meist der Beamte – privat, sind die Kinder nicht beitragsfrei familienversichert, wenn der privat versicherte Elternteil mehr verdient und über 6.450 € im Monat liegt (2026, § 10 Abs. 3 SGB V).
- Ab zwei Kindern steigt der Beihilfesatz des Beamten in den meisten Ländern auf 70 %, in Sachsen schon ab einem Kind; Sachsen gewährt Partnern und Kindern sogar 90 %. Das macht die PKV für Familien in diesen Konstellationen günstiger als die Standardrechnung vermuten lässt.
Die Sätze Ihres Dienstherrn finden Sie unter Beihilfe für Kinder; ob Ihr Partner beihilfeberechtigt ist, prüft der Ehepartner-Rechner.
Der Ruhestand: der unterschätzte Teil der Rechnung
Die Entscheidung zwischen GKV und PKV gilt meist für Jahrzehnte – auch über die Pensionierung hinaus. Dort laufen die Systeme auseinander:
- PKV mit Beihilfe: Als Versorgungsempfänger erhalten Sie meist 70 % Beihilfe (Bremen 60 % plus Staffel, Hessen Familiensatz plus 10 Punkte). Sie versichern nur noch 30 % und können den Tarif nach § 199 Abs. 2 VVG innerhalb von sechs Monaten anpassen.
- GKV mit pauschaler Beihilfe: Der Zuschuss bleibt bei 50 % des Beitrags; Beiträge zahlen Sie als freiwilliges Mitglied auf Versorgungsbezüge und weitere Einnahmen. Bei einem Ruhegehalt von 3.416 € (Durchschnitt laut Destatis, 01/2025) sind das 288,65 € Krankenversicherung plus 61,49 € Pflege – rund 350 € im Monat.
- GKV ohne pauschale Beihilfe: Bei 3.416 € Ruhegehalt zahlen Sie 577,30 € Krankenversicherung plus 61,49 € Pflege allein – rund 639 € im Monat.
Wie sich PKV-Beiträge im Alter entwickeln und was Beamte vorsorglich tun können, erklärt die Seite Beihilfe für Pensionäre.
Gesundheit: wenn die PKV schwer erreichbar ist
Ein normaler PKV-Antrag setzt eine Gesundheitsprüfung voraus. Für Beamtenanfänger gibt es mit der Öffnungsaktion der PKV einen Weg ohne Ablehnung und ohne Leistungsausschlüsse, mit höchstens 30 % Risikozuschlag – wenn der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses beim Versicherer eingeht. Daraus folgen zwei Regeln für die Systemfrage:
- Wer Vorerkrankungen hat, sollte die Öffnungsaktion prüfen, bevor er die pauschale Beihilfe beantragt – danach ist sie ausgeschlossen.
- Wer die sechs Monate verpasst hat und nur mit hohem Zuschlag oder gar nicht in die PKV käme, für den ist die GKV – im Idealfall mit pauschaler Beihilfe – oft die realistische Lösung.
Gesundheitsangaben fragen wir auf dieser Website bewusst nicht ab. Sie gehören in ein vertrauliches Beratungsgespräch.
Was in keiner Beitragsrechnung steht: Leistungen und Bindung
Die Monatsbeiträge sind nur ein Teil der Entscheidung. Drei weitere Punkte gehören auf die Liste:
Leistungsumfang
Die GKV leistet nach ihrem gesetzlichen Leistungskatalog. In der PKV ist der Umfang im Tarif festgelegt, die Beihilfe folgt dem Recht Ihres Dienstherrn – mit Lücken etwa bei Wahlleistungen, die ein Ergänzungstarif schließen kann.
Unwiderruflichkeit
Die pauschale Beihilfe ist fast überall unwiderruflich, auch für Ruhestand und künftige Angehörige. Nur Sachsen-Anhalt erlaubt einen Widerruf.
Dienstherrnwechsel
Wechseln Sie in ein Land ohne pauschale Beihilfe, zahlen Sie die GKV allein. In der PKV gilt einfach der neue Beihilfesatz – angepasst nach § 199 VVG.
Was bei einem Wechsel genau passiert, beschreibt der Ratgeber Dienstherrnwechsel und Beihilfe.
Ehrlich gesagt: Wann für Beamte die GKV besser passt
Auch wenn es auf dieser Website viel um die private Krankenversicherung geht: Es gibt Fälle, in denen die gesetzliche Krankenversicherung die bessere Wahl ist – und das sagen wir auch so:
GKV ist oft die bessere Wahl, wenn …
- Sie in einem Land mit pauschaler Beihilfe arbeiten und Partner ohne Einkommen sowie Kinder mitversichern
- eine PKV wegen Vorerkrankungen nur mit sehr hohem Zuschlag möglich wäre und die Öffnungsaktion vorbei ist
- Ihre Besoldung niedrig ist und es auf absehbare Zeit bleibt
- Sie nur kurz verbeamtet sind und danach wieder pflichtversichert sein werden
PKV mit Beihilfe ist meist die bessere Wahl, wenn …
- Ihr Dienstherr keine pauschale Beihilfe zahlt
- Sie Single sind oder Ihr Partner eigenes Einkommen hat
- Ihre Besoldung mittel oder hoch ist oder steigen wird
- ein Wechsel zu einem anderen Dienstherrn möglich ist
So treffen Sie die Entscheidung – in vier Schritten
- Status klären: Beihilfesatz für Sie, Partner und Kinder und den Stand der pauschalen Beihilfe in Ihrem Land – mit dem Beihilfe-Check oder dem Beihilfesatz-Rechner.
- Fristen notieren: sechs Monate Öffnungsaktion, Ausschlussfristen der pauschalen Beihilfe (Baden-Württemberg fünf Monate, Niedersachsen ein Jahr), Beitrittsfrist zur GKV.
- Beide Wege rechnen: GKV-Anteil gegen konkrete PKV-Beiträge für die ganze Familie – heute, in zehn Jahren und im Ruhestand.
- Erst dann unterschreiben: den Antrag auf pauschale Beihilfe oder den Antrag beim Versicherer. Wie Sie PKV-Tarife für Beamte sinnvoll vergleichen, steht im Ratgeber PKV für Beamte.
Häufige Fragen
Ist es besser, als Beamter privat oder gesetzlich versichert zu sein?
Für die meisten Beamten ist die PKV mit Beihilfe günstiger, weil der Dienstherr zur GKV keinen Arbeitgeberanteil zahlt – außer in den Ländern mit pauschaler Beihilfe. Dort kann die GKV für Familien mit nicht berufstätigem Partner und Kindern günstiger sein. Entscheidend sind Dienstherr, Familie, Besoldung, Gesundheit und Ruhestand.
Wann lohnt sich die GKV für Beamte?
Vor allem in einem Land mit pauschaler Beihilfe, wenn Partner ohne Einkommen und Kinder beitragsfrei familienversichert werden können, bei dauerhaft niedriger Besoldung oder wenn eine PKV nur mit sehr hohem Zuschlag möglich wäre und die Öffnungsaktion verpasst ist. Ohne pauschale Beihilfe lohnt sie sich nur in Ausnahmefällen.
Was zahlt ein Beamter in der gesetzlichen Krankenversicherung?
14,0 % plus Zusatzbeitrag (2026 im Durchschnitt 2,9 %) auf alle Einnahmen bis 5.812,50 € im Monat, also höchstens 982,31 € für die Krankenversicherung, plus halber Pflegebeitrag. Mit pauschaler Beihilfe übernimmt der Dienstherr die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags.
Können Beamte von der PKV in die GKV wechseln?
In der Regel nicht. Beamte sind versicherungsfrei und brauchen für die freiwillige GKV ein Beitrittsrecht nach § 9 SGB V, meist innerhalb von drei Monaten nach dem Ende einer Pflicht- oder Familienversicherung. Wer schon länger privat versichert ist, hat dieses Recht meist nicht mehr.
Sollten Kinder von Beamten privat oder gesetzlich versichert werden?
Ist der beihilfeberechtigte Elternteil privat versichert, erhalten Kinder meist 80 % Beihilfe und brauchen nur einen 20-%-Tarif (rund 50 bis 60 € im Monat). In der GKV sind Kinder beitragsfrei familienversichert, wenn ein Elternteil GKV-Mitglied ist – aber nicht, wenn der privat versicherte Elternteil mehr verdient und über 6.450 € im Monat (2026) liegt.
Was ist besser im Ruhestand: pauschale Beihilfe oder PKV?
In der PKV steigt die Beihilfe im Ruhestand meist auf 70 %, Sie versichern nur noch 30 %. Mit pauschaler Beihilfe zahlen Sie weiter GKV-Beiträge auf Ihre Versorgungsbezüge und weitere Einnahmen, der Zuschuss bleibt bei 50 %. Bei einem Ruhegehalt von 3.416 € sind das rund 350 € im Monat.
Quellen
- § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit
- § 9 SGB V – freiwillige Versicherung
- § 10 SGB V – Familienversicherung
- § 243 SGB V – ermäßigter Beitragssatz
- § 55 SGB XI – Beitragssatz der Pflegeversicherung
- Stiftung Warentest: Private Krankenversicherung im Vergleich (Finanztest 3/2025) – 19.02.2025
- PKV-Verband: Entscheidungshilfe „Individuelle oder pauschale Beihilfe?“ – Oktober 2025
- PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV für Beamte (Öffnungsaktion) – Stand Januar 2026
- Personalamt Hamburg: FAQ Pauschale Beihilfe – Stand Januar 2026
- Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 455 – Pensionärinnen und Pensionäre – 17.12.2025
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.