Inhalt (9 Abschnitte)
- Beihilfe Sachsen: Bemessungssätze 2026 auf einen Blick
- Steckbrief: Beihilfe Sachsen 2026 in Zahlen
- Ehepartner: Grenze 20.180 € im Drei-Jahres-Durchschnitt
- Kinder: 90 % Beihilfe in Sachsen
- Elternzeit und Teilzeit in Sachsen
- Eigenbehalte, Wahlleistungen und Antragsfrist
- Pauschale Beihilfe in Sachsen
- Heilfürsorge in Sachsen
- Was das für Ihren PKV-Tarif heißt: Restkosten-Beispiel
- In Sachsen erhalten aktive Beamte ohne Kind 50 %, mit einem Kind 70 % und mit zwei oder mehr Kindern 90 % Beihilfe; Ehepartner und Kinder erhalten 90 % (§ 80 Abs. 7 SächsBG, seit 01.01.2024).
- Versorgungsempfänger erhalten 70 %, mit zwei oder mehr Kindern 90 %; für Pflegeleistungen gelten niedrigere Sätze.
- Die Ehepartner-Grenze ist der Durchschnitt der Einkünfte der drei Jahre vor der Behandlung: 20.180 € (2026), 21.290 € (2027, vorbehaltlich weiterer Besoldungsanpassungen).
- Der erhöhte Satz bleibt auch, wenn die Kinder später wegfallen (für Kinder ab 2024); ohne pauschale Beihilfe erstattet Sachsen zusätzlich PKV-Beiträge für Angehörige.
- Die pauschale Beihilfe gibt es seit 01.01.2024 – Antrag jederzeit, aber unwiderruflich (§ 80a SächsBG).
In Sachsen erhalten aktive Beamtinnen und Beamte ohne Kind 50 % Beihilfe, mit einem Kind 70 % und mit zwei oder mehr Kindern 90 %. Berücksichtigungsfähige Ehepartner und Kinder bekommen 90 %, Versorgungsempfänger 70 % bzw. mit zwei oder mehr Kindern 90 %. Rechtsgrundlage ist § 80 Abs. 7 Sächsisches Beamtengesetz (SächsBG) in der seit 01.01.2024 geltenden Fassung (Stand Oktober 2026).
Beihilfe Sachsen: Bemessungssätze 2026 auf einen Blick
Der Bemessungssatz ist der Anteil Ihrer beihilfefähigen Kosten, den das Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF) erstattet. Seit 2024 gehören die sächsischen Sätze für Familien zu den höchsten in Deutschland – entsprechend kleiner ist der Anteil, den Ihr PKV-Tarif abdecken muss.
| Person | Beihilfe | Privat zu versichern (Restkosten) |
|---|---|---|
| Beamtin/Beamter (aktiv, auch auf Widerruf), ohne Kind | 50 % | 50 % |
| … mit 1 berücksichtigungsfähigen Kind | 70 % | 30 % |
| … mit 2 oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 90 % | 10 % |
| Versorgungsempfänger (Pension) | 70 % (2+ Kinder: 90 %) | 30 % (10 %) |
| Ehe-/Lebenspartner (unter der Einkommensgrenze) | 90 % | 10 % |
| Kinder | 90 % | 10 % |
Ist der Ehepartner als Rentner in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert, gilt für ihn 70 %. Waisen erhalten 90 % (im Bestand 80 %). Für Pflegeleistungen gelten abweichende Sätze: aktiv 50 bzw. 70 %, Versorgungsempfänger und Ehepartner 70 %, Kinder 80 %. Ihren Satz berechnet der Beihilfesatz-Rechner mit allen sächsischen Sonderregeln.
Steckbrief: Beihilfe Sachsen 2026 in Zahlen
| Merkmal | Sachsen |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 80 SächsBG (Stand 01.08.2026); Sächsische Beihilfeverordnung (SächsBhVO), zuletzt geändert 11.12.2023 |
| Sätze aktiv / Pension / Ehepartner / Kinder | 50 % (1 Kind: 70 %) / 70 % (2+ Kinder: 90 %) / 90 % / 90 % |
| Ab 2 Kindern | 90 % – bei zwei Beihilfeberechtigten nur für einen; erhöhter Satz bleibt dauerhaft (für Kinder ab 2024) |
| Elternzeit / Teilzeit | keine eigene Elternzeit-Erhöhung (mit 1 Kind ohnehin 70 %); Teilzeit: keine Sonderregel zum Satz bekannt |
| Ehepartner-Grenze | 20.180 € (2026), 21.290 € (2027, vorbehaltlich) |
| Bezugsjahr / Einkommensbegriff | Durchschnitt der drei Kalenderjahre vor der Behandlung / Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG), Minijobs nicht |
| Kostendämpfung / Eigenbehalte | keine Kostendämpfungspauschale; 4 bis 5 € je Arzneimittel |
| Wahlleistungen im Krankenhaus | beihilfefähig ohne Beitrag; Abzug 14,50 €/Tag Zweibettzimmer |
| Pauschale Beihilfe | ja, seit 01.01.2024 (§ 80a SächsBG), Antrag jederzeit |
| Heilfürsorge | Polizei, Feuerwehr und seit 01.07.2025 Justizvollzug |
| Antragsfrist | 2 Jahre (§ 63 SächsBhVO) |
| Beihilfestelle | Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF); Kommunen: Kommunaler Versorgungsverband Sachsen (KVS) |
Das ist in Sachsen anders
70 % ab dem ersten Kind
Schon mit einem Kind steigt Ihr Satz auf 70 %, ab zwei Kindern auf 90 % – bundesweit einmalig.
90 % für Partner und Kinder
Ehepartner unter der Grenze und Kinder erhalten 90 %, ihr Tarif muss nur noch 10 % abdecken.
Satz bleibt erhalten
Der erhöhte Satz bleibt, wenn die Kinder später wegfallen (für Kinder ab 2024) – keine Aufstockung nötig.
Ehepartner: Grenze 20.180 € im Drei-Jahres-Durchschnitt
Ehe- und eingetragene Lebenspartner sind in Sachsen berücksichtigungsfähig, wenn der Durchschnitt ihrer Einkünfte der drei Kalenderjahre vor der Behandlung die Grenze nicht übersteigt (§ 80 Abs. 4 SächsBG). Für 2026 gilt 20.180 € (2024/2025: 18.504 €), für 2027 nennt die Verwaltungsvorschrift 21.290 € – vorbehaltlich weiterer Besoldungsanpassungen. Die Grenze steigt mit den Grundgehältern. Gezählt wird der Gesamtbetrag der Einkünfte einschließlich ausländischer Einkünfte; Minijobs bleiben außen vor.
Die Grenze ist zugleich Voraussetzung für die 90 % des Ehepartners. Eine Glaubhaftmachung unter Vorbehalt ist möglich. Ob Ihr Partner unter der Grenze liegt, prüft der Ehepartner-Rechner; alle Länderwerte stehen unter Einkommensgrenze Beihilfe 2027.
Kinder: 90 % Beihilfe in Sachsen
Kinder erhalten in Sachsen 90 % Beihilfe (Pflege: 80 %); der Kindertarif deckt also nur 10 %. Berücksichtigungsfähig sind Kinder in der Regel, solange sie im kinderbezogenen Familienzuschlag berücksichtigt werden – das hängt am Kindergeldanspruch, meist längstens bis zum 25. Geburtstag. Schon das erste Kind hebt Ihren eigenen Satz auf 70 %, das zweite auf 90 %. Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, erhält nur einer den erhöhten Satz – nach gemeinsamer Erklärung, sonst der Bezieher des Familienzuschlags.
Ohne pauschale Beihilfe erstattet Sachsen zusätzlich Beiträge zur beihilfekonformen PKV der Angehörigen: bis 21,45 € je Kind und bis 104,00 € für den Ehepartner im Monat (§ 80b SächsBG). Neugeborene versichern Sie ohne Gesundheitsprüfung, wenn Sie sie spätestens zwei Monate nach der Geburt anmelden (§ 198 VVG). Mehr im Ratgeber Beihilfe für Kinder.
Elternzeit und Teilzeit in Sachsen
Eine eigene Erhöhung für die Elternzeit kennt Sachsen nicht – sie ist auch kaum nötig, weil schon das erste Kind Ihren Satz dauerhaft auf 70 % hebt. Mit der Geburt sinkt Ihr Restkosten-Anteil also von 50 auf 30 %, mit dem zweiten Kind auf 10 %. Die Tarifanpassung beantragen Sie innerhalb von sechs Monaten, dann ohne Gesundheitsprüfung (§ 199 Abs. 2 VVG). Den Verlauf zeigt der Elternzeit-Rechner. Eine Kürzung des Satzes wegen Teilzeit ist für Sachsen nicht bekannt.
Eigenbehalte, Wahlleistungen und Antragsfrist
Eine Kostendämpfungspauschale gibt es in Sachsen nicht. Bei Arzneimitteln fallen je nach Preisstufe 4, 4,50 oder 5 € Eigenbeteiligung an; die Belastungsgrenze liegt bei 2 % der Einnahmen, für chronisch Kranke bei 1 %. Wahlleistungen im Krankenhaus sind ohne Beitrag beihilfefähig; abgezogen werden nur 14,50 € je Tag für das Zweibettzimmer. Rechnungen müssen Sie innerhalb von zwei Jahren einreichen (§ 63 SächsBhVO).
Pauschale Beihilfe in Sachsen
Seit 01.01.2024 können Sie in Sachsen die pauschale Beihilfe wählen (§ 80a SächsBG). Das Land zahlt 50 % des Beitrags zur gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung, in der PKV höchstens die Hälfte des Basistarifs. Angehörige werden berücksichtigt, auch bei GKV-Pflichtversicherung; heilfürsorgeberechtigte Polizisten können sie nur für ihre Angehörigen nutzen. Einen Zuschuss zur Pflegeversicherung gibt es nicht.
Den Antrag können Sie jederzeit stellen, die Zahlung beginnt ab dem Folgemonat, nicht rückwirkend. Die Wahl ist unwiderruflich; beim Wechsel vom Widerruf auf Probe entscheiden Sie neu, bei einem Wechsel aus Sachsen gilt das Recht des neuen Dienstherrn. Weil die individuelle Beihilfe in Sachsen für Familien sehr hoch ist, lohnt der genaue Vergleich mit dem Pauschale-Beihilfe-Rechner. Details unter Pauschale Beihilfe Sachsen.
Heilfürsorge in Sachsen
Polizeibeamte erhalten in Sachsen in und nach der Ausbildung freie Heilfürsorge – ohne Besoldungsabzug und ohne Wahlrecht. Auch die Feuerwehr (§ 144 SächsBG) und seit 01.07.2025 der Justizvollzug (§ 143 SächsBG) sind heilfürsorgeberechtigt; Bestandsbeamte im Justizvollzug konnten bis 30.09.2025 ablehnen. Angehörige erhalten Beihilfe, im Ruhestand gilt auch für die Beamten selbst die Beihilfe. Mehr unter Heilfürsorge: privat oder gesetzlich?
Was das für Ihren PKV-Tarif heißt: Restkosten-Beispiel
Ihr Restkostentarif muss den Anteil abdecken, den die Beihilfe offenlässt. In Sachsen sinkt dieser Anteil für Familien stark. Die Beispiele rechnen mit einer ambulanten Rechnung von 1.000 € je Person:
| Fall | Beihilfe | PKV-Tarif | Erstattung Beihilfe / PKV |
|---|---|---|---|
| Single, aktiv | 50 % | 50 % | 500 € / 500 € |
| Beamtin mit 1 Kind | 70 % | 30 % | 700 € / 300 € |
| Familie: Beamter mit 2 Kindern | 90 % | 10 % | 900 € / 100 € |
| Familie: Ehepartner (unter der Grenze) | 90 % | 10 % | 900 € / 100 € |
| Familie: je Kind | 90 % | 10 % | 900 € / 100 € |
Achten Sie beim Tarifvergleich darauf, dass sich der Erstattungssatz in passenden Stufen an Ihren Beihilfesatz anpassen lässt. Mit 50 % Beihilfe und Eintrittsalter 30 lagen die von Stiftung Warentest geprüften Tarifkombinationen für Beamte bei 250 bis 396 € im Monat (Finanztest 3/2025). Anwärtertarife kosten meist 70 bis 150 €, ein Kind mit 80 % Beihilfe rund 50 bis 60 € (Beispiele 2026). Ihre Bandbreite zeigt der Rechner PKV-Kosten für Beamte. Ändert sich Ihr Satz, passt der Versicherer den Tarif an – ohne Risikoprüfung, wenn Sie das innerhalb von sechs Monaten beantragen (§ 199 Abs. 2 VVG). Neu verbeamtet? Dann gilt die Öffnungsaktion der PKV: Die Öffnungsaktion gilt, wenn Ihr Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses beim Versicherer eingeht – als Beamter auf Widerruf oder auf Probe, aber nur einmal (PKV-Verband, Stand Januar 2026).
Verbindlich entscheidet das LSFBeihilfe-Rechner.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal, kein Angebot des Freistaats Sachsen oder des Landesamts für Steuern und Finanzen. Maßgeblich ist allein der Bescheid Ihrer Beihilfestelle.
Alle Länder im Vergleich zeigt die Übersicht Beihilfe nach Bundesland; Ihren Satz, Ihre Restkosten und Ihre Fristen liefert der kostenlose Beihilfe-Check.
Datenstand und Änderungslog
- 10.10.2026: Erstfassung, geprüft gegen §§ 80, 80a, 80b SächsBG (rechtsbereinigt Stand 01.08.2026), die SächsBhVO und die Merkblätter des LSF. Grenze 2027 laut Verwaltungsvorschrift vorbehaltlich weiterer Besoldungsanpassungen.
Häufige Fragen
Wie viel Prozent Beihilfe bekommt man in Sachsen?
Aktive Beamte ohne Kind erhalten 50 %, mit einem Kind 70 % und mit zwei oder mehr Kindern 90 %. Ehepartner und Kinder bekommen 90 %, Versorgungsempfänger 70 % bzw. mit zwei oder mehr Kindern 90 % (§ 80 Abs. 7 SächsBG, Stand Oktober 2026).
Seit wann gibt es 90 % Beihilfe in Sachsen?
Seit dem 01.01.2024. Seitdem erhalten Ehepartner und Kinder 90 %, aktive Beamte mit zwei oder mehr Kindern ebenfalls 90 %. Bei zwei beihilfeberechtigten Eltern erhält nur einer den erhöhten Satz – nach Erklärung, sonst der Bezieher des Familienzuschlags.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für Ehepartner in Sachsen?
Sachsen vergleicht den Durchschnitt der Einkünfte der drei Kalenderjahre vor der Behandlung mit der Grenze: 20.180 € für 2026 und 21.290 € für 2027 (laut Verwaltungsvorschrift vorbehaltlich weiterer Besoldungsanpassungen). Minijobs zählen nicht mit.
Bleibt der erhöhte Beihilfesatz in Sachsen, wenn die Kinder ausziehen?
Ja, für Kinder ab 2024 gilt eine Verstetigung: Der erhöhte Satz von 70 bzw. 90 % bleibt auch, wenn die Kinder später nicht mehr berücksichtigungsfähig sind. Für ältere Fälle gibt es einen Bestandsschutz von 70 %; Details klären Sie mit dem LSF.
Gibt es in Sachsen die pauschale Beihilfe?
Ja, seit 01.01.2024 (§ 80a SächsBG). Das Land zahlt 50 % des Krankenversicherungsbeitrags, auch für Angehörige. Den Antrag können Sie jederzeit stellen, die Zahlung beginnt ab dem Folgemonat. Die Entscheidung ist unwiderruflich.
Quellen
- Sächsisches Beamtengesetz (SächsBG), §§ 80, 80a, 80b – rechtsbereinigt Stand 01.08.2026
- Sächsische Beihilfeverordnung (SächsBhVO) – zuletzt geändert 11.12.2023
- Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF): Beihilfe
- LSF: Merkblatt – Wichtige Informationen zur Beihilfe
- LSF: FAQ pauschale Beihilfe
- § 199 VVG – Beihilfeempfänger
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.