Pauschale Beihilfe

Pauschale Beihilfe Brandenburg 2026: Antrag, Neuwahl bei Probe, Rechenbeispiel

Brandenburg bietet seinen Beamtinnen und Beamten seit Januar 2020 die pauschale Beihilfe an. Eine allgemeine Antragsfrist gibt es nicht, aber eine besondere Regel für Anwärter und eine klare Folge beim Wechsel des Dienstherrn. Hier finden Sie die Regeln der Zentralen Bezügestelle, ein Rechenbeispiel und eine ehrliche Einordnung.

Redaktion Beihilfe-Rechner.de Aktualisiert am 13. Oktober 2026 5 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Pauschale Beihilfe Brandenburg: die Regeln auf einen Blick
  2. Anwärter in Brandenburg: zwei Entscheidungen statt einer
  3. Pauschale Beihilfe bei der ZBB beantragen
  4. Unwiderruflich – und was beim Wechsel passiert
  5. Rechenbeispiel Brandenburg: GKV mit Zuschuss oder PKV?
  6. Partner, Kinder, Pflege und Polizei in Brandenburg
  7. Pauschale Beihilfe Brandenburg: für wen eher GKV, für wen eher PKV?
  8. Datenstand und Änderungslog
Das Wichtigste in Kürze
  • Brandenburg zahlt seit 01.01.2020 auf Antrag 50 % des Krankenversicherungsbeitrags statt individueller Beihilfe bei Krankheit (§ 62 Abs. 6 LBG).
  • Eine allgemeine Ausschlussfrist gibt es nicht; gezahlt wird ab dem Antragsmonat. Beamte auf Widerruf können bei der Übernahme auf Probe binnen drei Monaten neu wählen.
  • Angehörige werden berücksichtigt, Ehe- und Lebenspartner nur bei Einkünften bis 20.000 €; zur Pflegeversicherung gibt es keinen Zuschuss.
  • Die Wahl ist unwiderruflich; die pauschale Beihilfe endet laut ZBB beim Wechsel zu einem Dienstherrn ohne pauschale Beihilfe.
  • Modellrechnung: Familie mit drei Kindern und 4.500 € zahlt in der GKV 438,75 € statt angenommener 690 € in der PKV; ein Single mit 3.600 € zahlt 390,60 € statt 300 €.

Die pauschale Beihilfe in Brandenburg gibt es seit dem 01.01.2020 (§ 62 Abs. 6 LBG): Das Land zahlt auf Antrag 50 % des Krankenversicherungsbeitrags statt Beihilfe zu einzelnen Rechnungen. Eine allgemeine Antragsfrist gibt es nicht, gezahlt wird ab dem Antragsmonat; die Wahl ist unwiderruflich und endet beim Wechsel zu einem Dienstherrn ohne pauschale Beihilfe (Stand Oktober 2026).

Pauschale Beihilfe Brandenburg: die Regeln auf einen Blick

Brandenburg hat keine eigene Beihilfeverordnung: Es gilt die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) dynamisch, soweit § 62 LBG nichts anderes regelt. Die pauschale Beihilfe ist eine solche Landesregel. Zuständig ist die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB).

Pauschale Beihilfe in Brandenburg nach § 62 Abs. 6 LBG und FAQ der ZBB (Stand 01.08.2024), geprüft am 10.10.2026.
MerkmalRegel in Brandenburg
Eingeführt01.01.2020
Höhe50 % des Krankenversicherungsbeitrags; bei privater Vollversicherung höchstens die Hälfte des Basistarifs
Angehörigeberücksichtigt; Ehe- und Lebenspartner nur bei Einkünften bis 20.000 €
Pflegeversicherungkein Zuschuss; bei Pflege individuelle Beihilfe
Antragsfristkeine allgemeine Frist; Zahlung ab dem Antragsmonat
AnwärterNeuwahl bei Übernahme auf Probe binnen 3 Monaten
Bindungunwiderruflich
Dienstherrnwechselendet beim Wechsel zu einem Dienstherrn ohne pauschale Beihilfe

Den Stand in allen Ländern zeigt die Übersicht pauschale Beihilfe nach Bundesland. Wie die individuelle Beihilfe in Brandenburg funktioniert – inklusive 70 % in der Elternzeit –, steht auf der Seite Beihilfe Brandenburg: Bemessungssätze.

Anwärter in Brandenburg: zwei Entscheidungen statt einer

Für Beamte auf Widerruf hat Brandenburg eine ausdrückliche Regel: Wer als Anwärterin oder Lehramtsanwärter die pauschale Beihilfe wählt oder nicht wählt, kann bei der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe innerhalb von drei Monaten neu entscheiden. Das ist eine echte zweite Chance – aber mit kurzer Frist.

Gleichzeitig läuft die Öffnungsaktion der PKV: Sie gilt nur einmal, entweder bei der Verbeamtung auf Widerruf oder bei der auf Probe, jeweils sechs Monate lang. Wer als Anwärter die pauschale Beihilfe gewählt hat, ist laut PKV-Verband von der Öffnungsaktion ausgeschlossen – auch wenn er bei der Probe zur individuellen Beihilfe zurückkehrt. Lehramtsanwärter beginnen in Brandenburg in der Regel zum 1. Februar oder 1. August. Ihre Daten berechnet der Fristen-Rechner.

Pauschale Beihilfe bei der ZBB beantragen

1. GKV-Zugang klären

Beamte können der GKV nur mit einem Beitrittsrecht beitreten (§ 9 SGB V), meist binnen drei Monaten nach dem Ende einer Pflicht- oder Familienversicherung.

2. Rechnen

GKV-Anteil mit Zuschuss gegen PKV-Beiträge für alle Personen, auch für Elternzeit und Ruhestand.

3. Antrag bei der ZBB

Schriftlich, mit Nachweis der Krankenvollversicherung. Gezahlt wird ab dem Antragsmonat.

4. Bindung beachten

Ab dann gilt die Wahl dauerhaft – Ausnahme ist nur die Neuwahl bei der Übernahme auf Probe.

Unwiderruflich – und was beim Wechsel passiert

  • Ruhestand: Der Zuschuss bleibt bei 50 % des Beitrags. Mit individueller Beihilfe stiege der Satz auf 70 %.
  • Familie: Die Entscheidung gilt auch für Angehörige, die später hinzukommen.
  • Dienstherrnwechsel: Laut ZBB endet die pauschale Beihilfe, wenn Sie zu einem Dienstherrn ohne pauschale Beihilfe wechseln – etwa zum Bund oder nach Bayern. Als GKV-Mitglied zahlen Sie den Beitrag dann allein, 2026 bis zu 982,31 € im Monat für die Krankenversicherung.
  • Öffnungsaktion: nach der Wahl der Pauschale ausgeschlossen.

Was ein Wechsel im Detail bedeutet, beschreibt der Ratgeber Dienstherrnwechsel und Beihilfe.

Rechenbeispiel Brandenburg: GKV mit Zuschuss oder PKV?

Beamte zahlen in der GKV den ermäßigten Satz von 14,0 % (§ 243 SGB V) plus Zusatzbeitrag – 2026 im Durchschnitt 2,9 % – auf Einnahmen bis 5.812,50 € im Monat. Brandenburg übernimmt die Hälfte. In der Pflege gilt der halbe Satz: kinderlos 2,4 %, mit einem Kind 1,8 %, mit drei Kindern 1,3 %.

Modellrechnung Brandenburg 2026, eigene Berechnung mit den Standardwerten des Pauschale-Beihilfe-Rechners (Zusatzbeitrag 2,9 %; PKV angenommen: 300 € Beamter, 55 € je Kind, 225 € Partner mit 70 % Beihilfe). Keine Angebote.
ModellfallGKV: Ihr AnteilPKV: BeiträgeErgebnis pro Monat
Single, 3.600 € Besoldung390,60 €300 €PKV 90,60 € günstiger
Single, 5.000 € Besoldung542,50 €300 €PKV 242,50 € günstiger
Partner ohne Einkommen, 3 Kinder, 4.500 €438,75 €690 €GKV 251,25 € günstiger

Rechenweg für die Familie: 4.500 € × 16,9 % = 760,50 € Krankenversicherung, davon tragen Sie 380,25 €; Pflege 4.500 € × 1,3 % = 58,50 €. In der GKV sind Partner (Einkommen bis 565 € im Monat) und Kinder beitragsfrei familienversichert, in der PKV kommen fünf Verträge zusammen. Über 20 Jahre zeigt das Szenario des Rechners (GKV +3,9 %, PKV +3,4 % pro Jahr) rund 76.600 € zugunsten der GKV. Beim Single mit 3.600 € liegt die PKV im selben Szenario rund 37.400 € vorn.

Zu bedenken: Mit drei Kindern erhalten Sie in der individuellen Beihilfe selbst 70 %, Sie versichern also nur 30 % privat. Für diesen Fall nennt der PKV-Kosten-Rechner ein Beispielband von 222 bis 230 € (Musterkunde 42 Jahre, 2026) statt der angenommenen 300 €. Rechnen Sie deshalb mit Ihrem Angebot im Pauschale-Beihilfe-Rechner.

Partner, Kinder, Pflege und Polizei in Brandenburg

Angehörige werden bei der pauschalen Beihilfe berücksichtigt. Ehe- und Lebenspartner zählen nur, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte im Vorvorjahr 20.000 € nicht übersteigt (§ 62 Abs. 2 LBG). Das prüft der Ehepartner-Rechner. Zur Pflege gibt es keinen Zuschuss; GKV-versicherte Beamte zahlen dort den halben Beitragssatz (§ 55 Abs. 1 S. 3 SGB XI).

Polizeivollzugsbeamte erhalten in Brandenburg freie Heilfürsorge, solange ihnen Besoldung zusteht (§ 114 LBG). Ein Verzicht ist möglich, dann gilt dauerhaft Beihilfe. Feuerwehr und Justizvollzug erhalten Beihilfe wie alle Landesbeamten. Wahlleistungen im Krankenhaus sind in Brandenburg nicht beihilfefähig – wer sie privat absichern möchte, braucht einen Beihilfeergänzungstarif.

Pauschale Beihilfe Brandenburg: für wen eher GKV, für wen eher PKV?

Pauschale Beihilfe (GKV) kann passen, wenn …

  • mehrere Kinder und ein Partner ohne Einkommen mitversichert werden
  • Ihre Besoldung niedrig ist
  • eine PKV nur mit hohem Zuschlag möglich wäre
  • Sie Brandenburg nicht verlassen wollen

PKV mit Beihilfe rechnet sich eher, wenn …

  • Sie Single sind oder Ihr Partner gut verdient
  • Ihre Besoldung mittel bis hoch ist
  • Elternzeit (70 %) oder Ruhestand (70 %) absehbar sind
  • ein Wechsel zum Bund oder in ein Land ohne pauschale Beihilfe möglich ist

Die Grundsatzfrage vertieft der Ratgeber Beamte: GKV oder PKV? Ihren Satz, Ihre Restkosten und Ihre Fristen zeigt der kostenlose Beihilfe-Check in einem Ergebnis.

Datenstand und Änderungslog

  • 10.10.2026: Erstfassung, geprüft gegen § 62 LBG Brandenburg und die FAQ der ZBB zur pauschalen Beihilfe (Stand 01.08.2024).
  • Werte 2026: Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 € im Monat, Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %, Pflege 1,8 % (kinderlos 2,4 %).

Verbindlich entscheidet die ZBB. Beihilfe-Rechner.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal, kein Angebot des Landes Brandenburg oder einer Beihilfestelle.

Häufige Fragen

Seit wann gibt es die pauschale Beihilfe in Brandenburg?

Seit dem 01.01.2020. Rechtsgrundlage ist § 62 Abs. 6 des Landesbeamtengesetzes; zuständig ist die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB).

Gibt es in Brandenburg eine Frist für den Antrag?

Eine allgemeine Ausschlussfrist gibt es nicht; gezahlt wird ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Für Beamte auf Widerruf gilt eine Besonderheit: Bei der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe können sie binnen drei Monaten neu entscheiden.

Was passiert mit der pauschalen Beihilfe, wenn ich Brandenburg verlasse?

Laut ZBB endet sie, wenn Sie zu einem Dienstherrn ohne pauschale Beihilfe wechseln. Dort gilt dessen Recht. Als GKV-Mitglied zahlen Sie den Beitrag dann allein – 2026 bis zu 982,31 € im Monat für die Krankenversicherung.

Bekomme ich in Brandenburg einen Zuschuss zur Pflegeversicherung?

Nein. Die pauschale Beihilfe gilt nur für die Krankenversicherung. Bei Pflegebedürftigkeit bleibt die individuelle Beihilfe; deshalb zahlen Sie in der sozialen Pflegeversicherung nur den halben Beitragssatz.

Können Polizeibeamte in Brandenburg die pauschale Beihilfe wählen?

Polizeivollzugsbeamte erhalten freie Heilfürsorge, solange sie Besoldung beziehen. Sie können darauf verzichten und erhalten dann dauerhaft Beihilfe. Für ihre Angehörigen gilt ohnehin die Beihilfe.

Quellen

  1. ZBB Brandenburg: FAQ pauschale Beihilfe – Stand 01.08.2024
  2. ZBB Brandenburg: Pauschale Beihilfe
  3. ZBB Brandenburg: Erläuterung der Beihilfeformen
  4. Landesbeamtengesetz Brandenburg (§ 62 Beihilfe)
  5. § 243 SGB V – ermäßigter Beitragssatz
  6. § 55 SGB XI – Beitragssatz der Pflegeversicherung
  7. PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV für Beamte (Öffnungsaktion) – Stand Januar 2026
Redaktion Beihilfe-Rechner.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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