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Beamtenanwärter: PKV oder GKV? Entscheidung mit Rechnung und Länder-Regeln

Für die meisten Anwärter ist die Antwort schnell gerechnet – für manche aber nicht. Hier sehen Sie, wann die private und wann die gesetzliche Krankenversicherung im Vorbereitungsdienst die bessere Wahl ist, und welche Entscheidung Sie später nicht mehr rückgängig machen können.

Redaktion Beihilfe-Rechner.de Aktualisiert am 10. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Die Ausgangslage: versicherungsfrei, aber versicherungspflichtig
  2. Beamtenanwärter: PKV oder GKV – die Rechnung für Alleinstehende
  3. Anwärter mit Familie: wann die GKV aufholt
  4. Pauschale Beihilfe im Vorbereitungsdienst: die Regeln je Land
  5. Die Öffnungsaktion gilt nur einmal – so planen Sie sie ein
  6. Über die Ausbildung hinaus denken: drei Folgen der GKV-Wahl
  7. Entscheidungshilfe: Wann welcher Weg passt
  8. Grenzen dieser Rechnung
Das Wichtigste in Kürze
  • Beamtenanwärter sind in der GKV versicherungsfrei: Sie können privat oder – mit Beitrittsrecht – freiwillig gesetzlich versichert sein, bekommen in der GKV aber keinen Arbeitgeberanteil.
  • Ohne pauschale Beihilfe kostet die GKV bei 1.800 € Anwärterbezügen rund 337 bis 347 € im Monat, ein PKV-Anwärtertarif laut Beispielen 70 bis 150 € (eigene Berechnung, Stand Oktober 2026).
  • In neun Ländern übernimmt der Dienstherr mit der pauschalen Beihilfe die Hälfte des GKV-Beitrags; mehrere Länder lassen Anwärter bei der Verbeamtung auf Probe neu entscheiden.
  • Die Öffnungsaktion der PKV gilt nur einmal – als Anwärter oder bei der Verbeamtung auf Probe – und ist nach Wahl der pauschalen Beihilfe ausgeschlossen.

Beamtenanwärter: PKV oder GKV? Für Alleinstehende, die dauerhaft Beamte werden wollen, ist die PKV mit Beihilfe meist günstiger – ein Anwärtertarif kostet laut Beispielen 70 bis 150 €, die GKV ohne Arbeitgeberanteil bei 1.800 € Anwärterbezügen rund 337 bis 347 € im Monat. Die GKV kann sich lohnen, wenn Ihr Land die pauschale Beihilfe zahlt und Familie beitragsfrei mitversichert wäre (eigene Berechnung, Stand Oktober 2026).

Die Ausgangslage: versicherungsfrei, aber versicherungspflichtig

Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Sie müssen also nicht in die GKV – Sie dürfen aber auch nicht unversichert sein. Für den Teil Ihrer Krankheitskosten, den die Beihilfe nicht trägt, gilt die allgemeine Pflicht zur Versicherung (§ 193 Abs. 3 VVG). Praktisch bleiben drei Wege:

PKV + Beihilfe

Beihilfe meist 50 %, Rest im Anwärtertarif. Der übliche Weg – laut PKV-Verband haben sich 93 % der Beamten für Beihilfe plus PKV entschieden (11/2025).

GKV + pauschale Beihilfe

Nur in Ländern mit pauschaler Beihilfe: Der Dienstherr zahlt die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags. Pflege bleibt bei der individuellen Beihilfe.

GKV ohne Zuschuss

Beim Bund und in Bayern, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz und im Saarland: Sie zahlen den vollen Beitrag allein, die Beihilfe ergänzt nur einzelne Leistungen.

Wichtig für die GKV-Wege: Sie brauchen ein Recht, dort versichert zu bleiben oder beizutreten. Wer vorher pflicht- oder familienversichert war, wird in der Regel automatisch als freiwilliges Mitglied weitergeführt (§ 188 Abs. 4 SGB V). Wer bisher über die Eltern privat versichert war, hat meist keine ausreichende Vorversicherungszeit für einen freiwilligen Beitritt (§ 9 SGB V) – für ihn stellt sich die Frage oft gar nicht.

Beamtenanwärter: PKV oder GKV – die Rechnung für Alleinstehende

Die folgende Rechnung zeigt Monatsbeiträge für einen kinderlosen Anwärter ab 23 Jahren. GKV: ermäßigter Satz 14,0 % plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 % auf die Anwärterbezüge, dazu der halbe Pflegesatz mit Kinderlosenzuschlag von 2,4 %. Die pauschale Beihilfe übernimmt die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags, nicht aber die Pflege.

Monatsbeitrag für einen kinderlosen Anwärter ab 23 Jahren; eigene Berechnung mit Ø-Zusatzbeitrag 2,9 % (BMG) und § 55 SGB XI; PKV: Beispiele 2026 (covago 09/2026, Allianz 05/2026). Stand Oktober 2026.
Anwärterbezüge bruttoGKV ohne ZuschussGKV mit pauschaler BeihilfePKV-Anwärtertarif
1.500 €289,50 €162,75 €70–150 €
1.800 €347,40 €195,30 €70–150 €
2.100 €405,30 €227,85 €70–150 €

Ohne pauschale Beihilfe ist die GKV für Alleinstehende zwei- bis viermal so teuer. Mit pauschaler Beihilfe schrumpft der Abstand, bleibt aber meist bestehen. Unter 23 Jahren oder mit Kind sinkt der Pflegeanteil auf 1,8 %; an der Grundaussage ändert das wenig. Wer mehr über die Beitragsbeispiele wissen möchte, findet sie im Ratgeber Was kostet die PKV als Beamtenanwärter?

Anwärter mit Familie: wann die GKV aufholt

Die Rechnung dreht sich, sobald Angehörige mitversichert werden. In der GKV sind Ehe- oder Lebenspartner und Kinder ohne eigenes Einkommen über 565 € im Monat beitragsfrei familienversichert (Stand 2026). In der PKV zahlt jede Person einen eigenen Beitrag. Beispiel aus einem Land mit pauschaler Beihilfe: Anwärter mit 1.800 € Bezügen, Partner ohne Einkommen, ein Kind.

Familienbeispiel in einem Land mit pauschaler Beihilfe; GKV: eigene Berechnung (16,9 %, davon 50 % Zuschuss, Pflege 1,8 % mit Kind); PKV: Rechner-Bänder laut Faktenblatt (Anwärter 70–150 €, Kind 50–60 €), Partner ohne belastbaren Durchschnittswert. Stand Oktober 2026.
PersonGKV mit pauschaler BeihilfePKV mit individueller Beihilfe
Anwärter184,50 €70–150 €
Kind (80 % Beihilfe in der PKV-Variante)0 € (familienversichert)50–60 €
Partner ohne Einkommen (70 % Beihilfe in der PKV-Variante)0 € (familienversichert)eigener 30-%-Tarif, Angebot nötig
Summe184,50 €120–210 € plus Partner

Hier liegt die GKV nah an der PKV oder darunter – je nach Beitrag für den Partner. Ohne pauschale Beihilfe (Bund, Bayern, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland) läge der GKV-Beitrag bei 336,60 € und die PKV vorn. Ihre eigene Gegenüberstellung über 10, 20 oder 30 Jahre rechnet der Pauschale-Beihilfe-Rechner.

Pauschale Beihilfe im Vorbereitungsdienst: die Regeln je Land

Ob Anwärter die pauschale Beihilfe wählen können und ob die Wahl bei der Verbeamtung auf Probe noch einmal offen ist, regelt jedes Land selbst. Das ist der wichtigste Unterschied zu fertigen Beamten: Wer als Anwärter in die GKV geht, hat in mehreren Ländern bei der Übernahme eine zweite Chance.

Pauschale Beihilfe und Beamte auf Widerruf; Quellen: Landesrecht und Merkblätter der Beihilfestellen laut Faktenblatt, Stand 10.10.2026. „Keine Angabe“ = im Faktenblatt nicht belegt, bei der Beihilfestelle erfragen.
LandseitAntragsfristBei Verbeamtung auf Probe
Hamburg01.08.2018keine; nur für die Zukunftneue Entscheidung
Bremen01.01.2020 (Anwärter 01.06.2019)keine; ab Folgemonatkeine Angabe
Berlin18.03.2020keine; ab Folgemonatkeine Angabe
Brandenburg01.01.2020keine allgemeine FristNeuwahl binnen 3 Monaten nach Übernahme
Thüringen01.01.2020zu Beginn des Beamtenverhältnissesneue Entscheidung
Baden-Württemberg01.01.2023Ausschlussfrist 5 Monateneue Frist von 5 Monaten
Sachsen01.01.2024jederzeit, ab Folgemonatneue Entscheidung
Niedersachsen01.02.2024Ausschlussfrist 1 Jahrneue Frist von 1 Jahr
Mecklenburg-Vorpommern01.05.2026Anwärter im Monat vor der Ernennungneue Entscheidung
Schleswig-Holstein01.01.2024 (Sonderform)Zuschuss nur zur GKV, in der Regel nur bei Nachteil gegenüber dem Basistarifneue Entscheidung
Sachsen-Anhalt01.01.2026 (Sonderform)nur GKV-Zuschuss, widerruflichwiderruflich mit 3 Monaten Vorlauf

Keine pauschale Beihilfe gibt es beim Bund sowie in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland (Stand Oktober 2026). Alle Einzelheiten je Land stehen in der Übersicht Pauschale Beihilfe nach Bundesland.

Die Öffnungsaktion gilt nur einmal – so planen Sie sie ein

Die Öffnungsaktion der PKV verspricht Beamtenanfängern: keine Ablehnung aus Risikogründen, keine Leistungsausschlüsse, Zuschlag höchstens 30 %. Die sechs Monate beginnen mit dem Beginn des Beamtenverhältnisses – bei Anwärtern und Referendaren mit der Verbeamtung auf Widerruf, sonst mit der Verbeamtung auf Probe; nutzen können Sie die Öffnungsaktion nur einmal. Maßgeblich ist der Eingang des Antrags beim Versicherer. Für Anwärter ergibt sich daraus eine echte Strategiefrage:

PKV schon als Anwärter

  • Günstigster Weg für Alleinstehende – kein voller GKV-Beitrag während der Ausbildung.
  • Die Systemfrage ist früh entschieden, auch für Angehörige mit eigenen Fristen.
  • Bei Bedarf Öffnungsaktion sofort nutzen statt auf die Probezeit zu warten.

GKV als Anwärter, Entscheidung bei Probe

  • Höhere Beiträge während der Ausbildung, außer mit pauschaler Beihilfe und Familie.
  • Die Öffnungsaktion bleibt für die Verbeamtung auf Probe offen – aber nicht nach Wahl der pauschalen Beihilfe.
  • Der Gesundheitszustand bei Probe zählt; ohne Öffnungsaktion entscheidet die normale Prüfung.

Ein Punkt ist nicht eindeutig geregelt: Ob jemand, der als Anwärter die pauschale Beihilfe gewählt hat und bei der Verbeamtung auf Probe neu entscheidet, die Öffnungsaktion dann noch nutzen kann. Der PKV-Verband nennt Personen mit pauschaler Beihilfe als ausgeschlossen. Wer diesen Weg plant, sollte vorher eine schriftliche Auskunft des Versicherers einholen. Die Daten für beide Fristen berechnet der Fristen-Rechner.

Über die Ausbildung hinaus denken: drei Folgen der GKV-Wahl

Die Entscheidung im Vorbereitungsdienst wirkt oft Jahrzehnte nach. Drei Punkte sollten Anwärter kennen, bevor sie die pauschale Beihilfe beantragen:

  • Kein Anstieg auf 70 %: Die pauschale Beihilfe bleibt bei 50 % des Krankenversicherungsbeitrags – auch mit zwei Kindern und im Ruhestand. In der PKV steigt der Beihilfesatz in diesen Fällen meist auf 70 %, der private Anteil sinkt auf 30 %.
  • In der Regel unwiderruflich: Die Wahl gilt in fast allen Ländern auch für den Ruhestand und künftige Angehörige. Ausnahmen sind die Neuentscheidung bei der Verbeamtung auf Probe in einigen Ländern und die widerrufliche Sonderform in Sachsen-Anhalt.
  • Dienstherrnwechsel: Es gilt das Recht des neuen Dienstherrn. Wechseln Sie später zu einem Dienstherrn ohne pauschale Beihilfe, zahlen Sie den GKV-Beitrag allein – 2026 bis zu 982,31 € im Monat für die Krankenversicherung (eigene Berechnung) – und die Öffnungsaktion steht Ihnen dann nicht mehr offen.

Das heißt nicht, dass die GKV falsch ist. Für Familien mit mehreren mitversicherten Angehörigen, für Anwärter mit unsicherer Übernahme oder für Menschen, die eine Gesundheitsprüfung in der PKV schwer bestehen würden, kann sie die richtige Wahl sein. Aber sie sollte bewusst getroffen werden – mit einer Rechnung für die Familie und den Ruhestand, nicht nur für die zwei Jahre Ausbildung. Welche Folgen ein späterer Wechsel des Dienstherrn hat, beschreibt die Seite Dienstherrnwechsel und Beihilfe.

Entscheidungshilfe: Wann welcher Weg passt

  • PKV spricht dafür: Sie sind allein oder Ihr Partner ist selbst versichert, Sie wollen dauerhaft im Beamtenverhältnis bleiben, Ihr Land hat keine pauschale Beihilfe oder Sie wollen Leistungen über dem GKV-Niveau.
  • GKV spricht dafür: Ihr Land zahlt pauschale Beihilfe, Partner und Kinder wären beitragsfrei mitversichert, Ihre Übernahme ist unsicher, oder Sie möchten die Öffnungsaktion gezielt für die Verbeamtung auf Probe aufheben.
  • Sonderfälle: Polizeianwärter mit Heilfürsorge brauchen keinen der beiden Wege für sich selbst, wohl aber eine Anwartschaft – siehe PKV für Polizeianwärter. In Hessen versichern Anwärter dank 70 % Beihilfe nur 30 % privat.

Die allgemeine Abwägung für fertige Beamte – mit Ruhestand, Familienzuschlag und Beitragsentwicklung – steht im Ratgeber Beamte: GKV oder PKV?. Den Überblick für Anwärter finden Sie auf der Seite PKV für Beamtenanwärter.

Grenzen dieser Rechnung

Die Beispiele nutzen den durchschnittlichen Zusatzbeitrag; Ihre Kasse kann teurer oder günstiger sein. PKV-Beiträge sind Bandbreiten aus veröffentlichten Beispielen, keine Angebote – Ihr Beitrag hängt von Alter, Tarif und Gesundheit ab. Nicht eingerechnet sind Leistungsunterschiede, die Beitragsentwicklung nach der Ausbildung und Ihre Pläne für den Ruhestand. Ihre Daten in 60 Sekunden – Satz, Frist, pauschale Beihilfe in Ihrem Land – zeigt der kostenlose Beihilfe-Check, ohne Gesundheitsfragen.

Häufige Fragen

Sollte ich als Beamtenanwärter privat oder gesetzlich versichert sein?

Wenn Sie allein versichern und dauerhaft Beamter werden wollen, ist die PKV mit Beihilfe meist deutlich günstiger, weil Anwärter in der GKV keinen Arbeitgeberanteil bekommen. Die GKV kann sich lohnen, wenn Ihr Land die pauschale Beihilfe zahlt und Partner oder Kinder beitragsfrei mitversichert wären oder wenn unsicher ist, ob Sie im Beamtenverhältnis bleiben.

Kann ich als Referendar in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben?

Ja, wenn Sie vorher gesetzlich versichert waren: Endet die Versicherungspflicht oder die Familienversicherung, setzt die Kasse die Versicherung in der Regel als freiwillige Mitgliedschaft fort, solange Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach ihrem Hinweis austreten (§ 188 Abs. 4 SGB V). Ohne Vorversicherung, etwa nach privater Versicherung über die Eltern, gibt es meist kein Beitrittsrecht.

Gibt es die pauschale Beihilfe im Referendariat?

In Ländern mit pauschaler Beihilfe auch für Beamte auf Widerruf, etwa in Hamburg, Bremen (seit 1. Juni 2019 für Anwärter), Berlin, Brandenburg, Thüringen, Baden-Württemberg, Sachsen, Niedersachsen und seit 1. Mai 2026 Mecklenburg-Vorpommern. Mehrere Länder lassen bei der Verbeamtung auf Probe neu entscheiden; Baden-Württemberg und Niedersachsen setzen dafür Ausschlussfristen von fünf Monaten bzw. einem Jahr.

Kann man nach dem Referendariat zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Ja, wenn danach Versicherungspflicht entsteht – etwa bei einer Anstellung mit Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 77.400 €). Wer verbeamtet bleibt, ist weiter versicherungsfrei und kann nur in die GKV, wenn er freiwillig versichert geblieben ist.

Verliere ich die Öffnungsaktion, wenn ich als Anwärter gesetzlich versichert bleibe?

Nein. Wer als Beamter auf Widerruf gesetzlich versichert war, kann die Öffnungsaktion bei der Verbeamtung auf Probe innerhalb von sechs Monaten nutzen (PKV-Verband, Stand Januar 2026). Ausgeschlossen ist sie aber, wenn Sie die pauschale Beihilfe gewählt haben.

Quellen

  1. § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit
  2. § 9 SGB V – Freiwillige Versicherung
  3. § 188 SGB V – Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft
  4. § 10 SGB V – Familienversicherung
  5. PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV für Beamte (Broschüre) – Stand Januar 2026
  6. PKV-Verband: Entscheidungshilfe individuelle oder pauschale Beihilfe – Oktober 2025
  7. Hamburg, Zentrum für Personaldienste: FAQ pauschale Beihilfe
  8. ZBB Brandenburg: FAQ Pauschale Beihilfe
  9. LAF Mecklenburg-Vorpommern: Pauschale Beihilfe – FAQ
  10. NLBV: Informationsblatt pauschale Beihilfe (Vordruck 2205) – Stand 09/2025
Redaktion Beihilfe-Rechner.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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