Inhalt (9 Abschnitte)
- Beihilfe Rheinland-Pfalz: Bemessungssätze 2026 auf einen Blick
- Steckbrief: Beihilfe Rheinland-Pfalz 2026 in Zahlen
- Ehepartner: Einkommensgrenze 22.000 €
- Kinder: 80 % Beihilfe in Rheinland-Pfalz
- Elternzeit und Teilzeit in Rheinland-Pfalz
- Kostendämpfungspauschale und Wahlleistungen
- Pauschale Beihilfe: in Rheinland-Pfalz nicht eingeführt
- Heilfürsorge in Rheinland-Pfalz
- Was das für Ihren PKV-Tarif heißt: Restkosten-Beispiel
- In Rheinland-Pfalz erstattet die Beihilfe aktiven Beamten und Anwärtern 50 %, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %; Versorgungsempfänger und Ehepartner erhalten 70 %, Kinder 80 % (§ 58 BVO RP, Stand Oktober 2026).
- Wer als PKV-Versicherter einen Beitragszuschuss nach § 257 SGB V erhält, bekommt 20 Prozentpunkte weniger (§ 58 Abs. 3 BVO).
- Ehepartner sind berücksichtigungsfähig bis zu einer Summe der Einkünfte von 22.000 € im Vorvorjahr (fester Betrag, einschließlich Kapitalerträgen).
- Abgezogen wird eine Kostendämpfungspauschale von 100 bis 750 € im Jahr, minus 40 € je Kind; Anwärter und Besoldungsgruppen bis A 6 sind befreit.
- Wahlleistungen gibt es nur gegen 26 € im Monat; eine pauschale Beihilfe ist nicht eingeführt.
In Rheinland-Pfalz erstattet die Beihilfe aktiven Beamtinnen und Beamten 50 % der beihilfefähigen Kosten, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %. Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Ehepartner erhalten 70 %, Kinder 80 %; mit einem Beitragszuschuss nach § 257 SGB V sinkt der Satz um 20 Prozentpunkte. Rechtsgrundlage ist § 58 der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO), Stand Oktober 2026.
Beihilfe Rheinland-Pfalz: Bemessungssätze 2026 auf einen Blick
Der Bemessungssatz ist der Anteil Ihrer beihilfefähigen Kosten, den das Landesamt für Finanzen (LfF) erstattet. Den Rest decken Sie mit einem privaten Restkostentarif. Die Grundsätze entsprechen denen des Bundes; die Abweichungen liegen in Kürzungen und Abzügen.
| Person | Beihilfe | Privat zu versichern (Restkosten) |
|---|---|---|
| Beamtin/Beamter (aktiv, auch auf Widerruf) | 50 % | 50 % |
| … mit 2 oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % | 30 % |
| Versorgungsempfänger (Pension) | 70 % | 30 % |
| Ehe-/Lebenspartner (unter der Einkommensgrenze) | 70 % | 30 % |
| Kinder | 80 % | 20 % |
| Abzug bei Beitragszuschuss nach § 257 SGB V | −20 Punkte | +20 Punkte |
Versorgungsempfänger mit geringem Einkommen können auf Antrag 80 % erhalten (§ 58 Abs. 5 BVO). Den Satz für Sie, Ihren Partner und Ihre Kinder berechnet der Beihilfesatz-Rechner; die 20-Punkte-Kürzung zeigt er als Hinweis.
Steckbrief: Beihilfe Rheinland-Pfalz 2026 in Zahlen
| Merkmal | Rheinland-Pfalz |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | Beihilfenverordnung (BVO) vom 22.06.2011, 7. Änderungsverordnung vom 06.12.2024 (Lesefassung ab 01.01.2025) |
| Sätze aktiv / Pension / Ehepartner / Kinder | 50 % / 70 % / 70 % / 80 % |
| Ab 2 Kindern | 70 % – grundsätzlich für einen Elternteil; hat einer schon 70 %, auch der andere |
| Elternzeit / Teilzeit | keine Erhöhung in der Elternzeit (bestehende 70 % bleiben); Kostendämpfungspauschale bei Teilzeit anteilig |
| Ehepartner-Grenze | 22.000 € (fest; 2027 keine Änderung bekannt) |
| Bezugsjahr / Einkommensbegriff | zweites Kalenderjahr vor dem Antrag / Summe der Einkünfte (§ 2 Abs. 2 und 5a EStG) inkl. Kapitalerträgen |
| Kostendämpfung / Eigenbehalte | Kostendämpfungspauschale 100–750 € im Jahr, minus 40 € je Kind |
| Wahlleistungen im Krankenhaus | nur gegen 26 € im Monat (Erklärung binnen 3 Monaten); Abzug 12 €/Tag Zweibettzimmer |
| Pauschale Beihilfe | nein |
| Heilfürsorge | Polizei: Beihilfe (Heilfürsorge nur noch Bestandsschutz) |
| Antragsfrist | laut Merkblatt des LfF |
| Beihilfestelle | Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz (LfF) |
Das ist in Rheinland-Pfalz anders
Minus 20 bei Zuschuss
Wer einen Arbeitgeberzuschuss zur PKV erhält, bekommt 20 Prozentpunkte weniger Beihilfe.
Kostendämpfung bis 750 €
Je nach Besoldungsgruppe zieht das LfF jährlich 100 bis 750 € ab, je Kind 40 € weniger.
Wahlleistungen gegen 26 €
Chefarzt und Zweibettzimmer sind nur mit Monatsbeitrag beihilfefähig – Erklärung binnen drei Monaten.
Ehepartner: Einkommensgrenze 22.000 €
Ehe- und eingetragene Lebenspartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihre Summe der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag 22.000 € nicht übersteigt (LfF-Merkblatt, Stand 01/2026). Anders als beim Bund zählt nicht der Gesamtbetrag der Einkünfte, sondern die Summe nach § 2 Abs. 2 und 5a EStG – einschließlich Kapitalerträgen. Der Betrag ist fest; eine Änderung für 2027 ist nicht bekannt. Im laufenden Jahr ist Beihilfe unter Vorbehalt möglich.
Ob Ihr Partner unter der Grenze liegt, prüft der Ehepartner-Rechner; mehr im Ratgeber Beihilfe für Ehepartner.
Kinder: 80 % Beihilfe in Rheinland-Pfalz
Kinder erhalten 80 % Beihilfe; der Kindertarif deckt 20 %. Berücksichtigungsfähig sind sie in der Regel, solange sie im kinderbezogenen Familienzuschlag berücksichtigt werden – das hängt am Kindergeldanspruch, meist längstens bis zum 25. Geburtstag. Ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind steigt Ihr eigener Satz auf 70 %. Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, gilt das grundsätzlich für einen; hat einer der Eltern bereits 70 %, erhält laut LfF auch der andere den erhöhten Satz.
Jedes Kind senkt außerdem die Kostendämpfungspauschale um 40 €. Neugeborene versichern Sie in der PKV ohne Gesundheitsprüfung, wenn Sie sie spätestens zwei Monate nach der Geburt anmelden (§ 198 VVG). Mehr im Ratgeber Beihilfe für Kinder.
Elternzeit und Teilzeit in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz erhöht den Satz in der Elternzeit nicht. Wer vorher wegen zwei Kindern 70 % hatte, behält sie. Ihr Satz steigt nur, wenn mit der Geburt das zweite berücksichtigungsfähige Kind hinzukommt – dann dauerhaft auf 70 %, und Ihr Tarif kann binnen sechs Monaten ohne Gesundheitsprüfung angepasst werden (§ 199 Abs. 2 VVG). Den Unterschied zeigt der Elternzeit-Rechner. Bei Teilzeit wird die Kostendämpfungspauschale anteilig gekürzt; der Bemessungssatz selbst ändert sich nicht.
Kostendämpfungspauschale und Wahlleistungen
Rheinland-Pfalz zieht von der Beihilfe jährlich eine Kostendämpfungspauschale ab. Je Kind sinkt sie um 40 €; Anwärter, Beamte bis A 6 und GKV-Mitglieder zahlen sie nicht.
| Besoldungsgruppe | Pauschale je Jahr |
|---|---|
| Anwärter, bis A 6, GKV-Mitglieder | 0 € |
| A 7–A 8 | 100 € |
| A 9–A 11 | 150 € |
| A 12–A 15, B 1, C 1–C 2, H 1–H 3, R 1, W 1 | 300 € |
| A 16, B 2–B 3, C 3, H 4–H 5, R 2–R 3, W 2 | 450 € |
| B 4–B 7, C 4, R 4–R 7, W 3 | 600 € |
| höhere Besoldungsgruppen | 750 € |
Wahlleistungen im Krankenhaus sind nur beihilfefähig, wenn Sie einen Beitrag von 26 € im Monat zahlen; die Erklärung müssen Sie innerhalb von drei Monaten abgeben. Beim Zweibettzimmer werden dann 12 € je Tag abgezogen.
Pauschale Beihilfe: in Rheinland-Pfalz nicht eingeführt
Rheinland-Pfalz bietet keine pauschale Beihilfe (Stand Oktober 2026). Gesetzlich versicherte Beamte zahlen ihren Beitrag deshalb allein – 2026 bis zu 982,31 € im Monat für die Krankenversicherung. Einen beschlossenen Zeitplan für eine Einführung gibt es nicht. Den aktuellen Stand fasst die Seite Pauschale Beihilfe Rheinland-Pfalz zusammen.
Heilfürsorge in Rheinland-Pfalz
Polizeibeamte erhalten in Rheinland-Pfalz Beihilfe. Freie Heilfürsorge gibt es nur noch als Bestandsschutz für Beamte, die am 30.09.2017 bereits heilfürsorgeberechtigt waren. Für Feuerwehr und Justizvollzug liegen uns keine gesicherten Angaben vor – bitte bei der Dienststelle bestätigen lassen. Für Polizeianwärter heißt das: Sie brauchen von Beginn an einen Restkostentarif, und die Öffnungsaktion ist für sie besonders wichtig. Mehr unter Heilfürsorge: privat oder gesetzlich?
Was das für Ihren PKV-Tarif heißt: Restkosten-Beispiel
Ihr Restkostentarif muss den Anteil abdecken, den die Beihilfe offenlässt. Die Beispiele rechnen mit einer ambulanten Rechnung von 1.000 € je Person:
| Fall | Beihilfe | PKV-Tarif | Erstattung Beihilfe / PKV |
|---|---|---|---|
| Single, aktiv | 50 % | 50 % | 500 € / 500 € |
| Single mit Beitragszuschuss (§ 257 SGB V) | 30 % | 70 % | 300 € / 700 € |
| Familie: Beamter mit 2 Kindern | 70 % | 30 % | 700 € / 300 € |
| Familie: Ehepartner (unter 22.000 €) | 70 % | 30 % | 700 € / 300 € |
| Familie: je Kind | 80 % | 20 % | 800 € / 200 € |
Mit 50 % Beihilfe und Eintrittsalter 30 lagen die von Stiftung Warentest geprüften Tarifkombinationen für Beamte bei 250 bis 396 € im Monat (Finanztest 3/2025). Anwärtertarife kosten meist 70 bis 150 €, ein Kind mit 80 % Beihilfe rund 50 bis 60 € (Beispiele 2026). Ihre Bandbreite zeigt der Rechner PKV-Kosten für Beamte. Ändert sich Ihr Satz – auch durch Wegfall oder Beginn eines Beitragszuschusses –, passt der Versicherer den Tarif an, ohne Risikoprüfung, wenn Sie das innerhalb von sechs Monaten beantragen (§ 199 Abs. 2 VVG). Neu verbeamtet? Dann gilt die Öffnungsaktion der PKV: Die Öffnungsaktion gilt, wenn Ihr Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses beim Versicherer eingeht – als Beamter auf Widerruf oder auf Probe, aber nur einmal (PKV-Verband, Stand Januar 2026).
Verbindlich entscheidet das LfFBeihilfe-Rechner.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal, kein Angebot des Landes Rheinland-Pfalz oder des Landesamts für Finanzen. Maßgeblich ist allein der Bescheid Ihrer Beihilfestelle.
Alle Länder im Vergleich zeigt die Übersicht Beihilfe nach Bundesland; Ihren Satz, Ihre Restkosten und Ihre Fristen liefert der kostenlose Beihilfe-Check.
Datenstand und Änderungslog
- 10.10.2026: Erstfassung, geprüft gegen die BVO Rheinland-Pfalz (7. Änderungsverordnung, Lesefassung ab 01.01.2025) und die Merkblätter des LfF zu Ehegatteneinkünften (01/2026) und Kostendämpfungspauschale (03/2024).
Häufige Fragen
Wie viel Prozent Beihilfe bekommt man in Rheinland-Pfalz?
Aktive Beamte und Anwärter erhalten 50 %, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %. Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Ehepartner bekommen 70 %, Kinder 80 % (§ 58 BVO RP, Stand Oktober 2026). Abgezogen wird je nach Besoldungsgruppe eine Kostendämpfungspauschale.
Was bedeutet „20 Prozentpunkte weniger“ bei der Beihilfe in RLP?
Erhalten Sie als privat Versicherter einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag nach § 257 SGB V – etwa aus einem Arbeitsverhältnis –, kürzt Rheinland-Pfalz Ihren Bemessungssatz um 20 Prozentpunkte (§ 58 Abs. 3 BVO). Ihr Tarif muss dann einen entsprechend höheren Anteil abdecken.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für Ehepartner in Rheinland-Pfalz?
22.000 € im Jahr als fester Betrag. Maßgeblich ist die Summe der Einkünfte nach § 2 Abs. 2 und 5a EStG einschließlich Kapitalerträgen im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag; im laufenden Jahr ist Beihilfe unter Vorbehalt möglich (LfF, Stand 01/2026).
Wie hoch ist die Kostendämpfungspauschale in Rheinland-Pfalz?
Je nach Besoldungsgruppe 100 € (A 7–A 8) bis 750 € im Jahr, minus 40 € je Kind; bei Teilzeit anteilig. Anwärter, Beamte bis A 6 und GKV-Mitglieder zahlen keine Pauschale (LfF, Stand 03/2024).
Zahlt die Beihilfe in RLP Chefarzt und Zweibettzimmer?
Nur, wenn Sie einen Wahlleistungsbeitrag von 26 € im Monat zahlen und die Erklärung innerhalb von drei Monaten abgegeben haben. Beim Zweibettzimmer werden dann 12 € je Tag abgezogen. Ohne diese Erklärung sind Wahlleistungen nicht beihilfefähig.
Quellen
- Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO), Lesefassung ab 01.01.2025 – 7. Änderungsverordnung vom 06.12.2024
- Landesamt für Finanzen RLP: Beihilfe
- LfF: Merkblatt Bemessungssätze
- LfF: Merkblatt Einkünfte des Ehegatten – Stand 01/2026
- LfF: Merkblatt Kostendämpfungspauschale – Stand 03/2024
- LfF: Heilfürsorge
- § 199 VVG – Beihilfeempfänger
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.