Ratgeber

Beihilfeergänzungstarif: welche Lücken er schließt, was er kostet, wann er sinnvoll ist

Beihilfe plus Restkostentarif ergeben 100 % – aber nur von dem, was die Beihilfe überhaupt als beihilfefähig anerkennt. Was darüber hinausgeht, zahlen Beamte selbst, wenn sie keinen Beihilfeergänzungstarif haben. Hier erfahren Sie, welche Lücken Ihre Beihilfe je nach Dienstherr hat, was Ergänzungstarife leisten, was sie nicht leisten und wann sie sich lohnen.

Redaktion Beihilfe-Rechner.de Aktualisiert am 12. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Was ist ein Beihilfeergänzungstarif?
  2. Wo die Beihilfe Lücken hat – je nach Dienstherr
  3. Was deckt der Beihilfeergänzungstarif ab – und was nicht?
  4. Beihilfeergänzungstarife großer Versicherer im Überblick
  5. Beihilfeergänzungstarif trotz Öffnungsaktion?
  6. Was kostet ein Beihilfeergänzungstarif?
  7. Ist ein Beihilfeergänzungstarif sinnvoll?
  8. Beihilfeergänzungstarif-Vergleich: diese Punkte prüfen
  9. Beihilfe übernimmt nicht alles: was tun?
Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Beihilfeergänzungstarif erstattet Kosten, die weder die Beihilfe noch der beihilfekonforme Restkostentarif tragen – etwa Beträge über beihilfefähigen Höchstbeträgen bei Sehhilfen, Heilpraktikern oder zahntechnischen Material- und Laborkosten.
  • Wahlleistungen im Krankenhaus sind je nach Dienstherr beihilfefähig, nur gegen Eigenbeitrag (Baden-Württemberg 22 €, Hessen 18,90 €, Rheinland-Pfalz 26 € im Monat) oder gar nicht – dort sichern Ergänzungs- oder Wahlleistungstarife sie ab.
  • Kostendämpfungspauschalen und Selbstbehalte der Beihilfe erstatten Ergänzungstarife nach den Bedingungen mehrerer Versicherer nicht.
  • Beihilfeergänzungstarife sind von der Öffnungsaktion ausgeschlossen und setzen in der Regel eine Gesundheitsprüfung voraus; abschließen kann man sie meist nur beim Versicherer des Beihilfetarifs.
  • Ambulante und zahnbezogene Ergänzungen sind oft günstig – in Versicherer-Beispielen 2026 wenige Euro im Monat –, Krankenhaus-Wahlleistungen deutlich teurer.

Ein Beihilfeergänzungstarif ist eine private Zusatzversicherung für Beamte, die Kosten erstattet, die weder die Beihilfe noch der beihilfekonforme Restkostentarif tragen – zum Beispiel Beträge über beihilfefähigen Höchstbeträgen bei Brillen, Heilpraktikern oder zahntechnischen Laborkosten und, je nach Land, Wahlleistungen im Krankenhaus. Er ist von der Öffnungsaktion ausgeschlossen und setzt in der Regel eine Gesundheitsprüfung voraus; Kostendämpfungspauschalen erstattet er meist nicht (Stand Oktober 2026).

Was ist ein Beihilfeergänzungstarif?

Als Beamtin oder Beamter versichern Sie privat nur den Teil Ihrer Krankheitskosten, den die Beihilfe nicht trägt. Ein beihilfekonformer Restkostentarif ergänzt dazu den Beihilfesatz auf 100 % – bei 50 % Beihilfe also mit 50 %. Das funktioniert aber nur bei Kosten, die Ihre Beihilfestelle überhaupt als beihilfefähig anerkennt. Kürzt sie eine Rechnung, weil ein Höchstbetrag überschritten ist oder die Leistung nicht beihilfefähig ist, erstattet der Restkostentarif meist auch nur seinen Prozentsatz auf den anerkannten Teil.

Genau dort setzt der Beihilfeergänzungstarif an. Er leistet nach Anrechnung von Beihilfe und Restkostentarif, und zwar so, dass zusammen höchstens 100 % der Kosten erstattet werden. Der PKV-Verband beschreibt ihn als Möglichkeit, Zusatzleistungen zu versichern, die Sonderleistungen der Beihilfe ergänzen oder von der PKV zu 100 % erstattet werden. Abschließen kann man ihn in der Regel nur beim Versicherer, bei dem auch der Beihilfetarif besteht.

Bausteine der Krankenversicherung von Beamten, eigene Übersicht nach Bedingungen von Versicherern (u. a. HUK-COBURG BE2, Barmenia Genau-Für-Sie Ergänzung) und PKV-Verband, Stand 10.10.2026.
BausteinWas er erstattetÖffnungsaktion?
Beihilfe des DienstherrnBemessungssatz (50–90 %) der beihilfefähigen Kosten–
Beihilfekonformer Restkostentarifden Rest auf 100 % der beihilfefähigen Kostenja
BeihilfeergänzungstarifKosten über Höchstbeträgen und nicht beihilfefähige Leistungen, nach Tarifnein
Wahlleistungstarif (Krankenhaus)Chefarzt, Ein- oder Zweibettzimmer, wo die Beihilfe sie nicht trägtnur soweit beihilfekonform

Wo die Beihilfe Lücken hat – je nach Dienstherr

Welche Lücken ein Ergänzungstarif schließen muss, hängt vom Beihilferecht Ihres Dienstherrn ab. Zwei Unterschiede sind besonders groß: die Wahlleistungen im Krankenhaus und die Eigenanteile, die Ihre Beihilfestelle von jeder Erstattung abzieht.

Wahlleistungen und Eigenanteile der Beihilfe nach Dienstherr, Beihilfevorschriften von Bund und Ländern, Stand 10.10.2026 (Einzelnachweise im Faktenblatt des Datenkerns von Beihilfe-Rechner.de).
DienstherrWahlleistungen im KrankenhausKostendämpfung / Eigenbehalte
Bundbeihilfefähig ohne Beitragkeine Pauschale; Eigenbehalte 10 % (5–10 €), 10 € je Krankenhaustag
Baden-Württembergnur gegen 22 € im MonatKostendämpfungspauschale 100–480 € im Jahr (bis A 7 keine)
Bayernbeihilfefähig, Abzug 25 € je Tag Chefarzt, 7,50 € je Tag Zimmerkeine Pauschale; 3 € je Arzneimittel
Berlinnicht beihilfefähigkeine Pauschale
Brandenburgnicht beihilfefähigkeine Pauschale; Eigenbehalte wie Bund
Bremennicht beihilfefähig48 € im Jahr ab A 10
Hamburgnicht beihilfefähigkeine Pauschale (seit 2020)
Hessennur gegen 18,90 € im Monatkeine Pauschale; 4,50 € je Arzneimittel
Mecklenburg-Vorpommernnicht beihilfefähigkeine Pauschale; Eigenbehalte wie Bund
Niedersachsennicht beihilfefähigkeine Pauschale; Eigenbehalte 10 % (5–10 €)
Nordrhein-Westfalenbeihilfefähig, Abzug 10 € bzw. 15 € je Tag (max. 20 Tage)seit 2022 abgeschafft
Rheinland-Pfalznur gegen 26 € im Monat100–750 € im Jahr, minus 40 € je Kind
Saarlandnicht beihilfefähig50–700 € im Jahr (ab 2026), minus 40 € je Kind
Sachsenbeihilfefähig, Abzug 14,50 € je Tag Zimmerkeine Pauschale; 4–5 € je Arzneimittel
Sachsen-Anhaltbeihilfefähig ohne Beitragkeine Pauschale
Schleswig-Holsteinnicht beihilfefähigSelbstbehalt 160–710 € im Jahr ab A 10
Thüringenbeihilfefähig, Abzug 25 € je Tag Chefarzt, 7,50 € je Tag Zimmerkeine Pauschale; 4 € je Arzneimittel

Daneben setzen alle Beihilfeverordnungen Höchstbeträge für einzelne Leistungen – etwa für Brillengläser, Heilpraktiker, Hörgeräte oder zahntechnische Leistungen. Die Einzelheiten Ihres Dienstherrn finden Sie unter Beihilfe nach Bundesland.

Was deckt der Beihilfeergänzungstarif ab – und was nicht?

Ergänzungstarife sind sehr unterschiedlich gebaut. Typische Leistungen nach den Bedingungen großer Versicherer:

Häufig versichert

  • zahntechnische Material- und Laborkosten, Zahnersatz über Höchstbeträge hinaus – oft mit Begrenzung in den ersten Jahren
  • Sehhilfen, teils Augenlaser-Operationen, mit Höchstbeträgen
  • Heilpraktiker mit Jahreshöchstbetrag
  • Honorare über den Höchstsätzen der Gebührenordnung (in umfassenderen Tarifen)
  • Ein- oder Zweibettzimmer, Krankenhaustagegeld, Kur
  • Auslandsreise-Krankenversicherung – wichtig, weil die Beihilfe außerhalb der EU oft nur bis zu den Inlandskosten zahlt (Beihilfe im Ausland)

Meist nicht versichert

  • Kostendämpfungspauschalen der Beihilfe
  • Selbstbehalte der Beihilfe (z. B. Bremen, Schleswig-Holstein)
  • Kosten, die zusammen mit Beihilfe und Restkostentarif 100 % übersteigen
  • Leistungen außerhalb des im Tarif beschriebenen Umfangs

Konkrete Beispiele aus Versicherungsbedingungen: Die HUK-COBURG erstattet im Tarif BE2 unter anderem Zahn-Material und -Labor (in den ersten drei Jahren begrenzt auf 1.000, 1.500 und 2.000 €), Sehhilfen bis 300 € in zwei Jahren und Heilpraktiker bis 500 € im Jahr; Kostendämpfungspauschalen und Selbstbehalte zählen ausdrücklich nicht zu den Leistungen, einbehaltene Zuzahlungen der Beihilfe aber bis 400 € im Jahr. Die Barmenia schließt in ihrer „Genau-Für-Sie Ergänzung“ Kostendämpfungspauschalen ausdrücklich aus.

Beihilfeergänzungstarife großer Versicherer im Überblick

Die folgende Übersicht beschreibt Tarifnamen und Schwerpunkte nach Angaben der Versicherer – ohne Wertung und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bedingungen.

Beihilfeergänzungstarife ausgewählter Versicherer nach eigenen Angaben (Websites, Pressemitteilungen, Bedingungen), abgerufen am 10.10.2026. Keine Empfehlung, alphabetisch.
VersichererTarifSchwerpunkt laut Versicherer
AllianzBeihilfeergänzung Plus / BestPlus: Zahntechnik, Labor, Hilfsmittel, Sehhilfen, Heilpraktiker; Best zusätzlich Erstattung über Höchstsätze, Zahnersatz, Psychotherapie
Alte OldenburgerBET / BET PlusBrillen, Heilpraktiker-Restkosten, Zahnlabor, Kur
BarmeniaGenau-Für-Sie Ergänzung / Ergänzung PlusZahn, Sehhilfen, Augenlaser; Plus zusätzlich u. a. Arzneimittel und Heilpraktiker
ContinentaleEB-NW/50Absicherung nicht beihilfefähiger Aufwendungen
DBV (AXA)BN VisB-U(A), BN B-U(A)Zahn, Vorsorge, Präventionskurse, Kur
DebekaBG / BCBG: Zahn-Labor- und Praxisleistungen, Auslandsreise; BC zusätzlich u. a. Einbettzimmer, Privatklinik, Honorare über Höchstsätzen
HallescheBESehhilfen, Heilpraktiker, Zahn-Material und -Labor, Kurtagegeld (nicht in Hessen und Bremen)
HUK-COBURGBE2 (Anwärter BE2A)Zahn-Material und -Labor, Sehhilfen, Heilpraktiker, Zweibettzimmer-Differenz, Auslandsreise

Neutral beschriebene Versicherer-Profile finden Sie unter anderem für Debeka, HUK-COBURG, Allianz und Continentale (mit dem Ergänzungstarif EB-NW); wie Sie Tarife insgesamt vergleichen, zeigt der PKV-Vergleich für Beamte.

Beihilfeergänzungstarif trotz Öffnungsaktion?

Die Öffnungsaktion der PKV für Beamte umfasst nur die beihilfekonforme Restkostenversicherung; Beihilfeergänzungstarife sind ausdrücklich ausgeschlossen (PKV-Verband, Stand Januar 2026). Für Sie heißt das:

  • Ohne Vorerkrankungen: Beantragen Sie Beihilfetarif und Ergänzungstarif am besten gleichzeitig – beide mit Gesundheitsprüfung, aber ohne Zuschlag, wenn alles unauffällig ist.
  • Mit Vorerkrankungen: Sichern Sie zuerst den Restkostentarif über die Öffnungsaktion innerhalb der sechs Monate. Den Ergänzungstarif können Sie zusätzlich beantragen; dann entscheidet der Versicherer nach Gesundheitsprüfung über Annahme und Zuschlag.
  • Später nachholen: Fällt eine Beihilfeleistung weg, empfiehlt der PKV-Verband, nach einem passenden Ergänzungstarif beim eigenen Versicherer zu fragen. Die Anpassung nach § 199 Abs. 2 VVG ohne Risikoprüfung gilt aber nur im Rahmen der bestehenden Tarife; für Mehrleistungen darf der Versicherer prüfen.

Einige Versicherer bieten vertragliche Optionen: Die Allianz nennt einen Wechsel von „Beihilfeergänzung Plus“ zu „Best“ nach drei, fünf oder zehn Jahren ohne erneute Gesundheitsprüfung; die Barmenia eine „Genau-Für-Sie Option“ für einen späteren Wechsel ohne erneute Prüfung. Solche Optionsrechte gehören in jeden Vergleich.

Was kostet ein Beihilfeergänzungstarif?

Weil der Ergänzungstarif nur nach Beihilfe und Restkostentarif leistet, sind ambulante und zahnbezogene Bausteine oft günstig. Veröffentlichte Beispiele:

Veröffentlichte Beitragsbeispiele für Beihilfeergänzung, nach Angaben der Versicherer bzw. Stiftung Warentest. Beispiele, keine Angebote.
ProfilMonatsbeitragQuelle
Continentale EB-NW/50, Beamter NRW, 38 Jahre2,71 €Continentale, abgerufen 10/2026 (Beispiel ohne eigenes Datum)
Debeka BCA im Beispiel eines Referendars (Ausbildungsvariante)1,59 €Debeka, ohne Datumsangabe
Ambulant/Zahn-Ergänzungen, 35 Jahreoft unter 10 €Finanztest 2016 (älter)
Krankenhaus Zweibettzimmer / Einbettzimmer, 35 Jahre33–57 € / 41–71 €Finanztest 2016 (älter)

Die Krankenhausbausteine sind teurer, weil sie den gesamten Unterschied zur allgemeinen Krankenhausleistung tragen. Die Zahlen von Stiftung Warentest stammen aus 2016 und sind nur als Größenordnung zu verstehen; aktuelle Beiträge hängen von Alter, Tarif und Gesundheit ab. In den Beamten-Beispielen von Finanztest 3/2025 (250 bis 396 € bei 50 % Beihilfe und Eintrittsalter 30) war die Beihilfeergänzung jeweils schon enthalten. Ein Beitragsband für den Gesamtschutz zeigt der PKV-Kosten-Rechner.

Ist ein Beihilfeergänzungstarif sinnvoll?

Eher sinnvoll, wenn …

  • Ihre Beihilfe keine Wahlleistungen trägt und Ihnen Chefarzt oder Zweibettzimmer wichtig sind
  • Sie Brillen, Zahnersatz oder Heilpraktiker regelmäßig nutzen
  • Sie gesund sind und den Baustein jetzt ohne Zuschlag erhalten
  • Sie Familie haben und Kinder einbeziehen wollen

Eher verzichtbar, wenn …

  • Ihre Beihilfe Wahlleistungen bereits ohne Eigenbeitrag trägt und Ihnen ambulante Extras unwichtig sind
  • der Baustein wegen Vorerkrankungen nur mit hohem Zuschlag möglich wäre
  • Sie vor allem Kostendämpfungspauschalen absichern wollten – die sind meist nicht versichert

Franke und Bornberg weist darauf hin, dass Ergänzungstarife häufig „unter dem Radar“ laufen, obwohl sie den Schutz erheblich prägen; das Ratinghaus bezieht sie mit eigenen Kriterien in sein Beamten-Rating ein. Stiftung Warentest hat 2016 53 Beihilfeergänzungstarife und 43 Krankenhaus-Wahlleistungstarife für Beamte untersucht – ein aktueller Einzeltest liegt nicht vor.

Beihilfeergänzungstarif-Vergleich: diese Punkte prüfen

  • Passung zum Land: Deckt der Tarif genau die Lücken Ihrer Beihilfe – etwa Wahlleistungen in Niedersachsen oder Hamburg? Manche Tarife sind in einzelnen Ländern nicht abschließbar.
  • Leistungsgrenzen: Jahreshöchstbeträge und Zahnstaffeln in den ersten Vertragsjahren.
  • Erstattungslogik: Leistet der Tarif nach Vorleistung von Beihilfe und Restkostentarif bis 100 % – oder nur einen festen Prozentsatz?
  • Ausschlüsse: Kostendämpfungspauschalen, Selbstbehalte, Eigenbehalte.
  • Optionsrechte: späterer Wechsel in einen umfassenderen Ergänzungstarif ohne neue Gesundheitsprüfung.
  • Koppelung: Nur beim Versicherer des Beihilfetarifs abschließbar – also gleich beim ersten Vergleich mitdenken.

Beihilfe übernimmt nicht alles: was tun?

1. Bescheid lesen

Warum wurde gekürzt? Höchstbetrag, nicht beihilfefähig, Eigenbehalt oder Kostendämpfungspauschale?

2. Tarif prüfen

Leistet Ihr Restkostentarif auf den gekürzten Betrag? Haben Sie einen Ergänzungstarif?

3. Ergänzung nachfragen

Bietet Ihr Versicherer einen passenden Baustein an – und zu welchen Bedingungen?

4. Gesamtschutz neu bewerten

Bei größeren Lücken lohnt der Blick auf den ganzen Schutz – den Startpunkt bietet der kostenlose Beihilfe-Check.

Häufige Fragen

Was deckt der Beihilfeergänzungstarif ab?

Je nach Tarif Kosten, die die Beihilfe nicht oder nur bis zu Höchstbeträgen anerkennt: zahntechnische Material- und Laborkosten, Sehhilfen, Heilpraktiker, Honorare über den Höchstsätzen der Gebührenordnung, Wahlleistungen im Krankenhaus und oft eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Kostendämpfungspauschalen und Selbstbehalte der Beihilfe sind in der Regel nicht versichert.

Ist ein Beihilfeergänzungstarif sinnvoll?

Meist ja, wenn Ihre Beihilfe deutliche Lücken hat – etwa keine Wahlleistungen in Ihrem Land – oder wenn Ihnen Leistungen wie Brillen, Zahnersatz oder Heilpraktiker wichtig sind. Weil er eine Gesundheitsprüfung voraussetzt, ist der beste Zeitpunkt der Abschluss zusammen mit dem Beihilfetarif.

Kann ich einen Beihilfeergänzungstarif trotz Öffnungsaktion abschließen?

Die Öffnungsaktion umfasst nur den beihilfekonformen Restkostentarif, Ergänzungstarife sind ausdrücklich ausgeschlossen. Sie können einen Ergänzungstarif zusätzlich beantragen, dann aber mit normaler Gesundheitsprüfung – mit möglichem Zuschlag oder Ablehnung.

Was kostet ein Beihilfeergänzungstarif?

Das hängt stark vom Umfang ab. Versicherer-Beispiele 2026 für ambulante und zahnbezogene Ergänzungen liegen bei wenigen Euro im Monat, etwa 2,71 € für einen 38-jährigen NRW-Beamten in einem Ergänzungstarif der Continentale. Krankenhaus-Wahlleistungen kosten deutlich mehr; Finanztest nannte 2016 für 35-Jährige 33 bis 71 € im Monat.

Beihilfe übernimmt nicht alles – was tun?

Prüfen Sie zuerst im Bescheid, warum gekürzt wurde: Höchstbetrag, nicht beihilfefähige Leistung, Eigenbehalt oder Kostendämpfungspauschale. Für Höchstbeträge und nicht beihilfefähige Leistungen kann ein Ergänzungstarif helfen. Eigenbehalte und Pauschalen bleiben meist bei Ihnen. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer, ob er einen passenden Ergänzungstarif anbietet.

Quellen

  1. PKV-Serviceportal: Wie funktioniert die private Krankenversicherung für Beamte? – Stand 08/2024
  2. PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die PKV für Beamte (Öffnungsaktion) – Stand Januar 2026
  3. PKV-Serviceportal: Krankenversicherungsschutz bei Änderung oder Wegfall der Beihilfe – Stand 04/2026
  4. HUK-COBURG: Allgemeine Versicherungsbedingungen Beihilfeergänzung BE2
  5. Barmenia: Bedingungen Genau-Für-Sie Ergänzung (K5255) – Stand 01.07.2022
  6. Debeka: Private Krankenversicherung für Beamte (Tarife BG, BC, WL)
  7. Allianz: Neue Beihilfeergänzungstarife (Pressemitteilung) – 05.10.2022
  8. AXA: Neue DBV-Beihilfeergänzungstarife (Pressemitteilung) – 08.01.2024
  9. Continentale: Beihilfe-Tarife (Beitragsbeispiele) – abgerufen 12.10.2026; Bedingungen Stand 04/2026
  10. Stiftung Warentest: Private Krankenkassen – so zahlen Beamte weniger dazu (Pressemitteilung) – 30.06.2016
  11. Franke und Bornberg: Beihilfeergänzungstarife im Beamten-Rating – 10.09.2024
Redaktion Beihilfe-Rechner.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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