Inhalt (9 Abschnitte)
- Beihilfe Niedersachsen: Bemessungssätze 2026 auf einen Blick
- Steckbrief: Beihilfe Niedersachsen 2026 in Zahlen
- Ehepartner: Einkommensgrenze 22.000 €
- Kinder: 80 % Beihilfe in Niedersachsen
- Elternzeit und Teilzeit in Niedersachsen
- Eigenbehalte und Wahlleistungen in Niedersachsen
- Pauschale Beihilfe in Niedersachsen
- Heilfürsorge in Niedersachsen
- Was das für Ihren PKV-Tarif heißt: Restkosten-Beispiel
- In Niedersachsen erstattet die Beihilfe aktiven Beamten und Anwärtern 50 %, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %; Versorgungsempfänger und Ehepartner erhalten 70 %, Kinder 80 % (§ 80 NBG, NBhVO, Stand Oktober 2026).
- Ehepartner sind berücksichtigungsfähig bis zu Einkünften von 22.000 € im Vorvorjahr (seit 01.01.2025).
- In der Elternzeit bleibt der Anspruch bestehen, ein erhöhter Satz ist nicht vorgesehen.
- Wahlleistungen im Krankenhaus sind nicht beihilfefähig; Eigenbehalte gelten nach § 45 NBhVO, eine Kostendämpfungspauschale gibt es nicht.
- Die pauschale Beihilfe gibt es seit 01.02.2024 – mit einer Ausschlussfrist von einem Jahr und unwiderruflich (§ 80a NBG).
In Niedersachsen erstattet die Beihilfe aktiven Beamtinnen und Beamten 50 % der beihilfefähigen Kosten, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %. Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Ehepartner erhalten 70 %, Kinder 80 %. Rechtsgrundlage sind § 80 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) und die Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO), Stand Oktober 2026.
Beihilfe Niedersachsen: Bemessungssätze 2026 auf einen Blick
Der Bemessungssatz ist der Anteil Ihrer beihilfefähigen Kosten, den das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) erstattet. Den Rest versichern Sie mit einem privaten Restkostentarif. Seit 01.01.2019 kürzt Niedersachsen den Satz nicht mehr, wenn Sie einen Zuschuss zur PKV erhalten.
| Person | Beihilfe | Privat zu versichern (Restkosten) |
|---|---|---|
| Beamtin/Beamter (aktiv, auch auf Widerruf) | 50 % | 50 % |
| … mit 2 oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % | 30 % |
| Versorgungsempfänger (Pension) | 70 % | 30 % |
| Ehe-/Lebenspartner (unter der Einkommensgrenze) | 70 % | 30 % |
| Kinder | 80 % | 20 % |
Freiwillig gesetzlich Versicherte erhalten 100 % der nach der Kassenleistung verbleibenden Kosten, sofern sie keinen Zuschuss von mindestens 21 € im Monat bekommen. Versorgungsempfänger mit hohem PKV-Beitrag können befristet bis zu 20 Punkte mehr erhalten. Ihren Satz für die Familie berechnet der Beihilfesatz-Rechner.
Steckbrief: Beihilfe Niedersachsen 2026 in Zahlen
| Merkmal | Niedersachsen |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 80 NBG (Fassung ab 01.01.2025); Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO) vom 07.11.2011, Fassung ab 01.03.2026 |
| Sätze aktiv / Pension / Ehepartner / Kinder | 50 % / 70 % / 70 % / 80 % |
| Ab 2 Kindern | 70 % – bei zwei Beihilfeberechtigten für den Bezieher des Familienzuschlags (abweichende Bestimmung möglich) |
| Elternzeit / Teilzeit | keine Erhöhung in der Elternzeit (Anspruch bleibt); Teilzeit: keine Sonderregel zum Satz bekannt |
| Ehepartner-Grenze | 22.000 € (seit 01.01.2025, fest; 2027 keine Änderung bekannt) |
| Bezugsjahr / Einkommensbegriff | zweites Kalenderjahr vor dem Antrag / Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG) |
| Kostendämpfung / Eigenbehalte | keine Kostendämpfungspauschale; Eigenbehalte nach § 45 NBhVO |
| Wahlleistungen im Krankenhaus | nicht beihilfefähig |
| Pauschale Beihilfe | ja, seit 01.02.2024 (§ 80a NBG), Ausschlussfrist 1 Jahr |
| Heilfürsorge | Polizei (Anrechnung 1,3 % des Grundgehalts) und Feuerwehr-Einsatzdienst |
| Antragsfrist | laut Merkblatt des NLBV |
| Beihilfestelle | Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) |
Das ist in Niedersachsen besonders
1 Jahr Frist
Die pauschale Beihilfe müssen Sie innerhalb eines Jahres ab neuer Beihilfeberechtigung beantragen – sonst ist die Wahl verloren.
Keine Wahlleistungen
Chefarzt und Zweibettzimmer zahlt die Beihilfe nicht – das muss Ihr Tarif zu 100 % übernehmen.
Heilfürsorge mit Anrechnung
Polizisten zahlen über die Besoldung 1,3 % des Grundgehalts für die freie Heilfürsorge – oder verzichten darauf.
Ehepartner: Einkommensgrenze 22.000 €
Ehe- und eingetragene Lebenspartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag 22.000 € nicht übersteigt (§ 80 Abs. 3 S. 2 NBG). Die Grenze gilt seit 01.01.2025 als fester Betrag; ältere Übersichten nennen noch 20.000 €. Eine Änderung für 2027 ist nicht bekannt. Bleibt das Einkommen im laufenden Jahr voraussichtlich darunter, ist Beihilfe unter Vorbehalt möglich (§ 2 Abs. 1 NBhVO).
Ob Ihr Partner unter der Grenze liegt, prüft der Ehepartner-Rechner; Hintergründe zu gesetzlich versicherten Partnern, Rentnern und Scheidung stehen im Ratgeber Beihilfe für Ehepartner.
Kinder: 80 % Beihilfe in Niedersachsen
Kinder erhalten 80 % Beihilfe; der Kindertarif deckt 20 %. Berücksichtigungsfähig sind sie in der Regel, solange sie im kinderbezogenen Familienzuschlag berücksichtigt werden – das hängt am Kindergeldanspruch, meist längstens bis zum 25. Geburtstag. Ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind steigt Ihr eigener Satz auf 70 %. Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, erhält ihn grundsätzlich der Bezieher des Familienzuschlags; eine abweichende Bestimmung ist möglich.
Neugeborene versichern Sie in der PKV ohne Gesundheitsprüfung, wenn Sie sie spätestens zwei Monate nach der Geburt anmelden (§ 198 VVG). Bei der Beihilfe melden Sie das Kind über den Familienzuschlag an. Mehr im Ratgeber Beihilfe für Kinder.
Elternzeit und Teilzeit in Niedersachsen
Während der Elternzeit bleibt der Beihilfeanspruch in Niedersachsen bestehen, ein erhöhter Satz ist nicht vorgesehen. Ihr Satz steigt nur dann, wenn mit der Geburt das zweite berücksichtigungsfähige Kind hinzukommt – dann dauerhaft auf 70 %, und Ihr Tarif kann von 50 auf 30 % sinken (§ 199 Abs. 2 VVG, Antrag binnen sechs Monaten). Den Unterschied zwischen Elternzeit- und Kinder-Effekt zeigt der Elternzeit-Rechner. Eine Kürzung des Satzes wegen Teilzeit ist für Niedersachsen nicht bekannt.
Eigenbehalte und Wahlleistungen in Niedersachsen
Eine Kostendämpfungspauschale gibt es nicht. Abgezogen werden Eigenbehalte nach § 45 NBhVO: 10 % der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 €, etwa bei Arznei- und Verbandmitteln; 10 € je Krankenhaustag für höchstens 28 Tage im Jahr; bei Heilmitteln 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung. Die Belastungsgrenze liegt bei 2 % der jährlichen Einnahmen, für chronisch Kranke bei 1 %.
Wahlleistungen im Krankenhaus – Chefarzt und Zweibettzimmer – sind in Niedersachsen nicht beihilfefähig. Wer sie möchte, braucht einen Tarif, der sie zu 100 % erstattet.
Pauschale Beihilfe in Niedersachsen
Seit dem 01.02.2024 können Sie in Niedersachsen die pauschale Beihilfe beantragen (§ 80a NBG, Gesetz vom 12.12.2023). Das Land zahlt 50 % des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung bzw. in der PKV höchstens die Hälfte des Basistarifs, berechnet je Person. Einen Zuschuss zur Pflegeversicherung gibt es nicht; die Pauschale ist steuerfrei (§ 3 Nr. 62 EStG).
Entscheidend ist die Ausschlussfrist von einem Jahr ab der neuen Beihilfeberechtigung – auch beim Wechsel vom Widerruf auf Probe, beim Wegfall der Heilfürsorge oder bei einer Versetzung nach Niedersachsen. Die Wahl ist unwiderruflich; bei einem Wechsel zu einem anderen Dienstherrn zahlt das NLBV nicht weiter. Ob sie sich lohnt, rechnet der Pauschale-Beihilfe-Rechner; Details unter Pauschale Beihilfe Niedersachsen.
Heilfürsorge in Niedersachsen
Polizeivollzugsbeamte erhalten freie Heilfürsorge (§ 114 NBG). Dafür werden 1,3 % des Grundgehalts auf die Besoldung angerechnet; ein unwiderruflicher Verzicht zugunsten der Beihilfe ist möglich. Seit dem 12.11.2024 ist auch der Einsatzdienst der Feuerwehr heilfürsorgeberechtigt (§ 115 NBG). Für den Justizvollzug liegen uns keine gesicherten Angaben vor – bitte bei der Dienststelle bestätigen lassen. Angehörige erhalten Beihilfe, und spätestens im Ruhestand gilt auch für Polizisten die Beihilfe mit 70 %. Was das für Polizistinnen und Polizisten konkret heißt – Anrechnung, Verzicht, Familie, Anwartschaft –, steht auf der Seite Krankenversicherung der Polizei Niedersachsen. Mehr unter Heilfürsorge: privat oder gesetzlich?
Was das für Ihren PKV-Tarif heißt: Restkosten-Beispiel
Ihr Restkostentarif muss den Anteil abdecken, den die Beihilfe offenlässt. Die Beispiele rechnen mit einer ambulanten Rechnung von 1.000 € je Person:
| Fall | Beihilfe | PKV-Tarif | Erstattung Beihilfe / PKV |
|---|---|---|---|
| Single, aktiv | 50 % | 50 % | 500 € / 500 € |
| Familie: Beamtin mit 2 Kindern | 70 % | 30 % | 700 € / 300 € |
| Familie: Ehepartner (unter 22.000 €) | 70 % | 30 % | 700 € / 300 € |
| Familie: je Kind | 80 % | 20 % | 800 € / 200 € |
| Pensionär | 70 % | 30 % | 700 € / 300 € |
Mit 50 % Beihilfe und Eintrittsalter 30 lagen die von Stiftung Warentest geprüften Tarifkombinationen für Beamte bei 250 bis 396 € im Monat (Finanztest 3/2025). Anwärtertarife kosten meist 70 bis 150 €, ein Kind mit 80 % Beihilfe rund 50 bis 60 € (Beispiele 2026). Ihre Bandbreite zeigt der Rechner PKV-Kosten für Beamte. Ändert sich Ihr Satz, passt der Versicherer den Tarif an – ohne Risikoprüfung, wenn Sie das innerhalb von sechs Monaten beantragen (§ 199 Abs. 2 VVG). Neu verbeamtet? Dann prüfen Sie die Öffnungsaktion der PKV: Die Öffnungsaktion gilt, wenn Ihr Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses beim Versicherer eingeht – als Beamter auf Widerruf oder auf Probe, aber nur einmal (PKV-Verband, Stand Januar 2026).
Verbindlich entscheidet das NLBVBeihilfe-Rechner.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal, kein Angebot des Landes Niedersachsen oder des NLBV. Maßgeblich ist allein der Bescheid Ihrer Beihilfestelle.
Alle Länder im Vergleich zeigt die Übersicht Beihilfe nach Bundesland; Ihren Satz, Ihre Restkosten und Ihre Fristen liefert der kostenlose Beihilfe-Check.
Datenstand und Änderungslog
- 10.10.2026: Erstfassung, geprüft gegen §§ 80, 80a NBG (Fassung ab 01.01.2025), die NBhVO (Fassung ab 01.03.2026) und das Informationsblatt des NLBV zur pauschalen Beihilfe.
Häufige Fragen
Wie viel Prozent Beihilfe bekommt man in Niedersachsen?
Aktive Beamte und Anwärter erhalten 50 %, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %. Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Ehepartner bekommen 70 %, Kinder 80 % (§ 80 NBG, Stand Oktober 2026).
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für Ehepartner in Niedersachsen?
22.000 € im Jahr seit 01.01.2025 (§ 80 Abs. 3 NBG), gemessen am Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag. Der Betrag ist fest; eine Änderung für 2027 ist nicht bekannt. Bleibt das Einkommen im laufenden Jahr darunter, ist Beihilfe unter Vorbehalt möglich.
Gibt es in Niedersachsen 70 % Beihilfe in der Elternzeit?
Nein. In Niedersachsen bleibt der Beihilfeanspruch in der Elternzeit bestehen, ein erhöhter Satz ist nicht vorgesehen. Der Satz steigt nur, wenn mit der Geburt das zweite berücksichtigungsfähige Kind hinzukommt – dann dauerhaft auf 70 %.
Welche Frist gilt für die pauschale Beihilfe in Niedersachsen?
Eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab der neuen Beihilfeberechtigung – also etwa ab Einstellung, Wechsel vom Widerruf auf Probe, Ende der Heilfürsorge oder Versetzung nach Niedersachsen (§ 80a NBG). Die Entscheidung ist unwiderruflich.
Bekommen Polizisten in Niedersachsen Beihilfe?
Polizeivollzugsbeamte erhalten freie Heilfürsorge; dafür werden 1,3 % des Grundgehalts angerechnet (§ 114 NBG). Ein unwiderruflicher Verzicht zugunsten der Beihilfe ist möglich. Seit 12.11.2024 hat auch der Einsatzdienst der Feuerwehr Heilfürsorge (§ 115 NBG).
Quellen
- § 80 NBG – Beihilfe – Fassung ab 01.01.2025
- § 80a NBG – Pauschale Beihilfe
- Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO) – Fassung ab 01.03.2026
- NLBV: Beihilfe und Heilfürsorge
- NLBV: FAQ Beihilfe
- NLBV: Informationsblatt pauschale Beihilfe (Vordruck 2205) – Stand 09.2025
- § 114 NBG – Heilfürsorge Polizei
- § 199 VVG – Beihilfeempfänger
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.