Ratgeber

Pflegeversicherung für Beamte: Pflicht, Kosten und Beihilfe bei Pflege

Bei der Krankenversicherung kennen die meisten Beamtinnen und Beamten das Prinzip: Die Beihilfe zahlt einen Teil, die Versicherung den Rest. In der Pflege gilt dasselbe – mit eigenen Regeln, eigenen Beträgen und einer gesetzlichen Pflicht. Hier lesen Sie, was die Pflegeversicherung für Beamte kostet, wie Beihilfe und Versicherung sich die Leistungen teilen und was sich im Ruhestand ändert.

Redaktion Beihilfe-Rechner.de Aktualisiert am 12. Oktober 2026 10 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Pflegeversicherung für Beamte: eine Pflicht für alle mit Beihilfe
  2. Beihilfe und Pflegeversicherung: wer wie viel trägt
  3. Was kostet die Pflegeversicherung für Beamte?
  4. Beihilfe bei Pflege: Pflegegeld, Pflegedienst und Pflegeheim
  5. Pflegeversicherung im Ruhestand: was Pensionäre wissen sollten
  6. Pauschale Beihilfe: Die Pflege bleibt individuell
  7. Wo die Pflegeversicherung nicht reicht
  8. Checkliste: Pflegeversicherung als Beamter richtig aufstellen
Das Wichtigste in Kürze
  • Beamte mit Beihilfeanspruch müssen eine anteilige, beihilfekonforme private Pflegepflichtversicherung abschließen (§ 23 Abs. 3 SGB XI); freiwillig gesetzlich Versicherte sind stattdessen in der sozialen Pflegeversicherung.
  • Die Leistungen teilen sich auf: Aktive Beamte erhalten 50 % von der Beihilfe und 50 % von der Pflegeversicherung, Pensionäre, Ehepartner und Witwen 70 % zu 30 %, Kinder und Waisen 80 % zu 20 %.
  • Die private Pflegepflichtversicherung kostet Beihilfeberechtigte laut PKV-Verband im Durchschnitt 56,50 € im Monat (2026); Kinder sind beitragsfrei mitversichert.
  • Zusammen zahlen Beihilfe und Versicherung die vollen Beträge des SGB XI – beim Pflegegeld etwa 599 € im Pflegegrad 3. Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim übernimmt die Beihilfe des Bundes nur bei geringem Einkommen auf besonderen Antrag (§ 39 Abs. 2 BBhV).
  • Die pauschale Beihilfe der Länder umfasst die Pflege nicht: Für Pflegekosten bleibt es bei der individuellen Beihilfe.

Die Pflegeversicherung für Beamte ist Pflicht: Wer Beihilfe erhält, muss eine anteilige, beihilfekonforme Pflegeversicherung abschließen (§ 23 Abs. 3 SGB XI). Bei Pflegebedürftigkeit zahlen Beihilfe und Versicherung zusammen die vollen Leistungen des SGB XI – aktive Beamte erhalten je 50 %, Pensionäre 70 % Beihilfe und 30 % aus der Versicherung. Die private Pflegepflichtversicherung kostet Beihilfeberechtigte laut PKV-Verband 2026 im Durchschnitt 56,50 € im Monat (Stand Oktober 2026).

Pflegeversicherung für Beamte: eine Pflicht für alle mit Beihilfe

Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Wer privat krankenversichert ist, muss bei seinem Versicherer auch eine private Pflegepflichtversicherung abschließen (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Für Beamtinnen und Beamte gilt eine Besonderheit: Weil die Beihilfe einen Teil der Pflegekosten trägt, schreibt § 23 Abs. 3 SGB XI eine anteilige, beihilfekonforme Versicherung vor. Sie ist so bemessen, dass Versicherung und Beihilfe zusammen den gesetzlichen Pflegeschutz ergeben.

Drei Fälle sind zu unterscheiden:

  • Privat krankenversichert: Sie schließen die Pflegepflichtversicherung in der Regel beim selben Unternehmen ab. Ein anderes Unternehmen können Sie innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der Versicherungspflicht wählen (§ 23 Abs. 2 SGB XI).
  • Freiwillig gesetzlich versichert: Sie sind in der sozialen Pflegeversicherung. Dort erhalten Beihilfeberechtigte die Leistungen zur Hälfte (§ 28 Abs. 2 SGB XI) und zahlen den halben Beitragssatz: 1,8 %, kinderlos 2,4 %, ab dem zweiten Kind weniger (§ 55 SGB XI). Die andere Hälfte trägt die Beihilfe mit einem Bemessungssatz von 50 % (§ 46 Abs. 4 BBhV).
  • Heilfürsorge (Polizei, Bundespolizei, teils Feuerwehr): Auch Heilfürsorgeberechtigte müssen eine anteilige Pflegepflichtversicherung abschließen (§ 23 Abs. 4 SGB XI). Bei der Bundespolizei übernimmt die Heilfürsorge die Pflegeleistungen zur Hälfte (§ 14 BPolHfV). Mehr dazu auf der Seite Heilfürsorge: privat oder gesetzlich?

Die Pflegebedürftigkeit stellt auch der private Versicherer nach denselben Maßstäben fest wie die soziale Pflegeversicherung (§ 23 Abs. 6 SGB XI). Es gelten also dieselben fünf Pflegegrade.

Beihilfe und Pflegeversicherung: wer wie viel trägt

Der Anteil der Pflegepflichtversicherung richtet sich nach dem Bemessungssatz der Beihilfe. Die Versicherer bilden das mit einer eigenen Tarifstufe für Beihilfeberechtigte ab. In den Musterbedingungen (MB/PPV 2026) leistet diese Tarifstufe den Prozentsatz, den die Beihilfe nach § 46 BBhV nicht trägt:

Aufteilung der Pflegeleistungen zwischen Beihilfe (Bund) und privater Pflegepflichtversicherung, Tarifstufe für Beihilfeberechtigte. Quellen: § 46 BBhV; Tarif PV/PVB nach MB/PPV 2026 (Beispiel Nürnberger, Stand 04/2026). Stand 12.10.2026.
PersonBeihilfePflegeversicherung
Aktive Beamtin oder aktiver Beamter (auch Anwärter)50 %50 %
Aktive mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern70 %30 %
Pensionärin oder Pensionär (Versorgungsempfänger)70 %30 %
Ehe- oder Lebenspartner (berücksichtigungsfähig), Witwe oder Witwer70 %30 %
Kinder und Waisen80 %20 %
Freiwillig gesetzlich versichert (soziale Pflegeversicherung)50 %50 %

Die Länder folgen diesem Muster weitgehend, haben aber eigene Pflegesätze. In Sachsen gelten für Pflegeleistungen abweichende Sätze: aktiv 50 bzw. 70 %, Versorgungsempfänger und Ehepartner 70 %, Kinder 80 % – die sonst möglichen 90 % gelten hier nicht. In Schleswig-Holstein gelten die erhöhten Sätze für Ehepartner und Kinder ebenfalls nicht für die Pflege (70 bzw. 80 %). Hessen rechnet bei der Krankenbeihilfe mit einem Familiensatz, in der Pflege dagegen personenbezogen mit 50, 70, 70 und 80 %. Die Einzelheiten stehen auf den Seiten Beihilfe Sachsen und Beihilfe Hessen.

Ihren Bemessungssatz für Sie, Ihren Partner und Ihre Kinder zeigt der Beihilfesatz-Rechner. Für die Pflege gilt beim Bund derselbe Satz wie bei Krankheitskosten.

Was kostet die Pflegeversicherung für Beamte?

Weil die Versicherung nur einen Teil der Leistungen trägt, ist der Beitrag deutlich niedriger als bei Angestellten. Zum 01.01.2026 stiegen die Beiträge der Beihilfeberechtigten in der privaten Pflegepflichtversicherung laut PKV-Verband um durchschnittlich 6 %; der Durchschnittsbeitrag liegt danach bei 56,50 € im Monat. Die Beiträge hängen vom Eintrittsalter ab und nicht vom Einkommen.

56,50 €
Durchschnittsbeitrag Beihilfeberechtigte in der privaten Pflegepflichtversicherung 2026
PKV-Verband, Stand 10/2025
30–70 €
typische Spanne für Beihilfeberechtigte
PKV-Verband, Entscheidungshilfe 10/2025
0 €
für Kinder – sie sind beitragsfrei mitversichert
§ 110 SGB XI
Beitragsbeispiele Pflegeversicherung für Beamte. Quellen: PKV-Verband (pkv.de, 10/2025; Entscheidungshilfe 10/2025), Allianz (allianz.de, Mai 2026), eigene Berechnung nach § 55 SGB XI. Keine Angebote; Beiträge hängen vom Einzelfall ab.
FallPflege im MonatQuelle
Anwärterin, 19 Jahre, Bundesbeihilfe 50 %35,27 €Allianz, Mai 2026
Beamter, 27 Jahre, Bundesbeihilfe 50 %38,40 €Allianz, Mai 2026
Durchschnitt aller Beihilfeberechtigten in der privaten Pflegepflichtversicherung56,50 €PKV-Verband, 2026
Freiwillig gesetzlich versichert, 4.000 € Einnahmen, mit Kind (1,8 %)72,00 €eigene Berechnung
Freiwillig gesetzlich versichert, 4.000 € Einnahmen, kinderlos (2,4 %)96,00 €eigene Berechnung

Zwei Hinweise zu den Kosten: Wer über die Öffnungsaktion der PKV aufgenommen wird, zahlt in der Pflegepflichtversicherung keinen gesundheitsabhängigen Zuschlag (PKV-Verband, Stand 01/2026). Und in der gesetzlichen Pflegeversicherung zählt das Einkommen: Der Beitrag steigt mit den Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Was die Pflegepflichtversicherung allgemein kostet und wie sich der Beitrag in der PKV entwickelt hat, erklärt PKV-Beitragsbrief.de zur privaten Pflegepflichtversicherung. Was Ihre Krankenversicherung insgesamt kostet, zeigt der PKV-Kosten-Rechner für Beamte.

Beihilfe bei Pflege: Pflegegeld, Pflegedienst und Pflegeheim

Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Angehörige erhalten Beihilfe zu Pflegeleistungen, wenn sie pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind (§ 37 Abs. 2 BBhV). Beim Bund gelten die Pflegegrade 2 bis 5 mit den Leistungen der §§ 38a bis 39a BBhV, für Pflegegrad 1 eingeschränkte Leistungen nach § 39b BBhV. Die Höhe orientiert sich an den Beträgen der sozialen Pflegeversicherung:

Monatliche Leistungsbeträge nach SGB XI (gültig seit 01.01.2025, Stand Oktober 2026) – Grundlage für Beihilfe und Pflegepflichtversicherung. Quellen: §§ 36, 37, 43 SGB XI.
PflegegradPflegegeldPflegedienst (Sachleistung)Pflegeheim (pflegebedingt)
Pflegegrad 2347 €796 €805 €
Pflegegrad 3599 €1.497 €1.319 €
Pflegegrad 4800 €1.859 €1.855 €
Pflegegrad 5990 €2.299 €2.096 €

Beihilfe zum Pflegegeld

Pflegen Angehörige oder andere private Helfer, zahlt die Beihilfe eine Pauschalbeihilfe in Höhe des Pflegegeldes nach § 37 SGB XI (§ 38a Abs. 3 BBhV). Zusammen mit dem Anteil der Pflegeversicherung ergibt sich der volle Betrag. So teilt sich das Pflegegeld auf (eigene Berechnung):

Pflegegeld je Monat: Anteil Beihilfe und private Pflegepflichtversicherung, aktive Beamte (50/50) und Pensionäre (70/30). Eigene Berechnung aus § 37 SGB XI und § 46 BBhV, Stand Oktober 2026.
PflegegradAktiv: BeihilfeAktiv: VersicherungPension: BeihilfePension: Versicherung
2 (347 €)173,50 €173,50 €242,90 €104,10 €
3 (599 €)299,50 €299,50 €419,30 €179,70 €
4 (800 €)400,00 €400,00 €560,00 €240,00 €
5 (990 €)495,00 €495,00 €693,00 €297,00 €

Ohne Pflegeversicherung nur die halbe PauschaleWer nicht gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit versichert ist, erhält die Pauschalbeihilfe beim Bund nur zur Hälfte (§ 38a Abs. 3 Satz 4 BBhV). Die Pflicht zur Pflegeversicherung schützt also auch Ihren Beihilfeanspruch.

Beihilfe für den Pflegedienst

Kommt ein zugelassener ambulanter Pflegedienst, sind dessen Kosten bis zu den Beträgen nach § 36 SGB XI beihilfefähig (§ 38a Abs. 1 BBhV). Hinzu kommen unter anderem Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger entsprechend §§ 45a, 45b SGB XI sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Während einer Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege wird die Hälfte der Pauschalbeihilfe für bis zu acht Wochen im Jahr weitergezahlt (§ 38a Abs. 4 BBhV).

Beihilfe im Pflegeheim

Bei vollstationärer Pflege sind die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich Betreuung und medizinischer Behandlungspflege beihilfefähig (§ 39 Abs. 1 BBhV) – bis zu den Pauschalen aus der Tabelle. Der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI gilt entsprechend: Er senkt den Eigenanteil an den pflegebedingten Kosten um 15 % im ersten Jahr, 30 % nach zwölf, 50 % nach 24 und 75 % nach 36 Monaten im Heim.

Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Pflegebedürftige grundsätzlich selbst. Der Bund macht eine Ausnahme für geringe Einkommen: Auf besonderen Antrag sind diese Kosten beihilfefähig, wenn vom durchschnittlichen Monatseinkommen höchstens bestimmte Eigenbehalte übrig bleiben (§ 39 Abs. 2 BBhV). Diese Eigenbehalte sind als Prozentsätze des Grundgehalts der Stufe 8 der Besoldungsgruppe A 13 festgelegt – zum Beispiel 8 % für jede pflegebedürftige Person und 30 % für einen nicht pflegebedürftigen Ehepartner. Maßgeblich sind die Einnahmen des Vorjahres, also Bezüge, Renten und Einkünfte des Ehepartners (§ 39 Abs. 3 BBhV). Ob und in welcher Höhe Ihre Beihilfestelle zahlt, entscheidet sie im Einzelfall; die Länder haben eigene Regeln.

Pflegeversicherung im Ruhestand: was Pensionäre wissen sollten

Am 01.01.2025 gab es 1.418.800 Pensionärinnen und Pensionäre (Destatis). Für sie ändert sich mit dem Ruhestand auch die Pflegeversicherung: Als Versorgungsempfänger erhalten sie in der Regel 70 % Beihilfe, die Pflegepflichtversicherung leistet nur noch 30 %. In der Tarifstufe für Beihilfeberechtigte ist dieser Prozentsatz für Versorgungsempfänger ausdrücklich vorgesehen.

1. Ruhestand melden

Teilen Sie Ihrem Versicherer den neuen Status mit – für die Kranken- und die Pflegeversicherung. Die Bescheinigung über den neuen Bemessungssatz stellt Ihre Beihilfestelle aus.

2. Krankenversicherung anpassen

Den Krankheitskostentarif passt der Versicherer nach § 199 Abs. 2 VVG an; beantragt innerhalb von sechs Monaten, ohne Risikoprüfung. Den Ablauf erklärt die Seite Beihilfe für Pensionäre.

3. Pflegeschutz prüfen

Kontrollieren Sie im Nachtrag, dass der Pflegetarif auf 30 % umgestellt ist und der Beitrag entsprechend berechnet wird.

4. Partner mitdenken

Fällt die Beihilfe für Ihren Partner weg, etwa wegen einer eigenen Rente über der Einkommensgrenze, braucht er vollen Pflegeschutz. Nach den Musterbedingungen geschieht das auf Antrag binnen sechs Monaten ohne Risikoprüfung (§ 1 Abs. 13 MB/PPV).

Für Polizeibeamte mit Heilfürsorge gilt: Im Dienst trägt die Heilfürsorge einen Teil der Pflegeleistungen, im Ruhestand die Beihilfe als Versorgungsempfänger. Die Pflegepflichtversicherung bleibt in beiden Phasen bestehen; nur ihr Anteil ändert sich.

Pauschale Beihilfe: Die Pflege bleibt individuell

Neun Länder bieten die pauschale Beihilfe an: Statt individueller Beihilfe zahlt der Dienstherr die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags. Für die Pflege gilt das nicht. In allen Ländern mit pauschaler Beihilfe – und in den Sonderformen in Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt – gibt es keinen Zuschuss zum Pflegebeitrag. Für Pflegeaufwendungen bleibt es bei der individuellen Beihilfe.

Das hat zwei Folgen. Erstens zahlen Beamte mit pauschaler Beihilfe in der gesetzlichen Pflegeversicherung weiter nur den halben Beitragssatz von 1,8 % (kinderlos 2,4 %), weil sie bei Pflegebedürftigkeit Beihilfe erhalten. Zweitens ist bei einem Pflegefall die Beihilfestelle zuständig, nicht nur die Pflegekasse – beide Anträge sind nötig. Welche Länder die pauschale Beihilfe haben und was sie sonst bedeutet, steht auf der Seite pauschale Beihilfe nach Bundesland.

Wo die Pflegeversicherung nicht reicht

Beihilfe und Pflegepflichtversicherung zusammen decken die Leistungen des SGB XI – nicht mehr. Wie in der sozialen Pflegeversicherung bleibt eine Lücke:

Abgedeckt

  • Pflegegeld und Pflegedienst bis zu den Beträgen des SGB XI
  • pflegebedingte Kosten im Heim bis zur Pauschale, plus Leistungszuschlag
  • Entlastungsleistungen, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
  • Pflegehilfsmittel und Umbauten nach den Regeln des SGB XI

Eigenanteil

  • Kosten des Pflegedienstes über den Höchstbeträgen
  • der verbleibende Eigenanteil an den Pflegekosten im Heim
  • Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten – beim Bund nur bei geringem Einkommen auf Antrag beihilfefähig

Wer diese Lücke absichern möchte, kann eine private Pflegezusatzversicherung abschließen, etwa als Pflegetagegeld. Das ist eine eigene Entscheidung außerhalb der Beihilfe-Logik: Der Beitrag hängt vom Eintrittsalter ab, und der Versicherer prüft die Gesundheit. Ob sie sich lohnt, hängt von Ihrem Vermögen, Ihrer Familie und Ihren Wünschen für das Alter ab.

Checkliste: Pflegeversicherung als Beamter richtig aufstellen

  • Bei Dienstantritt: Pflegepflichtversicherung zusammen mit dem Restkostentarif abschließen – sie gehört zur Pflicht, nicht zu den Extras.
  • Prüfen, ob die Tarifstufe für Beihilfeberechtigte zu Ihrem Status passt (aktiv 50 %, Pension 30 %).
  • Jede Änderung melden: zweites Kind, Ruhestand, Wegfall der Beihilfe für den Partner, Wechsel des Dienstherrn.
  • Im Pflegefall beide Seiten beantragen: Leistungen bei der Pflegeversicherung und Beihilfe bei der Beihilfestelle – mit dem Bescheid über den Pflegegrad.
  • Bei pauschaler Beihilfe daran denken: Für Pflegekosten ist trotzdem die Beihilfestelle zuständig.
  • Im Heim bei geringem Einkommen den besonderen Antrag nach § 39 Abs. 2 BBhV (bzw. Landesrecht) prüfen lassen.

Ob Ihre Krankenversicherung und Ihre Pflegeversicherung zu Ihrem Beihilfesatz passen, zeigt der kostenlose Beihilfe-Check – mit Ihrem Satz, Ihren Restkosten und Ihren Fristen. Den Überblick über Beihilfe und Restkostentarif gibt der Ratgeber PKV für Beamte.

Häufige Fragen

Müssen Beamte eine Pflegeversicherung abschließen?

Ja. Wer bei Pflegebedürftigkeit Anspruch auf Beihilfe hat, muss eine anteilige, beihilfekonforme Pflegeversicherung abschließen (§ 23 Abs. 3 SGB XI). Privat Krankenversicherte schließen sie in der Regel bei ihrem Krankenversicherer ab; freiwillig gesetzlich versicherte Beamte sind in der sozialen Pflegeversicherung und zahlen dort den halben Beitragssatz. Auch Heilfürsorgeberechtigte sind zum Abschluss verpflichtet (§ 23 Abs. 4 SGB XI).

Was kostet die Pflegeversicherung für Beamte?

Laut PKV-Verband zahlen Beihilfeberechtigte in der privaten Pflegepflichtversicherung 2026 im Durchschnitt 56,50 € im Monat, nach einer Erhöhung um durchschnittlich 6 %. Veröffentlichte Beispiele liegen bei 30 bis 70 € (PKV-Verband, 10/2025); die Allianz nennt 35,27 € für eine 19-jährige Anwärterin und 38,40 € für einen 27-jährigen Beamten (Mai 2026). Kinder sind beitragsfrei mitversichert.

Wie viel Pflegegeld bekommen Beamte?

Zusammen mit der Pflegeversicherung den vollen Betrag nach § 37 SGB XI: 347 € im Pflegegrad 2, 599 € im Pflegegrad 3, 800 € im Pflegegrad 4 und 990 € im Pflegegrad 5 (Stand Oktober 2026). Bei aktiven Beamten tragen Beihilfe und Versicherung je die Hälfte, bei Pensionären zahlt die Beihilfe 70 % und die Versicherung 30 %.

Zahlt die Beihilfe das Pflegeheim?

Für die pflegebedingten Kosten ja, bis zu den Pauschalen nach § 43 SGB XI zuzüglich des Leistungszuschlags nach § 43c SGB XI (§ 39 Abs. 1 BBhV). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Pflegebedürftige grundsätzlich selbst. Beim Bund übernimmt die Beihilfe sie auf besonderen Antrag nur, wenn vom Einkommen höchstens bestimmte Eigenbehalte übrig bleiben (§ 39 Abs. 2 BBhV).

Ändert sich die Pflegeversicherung bei der Pensionierung?

Ja. Versorgungsempfänger erhalten in der Pflege 70 % Beihilfe; die Pflegepflichtversicherung leistet dann nur noch 30 % (Tarifstufe für Beihilfeberechtigte). Melden Sie den Ruhestand Ihrem Versicherer, damit Tarif und Beitrag angepasst werden. Entfällt der Beihilfeanspruch ganz, wird die Versicherung nach den Musterbedingungen auf den vollen Schutz umgestellt; beantragt binnen sechs Monaten ohne Risikoprüfung.

Gilt die pauschale Beihilfe auch für die Pflege?

Nein. In allen Ländern mit pauschaler Beihilfe ist die Pflege ausgenommen. Für Pflegeaufwendungen erhalten Sie weiterhin individuelle Beihilfe, und in der gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen Sie deshalb den halben Beitragssatz von 1,8 % (kinderlos 2,4 %).

Quellen

  1. § 23 SGB XI – Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherungsunternehmen – abgerufen 12.10.2026
  2. § 28 SGB XI – Leistungsarten, Grundsätze (Abs. 2: Beihilfeberechtigte zur Hälfte)
  3. § 55 SGB XI – Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze
  4. § 37 SGB XI – Pflegegeld
  5. § 36 SGB XI – Pflegesachleistung
  6. § 43 SGB XI – vollstationäre Pflege
  7. § 43c SGB XI – Begrenzung des Eigenanteils
  8. §§ 37–39 BBhV – Beihilfe zu Pflegeleistungen
  9. § 39 BBhV – Vollstationäre Pflege
  10. § 46 BBhV – Bemessung der Beihilfe
  11. Nürnberger Krankenversicherung: Tarif PV mit Tarifstufen PVN und PVB (KV351, Musterbedingungen MB/PPV 2026) – Stand 04/2026
  12. SDK: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die private Pflegepflichtversicherung (MB/PPV 2025, § 1 Abs. 13) – Stand 01.10.2025
  13. PKV-Verband: Beitragsanpassung in der Pflegepflichtversicherung – Stand 10/2025, für 2026
  14. PKV-Verband: Entscheidungshilfe „Individuelle oder pauschale Beihilfe?“ – Oktober 2025
  15. Allianz: Private Krankenversicherung für Beamte (Beitragsbeispiele inkl. Pflegepflichtversicherung) – Stand Mai 2026
  16. § 14 BPolHfV – Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
  17. Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 455 – Pensionärinnen und Pensionäre – 17.12.2025
Redaktion Beihilfe-Rechner.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

Erst die Beihilfe rechnen. Dann den Tarif wählen.

Machen Sie den kostenlosen Beihilfe-Check – und entscheiden Sie mit Zahlen und Fristen statt mit Bauchgefühl.

Beihilfe-Check starten
Kostenlos · ohne Gesundheitsfragen · in 60 Sekunden
Kostenlosen Beihilfe-Check starten