Inhalt (8 Abschnitte)
- Pauschale Beihilfe Berlin: die Regeln auf einen Blick
- Was Sie mit der pauschalen Beihilfe in Berlin aufgeben
- Pauschale Beihilfe in Berlin beantragen
- Unwiderruflich: Ruhestand, Familie und Dienstherrnwechsel
- Rechenbeispiel Berlin: GKV mit Zuschuss oder PKV mit Beihilfe?
- Partner, Kinder und Pflege in Berlin
- Pauschale Beihilfe Berlin: für wen eher GKV, für wen eher PKV?
- Datenstand und Änderungslog
- Berlin zahlt seit 18.03.2020 auf Antrag 50 % des Krankenversicherungsbeitrags statt individueller Beihilfe bei Krankheit (§ 76 Abs. 5 LBG Berlin).
- Der Zuschuss gilt auch für die Beiträge berücksichtigungsfähiger Angehöriger; bei privater Vollversicherung höchstens die Hälfte des Basistarifs, zur Pflege gibt es keinen Zuschuss.
- Eine Antragsfrist gibt es nicht; gezahlt wird ab dem ersten Tag des Folgemonats, und die Entscheidung ist unwiderruflich.
- Modellrechnung: Ein Single mit 3.000 € zahlt in der GKV 325,50 € statt angenommener 300 € in der PKV; ein Paar mit Kind und 3.200 € zahlt 328 € statt 580 €.
- Mit individueller Beihilfe hat Berlin Vorteile, die bei der Wahl verloren gehen: 70 % in der Elternzeit und im Ruhestand.
Die pauschale Beihilfe in Berlin gibt es seit dem 18.03.2020 (§ 76 Abs. 5 LBG): Das Land zahlt auf Antrag 50 % des Krankenversicherungsbeitrags – auch für berücksichtigungsfähige Angehörige – statt Beihilfe zu einzelnen Rechnungen. Eine Antragsfrist gibt es nicht, gezahlt wird ab dem Folgemonat, und die Entscheidung ist unwiderruflich (Stand Oktober 2026).
Pauschale Beihilfe Berlin: die Regeln auf einen Blick
Zuständig ist die Beihilfestelle im Landesverwaltungsamt Berlin. Rechtsgrundlage ist § 76 Abs. 5 des Landesbeamtengesetzes (LBG), ergänzt durch die Landesbeihilfeverordnung (LBhVO).
| Merkmal | Regel in Berlin |
|---|---|
| In Kraft | 18.03.2020 (Anträge bis 31.12.2020 wirkten auf 01.01.2020 zurück) |
| Höhe | 50 % des Krankenversicherungsbeitrags; bei privater Vollversicherung höchstens die Hälfte des Basistarifs |
| Angehörige | einbezogen, wenn berücksichtigungsfähig |
| Pflege | kein Zuschuss; Pflegebeihilfe bleibt |
| Antragsfrist | keine; Zahlung ab dem ersten Tag des Folgemonats |
| Bindung | unwiderruflich |
Den Vergleich mit allen Ländern finden Sie in der Übersicht pauschale Beihilfe nach Bundesland. Wie die individuelle Beihilfe in Berlin aussieht, steht auf der Seite Beihilfe Berlin: Bemessungssätze.
Was Sie mit der pauschalen Beihilfe in Berlin aufgeben
Die Wahl ist ein Tausch: monatlicher Zuschuss gegen individuelle Beihilfe. Berlin hat bei der individuellen Beihilfe einige Regeln, die Sie mit der Pauschale verlieren:
- 70 % in der Elternzeit: Berlin erhöht den Bemessungssatz in der Elternzeit für alle auf 70 % (§ 46 Abs. 2 LBhVO) – unabhängig von der Kinderzahl.
- 70 % mit zwei Kindern und im Ruhestand: Ihr privat zu versichernder Anteil sinkt dann auf 30 %. Die Pauschale bleibt dagegen bei 50 % Ihres Beitrags.
- 80 % für Kinder: In der PKV sichern Sie für Kinder nur 20 % ab.
Umgekehrt gilt: Wahlleistungen im Krankenhaus (Chefarzt, Zweibettzimmer) sind in Berlin nicht beihilfefähig (§ 76 Abs. 4 LBG). Wer sie in der PKV möchte, sichert sie über einen Beihilfeergänzungstarif ab.
Pauschale Beihilfe in Berlin beantragen
1. GKV-Zugang prüfen
Beamte können der GKV nur mit einem Beitrittsrecht beitreten (§ 9 SGB V) – meist binnen drei Monaten nach Ende einer Pflicht- oder Familienversicherung.
2. Rechnung für die Familie
GKV-Anteil mit Zuschuss gegen PKV-Beiträge für alle Personen – heute, in der Elternzeit und im Ruhestand.
3. Antrag mit Stammdatenblatt
Schriftlich beim Landesverwaltungsamt, mit Nachweis der Krankenversicherung. Zahlung ab dem Folgemonat.
4. Öffnungsaktion bedenken
Nach der Wahl ist die Öffnungsaktion der PKV ausgeschlossen – wer sie braucht, sollte erst dort klären.
Ohne Ausschlussfrist entsteht in Berlin kein Fristdruck durch die Beihilfestelle. Der Druck kommt von anderer Seite: Gesetzlich versicherte Beamte zahlen bis zum Antrag den vollen Beitrag allein, und die Öffnungsaktion der PKV verlangt den Antrag beim Versicherer binnen sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses.
Unwiderruflich: Ruhestand, Familie und Dienstherrnwechsel
- Ruhestand: Der Zuschuss läuft weiter, bleibt aber bei 50 % des Beitrags.
- Familie: Die Entscheidung gilt auch für Partner und Kinder, die später hinzukommen.
- Dienstherrnwechsel: Eine ausdrückliche Berliner Regel haben wir nicht gefunden. In der Regel gilt das Recht des neuen Dienstherrn; gibt es dort keine pauschale Beihilfe, zahlen Sie als GKV-Mitglied den Beitrag allein – 2026 bis zu 982,31 € im Monat für die Krankenversicherung.
- Öffnungsaktion: laut PKV-Verband ausgeschlossen, sobald die pauschale Beihilfe gewählt wurde.
Hintergründe zum Wechsel lesen Sie im Ratgeber Dienstherrnwechsel und Beihilfe.
Rechenbeispiel Berlin: GKV mit Zuschuss oder PKV mit Beihilfe?
In der GKV zahlen Beamte den ermäßigten Satz von 14,0 % (§ 243 SGB V) plus Zusatzbeitrag (2026 im Durchschnitt 2,9 %) auf Einnahmen bis 5.812,50 € im Monat. Berlin trägt davon die Hälfte. Zur Pflege zahlen Sie den halben Satz von 1,8 %, kinderlos 2,4 %.
| Modellfall | GKV: Ihr Anteil | PKV: Beiträge | Ergebnis pro Monat |
|---|---|---|---|
| Single, 3.000 € Besoldung | 325,50 € | 300 € | PKV 25,50 € günstiger |
| Single, 4.500 € Besoldung | 488,25 € | 300 € | PKV 188,25 € günstiger |
| Partner ohne Einkommen, 1 Kind, 3.200 € | 328,00 € | 580 € | GKV 252 € günstiger |
Rechenweg für die Familie: 3.200 € × 16,9 % = 540,80 € Krankenversicherung, davon zahlen Sie 270,40 €; Pflege 3.200 € × 1,8 % = 57,60 €. Partner (Einkommen bis 565 € im Monat) und Kind sind beitragsfrei familienversichert. In der PKV kommen drei Verträge zusammen. Über 20 Jahre zeigt das Szenario des Rechners (GKV +3,9 %, PKV +3,4 % pro Jahr) rund 78.800 € zugunsten der GKV – beim Single mit 4.500 € dagegen rund 71.900 € zugunsten der PKV.
Die Tabelle zeigt die Richtung, nicht Ihr Ergebnis. Es fehlen der Ruhestand, die 70 % in der Elternzeit, Leistungsunterschiede und Ihr tatsächliches PKV-Angebot. Ihre Zahlen setzen Sie im Pauschale-Beihilfe-Rechner ein.
Partner, Kinder und Pflege in Berlin
Ehe- und Lebenspartner sind bei der Berliner Beihilfe berücksichtigungsfähig, wenn ihre Einkünfte im Vorvorjahr die Grenze nicht übersteigen: bis 28.02.2026 20.000 €, seit 01.03.2026 20.748 € und ab 01.01.2027 21.628 € (Rundschreiben des Landes, dynamisiert). Ob das für Ihren Partner passt, zeigt der Ehepartner-Rechner.
Die Pflege bleibt außen vor: Es gibt keinen Zuschuss zum Pflegebeitrag, dafür individuelle Pflegebeihilfe und den halben Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung (§ 55 Abs. 1 S. 3 SGB XI).
Polizei: In Berlin erhalten nur Polizeianwärter der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt, während der Ausbildung freie Heilfürsorge; alle anderen Polizeibeamten erhalten Beihilfe und können damit wählen wie alle Landesbeamten.
Pauschale Beihilfe Berlin: für wen eher GKV, für wen eher PKV?
Pauschale Beihilfe (GKV) kann passen, wenn …
- Partner ohne Einkommen und Kinder mitversichert werden sollen
- Ihre Besoldung eher niedrig ist
- eine PKV nur mit hohem Zuschlag möglich wäre
- Sie dauerhaft in Berlin bleiben
PKV mit Beihilfe rechnet sich eher, wenn …
- Sie Single sind oder Ihr Partner eigenes Einkommen hat
- Ihre Besoldung mittel bis hoch ist
- Sie Elternzeit planen (70 % Beihilfe) oder an den Ruhestand denken
- ein Wechsel zum Bund oder in ein anderes Land möglich ist
Die Grundsatzfrage beantwortet der Ratgeber Beamte: GKV oder PKV? Den persönlichen Überblick mit Satz, Restkosten und Fristen gibt Ihnen der kostenlose Beihilfe-Check.
Datenstand und Änderungslog
- 10.10.2026: Erstfassung, geprüft gegen § 76 LBG Berlin, LBhVO (Stand 01.03.2026) und die Informationen des Landesverwaltungsamts zur pauschalen Beihilfe.
- Werte 2026: Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 € im Monat, Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %, Einkommensgrenze Partner 20.748 € (ab 01.01.2027: 21.628 €).
Verbindlich entscheidet das Landesverwaltungsamt. Beihilfe-Rechner.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal, kein Angebot des Landes Berlin oder einer Beihilfestelle.
Häufige Fragen
Seit wann gibt es die pauschale Beihilfe in Berlin?
Seit dem 18.03.2020 (§ 76 Abs. 5 LBG Berlin). Wer den Antrag bis Ende 2020 stellte, konnte sie rückwirkend ab 01.01.2020 erhalten. Heute wird sie ab dem ersten Tag des Monats nach Antragseingang gezahlt.
Gibt es eine Frist für die pauschale Beihilfe in Berlin?
Nein. Berlin kennt keine Ausschlussfrist; Sie können den Antrag jederzeit beim Landesverwaltungsamt stellen. Rückwirkend wird aber nicht gezahlt – jeder Monat ohne Antrag ist ein Monat ohne Zuschuss.
Ist die pauschale Beihilfe in Berlin unwiderruflich?
Ja. Wer sie gewählt hat, kann nicht zur individuellen Beihilfe zurückkehren – auch nicht im Ruhestand oder wenn später Kinder kommen. Prüfen Sie die Entscheidung deshalb vorher mit einer Rechnung für Ihre ganze Familie.
Lohnt sich die pauschale Beihilfe für Lehrer in Berlin?
Für verbeamtete Lehrkräfte ohne Kinder und mit mittlerer oder höherer Besoldung ist die PKV mit 50 % Beihilfe meist günstiger. Mit nicht berufstätigem Partner und Kindern kann die GKV mit Zuschuss günstiger sein. Entscheidend sind Ihre Familie, Ihr Alter und die Frage, ob Sie Berlin treu bleiben.
Zahlt Berlin die pauschale Beihilfe auch für Angehörige?
Ja, für berücksichtigungsfähige Angehörige mit eigener Krankenvollversicherung. Ehe- und Lebenspartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihre Einkünfte im Vorvorjahr unter der Grenze liegen: seit 01.03.2026 20.748 €, ab 01.01.2027 21.628 €.
Quellen
- § 76 LBG Berlin (Fassung 15.11.2022), Landesverwaltungsamt
- Landesverwaltungsamt Berlin: Pauschale Beihilfe
- Landesverwaltungsamt Berlin: Antrag pauschale Beihilfe mit Stammdatenblatt
- Landesbeihilfeverordnung Berlin (LBhVO), 5. ÄndVO, Stand 01.03.2026
- Rundschreiben IV Nr. 8/2026: Dynamisierung der Einkommensgrenze
- § 243 SGB V – ermäßigter Beitragssatz
- § 55 SGB XI – Beitragssatz der Pflegeversicherung
- PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV für Beamte (Öffnungsaktion) – Stand Januar 2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.