Inhalt (9 Abschnitte)
- Was ist ein Anwärtertarif?
- Drei Missverständnisse rund um den Anwärtertarif
- Wann endet der Anwärtertarif? Die fünf typischen Fälle
- Die Umstellung auf Probe Schritt für Schritt
- Was die Umstellung kostet
- PKV nach dem Referendariat wechseln?
- Ende Referendariat ohne Übernahme: die Krankenversicherung
- Fristen rund um das Ende des Anwärtertarifs
- Checkliste: Anwärtertarif richtig beenden
- Ein Anwärtertarif ist ein befristeter Ausbildungstarif der PKV für Beamte auf Widerruf; das Gesetz erlaubt bei Ausbildungsversicherungen eine feste Laufzeit (§ 195 Abs. 2 VVG).
- Er ist günstig, weil er kaum Alterungsrückstellungen bildet und der gesetzliche 10-%-Zuschlag nicht anfällt – im Allianz-Beispiel 72,34 € als Anwärterin gegenüber 352,24 € als 27-jähriger Beamter (Stand Mai 2026).
- Mit der Verbeamtung auf Probe wird in den Beamtentarif umgestellt; ob ohne neue Gesundheitsprüfung, regeln die Tarifbedingungen des Versicherers.
- Ändert sich dabei Ihr Beihilfesatz oder entfällt die Beihilfe, haben Sie sechs Monate Zeit, den Schutz ohne Risikoprüfung anzupassen (§ 199 Abs. 2 VVG).
Ein Anwärtertarif ist ein befristeter Ausbildungstarif der privaten Krankenversicherung für Beamte auf Widerruf. Er kostet in Beispielen 70 bis 150 € im Monat, weil er kaum Alterungsrückstellungen bildet (§ 195 Abs. 2 VVG). Er endet mit dem Vorbereitungsdienst: Bei der Verbeamtung auf Probe stellt der Versicherer in den Beamtentarif um – ob ohne neue Gesundheitsprüfung, regeln die Tarifbedingungen (Stand Oktober 2026).
Was ist ein Anwärtertarif?
Normale Krankheitskostentarife der PKV sind unbefristet (§ 195 Abs. 1 VVG) und bilden Alterungsrückstellungen – ein Polster, das Beitragssteigerungen allein aufgrund des Alters abfedert. Für Ausbildungsversicherungen erlaubt das Gesetz dagegen eine feste Vertragslaufzeit (§ 195 Abs. 2 VVG). Darauf beruhen die Anwärter- oder Ausbildungstarife: Sie laufen bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes und sparen in dieser Zeit keine oder nur geringe Rückstellungen an.
Zwei weitere Punkte machen sie günstig: Der gesetzliche Zuschlag von 10 %, den Versicherte zwischen 22 und 60 Jahren sonst zahlen, gilt nicht für befristete Verträge (§ 149 VAG). Und Anwärter sind jung, viele unter 30. Das Ergebnis zeigt ein veröffentlichtes Beispiel: 72,34 € im Monat für eine 19-jährige Anwärterin beim Bund mit 50 % Beihilfe, inklusive 35,27 € Pflegepflichtversicherung (Allianz, Stand Mai 2026).
Befristet
Laufzeit bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes, danach Umstellung oder Ende.
Beihilfekonform
Erstattet genau den Teil, den die Beihilfe nicht trägt – meist 50 %, in Hessen 30 %.
Ohne Rückstellungen
Deshalb günstig – und deshalb kein Maßstab für den Beitrag danach.
Drei Missverständnisse rund um den Anwärtertarif
- „Der Anwärtertarif ist ein Sparangebot.“ Nein – er ist eine Übergangslösung für die Ausbildung. Der günstige Beitrag beruht auf der Befristung, nicht auf besonders guten Konditionen. Entscheidend ist der Tarif danach.
- „Die Umstellung ist gesetzlich geregelt.“ Nein. Das VVG sichert die Anpassung an einen geänderten Beihilfesatz (§ 199 Abs. 2 VVG), nicht aber den Wechsel vom Ausbildungs- in den Beamtentarif. Den regeln allein die Tarifbedingungen.
- „Mit der Öffnungsaktion bin ich später flexibel.“ Nein. Die Öffnungsaktion gilt nur für die erstmalige private Vollversicherung und nur beim Versicherer des ersten verbindlichen Antrags. Wer sie als Anwärter nutzt, hat bei der Verbeamtung auf Probe keine zweite Chance.
Auch für Angehörige gilt der Gedanke der Befristung: Partner und Kinder eines Anwärters werden je nach Versicherer in eigenen Tarifen versichert – Kinder meist mit 20 %, Partner unter der Einkommensgrenze mit 30 %. Fragen Sie, ob diese Verträge bei Ihrer Verbeamtung ebenfalls umgestellt werden oder unverändert weiterlaufen. Neugeborene melden Sie innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt an; dann gibt es weder Risikozuschlag noch Wartezeit, sofern ein Elternteil seit mindestens drei Monaten beim Versicherer versichert ist (§ 198 VVG).
Wann endet der Anwärtertarif? Die fünf typischen Fälle
Das Ende des Anwärtertarifs hängt am Ende Ihres Beamtenverhältnisses auf Widerruf. Was danach passiert, ist sehr verschieden:
| Fall | Beihilfe | Krankenversicherung | Was zu tun ist |
|---|---|---|---|
| Direkte Verbeamtung auf Probe | läuft weiter | Umstellung in den Beamtentarif | Umstellung bestätigen lassen; Satzänderung prüfen |
| Wartezeit ohne Planstelle | endet mit dem Widerrufsverhältnis | Anwärtertarif endet | Übergang vorher mit dem Versicherer klären (Weiterversicherung, Anwartschaft) |
| Anstellung im öffentlichen Dienst oder in der Wirtschaft | keine | meist GKV-Pflicht unter 77.400 € | Anwartschaft für spätere Verbeamtung erwägen |
| Wechsel des Dienstherrn (z. B. Lehramt in einem anderen Land) | Recht des neuen Dienstherrn | Umstellung, ggf. anderer Satz | Satz vergleichen, binnen 6 Monaten anpassen |
| Abbruch oder Entlassung | endet | Anwärtertarif endet | § 199 Abs. 2 VVG nutzen oder in die GKV wechseln, wenn Versicherungspflicht entsteht |
Die Umstellung auf Probe Schritt für Schritt
1. Urkunde melden
Schicken Sie dem Versicherer die Ernennung auf Probe mit Datum. Er stellt in den vereinbarten Beamtentarif um.
2. Satz prüfen
Ändert sich Ihr Beihilfesatz – etwa in Hessen von 70 auf 50 % oder durch ein zweites Kind –, beantragen Sie die Anpassung innerhalb von sechs Monaten (§ 199 Abs. 2 VVG).
3. Leistungen ergänzen
Zusatzbausteine, etwa für Wahlleistungen, können jetzt sinnvoll werden. Mehrleistungen darf der Versicherer prüfen (§ 204 VVG).
4. Beihilfestelle informieren
Neue Bezüge, gegebenenfalls Wahlleistungserklärung (in Baden-Württemberg binnen fünf Monaten ab Umwandlung des Beamtenverhältnisses).
Ob die Umstellung ohne neue Gesundheitsprüfung geschieht, ist der Kern jedes Anwärtertarifs. Die UKV beschreibt für ihren Tarif eine automatische Umstellung ohne erneute Prüfung, die Allianz die Möglichkeit, Ergänzungen als Anwartschaft zu halten (Versichererangaben). Einen gesetzlichen Anspruch für alle Tarife gibt es nicht. Wie Sie Tarife nach diesem Kriterium vergleichen, zeigt der PKV-Vergleich für Beamtenanwärter.
Was die Umstellung kostet
Mit dem Beamtentarif beginnt der Aufbau von Alterungsrückstellungen, und der gesetzliche Zuschlag kommt hinzu. Im Allianz-Beispiel zahlt ein 27-jähriger Beamter beim Bund 352,24 € im Monat, davon 38,40 € Pflegepflichtversicherung und 20,27 € gesetzlicher Zuschlag (Stand Mai 2026). Stiftung Warentest fand für Beamte mit Eintrittsalter 30 Tarifkombinationen von 250 bis 396 € (Finanztest 3/2025). Ein weiteres veröffentlichtes Beispiel: 260,10 bis 285,86 € für einen 31-jährigen ledigen Beamten mit 50 % Beihilfe (transparent-beraten, 06.07.2026).
Planen Sie den Sprung in Ihr Budget ein – er ist normal und hat nichts mit Ihrer Gesundheit zu tun. Eine Bandbreite für Ihre Familie liefert der Rechner PKV-Kosten für Beamte.
PKV nach dem Referendariat wechseln?
Manche Anwärter fragen sich bei der Verbeamtung auf Probe, ob sie den Versicherer wechseln sollten. Möglich ist das. Zwei Punkte sprechen aber dafür, die Wahl schon beim Anwärtertarif mit Blick auf den Beamtentarif zu treffen:
- Neue Gesundheitsprüfung: Ein neuer Versicherer prüft neu. Was sich während der Ausbildung gesundheitlich verändert hat, fließt dann in Zuschläge oder Ausschlüsse ein.
- Keine zweite Öffnungsaktion: Die Öffnungsaktion gilt nur für die erstmalige private Vollversicherung. Wer schon im Anwärtertarif privat vollversichert war, kann sie bei der Verbeamtung auf Probe in der Regel nicht noch einmal nutzen (PKV-Verband, Stand Januar 2026).
Ein Vorteil des Anwärtertarifs: Weil er kaum Rückstellungen bildet, verlieren Sie bei einem Wechsel wenig angespartes Geld. Das Risiko liegt allein in der Prüfung. Wer gesund ist, kann einen Wechsel deshalb nüchtern prüfen; wer es nicht ist, bleibt meist beim bisherigen Versicherer.
Ende Referendariat ohne Übernahme: die Krankenversicherung
Nicht jeder wird nach dem Vorbereitungsdienst verbeamtet. Mit der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf endet die Beihilfe. Für den privaten Schutz gibt § 199 Abs. 2 VVG eine wichtige Sicherung: Entfällt der Beihilfeanspruch, können Sie verlangen, dass der Versicherer den Schutz im Rahmen der bestehenden Krankheitskostentarife so anpasst, dass der Wegfall ausgeglichen wird – ohne Risikoprüfung und Wartezeiten, wenn Sie den Antrag innerhalb von sechs Monaten stellen. Ob Ihr Anwärtertarif dafür passende Stufen hat, klären Sie mit dem Versicherer.
Werden Sie stattdessen angestellt und verdienen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, sind Sie in der Regel gesetzlich versicherungspflichtig, und der Arbeitgeber zahlt die Hälfte. Arbeitslosengeld entsteht aus der Zeit als Beamter auf Widerruf in der Regel nicht, weil Beamte in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind (§ 27 Abs. 1 SGB III). Wer später doch noch verbeamtet werden möchte, kann mit einer Anwartschaft seinen Gesundheitszustand für den Wiedereinstieg sichern; allgemeine Fragen zur Anwartschaft beantwortet der Ratgeber zur Anwartschaft auf KV-Statuswechsel.de.
Lehramt: Wartezeit bis zur PlanstelleZwischen Staatsexamen und Verbeamtung liegen manchmal Monate. Fragen Sie vor dem Abschluss des Anwärtertarifs, wie der Versicherer diese Lücke behandelt – ob er eine befristete Weiterversicherung zu 100 % oder eine Anwartschaft anbietet und was sie kostet.
Fristen rund um das Ende des Anwärtertarifs
| Anlass | Frist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Satz ändert sich oder Beihilfe entfällt | 6 Monate für Anpassung ohne Risikoprüfung | § 199 Abs. 2 VVG |
| Öffnungsaktion bei Probe (nur wenn als Anwärter nicht privat vollversichert) | 6 Monate ab Beginn des Probeverhältnisses | PKV-Verband, Stand 01/2026 |
| Pauschale Beihilfe neu wählen | Brandenburg 3 Monate, Baden-Württemberg 5 Monate, Niedersachsen 1 Jahr | Landesrecht |
| Wahlleistungserklärung Baden-Württemberg | 5 Monate ab Umwandlung | § 29 Abs. 5 BVO BW |
Ihr Datum für § 199 und die Öffnungsaktion zeigt der Fristen-Rechner. Alles zur Öffnungsaktion steht auf der Seite Öffnungsaktion der PKV für Beamte, den Überblick vom Dienstantritt an gibt PKV für Beamtenanwärter.
Checkliste: Anwärtertarif richtig beenden
- Drei Monate vor Ende des Vorbereitungsdienstes: Umstellungsregel und Zieltarif beim Versicherer abfragen.
- Bei Ernennung auf Probe: Urkunde an den Versicherer, neuen Beihilfesatz prüfen, Anpassung binnen sechs Monaten.
- Bei Wartezeit oder Anstellung: Übergang klären, Anwartschaft prüfen, Versicherungspflicht beachten.
- Bei Dienstherrnwechsel: Recht des neuen Dienstherrn prüfen, pauschale Beihilfe dort nur nach Rechnung.
- Angehörige nicht vergessen: Verträge von Partner und Kindern auf den neuen Satz und den neuen Tarif abstimmen, Fristen für jede Person notieren.
- Bei Abbruch oder Entlassung: Antrag nach § 199 Abs. 2 VVG innerhalb von sechs Monaten stellen oder die neue Versicherungspflicht melden.
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Häufige Fragen
Wann endet der Anwärtertarif?
In der Regel mit dem Ende des Vorbereitungsdienstes bzw. des Beamtenverhältnisses auf Widerruf. Werden Sie direkt auf Probe verbeamtet, stellt der Versicherer in den regulären Beamtentarif um. Die genauen Regeln – auch für Wartezeiten zwischen Ausbildung und Ernennung – stehen in den Tarifbedingungen.
Muss ich nach dem Referendariat eine neue Gesundheitsprüfung machen?
Das hängt vom Tarif ab. Viele Anwärtertarife sehen eine Umstellung in den Beamtentarif ohne erneute Prüfung vor, ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch darauf besteht aber nicht. Lassen Sie sich die Umstellungsregel vor dem Abschluss schriftlich bestätigen. Wechseln Sie stattdessen zu einem anderen Versicherer, prüft dieser neu.
Kann ich nach dem Referendariat die PKV wechseln?
Ja, aber mit Gesundheitsprüfung beim neuen Versicherer. Die Öffnungsaktion steht dann in der Regel nicht mehr offen, weil sie nur für die erstmalige private Vollversicherung gilt. Weil Anwärtertarife kaum Alterungsrückstellungen bilden, verlieren Sie beim Wechsel wenig angesparte Rückstellungen – das Risiko liegt in der neuen Prüfung.
Was passiert mit der Krankenversicherung, wenn ich das Referendariat abbreche?
Mit der Entlassung endet die Beihilfe und meist auch der Anwärtertarif. Werden Sie angestellt und verdienen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 77.400 €), sind Sie in der Regel gesetzlich versicherungspflichtig. Bleiben Sie privat, haben Sie nach § 199 Abs. 2 VVG sechs Monate, um den Schutz ohne Risikoprüfung an den weggefallenen Beihilfeanspruch anzupassen.
Ändert sich mein Beitrag bei der Verbeamtung auf Probe?
Ja, deutlich. Im regulären Beamtentarif werden Alterungsrückstellungen gebildet und der gesetzliche Zuschlag fällt an. Im Allianz-Beispiel steigt der Beitrag von 72,34 € auf 352,24 € (Stand Mai 2026); Stiftung Warentest nennt für Beamte mit Eintrittsalter 30 eine Spanne von 250 bis 396 €.
Quellen
- § 195 VVG – Versicherungsdauer
- § 199 VVG – Beihilfeempfänger
- § 204 VVG – Tarifwechsel
- § 149 VAG – Prämienzuschlag
- § 27 SGB III – Versicherungsfreie Beschäftigte
- PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV für Beamte (Broschüre) – Stand Januar 2026
- UKV: PKV für Beamtenanwärter – Tarifdetails (Versichererangabe)
- Allianz: Private Krankenversicherung im Referendariat (Beitragsbeispiele) – Stand Mai 2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.