Pauschale Beihilfe

Pauschale Beihilfe Baden-Württemberg 2026: 5-Monats-Frist, Antrag, Rechenbeispiel

In Baden-Württemberg können Beamte seit Januar 2023 statt individueller Beihilfe einen Zuschuss zur Krankenversicherung wählen. Die Entscheidung ist an eine kurze Ausschlussfrist gebunden und gilt dauerhaft. Hier finden Sie die Regeln des LBV, ein Rechenbeispiel und die Besonderheiten, die nur in Baden-Württemberg gelten.

Redaktion Beihilfe-Rechner.de Aktualisiert am 13. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Pauschale Beihilfe Baden-Württemberg: die Regeln im Überblick
  2. Die 5-Monats-Frist: wann sie beginnt
  3. Antrag LBV 375: so gehen Sie vor
  4. Unwiderruflich – auch für Ruhestand und Familie
  5. Rechenbeispiel Baden-Württemberg: GKV mit Zuschuss oder PKV?
  6. Pflege, Partner und Kinder in Baden-Württemberg
  7. Polizei, Justizvollzug, Referendare: Sonderfälle in BW
  8. Pauschale Beihilfe BW: für wen eher GKV, für wen eher PKV?
  9. Datenstand und Änderungslog
Das Wichtigste in Kürze
  • Baden-Württemberg zahlt seit 01.01.2023 auf Antrag 50 % des Krankenversicherungsbeitrags statt individueller Beihilfe bei Krankheit (§ 78a LBG).
  • Der Antrag (LBV 375) muss innerhalb einer Ausschlussfrist von 5 Monaten gestellt werden – ab Neueinstellung, auch ab dem Wechsel vom Widerruf auf Probe, ab Versetzung nach Baden-Württemberg oder ab dem Ende der Heilfürsorge.
  • Bei einer privaten Vollversicherung ist der Zuschuss auf die Hälfte des Basistarifs begrenzt, 2026 höchstens 508,59 € im Monat; zur Pflege gibt es keinen Zuschuss.
  • Die Wahl ist unwiderruflich, auch für den Ruhestand und für künftige Angehörige.
  • Modellrechnung: Single mit 4.000 € Besoldung zahlt in der GKV 434 € statt angenommener 300 € in der PKV; Familie mit zwei Kindern und 4.200 € zahlt 420 € statt 635 €.

Die pauschale Beihilfe in Baden-Württemberg gibt es seit dem 01.01.2023 (§ 78a LBG): Das Land zahlt auf Antrag 50 % Ihres Krankenversicherungsbeitrags statt Beihilfe zu einzelnen Rechnungen, bei privater Vollversicherung 2026 höchstens 508,59 € im Monat. Der Antrag (LBV 375) muss innerhalb einer Ausschlussfrist von fünf Monaten gestellt werden, und die Wahl ist unwiderruflich (Stand Oktober 2026).

Pauschale Beihilfe Baden-Württemberg: die Regeln im Überblick

Zuständig ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV). Baden-Württemberg war 2023 das sechste Land mit pauschaler Beihilfe und hat zugleich eine der strengsten Fristen.

Pauschale Beihilfe in Baden-Württemberg nach § 78a LBG und LBV-Vordruck 375, Stand 10.10.2026.
MerkmalRegel in Baden-Württemberg
Rechtsgrundlage§ 78a Landesbeamtengesetz (LBG)
Eingeführt01.01.2023
Höhe50 % des eigenen Krankenversicherungsbeitrags; Angehörige sind damit abgegolten
Private Vollversicherunghöchstens die Hälfte des Basistarifs: 508,59 € im Monat (2026)
Pflegeversicherungkein Zuschuss; bei Pflege individuelle Beihilfe
AntragsfristAusschlussfrist 5 Monate (Neueinstellung, Widerruf → Probe, Versetzung nach BW, Ende der Heilfürsorge, Beginn von Hinterbliebenenbezügen)
AntragVordruck LBV 375, schriftlich beim LBV
Bindungunwiderruflich, auch für Ruhestand und künftige Angehörige

Alle Länder im Vergleich zeigt die Übersicht pauschale Beihilfe nach Bundesland. Die individuelle Beihilfe in Baden-Württemberg – 50 % aktiv, 70 % mit zwei Kindern (ab drei Kindern dauerhaft), 70 % im Ruhestand, 80 % für Kinder – erklärt die Seite Beihilfe Baden-Württemberg: Bemessungssätze.

Die 5-Monats-Frist: wann sie beginnt

Die Frist ist der wichtigste Unterschied zu Ländern wie Hamburg oder Sachsen, die gar keine Ausschlussfrist kennen. In Baden-Württemberg beginnt sie mit jedem Ereignis, das eine neue Beihilfeberechtigung begründet:

  • Einstellung in den Landes- oder Kommunaldienst, auch als Beamtin oder Beamter auf Widerruf.
  • Umwandlung vom Beamtenverhältnis auf Widerruf in das auf Probe – Lehramtsanwärter und Anwärter entscheiden damit ein zweites Mal.
  • Versetzung nach Baden-Württemberg von einem anderen Dienstherrn.
  • Ende der Heilfürsorge, etwa für Polizeibeamte mit dem Ruhestand.
  • Beginn von Hinterbliebenenbezügen – was Witwen und Waisen außerdem regeln müssen, steht unter Beihilfe für Hinterbliebene.

Wer die fünf Monate verstreichen lässt, bleibt bei der individuellen Beihilfe. Für Anwärter laufen zugleich die sechs Monate der Öffnungsaktion der PKV – eine zweite Uhr, die nur gilt, solange Sie keine pauschale Beihilfe gewählt haben. Ihre Daten berechnet der Fristen-Rechner; maßgeblich bleiben Ernennungsurkunde und Bedingungen.

Antrag LBV 375: so gehen Sie vor

1. GKV-Zugang klären

Beamte kommen nur mit Beitrittsrecht in die GKV (§ 9 SGB V), meist binnen drei Monaten nach dem Ende einer Pflicht- oder Familienversicherung.

2. Rechnen

GKV-Anteil mit Zuschuss gegen PKV-Beiträge plus Kostendämpfungspauschale – heute, mit Familie und im Ruhestand.

3. Vordruck LBV 375 einreichen

Schriftlich, mit Nachweis der Krankenvollversicherung, rechtzeitig vor Ablauf der fünf Monate.

4. Bescheid prüfen

Der Zuschuss wird mit den Bezügen gezahlt. Ab dann gilt die Wahl dauerhaft.

Unwiderruflich – auch für Ruhestand und Familie

Das LBV weist ausdrücklich darauf hin: Die Entscheidung gilt auch für den Ruhestand und für Angehörige, die erst später hinzukommen. Daraus folgen drei Punkte, die Sie vor dem Antrag durchdenken sollten:

  • Kein Anstieg im Ruhestand: Der Zuschuss bleibt bei 50 % des Beitrags. Mit individueller Beihilfe stiege der Satz als Versorgungsempfänger auf 70 %.
  • Wechsel aus Baden-Württemberg: Beim neuen Dienstherrn gilt dessen Recht. Gibt es dort keine pauschale Beihilfe, zahlen Sie die GKV allein – 2026 bis zu 982,31 € im Monat für die Krankenversicherung. Mehr unter Dienstherrnwechsel und Beihilfe.
  • Öffnungsaktion: Wer die pauschale Beihilfe gewählt hat, ist laut PKV-Verband von der Öffnungsaktion ausgeschlossen.

Rechenbeispiel Baden-Württemberg: GKV mit Zuschuss oder PKV?

In der GKV zahlen Beamte den ermäßigten Satz von 14,0 % (§ 243 SGB V) plus Zusatzbeitrag – 2026 im Durchschnitt 2,9 % – auf Einnahmen bis 5.812,50 € im Monat; das Land trägt die Hälfte. In der Pflege gilt der halbe Satz von 1,8 % (kinderlos 2,4 %, mit zwei Kindern 1,55 %).

Modellrechnung Baden-Württemberg 2026, eigene Berechnung mit den Standardwerten des Pauschale-Beihilfe-Rechners (Zusatzbeitrag 2,9 %; PKV angenommen: 300 € Beamter, 55 € je Kind, 225 € Partner). Kostendämpfungspauschale nicht enthalten. Keine Angebote.
ModellfallGKV: Ihr AnteilPKV: BeiträgeErgebnis pro Monat
Single, 4.000 € Besoldung434,00 €300 €PKV 134 € günstiger
Single, 5.500 € Besoldung596,75 €300 €PKV 296,75 € günstiger
Partner ohne Einkommen, 2 Kinder, 4.200 €420,00 €635 €GKV 215 € günstiger

Eine Besonderheit verschiebt die Rechnung in Baden-Württemberg leicht: Wer individuelle Beihilfe bezieht, zahlt eine Kostendämpfungspauschale je Kalenderjahr – bis A 7 keine, A 8 bis A 9 100 €, A 12 150 €, A 13 bis A 14 180 €, A 15 bis A 16 225 € (Versorgungsempfänger weniger). Für eine Lehrkraft mit A 13 sind das 15 € im Monat. Wer Chefarzt und Zweibettzimmer über die Beihilfe absichern möchte, zahlt außerdem 22 € im Monat für die Wahlleistungen (Erklärung binnen fünf Monaten). Mit pauschaler Beihilfe entfallen beide Posten.

Über 20 Jahre ergibt das Szenario des Rechners (GKV +3,9 %, PKV +3,4 % pro Jahr) für den Single mit 4.000 € rund 52.700 € zugunsten der PKV, für die Familie mit 4.200 € rund 64.800 € zugunsten der GKV. Ihre eigenen Werte setzen Sie im Pauschale-Beihilfe-Rechner ein.

Pflege, Partner und Kinder in Baden-Württemberg

Zur Pflegeversicherung gibt es keinen Zuschuss; bei Pflegebedürftigkeit bleibt die individuelle Beihilfe. GKV-versicherte Beamte zahlen deshalb in der Pflege nur den halben Beitragssatz (§ 55 Abs. 1 S. 3 SGB XI).

Bezuschusst wird Ihr eigener Beitrag; Angehörige sind damit abgegolten. In der GKV sind ein Partner ohne eigenes Einkommen (2026 bis 565 € im Monat) und Kinder beitragsfrei familienversichert. Bei der individuellen Beihilfe ist ein Ehe- oder Lebenspartner berücksichtigungsfähig, solange seine Einkünfte nicht in beiden Kalenderjahren vor dem Antrag 20.000 € überschritten haben – prüfen können Sie das mit dem Ehepartner-Rechner.

Polizei, Justizvollzug, Referendare: Sonderfälle in BW

  • Polizei und Feuerwehr-Einsatzdienst: freie Heilfürsorge, ohne Wahlrecht. Mit dem Ende der Heilfürsorge beginnt die Fünf-Monats-Frist für die pauschale Beihilfe.
  • Justizvollzug: Wahlrecht zwischen Heilfürsorge und Beihilfe.
  • Rechtsreferendare: öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis, in der Regel gesetzlich pflichtversichert; die Frage stellt sich bei der späteren Verbeamtung.

Pauschale Beihilfe BW: für wen eher GKV, für wen eher PKV?

Pauschale Beihilfe (GKV) kann passen, wenn …

  • Partner und Kinder in der GKV beitragsfrei mitversichert werden können
  • Ihre Besoldung niedrig ist
  • eine PKV nur mit hohem Zuschlag möglich wäre
  • Sie Baden-Württemberg sicher nicht verlassen

PKV mit Beihilfe rechnet sich eher, wenn …

  • Sie Single sind oder Ihr Partner gut verdient
  • Ihre Besoldung mittel bis hoch ist
  • Sie im Ruhestand von 70 % Beihilfe profitieren wollen
  • ein Wechsel des Dienstherrn denkbar ist

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Datenstand und Änderungslog

  • 10.10.2026: Erstfassung, geprüft gegen § 78a LBG, LBV-Vordruck 375 (Stand 01/2026) und die Beihilfeverordnung vom 23.10.2025 (Lesefassung ab 01.01.2026).
  • Werte 2026: Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 € im Monat, Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %, Höchstbetrag PKV-Zuschuss 508,59 €.

Verbindlich entscheidet das LBV. Beihilfe-Rechner.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal, kein Angebot des Landes Baden-Württemberg oder einer Beihilfestelle.

Häufige Fragen

Seit wann gibt es die pauschale Beihilfe in Baden-Württemberg?

Seit dem 01.01.2023. Rechtsgrundlage ist § 78a des Landesbeamtengesetzes. Zuständig ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV); beantragt wird mit dem Vordruck LBV 375.

Welche Frist gilt für die pauschale Beihilfe in BW?

Eine Ausschlussfrist von fünf Monaten, zum Beispiel ab der Neueinstellung, ab der Ernennung auf Probe nach dem Vorbereitungsdienst, ab einer Versetzung nach Baden-Württemberg oder ab dem Ende der Heilfürsorge. Wer die Frist verpasst, bleibt bei der individuellen Beihilfe.

Wie hoch ist die pauschale Beihilfe in Baden-Württemberg?

50 % des eigenen Krankenversicherungsbeitrags. In der GKV sind das 2026 bei 2,9 % Zusatzbeitrag höchstens rund 491 € im Monat; bei einer privaten Vollversicherung höchstens die Hälfte des Basistarifs, 2026 also 508,59 €. Zur Pflegeversicherung gibt es keinen Zuschuss.

Kann ich die pauschale Beihilfe in BW später widerrufen?

Nein. Die Entscheidung ist unwiderruflich und gilt auch im Ruhestand und für Angehörige, die erst später hinzukommen. Nur beim Wechsel vom Beamtenverhältnis auf Widerruf in das auf Probe beginnt eine neue Fünf-Monats-Frist.

Lohnt sich die pauschale Beihilfe in Baden-Württemberg für Lehrer?

Das hängt vor allem von der Familie ab. Für eine Lehrkraft ohne Kinder mit A-13-Besoldung ist die PKV mit 50 % Beihilfe meist günstiger. Mit nicht berufstätigem Partner und Kindern kann die GKV mit Zuschuss günstiger sein, weil die Familie dort beitragsfrei mitversichert ist. Rechnen Sie beide Wege vor Fristende durch.

Quellen

  1. LBV Baden-Württemberg: Antrag und Information pauschale Beihilfe (LBV 375) – Stand 01/2026
  2. LBV Baden-Württemberg: Informationen über Änderungen im Beihilferecht (§ 78 LBG)
  3. LBV Baden-Württemberg: Beihilfeverordnung, Lesefassung ab 01.01.2026
  4. LBV Baden-Württemberg: Beihilfe
  5. § 243 SGB V – ermäßigter Beitragssatz
  6. § 55 SGB XI – Beitragssatz der Pflegeversicherung
  7. PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV für Beamte (Öffnungsaktion) – Stand Januar 2026
Redaktion Beihilfe-Rechner.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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