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Beihilfe für Pensionäre: Bemessungssatz 70 % – und was sich am PKV-Tarif ändert

Mit dem Ruhestand ändert sich Ihre Beihilfe – meist zu Ihren Gunsten. Damit Sie davon auch beim PKV-Beitrag profitieren, müssen Sie aber selbst aktiv werden. Hier finden Sie den Bemessungssatz für Pensionäre bei Bund und Ländern, die Ausnahmen und die Frist für die Tarifanpassung.

Redaktion Beihilfe-Rechner.de Aktualisiert am 12. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Beihilfe für Pensionäre: der Bemessungssatz nach Dienstherr
  2. Was die 70 % für Ihren PKV-Tarif bedeuten
  3. Partner, Kinder und Einkommensgrenze im Ruhestand
  4. Von der Heilfürsorge in die Beihilfe: Polizei und Soldaten
  5. Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit: Beihilfe und PKV
  6. Pauschale Beihilfe im Ruhestand: 50 % bleiben 50 %
  7. Drei typische Fehler beim Übergang in den Ruhestand
  8. Beiträge im Alter: was sonst noch zählt
Das Wichtigste in Kürze
  • Versorgungsempfänger erhalten beim Bund und in den meisten Ländern 70 % Beihilfe (§ 46 Abs. 2 BBhV); privat abzusichern sind dann nur noch 30 %.
  • Ausnahmen: Bremen zahlt Pensionären 60 % plus 5 Punkte je berücksichtigungsfähigem Angehörigen (höchstens 80 %), Hessen den Familiensatz plus 10 Punkte (höchstens 80 %), Sachsen mit zwei oder mehr Kindern 90 %.
  • Die Tarifanpassung auf den neuen Satz müssen Sie beantragen; innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung erfolgt sie ohne Risikoprüfung (§ 199 Abs. 2 VVG).
  • Wer pauschale Beihilfe gewählt hat, behält im Ruhestand 50 % Zuschuss – bei einem Ruhegehalt von 3.416 € zahlt er in der GKV rund 350 € im Monat.
  • Polizei- und Soldatenpensionäre wechseln von der Heilfürsorge in die Beihilfe, meist mit 70 %.

Der Beihilfe-Bemessungssatz für Pensionäre beträgt beim Bund und in den meisten Ländern 70 % (§ 46 Abs. 2 BBhV); Bremen zahlt 60 % plus 5 Punkte je Angehörigen, Hessen den Familiensatz plus 10 Punkte, Sachsen mit zwei oder mehr Kindern 90 %. Privat abzusichern sind meist nur noch 30 % – den Tarif passt Ihr Versicherer aber nur auf Antrag an, ohne Risikoprüfung, wenn Sie innerhalb von sechs Monaten handeln (§ 199 Abs. 2 VVG, Stand Oktober 2026).

Beihilfe für Pensionäre: der Bemessungssatz nach Dienstherr

Am 01.01.2025 gab es in Deutschland 1.418.800 Pensionärinnen und Pensionäre (Destatis). Für fast alle von ihnen steigt mit dem Ruhestand der Beihilfesatz – wie stark, hängt vom Dienstherrn ab:

Bemessungssatz der Beihilfe für Versorgungsempfänger (ambulant) nach Dienstherr, Stand 10.10.2026. Quellen: § 46 BBhV, § 80 BremBG, § 15 HBeihVO, § 80 Abs. 7 SächsBG und Landesbeihilferecht.
DienstherrVersorgungsempfängerBesonderheit
Bund und die meisten Länder70 %Bund und Berlin: bei geringen Einkünften auf Antrag bis 10 Punkte mehr (befristet)
Bremen60–80 %60 % plus 5 Punkte je berücksichtigungsfähigem Angehörigen; Ehegatte eines Pensionärs 65–80 %
HessenFamiliensatz + 10höchstens 80 %, stationär plus 15 Punkte (höchstens 85 %)
Sachsen70 % / 90 %90 % mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern
Niedersachsen70 %bei hohem PKV-Beitrag befristet bis 20 Punkte mehr
Rheinland-Pfalz70 %bei geringem Einkommen auf Antrag 80 %

Ihren genauen Satz – auch für Ihren Partner – berechnet der Beihilfesatz-Rechner mit der Option „Versorgungsempfänger“. Die vollständigen Regeln je Land finden Sie unter Beihilfe nach Bundesland.

Was die 70 % für Ihren PKV-Tarif bedeuten

Als aktiver Beamter mit 50 % Beihilfe hatten Sie einen 50-%-Restkostentarif. Mit 70 % Beihilfe genügt ein 30-%-Tarif. Der Beitrag sinkt entsprechend – aber nur, wenn Sie die Anpassung beantragen. Hatten Sie wegen zweier Kinder schon 70 %, ändert sich mit dem Ruhestand oft nichts; fallen die Kinder vorher weg, kann der Satz zwischenzeitlich wieder auf 50 % gesunken sein.

§ 199 VVG regelt beide Richtungen. Absatz 1 erlaubt, dass der Vertrag mit dem Eintritt in den Ruhestand im Umfang der Satzerhöhung endet. Absatz 2 gibt Ihnen einen Anspruch auf Anpassung, wenn sich der Bemessungssatz ändert: Beantragen Sie sie innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung, erfolgt sie ohne Risikoprüfung und Wartezeiten. Laut PKV-Verband ist die Anpassung rückwirkend ab Beginn der Änderung möglich.

1. Bescheinigung anfordern

Lassen Sie sich von Ihrer Beihilfestelle den neuen Bemessungssatz ab Ruhestandsbeginn bestätigen.

2. Frist notieren

Sechs Monate ab der Änderung. Das Datum berechnet der Fristen-Rechner.

3. Anpassung beantragen

Schriftlich beim Versicherer, mit Bescheinigung – für sich und gegebenenfalls Ihren Partner.

4. Rest prüfen

Ergänzungs- und Wahlleistungstarife, Pflegepflichtversicherung und Selbstbehalt im neuen Tarif kontrollieren. Was sich an der Pflegeversicherung für Beamte im Ruhestand ändert, steht dort.

Partner, Kinder und Einkommensgrenze im Ruhestand

Ihr Ehe- oder Lebenspartner erhält in der Regel weiter 70 % Beihilfe, wenn seine Einkünfte unter der Grenze Ihres Dienstherrn liegen – 2026 je nach Land zwischen 12.000 € (Bremen) und 24.696 € (Hessen). Im Ruhestand ist diese Grenze oft schneller überschritten, als man denkt: Eine eigene Rente des Partners zählt bei den Einkünften mit. Liegt der Partner darüber, entfällt seine Beihilfe, und sein Tarif muss auf eine Vollversicherung umgestellt werden – nach § 199 Abs. 2 VVG ebenfalls binnen sechs Monaten ohne Risikoprüfung. Prüfen können Sie die Grenze mit dem Ehepartner-Rechner.

Kinder bleiben berücksichtigungsfähig, solange Sie für sie Kindergeld bzw. den kinderbezogenen Familienzuschlag erhalten. In Bremen und Hessen beeinflusst jeder berücksichtigungsfähige Angehörige Ihren eigenen Satz – fällt ein Kind weg, sinkt er. Was nach dem Tod eines Pensionärs für Partner und Kinder gilt, erklärt die Seite Beihilfe für Witwen, Witwer und Waisen.

Von der Heilfürsorge in die Beihilfe: Polizei und Soldaten

Polizeivollzugsbeamte, Bundespolizisten und Berufssoldaten erhalten im aktiven Dienst freie Heilfürsorge bzw. truppenärztliche Versorgung. Mit dem Ruhestand endet sie; dann gilt Beihilfe als Versorgungsempfänger, meist mit 70 %. Die restlichen 30 % müssen privat versichert werden. Wer früh eine Anwartschaft abgeschlossen hat – über die Öffnungsaktion innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der Heilfürsorge –, kann sie jetzt ohne neue Gesundheitsprüfung in einen Beihilfetarif umwandeln. Ohne Anwartschaft steht eine normale Gesundheitsprüfung an. Mehr dazu unter Heilfürsorge: privat oder gesetzlich?

Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit: Beihilfe und PKV

Nicht jeder Ruhestand beginnt mit der Altersgrenze. Beim Bund werden Beamte auf Lebenszeit in den Ruhestand versetzt, wenn sie dauernd dienstunfähig sind; als dienstunfähig kann auch gelten, wer innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate krank war und keine Aussicht hat, in den nächsten sechs Monaten wieder voll dienstfähig zu werden (§ 44 Abs. 1 BBG). Vorher prüft der Dienstherr eine andere Verwendung; reicht die Kraft noch für mindestens die Hälfte der Arbeitszeit, kommt eine begrenzte Dienstfähigkeit statt des Ruhestands infrage (§ 45 BBG). Die Länder regeln das in ihren Beamtengesetzen ähnlich – die Beispiele hier stammen aus dem Bundesrecht.

Für die Beihilfe gilt kein Sonderrecht: Wer wegen Dienstunfähigkeit Ruhegehalt bezieht, ist Versorgungsempfänger und erhält beim Bund 70 % Beihilfe (§ 46 Abs. 2 BBhV) – unabhängig davon, warum der Ruhestand begonnen hat. Ihr PKV-Tarif kann also wie bei jeder Pensionierung von 50 auf 30 % sinken, ohne Risikoprüfung, wenn Sie die Anpassung innerhalb von sechs Monaten beantragen (§ 199 Abs. 2 VVG). Bei einer begrenzten Dienstfähigkeit bleiben Sie dagegen aktiver Beamter mit dem bisherigen Satz.

Mit Anspruch auf Ruhegehalt

In der Regel nach mindestens fünf Jahren Dienstzeit oder bei Dienstunfähigkeit durch eine Dienstbeschädigung (§ 4 Abs. 1 BeamtVG). Beihilfe als Versorgungsempfänger, meist 70 %; der PKV-Tarif wird auf den neuen Satz angepasst.

Ohne Anspruch auf Ruhegehalt

Fehlt die Wartezeit, wird der Beamte entlassen (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 BBG) und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (§ 8 SGB VI). Die Beihilfe endet; der Restkostentarif muss auf 100 % angepasst werden – nach § 199 Abs. 2 VVG ohne Risikoprüfung, wenn Sie innerhalb von sechs Monaten handeln.

Wichtig für die Finanzplanung: Das Ruhegehalt wird bei vorzeitigem Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit um 3,6 % je Jahr vor der maßgeblichen Altersgrenze gekürzt, höchstens um 10,8 % (§ 14 Abs. 3 BeamtVG); als Mindestversorgung gelten 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder, wenn günstiger, 65 % aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 (§ 14 Abs. 4 BeamtVG). Der PKV-Beitrag sinkt dagegen nur über den höheren Beihilfesatz. Ob ein Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung offensteht, hängt von Ihrer weiteren Lage ab, etwa einer versicherungspflichtigen Beschäftigung; ein eigenes Beitrittsrecht für entlassene Beamte enthält § 9 SGB V nicht. Ihre Versorgung im Einzelfall klärt die Versorgungsstelle Ihres Dienstherrn; Beihilfesatz und Frist für die Tarifanpassung zeigt der Fristen-Rechner.

Pauschale Beihilfe im Ruhestand: 50 % bleiben 50 %

Wer sich für die pauschale Beihilfe entschieden hat, behält sie im Ruhestand – in fast allen Ländern unwiderruflich. Der Zuschuss bleibt bei 50 % des Krankenversicherungsbeitrags und steigt nicht auf 70 %. Als freiwilliges GKV-Mitglied zahlen Sie Beiträge auf Versorgungsbezüge und weitere Einnahmen. Mit dem durchschnittlichen Ruhegehalt von 3.416 € (Destatis, 01/2025): Krankenversicherung 3.416 € × 16,9 % = 577,30 €, davon tragen Sie 288,65 €; dazu Pflege 61,49 € (1,8 %) – zusammen rund 350 € im Monat, ohne Kinder 370,63 €.

Einige Länder öffnen mit dem Ruhestand die Wahl neu: Endet die Heilfürsorge, können ehemalige Polizeibeamte etwa in Baden-Württemberg (Frist fünf Monate), Niedersachsen (ein Jahr) und Mecklenburg-Vorpommern zwischen individueller und pauschaler Beihilfe wählen. Die Länderregeln stehen unter pauschale Beihilfe nach Bundesland.

Drei typische Fehler beim Übergang in den Ruhestand

Frist verstreichen lassen

Die sechs Monate nach § 199 Abs. 2 VVG laufen ab der Änderung des Satzes. Wer später kommt, kann den Tarif zwar meist noch reduzieren, verliert aber Monate mit zu hohem Beitrag.

Partner vergessen

Mit dem Rentenbeginn des Partners kann seine Beihilfe entfallen. Dann braucht er binnen sechs Monaten eine Vollversicherung – ohne Risikoprüfung nur bei rechtzeitigem Antrag.

Bausteine nicht mitgeprüft

Ergänzungs- und Wahlleistungstarife sind oft auf den Restkostensatz abgestimmt. Prüfen Sie, ob sie zum neuen Satz noch passen.

Beiträge im Alter: was sonst noch zählt

Der Satzwechsel auf 70 % ist die wichtigste Entlastung im Ruhestand – aber nicht die einzige Frage. Wie sich PKV-Beiträge von Beamten im Alter entwickeln, welche Rolle Alterungsrückstellungen und der gesetzliche Zuschlag spielen und welche Wege es gibt, den Beitrag im Ruhestand zu senken, erklärt ausführlich PKV-Beiträge im Alter für Beamte. Im Ruhestand gelten zudem einige Eigenanteile weiter, in Baden-Württemberg etwa eine nach Besoldungsgruppe gestaffelte Kostendämpfungspauschale, die für Versorgungsempfänger niedriger ist als für Aktive.

Ihren Satz, Ihre Restkosten und die Frist für die Tarifanpassung zeigt Ihnen der kostenlose Beihilfe-Check mit der Option „Im Ruhestand“.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Beihilfe für Pensionäre?

Beim Bund und in den meisten Ländern 70 % der beihilfefähigen Kosten (§ 46 Abs. 2 BBhV). Bremen zahlt 60 % plus 5 Punkte je berücksichtigungsfähigem Angehörigen, höchstens 80 %; Hessen den Familiensatz plus 10 Punkte, höchstens 80 %; Sachsen 90 %, wenn zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig sind.

Muss ich meine private Krankenversicherung im Ruhestand anpassen?

Ja, sonst zahlen Sie für einen 50-%-Tarif, obwohl Sie nur noch 30 % absichern müssen. Nach § 199 Abs. 2 VVG passt der Versicherer den Tarif an, wenn Sie das innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung beantragen – ohne Risikoprüfung und Wartezeiten.

Ab wann gilt der höhere Beihilfesatz für Versorgungsempfänger?

Mit dem Beginn des Ruhestands, wenn Sie Versorgungsbezüge erhalten. Bei vielen Dienstherren zählen die Verhältnisse beim Entstehen der Aufwendungen, in Hessen die bei Antragstellung. Den neuen Satz bescheinigt Ihre Beihilfestelle; diese Bescheinigung braucht Ihr Versicherer für die Tarifanpassung.

Bekommt der Ehepartner eines Pensionärs weiter Beihilfe?

Ja, wenn seine Einkünfte unter der Einkommensgrenze des Dienstherrn liegen; der Satz beträgt meist 70 %. In Bremen erhält der Ehegatte eines Versorgungsempfängers 65 % plus 5 Punkte je Kind, höchstens 80 %. Achtung: Mit eigener Rente des Partners kann die Grenze überschritten werden.

Was passiert mit der pauschalen Beihilfe in der Pension?

Sie läuft weiter, steigt aber nicht: Der Zuschuss bleibt bei 50 % des Krankenversicherungsbeitrags. Bei einem Ruhegehalt von 3.416 € sind das in der GKV rund 288,65 € Krankenversicherung plus 61,49 € Pflege im Monat.

Welche Beihilfe bekomme ich bei Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit?

Dieselbe wie andere Versorgungsempfänger: beim Bund 70 % (§ 46 Abs. 2 BBhV), in den Ländern nach Landesrecht meist ebenfalls 70 %. Voraussetzung ist ein Anspruch auf Ruhegehalt – in der Regel nach mindestens fünf Jahren Dienstzeit oder bei einer Dienstbeschädigung (§ 4 Abs. 1 BeamtVG). Wer ohne Versorgungsanspruch entlassen wird, verliert die Beihilfe; dann muss der PKV-Schutz auf 100 % angepasst werden.

Quellen

  1. § 46 BBhV – Bemessung der Beihilfe
  2. § 44 BBG – Dienstunfähigkeit
  3. § 4 BeamtVG – Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts
  4. § 14 BeamtVG – Höhe des Ruhegehalts (Abschlag, Mindestversorgung)
  5. § 8 SGB VI – Nachversicherung
  6. § 199 VVG – Beihilfeempfänger
  7. PKV-Serviceportal: Ihr Krankenversicherungsschutz bei Änderung oder Wegfall der Beihilfe – Stand 04/2026
  8. Bremisches Beamtengesetz (§ 80) und BremBVO, Transparenzportal Bremen
  9. RP Kassel: Merkblatt zur Hessischen Beihilfenverordnung
  10. Sächsisches Beamtengesetz (§ 80), revosax
  11. NLBV: Informationsblatt zur Beihilfe für neue Versorgungsempfänger (Vordruck 2719c) – Stand 01.12.2025
  12. Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 455 – Pensionärinnen und Pensionäre – 17.12.2025
Redaktion Beihilfe-Rechner.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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