Anwärter

Referendariat: Krankenversicherung privat oder gesetzlich? Lehramt und Jura je Bundesland

Ob Sie im Referendariat privat oder gesetzlich versichert sind, entscheidet nicht Ihre Vorliebe, sondern Ihr Status: Lehramtsanwärter sind fast überall Beamte auf Widerruf, Rechtsreferendare in den meisten Ländern nicht. Diese Seite zeigt den Unterschied für alle 16 Länder – mit Kosten und Fristen.

Redaktion Beihilfe-Rechner.de Aktualisiert am 10. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Ist man im Referendariat krankenversichert – und wie?
  2. Referendariat und Krankenversicherung: alle 16 Länder im Überblick
  3. Lehramt: Beihilfe, PKV oder freiwillige GKV
  4. Jura: warum die meisten Rechtsreferendare gesetzlich versichert sind
  5. Fristen im Referendariat: Starttermin plus sechs Monate
  6. Erste 30 Tage im Referendariat: die Checkliste
  7. Referendariat in einem Land, Planstelle in einem anderen
  8. Mit Partner oder Kind im Referendariat
  9. Nach dem Referendariat: wie es mit der Krankenversicherung weitergeht
Das Wichtigste in Kürze
  • Lehramts-Referendare sind in der Regel Beamte auf Widerruf: versicherungsfrei in der GKV, beihilfeberechtigt (meist 50 %, Hessen 70 %) und frei in der Wahl zwischen PKV-Anwärtertarif und freiwilliger GKV.
  • Rechtsreferendare stehen in den meisten Ländern in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und sind gesetzlich pflichtversichert; Beamte auf Widerruf sind sie u. a. in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen, in Sachsen besteht ein Wahlrecht.
  • Ein PKV-Anwärtertarif kostet laut Beispielen meist 70 bis 150 € im Monat; in der GKV zahlen verbeamtete Referendare ohne pauschale Beihilfe den Beitrag allein.
  • Die Öffnungsaktion gilt, wenn Ihr Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses beim Versicherer eingeht – als Beamter auf Widerruf oder auf Probe, aber nur einmal (PKV-Verband, Stand Januar 2026).
  • 2025 wurden 31.444 Personen in den Vorbereitungsdienst für Lehrämter eingestellt (KMK).

Die Krankenversicherung im Referendariat hängt vom Status ab: Lehramts-Referendare sind in der Regel Beamte auf Widerruf, erhalten Beihilfe (meist 50 %) und versichern den Rest meist in einem PKV-Anwärtertarif für 70 bis 150 € im Monat. Rechtsreferendare stehen in den meisten Ländern in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und sind gesetzlich pflichtversichert – Ausnahmen sind unter anderem Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen (Stand Oktober 2026).

Ist man im Referendariat krankenversichert – und wie?

Versichert sein müssen alle Referendare. Die Frage ist nur, auf welchem Weg. Entscheidend ist, ob Sie in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen werden oder in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis stehen. Das steht in Ihrem Einstellungsschreiben. Bei Lehramts-Referendaren ist die Verbeamtung auf Widerruf fast überall die Regel; manche Länder knüpfen sie ausdrücklich an die beamtenrechtlichen Voraussetzungen (so die Ausschreibungen in Hessen), Sachsen kennt beide Formen nebeneinander.

Beamter auf Widerruf

  • In der GKV versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V), kein Arbeitgeberanteil.
  • Beihilfe meist 50 %, in Hessen 70 % für Anwärter und Familie.
  • Rest privat im Anwärtertarif oder freiwillig gesetzlich versichert.
  • Öffnungsaktion der PKV möglich, Frist sechs Monate ab Ernennung.

Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis

  • Gesetzlich pflichtversichert, das Land zahlt den Arbeitgeberanteil.
  • Keine Beihilfe; kein Weg in den PKV-Anwärtertarif.
  • Keine Öffnungsaktion – sie beginnt erst mit einer späteren Verbeamtung.
  • Vorteil: keine Systementscheidung während der Ausbildung nötig.

Referendariat und Krankenversicherung: alle 16 Länder im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt für jedes Land, wie Lehramts- und Rechtsreferendare beschäftigt werden und ob es die pauschale Beihilfe gibt. Wo eine Angabe nicht amtlich belegt ist, steht das dabei – bitte dann die Einstellungsbehörde fragen.

Status im Referendariat und pauschale Beihilfe je Land; Quellen: Landesrecht, Einstellungsbehörden und LTO laut Faktenblatt sowie Stellenausschreibungen der Länder; Stand 10.10.2026. ö.-r. = öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis (GKV-Pflicht).
LandLehramtRechtsreferendariatPauschale Beihilfe
Baden-WürttembergBeamte auf Widerrufö.-r. (§ 5 JAG BW)ja, Ausschlussfrist 5 Monate
BayernBeamte auf Widerrufö.-r. (§ 46 JAPO)nein
BerlinBeamte auf Widerruf (laut Landesangaben)ö.-r. (§ 10 JAG Berlin)ja
Brandenburgin der Regel Beamte auf Widerrufö.-r. (§ 10 BbgJAG)ja
BremenStatus nicht amtlich belegtö.-r. (laut LTO)ja
HamburgBeamte auf Widerruf (laut Behördenleistungsbeschreibung)ö.-r. (laut LTO)ja
HessenBeamte auf Widerruf (laut Ausschreibungen)Beamte auf Widerruf (laut LTO)nein; Anwärter 70 % Beihilfe
Mecklenburg-VorpommernBeamte auf Widerruf (laut Sekundärquellen)Beamte auf Widerruf (laut LTO)ja, seit 01.05.2026
NiedersachsenBeamte auf Widerruf, 18 Monateö.-r. (§ 5 NJAG)ja, Ausschlussfrist 1 Jahr
Nordrhein-WestfalenBeamte auf Widerruf, Einstellung zum 1. Maiö.-r. (§ 30 JAG NRW)nein
Rheinland-PfalzBeamte auf Widerruf (belegt für das Grundschullehramt)ö.-r. (laut LTO)nein
SaarlandStatus nicht amtlich belegtö.-r. (laut LTO)nein
SachsenBeamte auf Widerruf oder ö.-r.Wahlrecht: Beamter auf Widerruf oder ö.-r.ja
Sachsen-AnhaltBeamte auf Widerrufö.-r.Sonderform (nur GKV-Zuschuss)
Schleswig-HolsteinBeamte auf Widerruf, 18 Monateö.-r.Sonderform (nur GKV-Zuschuss)
ThüringenBeamte auf Widerruf (laut Sekundärquellen)Beamte auf Widerruf, alternativ ö.-r. (ThürJAG)ja

Details für Lehrkräfte – Starttermine, Anwärterbezüge, Umstellung nach der Verbeamtung – stehen auf der Seite PKV im Lehramts-Referendariat. Für Juristinnen und Juristen gibt es eine eigene Seite: Krankenversicherung im Rechtsreferendariat.

Lehramt: Beihilfe, PKV oder freiwillige GKV

Als Lehramtsanwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf haben Sie die Wahl. Die meisten entscheiden sich für einen Anwärtertarif der PKV, weil die GKV ohne Arbeitgeberanteil teuer ist: Bei Anwärterbezügen von 1.800 € zahlen kinderlose Referendare ab 23 Jahren in der GKV rund 347 € im Monat, mit pauschaler Beihilfe rund 195 € (eigene Berechnung mit 14,0 % plus 2,9 % durchschnittlichem Zusatzbeitrag und 2,4 % Pflege). Ein Anwärtertarif kostet laut Beispielen 70 bis 150 €.

In Hessen erhalten Anwärter und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen einheitlich 70 % Beihilfe, im Krankenhaus 85 % (§ 15 HBeihVO); privat versichert werden nur 30 %. Nach der Verbeamtung auf Probe sinkt der Satz für Alleinstehende auf 50 % – die Anpassung ist dann innerhalb von sechs Monaten ohne Risikoprüfung möglich (§ 199 Abs. 2 VVG).

Einstellungen in den Vorbereitungsdienst für Lehrämter

Lehramtsanwärter und Referendare je Jahr, Deutschland

010k20k30k40k29.487202127.742202228.570202329.990202431.4442025

Kultusministerkonferenz (KMK), Einstellung von Lehrkräften 2025 (Dokumentation 250) bzw. BMFTR-Datenportal Tabelle 2.3.22.

Jura: warum die meisten Rechtsreferendare gesetzlich versichert sind

Die meisten Länder stellen Rechtsreferendare nicht mehr als Beamte ein, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Sie erhalten eine Unterhaltsbeihilfe und sind laut LTO automatisch Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung; das Land trägt den Arbeitgeberanteil. Eine Beihilfe und damit ein Restkostentarif fallen weg.

Anders ist es nach LTO in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen, wo Rechtsreferendare Beamte auf Widerruf werden; in Thüringen ist alternativ ein Ausbildungsverhältnis möglich, in Sachsen besteht ein Wahlrecht (OLG Dresden). Dann gelten dieselben Regeln wie für andere Anwärter. Wer das Referendariat gesetzlich versichert durchläuft und danach Richter oder Staatsanwalt wird, kann die Öffnungsaktion mit der Verbeamtung auf Probe nutzen.

Fristen im Referendariat: Starttermin plus sechs Monate

Für verbeamtete Referendare beginnt die Frist der Öffnungsaktion mit dem Tag der Ernennung zum Beamten auf Widerruf. Die sechs Monate beginnen mit dem Beginn des Beamtenverhältnisses – bei Anwärtern und Referendaren mit der Verbeamtung auf Widerruf, sonst mit der Verbeamtung auf Probe; nutzen können Sie die Öffnungsaktion nur einmal. Maßgeblich ist der Eingang des Antrags beim Versicherer. Die Starttermine unterscheiden sich je Land; amtlich belegt sind zum Beispiel der 1. Mai in NRW (seit der OVP 2026, Zusatztermine bei Bedarf), der 1. Februar und 1. August in Brandenburg und Bremen und Februar und August in Schleswig-Holstein.

Vorsichtig gerechnetes Fristende der Öffnungsaktion für typische Starttermine (Tag vor dem gleichen Kalendertag sechs Monate später); eigene Berechnung, Stand 10.10.2026. Maßgeblich ist das Datum in Ihrer Urkunde.
Start des ReferendariatsAntrag spätestens beim VersichererStand 10.10.2026
01.02.202631.07.2026abgelaufen
01.05.2026 (z. B. NRW)31.10.2026noch 21 Tage
01.08.202631.01.2027noch 113 Tage
01.02.202731.07.2027noch nicht begonnen
01.05.202731.10.2027noch nicht begonnen

Ihr persönliches Datum mit Kalender-Erinnerung berechnet der Fristen-Rechner für die Öffnungsaktion. Wer die Öffnungsaktion braucht, sollte nicht bis zum letzten Tag warten: Entscheidend ist der Eingang des Antrags beim Versicherer.

Erste 30 Tage im Referendariat: die Checkliste

  • Status klären: Beamter auf Widerruf oder Ausbildungsverhältnis? Davon hängt alles Weitere ab.
  • Bei Beamtenverhältnis: Beihilfesatz prüfen, pauschale Beihilfe in Ihrem Land kennen, Angebote für Anwärtertarife mit Umstellungsregel einholen.
  • Waren Sie bisher gesetzlich versichert: Austritt innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse – nur mit Nachweis des neuen Schutzes (§ 188 Abs. 4 SGB V).
  • Waren Sie über die Eltern privat versichert: Für die Öffnungsaktion gilt eine Ausnahme für Kinder, die nach der Ausbildung verbeamtet werden (PKV-Verband).
  • Fristen notieren: Öffnungsaktion sechs Monate, Wahlleistungserklärung in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz, pauschale Beihilfe in Baden-Württemberg und Niedersachsen.

Die ausführliche Version steht auf der Seite Verbeamtung und Krankenversicherung; einen Überblick über alle Laufbahnen gibt PKV für Beamtenanwärter.

Referendariat in einem Land, Planstelle in einem anderen

Viele Lehrkräfte absolvieren das Referendariat in einem Land und werden in einem anderen verbeamtet. Für die Krankenversicherung heißt das: Mit dem neuen Dienstherrn gilt dessen Beihilferecht. Wer etwa als hessischer Referendar 70 % Beihilfe hatte und in Nordrhein-Westfalen auf Probe verbeamtet wird, erhält dort als Alleinstehender 50 %. Ändert sich der Satz, können Sie den Tarif innerhalb von sechs Monaten ohne Risikoprüfung anpassen (§ 199 Abs. 2 VVG).

Auch die pauschale Beihilfe folgt dem Dienstherrn: Wer im Referendariat in einem Land mit pauschaler Beihilfe gesetzlich versichert war und in ein Land ohne sie wechselt, zahlt den GKV-Beitrag dort allein. Für die Öffnungsaktion gilt: Waren Sie als Beamter auf Widerruf gesetzlich versichert, können Sie sie bei der Verbeamtung auf Probe nutzen – nicht aber, wenn Sie die pauschale Beihilfe gewählt hatten oder schon privat vollversichert waren. Die Einzelheiten zum Wechsel stehen unter Dienstherrnwechsel und Beihilfe.

Mit Partner oder Kind im Referendariat

Für verbeamtete Referendare sind Ehe- oder Lebenspartner und Kinder bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig – Partner nur unter der Einkommensgrenze des Dienstherrn (zwischen 12.000 € (Bremen) und 24.696 € (Hessen) im Jahr 2026). Mit zwei berücksichtigungsfähigen Kindern steigt Ihr eigener Satz in den meisten Ländern auf 70 %, in Sachsen schon mit einem Kind. Jeder Angehörige hat eine eigene 6-Monats-Frist für die Öffnungsaktion ab seiner erstmaligen Berücksichtigungsfähigkeit. Für Rechtsreferendare in der GKV bleibt es einfacher: Partner und Kinder ohne eigenes Einkommen über 565 € im Monat sind beitragsfrei familienversichert.

Nach dem Referendariat: wie es mit der Krankenversicherung weitergeht

Für verbeamtete Referendare endet mit dem Vorbereitungsdienst der Anwärtertarif. Folgt direkt die Verbeamtung auf Probe, stellt der Versicherer in den Beamtentarif um; der Beitrag steigt deutlich, im Allianz-Beispiel von 72,34 € auf 352,24 € (Stand Mai 2026). Folgt eine Anstellung mit einem Jahresverdienst unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (77.400 € im Jahr 2026), sind Sie in der Regel wieder gesetzlich pflichtversichert. Was dabei mit dem privaten Vertrag passiert, erklärt der Ratgeber Anwärtertarif: Ende und Umstellung.

Was die PKV nach der Ausbildung für Sie und Ihre Familie kostet, zeigt der Rechner PKV-Kosten für Beamte. Satz, Frist und Länderregeln für Ihre Lage liefert der kostenlose Beihilfe-Check in 60 Sekunden – ohne Gesundheitsfragen. Alles zur Öffnungsaktion finden Sie auf der eigenen Seite.

Häufige Fragen

Ist man im Referendariat krankenversichert?

Ja, aber auf unterschiedliche Weise. Als Beamter auf Widerruf (fast alle Lehramts-Referendare) erhalten Sie Beihilfe und versichern den Rest selbst, meist in einem PKV-Anwärtertarif. Im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis (die meisten Rechtsreferendare) sind Sie gesetzlich pflichtversichert; das Land zahlt dann den Arbeitgeberanteil.

Welche Krankenversicherung für Referendare ist die richtige?

Wenn Sie verbeamtet sind und dauerhaft Beamter werden wollen, ist meist die PKV mit Beihilfe günstiger. In Ländern mit pauschaler Beihilfe und mit Familie kann die GKV mithalten. Rechtsreferendare im Ausbildungsverhältnis haben keine Wahl: Sie sind in der Regel gesetzlich pflichtversichert.

Was kostet eine private Krankenversicherung im Referendariat?

Veröffentlichte Beispiele für Anwärtertarife liegen meist zwischen 70 und 150 € im Monat, etwa 72,34 € inklusive Pflegepflichtversicherung für eine 19-jährige Anwärterin beim Bund (Allianz, Stand Mai 2026). In Hessen versichern Referendare im Beamtenverhältnis nur 30 % privat, weil Anwärter dort 70 % Beihilfe erhalten.

Kann man nach dem Referendariat zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Ja, wenn danach Versicherungspflicht entsteht – zum Beispiel bei einer Anstellung mit einem Jahresverdienst unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 77.400 €). Wer nach dem Referendariat verbeamtet wird, bleibt versicherungsfrei und kann nur dann gesetzlich versichert sein, wenn er freiwilliges Mitglied geblieben ist.

Gibt es im Referendariat Beihilfe?

Ja, für Referendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf – beim Bund und in fast allen Ländern 50 %, in Hessen für Anwärter und ihre Angehörigen 70 %. Rechtsreferendare im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis sind dagegen gesetzlich pflichtversichert.

Quellen

  1. KMK: Einstellung von Lehrkräften 2025 (Dokumentation 250)
  2. LTO Karriere: FAQ für Referendarinnen und Referendare – Stand 2024
  3. OVP NRW – Ordnung des Vorbereitungsdienstes (Einstellung zum 1. Mai)
  4. § 46 BayJAPO – Aufnahme in den Vorbereitungsdienst
  5. Kammergericht Berlin: Rechtsreferendariat – Dienstrecht
  6. Brandenburgisches Juristenausbildungsgesetz (BbgJAG)
  7. OLG Dresden: Das Referendariat von A bis Z
  8. Schleswig-Holstein: Rechtsreferendariat
  9. Thüringer Juristenausbildungsgesetz (ThürJAG), Parlamentsdokumentation
  10. PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV für Beamte (Broschüre) – Stand Januar 2026
Redaktion Beihilfe-Rechner.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

Erst die Beihilfe rechnen. Dann den Tarif wählen.

Machen Sie den kostenlosen Beihilfe-Check – und entscheiden Sie mit Zahlen und Fristen statt mit Bauchgefühl.

Beihilfe-Check starten
Kostenlos · ohne Gesundheitsfragen · in 60 Sekunden
Kostenlosen Beihilfe-Check starten