Pauschale Beihilfe

Pauschale Beihilfe Rheinland-Pfalz 2026: nicht eingeführt – Stand und was jetzt gilt

Rheinland-Pfalz gehört zu den Ländern ohne pauschale Beihilfe. Was die Landesregierung dazu erklärt hat, was gesetzlich versicherte Beamte heute zahlen und welche Besonderheiten der Beihilfeverordnung Ihre Entscheidung zwischen GKV und PKV beeinflussen, lesen Sie hier – mit Rechenbeispiel und Quellen.

Redaktion Beihilfe-Rechner.de Aktualisiert am 13. Oktober 2026 5 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Pauschale Beihilfe Rheinland-Pfalz: was die Landesregierung sagt
  2. Was gesetzlich versicherte Beamte in Rheinland-Pfalz zahlen
  3. Besonderheiten der BVO RP, die in die Rechnung gehören
  4. Warten auf die pauschale Beihilfe? Was Anwärter wissen sollten
  5. So funktioniert die pauschale Beihilfe in anderen Ländern
  6. Polizei, Partner, Wechsel des Dienstherrn
  7. Rheinland-Pfalz: für wen trotzdem die GKV, für wen die PKV?
  8. Datenstand und Änderungslog
Das Wichtigste in Kürze
  • Rheinland-Pfalz hat die pauschale Beihilfe nicht eingeführt (Stand Oktober 2026); gesetzlich versicherte Beamte zahlen ihren Krankenversicherungsbeitrag allein.
  • Die Landesregierung erklärte 2023, eine abschließende Bewertung sei noch nicht getroffen; damals waren 4.475 beihilfeberechtigte Personen des Landes freiwillig gesetzlich versichert (Drs. 18/6756).
  • Modellrechnung 2026: Ein Single mit 3.600 € zahlt in der GKV 694,80 € im Monat, in der PKV mit 50 % Beihilfe angenommen 300 €; eine Familie mit zwei Kindern und 4.200 € zahlt 774,90 € gegenüber angenommenen 635 €.
  • In der individuellen Beihilfe gelten Besonderheiten: Kostendämpfungspauschale von 100 bis 750 € im Jahr (minus 40 € je Kind) und Wahlleistungen nur gegen 26 € im Monat.
  • Beihilfe wird um 20 Prozentpunkte gekürzt, wenn ein Beitragszuschuss nach § 257 SGB V gezahlt wird (§ 58 Abs. 3 BVO RP).

Die pauschale Beihilfe gibt es in Rheinland-Pfalz nicht (Stand Oktober 2026): Das Land zahlt gesetzlich versicherten Beamten keinen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag, es gilt die individuelle Beihilfe nach der Beihilfenverordnung (BVO RP). Die Landesregierung hat 2023 erklärt, eine abschließende Bewertung sei noch nicht getroffen; ein Gesetz zur Einführung gibt es nicht.

Pauschale Beihilfe Rheinland-Pfalz: was die Landesregierung sagt

Die ausführlichste amtliche Aussage stammt aus der Antwort des Finanzministeriums auf eine Kleine Anfrage im Landtag (Drucksache 18/6756 vom 22.06.2023). Die Kernpunkte:

Pauschale Beihilfe in Rheinland-Pfalz: Aussagen der Landesregierung, Landtag RLP Drs. 18/6756 (22.06.2023); Rechtsstand geprüft am 10.10.2026.
PunktAussage
Statusnicht eingeführt; Stand Oktober 2026 unverändert
BewertungDie Landesregierung beobachtet die Entwicklung in Bund und Ländern; eine abschließende Bewertung wurde noch nicht getroffen.
AttraktivitätEine Einführung könne die Attraktivität einer Verbeamtung tendenziell steigern, etwa für Quereinsteiger.
Freiwillig GKV-Versicherte4.475 beihilfeberechtigte Personen des Landes (Stand 05.06.2023)
Umsetzungwäre durch Änderung des Landesbeamtengesetzes möglich; Entscheidung beim Landesgesetzgeber

Ob es dazu kommt, entscheidet der Landtag. Wir bewerten das nicht politisch, sondern aktualisieren diese Seite, sobald ein Gesetz beschlossen ist. Den Stand in allen Ländern zeigt die Übersicht pauschale Beihilfe nach Bundesland.

Was gesetzlich versicherte Beamte in Rheinland-Pfalz zahlen

Beamte können der GKV nur mit einem Beitrittsrecht freiwillig beitreten (§ 9 SGB V). Dann zahlen sie den Beitrag ohne Arbeitgeberanteil: den ermäßigten Satz von 14,0 % (§ 243 SGB V) plus Zusatzbeitrag – 2026 im Durchschnitt 2,9 % – auf alle Einnahmen bis 5.812,50 € im Monat. Zur Pflege gilt der halbe Satz von 1,8 % (kinderlos 2,4 %, mit zwei Kindern 1,55 %).

Modellrechnung Rheinland-Pfalz 2026 ohne pauschale Beihilfe, eigene Berechnung (Zusatzbeitrag 2,9 %); PKV mit individueller Beihilfe angenommen (300 € Beamter, 55 € je Kind, 225 € Partner mit 70 % Beihilfe), ohne Kostendämpfungspauschale. Keine Angebote.
ModellfallGKV alleinPKV mit BeihilfeUnterschied pro Monat
Single, 3.600 € Besoldung694,80 €300 €PKV 394,80 € günstiger
Single, 5.000 € Besoldung965,00 €300 €PKV 665 € günstiger
Partner ohne Einkommen, 2 Kinder, 4.200 €774,90 €635 €PKV 139,90 € günstiger

Rechenweg für den Single mit 3.600 €: 3.600 € × 16,9 % = 608,40 € Krankenversicherung plus 3.600 € × 2,4 % = 86,40 € Pflege. Zum Vergleich: In einem Land mit pauschaler Beihilfe wären es 390,60 €. Ohne Zuschuss ist die PKV mit Beihilfe in allen drei Modellfällen günstiger, auch für die Familie mit nicht berufstätigem Partner. Ihre eigenen Zahlen setzen Sie im Pauschale-Beihilfe-Rechner ein (Rheinland-Pfalz auswählen); ein Beitragsband für die PKV zeigt der PKV-Kosten-Rechner.

Besonderheiten der BVO RP, die in die Rechnung gehören

Wer sich in Rheinland-Pfalz für die PKV mit individueller Beihilfe entscheidet, sollte drei Regeln der Beihilfenverordnung kennen. Sie verändern die monatlichen Kosten:

Kostendämpfungspauschale

100 € (A 7 bis A 8), 150 € (A 9 bis A 11), 300 € (A 12 bis A 15 u. a.) bis 750 € im Jahr, minus 40 € je Kind. Für A 13 sind das 25 € im Monat. Anwärter, Beamte bis A 6 und GKV-Mitglieder zahlen sie nicht.

Wahlleistungen gegen 26 €

Chefarzt und Zweibettzimmer sind nur beihilfefähig, wenn Sie binnen drei Monaten erklären, 26 € im Monat zu zahlen; beim Zweibettzimmer werden 12 € je Tag abgezogen.

Kürzung bei § 257-Zuschuss

Erhält jemand einen Beitragszuschuss nach § 257 SGB V – etwa ein angestellter Partner –, sinkt die Beihilfe um 20 Prozentpunkte (§ 58 Abs. 3 BVO RP).

Eine Elternzeit-Erhöhung auf 70 % kennt Rheinland-Pfalz nicht; wer schon 70 % hat, behält sie. Versorgungsempfänger mit geringem Einkommen können auf Antrag 80 % erhalten. Alle Sätze stehen auf der Seite Beihilfe Rheinland-Pfalz: Bemessungssätze.

Warten auf die pauschale Beihilfe? Was Anwärter wissen sollten

Für Anwärter und Lehramtsreferendare – in Rheinland-Pfalz beginnt der Vorbereitungsdienst für das Grundschullehramt zum 15. Januar oder 1. August – gilt: Eine mögliche spätere Einführung ist kein guter Grund, die eigene Entscheidung aufzuschieben.

  • Öffnungsaktion: Wer mit Vorerkrankungen in die PKV möchte, hat dafür sechs Monate ab Beginn des Beamtenverhältnisses. Danach gelten die normalen Annahmeregeln. Mehr unter Öffnungsaktion der PKV; das Datum berechnet der Fristen-Rechner.
  • Kosten des Wartens: In der GKV zahlen Sie ohne Zuschuss den vollen Beitrag allein.
  • Keine Rückkehr in die GKV nach Belieben: Wer privat versichert ist, kommt als Beamter in der Regel nicht mehr in die GKV.

So funktioniert die pauschale Beihilfe in anderen Ländern

Wie eine Regelung in Rheinland-Pfalz aussähe, ist offen. Die neun Länder mit pauschaler Beihilfe folgen aber einem gemeinsamen Muster, das auch die Landesregierung in ihrer Antwort von 2023 beschreibt:

  • Höhe: 50 % des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags, bei privater Vollversicherung höchstens die Hälfte des Basistarifs.
  • Pflege: nicht umfasst; bei Pflegebedürftigkeit bleibt die individuelle Beihilfe.
  • Bindung: Der Verzicht auf die individuelle Beihilfe ist freiwillig und in der Regel unwiderruflich; eine rückwirkende Wahl ist nicht möglich.
  • Bestandsbeamte: Einige Länder haben Übergangsfristen gesetzt, Niedersachsen etwa bis 31.01.2025; andere kennen gar keine Frist.
  • Öffnungsaktion: Wer die Pauschale wählt, ist laut PKV-Verband davon ausgeschlossen.

Wie unterschiedlich die Details ausfallen, zeigen die Länderseiten, etwa zu Niedersachsen mit einjähriger Ausschlussfrist oder zu Sachsen-Anhalt mit widerruflichem GKV-Zuschuss.

Polizei, Partner, Wechsel des Dienstherrn

  • Polizei: Polizeibeamte erhalten in Rheinland-Pfalz Beihilfe; freie Heilfürsorge gibt es nur noch im Bestandsschutz für am 30.09.2017 Berechtigte.
  • Partner: berücksichtigungsfähig bei Einkünften bis 22.000 € im Vorvorjahr (Summe der Einkünfte nach § 2 Abs. 2 EStG) – prüfbar mit dem Ehepartner-Rechner.
  • Wechsel nach Rheinland-Pfalz: Wer aus einem Land mit pauschaler Beihilfe kommt, verliert den Zuschuss und zahlt die GKV allein – 2026 bis zu 982,31 € im Monat für die Krankenversicherung. Mehr im Ratgeber Dienstherrnwechsel und Beihilfe.

Rheinland-Pfalz: für wen trotzdem die GKV, für wen die PKV?

GKV kann auch ohne Zuschuss passen, wenn …

  • eine PKV nur mit sehr hohem Zuschlag möglich wäre und die Öffnungsaktion verpasst ist
  • Ihre Einnahmen sehr niedrig sind und mehrere Kinder mitversichert werden
  • Sie ohnehin bald in eine Pflichtversicherung zurückkehren

PKV mit Beihilfe ist meist günstiger, wenn …

  • Sie Single sind – auch mit Kostendämpfungspauschale
  • Sie mittlere oder höhere Besoldung haben
  • Partner und Kinder Beihilfe von 70 bzw. 80 % erhalten

Die Systemfrage mit allen Argumenten beantwortet der Ratgeber Beamte: GKV oder PKV? Ihr persönliches Ergebnis mit Satz, Restkosten und Fristen liefert der kostenlose Beihilfe-Check.

Datenstand und Änderungslog

  • 10.10.2026: Erstfassung, geprüft gegen die BVO RP (Lesefassung ab 01.01.2025), die Merkblätter des LfF und Landtag RLP Drs. 18/6756.
  • Werte 2026: Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 € im Monat, Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %, Einkommensgrenze Partner 22.000 €.

Beihilfe-Rechner.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal, kein Angebot des Landes Rheinland-Pfalz oder einer Beihilfestelle.

Häufige Fragen

Gibt es die pauschale Beihilfe in Rheinland-Pfalz?

Nein, Stand Oktober 2026 nicht. Beamte in Rheinland-Pfalz erhalten individuelle Beihilfe nach der Beihilfenverordnung (BVO RP). Wer gesetzlich versichert ist, zahlt den Beitrag ohne Zuschuss des Dienstherrn.

Wann kommt die pauschale Beihilfe in Rheinland-Pfalz?

Einen Termin oder ein Gesetz gibt es nicht. Das Finanzministerium hat 2023 erklärt, die Landesregierung beobachte die Entwicklung, eine abschließende Bewertung sei noch nicht getroffen und die Entscheidung bleibe dem Landesgesetzgeber vorbehalten. Wir aktualisieren diese Seite, sobald ein Gesetz beschlossen ist.

Wie viele Beamte sind in Rheinland-Pfalz gesetzlich versichert?

Laut Antwort der Landesregierung waren am 05.06.2023 4.475 beihilfeberechtigte Personen des Landes freiwillig gesetzlich versichert (Landtag RLP, Drs. 18/6756). Neuere Zahlen sind nicht veröffentlicht.

Was zahlen gesetzlich versicherte Beamte in Rheinland-Pfalz?

Den vollen Beitrag allein: 14,0 % plus Zusatzbeitrag (2026 im Durchschnitt 2,9 %) auf alle Einnahmen bis 5.812,50 € im Monat, höchstens 982,31 € für die Krankenversicherung, dazu den halben Pflegebeitrag. Eine Kostendämpfungspauschale fällt für GKV-Mitglieder nicht an.

Was ist die Kostendämpfungspauschale in Rheinland-Pfalz?

Ein jährlicher Eigenanteil bei der individuellen Beihilfe, gestaffelt nach Besoldungsgruppe: 100 € (A 7 bis A 8) bis 750 €, minus 40 € je berücksichtigungsfähigem Kind. Anwärter, Beamte bis A 6 und GKV-Mitglieder zahlen sie nicht.

Quellen

  1. Landtag Rheinland-Pfalz: Antwort des Finanzministeriums auf die Kleine Anfrage „Pauschale Beihilfe“, Drs. 18/6756 – 22.06.2023
  2. Finanzministerium RLP: Beihilfenverordnung, Lesefassung ab 01.01.2025
  3. LfF Rheinland-Pfalz: Merkblatt Kostendämpfungspauschale
  4. LfF Rheinland-Pfalz: Merkblatt Bemessungssätze
  5. LfF Rheinland-Pfalz: Beihilfe
  6. § 243 SGB V – ermäßigter Beitragssatz
  7. § 55 SGB XI – Beitragssatz der Pflegeversicherung
  8. PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV für Beamte (Öffnungsaktion) – Stand Januar 2026
Redaktion Beihilfe-Rechner.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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