Inhalt (7 Abschnitte)
- Pauschale Beihilfe Schleswig-Holstein: was die Sonderform regelt
- Der Basistarif-Vergleich: wann der Zuschuss greift
- Was das für Ihre Entscheidung GKV oder PKV bedeutet
- Individuelle Beihilfe in Schleswig-Holstein: die Alternative
- Polizei, Feuerwehr, Partner und Pflege
- Schleswig-Holstein: für wen eher GKV, für wen eher PKV?
- Datenstand und Änderungslog
- Schleswig-Holstein zahlt seit 01.01.2024 freiwillig gesetzlich versicherten Beamten und Versorgungsempfängern auf Antrag einen Zuschuss von 50 % des Krankenversicherungsbeitrags (§ 80a LBG SH).
- Bedingung ist in der Regel, dass ein Wechsel in den Basistarif der PKV bei den bestehenden Lebensumständen finanziell nachteilig oder nicht möglich wäre; ohne diese Prüfung erhalten ihn Beamte auf Zeit und aus anderen Ländern Versetzte, die dort einen Zuschuss hatten.
- Die Gesetzesbegründung zeigt am Beispiel einer Alleinverdiener-Familie mit zwei Kindern (Werte 2023): Zuschuss bei A 6 und A 9, kein Anspruch bei A 13.
- Einen Zuschuss zur PKV gibt es nicht, zur Pflegeversicherung ebenfalls nicht.
- Für die meisten Beamten mit mittlerer oder höherer Besoldung bleibt es damit bei der Wahl: PKV mit individueller Beihilfe oder GKV ohne Zuschuss.
Die pauschale Beihilfe gibt es in Schleswig-Holstein nur als Sonderform: Seit dem 01.01.2024 zahlt das Land freiwillig gesetzlich versicherten Beamten auf Antrag einen Zuschuss von 50 % des Krankenversicherungsbeitrags (§ 80a LBG SH) – in der Regel aber nur, wenn ein Wechsel in den Basistarif der PKV finanziell nachteilig oder nicht möglich wäre. Einen Zuschuss zur PKV oder zur Pflegeversicherung gibt es nicht (Stand Oktober 2026).
Pauschale Beihilfe Schleswig-Holstein: was die Sonderform regelt
Schleswig-Holstein hat sich gegen ein allgemeines Wahlrecht wie in Hamburg entschieden und einen gezielten Zuschuss eingeführt. Zuständig ist das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP) in Kiel. Die Eckpunkte nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 20/1152 vom 27.06.2023):
| Absatz | Regel |
|---|---|
| Abs. 1 – Grundfall | 50 % des GKV-Beitrags, wenn zum Antragszeitpunkt der Wechsel in den PKV-Basistarif (§ 152 VAG) finanziell nachteilig oder nicht möglich ist |
| Abs. 2 – Versetzte | ohne Vergleich, wenn Sie durch Versetzung oder unmittelbaren Wechsel nach Schleswig-Holstein eine Pauschale oder einen Zuschuss Ihres bisherigen Dienstherrn verlieren |
| Abs. 3 – Beamte auf Zeit | ohne Vergleich |
| Abs. 4 – Leistungen Dritter | werden abgezogen |
| Abs. 5 – Wechsel in die PKV | wer die GKV mit Zuschuss verlässt, kann bei Rückkehr keinen neuen Antrag stellen |
| Abs. 6 – Pflege | kein Zuschuss |
Damit unterscheidet sich Schleswig-Holstein deutlich von den Ländern mit voller pauschaler Beihilfe – den Überblick gibt die Seite pauschale Beihilfe nach Bundesland.
Der Basistarif-Vergleich: wann der Zuschuss greift
Der Basistarif ist ein Tarif, den jedes private Krankenversicherungsunternehmen anbieten muss; sein Leistungsumfang entspricht den Regelleistungen der GKV. Die Landesregierung hat ihn als messbaren Vergleichsmaßstab gewählt: Ist die GKV für Sie günstiger als der Basistarif, wäre der Wechsel in die PKV „von Nachteil“ – dann gibt es den Zuschuss.
Die Gesetzesbegründung rechnet das an einem Beispiel vor: Beamtin oder Beamter, verheiratet, Alleinverdiener, zwei Kinder, Werte 2023.
| Besoldungsgruppe (Jahresbrutto) | PKV-Basistarif | Freiwillige GKV | Zuschuss § 80a |
|---|---|---|---|
| A 6, mittlerer Dienst (37.820,84 €) | 615,20 € | 482,22 € | 241,11 € |
| A 9, gehobener Dienst (42.533,36 €) | 615,20 € | 542,22 € | 271,11 € |
| A 13, höherer Dienst (59.966 €) | 615,20 € | 740,14 € | kein Anspruch |
Die Logik: Bei niedriger Besoldung ist der einkommensabhängige GKV-Beitrag kleiner als der Basistarif, also wäre die PKV im Basistarif ein Nachteil – Zuschuss. Bei höherer Besoldung kehrt sich das um. Maßgeblich sind Ihre Lebensumstände zum Zeitpunkt des Antrags; die Beihilfestelle prüft das im Einzelfall.
Was das für Ihre Entscheidung GKV oder PKV bedeutet
Für die meisten Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein ändert die Sonderform wenig an der Grundfrage: Wer den Zuschuss nicht bekommt, zahlt in der GKV den Beitrag allein, 2026 bis zu 982,31 € im Monat für die Krankenversicherung. Das zeigt eine Modellrechnung mit den Werten 2026:
| Modellfall | GKV ohne Zuschuss | GKV mit Zuschuss | PKV mit Beihilfe |
|---|---|---|---|
| Single, 3.600 € Besoldung | 694,80 € | 390,60 € | 300 € |
| Partner ohne Einkommen, 2 Kinder, 4.000 € | 738,00 € | 400,00 € | 635 € |
Ob die Spalte „mit Zuschuss“ für Sie gilt, hängt vom Basistarif-Vergleich ab. Beachten Sie bei der PKV-Familie außerdem: In Schleswig-Holstein erhalten Ehepartner mit zwei oder mehr Kindern 90 % Beihilfe und Kinder ab dem dritten Kind 90 %, und mit zwei Kindern steigt Ihr eigener Satz auf 70 % – die angenommenen PKV-Beiträge sind für diese Konstellation eher zu hoch. Ihre eigene Rechnung machen Sie mit dem Pauschale-Beihilfe-Rechner (Schleswig-Holstein auswählen).
Individuelle Beihilfe in Schleswig-Holstein: die Alternative
Wer sich für die PKV entscheidet, erhält individuelle Beihilfe nach der Beihilfeverordnung (BhVO SH): 50 % für aktive Beamte, 70 % mit zwei berücksichtigungsfähigen Kindern und im Ruhestand, 70 % für Ehepartner (mit zwei oder mehr Kindern 90 %) und 80 % für Kinder (ab dem dritten Kind 90 %). Ab A 10 fällt ein jährlicher Selbstbehalt von 160 € bis 710 € an, 25 € weniger je Kind; Anwärter und die Besoldungsgruppen A 2 bis A 9 sind befreit. Wahlleistungen im Krankenhaus sind nicht beihilfefähig. Alle Einzelheiten stehen auf der Seite Beihilfe Schleswig-Holstein: Bemessungssätze.
Für Anwärter gilt: Lehramtsanwärter sind Beamte auf Widerruf (Einstellung im Februar und August), Rechtsreferendare stehen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Wer mit Vorerkrankungen in die PKV möchte, sollte die sechs Monate der Öffnungsaktion ab Beginn des Beamtenverhältnisses nutzen.
Polizei, Feuerwehr, Partner und Pflege
- Polizei und Feuerwehr-Einsatzdienst: freie Heilfürsorge, die auf die Besoldung angerechnet wird. Im Ruhestand gilt Beihilfe mit 70 %.
- Partner: berücksichtigungsfähig bei Einkünften bis 20.000 € im Vorvorjahr – prüfbar mit dem Ehepartner-Rechner.
- Pflege: kein Zuschuss; GKV-versicherte Beamte zahlen den halben Beitragssatz (§ 55 Abs. 1 S. 3 SGB XI).
- Dienstherrnwechsel: Wer aus einem Land mit pauschaler Beihilfe nach Schleswig-Holstein versetzt wird und den bisherigen Zuschuss verliert, erhält den Zuschuss ohne Basistarif-Vergleich (Abs. 2). Mehr im Ratgeber Dienstherrnwechsel und Beihilfe.
Schleswig-Holstein: für wen eher GKV, für wen eher PKV?
GKV mit Zuschuss kann passen, wenn …
- Sie den Basistarif-Vergleich erfüllen, etwa bei niedriger Besoldung mit Familie
- Sie Beamter auf Zeit sind oder mit Zuschuss aus einem anderen Land kommen
- eine PKV nur mit hohem Zuschlag möglich wäre
PKV mit Beihilfe rechnet sich eher, wenn …
- Sie keinen Zuschuss erhalten und den GKV-Beitrag allein zahlen müssten
- Ihre Besoldung mittel bis hoch ist
- Kinder geplant sind (70 bis 90 % Beihilfe in der Familie)
Die Systemfrage mit allen Argumenten beantwortet der Ratgeber Beamte: GKV oder PKV? Ihr persönliches Ergebnis mit Satz, Restkosten und Fristen zeigt der kostenlose Beihilfe-Check.
Datenstand und Änderungslog
- 10.10.2026: Erstfassung, geprüft gegen den Gesetzentwurf Drs. 20/1152 (§ 80a LBG, Beispielrechnung der Begründung) und die Beihilfe-FAQ des DLZP (Stand 01.12.2025).
- Werte 2026: Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 € im Monat, Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %. Die Beispielwerte der Landesregierung stammen aus 2023.
Verbindlich entscheidet das DLZP. Beihilfe-Rechner.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal, kein Angebot des Landes Schleswig-Holstein oder einer Beihilfestelle.
Häufige Fragen
Gibt es in Schleswig-Holstein die pauschale Beihilfe?
Nicht im Sinne des Hamburger Modells. Seit 01.01.2024 gibt es eine Sonderform: einen Zuschuss von 50 % zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (§ 80a LBG SH), in der Regel nur, wenn ein Wechsel in den Basistarif der PKV finanziell nachteilig oder nicht möglich wäre. Zur PKV gibt es keinen Zuschuss.
Wer bekommt den GKV-Zuschuss in Schleswig-Holstein?
Freiwillig gesetzlich versicherte Beamte und Versorgungsempfänger, für die der PKV-Basistarif zum Zeitpunkt des Antrags finanziell von Nachteil oder nicht erreichbar wäre. Ohne diese Prüfung erhalten ihn laut Gesetzentwurf Beamte auf Zeit sowie Beamte, die nach Schleswig-Holstein versetzt wurden und dadurch einen Zuschuss ihres bisherigen Dienstherrn verlieren.
Bekommen Beamte mit A 13 in Schleswig-Holstein den GKV-Zuschuss?
Im Beispiel der Gesetzesbegründung (verheiratet, Alleinverdiener, zwei Kinder, Werte 2023) nicht: Bei A 13 war die GKV mit 740,14 € teurer als der Basistarif mit 615,20 €. Bei A 6 und A 9 bestand dagegen ein Anspruch. Maßgeblich ist immer Ihre Lage zum Zeitpunkt des Antrags.
Gibt es in Schleswig-Holstein einen Zuschuss zur Pflegeversicherung?
Nein, das schließt § 80a LBG ausdrücklich aus. GKV-versicherte Beamte zahlen in der sozialen Pflegeversicherung aber nur den halben Beitragssatz, weil bei Pflege die Beihilfe die andere Hälfte trägt.
Kann ich nach dem GKV-Zuschuss in die PKV wechseln und später zurück?
Laut Gesetzentwurf kann, wer die GKV mit Zuschuss verlässt, um in die PKV zu wechseln, bei einer späteren Rückkehr in die GKV keinen neuen Antrag stellen. Außerdem ist der Weg zurück in die GKV für Beamte ohnehin nur mit einem Beitrittsrecht möglich.
Quellen
- Schleswig-Holsteinischer Landtag: Gesetzentwurf zur Fortentwicklung dienstrechtlicher Vorschriften, Drs. 20/1152 (§ 80a LBG) – 27.06.2023
- Landesregierung Schleswig-Holstein: Beihilferecht
- DLZP Schleswig-Holstein: FAQ Beihilfe – Anspruch auf Beihilfe
- Beihilfeverordnung Schleswig-Holstein (BhVO SH 2016)
- § 243 SGB V – ermäßigter Beitragssatz
- § 55 SGB XI – Beitragssatz der Pflegeversicherung
- PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV für Beamte (Öffnungsaktion) – Stand Januar 2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.