Inhalt (9 Abschnitte)
- Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern: Bemessungssätze 2026 auf einen Blick
- Steckbrief: Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern 2026 in Zahlen
- Ehepartner: Einkommensgrenze 22.648 € (2026)
- Kinder: 80 % Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern
- Elternzeit und Teilzeit in Mecklenburg-Vorpommern
- Eigenbehalte und Wahlleistungen in Mecklenburg-Vorpommern
- Pauschale Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern
- Heilfürsorge in Mecklenburg-Vorpommern
- Was das für Ihren PKV-Tarif heißt: Restkosten-Beispiel
- In Mecklenburg-Vorpommern erstattet die Beihilfe aktiven Beamten und Anwärtern 50 %, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %; Versorgungsempfänger und Ehepartner erhalten 70 %, Kinder 80 % (§ 80 LBG M-V, Stand Oktober 2026).
- In der Elternzeit gilt 70 %, unabhängig von der Kinderzahl.
- Die Ehepartner-Grenze beträgt 22.648 € (2026, Einkünfte im Vorvorjahr); einen eigenen Wert für 2027 hat das Land noch nicht veröffentlicht.
- Wahlleistungen im Krankenhaus sind nicht beihilfefähig; eine Kostendämpfungspauschale gibt es nicht.
- Seit 01.05.2026 gibt es die pauschale Beihilfe (§ 80a LBG M-V) – ohne Antragsfrist, aber unwiderruflich.
In Mecklenburg-Vorpommern erstattet die Beihilfe aktiven Beamtinnen und Beamten 50 % der beihilfefähigen Kosten, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern und in der Elternzeit 70 %. Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Ehepartner erhalten 70 %, Kinder 80 %. Rechtsgrundlage ist § 80 Landesbeamtengesetz M-V, das die Bundesbeihilfeverordnung entsprechend anwendet (Stand Oktober 2026).
Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern: Bemessungssätze 2026 auf einen Blick
Der Bemessungssatz ist der Anteil Ihrer beihilfefähigen Kosten, den das Landesamt für Finanzen (LAF) erstattet. Den Rest versichern Sie privat. Eine eigene Beihilfeverordnung hat das Land nicht: § 80 Abs. 7 LBG M-V verweist auf die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), mit Ausnahme der Wahlleistungen.
| Person | Beihilfe | Privat zu versichern (Restkosten) |
|---|---|---|
| Beamtin/Beamter (aktiv, auch auf Widerruf) | 50 % | 50 % |
| … mit 2 oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % | 30 % |
| … in Elternzeit (unabhängig von der Kinderzahl) | 70 % | 30 % |
| Versorgungsempfänger (Pension) | 70 % | 30 % |
| Ehe-/Lebenspartner (unter der Einkommensgrenze) | 70 % | 30 % |
| Kinder | 80 % | 20 % |
Ihren Satz für sich, Ihren Partner und Ihre Kinder berechnet der Beihilfesatz-Rechner nach den Regeln Mecklenburg-Vorpommerns.
Steckbrief: Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern 2026 in Zahlen
| Merkmal | Mecklenburg-Vorpommern |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 80 LBG M-V; BBhV gilt entsprechend (außer Wahlleistungen); § 80a LBG M-V (pauschale Beihilfe) |
| Sätze aktiv / Pension / Ehepartner / Kinder | 50 % / 70 % / 70 % / 80 % |
| Ab 2 Kindern | 70 % – nur für den Elternteil mit dem Familienzuschlag |
| Elternzeit / Teilzeit | Elternzeit: 70 % unabhängig von der Kinderzahl; Teilzeit: keine Sonderregel zum Satz bekannt |
| Ehepartner-Grenze | 22.648 € (2026); 2027 noch nicht veröffentlicht |
| Bezugsjahr / Einkommensbegriff | zweites Kalenderjahr vor dem Antrag / Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG) |
| Kostendämpfung / Eigenbehalte | keine Kostendämpfungspauschale; Eigenbehalte wie Bund (§ 49 BBhV) |
| Wahlleistungen im Krankenhaus | nicht beihilfefähig, keine Option gegen Beitrag |
| Pauschale Beihilfe | ja, seit 01.05.2026 (§ 80a LBG M-V) |
| Heilfürsorge | Polizei und Berufsfeuerwehr; Justizvollzug: Beihilfe |
| Antragsfrist | laut Merkblatt des LAF |
| Beihilfestelle | Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern (LAF) |
Das ist in Mecklenburg-Vorpommern besonders
Neu: pauschale Beihilfe
Seit Mai 2026 können Beamte zwischen individueller und pauschaler Beihilfe wählen – unwiderruflich.
70 % in der Elternzeit
Wie beim Bund steigt der Satz während der Elternzeit auf 70 %, auch mit nur einem Kind.
Keine Wahlleistungen
Chefarzt und Zweibettzimmer zahlt die Beihilfe nicht – das muss der Tarif voll übernehmen.
Ehepartner: Einkommensgrenze 22.648 € (2026)
Ehe- und eingetragene Lebenspartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag die Grenze nicht übersteigt. Für 2026 nennt das LAF 22.648 €; die Grenze folgt der Bundesregel des § 6 Abs. 2 BBhV und steigt mit dem Rentenwert. Liegen die Einkünfte im laufenden Jahr voraussichtlich darunter, ist Beihilfe unter Vorbehalt möglich.
Einen eigenen Wert für 2027 hat Mecklenburg-Vorpommern bis Oktober 2026 nicht veröffentlicht. Der Bund hat für Anträge ab 01.01.2027 23.608 € bekannt gegeben; ob und ab wann das LAF diesen Wert übernimmt, bitte bei der Beihilfestelle bestätigen lassen. Ältere Übersichten nennen noch 20.000 € – das ist überholt. Ob Ihr Partner unter der Grenze liegt, prüft der Ehepartner-Rechner; alle Länderwerte stehen unter Einkommensgrenze Beihilfe 2027.
Kinder: 80 % Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern
Kinder erhalten 80 % Beihilfe; der Kindertarif deckt 20 %. Berücksichtigungsfähig sind sie in der Regel, solange sie im kinderbezogenen Familienzuschlag berücksichtigt werden – das hängt am Kindergeldanspruch, meist längstens bis zum 25. Geburtstag. Ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind steigt Ihr eigener Satz auf 70 %, bei zwei beihilfeberechtigten Eltern nur beim Bezieher des Familienzuschlags.
Neugeborene versichern Sie in der PKV ohne Gesundheitsprüfung, wenn Sie sie spätestens zwei Monate nach der Geburt anmelden (§ 198 VVG). Mehr im Ratgeber Beihilfe für Kinder.
Elternzeit und Teilzeit in Mecklenburg-Vorpommern
Während der Elternzeit gilt in Mecklenburg-Vorpommern ein Satz von 70 %, unabhängig von der Kinderzahl (LAF-Merkblatt, entsprechend § 46 Abs. 3 BBhV). Mit dem ersten Kind steigt Ihr Satz also für die Dauer der Elternzeit von 50 auf 70 % und fällt danach zurück. Wer den Tarif absenkt, muss ihn nach der Elternzeit rechtzeitig wieder erhöhen; innerhalb von sechs Monaten geschieht das ohne Gesundheitsprüfung (§ 199 Abs. 2 VVG). Den Verlauf zeigt der Elternzeit-Rechner. Eine Kürzung des Satzes wegen Teilzeit ist nicht bekannt.
Eigenbehalte und Wahlleistungen in Mecklenburg-Vorpommern
Eine Kostendämpfungspauschale gibt es nicht. Es gelten die Eigenbehalte des Bundes (§ 49 BBhV): 10 % der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 €, unter anderem bei Arznei- und Verbandmitteln, Hilfsmitteln und Fahrten, sowie 10 € je Krankenhaustag für höchstens 28 Tage im Jahr. Die Belastungsgrenze liegt bei 2 % der jährlichen Einnahmen, für chronisch Kranke bei 1 %.
Wahlleistungen im Krankenhaus sind ausdrücklich nicht beihilfefähig (§ 80 Abs. 4 LBG M-V), und es gibt auch keine Möglichkeit, sie gegen einen Monatsbeitrag einzuschließen. Chefarzt und Zweibettzimmer müssen Sie vollständig privat absichern.
Pauschale Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern
Seit dem 01.05.2026 können Beamte in Mecklenburg-Vorpommern die pauschale Beihilfe wählen (§ 80a LBG M-V, Gesetz vom 28.02.2026). Das Land zahlt 50 % des Krankenversicherungsbeitrags – in der GKV nur auf den Anteil, der auf Besoldung oder Versorgung entfällt, nicht auf Mieten oder Kapitalerträge; in der PKV höchstens die Hälfte des Basistarifs. Für Angehörige gibt es ebenfalls 50 %. Eine Erhöhung mit zwei Kindern gibt es nicht, Pflegeaufwendungen sind nicht umfasst.
Der Antrag ist schriftlich zu stellen, eine Ausschlussfrist gibt es nicht; gezahlt wird ab dem Folgemonat. Anwärter sollen den Antrag schon im Monat vor der Ernennung stellen. Die Wahl ist unwiderruflich, auch für Ruhestand und Angehörige; beim Wechsel vom Widerruf auf Probe entscheiden Sie neu. Ob sie sich lohnt, rechnet der Pauschale-Beihilfe-Rechner; Details unter Pauschale Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern.
Heilfürsorge in Mecklenburg-Vorpommern
Polizeivollzugsbeamte (§ 112 LBG M-V) und die Berufsfeuerwehr einschließlich der Landesschule Malchow (§ 114) erhalten freie Heilfürsorge, nach vorliegenden Angaben auch in der Ausbildung. Ob ein Besoldungsabzug oder ein Wahlrecht besteht, ist uns nicht belegt – bitte bei der Dienststelle bestätigen lassen. Der Justizvollzug erhält Beihilfe. Während der Heilfürsorge ist die pauschale Beihilfe ausgeschlossen; ab dem Ruhestand gilt Beihilfe mit 70 % oder auf Antrag die pauschale Beihilfe. Mehr unter Heilfürsorge: privat oder gesetzlich?
Was das für Ihren PKV-Tarif heißt: Restkosten-Beispiel
Ihr Restkostentarif muss den Anteil abdecken, den die Beihilfe offenlässt. Die Beispiele rechnen mit einer ambulanten Rechnung von 1.000 € je Person:
| Fall | Beihilfe | PKV-Tarif | Erstattung Beihilfe / PKV |
|---|---|---|---|
| Single, aktiv | 50 % | 50 % | 500 € / 500 € |
| Mit 1 Kind in Elternzeit | 70 % | 30 % | 700 € / 300 € |
| Familie: Beamter mit 2 Kindern | 70 % | 30 % | 700 € / 300 € |
| Familie: Ehepartner (unter der Grenze) | 70 % | 30 % | 700 € / 300 € |
| Familie: je Kind | 80 % | 20 % | 800 € / 200 € |
Mit 50 % Beihilfe und Eintrittsalter 30 lagen die von Stiftung Warentest geprüften Tarifkombinationen für Beamte bei 250 bis 396 € im Monat (Finanztest 3/2025). Anwärtertarife kosten meist 70 bis 150 €, ein Kind mit 80 % Beihilfe rund 50 bis 60 € (Beispiele 2026). Ihre Bandbreite zeigt der Rechner PKV-Kosten für Beamte. Ändert sich Ihr Satz, passt der Versicherer den Tarif an – ohne Risikoprüfung, wenn Sie das innerhalb von sechs Monaten beantragen (§ 199 Abs. 2 VVG). Neu verbeamtet? Dann prüfen Sie die Öffnungsaktion der PKV: Die Öffnungsaktion gilt, wenn Ihr Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses beim Versicherer eingeht – als Beamter auf Widerruf oder auf Probe, aber nur einmal (PKV-Verband, Stand Januar 2026).
Verbindlich entscheidet das LAFBeihilfe-Rechner.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal, kein Angebot des Landes Mecklenburg-Vorpommern oder des Landesamts für Finanzen. Maßgeblich ist allein der Bescheid Ihrer Beihilfestelle.
Alle Länder im Vergleich zeigt die Übersicht Beihilfe nach Bundesland; Ihren Satz, Ihre Restkosten und Ihre Fristen liefert der kostenlose Beihilfe-Check.
Datenstand und Änderungslog
- 10.10.2026: Erstfassung, geprüft gegen §§ 80, 80a LBG M-V (pauschale Beihilfe ab 01.05.2026), die BBhV und die FAQ des LAF (Stand 04/2026).
Häufige Fragen
Wie viel Prozent Beihilfe bekommt man in Mecklenburg-Vorpommern?
Aktive Beamte und Anwärter erhalten 50 %, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %. Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Ehepartner bekommen 70 %, Kinder 80 %; in der Elternzeit gilt 70 % (§ 80 LBG M-V, Stand Oktober 2026).
Gilt in MV 70 % Beihilfe in der Elternzeit?
Ja. Wie beim Bund erhalten Beamtinnen und Beamte in Mecklenburg-Vorpommern während der Elternzeit 70 %, unabhängig von der Kinderzahl. Nach der Elternzeit gilt wieder der normale Satz.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für Ehepartner in MV?
Für 2026 nennt das Landesamt für Finanzen 22.648 €, gemessen am Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag. Die Grenze folgt der Bundesregel; einen eigenen Wert für 2027 hat das Land noch nicht veröffentlicht (Stand Oktober 2026).
Seit wann gibt es die pauschale Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern?
Seit 01.05.2026 (§ 80a LBG M-V). Das Land zahlt 50 % des Krankenversicherungsbeitrags, in der GKV nur auf den Besoldungsanteil. Es gibt keine Antragsfrist; Anwärter sollen den Antrag schon im Monat vor der Ernennung stellen. Die Wahl ist unwiderruflich.
Zahlt die Beihilfe in MV Chefarzt und Zweibettzimmer?
Nein. Wahlleistungen im Krankenhaus sind in Mecklenburg-Vorpommern nicht beihilfefähig (§ 80 Abs. 4 LBG M-V), auch nicht gegen einen Monatsbeitrag. Wer sie möchte, braucht einen Tarif, der sie vollständig erstattet.
Quellen
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.