Beihilfe-Daten

Beihilfe Sachsen-Anhalt 2026: Bemessungssätze, Ehepartner, Elternzeit

Sachsen-Anhalt regelt die Beihilfe im Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetz (BesVersEG LSA) und wendet ansonsten die Bundesbeihilfeverordnung an. Seit 2026 gibt es einen GKV-Zuschuss als Sonderform der pauschalen Beihilfe – als einziger widerruflich. Alle Regeln mit Fundstelle.

Redaktion Beihilfe-Rechner.de Aktualisiert am 13. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Beihilfe Sachsen-Anhalt: Bemessungssätze 2026 auf einen Blick
  2. Steckbrief: Beihilfe Sachsen-Anhalt 2026 in Zahlen
  3. Ehepartner: Einkommensgrenze nach Bundesregel
  4. Kinder: 80 % Beihilfe in Sachsen-Anhalt
  5. Elternzeit und Teilzeit in Sachsen-Anhalt
  6. Eigenbehalte und Wahlleistungen in Sachsen-Anhalt
  7. GKV-Zuschuss: die Sonderform der pauschalen Beihilfe
  8. Heilfürsorge in Sachsen-Anhalt
  9. Was das für Ihren PKV-Tarif heißt: Restkosten-Beispiel
Das Wichtigste in Kürze
  • In Sachsen-Anhalt erstattet die Beihilfe aktiven Beamten und Anwärtern 50 %, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %; Versorgungsempfänger und Ehepartner erhalten 70 %, Kinder 80 % (§ 3 Abs. 4 BesVersEG LSA, Stand Oktober 2026).
  • In der Elternzeit gilt 70 %, unabhängig von der Kinderzahl (seit Oktober 2024).
  • Die Ehepartner-Grenze folgt der Bundesregel: 22.648 € für 2026 (Einkünfte im Vorvorjahr); einen eigenen Landeswert für 2027 gibt es noch nicht.
  • Es gibt keine Kostendämpfungspauschale; Wahlleistungen sind ohne Beitrag beihilfefähig.
  • Seit 01.01.2026 zahlt das Land einen Zuschuss von 50 % nur zur freiwilligen GKV (§ 3d BesVersEG) – widerruflich; Anträge bis 31.12.2026 wirken auf den 01.01.2026 zurück.

In Sachsen-Anhalt erstattet die Beihilfe aktiven Beamtinnen und Beamten 50 % der beihilfefähigen Kosten, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern und in der Elternzeit 70 %. Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Ehepartner erhalten 70 %, Kinder 80 %. Rechtsgrundlage ist § 3 Abs. 4 des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes (BesVersEG LSA), ergänzt durch die Bundesbeihilfeverordnung (Stand Oktober 2026).

Beihilfe Sachsen-Anhalt: Bemessungssätze 2026 auf einen Blick

Der Bemessungssatz ist der Anteil Ihrer beihilfefähigen Kosten, den die Beihilfe erstattet. Den Rest versichern Sie mit einem privaten Restkostentarif. Eine eigene Beihilfeverordnung hat Sachsen-Anhalt nicht: Nach § 3 Abs. 8 BesVersEG gilt die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) dynamisch, soweit das Landesgesetz nichts anderes regelt.

Bemessungssätze nach § 3 Abs. 4 BesVersEG LSA i. V. m. BBhV (Krankheitskosten), Stand 10.10.2026. Quelle: Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt, Kommentierung BesVersEG (Stand 29.06.2026)
PersonBeihilfePrivat zu versichern (Restkosten)
Beamtin/Beamter (aktiv, auch auf Widerruf)50 %50 %
… mit 2 oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern70 %30 %
… in Elternzeit (unabhängig von der Kinderzahl)70 %30 %
Versorgungsempfänger (Pension)70 %30 %
Ehe-/Lebenspartner (unter der Einkommensgrenze)70 %30 %
Kinder80 %20 %

Ihren Satz für sich, Ihren Partner und Ihre Kinder berechnet der Beihilfesatz-Rechner; die Bundesregeln im Detail erklärt die Seite Beihilfe Bund.

Steckbrief: Beihilfe Sachsen-Anhalt 2026 in Zahlen

Eckdaten der Beihilfe in Sachsen-Anhalt nach §§ 3 bis 3d BesVersEG LSA und BBhV, Stand 10.10.2026. Quellen: mf.sachsen-anhalt.de, gesetze-im-internet.de/bbhv
MerkmalSachsen-Anhalt
Rechtsgrundlage§ 3 BesVersEG LSA; BBhV gilt dynamisch (§ 3 Abs. 8); § 3d (GKV-Zuschuss)
Sätze aktiv / Pension / Ehepartner / Kinder50 % / 70 % / 70 % / 80 %
Ab 2 Kindern70 % – nur für den Elternteil mit dem Familienzuschlag
Elternzeit / TeilzeitElternzeit: 70 % unabhängig von der Kinderzahl; Teilzeit: keine Sonderregel zum Satz bekannt
Ehepartner-Grenze22.648 € (2026, Bundesregel); Landeswert 2027 noch nicht veröffentlicht
Bezugsjahr / Einkommensbegriffzweites Kalenderjahr vor dem Antrag / Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG)
Kostendämpfung / Eigenbehaltekeine Kostendämpfungspauschale (seit 2017); Eigenbehalte wie Bund
Wahlleistungen im Krankenhausbeihilfefähig ohne Beitrag (Unterkunft bis zum Höchstbetrag der BBhV)
Pauschale BeihilfeSonderform seit 01.01.2026: 50 % nur zur freiwilligen GKV, widerruflich
HeilfürsorgePolizei und Feuerwehr-Einsatzdienst; Justizvollzug: Beihilfe
Antragsfristlaut Merkblatt der Bezügestelle
BeihilfestelleBezügestelle des Landes in Dessau-Roßlau (Außenstelle Magdeburg)

Das ist in Sachsen-Anhalt besonders

70 % in der Elternzeit

Seit Oktober 2024 gilt in der Elternzeit 70 % – auch mit nur einem Kind.

Widerruflicher GKV-Zuschuss

Der Zuschuss zur freiwilligen GKV ist als einziger in Deutschland widerruflich – mit drei Monaten Vorlauf.

Wahlleistungen inklusive

Chefarzt und Zweibettzimmer sind ohne Monatsbeitrag beihilfefähig, wie beim Bund.

Ehepartner: Einkommensgrenze nach Bundesregel

Ehe- und eingetragene Lebenspartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag die Grenze nicht übersteigt. Sachsen-Anhalt wendet dafür die Bundesregel des § 6 Abs. 2 BBhV dynamisch an; für 2026 ergibt sich daraus 22.648 €. Liegen die Einkünfte im laufenden Jahr voraussichtlich darunter, ist Beihilfe unter Vorbehalt möglich. Ältere Übersichten nennen noch 20.000 € – das ist überholt.

Einen eigenen Landeswert für 2027 hat Sachsen-Anhalt bis Oktober 2026 nicht veröffentlicht. Der Bund nennt für Anträge ab 01.01.2027 23.608 €; bitte lassen Sie sich bestätigen, ab wann dieser Wert auch im Land angewendet wird. Ihre Zahlen prüft der Ehepartner-Rechner; alle Länderwerte stehen unter Einkommensgrenze Beihilfe 2027.

Kinder: 80 % Beihilfe in Sachsen-Anhalt

Kinder erhalten 80 % Beihilfe; der Kindertarif deckt 20 %. Weil die BBhV gilt, sind Kinder berücksichtigungsfähig, solange sie beim Familienzuschlag berücksichtigt werden (§ 4 Abs. 2 BBhV) – in der Regel, solange Kindergeld gezahlt wird, längstens bis zum 25. Geburtstag. Ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind steigt Ihr eigener Satz auf 70 %, bei zwei beihilfeberechtigten Eltern nur beim Bezieher des Familienzuschlags.

Neugeborene versichern Sie in der PKV ohne Gesundheitsprüfung, wenn Sie sie spätestens zwei Monate nach der Geburt anmelden (§ 198 VVG). Mehr im Ratgeber Beihilfe für Kinder.

Elternzeit und Teilzeit in Sachsen-Anhalt

Seit dem Vierten Dienstrechtsänderungsgesetz vom 07.10.2024 gilt in Sachsen-Anhalt während der Elternzeit ein Satz von 70 %, unabhängig von der Kinderzahl (§ 3 Abs. 4 S. 5 BesVersEG). Mit dem ersten Kind steigt Ihr Satz also für die Dauer der Elternzeit von 50 auf 70 % und fällt danach zurück. Wer den Tarif absenkt, muss ihn nach der Elternzeit rechtzeitig wieder erhöhen; innerhalb von sechs Monaten geschieht das ohne Gesundheitsprüfung (§ 199 Abs. 2 VVG). Den Verlauf zeigt der Elternzeit-Rechner. Eine Kürzung wegen Teilzeit ist nicht bekannt.

Eigenbehalte und Wahlleistungen in Sachsen-Anhalt

Eine Kostendämpfungspauschale gibt es seit 2017 nicht mehr (erhoben wurde sie von 2014 bis 2016). Es gelten die Eigenbehalte des Bundes (§ 49 BBhV): 10 % der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 €, etwa bei Arznei- und Verbandmitteln, sowie 10 € je Krankenhaustag für höchstens 28 Tage im Jahr. Wahlleistungen im Krankenhaus sind ohne Monatsbeitrag beihilfefähig; für die Unterkunft gilt der Höchstbetrag nach § 26 BBhV.

GKV-Zuschuss: die Sonderform der pauschalen Beihilfe

Seit 01.01.2026 zahlt Sachsen-Anhalt einen Zuschuss von 50 % zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (§ 3d BesVersEG, Gesetz vom 14.01.2026). Anders als die pauschale Beihilfe anderer Länder gilt er nur für die GKV, nicht für die PKV; einen Zuschuss zur Pflegeversicherung gibt es nicht. Wer ihn wählt, verzichtet auf die ergänzende Beihilfe.

Der Anspruch beginnt mit dem Antragsmonat; Anträge bis 31.12.2026 wirken auf den 01.01.2026 zurück. Als einziges Land hat Sachsen-Anhalt den Zuschuss widerruflich gestaltet, mit drei Monaten Vorlauf. Ob er sich für Sie lohnt, rechnet der Pauschale-Beihilfe-Rechner; Details unter Pauschale Beihilfe Sachsen-Anhalt.

Heilfürsorge in Sachsen-Anhalt

Polizeibeamte erhalten in Ausbildung und Dienst freie Heilfürsorge, seit 2017 ohne Abzug von der Besoldung; sie können sie innerhalb von sechs Monaten ablehnen (§ 3c BesVersEG). Auch der Einsatzdienst der Feuerwehr ist heilfürsorgeberechtigt. Der Justizvollzug erhält Beihilfe, ausgenommen dorthin versetzte Polizisten. Angehörige sind beihilfeberechtigt; im Ruhestand gilt Beihilfe mit 70 %. Mehr unter Heilfürsorge: privat oder gesetzlich?

Was das für Ihren PKV-Tarif heißt: Restkosten-Beispiel

Ihr Restkostentarif muss den Anteil abdecken, den die Beihilfe offenlässt. Die Beispiele rechnen mit einer ambulanten Rechnung von 1.000 € je Person:

Restkosten-Beispiel nach § 3 Abs. 4 BesVersEG LSA i. V. m. BBhV, ambulante Rechnung 1.000 € je Person, ohne Eigenbehalte; eigene Berechnung, Stand Oktober 2026.
FallBeihilfePKV-TarifErstattung Beihilfe / PKV
Single, aktiv50 %50 %500 € / 500 €
Mit 1 Kind in Elternzeit70 %30 %700 € / 300 €
Familie: Beamtin mit 2 Kindern70 %30 %700 € / 300 €
Familie: Ehepartner (unter der Grenze)70 %30 %700 € / 300 €
Familie: je Kind80 %20 %800 € / 200 €

Mit 50 % Beihilfe und Eintrittsalter 30 lagen die von Stiftung Warentest geprüften Tarifkombinationen für Beamte bei 250 bis 396 € im Monat (Finanztest 3/2025). Anwärtertarife kosten meist 70 bis 150 €, ein Kind mit 80 % Beihilfe rund 50 bis 60 € (Beispiele 2026). Ihre Bandbreite zeigt der Rechner PKV-Kosten für Beamte. Ändert sich Ihr Satz, passt der Versicherer den Tarif an – ohne Risikoprüfung, wenn Sie das innerhalb von sechs Monaten beantragen (§ 199 Abs. 2 VVG). Neu verbeamtet? Dann gilt die Öffnungsaktion der PKV: Die Öffnungsaktion gilt, wenn Ihr Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses beim Versicherer eingeht – als Beamter auf Widerruf oder auf Probe, aber nur einmal (PKV-Verband, Stand Januar 2026).

Verbindlich entscheidet die BezügestelleBeihilfe-Rechner.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal, kein Angebot des Landes Sachsen-Anhalt oder einer Beihilfestelle. Maßgeblich ist allein der Bescheid Ihrer Beihilfestelle.

Alle Länder im Vergleich zeigt die Übersicht Beihilfe nach Bundesland; Ihren Satz, Ihre Restkosten und Ihre Fristen liefert der kostenlose Beihilfe-Check.

Datenstand und Änderungslog

  • 10.10.2026: Erstfassung, geprüft gegen die Kommentierung des BesVersEG LSA durch das Ministerium der Finanzen (Stand 29.06.2026) und die BBhV. Bezeichnung der Beihilfestelle laut Ministerium der Finanzen.

Häufige Fragen

Wie viel Prozent Beihilfe bekommt man in Sachsen-Anhalt?

Aktive Beamte und Anwärter erhalten 50 %, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %. Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Ehepartner bekommen 70 %, Kinder 80 %; in der Elternzeit gilt 70 % (§ 3 Abs. 4 BesVersEG LSA, Stand Oktober 2026).

Gilt in Sachsen-Anhalt 70 % Beihilfe in der Elternzeit?

Ja. Seit der Änderung vom 07.10.2024 erhalten Beamtinnen und Beamte in Sachsen-Anhalt während der Elternzeit 70 %, unabhängig von der Kinderzahl (§ 3 Abs. 4 S. 5 BesVersEG). Nach der Elternzeit gilt wieder der normale Satz.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze für Ehepartner in Sachsen-Anhalt?

Sachsen-Anhalt wendet die Bundesregel des § 6 Abs. 2 BBhV an: 22.648 € für 2026, gemessen am Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag. Einen eigenen Landeswert für 2027 hat das Land noch nicht veröffentlicht (Stand Oktober 2026).

Gibt es in Sachsen-Anhalt die pauschale Beihilfe?

Nur als Sonderform: Seit 01.01.2026 zahlt das Land 50 % des Beitrags zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung, nicht zur PKV (§ 3d BesVersEG). Anders als überall sonst ist die Wahl widerruflich, mit drei Monaten Vorlauf. Anträge bis 31.12.2026 wirken auf den 01.01.2026 zurück.

Bekommen Polizisten in Sachsen-Anhalt Beihilfe?

Polizeibeamte erhalten in Ausbildung und Dienst freie Heilfürsorge, seit 2017 ohne Besoldungsabzug. Sie können sie binnen sechs Monaten ablehnen (§ 3c BesVersEG). Auch der Einsatzdienst der Feuerwehr hat Heilfürsorge; der Justizvollzug erhält Beihilfe.

Quellen

  1. Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt: Kommentierung BesVersEG (Stand 29.06.2026)
  2. Ministerium der Finanzen: Besoldungs-, Versorgungs- und Beihilferecht
  3. Ministerium der Finanzen: Bezügeverwaltung
  4. § 6 BBhV – Einkommensgrenze Ehegatten
  5. § 49 BBhV – Eigenbehalte
  6. § 199 VVG – Beihilfeempfänger
Redaktion Beihilfe-Rechner.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Beihilfe und der Krankenversicherung von Beamten (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Herausgeber: Beihilfe-Rechner.de. Beihilfe-Rechner.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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