Pauschale Beihilfe

Pauschale Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern 2026: seit 1. Mai – Antrag, Regeln, Rechenbeispiel

Mecklenburg-Vorpommern ist das jüngste Land mit pauschaler Beihilfe: Seit dem 1. Mai 2026 können Beamte statt individueller Beihilfe einen Zuschuss zur Krankenversicherung wählen. Das Landesamt für Finanzen hat dazu ein Merkblatt und FAQ veröffentlicht. Hier sind die Regeln, ein Rechenbeispiel und die MV-Besonderheiten.

Redaktion Beihilfe-Rechner.de Aktualisiert am 13. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Pauschale Beihilfe MV: die Regeln auf einen Blick
  2. Was in Mecklenburg-Vorpommern anders geregelt ist
  3. Pauschale Beihilfe beim LAF beantragen
  4. Unwiderruflich: Ruhestand, Familie, Wechsel
  5. Rechenbeispiel Mecklenburg-Vorpommern: GKV oder PKV?
  6. Partner, Pflege, Polizei und Feuerwehr in MV
  7. Pauschale Beihilfe MV: für wen eher GKV, für wen eher PKV?
  8. Datenstand und Änderungslog
Das Wichtigste in Kürze
  • Mecklenburg-Vorpommern zahlt seit 01.05.2026 auf Antrag 50 % des Krankenversicherungsbeitrags statt individueller Beihilfe bei Krankheit (§ 80a LBG M-V).
  • In der GKV wird nur der Beitrag auf Besoldung oder Versorgung bezuschusst, nicht der auf Mieten oder Kapitalerträge; bei privater Vollversicherung höchstens die Hälfte des Basistarifs.
  • Eine Ausschlussfrist gibt es nicht, gezahlt wird ab dem Folgemonat; Anwärter sollen den Antrag schon im Monat vor der Ernennung stellen.
  • Die Wahl ist unwiderruflich – auch für Ruhestand und Angehörige; die Pauschale steigt mit zwei Kindern oder im Ruhestand nicht auf 70 %.
  • Modellrechnung: Ein Single mit 4.500 € zahlt in der GKV 488,25 € statt angenommener 300 € in der PKV; ein Paar mit Kind und 4.500 € zahlt 461,25 € statt 580 €.

Die pauschale Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern gibt es seit dem 01.05.2026 (§ 80a LBG M-V): Das Land zahlt auf Antrag 50 % des Krankenversicherungsbeitrags statt Beihilfe zu einzelnen Rechnungen – in der GKV nur auf den Beitragsanteil aus Besoldung oder Versorgung. Eine Ausschlussfrist gibt es nicht, gezahlt wird ab dem Folgemonat, und die Wahl ist unwiderruflich (Stand Oktober 2026).

Pauschale Beihilfe MV: die Regeln auf einen Blick

Mecklenburg-Vorpommern hat keine eigene Beihilfeverordnung; für die individuelle Beihilfe gilt die Bundesbeihilfeverordnung entsprechend. Die pauschale Beihilfe ist dagegen eine eigene Landesregel. Zuständig ist das Landesamt für Finanzen (LAF).

Pauschale Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern nach § 80a LBG M-V, LAF-Merkblatt (Stand 04/2026) und LAF-FAQ, geprüft am 10.10.2026.
MerkmalRegel in Mecklenburg-Vorpommern
In Kraft01.05.2026 (Gesetz vom 28.02.2026)
Höhe GKV50 % des Beitrags, nur auf den Anteil aus Besoldung bzw. Versorgung
Höhe PKVhöchstens die Hälfte des Basistarifs (private Vollversicherung)
Angehörige50 %, Arbeitgeberanteile werden angerechnet
Kinder / Ruhestandkeine Erhöhung auf 70 %
Pflegekein Zuschuss; bei Pflege individuelle Beihilfe
Antragsfristkeine; Zahlung ab dem Folgemonat. Anwärter: Antrag im Monat vor der Ernennung
Bindungunwiderruflich, auch für Ruhestand und Angehörige; Widerruf → Probe: neue Entscheidung
DienstherrnwechselRecht des neuen Dienstherrn

Den Vergleich mit allen anderen Ländern zeigt die Übersicht pauschale Beihilfe nach Bundesland. Die individuelle Beihilfe in MV – 50 % aktiv, 70 % mit zwei Kindern, in der Elternzeit und im Ruhestand, 80 % für Kinder – erklärt die Seite Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern: Bemessungssätze.

Was in Mecklenburg-Vorpommern anders geregelt ist

Nur der Besoldungsanteil

Freiwillig GKV-Versicherte zahlen Beiträge auf alle Einnahmen (§ 240 SGB V). MV bezuschusst aber nur den Anteil auf Besoldung oder Versorgung – nicht den auf Mieteinnahmen oder Kapitalerträge.

Antrag vor der Ernennung

Das LAF empfiehlt Anwärtern, den Antrag schon im Monat vor der Ernennung zu stellen. Weil nur ab dem Folgemonat gezahlt wird, sichert das den Zuschuss vom ersten Monat an.

Härtefälle nur ausnahmsweise

Individuelle Beihilfe über die Pauschale hinaus gibt es laut LAF nur in sehr seltenen, atypischen Härtefällen für einzelne Leistungen (§ 80a Abs. 8 LBG M-V) – geprüft wird jeder Einzelfall.

Steuerlich ist der Zuschuss nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei; in seiner Höhe können Sie die Krankenversicherungsbeiträge laut LAF aber nicht mehr als Sonderausgaben abziehen (mehr dazu unter Krankenversicherung von Beamten in der Steuererklärung). Wie in Thüringen gilt außerdem: Die Pauschale steigt nicht auf 70 %, wenn zwei Kinder hinzukommen oder Sie in den Ruhestand gehen. In der individuellen Beihilfe gäbe es in MV außerdem 70 % in der Elternzeit – unabhängig von der Kinderzahl.

Pauschale Beihilfe beim LAF beantragen

1. GKV-Zugang klären

Beamte können der GKV nur mit einem Beitrittsrecht beitreten (§ 9 SGB V), meist binnen drei Monaten nach Ende einer Pflicht- oder Familienversicherung.

2. Rechnen – auch für später

GKV-Anteil mit Zuschuss gegen PKV-Beiträge – heute, mit Kindern, in der Elternzeit und im Ruhestand.

3. Antrag rechtzeitig stellen

Schriftlich mit Vordruck und Versicherungsnachweis; Anwärter im Monat vor der Ernennung.

4. Öffnungsaktion vorher klären

Nach der Wahl der Pauschale ist die Öffnungsaktion der PKV ausgeschlossen.

Die frühe Antragsempfehlung des LAF trifft auf eine zweite Frist: Wer mit Vorerkrankungen in die PKV möchte, hat für die Öffnungsaktion sechs Monate ab Beginn des Beamtenverhältnisses. Beide Entscheidungen gehören deshalb vor die Ernennung. Ihre Daten berechnet der Fristen-Rechner.

Unwiderruflich: Ruhestand, Familie, Wechsel

  • Ruhestand: Der Zuschuss läuft weiter und bleibt bei 50 %; individuell erhielten Sie 70 %.
  • Familie: Die Entscheidung gilt ausdrücklich auch für Angehörige.
  • Dienstherrnwechsel: Es gilt das Recht des neuen Dienstherrn. Ohne pauschale Beihilfe dort zahlen Sie als GKV-Mitglied den Beitrag allein – 2026 bis zu 982,31 € im Monat für die Krankenversicherung. Mehr im Ratgeber Dienstherrnwechsel und Beihilfe.
  • Öffnungsaktion: laut PKV-Verband ausgeschlossen, sobald die pauschale Beihilfe gewählt wurde.

Rechenbeispiel Mecklenburg-Vorpommern: GKV oder PKV?

In der GKV zahlen Beamte den ermäßigten Satz von 14,0 % (§ 243 SGB V) plus Zusatzbeitrag (2026 im Durchschnitt 2,9 %) auf Einnahmen bis 5.812,50 € im Monat. Bei reinen Besoldungseinnahmen trägt MV die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags. Zur Pflege zahlen Sie den halben Satz: kinderlos 2,4 %, mit einem Kind 1,8 %.

Modellrechnung Mecklenburg-Vorpommern 2026, eigene Berechnung mit den Standardwerten des Pauschale-Beihilfe-Rechners (nur Besoldungseinnahmen, Zusatzbeitrag 2,9 %; PKV angenommen: 300 € Beamter, 55 € je Kind, 225 € Partner mit 70 % Beihilfe). Keine Angebote.
ModellfallGKV: Ihr AnteilPKV: BeiträgeErgebnis pro Monat
Single, 3.000 € Besoldung325,50 €300 €PKV 25,50 € günstiger
Single, 4.500 € Besoldung488,25 €300 €PKV 188,25 € günstiger
Partner ohne Einkommen, 1 Kind, 4.500 €461,25 €580 €GKV 118,75 € günstiger

Rechenweg für die Familie: 4.500 € × 16,9 % = 760,50 € Krankenversicherung, davon zahlen Sie 380,25 €; Pflege 4.500 € × 1,8 % = 81 €. Partner (Einkommen bis 565 € im Monat) und Kind sind in der GKV beitragsfrei familienversichert. Über 20 Jahre zeigt das Szenario des Rechners (GKV +3,9 %, PKV +3,4 % pro Jahr) rund 31.700 € zugunsten der GKV – beim Single mit 4.500 € dagegen rund 71.900 € zugunsten der PKV. Haben Sie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge, steigt Ihr GKV-Anteil, weil MV darauf keinen Zuschuss zahlt.

Ihre eigene Rechnung macht der Pauschale-Beihilfe-Rechner. Ein Beitragsband für die PKV zeigt der PKV-Kosten-Rechner.

Partner, Pflege, Polizei und Feuerwehr in MV

Ehe- und Lebenspartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte im Vorvorjahr 22.648 € (2026) nicht übersteigt. Einen eigenen Wert für 2027 hat MV noch nicht veröffentlicht. Prüfen können Sie die Grenze mit dem Ehepartner-Rechner. Zur Pflegeversicherung gibt es keinen Zuschuss; GKV-versicherte Beamte zahlen dort den halben Beitragssatz (§ 55 Abs. 1 S. 3 SGB XI).

Polizei und Berufsfeuerwehr erhalten in MV freie Heilfürsorge und sind während dieser Zeit von der pauschalen Beihilfe ausgeschlossen. Mit dem Ruhestand endet die Heilfürsorge; dann können sie wählen. Wahlleistungen im Krankenhaus sind in MV nicht beihilfefähig – in der PKV lassen sie sich über einen Beihilfeergänzungstarif absichern.

Pauschale Beihilfe MV: für wen eher GKV, für wen eher PKV?

Pauschale Beihilfe (GKV) kann passen, wenn …

  • Partner ohne Einkommen und Kinder beitragsfrei mitversichert werden
  • Ihre Besoldung niedrig ist und Sie keine weiteren Einnahmen haben
  • eine PKV nur mit hohem Zuschlag möglich wäre
  • Sie in Mecklenburg-Vorpommern bleiben

PKV mit Beihilfe rechnet sich eher, wenn …

  • Sie Single sind oder Ihr Partner gut verdient
  • Sie Miet- oder Kapitaleinkünfte haben (ohne Zuschuss in der GKV)
  • Elternzeit (70 %) oder Ruhestand (70 %) absehbar sind
  • ein Wechsel des Dienstherrn möglich ist

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Datenstand und Änderungslog

  • 10.10.2026: Erstfassung, geprüft gegen § 80a LBG M-V (Gesetzentwurf Drs. 8/6202, unverändert beschlossen), LAF-Merkblatt (Stand 04/2026) und LAF-FAQ. Den Text im Gesetzblatt haben wir nicht eingesehen.
  • Werte 2026: Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 € im Monat, Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %, Einkommensgrenze Partner 22.648 €.

Verbindlich entscheidet das LAF. Beihilfe-Rechner.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal, kein Angebot des Landes Mecklenburg-Vorpommern oder einer Beihilfestelle.

Häufige Fragen

Seit wann gibt es die pauschale Beihilfe in MV?

Seit dem 01.05.2026. Grundlage ist § 80a des Landesbeamtengesetzes Mecklenburg-Vorpommern, eingefügt mit dem Gesetz vom 28.02.2026. Zuständig ist das Landesamt für Finanzen (LAF).

Wie beantrage ich die pauschale Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern?

Schriftlich beim LAF mit dem Antragsvordruck und einem Nachweis Ihrer Krankenvollversicherung. Eine Ausschlussfrist gibt es nicht; gezahlt wird ab dem Folgemonat. Weil nicht rückwirkend gezahlt wird, empfiehlt das LAF Anwärtern, den Antrag – notfalls formlos – schon im Monat vor der geplanten Ernennung zu stellen.

Wie hoch ist die pauschale Beihilfe in MV?

50 % des Krankenversicherungsbeitrags. In der GKV bezuschusst das Land nur den Beitragsanteil auf Besoldung oder Versorgung – 2026 bei 2,9 % Zusatzbeitrag höchstens rund 491 € im Monat. Bei privater Vollversicherung höchstens die Hälfte des Basistarifs. Zur Pflegeversicherung gibt es keinen Zuschuss.

Kann ich die pauschale Beihilfe in MV rückgängig machen?

Nein, die Entscheidung ist unwiderruflich und gilt auch im Ruhestand und für Angehörige. Nur beim Wechsel vom Beamtenverhältnis auf Widerruf in das auf Probe können Sie neu entscheiden.

Gilt die pauschale Beihilfe in MV für Polizei und Feuerwehr?

Während der freien Heilfürsorge nicht – sie betrifft in MV die Polizei und die Berufsfeuerwehr. Mit dem Ruhestand endet die Heilfürsorge; dann können sie zwischen individueller Beihilfe und pauschaler Beihilfe wählen.

Quellen

  1. LAF M-V: Merkblatt Pauschale Beihilfe (§ 80a LBG M-V) – Stand 04/2026
  2. LAF M-V: Pauschale Beihilfe – FAQ
  3. LAF M-V: Pauschale Beihilfe
  4. LAF M-V: Antrag pauschale Beihilfe mit Merkblatt
  5. Landtag M-V: Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes (Drs. 8/6202)
  6. § 243 SGB V – ermäßigter Beitragssatz
  7. § 55 SGB XI – Beitragssatz der Pflegeversicherung
  8. PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV für Beamte (Öffnungsaktion) – Stand Januar 2026
Redaktion Beihilfe-Rechner.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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