Beihilfe-Daten

Beihilfe Brandenburg 2026: Bemessungssätze, Ehepartner, Kinder

Brandenburg hat keine eigene Beihilfeverordnung: § 62 Landesbeamtengesetz verweist auf die Bundesbeihilfeverordnung und regelt nur die Abweichungen. Die wichtigsten davon – feste Ehepartner-Grenze, keine Wahlleistungen, pauschale Beihilfe – finden Sie hier mit Fundstelle.

Redaktion Beihilfe-Rechner.de Aktualisiert am 13. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Beihilfe Brandenburg: Bemessungssätze 2026 auf einen Blick
  2. Steckbrief: Beihilfe Brandenburg 2026 in Zahlen
  3. Ehepartner: Einkommensgrenze 20.000 €
  4. Kinder: 80 % Beihilfe in Brandenburg
  5. Elternzeit und Teilzeit in Brandenburg
  6. Eigenbehalte und Wahlleistungen in Brandenburg
  7. Pauschale Beihilfe in Brandenburg
  8. Heilfürsorge in Brandenburg
  9. Was das für Ihren PKV-Tarif heißt: Restkosten-Beispiel
Das Wichtigste in Kürze
  • In Brandenburg erstattet die Beihilfe aktiven Beamten und Anwärtern 50 %, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %; Versorgungsempfänger und Ehepartner erhalten 70 %, Kinder 80 % (§ 62 LBG i. V. m. BBhV, Stand Oktober 2026).
  • In der Elternzeit gilt in Brandenburg 70 % für alle (§ 62 Abs. 5 LBG).
  • Ehepartner sind berücksichtigungsfähig bis zu Einkünften von 20.000 € im Vorvorjahr; die Grenze ist im Gesetz fest verankert.
  • Wahlleistungen im Krankenhaus sind nicht beihilfefähig; Eigenbehalte gelten wie beim Bund, eine Kostendämpfungspauschale gibt es nicht.
  • Die pauschale Beihilfe gibt es seit 01.01.2020 – ohne allgemeine Antragsfrist, aber unwiderruflich (§ 62 Abs. 6 LBG).

In Brandenburg erstattet die Beihilfe aktiven Beamtinnen und Beamten 50 % der beihilfefähigen Kosten, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern und in der Elternzeit 70 %. Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Ehepartner erhalten 70 %, Kinder 80 %. Rechtsgrundlage ist § 62 Landesbeamtengesetz (LBG), das die Bundesbeihilfeverordnung entsprechend anwendet (Stand Oktober 2026).

Beihilfe Brandenburg: Bemessungssätze 2026 auf einen Blick

Der Bemessungssatz ist der Anteil Ihrer beihilfefähigen Kosten, den die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB) erstattet. Den Rest versichern Sie privat. Weil Brandenburg die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) dynamisch anwendet, entsprechen die Sätze denen des Bundes.

Bemessungssätze nach § 62 LBG Brandenburg i. V. m. § 46 BBhV (Krankheitskosten), Stand 10.10.2026. Quelle: https://bravors.brandenburg.de/gesetze/lbg
PersonBeihilfePrivat zu versichern (Restkosten)
Beamtin/Beamter (aktiv, auch auf Widerruf)50 %50 %
… mit 2 oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern70 %30 %
… in Elternzeit (für alle)70 %30 %
Versorgungsempfänger (Pension)70 %30 %
Ehe-/Lebenspartner (unter der Einkommensgrenze)70 %30 %
Kinder80 %20 %

Ihren Satz für sich, Ihren Partner und Ihre Kinder berechnet der Beihilfesatz-Rechner. Wie die Bundesregeln im Detail aussehen, erklärt die Seite Beihilfe Bund.

Steckbrief: Beihilfe Brandenburg 2026 in Zahlen

Eckdaten der Beihilfe in Brandenburg nach § 62 und § 114 LBG sowie BBhV, Stand 10.10.2026. Quellen: bravors.brandenburg.de, zbb.brandenburg.de
MerkmalBrandenburg
Rechtsgrundlage§ 62 LBG Brandenburg (zuletzt geändert 21.06.2024); BBhV gilt dynamisch, soweit § 62 nichts anderes regelt
Sätze aktiv / Pension / Ehepartner / Kinder50 % / 70 % / 70 % / 80 %
Ab 2 Kindern70 % – bei zwei Beihilfeberechtigten nur für einen
Elternzeit / TeilzeitElternzeit: 70 % für alle; Teilzeit: keine Sonderregel zum Satz bekannt
Ehepartner-Grenze20.000 € (fest; 2027 keine Änderung bekannt)
Bezugsjahr / Einkommensbegriffzweites Kalenderjahr vor dem Antrag / Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG)
Kostendämpfung / Eigenbehaltekeine Kostendämpfungspauschale; Eigenbehalte wie Bund (§ 49 BBhV)
Wahlleistungen im Krankenhausnicht beihilfefähig
Pauschale Beihilfeja, seit 01.01.2020 (§ 62 Abs. 6 LBG)
HeilfürsorgePolizei, auch Anwärter (Verzicht zugunsten der Beihilfe möglich, nicht für Beamte auf Widerruf; § 114 LBG); Feuerwehr und Justizvollzug: Beihilfe
Antragsfristlaut Merkblatt der ZBB
BeihilfestelleZentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB)

Das ist in Brandenburg besonders

Bundesrecht als Basis

Keine eigene Verordnung: Die BBhV gilt, ergänzt um die Abweichungen in § 62 LBG.

Feste Partnergrenze

20.000 € stehen im Gesetz und steigen nicht automatisch mit dem Rentenwert.

Keine Wahlleistungen

Chefarzt und Zweibettzimmer zahlt die Beihilfe nicht – das muss der Tarif voll übernehmen.

Ehepartner: Einkommensgrenze 20.000 €

Ehe- und eingetragene Lebenspartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag 20.000 € nicht übersteigt (§ 62 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 LBG). Anders als beim Bund ist der Betrag fest im Gesetz verankert; eine Änderung für 2027 ist nicht bekannt. Ältere Übersichten nennen teils 17.000 € – maßgeblich ist der Gesetzeswert von 20.000 €.

Weil die Grenze nicht mitwächst, kann ein Partner mit steigendem Gehalt sie früher überschreiten als beim Bund. Ob Ihr Partner darunter liegt, prüft der Ehepartner-Rechner; mehr im Ratgeber Beihilfe für Ehepartner.

Kinder: 80 % Beihilfe in Brandenburg

Kinder erhalten 80 % Beihilfe; der Kindertarif deckt 20 %. Berücksichtigungsfähig sind sie in der Regel, solange sie im kinderbezogenen Familienzuschlag berücksichtigt werden – das hängt am Kindergeldanspruch, meist längstens bis zum 25. Geburtstag. Ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind steigt Ihr eigener Satz auf 70 %, bei zwei beihilfeberechtigten Eltern nur bei einem.

Neugeborene versichern Sie in der PKV ohne Gesundheitsprüfung, wenn Sie sie spätestens zwei Monate nach der Geburt anmelden (§ 198 VVG). Fällt später ein Kind weg, sinkt Ihr Satz wieder – dann den Tarif binnen sechs Monaten aufstocken. Mehr im Ratgeber Beihilfe für Kinder.

Elternzeit und Teilzeit in Brandenburg

Während der Elternzeit gilt in Brandenburg für alle Beihilfeberechtigten ein Satz von 70 % (§ 62 Abs. 5 S. 4 LBG) – auch mit nur einem Kind. Nach der Elternzeit fällt der Satz zurück, sofern nicht inzwischen zwei Kinder berücksichtigungsfähig sind. Wer seinen Tarif in der Elternzeit absenkt, muss ihn danach rechtzeitig wieder erhöhen; innerhalb von sechs Monaten geschieht das ohne Gesundheitsprüfung (§ 199 Abs. 2 VVG). Den Verlauf zeigt der Elternzeit-Rechner. Eine Kürzung des Satzes wegen Teilzeit ist für Brandenburg nicht vorgesehen; Sonderfälle klären Sie mit der ZBB.

Eigenbehalte und Wahlleistungen in Brandenburg

Eine Kostendämpfungspauschale gibt es nicht. Es gelten die Eigenbehalte des Bundes (§ 49 BBhV): 10 % der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 €, etwa bei Arznei- und Verbandmitteln, Hilfsmitteln und Fahrten, sowie 10 € je Krankenhaustag für höchstens 28 Tage im Jahr. Die Belastungsgrenze liegt wie beim Bund bei 2 % der jährlichen Einnahmen, für chronisch Kranke bei 1 %.

Wahlleistungen im Krankenhaus – Chefarzt und Zweibettzimmer – sind in Brandenburg nicht beihilfefähig (§ 62 Abs. 4 LBG). Eine Ausnahme gilt nur für Schwerbehinderte nach dem Stand vom 01.01.1999. Wer diese Leistungen möchte, braucht einen Tarif, der sie zu 100 % erstattet.

Pauschale Beihilfe in Brandenburg

Seit 01.01.2020 gibt es in Brandenburg die pauschale Beihilfe (§ 62 Abs. 6 LBG): 50 % des Krankenversicherungsbeitrags, in der PKV höchstens die Hälfte des Basistarifs. Angehörige werden berücksichtigt – der Ehepartner nur bis zur Grenze von 20.000 €. Einen Zuschuss zur Pflegeversicherung gibt es nicht. Eine allgemeine Ausschlussfrist besteht nicht; gezahlt wird ab dem Antragsmonat.

Beamte auf Widerruf können bei der Übernahme auf Probe innerhalb von drei Monaten neu wählen. Danach ist die Entscheidung unwiderruflich; laut ZBB endet die pauschale Beihilfe bei einem Wechsel zu einem Dienstherrn ohne diese Leistung. Ob sie sich lohnt, rechnet der Pauschale-Beihilfe-Rechner; Details stehen unter Pauschale Beihilfe Brandenburg.

Heilfürsorge in Brandenburg

Polizeivollzugsbeamte erhalten freie Heilfürsorge, solange ihnen Besoldung zusteht (§ 114 LBG). Sie können darauf verzichten und dauerhaft in die Beihilfe wechseln – Anwärter haben dieses Wahlrecht nicht. Feuerwehr und Justizvollzug erhalten Beihilfe. Angehörige von Polizisten sind beihilfeberechtigt, und mit dem Ruhestand gilt auch für die Beamten selbst die Beihilfe mit 70 %. Wer heute Heilfürsorge hat, sichert sich den späteren Restkostentarif am besten mit einer Anwartschaft. Mehr unter Heilfürsorge: privat oder gesetzlich?

Was das für Ihren PKV-Tarif heißt: Restkosten-Beispiel

Ihr Restkostentarif muss den Anteil abdecken, den die Beihilfe offenlässt. Die Beispiele rechnen mit einer ambulanten Rechnung von 1.000 € je Person:

Restkosten-Beispiel nach § 62 LBG Brandenburg i. V. m. BBhV, ambulante Rechnung 1.000 € je Person, ohne Eigenbehalte; eigene Berechnung, Stand Oktober 2026.
FallBeihilfePKV-TarifErstattung Beihilfe / PKV
Single, aktiv50 %50 %500 € / 500 €
Mit 1 Kind in Elternzeit70 %30 %700 € / 300 €
Familie: Beamter mit 2 Kindern70 %30 %700 € / 300 €
Familie: Ehepartner (unter 20.000 €)70 %30 %700 € / 300 €
Familie: je Kind80 %20 %800 € / 200 €

Mit 50 % Beihilfe und Eintrittsalter 30 lagen die von Stiftung Warentest geprüften Tarifkombinationen für Beamte bei 250 bis 396 € im Monat (Finanztest 3/2025). Anwärtertarife kosten meist 70 bis 150 €, ein Kind mit 80 % Beihilfe rund 50 bis 60 € (Beispiele 2026). Ihre Bandbreite zeigt der Rechner PKV-Kosten für Beamte. Ändert sich Ihr Satz – Elternzeit, zweites Kind, Pension –, passt der Versicherer den Tarif an, ohne Risikoprüfung, wenn Sie das innerhalb von sechs Monaten beantragen (§ 199 Abs. 2 VVG). Neu verbeamtet? Dann gilt die Öffnungsaktion der PKV: Die Öffnungsaktion gilt, wenn Ihr Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses beim Versicherer eingeht – als Beamter auf Widerruf oder auf Probe, aber nur einmal (PKV-Verband, Stand Januar 2026).

Verbindlich entscheidet die ZBBBeihilfe-Rechner.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal, kein Angebot des Landes Brandenburg oder der Zentralen Bezügestelle. Maßgeblich ist allein der Bescheid Ihrer Beihilfestelle.

Alle Länder im Vergleich zeigt die Übersicht Beihilfe nach Bundesland; Ihren Satz, Ihre Restkosten und Ihre Fristen liefert der kostenlose Beihilfe-Check.

Datenstand und Änderungslog

  • 10.10.2026: Erstfassung, geprüft gegen § 62 LBG Brandenburg (zuletzt geändert 21.06.2024), die BBhV und die Angaben der ZBB zur pauschalen Beihilfe.

Häufige Fragen

Wie viel Prozent Beihilfe bekommt man in Brandenburg?

Aktive Beamte und Anwärter erhalten 50 %, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %. Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Ehepartner bekommen 70 %, Kinder 80 %; in der Elternzeit gilt 70 % (§ 62 LBG Brandenburg, Stand Oktober 2026).

Hat Brandenburg eine eigene Beihilfeverordnung?

Nein. Brandenburg wendet die Bundesbeihilfeverordnung dynamisch an, soweit § 62 Landesbeamtengesetz nichts anderes regelt (§ 62 Abs. 7 LBG). Eine „BbgBhV“ gibt es nicht; Abweichungen vom Bund betreffen vor allem Ehepartner-Grenze, Wahlleistungen und pauschale Beihilfe.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze für Ehepartner in Brandenburg?

20.000 € im Jahr, gemessen am Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag (§ 62 Abs. 2 LBG). Der Betrag ist fest im Gesetz verankert und wird – anders als beim Bund – nicht jährlich angepasst.

Gibt es in Brandenburg die pauschale Beihilfe?

Ja, seit 01.01.2020 (§ 62 Abs. 6 LBG). Das Land zahlt 50 % des Krankenversicherungsbeitrags. Eine allgemeine Antragsfrist gibt es nicht; Beamte auf Widerruf können bei der Übernahme auf Probe binnen drei Monaten neu wählen. Die Entscheidung ist unwiderruflich.

Bekommen Polizisten in Brandenburg Beihilfe?

Polizeivollzugsbeamte erhalten in Brandenburg freie Heilfürsorge, solange ihnen Besoldung zusteht (§ 114 LBG). Sie können darauf verzichten und dauerhaft Beihilfe wählen – Anwärter allerdings nicht. Feuerwehr und Justizvollzug erhalten Beihilfe.

Quellen

  1. Landesbeamtengesetz Brandenburg (§ 62 Beihilfe, § 114 Heilfürsorge) – zuletzt geändert 21.06.2024
  2. Zentrale Bezügestelle Brandenburg (ZBB): Beihilfe
  3. ZBB: Erläuterung der Beihilfeformen
  4. ZBB: Pauschale Beihilfe
  5. ZBB: FAQ Pauschale Beihilfe
  6. § 49 BBhV – Eigenbehalte
  7. § 199 VVG – Beihilfeempfänger
Redaktion Beihilfe-Rechner.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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