Ratgeber

Krankenversicherung für Richter auf Probe und Staatsanwälte: Beihilfe, PKV und der Wechsel aus dem Referendariat

Nach dem zweiten Examen geht es für angehende Richterinnen, Richter und Staatsanwälte schnell: Ernennung, erste Kammer oder Abteilung, neue Stadt. Die Krankenversicherung gerät dabei leicht aus dem Blick – dabei laufen ab dem ersten Tag Fristen. Diese Seite erklärt, was gilt und was zu tun ist.

Redaktion Beihilfe-Rechner.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Richter auf Probe und Staatsanwälte: der beamtenrechtliche Rahmen
  2. Sind Richter beihilfeberechtigt? Ja – vom ersten Tag an
  3. Vom Referendariat zur Probezeit: raus aus der GKV, aber richtig
  4. Öffnungsaktion: Richter ausdrücklich eingeschlossen
  5. Was die Krankenversicherung für Richter kostet
  6. Warum die meisten Richter Beihilfe plus PKV wählen
  7. Staatsanwälte, Amtsanwälte und der Wechsel zwischen Gericht und Behörde
  8. Checkliste für Richter auf Probe und Staatsanwälte
Das Wichtigste in Kürze
  • Richter auf Probe sind in der GKV versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) und erhalten Beihilfe wie Beamte, meist 50 %, mit zwei berücksichtigungsfähigen Kindern und im Ruhestand 70 % – etwa nach Art. 96 Abs. 3 BayBG oder § 1 BVO NRW („Beamte und Richter“); Staatsanwälte sind Beamte.
  • Die Probezeit dauert höchstens fünf Jahre, dann folgt die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit oder zum Staatsanwalt auf Lebenszeit (§ 12 Abs. 2 DRiG).
  • Rechtsreferendare sind in den meisten Ländern in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und gesetzlich versichert; nach dem Wechsel setzt sich die GKV automatisch freiwillig fort, wenn man nicht binnen zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse austritt (§ 188 Abs. 4 SGB V).
  • Über die Öffnungsaktion nimmt die PKV „Richter mit Anspruch auf Beihilfe“ bei Antrag innerhalb von sechs Monaten ohne Ablehnung und Leistungsausschlüsse auf, mit höchstens 30 % Risikozuschlag (PKV-Verband, Stand 01/2026).

Die Krankenversicherung für Richter auf Probe folgt den Regeln für Beamte: Richter sind in der GKV versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) und erhalten Beihilfe – meist 50 %, mit zwei Kindern und im Ruhestand 70 %. Den Rest versichern die meisten privat; über die Öffnungsaktion bei Antrag innerhalb von sechs Monaten ohne Ablehnung und ohne Leistungsausschlüsse. Wer aus dem Referendariat gesetzlich versichert kommt, muss den Austritt rechtzeitig erklären. Für Staatsanwälte gilt dasselbe (Stand Oktober 2026).

Richter auf Probe und Staatsanwälte: der beamtenrechtliche Rahmen

Richter stehen nicht in einem Beamtenverhältnis, sondern in einem Richterverhältnis. Für die Krankenversorgung macht das kaum einen Unterschied: Für Richter im Bundesdienst gelten „die Vorschriften für Bundesbeamte entsprechend“, soweit das Deutsche Richtergesetz nichts anderes bestimmt (§ 46 DRiG); für Landesrichter gelten das Beamtenstatusgesetz und das Landesrecht (§ 71 DRiG). Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind Beamte.

Wer später Richter auf Lebenszeit oder Staatsanwalt werden soll, kann zum Richter auf Probe ernannt werden. „Spätestens fünf Jahre nach seiner Ernennung“ ist er zum Richter auf Lebenszeit oder zum Staatsanwalt auf Lebenszeit zu ernennen (§ 12 DRiG). In dieser Zeit arbeiten viele Proberichter auch bei der Staatsanwaltschaft. Laut Richterstatistik gab es am 31.12.2024 umgerechnet 21.953,71 Richterstellen (Arbeitskraftanteile), davon 2.416,35 Richter auf Probe an den Gerichten der Länder, dazu 6.995,12 Staatsanwälte, darunter 1.809,48 Richter auf Probe (Bundesamt für Justiz, Stand 08.05.2026).

21.953
Richterinnen und Richter (Arbeitskraftanteile, 31.12.2024)
Bundesamt für Justiz, Richterstatistik 2024
6.995
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
Bundesamt für Justiz, Richterstatistik 2024
4.226
Richter auf Probe an Gerichten und Staatsanwaltschaften
eigene Summe aus 2.416,35 und 1.809,48

Sind Richter beihilfeberechtigt? Ja – vom ersten Tag an

Die Beihilfeverordnungen nennen Richter ausdrücklich. In Nordrhein-Westfalen sind beihilfeberechtigt „Beamte und Richter mit Ausnahme der Ehrenbeamten“ sowie Richter im Ruhestand (§ 1 Abs. 1 BVO NRW). Bayern legt den Bemessungssatz „bei Beamten und Beamtinnen sowie Richtern und Richterinnen“ auf 50 % fest, in der Elternzeit 70 % (Art. 96 Abs. 3 BayBG). Die Beihilfeverordnung Baden-Württembergs ist ausdrücklich auch auf Grundlage des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes erlassen. Der Anspruch gilt schon für Richter auf Probe.

Beihilfe-Bemessungssätze für Richter und Staatsanwälte in Bund und den meisten Ländern; Quellen: § 46 BBhV, Art. 96 BayBG, BVO NRW und Landesrecht laut Faktenblatt (Abschnitt 3), Stand 18.10.2026. Abweichungen u. a. in Hessen (Familiensatz) und Sachsen (70/90 %).
PersonBeihilfePrivat zu versichern
Richter/in auf Probe oder Lebenszeit, Staatsanwalt/-anwältin50 %50 %
… mit 2 oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern70 %30 %
Richter/in im Ruhestand70 %30 %
Ehe-/Lebenspartner unter der Einkommensgrenze70 %30 %
Kinder80 %20 %

In der Elternzeit steigt der Satz beim Bund und in Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt auf 70 %. Für Richter in Teilzeit wichtig: In Nordrhein-Westfalen gibt es bei weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit keine Beihilfe (§ 1 Abs. 3 BVO NRW); beim Bund hat Teilzeit keinen Einfluss. Ihren Satz für die ganze Familie zeigt der Beihilfesatz-Rechner, die Regeln Ihres Landes die Übersicht Beihilfe nach Bundesland.

Vom Referendariat zur Probezeit: raus aus der GKV, aber richtig

Rechtsreferendare sind in den meisten Ländern in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und damit gesetzlich pflichtversichert; Beamte auf Widerruf sind sie nur in wenigen Ländern, etwa in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen, in Sachsen nach Wahl (Sekundärquellen). Mit der Ernennung zum Richter auf Probe oder Staatsanwalt auf Probe endet die Versicherungspflicht. Dann gilt:

Automatische Weiterversicherung

Die Versicherung setzt sich als freiwillige Mitgliedschaft fort, es sei denn, Sie erklären innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Krankenkasse Ihren Austritt; wirksam ist er nur mit Nachweis einer anderen Absicherung (§ 188 Abs. 4 SGB V).

PKV-Antrag rechtzeitig stellen

Damit der Nachweis vorliegt, sollte der Restkostentarif zum Tag der Ernennung beginnen. Die Öffnungsaktion zählt den Eingang des Antrags, nicht den Versicherungsbeginn.

Oder bewusst in der GKV bleiben

Wer die Vorversicherungszeit erfüllt – etwa zwölf Monate ununterbrochen unmittelbar vor dem Ausscheiden –, kann freiwillig Mitglied bleiben (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB V), zahlt aber den vollen Beitrag ohne Zuschuss, wenn das Land keine pauschale Beihilfe zahlt.

Was im Referendariat selbst gilt, erklärt die Seite Referendariat Jura: Krankenversicherung.

Öffnungsaktion: Richter ausdrücklich eingeschlossen

Die Öffnungsaktion der PKV nennt im Kreis der Beamtenanfänger ausdrücklich „Richter mit Anspruch auf Beihilfe“. Wer innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Dienstverhältnisses den Antrag stellt, wird ohne Ablehnung aus Risikogründen und ohne Leistungsausschlüsse aufgenommen; ein Risikozuschlag ist auf 30 % begrenzt (PKV-Verband, Stand 01/2026). Das gilt auch, wenn vorher ein Beamtenverhältnis auf Widerruf mit gesetzlicher Versicherung bestand – etwa ein Referendariat als Widerrufsbeamter. Nutzen kann man die Öffnungsaktion nur einmal, und nur der Versicherer mit dem ersten verbindlichen Antrag muss aufnehmen.

Gerade für Juristen mit Ende zwanzig oder Anfang dreißig ist das ein wertvoller Schutz: Wer gesundheitlich nicht ganz unbelastet ist, bekommt über die Öffnungsaktion trotzdem einen beihilfekonformen Tarif. Ergänzungstarife sind davon ausgenommen. Die Einzelheiten stehen auf der Seite Öffnungsaktion der PKV für Beamte; Ihr Fristende berechnet der Fristen-Rechner.

Was die Krankenversicherung für Richter kostet

Mit 50 % Beihilfe versichern Sie privat nur die andere Hälfte. Stiftung Warentest fand für Beamte mit 50 % Beihilfe und Eintrittsalter 30 Tarifkombinationen von 250 bis 396 € im Monat (Finanztest 3/2025); die HUK-COBURG nennt für einen 30-jährigen ledigen Bundesbeamten 293 € ohne Pflegeversicherung (Datenstand 01/2026). Die beihilfekonforme Pflegepflichtversicherung kostet Beihilfeberechtigte laut PKV-Verband 2026 im Durchschnitt 56,50 €.

Kostenvergleich für Richter auf Probe; Quellen: Finanztest 3/2025, § 243 SGB V (14,0 %), Ø-Zusatzbeitrag 2,9 % (BMG), § 55 SGB XI, Beitragsbemessungsgrenze 2026 5.812,50 €; eigene Berechnung, Stand 18.10.2026. Beispiel, kein Angebot.
WegMonatlichHinweis
Beihilfe 50 % + PKV-Restkostentarif (Eintrittsalter 30)250–396 €plus Pflegepflichtversicherung
Freiwillige GKV, Bezüge 5.000 €, kinderlos845,00 € + 120,00 €KV 16,9 %, PV 2,4 %, ohne Zuschuss
Freiwillige GKV ab der Bemessungsgrenze982,31 € + PVHöchstbeitrag 2026 für die Krankenversicherung

In der GKV steigt der Beitrag mit jeder Besoldungserhöhung bis zur Bemessungsgrenze; laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 soll sie 2027 auf 6.375 € im Monat steigen (Bundesrat ausstehend). In der PKV hängt der Beitrag nicht vom Einkommen ab, und im Ruhestand sinkt der private Anteil auf 30 %.

Einige Länder ziehen eine jährliche Kostendämpfungspauschale von der Beihilfe ab, gestaffelt nach Besoldungsgruppe: In Baden-Württemberg 180 € für R 1 (im Ruhestand 140 €) und 225 € für R 2, in Rheinland-Pfalz 300 € für R 1 und 450 € für R 2 bis R 3, jeweils mit Abschlag je Kind. Beim Bund, in Bayern und in Nordrhein-Westfalen gibt es keine. Was die PKV für Beamte kostet, zeigt der Rechner PKV-Kosten für Beamte.

Warum die meisten Richter Beihilfe plus PKV wählen

Der Dienstherr zahlt mit

Die Beihilfe trägt 50 bis 80 % der Krankheitskosten. In der GKV zahlen Richter ohne pauschale Beihilfe den vollen Beitrag allein.

Leistungen zugesichert

Der Versicherer kann die Krankheitskostenvollversicherung nicht ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG); in der GKV steigen ab 2027 die Zuzahlungen per Gesetz um 50 %.

Schneller zum Facharzt

60 % der Privatversicherten bekommen einen Facharzttermin in weniger als vier Wochen, gesetzlich Versicherte 35 % (G-BA-Befragung 2025).

Stark im Ruhestand

Mit 70 % Beihilfe versichern Pensionäre nur noch 30 %; Alterungsrückstellungen und der gesetzliche 10-%-Zuschlag sorgen vor (§§ 149, 150 VAG).

Die GKV kann für Familien mit nicht berufstätigem Partner und mehreren Kindern rechnerisch interessant sein, weil sie diese beitragsfrei mitversichert – vor allem in Ländern mit pauschaler Beihilfe. Den Vergleich zeigt die Seite GKV oder PKV für Beamte.

Staatsanwälte, Amtsanwälte und der Wechsel zwischen Gericht und Behörde

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind Beamte des Landes, beim Generalbundesanwalt des Bundes. Für sie gelten dieselben Beihilferegeln wie für andere Landes- bzw. Bundesbeamte; ein Wechsel zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft innerhalb desselben Landes ändert an der Beihilfe nichts. Anders bei einem Wechsel des Dienstherrn – etwa vom Landgericht an ein Bundesgericht oder in ein anderes Land: Dann gilt das Beihilferecht des neuen Dienstherrn, mit möglicherweise anderen Regeln für Wahlleistungen, Ehepartner-Grenze und pauschale Beihilfe. Ändert sich Ihr Bemessungssatz, passt der Versicherer den Tarif bei Antrag innerhalb von sechs Monaten ohne Risikoprüfung an (§ 199 Abs. 2 VVG). Wer als Jurist dagegen in die Anwaltschaft wechselt, findet die Regeln für Selbstständige bei PKV-Heilberufe.de zur Krankenversicherung für Rechtsanwälte.

Checkliste für Richter auf Probe und Staatsanwälte

  • Vor der Ernennung: Beihilfesatz für sich und die Familie klären, Angebote für Restkostentarif und Pflegeversicherung einholen.
  • Öffnungsaktion: Antrag innerhalb von sechs Monaten ab Beginn des Richter- oder Beamtenverhältnisses beim Versicherer.
  • Bei gesetzlicher Vorversicherung den Austritt fristgerecht erklären und den PKV-Nachweis vorlegen.
  • In Teilzeit und Elternzeit die Landesregeln zum Beihilfesatz beachten.
  • Bei Wechsel des Dienstherrn oder Ernennung auf Lebenszeit prüfen, ob sich der Satz ändert.

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Häufige Fragen

Sind Richter beihilfeberechtigt?

Ja. Für Richter im Bundesdienst gelten die Vorschriften für Bundesbeamte entsprechend (§ 46 DRiG), für Landesrichter das Landesrecht. Die Beihilfeverordnungen nennen Richter ausdrücklich, etwa § 1 Abs. 1 BVO NRW („Beamte und Richter“) und Art. 96 Abs. 3 BayBG mit 50 % für Beamte und Richter. Das gilt schon für Richter auf Probe.

Wie ist man als Richter auf Probe krankenversichert?

Mit Beihilfe – meist 50 % – und einem privaten Restkostentarif für den Rest, oder freiwillig in der GKV. Ohne pauschale Beihilfe zahlen gesetzlich versicherte Richter den vollen Beitrag allein, 2026 bis zu 982,31 € im Monat für die Krankenversicherung. Die meisten entscheiden sich für Beihilfe plus PKV.

Muss ich nach dem Referendariat aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten?

Wenn Sie in die PKV wechseln wollen, ja. Mit dem Ende der Versicherungspflicht setzt sich die GKV als freiwillige Mitgliedschaft fort, es sei denn, Sie erklären binnen zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse den Austritt und weisen eine andere Absicherung nach (§ 188 Abs. 4 SGB V). Stellen Sie den PKV-Antrag deshalb rechtzeitig.

Wie hoch ist die Beihilfe für Richter in NRW?

Wie für alle Landesbeamten in NRW: 50 %, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %, im Ruhestand 70 %; Ehepartner unter der Einkommensgrenze (23.861 € im Jahr 2026) 70 %, Kinder 80 %. Wahlleistungen sind beihilfefähig, abzüglich 10 bzw. 15 € je Tag; eine Kostendämpfungspauschale gibt es seit 2022 nicht mehr.

Gibt es für Richter eine Kostendämpfungspauschale?

In einigen Ländern ja, gestaffelt nach Besoldungsgruppe. In Baden-Württemberg beträgt sie für R 1 jährlich 180 € (Versorgung 140 €), für R 2 225 €; in Rheinland-Pfalz für R 1 300 € und für R 2 bis R 3 450 €, jeweils mit Abschlag je Kind. Beim Bund, in Bayern und in Nordrhein-Westfalen gibt es keine.

Quellen

  1. § 46 DRiG – Geltung des Bundesbeamtenrechts – abgerufen 18.10.2026
  2. § 71 DRiG – Geltung des Beamtenstatusgesetzes – abgerufen 18.10.2026
  3. § 12 DRiG – Ernennung auf Probe – abgerufen 18.10.2026
  4. § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit – abgerufen 18.10.2026
  5. § 9 SGB V – Freiwillige Versicherung – abgerufen 18.10.2026
  6. § 188 SGB V – Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft – abgerufen 18.10.2026
  7. Beihilfenverordnung NRW (BVO NRW), Fassung ab 04.08.2026 – abgerufen 18.10.2026
  8. Art. 96 BayBG – Beihilfe (Text ab 01.01.2026) – abgerufen 18.10.2026
  9. LBV Baden-Württemberg: Beihilfeverordnung (BVO) 2026, Lesefassung
  10. Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz: Beihilfenverordnung ab 01.01.2025
  11. Bundesamt für Justiz: Richterstatistik 2024 (Stichtag 31.12.2024) – Stand 08.05.2026
  12. PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV für Beamte (Broschüre) – Stand Januar 2026
Redaktion Beihilfe-Rechner.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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