Inhalt (8 Abschnitte)
- Pauschale Beihilfe Niedersachsen auf einen Blick
- Für wen gilt die pauschale Beihilfe in Niedersachsen?
- Antrag auf pauschale Beihilfe beim NLBV: so gehen Sie vor
- Unwiderruflich: was die Wahl in Niedersachsen bindet
- Rechenbeispiel Niedersachsen: GKV mit Zuschuss oder PKV mit Beihilfe?
- Pflegeversicherung, Partner und Kinder
- Pauschale Beihilfe Niedersachsen: für wen eher GKV, für wen eher PKV?
- Datenstand und Änderungslog
- Die pauschale Beihilfe gibt es in Niedersachsen seit 01.02.2024 (§ 80a NBG): 50 % des Krankenversicherungsbeitrags statt individueller Beihilfe bei Krankheit.
- Der Antrag ist an eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab der neuen Beihilfeberechtigung gebunden – auch beim Wechsel vom Beamtenverhältnis auf Widerruf in das auf Probe.
- Die Wahl ist unwiderruflich; zur Pflegeversicherung gibt es keinen Zuschuss, dort bleibt die individuelle Beihilfe.
- Modellrechnung: Familie mit Partner ohne Einkommen, zwei Kindern und 4.000 € Besoldung zahlt in der GKV rund 400 € statt angenommener 635 € in der PKV; ein Single mit 4.500 € zahlt in der GKV 488,25 € statt 300 €.
- Wechseln Sie später in ein Land ohne pauschale Beihilfe, zahlt das NLBV nicht weiter und die Öffnungsaktion der PKV steht nicht mehr offen.
Die pauschale Beihilfe in Niedersachsen gibt es seit dem 01.02.2024 (§ 80a NBG): Das Land zahlt 50 % Ihres Krankenversicherungsbeitrags, statt Beihilfe zu einzelnen Arztrechnungen zu leisten. Der Antrag beim NLBV muss innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr ab der neuen Beihilfeberechtigung gestellt werden, und die Entscheidung ist unwiderruflich (Stand Oktober 2026).
Pauschale Beihilfe Niedersachsen auf einen Blick
Niedersachsen hat die pauschale Beihilfe mit dem Gesetz vom 12.12.2023 eingeführt und als achtes Land nachgezogen. Zuständig ist das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV). Die wichtigsten Regeln:
| Merkmal | Regel in Niedersachsen |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 80a Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) |
| Anträge möglich seit | 01.02.2024 |
| Höhe | 50 % des Krankenversicherungsbeitrags; bei privater Vollversicherung höchstens 50 % des Basistarifs; je Person berechnet |
| Pflegeversicherung | kein Zuschuss; bei Pflege weiter individuelle Beihilfe |
| Antragsfrist | Ausschlussfrist 1 Jahr ab neuer Beihilfeberechtigung (auch Widerruf → Probe, Versetzung nach Niedersachsen, Ende der Heilfürsorge) |
| Bestandsbeamte | Übergangsfrist endete am 31.01.2025 |
| Widerruf der Wahl | nicht möglich (unwiderruflich) |
| Steuer | steuerfrei nach § 3 Nr. 62 EStG |
| Dienstherrnwechsel | NLBV zahlt nicht weiter; es gilt das Recht des neuen Dienstherrn |
Den Stand aller anderen Länder finden Sie in der Übersicht pauschale Beihilfe nach Bundesland. Wie die individuelle Beihilfe in Niedersachsen funktioniert – 50 % für aktive Beamte, 70 % mit zwei Kindern und im Ruhestand, 80 % für Kinder –, steht auf der Seite Beihilfe Niedersachsen: Bemessungssätze.
Für wen gilt die pauschale Beihilfe in Niedersachsen?
Wählen können grundsätzlich alle Beihilfeberechtigten des Landes Niedersachsen und der niedersächsischen Kommunen: Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, auf Probe, auf Zeit und auf Lebenszeit sowie Versorgungsempfänger. Voraussetzung ist eine Krankenvollversicherung – meist die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung, möglich ist aber auch eine private Vollversicherung (nicht der Restkostentarif).
- Anwärter und Lehramtsreferendare: Sie sind Beamte auf Widerruf und können die pauschale Beihilfe beantragen. Mit der Verbeamtung auf Probe beginnt eine neue Jahresfrist – dann entscheiden Sie neu.
- Rechtsreferendare: Sie stehen in Niedersachsen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis (§ 5 NJAG) und sind in der Regel gesetzlich pflichtversichert; die Frage stellt sich erst bei einer späteren Verbeamtung.
- Polizei und Feuerwehr: Polizeivollzugsbeamte erhalten freie Heilfürsorge, auf die das Land 1,3 % des Grundgehalts anrechnet; im Einsatzdienst der Feuerwehr gilt seit 12.11.2024 ebenfalls Heilfürsorge. Während der Heilfürsorge ist die pauschale Beihilfe für Sie selbst kein Thema; mit ihrem Ende – meist im Ruhestand – beginnt die Jahresfrist.
- Versorgungsempfänger: Sie können wählen, wenn ein neuer Anlass die Frist auslöst, etwa die erstmalige Versorgung nach dem Ende der Heilfürsorge.
Antrag auf pauschale Beihilfe beim NLBV: so gehen Sie vor
Der Antrag ist schriftlich beim NLBV zu stellen; das Informationsblatt zum Vordruck 2205 erklärt die Einzelheiten. Gezahlt wird ab dem Antragsmonat, nicht rückwirkend für die Zeit davor.
1. Frist bestimmen
Ein Jahr ab der neuen Beihilfeberechtigung: Einstellung, Ernennung auf Probe nach dem Vorbereitungsdienst, Versetzung nach Niedersachsen oder Ende der Heilfürsorge. Notieren Sie sich das Datum.
2. GKV-Zugang klären
Beamte können der GKV nur mit einem Beitrittsrecht beitreten (§ 9 SGB V), meist binnen drei Monaten nach dem Ende einer Pflicht- oder Familienversicherung.
3. Beide Wege durchrechnen
GKV-Eigenanteil mit Zuschuss gegen PKV-Beiträge für alle Familienmitglieder – heute, mit Kindern und im Ruhestand.
4. Antrag mit Beitragsnachweis
Erst unterschreiben, wenn die Entscheidung steht. Der Zuschuss wird mit den Bezügen gezahlt.
Die Jahresfrist ist großzügiger als in den meisten Ländern mit Ausschlussfrist, aber sie läuft auch dann, wenn Sie sich noch nicht entschieden haben. Bei Anwärtern kommt eine zweite Uhr dazu: Die Öffnungsaktion der PKV verlangt einen Antrag beim Versicherer innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses. Wer zuerst die pauschale Beihilfe beantragt, kann die Öffnungsaktion danach nicht mehr nutzen.
Unwiderruflich: was die Wahl in Niedersachsen bindet
Das NLBV beschreibt die Entscheidung als endgültig. Sie wirkt in vier Richtungen:
- Ruhestand: Der Zuschuss bleibt bei 50 % des Beitrags. Mit individueller Beihilfe würde der Satz als Versorgungsempfänger auf 70 % steigen.
- Familie: Die Wahl gilt auch, wenn Sie später heiraten oder Kinder bekommen.
- Dienstherrnwechsel: Wechseln Sie zum Bund oder in ein Land ohne pauschale Beihilfe, zahlt das NLBV nicht weiter. Den GKV-Beitrag tragen Sie dann allein – 2026 bis zu 982,31 € im Monat für die Krankenversicherung.
- Öffnungsaktion: Wer die pauschale Beihilfe gewählt hat, ist laut PKV-Verband von der Öffnungsaktion ausgeschlossen. Ein späterer PKV-Antrag läuft mit normaler Gesundheitsprüfung.
Einzige echte Weiche ist der Wechsel vom Widerruf auf Probe: Er gilt als neue Beihilfeberechtigung und öffnet eine neue Jahresfrist. Was bei einem Wechsel des Dienstherrn konkret passiert, erklärt der Ratgeber Dienstherrnwechsel und Beihilfe.
Rechenbeispiel Niedersachsen: GKV mit Zuschuss oder PKV mit Beihilfe?
Für die GKV gilt bei Beamten der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 % (§ 243 SGB V, kein Krankengeld) plus Zusatzbeitrag, 2026 im Durchschnitt 2,9 %, auf Einnahmen bis 5.812,50 € im Monat. Das Land trägt davon die Hälfte. Zur Pflege zahlen Beihilfeberechtigte den halben Satz: 1,8 % mit einem Kind, 2,4 % kinderlos, 1,55 % mit zwei Kindern.
| Modellfall | GKV: Ihr Anteil | PKV: Beiträge | Ergebnis pro Monat |
|---|---|---|---|
| Single, 3.000 € Besoldung | 325,50 € | 300 € | PKV 25,50 € günstiger |
| Single, 4.500 € Besoldung | 488,25 € | 300 € | PKV 188,25 € günstiger |
| Partner ohne Einkommen, 2 Kinder, 4.000 € | 400,00 € | 635 € | GKV 235 € günstiger |
So entsteht die Familienzahl: 4.000 € × 16,9 % = 676 € Krankenversicherung, davon zahlen Sie 338 €; dazu Pflege 4.000 € × 1,55 % = 62 €. Partner und Kinder sind in der GKV beitragsfrei familienversichert, wenn sie kein eigenes Einkommen über 565 € im Monat haben. In der PKV braucht dagegen jede Person einen eigenen Tarif. Über 20 Jahre ergibt das im Szenario des Rechners (GKV +3,9 %, PKV +3,4 % pro Jahr) rund 71.800 € zugunsten der GKV.
Beim Single kippt die Rechnung schon bei mittlerer Besoldung zur PKV, weil der GKV-Beitrag mit jedem Euro Besoldung wächst. Was in der Tabelle fehlt: der Ruhestand mit 70 % Beihilfe in der PKV, Leistungsunterschiede und Ihr tatsächlicher PKV-Beitrag. Setzen Sie Ihre eigenen Zahlen in den Pauschale-Beihilfe-Rechner ein – Niedersachsen ist dort voreingestellt.
Pflegeversicherung, Partner und Kinder
Die pauschale Beihilfe deckt in Niedersachsen nur die Krankenversicherung. Für Pflege bleibt die individuelle Beihilfe bestehen, deshalb zahlen gesetzlich versicherte Beamte in der sozialen Pflegeversicherung nur den halben Beitragssatz (§ 55 Abs. 1 S. 3 SGB XI). Einen Zuschuss zum Pflegebeitrag gibt es nicht.
Für Angehörige wird der Zuschuss je Person berechnet. Ehe- und Lebenspartner sind in Niedersachsen berücksichtigungsfähig, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte im Vorvorjahr 22.000 € nicht übersteigt (§ 80 Abs. 3 NBG). Ob Ihr Partner unter der Grenze liegt, prüft der Ehepartner-Rechner. Für Kinder gilt: In der GKV sind sie über Sie beitragsfrei mitversichert, wenn Sie Mitglied sind.
Pauschale Beihilfe Niedersachsen: für wen eher GKV, für wen eher PKV?
Pauschale Beihilfe (GKV) kann passen, wenn …
- Ihr Partner kein eigenes Einkommen hat und Kinder da sind oder geplant sind
- Ihre Besoldung niedrig ist und voraussichtlich bleibt
- eine PKV nur mit hohem Zuschlag möglich wäre und die Öffnungsaktion nicht mehr offensteht
- ein Wechsel aus Niedersachsen heraus ausgeschlossen ist
PKV mit Beihilfe rechnet sich eher, wenn …
- Sie Single sind oder Ihr Partner gut verdient
- Ihre Besoldung mittel bis hoch ist oder steigen wird
- Sie im Ruhestand von 70 % Beihilfe profitieren möchten
- ein späterer Wechsel zum Bund oder in ein anderes Land denkbar ist
Die Grundsatzfrage mit allen Argumenten beantwortet der Ratgeber Beamte: GKV oder PKV? Ihren Satz, Ihre Restkosten und Ihre Fristen in einem Ergebnis zeigt der kostenlose Beihilfe-Check. Wir sagen Ihnen dort auch ehrlich, wenn die GKV für Sie die bessere Wahl ist.
Datenstand und Änderungslog
- 10.10.2026: Erstfassung, geprüft gegen § 80a NBG und das NLBV-Informationsblatt (Vordruck 2205, Stand 09/2025).
- Werte 2026: Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 € im Monat, Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %, Pflege 1,8 % (kinderlos 2,4 %). Werte 2027 ergänzen wir, sobald sie amtlich sind.
Alle Angaben ohne Gewähr für Ihren Einzelfall; verbindlich entscheidet das NLBV. Beihilfe-Rechner.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal, kein Angebot des Landes Niedersachsen oder einer Beihilfestelle.
Häufige Fragen
Wie funktioniert die pauschale Beihilfe in Niedersachsen?
Statt Beihilfe zu jeder Arztrechnung zahlt das Land monatlich 50 % Ihres Krankenversicherungsbeitrags – in der GKV die Hälfte des Beitrags, bei einer privaten Vollversicherung höchstens die Hälfte des Basistarifs (§ 80a NBG). Im Gegenzug verzichten Sie unwiderruflich auf die individuelle Beihilfe bei Krankheit; für Pflege bleibt sie bestehen.
Bis wann muss ich die pauschale Beihilfe in Niedersachsen beantragen?
Innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr ab der neuen Beihilfeberechtigung, also etwa ab der Einstellung, der Versetzung nach Niedersachsen, dem Ende der Heilfürsorge oder dem Wechsel vom Widerruf auf Probe. Die Übergangsfrist für Beamte, die schon vor Februar 2024 im Dienst waren, endete am 31.01.2025.
Gibt es in Niedersachsen einen Zuschuss zur Pflegeversicherung?
Nein. Die pauschale Beihilfe umfasst nur die Krankenversicherung. Bei Pflegebedürftigkeit erhalten Sie weiter individuelle Beihilfe; deshalb zahlen Sie in der sozialen Pflegeversicherung nur den halben Beitragssatz von 1,8 % (kinderlos 2,4 %).
Was gilt für Pensionäre mit pauschaler Beihilfe in Niedersachsen?
Die pauschale Beihilfe läuft im Ruhestand weiter, steigt aber nicht. Mit individueller Beihilfe würde der Bemessungssatz als Versorgungsempfänger auf 70 % steigen. Wer schon Pensionär ist und nach dem 31.01.2025 erstmals wählen möchte, braucht einen neuen Anlass, der die Jahresfrist auslöst.
Können Referendare in Niedersachsen die pauschale Beihilfe wählen?
Lehramtsanwärter sind Beamte auf Widerruf und können sie beantragen. Bei der späteren Verbeamtung auf Probe beginnt eine neue Jahresfrist, Sie können dann neu entscheiden. Rechtsreferendare stehen in Niedersachsen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und sind meist gesetzlich pflichtversichert.
Ist die pauschale Beihilfe in Niedersachsen steuerpflichtig?
Nein. Laut NLBV ist der Zuschuss nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei. Er wird je Person berechnet und mit den Bezügen gezahlt.
Quellen
- NLBV: Informationsblatt zur pauschalen Beihilfe (Vordruck 2205) – Stand 09/2025
- NLBV: Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
- § 80 NBG (Beihilfe), Lesefassung
- § 243 SGB V – ermäßigter Beitragssatz
- § 55 SGB XI – Beitragssatz der Pflegeversicherung
- § 9 SGB V – freiwillige Versicherung
- PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV für Beamte (Öffnungsaktion) – Stand Januar 2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.