Inhalt (8 Abschnitte)
- Pauschale Beihilfe Sachsen-Anhalt: die Regeln der Sonderform
- Frist bis 31.12.2026: wer jetzt handeln sollte
- Widerruflich: was das bedeutet – und was nicht
- Rechenbeispiel Sachsen-Anhalt: GKV mit und ohne Zuschuss, PKV
- Individuelle Beihilfe in Sachsen-Anhalt: die Alternative
- Sachsen-Anhalt: für wen eher GKV, für wen eher PKV?
- Checkliste vor dem Antrag in Sachsen-Anhalt
- Datenstand und Änderungslog
- Sachsen-Anhalt zahlt seit 01.01.2026 freiwillig gesetzlich versicherten Beamten auf Antrag einen Zuschuss von 50 % des Krankenversicherungsbeitrags (§ 3d BesVersEG LSA) – nur zur GKV, nicht zur PKV.
- Der Anspruch besteht ab dem Antragsmonat; Anträge, die bis 31.12.2026 eingehen, wirken auf den 01.01.2026 zurück.
- Als einziges Land ist die Wahl widerruflich – mit drei Monaten Vorlauf. Zur Pflegeversicherung gibt es keinen Zuschuss, auf die ergänzende Beihilfe wird verzichtet.
- Modellrechnung: Ein Single mit 3.600 € zahlt in der GKV mit Zuschuss 390,60 € statt 694,80 € ohne Zuschuss; mit PKV und Beihilfe angenommen 300 €.
- Für privat versicherte Beamte ändert sich nichts: Sie erhalten weiter individuelle Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung, die in Sachsen-Anhalt dynamisch gilt.
Die pauschale Beihilfe gibt es in Sachsen-Anhalt seit dem 01.01.2026 als Sonderform (§ 3d BesVersEG LSA): Freiwillig gesetzlich versicherte Beamte erhalten auf Antrag 50 % ihres Krankenversicherungsbeitrags als Zuschuss – nur zur GKV, nicht zur PKV. Anträge, die bis 31.12.2026 eingehen, wirken auf den 01.01.2026 zurück, und anders als in allen anderen Ländern ist die Wahl widerruflich (Stand Oktober 2026).
Pauschale Beihilfe Sachsen-Anhalt: die Regeln der Sonderform
Sachsen-Anhalt hat die Regel mit dem Fünften Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 14.01.2026 eingeführt. Sie steht in § 3d des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes (BesVersEG LSA). Für die individuelle Beihilfe gilt in Sachsen-Anhalt die Bundesbeihilfeverordnung dynamisch (§ 3 BesVersEG).
| Merkmal | Regel in Sachsen-Anhalt |
|---|---|
| In Kraft | 01.01.2026 |
| Höhe | 50 % des Beitrags zur freiwilligen GKV |
| Private Krankenversicherung | kein Zuschuss – dort weiter individuelle Beihilfe |
| Pflegeversicherung | kein Zuschuss |
| Ergänzende Beihilfe | wird mit dem Antrag aufgegeben |
| Beginn der Zahlung | ab dem Antragsmonat; Anträge bis 31.12.2026 wirken auf den 01.01.2026 zurück |
| Widerruf | möglich, mit drei Monaten Vorlauf – anders als in allen anderen Ländern |
Den Vergleich mit allen anderen Ländern zeigt die Übersicht pauschale Beihilfe nach Bundesland.
Frist bis 31.12.2026: wer jetzt handeln sollte
Eine Ausschlussfrist kennt § 3d nicht. Aber es gibt eine echte Stichtagsregel: Wer den Antrag bis zum 31.12.2026 stellt, erhält den Zuschuss rückwirkend ab Januar 2026. Ab 2027 gilt er nur noch ab dem Antragsmonat.
- Bereits freiwillig gesetzlich versichert? Dann zahlen Sie den Beitrag bisher allein. Mit dem Antrag bis Jahresende sichern Sie sich die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags für das ganze Jahr 2026.
- Privat versichert? Für Sie ändert sich nichts. Einen Zuschuss zur PKV sieht § 3d nicht vor; Sie bleiben bei der individuellen Beihilfe.
- Vor der Verbeamtung? Dann entscheiden Sie zuerst über das System. Der Zuschuss setzt die freiwillige GKV voraus – und die ist für Beamte nur mit einem Beitrittsrecht erreichbar (§ 9 SGB V).
Widerruflich: was das bedeutet – und was nicht
Sachsen-Anhalt ist das einzige Land, in dem Sie die Entscheidung mit drei Monaten Vorlauf widerrufen können. Das nimmt viel vom Risiko, das in anderen Ländern mit der unwiderruflichen Wahl verbunden ist. Zwei Punkte sollten Sie dennoch kennen:
- Widerruf heißt nicht PKV: Nach einem Widerruf erhalten Sie wieder individuelle bzw. ergänzende Beihilfe, bleiben aber GKV-Mitglied und zahlen den Beitrag allein. Ein Wechsel in die PKV läuft mit Gesundheitsprüfung.
- Öffnungsaktion: Laut PKV-Verband ist sie ausgeschlossen, wenn die pauschale Beihilfe gewählt wurde. Wer mit Vorerkrankungen in die PKV möchte, sollte die Öffnungsaktion innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses nutzen – vor jedem Zuschuss-Antrag.
Beim Wechsel zu einem anderen Dienstherrn gilt dessen Recht; ohne pauschale Beihilfe dort zahlen Sie die GKV allein – 2026 bis zu 982,31 € im Monat für die Krankenversicherung. Mehr im Ratgeber Dienstherrnwechsel und Beihilfe.
Rechenbeispiel Sachsen-Anhalt: GKV mit und ohne Zuschuss, PKV
Beamte zahlen in der GKV den ermäßigten Satz von 14,0 % (§ 243 SGB V) plus Zusatzbeitrag – 2026 im Durchschnitt 2,9 % – auf Einnahmen bis 5.812,50 € im Monat. Zur Pflege gilt der halbe Satz: kinderlos 2,4 %, mit zwei Kindern 1,55 %.
| Modellfall | GKV ohne Zuschuss | GKV mit Zuschuss | PKV mit Beihilfe |
|---|---|---|---|
| Single, 3.000 € Besoldung | 579,00 € | 325,50 € | 300 € |
| Single, 3.600 € Besoldung | 694,80 € | 390,60 € | 300 € |
| Partner ohne Einkommen, 2 Kinder, 4.000 € | 738,00 € | 400,00 € | 635 € |
Rechenweg für den Single mit 3.600 €: Krankenversicherung 3.600 € × 16,9 % = 608,40 €, mit Zuschuss zahlen Sie 304,20 €; dazu Pflege 3.600 € × 2,4 % = 86,40 €. Für bereits gesetzlich versicherte Beamte bedeutet der Zuschuss in diesem Fall rund 304 € weniger im Monat – für 2026 rund 3.650 €, wenn der Antrag bis Jahresende eingeht. Bei der Familie wird der Unterschied zur PKV deutlich, weil Partner (Einkommen bis 565 € im Monat) und Kinder in der GKV beitragsfrei mitversichert sind.
Wer neu entscheidet, sollte aber auch die PKV-Seite genau rechnen: Mit zwei Kindern steigt Ihr eigener Beihilfesatz auf 70 %, und in der Elternzeit erhalten Sie in Sachsen-Anhalt 70 % unabhängig von der Kinderzahl. Ihre Zahlen setzen Sie im Pauschale-Beihilfe-Rechner ein (Sachsen-Anhalt auswählen).
Individuelle Beihilfe in Sachsen-Anhalt: die Alternative
Wer privat versichert ist, erhält Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung: 50 % für aktive Beamte, 70 % mit zwei berücksichtigungsfähigen Kindern, in der Elternzeit und im Ruhestand, 70 % für Ehepartner und 80 % für Kinder. Wahlleistungen im Krankenhaus sind ohne Eigenbeitrag beihilfefähig, eine Kostendämpfungspauschale gibt es nicht. Partner sind bis zu Einkünften von 22.648 € im Vorvorjahr berücksichtigungsfähig (2026) – prüfbar mit dem Ehepartner-Rechner. Alle Sätze stehen auf der Seite Beihilfe Sachsen-Anhalt: Bemessungssätze.
Polizei und Feuerwehr-Einsatzdienst erhalten freie Heilfürsorge – ohne Besoldungsabzug seit 2017 und mit dem Recht, sie innerhalb von sechs Monaten abzulehnen. Justizvollzugsbeamte erhalten Beihilfe.
Sachsen-Anhalt: für wen eher GKV, für wen eher PKV?
GKV mit Zuschuss kann passen, wenn …
- Sie bereits freiwillig gesetzlich versichert sind
- Partner ohne Einkommen und Kinder mitversichert werden
- eine PKV nur mit hohem Zuschlag möglich wäre
- Sie die Widerrufsmöglichkeit als Sicherheitsnetz schätzen
PKV mit Beihilfe rechnet sich eher, wenn …
- Sie Single sind und eine mittlere oder höhere Besoldung haben
- Elternzeit oder Ruhestand mit 70 % Beihilfe absehbar sind
- Ihnen Wahlleistungen im Krankenhaus wichtig sind
- ein Wechsel zu einem Dienstherrn ohne Zuschuss möglich ist
Die Grundsatzfrage beantwortet der Ratgeber Beamte: GKV oder PKV? Ihr persönliches Ergebnis mit Satz, Restkosten und Fristen liefert der kostenlose Beihilfe-Check.
Checkliste vor dem Antrag in Sachsen-Anhalt
- Bin ich freiwillig gesetzlich versichert – oder habe ich überhaupt ein Beitrittsrecht zur GKV (§ 9 SGB V)?
- Geht mein Antrag bis 31.12.2026 ein, damit der Zuschuss ab Januar 2026 gezahlt wird?
- Verzichte ich bewusst auf die ergänzende Beihilfe zu Leistungen, die meine Krankenkasse nicht trägt?
- Was ändert sich, wenn Kinder kommen, Elternzeit ansteht oder ich in den Ruhestand gehe?
- Will ich mir den Weg in die PKV offenhalten – und brauche ich dafür noch die Öffnungsaktion?
- Könnte ich zu einem Dienstherrn ohne Zuschuss wechseln, etwa zum Bund?
Wenn mehrere Fragen offen sind, hilft ein Gespräch, bevor Sie unterschreiben. Auch wenn die Wahl in Sachsen-Anhalt widerruflich ist: Die Weichen für die PKV stellen Sie in den ersten sechs Monaten nach der Verbeamtung.
Datenstand und Änderungslog
- 10.10.2026: Erstfassung, geprüft gegen § 3d BesVersEG LSA in der Kommentierung des Finanzministeriums (Stand 29.06.2026).
- Werte 2026: Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 € im Monat, Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %, Einkommensgrenze Partner 22.648 €.
Verbindlich entscheidet die Bezügestelle des Landes. Beihilfe-Rechner.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal, kein Angebot des Landes Sachsen-Anhalt oder einer Beihilfestelle.
Häufige Fragen
Gibt es in Sachsen-Anhalt die pauschale Beihilfe?
In einer Sonderform: Seit dem 01.01.2026 erhalten freiwillig gesetzlich versicherte Beamte auf Antrag einen Zuschuss von 50 % ihres Krankenversicherungsbeitrags (§ 3d BesVersEG LSA). Anders als in Hamburg oder Niedersachsen gilt er nur für die GKV, nicht für eine private Vollversicherung.
Bis wann muss ich den GKV-Zuschuss in Sachsen-Anhalt beantragen?
Eine Ausschlussfrist gibt es nicht; der Anspruch beginnt grundsätzlich mit dem Antragsmonat. Anträge, die bis 31.12.2026 eingehen, wirken aber auf den 01.01.2026 zurück. Wer bereits gesetzlich versichert ist, sollte deshalb vor Jahresende entscheiden.
Ist der GKV-Zuschuss in Sachsen-Anhalt widerruflich?
Ja. Als einziges Land hat Sachsen-Anhalt die Wahl ausdrücklich widerruflich gestaltet, mit einem Vorlauf von drei Monaten. Ein Widerruf öffnet aber nicht automatisch die PKV: Ein Wechsel dorthin läuft mit Gesundheitsprüfung, die Öffnungsaktion steht nach der Wahl der pauschalen Beihilfe laut PKV-Verband nicht mehr offen.
Gibt es in Sachsen-Anhalt einen Zuschuss zur Pflegeversicherung?
Nein. Bei Pflege bleibt die individuelle Beihilfe; deshalb zahlen GKV-versicherte Beamte in der sozialen Pflegeversicherung nur den halben Beitragssatz von 1,8 % (kinderlos 2,4 %).
Lohnt sich der Zuschuss für Beamte in Sachsen-Anhalt?
Für Beamte, die ohnehin gesetzlich versichert sind, fast immer – sie zahlen sonst den vollen Beitrag allein. Für Berufseinsteiger, die sich zwischen GKV und PKV entscheiden, hängt es von Familie, Besoldung und Gesundheit ab: Für Singles mit mittlerer Besoldung ist die PKV mit 50 % Beihilfe meist günstiger.
Quellen
- MF Sachsen-Anhalt: Kommentierung des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes (BesVersEG) zum 01.07.2026 – Stand 29.06.2026
- MF Sachsen-Anhalt: Besoldungs-, Versorgungs- und Beihilferecht
- MF Sachsen-Anhalt: Bezügeverwaltung
- PKV-Verband: Stellungnahme zum Gesetzentwurf Sachsen-Anhalt (Drs. 8/6001)
- § 243 SGB V – ermäßigter Beitragssatz
- § 55 SGB XI – Beitragssatz der Pflegeversicherung
- PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV für Beamte (Öffnungsaktion) – Stand Januar 2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.